Montag, 17. August 2026

Die Archäologin als Archivarin

Forschung basiert nicht allein auf harten Daten - sondern wird immer auch von zeitgenössisch geprägten Fragestellungen bestimmt. Oft bleiben diese unhinterfragt, weil sie von oft gar nicht formulierten Hintergrundkonzepten ausgehen. Dazu gehören beispielsweise Menschen- und Geschichtsbilder, oder auch zahlreiche Konzepte und Begriffsdefinitionen, wie z.B. das der "Stadt" oder von "Ethnizität". Forschung ist zudem abhängig von institutionellen Rahmenbedingungen - und vom Geld.

Frühere Publikationen haben die Rahmenbedingungen der Forschung oft nicht in ausreichendem Maß dokumentiert (und auch aktuell werden Probleme eher unter den Teppich gekehrt und schön geredet als kritisch dargestellt).  

Dazu muss man auf alte Archivbestände zurückgreifen, aber auch dafür sorgen, dass der Bestandsbildung aus Forschungsinstitutionen, Universitäten und Denkmalämtern die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird. Öffentliche Stellen sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle erzeugten Unterlagen ordnungsgemäß zu verwalten, bzw. dem zuständigen Archiv anzubieten. Um dauerhaft wertvolle Dokumente zu sichern, müssen über den Auftrag der Landesarchive hinaus Kriterien für die Archivwürdigkeit entwickelt werden. Diese ist im Hinblick auf Quellenkritik aus dem Fach heraus einzuschätzen - Sitzungsprotokolle bezüglich Projektplanungen können hier von großem Interesse sein, auch wenn, oder gerade wenn, die Projektideen nie umgesetzt werden konnten. Forschungsgeschichte hat damit eine grundlegende Bedeutung, sie ist Teil der Formationsprozesse unserer Quellenbasis. Sie eruiert die Ideenwelt unserer Vorgänger (und seltener Vorgängerinnen), ihre Arbeitsbedingungen und Methoden - und bildet das Fundament einer wissenschaftlich verstandenen Archäologie.

Am LEIZA - dem ehemaligen RGZM - wird seit 2014 in Absprache mit dem Landesarchiv Koblenz und unter Beachtung von Aufbewahrungs- und Abgabepflichten eine eigene archivalische Dokumentensammlung (Schriftenarchiv) unterhalten und seit 2020 erschlossen. Die heutigen analogen und digitalen Bestände spiegeln die vielfältigen Aktivitäten des Instituts seit seiner Gründung im Jahr 1852 wider, obwohl lange bedauernd kolportiert wurde, das RGZM hätte aufgrund von Kriegsverlusten keine nennenswerten Unterlagen. Das Schriftenarchiv umfasst Korrespondenzen, Unterlagen wissenschaftlicher Projekte sowie Nachlässe der dort tätigen Forschenden. Außer der Dokumentensammlung pflegt das LEIZA seit dem beginnenden 19. Jahrhundert systematisch eine umfangreiche und bereits gut erschlossene archäologische Fotosammlung (Bildarchiv). Außerdem gehören Grafiken und Archivobjekte zum Archiv des LEIZA. 

Seit kurzem ist das Schriftenarchiv im Archivportal-D sowie der Deutschen Digitalen Bibliothek präsent - mit rund 2200 verzeichneten Objekten, die allerdings nur einen kleinen Teil des Gesamtbestands ausmachen. Ein Schwerpunkt liegt aktuell in dem Bestand LLA Lindenschmit, Ludwig d. Ä., dem Gründer des RGZM.  

Der weitgehend auch digital direkt zugängliche Bestand LLA gibt nicht nur Einblicke in die Diskussion um das Dreiperiodensystem, sondern zeigt auch eine bemerkenswerte deutsch-französische Kooperation zu Zeiten Napoleons III., wie auch die Etablierung einer Finanzierung durch das Deutsche Reich nach 1871. Deutlich werden die Gelehrtennetzwerke des 19. Jahrhunderts, die durch Briefwechsel, Schriftentausch, aber auch Fundbearbeitungen eng miteinander verbunden waren.

Ludwig Lindenschmit d.Ä,
(Illustrirte Zeitung vom 12. Mai 1909 via Wikipedia)

 

Gerade die Gelehrtennachlässe mit unpublizierten Vortragsskripten, Tagebüchern und Korrespondenz, geben Einblicke in das Denken der wissenschaftlichen Protagonisten, die in ihren wissenschaftlichen Arbeiten  oft nicht so genau erkennen lassen, wessen Geistes Kind sie waren. Neben Museumsgründer Ludwig Lindenschmit sind u.a. auch Nachlässe von Karl Schumacher, Gustav Behrens oder Paul Reinecke im LEIZA-Archiv und werden nach ihrer Feinerschließung und Digtialisierung über Archivportal-D und andere Portale veröffentlicht.

Diese Quellenbasis eröffnet der Wissenschaft wertvolle Perspektiven. Sie unterstützt nicht nur archäologische und konservatorische Forschungen, sondern auch Projekte zur Wissenschaftsgeschichte, zu historischen Praktiken und zur Vernetzung prägender Forscherpersönlichkeiten. Ebenso lassen sich damit die Entwicklung der archäologischen Restaurierung, die Provenienz von Sammlungsobjekten sowie die Rolle des Instituts in der internationalen Forschungs- und Museumslandschaft rekonstruieren.

Literaturhinweise 

  • A. Frey (Hrsg.), Ludwig Lindenschmit d. Ä. Begleitbuch zur Ausstellung aus Anlass seines 200. Geburtstages. Mosaiksteine 5 (Mainz  2009)  
  • R. Schreg, Die Germanisierung der Archäologie im Nationalsozialismus. Gustav Behrens und das RGZM in kritischer Distanz? In: W. Dobras (Hrsg.), Eine Zeitreise in 175 Geschichten. Der Mainzer Altertumsverein 1844-2019. Mainzer Zeitschrift 114, 2019 (Mainz 2019) 234–235. - https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/47221 


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Mittwoch, 12. August 2026

GDKE - Direktion Landesarchäologie auf museum-digital

Gut, wenn archäologische Museen bei Museum-digital mitmachen!

Nur: die Bilanz der rheinland-pfälzischen Landesarchäologie ist etwas dürftig, zumal die Seite offenbar schon seit Dezember 2023 existiert. Mit der Summe von 0 Einträgen ist das schon eher Projektsabotage. Aber nicht untypisch für die vielen Geo- und Datenportale in Rheinland-Pfalz, die fast alle nichts Halbes und nichts Ganzes sind. 

 

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Montag, 10. August 2026

Wissenschaftszeitvertragsgesetz: fortgesetzte Frickelei, aber immerhin eine Verbesserung

Nachdem eine Initiative der Ampel-Koalition, die im Wissenschaftzeitvertragsgesetz eine weitere Verkürzung der Fristen vorgesehen hat, glücklicherweise nicht mehr zustande kam, hat die aktuelle schwarz-rote Regierung einen zunächst katastrophalen Referentenentwurf so weit nachgebessert, dass er insgesamt doch eine Verbesserung darstellen dürfte.

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den offiziellen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich beschlossen. Nachdem der Reformanlauf in der vorherigen Legislaturperiode nach dem Koalitionsbruch liegen geblieben war, hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Novellierung nun auf den Weg gebracht, womit als Nächstes der parlamentarische Prozess im Bundestag ansteht. 

Kernpunkte des beschlossenen Regierungsentwurfs

Der beschlossene Gesetzesentwurf sieht vor:
  • Die maximale Gesamtdauer, für die Wissenschaftler über das Sonderbefristungsrecht angestellt werden dürfen, bleibt unverändert:
  • Vor der Promotion: Maximal sechs Jahre Beschäftigung über die Qualifizierungsbefristung (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG). 
  • Nach der Promotion (Postdoc-Phase): Ebenfalls maximal sechs Jahre Höchstbefristungsdauer. Die zwischenzeitlich diskutierte Verkürzung auf eine "4+2"- oder "3+3"-Regelung wurde im finalen Kabinettsbeschluss verworfen
  • Verbindliche Mindestvertragslaufzeiten: Erstverträge müssen in der Promotionsphase (vor der Promotion) künftig mindestens drei Jahre und in der Postdoc-Phase (nach der Promotion) mindestens zwei Jahre laufen. 
  • Qualifizierungsbefristung vor Drittmittelbefristung: Die Drittmittelbefristung soll erst dann zulässig sein, wenn die maximal zulässige Befristungsdauer nach der Qualifizierungsbefristung vollständig ausgeschöpft ist. Neueinstellungen in den ersten Jahren müssen also grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG, auch wenn die Stelle aus Drittmitteln finanziert ist. 
  • Die Höchstbefristungsdauer für studentische Beschäftigte steigt von sechs auf acht Jahre. 
  • Die neuen Regelungen sollen nicht für bestehende Verträge gelten. 
Der Gesetzesentwurf trägt damit der Kritik des Deutschen Hochschulverbands sowie Forderungen der oppositionellen GRÜNEN im Bundestag Rechnung. Beispielsweise bleibt entgegen dem ersten Referentenentwurf vom Mai  die Übertragung nicht genutzter Befristungszeiten von der Promotions- in die Postdoc-Phase nach massiver Kritik aus der Wissenschaft nun doch erhalten.  Positiv zu vermerken ist, dass die Befristungszeiten  nicht immer weiter verkürzt werden - zudem ist festzuhalten, dass Anstellungen über steuerbasierte Drittmittelprojekte grundsätzlich möglich sind. Frühere Versionen des Gesetzes hatten das auch nach der Qualifizierungsphase ausgeschlossen.

   Ein Wissenschaftler arbeitet in befristetem Vertrag. 
(KI-generiert mit Craiyon)

Seit Jahren wird immer wieder am Wissenschaftszeitvertragsgesetz rumnovelliert, indem Fristen mal verlängert, mal verkürzt werden, Drittmittelprojekte mal so, mal so definiert oder berücksichtigt werden. Alle "Lösungsansätze" haben immer nur an Fristen und Anrechnungen rumgebastelt, anstatt die Befristungeregeln einfach komplett zu kippen. Prekäre befristete Verträge müssen anders bekämpft werden, als sie zu verbieten, denn damit wurde und wird ganzen Wissenschaftler*innengenerationen die Chance genommen, sich beruflich zu etablieren. Das Problem ist doch nicht, dass Professoren ihre Mitarbeiter nicht langfristig anstellen wollen, sondern dass sie es nicht können. So lange die Politik selbst bei Finanzierungen immer nur auf befristete Projekte setzt, kann sie nicht verlangen, dass die Mitarbeiter unbefristet angestellt werden.

Das Gesetz geht demnächst in den Bundestag. 

 

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Mittwoch, 5. August 2026

Petition: Denkmalpflege in Sachsen sichern – Einheit der Archäologie bewahren

   Petition  zum  unterschreiben!  
auf der Plattform des sächsischen Landtags offen zum Mitzeichnen:

Diese Petition wendet sich nur gegen die Pläne zur Auflösung der Fachämter. In Sachsen ist aber weit mehr geplant, das im Interesse der Erhaltung der archäologischen Relikte verhindert weden muss:

 

Links

Siehe auch DGUF-Newsletter v.4.8.2026 - https://www.dguf.de/newsletter/newsletter-lesen/dguf-newsletter-nr-140-vom-04-08-2026

 

Montag, 3. August 2026

Chersonesos: Weltkulturerbe auf der roten Liste

Die antike Stadt Chersonesos und ihr Umland im Südwesten der Krim wurde im Juli 2026 offiziell auf die Liste des gefährdeten Welterbes der UNESCO gesetzt. Diese Entscheidung fiel während der 48. Sitzung des Welterbekomitees in Busan, Republik Korea.

Gründe für die Eintragung der Stätte in die Liste des gefährdeten Welterbes waren dokumentierte Belege für illegale archäologische Ausgrabungen, die großflächige Bebauung der Stätte und ihrer Pufferzonen, die Zerstörung des archäologischen Kontextes, die Verbringung von Kulturgut außerhalb der Krim sowie weitere Handlungen, die die Erhaltung ihres außergewöhnlichen universellen Wertes bedrohen.

Die Zerstörungen durch Putins Propagandapark habe ich hier auf Archaeologik und für die EAA dokumentiert – verbunden mit dem Aufruf, dass die UNESCO handeln und der Stätte den Welterbestatus aberkennen müsse.


Das Kommitee begründete den Schritt juristisch mit zwei Kriterien der UNESCO-Richtlinien: 
  • Nachgewiesene Gefahr (Ascertained Danger): Der reale, unumkehrbare Verlust der historischen Authentizität durch die modernen Überbauungen. 
  • Potenzielle Gefahr (Potential Danger): Der anhaltende bewaffnete Konflikt, die mangelnde Rechtsstaatlichkeit durch die illegale Annexion sowie der negative Einfluss großflächiger urbaner Regionalprojekte. 
Hinzu kommt der mangelnde Zugang durch die verantwortliche Ukraine. Da sie seit 2014 keinen physischen Zugriff mehr auf das Territorium hat, kann sie ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz und Management der Stätte nicht nachkommen. 

Die Aufnahme in die „Rote Liste“ entzieht einer Stätte nicht den Welterbe-Titel. Sie ist jedoch ein internationaler Alarmmechanismus. Damit werden erweiterte UN-Überwachungsprozesse in Gang gesetzt, Gelder aus globalen Notfallfonds freigegeben und rechtliche Grundlagen für spätere internationale Strafprozesse wegen der Zerstörung von Kulturgütern im Krieg gefestigt. Chersonesos ist damit die erste Welterbestätte auf der von Russland besetzten Krim, die diesen Status erhält. 


Politische Reaktionen

Der ukrainische Außenminister Andrij Sybiha und das Ministerium für Kultur begrüßten das Urteil als „wichtige internationale Bestätigung der russischen Zerstörungen“. Die Ukraine fordert nun verstärkte weltweite Kontrollen, um den illegalen Handel mit den geraubten antiken Kulturgütern aus der Krim zu stoppen. Westliche Staaten wie Polen, Tschechien und die Schweiz unterstützten den ukrainischen Antrag während der Sitzung aktiv.

Der russische UNESCO-Vertreter Rinat Aljautdinow erklärte, Russland erkenne die Entscheidung nicht an. Moskau behauptet, die Maßnahmen vor Ort dienten dem „Erhalt“ und der „Restaurierung“ der Denkmäler. Tatsächlich zeigen die vorliegenden Informationen deutkich, dass Russland für seine nationale Propaganda Geschichte umdeutet und die Zerstörung authentischer Quellen dazu zumindest un Kauf nimmt.


Weitere Stätten auf der Krim

Chersonesos ist die einzige offizielle UNESCO-Welterbestätte auf der Krim. Daher  bezieht sich die Rote Liste der UNESCO für die Krim rein auf diese Stätte. Dennoch äußern sich die UNESCO sowie internationale Experten im Zuge der aktuellen Beschlüsse auch zu anderen historisch bedeutenden Kulturdenkmälern der Krim, die unter Denkmalschutz oder far auf der Vorschlagsliste (Tentative List) der Ukraine stehen: 

Der Khanspalast von Bachtschyssaraj gilt als das wichtigste verbliebene Kulturdenkmal der indigenen Krimtataren. Die ukrainische Delegation (darunter Kulturministerin Tetjana Bereschna) hat bei der UNESCO-Sitzung explizit gefordert, auch den Khanpalast unter internationalen Schutz zu stellen. Russland führt dort seit Jahren sogenannte „Restaurierungen“ durch, bei denen laut Denkmalschützern historische Eichenbalken und authentische Ziegel mutwillig durch moderne Materialien ersetzt wurden. Kritiker werfen Moskau vor, die krimtatarische Identität und Geschichte gezielt auszulöschen (vgl. Archaeologik) 30.12.2017).  
 
Khanspalast Bakchissaraj
(Foto: R. Schreg/RGZM)


Auch andere archäologische Stätten der Krim geraten zunehmend ins Visier kommerzieller und militärischer Bauprojekte. Die byzantinische Festung Cembalo bei Balaklava ist durch ein großes Neubauprojekt mit Luxushotels und Yachthafen bedroht. Große Teile des geschützten Areals wurden freigegeben, um Platz für ein Luxushotel-Projekt russischer Oligarchen zu schaffen. Zuvor wurden dort wertvolle Kulturschichten aus dem 14. bis 18. Jahrhundert in einer Notgrabung untersucht.
Archaeologik hat schon früher die Situation auf der Krim thematisiert (Label Krim). 

Das generelle Mandat der UNESCO zur Krim

Da die UNESCO die Annexion der Krim völkerrechtlich nicht anerkennt, fordert das Welterbekomitee in seinen Resolutionen fortlaufend den Schutz aller beweglichen und unbeweglichen Kulturgüter auf der gesamten Halbinsel. Die Organisation ruft die internationale Gemeinschaft auf, den illegalen Handel und Schmuggel mit Antiquitäten zu stoppen, die bei unautorisierten Grabungen auf der Krim entwendet und nach Russland verbracht werden. 

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Samstag, 1. August 2026

Trump lässt die Maler kommen!

POTUS Don. Trump hat in seiner Genialität eine neue Idee, wie man Denkmäler aufhübscht. Er will das steinsichtige Eisenhower Executive Office Building weiß-silbern streichen. Das ganze soll im Kontext seines Arch de Trump ein neues Farbkonzept für Washington etablieren.

Der Eingriff am Gebäude unterliegt eigentlich der Genehmigung der Denkmalschutzbehörden. Trump will das mit präsidentieller Macht umgehen und seine Malertruppe entsenden. 

Die Anwaltsfirma  Cultural Heritage Partners will eine einstweilige Verfügung erwirken, da hier kein Präzendezfall entstehen darf, wonach der Präsident ohne jede Expertise an Denkmälern rumpfuschen darf.

Letztlich geht es aber um weit mehr als den Denkmalschutz. Es ist ein erneuter Versuch von POTUS Don Trump, seine Machtbefugnisse auszudehnen. Es würde hier ein Präzedenzfall geschaffen, wonach der Präsident nach Belieben Gesetze und Verfahren umgehen könnte. Fast gewinnt man den Eindruck, dass die Denkmalpflege ihm hier als Experimentierfeld dient, bei dem zu erwarten ist, dass es nur geringe Aufmerksamkeit und Resonanz findet - Und seine Präzedenzfälle kaum Beachtung finden.

Die bisherigen Erfahrungen mit Trumps Malern waren ja nicht besonders gut. Vielleicht wird die Farbe diesmal ja rosa und blättert auch nach zwei Tagen ab...

Interne Links zu Donald Trumps Geschichtspolitik

 

 


Donnerstag, 30. Juli 2026

Der Goldschmuck von Vix doch Opfer eines Sammlers?

In einem Interview mit Ke Figaro äußert sich Dominique Garcia, Präsident des Institut national de recherches archéologiques préventives (Inrap)zumRaub des Halsreifs von Vix. Ers sieht auch bei solch exzeptionellen Stücken einen weltweiten Markt bei Sammlern und die Möglichkeit, dass es sich um einen Auftragsraub handelt

 

Laut Staatsanwaltschaft in Nancy wurde inzwischen eine Person verhaftet. Die Ermittler geheh aber davon aus, dass es mehr als die zwei Täter waren, die im Museum mit Hut, Perücke und Sonnenbrillen in Erscheinung traten.

Artur Brand ein niederländischer Kunstdetektiv, der schon einige gestohlene Kunstobjekte aufgefspürt hat, will nach dem Halsschmuck der Damevon Vix suchen. Vor Jahren wurde aus dem Museum eine römische Bacchus-Statuette gestohlen, die er wieder beibringen konnte.


 

Wollen wir mal hoffen, dass das gute Stück wieder auftaucht. Es ist eines der faszinierendsten Objekte 'keltischer' Kunst. Filigrane Auflagen und kleine Pegasus-Figürchen an den Enden kontrastieren mit der glatten Oberfläche des eher wuchtigen Nackenteils. Der Halsschmuck, für den der Begriff "Toques" nur bedingt zutreffend ist, ist ziemlich einzigartig, so dass die Forschung über seine Herkunft spekuliert hat: skythisch,etruskisch,griechisch oder doch einheimisch 'Keltisch'. Christiane Eluère argumentierte aufgrund stilistischer aber auch technischer Details für eine regionale Herstellung. Im Grabungsbefund lag der Schmuck am Schädel, aber letztlich blieb unklar, ob er als Halsschmuck oder doch eher als Teil einer Kopfbedeckung oder als Diadem zu verstehen ist. 1989 wurden Materialanalysen des Goldes publiziert, doch scheinen neuere Beprobungen im Rahmen einer systematischen Untersuchung keltischer Halsreife nicht durchgeführt worden zu sein. 

Halsschmuck der Dame von Vix
(Foto: GO69, CC BY-SA 4.0,via WikimediaCommons)
 

 

 

Links

 

Literaturhinweise 

  • C.Eluère, Das Gold der Kelten (München 1987)
  • C. Eluère/ F. Drilhon/ H. Duday/ A.-R. Duval, L'or et l'argent de la tombe de Vix. Bulletin de la Société préhistorique française 86/1, 1989.  10-32. - DOI : https://doi.org/10.3406/bspf.1989.9357  

Montag, 27. Juli 2026

Ungut: Ehrenamtliche sind in Hessen raus

 In Zeiten, in denen die Deenkmalschutzgesetze unter Druck stehen ist so etwas ein PR-Desaster der Landesarchäologie - unabhängig davon, was eventuell an konkreten Konflikten im Hintergrund stehen mag.

Es muss Wege geben, wie Laien Grabungen ermöglicht werden - sonst ist der Schaden größer als der vielleicht nicht auf höchsten Standards erfolgte Bodeneingriff. Ein bloßer Verweis auf die Gesetzeslage wird hier nicht ausreichen, denn wir sehen ja gerade, dass man auch daran arbeiten kann, die Denkmalschutzgesetze zu ändern. Verteidigen kann man sie wohl nur, wenn man die seriös archäologisch (! - also nicht die schatzjägerisch) Interessierten als Verbündete hat.


Freitag, 24. Juli 2026

Der Goldschmuck der Dame von Vix wurde geraubt

 Der berühmte Halsschmuck der "Dame von Vix" wurde am helllichten Tag aus dem Museum in Châtillon-sur-Seine geraubt. Bereits früher gab es zwei erfolglose Einbrüche des Nachts, woraufhin die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt worden sind. Nun haben sich die Täter zwischen Touristen gemischt, haben die Vitrine eingeschlagen und sind mit dem Goldreif zur Vordertür geflohen. Erste Berichte in lokalen Medien:

  • Une partie du trésor de Vix dérobée au musée de Châtillon-sur-Seine, en plein jour. Le bien public 24.7.2026. - https://www.bienpublic.com/culture-loisirs/2026/07/24/le-musee-de-chatillon-sur-seine-victime-d-un-vol-en-plein-jour
  • Le Musée du pays Châtillonnais victime d'un vol en plein jour, le torque de la Dame de Vix dérobé. ici 24.7.2026. - https://www.ici.fr/bourgogne-franche-comte/cote-d-or-21/chatillon-sur-seine/le-musee-du-pays-chatillonnais-victime-d-un-vol-en-plein-jour-le-torque-de-la-dame-de-vix-derobe-2635625 
     

Das Grab der Dame von Vix aus der Späthallstattzeit wurde 1953 ausgegraben. Neben dem Goldreif enthielt es einen riesigen über zwei zentner schweren griechischen Bronzekrater, der in der klassischen Debatte um die Südimporte eine zentrale Rolle spielte. In den 1980er Jahren hatte Konrad Spindler die reiche Grabausstattung mit seinem Reichtum den griechischen Importen und einem Wagen einem Mann zugeschrieben. Nach neuen anthropologischen Untersuchungen gilt dies heute als ein Musterbeispiel dafür, wie modernes Rollenverständnis in die Vergangenheit projeziert wird. Das Grab wird dem "Fürstensitz" auf dem Mont Lassois zugeordnet, wo in den 2000er Prospektionen und Grabungen wichtige Einblicke in die Siedlung ergeben haben.

Halsschmuck der Dame von Vix
(Foto: GO69, CC BY-SA 4.0,via WikimediaCommons)
 


Der Goldreif der Dame von Vix ist ein hochgradiges Kunstobjekt, doch dürfte es den Räubern wohl eher auf die 480 Gramm reines, 24-karätiges Gold ankommen, die aktuell einen reinen Materialwert von rund 55.030 Euro haben. Es steht zu befürchten, dass der Reif eingeschmolzen wird.

 

Literaturhinweise

  • R. Pittioni, Grächwil und Vix handelsgeschichtlich gesehen. In: R. Degen / W. Drack / R. Wyss (Hrsg.), Helvetia Antiqua. Festschrift Emil Vogt. Beiträge zur Prähistorie und Archäologie der Schweiz (Zürich 1966) 123–128.
  • F. Fischer, KEIMELIA. Bemerkungen zur kulturgeschichtlichen Interpretation des sogenannten Südimports in der späten Hallstatt- und frühen Latène-Kultur. Germania 51, 1973, 436–459.
  • R. Joffroy, Vix et ses trèsors (Paris 1979).
  • W. Gross, Zu Problemen des 'Fürstengrabes' in Vix. Hamburger Beitr. Arch. 7, 1980, 69–77. 
  • K. Spindler, Die frühen Kelten (Stuttgart 1983). 
  • B. Arnold, The Deposed Princess of Vix: The Need for an Engendered European Prehistory. In: D. Walde / N. D. Willows (Hrsg.), The archaeology of gender. Proceedings of the Twenty-second Annual Conference of the Archaeological Association of the University of Calgary (Calgary 1991) 366-374. 
  • C. J. Knusel, More Circe than Cassandra: The Princess of Vix in ritualized social context. European Journ. Arch. 5,3, 2002, 275–308.
  • A. Mötsch / A. Haffner / U. Müller, Zu den Ausgrabungen des Kieler Instituts für Ur- und Frühgeschichte am Mont Lassois 2004-2006. In: D. Krauße / C. Steffen (Hrsg.), Frühe Zentralisierungs- und Urbanisierungsprozesse. Zur Genese und Entwicklung frühkeltischer Fürstensitze und ihres territorialen Umlandes. Kolloquium des DFG-Schwerpunktprogramms 1171 in Blaubeuren, 9. Forsch. u. Ber. Vor- u. Frühgesch. Bad.-Württ. 101 (Stuttgart 2008) 9–26.
     
     

Donnerstag, 23. Juli 2026

Die Gesetzesänderungen und ihre Termine im Überblick

Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern haben ihre Denkmalschutzgesetze bereits handstreichartig geändert (Archaeologik 26.6.2026). In Niedersachsen und Sachsen laufen die Verfahren noch (Archaeologik 15.7.2026). In Schleswig-Holstein wird das Thema in der nächsten Legislaturperiode auf den Tisch kommen.

Die parallel laufenden Gesetzgebungsverfahren sehen zumeist die Möglichkeit der Stellungnahme von Fachverbänden vor.  Traditionell ist da die DGUF engagiert, die aktuell auch den Prozess in Nordrhein-Westfalen aktiv begleitet. 

Da aktuell alles gehäuft kommt, wird es schwierig, mit dem ja ehrenamtlichen Engagement in allen Gesetzgebungsprozessen präsent zu sein. Gefragt sind die regionalen archäologischen Gesellschaften, die aber vielfach so eng mit der jeweiligen Landesarchäologie personell und bezüglich ihrer Adresse verzahnt sind, dass sie sich kaum wirkungsvoll politisch positioniert werden können und ggf. zentrale Vorstandsmitglieder sich als Landesbeamte in diese Verfahren öffentlich nur bedingt einbringen können.

Daher ist es wichtig, dass die Gelegenheit zu Stellungnahmen in  regulären Anhörrungsverfahren, aber auch gegenüber den Landtagsabgeordneten genutzt werden - und Petitionen wahrgenommen werden. Vielfach finden die laufenden gesetzgebungsprozesse aber kaum Beachtung und finden den Weg gar nicht erst in die Medien.

Mit Hilfe von KI habe ich daher folgende Liste erstellt, die zeigen soll, wo welche Änderungen im Busch sind und wo es lohnt, die Augen offen zu halten. Dazu habe ich Google KI wie folgt gepromptet: "Stelle mir eine Liste zum aktuellen Stand der Novellierungen der Denkmalschutzgesetze in Deutschland zusammen. Bitte gib 1.) Link zum 2025 gültigen Gesetz,  2.) eine Zusammenfassung der geplanten Änderungen (insbes. Verlagerung auf Untere Denkmalschutzbehörde, Abkehr vom deklaratorischen Prinzip, Umgang mit Verursacherprinzip, Wirtschaftlichkeitsvorbehalte), 3.) Stand des Gesetzgebungsverfahrens mit Fristen zu Anhörungen und Stellungnahmen und eine 4.) Liste der eingegangenen Stellungnahmen. Die Links müssen zuverlässig stimmen. Prüfe alle Angaben gegen!"

Das Ergebnis habe ich nur geringfügig bearbeitet. Ich habe den Inhalt anhand der gebotenen Quellen punktuell geprüft, Dabei sind mir wenige offensichtliche Falschaussagen (Bremen, Sachsen-Anhalt) aufgefallen, die ich ebenso wie einige offensichtlich falsche Links entfernt habe. Für die Inhalte kann ich nicht garantieren, ich hoffe aber, dass das Gesamtbild einigermaßen korrekt ist und gerade die Angaben zu dem Stand der Gesetzgebungsverfahren stimmen. Ich habe rot markiert, wo es mir demnach sinnvoll scheint, aktiv zu werden und vorsorglich z.B. Landtagsabegordnete individuell zu kontaktieren.

Die Erosion der Denkmalschutzgesetze ist für die Wissenschaft wie auch für zahlreiche Wissenschaftler eine Katastrophe - und natürlich auch für  die jeweiligen Landschaften, die mit ihren Kulturdenkmälern auch an Lebensqualität verlieren. Unbewusst ist der Denkmalverlust auch ein Faktor, der zur Entwurzelung der Menschen und deren Radikalisierung oder jedenfalls ihre Anfälligkeit für Populisten beiträgt - die ja ihrerseits eine mythische Vergangenheit erfinden. Denkmäler sind eben auch eine Quelle kritischer historischer Erkenntnis.

 

Baden-Württemberg

1) Gültiges Gesetz (Stand 2025)

·   

Dienstag, 21. Juli 2026

Das Fightback der Denkmalanwälte gegen die Trump'sche Aushebelung des Denkmalschutzes in den USA

POTUS Don. Trump hatte zuletzt Ärger mit dem Denkmalschutz (vgl Archaeologik 1.4.2026; . Archaeologik 12.6.2026;  Archaeologik 13.6.2026), der ihm den Megaproloballsaal am Weißen Haus gestoppt  hat und Bedenken gegen  den Trumpbogen vorgebracht hat. 

Jetzt versucht die Trumpregierung den Denkmalschutz zu stutzen und die Konsultationen, die sie illegal umgangen hat, zu streichen.

Überraschend kommt das nicht. 

Die Anwaltskanzlei Cultural Heritage Partners in Richmond hat sich auf Denkmalschutz spezialisiert - und konstatiert  “Cultural Heritage is a Human Right”. Daher ergänzt sich dies mit ihrem zweiten Schwerpunkt, "Tribal Nations Practice". Die Kanzlei ist Partei in den Auseinandersetzungen um das Kennedy-Center, das Trump mit seinem Namen vereinnahmen wollte, sie war - erfolgreich - Klägerin gegen das Entfernen von Denkmälern, die Trump zu woke waren und führt nun ein "Fightback" gegen die Bemühungen der Trump-Administration den Denkmalschutz auszuhebeln.

Verfahrenabläufe sollen verschlankt werden, Definitionen werden verändert. "This Is Worse Than Many of Us Feared. These draft revisions would effectively eliminate the consultative Section 106 process as we know it — the process that has protected historic places for nearly 60 years" (STRATEGY SESSION ACHP's Proposed Rewrite of the Section 106 Regulations. Cultural Heritage Partnershttps://culturalheritagepartners.com/wp-content/uploads/2026/07/20260720_finalppt_106regs.pdf).  

Die Abläufe der Demkmalpflege sind in den USA anders als in Deutschand und sehen in der Regel einen komplexen Konsultationsprozess vor ("Section 106"), insbesondere, wenn der Staat involviert ist. Bisher vorgeschriebene Konsultationen werden in das Belieben der koordinierenden Behörde ADVISORY COUNCIL ON HISTORIC PRESERVATION (ACHP) gestellt, weniger Baumaßnahmen würden begutachtet (staatliche Vorhaben generell ausgenommen) und die Kriterien, was als historisch wertvoll gilt deutlich verengt. Kulturlandschaften (in den USA für die tribal Nations von besonderer Bedeutung) würden wegfallen, denkmäler müssen  “geographically compact” sein, was in der Bedeutung recht unklar ist, aber weit verteilte ländliche Strukturen wie auch große urbane Strukturen ebenso ausschließen dürfte, wie vielleicht auch archäologische Fundstellen. Auf letzteres gehen Cultural Heritage Partners leider nicht ein, obwohl die Kanzlei mehrere Archäologinnen in ihrem Team hat. Ob überhaupt ein Prüfungsprozess begonnen wird, soll unter eine Kostenabwägung gestellt werden.

Bei Infrastrukturprojekten, die auf Bundesland liegen, Bundesmittel nutzen oder Bundesgenehmigungen erfordern, müssen Behörden prüfen, ob historische Stätten oder heilige Orte der indigenen Bevölkerung Schaden nehmen. Die Öffentlichkeit muss zwingend einbezogen werden. Der aktuelle Regelungsvorschlag sieht vor, diese Hürden drastisch zu senken. Bundesbehörden soll es künftig erlaubt sein, Großprojekte (wie Minen, Energieanlagen oder Regierungsbauten) im Eilverfahren durchzuwinken – teils ohne Einholung öffentlicher Stellungnahmen und ohne die Pflicht, Einwände von Bundesstaaten oder Stämmen zu berücksichtigen.

Bislang hat das ACHP die Änderungen empfohlen, die nach einem offiziellen Beschluß und Publikation  der Änderungen durch eine offizielle Anhörung müssen. Auf substantielle Eingaben im Rahmen des "Notice of Proposed Rulemaking" muss vor Inkrafttreten der neuen Regeln eingegangen werden.  Die Kanzlei fordert Bürger und Bürgerinnen auf, für dieses NPRM "mit der Erstellung von Kommentarbriefen zu beginnen, um Ihre Stimme zu hören und Ihren Kommentar zu zählen" .

Sie empfiehlt in den Briefen sich auf 8 Schlüsselpunkte zu konzentrieren, die das NPRM standardmäßig vorsieht und empfiehlt auf die konkreten Fragen zu antworten, konkrete Fakten, reale Projekte, Daten, Kosten und Verzögerungen anzugeben, die genauen Parafraphen, nicht die Regel im Allgemeinen zu zitieren. Man solle nicht nur Einspruch erheben, sondern alternative Textvorschläge machen. In dem Verfahren haben Eingaben von Tribes, SHPOs (State Historic Preservation Officers, also Denkmalpflegern), CRM-Firmen (Cultural Resource Management, private Dienstleister und Beratungsunternehmen, bei uns wären das wohl u.a. die Grabungsfirmen) und lokale Regierungen jeweils unterschiedliches Gewicht. Die Stellungnahmen sollen kurz und klar sein und müssen dann über ein Online-Portal  regulars.gov innerhalb einer 30-Tagefrist eingereicht werden.

Die Kanzlei kündigt bereits jetzt eine Klage gegen die neuen Regeln an, geht also davon aus, dass die Trumpregierung über Argumente hinweg geht. 

 

Zwar sind die Gesetzgebungsverfahren in Deutschland anders, aber im Hinblick auf Reaktionen gegen die Bestrebungen hierzulande den Denkmalschutz auszuhebeln, schien mir der Blick auf die Strategie der Richmonder Anwälte nicht uninteressant.

 

Interne Links zu den Angriffen auf die deutschen Denkmalschutzgesetze 

 

Interne Links zu Donald Trumps Geschichtspolitik

 

 

Nachtrag 

Es kommen nun Reaktionen und Statements insbesondere in den Social Media.

genannt sei:

Montag, 20. Juli 2026

Archäologie in Deutschland: Vom Umgang mit der Öffentlichkeit und den Social Media

Der folgende Post ist die Übersetzung eines englischen Beitrags, der schon vor 13 Jahren am 4. Juli 2013 unter Archaeology, the Public, and Social Media: Some New Insights from Germany. Journal of Community Archaeology and Heritage Blog 4.7.2013. - http://journalcah.blogspot.de/2013/07/archaeology-public-and-social-media.html publiziert wurde. Damals bin ich für den Blog des damals neuen Journal of Community Archaeology and Heritage um einen Beitrag zur Rolle der Social Media in der Fachpolitik gebeten worden. Der damalige Blogpost hat damals aktuelle Vorkommnisse als Ausgangspunk genommen, die ich auf Archaeologik thematisiert und als Basis für einige kritische Überlegungen genommen habe.
Die folgende deutsche Variante ist inhaltlich nur geringfügig überarbeitet, obwohl sich inzwischen eine Reihe neuer Beobachtungen machen lässt - etwa was die durchaus nicht unproblematische Rolle von Petitionen für Archäologie und Denkmalerhalt angeht.
Die aktuellen Bestrebungen zu fatalen Änderungen der Denkmalschutzgesetze in vielen Ländern zeigen, wie aktiell auch nach 13 Jahren das Thema noch immer ist. Die Änderungen in Bayern und Hessen haben kaum öffentliche Aufmerksamkeit gefunden. Hier benötigt es deutlich mehr Bewusstsein und politisches Agieren - m.E. nicht nur über einzelne Verbände, die dann als einzelne Stimme wahrgenommen werden, sondern im Konzert vieloer Stimmen.



Aktuelle Fälle

Die Finanzkrise ab 2007 hat für die Archäologie und Kulturdenkmäler einige bedenkliche Bedrohungen geschaffen. Dies sind keineswegs Probleme, die nur die Länder betreffen, die unmittelbar von einer Staatsinsolvenz bedroht sind. Auch in Deutschland sind in den vergangenen Jahren einige Vorkommnisse zu vermerken, die zeigen, dass die Krise auch in jenen Ländern die historischen Kulturgüter bedroht, die wirtschaftlich noch vergleichsweise gut dastehen. Diese Krise der Denkmalpflege rührt nicht allein aus den allgegenwärtigen Etatkürzungen, sondern ebenso aus Umorganisationen der Denkmalpflege (egal ob durch Änderungen der Denkmalschutzgesetze oder durch interne Umstrukturierungen). Die Folge sind Beschädigungen des gesellschaftlichen Stellenwerts der Denkmalpflege, der Verkauf von Kulturgütern oder die politisch bestimmte Beschneidung der geschützten Denkmalobjekte.

Eine zweite Bedrohung kommt von den derzeitigen rechtspopulistischen/nationalistischen Bewegungen in verschiedenen Staaten, sei es in Ungarn, Polen, USA oder auch Dänemark, die wenig von Wissenschaft an sich halten und Geschichte gerne nach ihrem Weltbild manipulieren.

Einige dieser Entwicklungen waren auch Thema auf Archaeologik:
Es gibt gute Gründe, zu vermuten, dass solche Aktionen den öffentlichen Verwaltungen nicht helfen werden, die aktuelle Finanzkrise zu überwinden: Die Summen, die eingespart werden, sind vergleichsweise gering und werden die regionale Wirtschaft gewiss nicht stärken, eher im Gegenteil. Alle diese Vorgänge haben jedoch das Potential, schwere und irreparable Schäden am überregional bedeutenden Kulturerbe anzurichten.


Interne Verhandlungen
Wahrscheinlich gibt es zahlreiche Fälle, in denen es den staatlichen Denkmalpflegern gelungen ist, solche Bedrohungen im Wesentlichen durch interne Verhandlungen auf dem Dienstweg abzuwenden oder doch in ihren Auswirkungen einzudämmen. 2011 forderten mehrere Politiker in Bayern, dass mittelalterarchäologische Fundstellen von der Liste der geschützten Denkmäler gestrichen werden. Sie befürchteten ein Überhandnehmen des Denkmalschutzes und befürchteten wirtschaftliche Nachteile für ihre Region. Das Landesamt für Denkmalpflege reagierte unter anderem mit einer Podiumsdiskussion, zu der Fachleute geladen wurden, um die Bedeutung der Archäologie des Mittelalters öffentlich zu diskutieren. Dies wurde über die üblichen Kanäle der Denkmalpflege publiziert, eine weitergehende Einbindung einer breiteren Öffentlichkeit wurde jedoch nicht angestrebt. Die Strategie der internen Regelung war letztlich erfolgreich: Es wurde ein Kompromiss erzielt, bei dem Denkmäler der Archäologie des Mittelalters weiterhin unter Schutz stehen, auch wenn die Kriterien zur Unterschutzstellung überarbeitet wurden.

Der Gang an die Öffentlichkeit
In den vergangenen Jahren hat es zahlreiche Etatkürzungen und einschneidende Umorganisationen in der Denkmalpflege gegeben. Nur selten hat aber eine breitere Öffentlichkeit davon Notiz genommen, über einen engeren Kreis von Fachleuten hinaus wurde die Problemlage meist nicht kommuniziert. Über Jahre hinweg kam es so zu Mittelkürzungen, ohne dass wirksame öffentliche Kritik laut geworden ist. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurde der Etat der Denkmalpflege so ohne größere öffentliche Diskussionen von 35 Mio € im Jahre 1992 auf 10 Mio € 2012 gekürzt. Als die Braunkohleindustrie eine Stiftung für die Bodendenkmalpflege einrichtete, wurde dies mit großem Beifall begrüßt. Für die Braunkohle ist diese Stiftung ein hervorragender Deal, denn tatsächlich handelt es sich um kaum mehr als Symbolpolitik. 95% der Fundstellen werden nach wie vor unbeobachtet dem Braunkohlebagger überlassen (vergl. Archaeologik 14.6.2011).

In Brandenburg hat der Beschluß, das Landesdenkmalamt zu schließen lediglich in der Lokalpresse Erwähnung gefunden. Niemand unternahm einen Versuch, die Bürger dazu zu gewinnen, sich für ihr Kulturerbe und für die dringend benötigte Infrastruktur der Denkmalpflege einzusetzen (Archaeologik 18.3.2013).

Zu oft haben Denkmalpfleger und Beamte versucht, diese Probleme auf ihrem Dienstweg zu regeln, ohne die Öffentlichkeit zu beteiligen. Die Problematik ist schwierig und reicht weit zurück: Denkmalpflege ist eine hohheitliche Aufgabe - seit dem 19. Jahrhundert wurde sie von Staatlichen Denkmalschutzbehörden geregelt. Finanzielle und organisatorische Fragen wurden innerhalb dieser behördlichen Strukturen verhandelt. Eine öffentliche Beteiligung an beschränkt sich weitgehend auf öffentliche Stellungnahmen historischer oder archäologischer Gesellschaften, die aber häufig personell eng mit der Denkmalpflege verknüpft sind und deshalb kaum unabhängig agieren können. Verbeamtete Archäologen geraten hier leicht in einen Zwiespalt zwischen Fachinteressen und eingeforderter Loyalität ihrem Dienstherren gegenüber.


Eine Social Media Kampagne gegen Kürzungen in der Denkmalpflege

In Nordrhein-Westfalen wurden im März 2013 Finanzkürzungen angekündigt, die den derzeitigen Etat von 10 Millionen Euro auf 3,3 Mio 2014 und 0,00 € ab 2015 zusammenstreichen sollten. Wie schon erwähnt, hat der Etat 1992 noch 35,4 Mio Euro vorgesehen. Obwohl diese Streichungen nicht bedeuten, dass die Archäologie in NRW über gar keine Finanzmittel verfügt, da es maßgeblich die Landesverbände sind, in deren Händen die regional gegliederte Denkmalpflege liegt, lässt die Entscheidung der Landesregierung die Alarmglocken läuten. Hier würde ein Präzedenzfall geschaffen, dem andere Bundesländer folgen könnten, Zugleich zeigt es die erschreckende Gleichgültigkeit dem gesamten Kulturgut gegenüber, für das der Staat die Verantwortung wahrnimmt. Die Pläne zur Streichung der Landesgelder fielen just in eine Zeit, in der gerade ein neues Denkmalschutzgesetz vorbereitet wurde.

Jahrelang hat die Bodendenkmalpflege in NRW das Verursacherprinzip angewandt und jene für die Durchführung von Notgrabungen zur Kasse gebeten, deren Bauprojekte die archäologischen Quellen zerstören sollten. Ein Gerichtsentscheid stellte jedoch klar, dass dieser Praxis eine gesetzliche Grundlage fehlte. Der Gesetzesentwurf der neuen Landesregierung sah nun eine gesetzliche Regelung vor, die neben dem Verursacherprinzip auch das Schatzregal einführen sollte, wie es in den meisten deutschen Bundesländern inzwischen üblich ist. Gerade die Gesetzesnovellierung in Nordrhein-Westfalen ist wichtig, da das Land eines der größten in der Bundesrepublik ist und es reich and archäologischen Fundstellen ist. Die Regionen westlich des Rheins waren Teil der Römischen Reiches und weisen daher neben zahlreichen bedeutenden vorgeschichtlichen Hunderte von römischen Fundstellen auf.

Im Unterschied zu früheren Haushaltskürzungen, wie etwa in Brandenburg, gelangten diese durch eine online-Petition ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Die Initiative zu dieser Petition ging nicht von den Landesarchäologen aus, sondern von der DGUF (Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte), die sich als gesamtdeutsche Interessensvertretung des Faches versteht. Sie ist unabhängig von der nordrheinwestfälischen Landesarchäologie. Die Petition wurde am 24. März für die DGUF durch Frank Siegmund eingestellt. Innerhalb der ersten drei Tage kamen 3000 Unterschriften zusammen, am Ende haben mehr als 27.000 Interessierte unterschrieben. Als das Nachrichtenmagazin 'Spiegel' am 28. März über die geplanten Mittelstreichungen  berichtete, schnellten die Unterschriften in die Höhe. In der Folge verbreitete sich die Petition in den Social Media. Sie erregte Aufmerksamkeit bei Gruppen, die man normalerweise nicht mit einem speziellen Interesse an Archäologie und Geschichte verbinden würde: Video Gamer und Rock-Fans sprachen sich ebenso für die Archäologie aus, wie Burgenbesitzer.

Die NRW-Petition ist bezeichnend für die Veränderungen der Öffentlichkeitsarbeit, die sich aus der digitalen Medienrevolution ergeben. Nur 2000 der Unterschriften wurden auf Papier gesammelt - rund 300 davon wurden von Kölner StudentInnen (bei heftigem Regen) auf der Straße gesammelt. Beim Start der Petition gingen die Erwartungen auf einige Hundert Unterschriften, denen eine herkömmliche Pressemitteilung folgen sollte. Stattdessen kam das Internet in die Quere und überraschte die Organisatoren mit dem großen Erfolg. Auch die Politik wurde dadurch überrascht, die offenbar davon ausging, dass Archäologie und Denkmalpflege Einsparungspotential böten, bei denen kaum mit Reaktionen zu rechnen wäre. Angesichts des öffentlichen Aufschreis ruderten sie zurück, indem zunächst beteuert wurde, dass die Streichung des Denkmaletats eher ein Gedankenspiel, denn ein konkreter Lösungsvorschlag gewesen sei.


Übergabe der Unterschriften der DGUF-Petition an die Präsidentin des Landtags von NRW und den verantwortlichen Minister (@DGUF/Sven Evertz, by courtesy of DGUF)

Die Zeichnungsfrist der Petition endete am 23. Juni 2013. Zwei Tage später wurde die Unterschriftenliste von Vertretern der DGUF an Carina Gödecke, Präsidentin des nordrhein-westfälischen Landtags und an Michael Groschek, Landesminister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes überreicht. Die Aussagen der Politiker blieben unverbindlich, aber Gödecke betonte, die Botschaft sei angekommen (Pressemitteilung der DGUF als pdf).

Die Aufdeckung des Bibliotheksskandals in Stralsund

Ein anderer Fall der jüngeren Zeit zeigt die Möglichkeit, über die Social Media eine Öffentlichkeit für Belange des Kulturgüterschutzes zu gewinnen. In diesem Falle betraf dies nicht die Archäologie, sondern den Versuch, eine historische Gymnasialbibliothek des 16. Jahrhunderts zu verscherbeln. Der Beschluß die Bibliothek zu verkaufen wurde vom Stralsunder Stadtrat in geschlossener Sitzung im Juni 2012 gefasst. Wie bei einem archäologischen Befund macht die Einmaligkeit der Sammlung und ihre exakte Zusammensetzung den eigentlichen historischen Wert aus. Die Sache wurde durch den Historiker und Archivar Klaus Graf bemerkt und auf seinem Weblog Archivalia publik gemacht. Graf begann Fragen zu stellen und unermüdlich darauf aufmerksam zu machen, was in Stralsund gerade vorging. Auch hier wurde eine online-Petition gestartet, die letztlich 3600 Unterschriften erzielte, überwiegend von Mediaevisten, Archivaren und Historikern, aber auch aus der Region. Die Medien griffen den Fall auf und zwangen den Stadtrat letztlich dazu, wenigstens zu versuchen, den Verkauf, der weithin als illegal und unethisch erkannt wurde, rückgängig zu machen.

Schaffung einer Lobby für die Belange der Archäologie

Seit den Anfängen der Archäologie in Deutschland im 19. Jahrhundert, war diese das Interessenfeld der gebildeten Mittelklasse: Lehrer, Pfarrer und Offiziere führten als interessierte Laien - Profis gab es noch nicht - Ausgrabungen durch. Dieser Personenkreis, der sich in den Altertumsvereinen organisiert hatte, war in der deutschen Forschungslandschaft lange von entscheidender Bedeutung, da sie bisweilen gut in die Politik vernetzt waren. Archäologie war das Interesse einer eher kleinen gebildeten Schicht - das hat sich heute grundlegend verändert. Kulturgut und Geschichte ist kein Privileg mehr einer Oberschicht, sondern interessiert weite Kreise der Gesellschaft. Das mag zu einem gewissen Grad durchaus der Erfolg der Öffentlichkeitsarbeit von Archäolog*innen und Historiker*innen sein, vor allem aber popularisieren Filme oder Videospiele Archäologie. Die Motive "Schatz" und Fundfieber (die häufig von Archäologen selbst bedient werden) schaffen damit ein wenig realistisches Bild der Wissenschaft, das dem Publikum vor allem als Schatzsucherei erscheinen muss. 

Zukunftsperspektive

Heinz Günter Horn, früher im Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr in Düsseldorf zuständig für die Denkmalpflege hat jüngst das Fehlen einer Archäologie-Lobby beklagt. Tatsächlich haben die Facharchäologen nie probiert eine richtige Lobby aufzubauen (Vereine und Verbände können die breite Unterstützung aus der Öffentlichkeit nicht ersetzen, zumal sie in ihrer personellen Verknüpfung mit verbeamteten Archäologen nur bedingt politisch aktiv werden können). Öffentlichkeitsarbeit blieb auf gelegentliche Vorträge und die üblichen 'populären' Jahrbücher beschränkt, die für ein bereits interessiertes Publikum die wichtigsten Grabungen auflisten (da Fachzeitschriften kaum noch Grabungsvorberichte abdrucken, haben sich diese Jahrbücher allerdings trotz ihres populären Anspruchs zu einem wesentlichen Element der internen Wissenschaftskommunikation entwickelt). Was dem Publikum vermittelt wird, sind neue Funde, ohne dies in einen weiteren Kontext einzuordnen. Um aber eine Lobby für Archäologie zu schaffen, muss vor allem deren Quellenwert für das Verständnis der Vergangenheit vermittelt werden. Archäologische Arbeitsweise, Methode und vor allem auch Theorie müssen kommuniziert werden. Die Leistungsschau neu gefundener Schätze oder noch eine Ausstellung über das 'goldene Zeitalter' sind womöglich eher kontraproduktiv.

Eine Lobby für die Archäologie

In den Kommentaren zu den genannten Petitionen wird häufig darauf verwiesen, dass die Archäologie wichtig ist, weil sie Informationen über die Vergangenheit liefert, in der Gegenwart Identität schafft und dies alles für die Zukunft bewahrt. Diese Gedanken finden sich immer wieder, auch in platten Politikerreden bei Tagungs- oder Ausstellungseröffnungen. Aber wie kann die Archäologie diesen Erwartungen auch gerecht werden? Endet unsere Verantwortung mit der Publikation der Grabungsberichte und gelegentlichen Hinweisen auf Sensationsfunde? Reicht es aus, dem breiten Publikum Berichte über aktuelle Neufunde zu berichten?
Die Öffentlichkeit ist an der Vergangenheit durchaus interessiert. Viele wollen daran teilhaben - als Re-enactors, als Ehrenamtliche oder eben auch als Sondengänger. Die Archäologie muss Perspektiven aufzeigen, wie wir aus der Vergangenheit lernen können und wir müssen den verschiedenen Interessen entgegenkommen. Vor allem, muss das öffentliche Interesse ernst genommen werden.

Einer der Kommentare zur Petition in Nordrhein-Westfalen stellte lapidar fest: "Wenigstens beginnt mal jemand zu kämpfen, statt nur im Büro rumzusitzen".
Tatsächlich gibt es reale Chancen, dass öffentliches Engagement Erfolg hat, wie die Fälle Nordrhein-Westfalen und Stralsund zeigen. Neben der Expertenmeinung der Wissenschaftler sind Amateure und die breite Öffentlichkeit zunehmend wichtige Fürsprecher für den andauernden Schutz des kulturellen Erbes. Ihre Unterstützung ist für die Politik ein kaum zu ignorierender Aspekt. 
 
Zu diesem Blogpost von 2013  ist zu ergänzen, dass die Petition in Nordrhein-Westfalen so erfolgreich war, dass sie im Bundestagswahlkampf von Kanzlerin Merkel aufgegriffen wurde (Wahlkampfthema Denkmalschutz. Archaeologik 15.6.2013). In der Folge ging ein Blogpost der Frage nach, welche Rolle Petitionen in der Lobby-Arbeit für die Archäologie spielen können - aber auch, welche Risiken darin liegen (Online-Petitionen in der Archäologi. Archaeologik 21.8.2014).
 


Freitag, 17. Juli 2026

Auflösung der Denkmalpflege-Fachämter in Sachsen

Im Freistaat Sachsen ist derzeit ebenfalls eine tiefgreifende Strukturreform und gesetzliche Novellierung des Denkmalschutzes geplant - mit einem ähnlichen Angriff auf das Kulturerbe wie in Niedersachsen.

Die Landesregierung (Kabinett) hat das Vorhaben der Änderungen im Denkmalschutz im Mai 2026 als Teil eines umfassenden Beschlusses zur Staatsmodernisierung und Haushaltskonsolidierung auf den Weg gebracht. Die geplante Eingliederung der Landesämter in die Landesdirektion Sachsen wird im Landtag hingegen primär im Rahmen der Haushalts- und Verwaltungsreformen verhandelt. Ein formeller Gesetzestext dazu wird voraussichtlich erst mit dem kommenden Begleitgesetz zum Doppelhaushalt oder einem umfassenden Verwaltungsreformgesetz eingebracht.

Denkmalplakette aus Sachsen
(Foto: Frank Vincentz , CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)


 
Der Sächsische Landtag hat sich am 25. Juni 2026 in einer Plenardebatte intensiv mit den Plänen der Staatsregierung befasst. Auf Antrag von Bündnisgrüne stand der Tagesordnungspunkt „Historisches Erbe bewahren – keine Zerschlagung von Denkmalschutz und Archäologie in Sachsen!“ auf der Tagesordnung. Das Protokoll ist bisher nicht online, aber der Verband der Restaurator:innen und der mdr berichten. Die Opposition (Grüne, BSW, Linke - von der AfD kam anscheinend nichts Substantelles)  bezeichnet die Pläne als Zerschlagung des Denkmalschutzes, verweist auf eine drohende Politisierung von Fachentscheidungen hin. Die Vertreter der Regierungsparteien CDU und SPD weisen dies zurück
 
Das Kernvorhaben der Staatsregierung sieht vor, das Landesamt für Denkmalpflege sowie das Landesamt für Archäologie bis zum Jahr 2028 aufzulösen und als Abteilungen in die Landesdirektion Sachsen (LDS) einzugliedern. Ziel der Regierung sei die Vermeidung von Doppelstrukturen und die Steigerung der Verwaltungseffizienz. Mit dieser „Staatsmodernisierung“ strebt die Staatsregierung eine Einsparung von Personalstellen an, was durch die Eingliederung der ehemals eigenständigen Fachämter in die übergeordnete Vollzugsbehörde erreicht werden soll. Die Landesdirektion bildet die Exekutivebene, die in vielen anderen Bundesländern regional in den Regierungsbezirken verankert ist.
 
Laut Regierungsangaben (u. a. durch Staatsministerin Regina Kraushaar, CDU) soll die Fachlichkeit erhalten bleiben, während Umsetzungsverfahren gebündelt und bürgerfreundlicher gestaltet werden sollen. Vor Jahren wurde Ähnliches bereits in Baden-Württemberg versucht, als das dortige Landesdenkmalamt zerschlagen und die Zuständigkeiten an die Regierungspräsidien abgegeben wurden. Dies hat sich jedoch nicht bewährt, weshalb es dort heute wieder ein zentrales Landesamt für Denkmalpflege gibt. Eine in eine reine Regierungsbehörde eingegliederte Denkmalpflege verliert nach außen wie innen ihre Sichtbarkeit und damit ihre gewichtige Stellung. Die Fachbehörde würde in der Oberen Denkmalschutzbehörde aufgehen, deren Rolle künftig von der Landesdirektion wahrgenommen wird.
 
Aktuell ist die Denkmalschutzverwaltung in Sachsen mit den behördlichen Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnissen dreistufig hierarchisch aufgebaut:
  • Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung
  • Obere Denkmalschutzbehörde ist die Landesdirektion Sachsen mit ihren drei Dienststellen in Chemnitz, Dresden und Leipzig.
  • Untere Denkmalschutzbehörde sind die Landkreise, kreisfreien Städte. Dies gilt auch für ehemals kreisfreie, nunmehr kreisangehörige Städte, denen dieser Status auf Antrag verliehen wurde, sowie für Gemeinden mit einem überdurchschnittlich hohen Bestand an Kulturdenkmalen. Voraussetzung ist hierbei, dass sie die Funktion der unteren Bauaufsichtsbehörde wahrnehmen und über fachlich geeignetes Personal für den Denkmalschutz verfügen. Grundsätzlich ist die untere Denkmalschutzbehörde bereits jetzt für die Bearbeitung denkmalpflegerisch relevanter Vorgänge zuständig. Sie bearbeitet alle denkmalpflegerischen Vorgänge, entscheidet aber im Einvernehmen mit der Fachbehörde, die die nötige wissenschaftliche Perspektive einbringt. 
  • Die Funktion der wissenschaftlichen Fachbehörde für die fachliche Expertise, Erforschung und Beratung nehmen in Sachsen zwei separate Ämter, dasm Landesamt für Denkmalpflege Sachsen und das Landesamt für Archäologie Sachsen wahr. Dem archäologischen Landesamt war früher auch das Museum für Vor- und Frühgeschichte in Dresden angegeliedert, dessen Aufgaben aber das aktuell noch selbständige smac in Chemnitz übernommen hat. Da es dessen Eigenständigkeit auch an den Kragen gehen soll (vgl. Archaeologik 26.6.2026), droht der Archäologie in Sachsen (wo ja auch an der Universität Leipzig an der Archäologie eine Sparpolitik auf Raten betrieben wird - vgl. change.org) der totale Kollaps. 

Ein weiterer kritischer Aspekt der aktuellen CDU-Initiative zur Gesetzesnovelle ist die geplante Kategorisierung der Denkmäler nach ihrer Bedeutung (Kategorie I: überregional, Kategorie II: regional/städtebaulich, Kategorie III: nachrangig). Behördliche Auflagen sollen damit verhältnismäßiger gestaltet werden. Für Bodendenkmäler würde damit jedoch das deklaratorische Prinzip ausgehebelt, wonach der Eintrag in eine Denkmalliste für den Schutzstatus gerade nicht entscheidend ist. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder Zufallsfunde hätten kaum eine Chance, im Schutzstatus berücksichtigt zu werden – es sei denn, man würde eine kurzfristige Interventionsmöglichkeit vorsehen, was jedoch zu mehr Bürokratie und weniger Planungssicherheit führen würde.
 
In Sachsen verleiht Art. 11 Abs. 3 der Landesverfassung („Kulturdenkmale und andere Kulturgüter stehen unter dem Schutz und der Pflege des Landes“) dem Denkmalschutz einen besonderen verfassungsrechtlichen Rang. Dieser würde durch ein starres Listenprinzip unterlaufen, da es einen Großteil der archäologischen Kulturdenkmale ungeschützt ließe.
 
Schon im Juni 2025 hatte eine rein politisch besetzte Reformkommission der Staatsregierung eine Neuorganisation des Denkmalschutzes empfohlen. Sie schrieb:
"Seit vielen Jahren in der Diskussion sind Anpassungen im Denkmalschutzrecht. Die Reformkommission empfiehlt im Sinne einer maßvollen und auf Ermöglichung gerichteten Deregulierung eine kritische Neubewertung der Denkmalliste, aus der eine Positivliste mit Objekten zu entwickeln ist, deren Denkmalstatus erhalten bleibt. Für alle anderen Objekte sollte der Denkmalstatus entfallen. Für Kulturdenkmäler mit überörtlicher Bedeutung sollte ferner in Zukunft ausschließlich der Freistaat verantwortlich sein. Die Kommunen sollten dagegen für lokale Denkmäler in Zukunft ausschließlich und letztentscheidend ohne Benehmens- oder Einvernehmenserfordernisse zuständig sein. Lediglich beratende Gremien (Denkmalrat, Beauftragte für Denkmalpflege) ohne nachweisbaren Mehrwert für die Verfahren sollten entfallen. (Reformkommission zur Stärkung und Entlastung der Kommunen gemäß Kabinettsbeschluss der Sächsischen Staatsregierung Nr. 08/0108 vom 24. Juni 2025. Handlungsempfehlungen für die Sächsische Staatsregierung." - https://www.staatsregierung.sachsen.de/download/staatsregierung/Abschlussbericht_Reformkommission.pdf )


Reaktionen und Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen

Die sächsischen Pläne haben schon eine breite Welle des Protests und fundierte fachliche Gegenpositionen ausgelöst: 
 
In einer gemeinsamen Erklärung warnen die sächsischen Kirchen (Evangelisch-Lutherische Landeskirche & Bistum Dresden-Meißen) vor einem gravierenden Verlust an Fachlichkeit. Die geplante Integration in die Landesdirektion hebe das bewährte "Vier-Augen-Prinzip" zwischen Denkmalschutzbehörden und unabhängigen Fachämtern auf. Für den Erhalt der zahllosen kirchlichen Denkmale und Kapellen sei die organisatorische und fachliche Autonomie der Ämter unverzichtbar. Weitere Details finden sich in der Pressemitteilung auf der Webseite des Bistums Dresden-Meißen.
 
Ein breites Bündnis aus dem Landesverein Sächsischer Heimatschutz, der Archäologischen Gesellschaft in Sachsen und dem Verband der Restauratoren (VDR) initiierte einen offenen Brief unter dem Titel "Keine Zerschlagung der Archäologie, keine Zerstörung der Denkmalpflege in Sachsen". Sie befürchten, dass fachliche Entscheidungen zunehmend politischem oder wirtschaftlichem Druck weichen müssen, sobald die Experten weisungsgebunden in die Landesdirektion eingegliedert sind.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ordnet das sächsische Vorhaben in eine kritische Reihe bundesweiter Gesetzesänderungen ein. In einer Kurzübersicht der Bundesländerbesonderheiten wird kritisiert, dass durch die organisatorische Unterordnung eine wissenschaftlich fundierte, unabhängige Denkmalpflege marginalisiert wird. Zudem wird die geplante Dreistufigkeit der Denkmallisten als unpraktikabler bürokratischer Mehraufwand eingestuft.

Wohnungswirtschaft (vdw Sachsen): Bereits im Vorfeld legte der Verband der sächsischen Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften ein Positionspapier vor. Der vdw Sachsen begrüßt eine Modernisierung des Gesetzes, fordert jedoch vor allem praxistaugliche und rechtssichere Rahmenbedingungen, um Denkmalschutz, wirtschaftliche Zumutbarkeit und Klimaschutzvorgaben (wie energetische Sanierungen) besser miteinander in Einklang zu bringen. 
 

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