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Montag, 31. August 2026

Denkmalschutzgesetze unter Druck

Unter dem Mantra „Einfacher. Schneller. Günstiger“ und mit Verweis auf den dringend nötigen Wohnungsbau novellieren die Bundesländer derzeit fast zeitgleich ihre Bau- und Denkmalschutzgesetze – mit massiven Kollateralschäden für die Bodendenkmalpflege. Was als Bürokratieabbau verkauft wird, bedeutet in der Praxis: Zustimmungsfiktionen in Hessen, 15%-Schutz nur für eingetragene Fundstellen in Niedersachsen, weitreichende Ausnahmen in Berlin und NRW, Auflösung der Fachämter in Sachsen.  Weit weg von einem Anspruch auf Vollständigkeit Medienberichte aus den vergangenen Wochen.

Illustration Meta-KI


Berlin

Das Landesdenkmalamt hat Ende August 2026 ein Infoblatt veröffentlicht, das die wesentlichen denkmalrechtlichen Änderungen durch das Berliner Schneller-Bauen-Gesetz (2024) und das Gesetz für einfaches Bauen (2026) zusammenfasst. Die Gesetze sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, um den Wohnungsbau voranzubringen, tangieren dabei jedoch auch massiv das Handeln der Denkmalschutzbehörden.

Hessen

Der Hessische Landtag hat das neue Gesetz im Sommer final verabschiedet. Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur versucht seitdem, die Wogen mittels einer offiziellen „Fakten- und FAQ-Offensive“ zu glätten. Das Land verteidigt die „Zustimmungsfiktion“ (gilt nach 3 Monaten automatisch als genehmigt) und betont, dass der materielle Schutzstandard hoch bleibe, während das Verfahren bürgernäher werde. Kritiker und die Opposition bezweifeln weiterhin massiv, dass die Landkreise die fachliche Kompetenz und das Personal für die nun alleinige Entscheidungsfindung aufbringen können.

Niedersachsen

Durch die Neufassung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch jene 15 Prozent der Fundstellen geschützt, die bereits offiziell im Denkmalverzeichnis eingetragen sind. Für alle anderen Flächen könnten Bauherren Erdarbeiten ohne vorherige Prüfung vornehmen.

Stellungnahmen 

Es gab Demos. Es wurde eine Petition mit enormem Zulauf gestartet. Bis Ende August 2026 haben bereits über 12.000 Bürger eine Petition gegen die geplante Aufweichung unterzeichnet. Die Medienberichterstattung konzentriert sich vor allem auf eine zentrale Protestaktion vor dem Landtag in Hannover: Die Archäologinnen und Archäologen sind direkt vor das Parlament gezogen. Vor dem Niedersächsischen Landtag demonstrierten sie gegen die Reformpläne von Kulturminister Falko Mohrs.Der Initiator der Petition, Ingo Eichfeld, sowie der Vorsitzende der Archäologischen Kommission für Niedersachsen, Jan F. Kegler, übergaben die gesammelten Stimmen direkt an Eva Viehoff, die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur. 

 

Die Braunschweiger Zeitung berichtete, dass der lautstarke Protest Eindruck hinterlässt. Angesichts der massiven Kritik in der nun abgelaufenen Verbändebeteiligung (Frist war der 26. August) signalisiere die Politik Gesprächsbereitschaft bei der Frage, wie künftig mit Erdarbeiten umgegangen werden soll. Tatsächlich geriet das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unter Falko Mohrs durch den massiven Protest so stark unter Druck, dass es eine eigene Gegen-Kampagne in den sozialen Medien startete (u.a. via Instagram-Reels). Das Ministerium behauptet dort, dass in der Öffentlichkeit „verkürzte oder falsche Informationen“ geteilt würden.  Die Position des Landes: Das Ministerium argumentiert, dass Erdarbeiten keineswegs pauschal unkontrolliert ablaufen. Es solle lediglich die Bürokratie für private Häuslebauer und Kommunen gesenkt werden. Das Landesamt für Denkmalpflege (NLD) solle sich auf die „tatsächlich bedeutenden“ Fundstellen konzentrieren.

Wichtig in der Arbeit gegen die Schwächung des Denkmalschutzes ist es auch, an die Abgeordneten heranzutreten, etwa über Abgeordneten Watch:

Medienecho 

Die Petition erlangte innerhalb weniger Wochen europäische Aufmerksamkeit. Selbst die European Association of Archaeologists (EAA) schaltete sich ein und rief ihre Mitglieder international zur Unterstützung auf, da Niedersachsen mit diesem Gesetz im europäischen Vergleich im Denkmalschutz „auf den letzten Platz zurückfallen“ würde.

Bereits im September 2026 soll der Entwurf im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur beraten werden; im Herbst folgt die Debatte im Landtag.

Das Bündnis Achäologie Niedersachsen sammelt Fakten, Argumente und Stimmen für eine bessere Novelle. Es  lehnt eine Reform des Gesetzes nicht grundlegend ab, sondern sucht den konstruktiven Dialog mit dem Landesamt, den Unteren Denkmalschutzbehörden und Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft suchen.

Nordrhein-Westfalen

Am 15. Juli 2026 hat der Landtag eine Novelle der Landes­bauordnung verabschiedet, die auch gravierende Änderungen am Denkmal­schutz­gesetz mit sich bringt. 

  • NRW state parliament discusses changes to monument protection law (19.5.2026),  Dombert Rechtsanwälte . - https://dombert.de/en/nrw-state-parliament-discusses-changes-to-monument-protection-law/
    Dieser englischsprachige Bericht beleuchtet die weitreichenden Ausnahmen im novellierten Gesetz, die insbesondere Bauvorhaben für die Landesverteidigung und den Katastrophenschutz von klassischen denkmalrechtlichen Erlaubnispflichten befreien.

Sachsen 

Deutschlandweite Aspekte

Die Bundesländer - sonst immer auf ihre Kultuurhoheit pochend - nutzen die Bundesvorgaben zur Beschleunigung von Wohnungsbau und Infrastruktur (wie den Abbau von Bürokratie im Baurecht), um den Denkmalschutz pauschal als „Bremsklotz“ zu deklarieren. 
  • Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027. - https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Grundlagen/VV2026_27.html
  • Änderungen des Denkmalschutzgesetzes im Zuge des Bundeswehrfördergesetzes (August 2026), Kanzlei Kleine-Tebbe (Aug. 2026. – https://kleinetebbe.de/die-themen/aenderungen-des-denkmalschutzgesetzes/
    Hinweis auf den Gesetzentwurf zum Bundeswehrfördergesetz  

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) zog im August 2026 in ihrem zweiten „Schwarzbuch der Denkmalpflege“ eine besorgniserregende Bilanz: Bundesweit gingen in den Jahren 2024/25 über 1.000 Denkmale unwiederbringlich verloren. Die DSD kritisiert, dass viele der aktuellen Länder-Novellen reiner „politischer Durchgriff“ seien, der zu einem massiven Verlust unabhängiger Fachexpertise in den Behörden führe. 

Das Schwarzbuch der Denkmalpflege ( 324 Seiten) ist online im pdf-Format als Download verfügbar oder als gedruckte Broschüre kostenlos bestellbar unter: www.schwarzbuch-der-denkmalpflege.de


Interne Links


Mittwoch, 5. August 2026

Petition: Denkmalpflege in Sachsen sichern – Einheit der Archäologie bewahren

   Petition  zum  unterschreiben!  
auf der Plattform des sächsischen Landtags offen zum Mitzeichnen:

Diese Petition wendet sich nur gegen die Pläne zur Auflösung der Fachämter. In Sachsen ist aber weit mehr geplant, das im Interesse der Erhaltung der archäologischen Relikte verhindert weden muss:

 

Links

Siehe auch DGUF-Newsletter v.4.8.2026 - https://www.dguf.de/newsletter/newsletter-lesen/dguf-newsletter-nr-140-vom-04-08-2026

 

Montag, 27. Juli 2026

Ungut: Ehrenamtliche sind in Hessen raus

 In Zeiten, in denen die Deenkmalschutzgesetze unter Druck stehen ist so etwas ein PR-Desaster der Landesarchäologie - unabhängig davon, was eventuell an konkreten Konflikten im Hintergrund stehen mag.

Es muss Wege geben, wie Laien Grabungen ermöglicht werden - sonst ist der Schaden größer als der vielleicht nicht auf höchsten Standards erfolgte Bodeneingriff. Ein bloßer Verweis auf die Gesetzeslage wird hier nicht ausreichen, denn wir sehen ja gerade, dass man auch daran arbeiten kann, die Denkmalschutzgesetze zu ändern. Verteidigen kann man sie wohl nur, wenn man die seriös archäologisch (! - also nicht die schatzjägerisch) Interessierten als Verbündete hat.


Dienstag, 21. Juli 2026

Das Fightback der Denkmalanwälte gegen die Trump'sche Aushebelung des Denkmalschutzes in den USA

POTUS Don. Trump hatte zuletzt Ärger mit dem Denkmalschutz (vgl Archaeologik 1.4.2026; . Archaeologik 12.6.2026;  Archaeologik 13.6.2026), der ihm den Megaproloballsaal am Weißen Haus gestoppt  hat und Bedenken gegen  den Trumpbogen vorgebracht hat. 

Jetzt versucht die Trumpregierung den Denkmalschutz zu stutzen und die Konsultationen, die sie illegal umgangen hat, zu streichen.

Überraschend kommt das nicht. 

Die Anwaltskanzlei Cultural Heritage Partners in Richmond hat sich auf Denkmalschutz spezialisiert - und konstatiert  “Cultural Heritage is a Human Right”. Daher ergänzt sich dies mit ihrem zweiten Schwerpunkt, "Tribal Nations Practice". Die Kanzlei ist Partei in den Auseinandersetzungen um das Kennedy-Center, das Trump mit seinem Namen vereinnahmen wollte, sie war - erfolgreich - Klägerin gegen das Entfernen von Denkmälern, die Trump zu woke waren und führt nun ein "Fightback" gegen die Bemühungen der Trump-Administration den Denkmalschutz auszuhebeln.

Verfahrenabläufe sollen verschlankt werden, Definitionen werden verändert. "This Is Worse Than Many of Us Feared. These draft revisions would effectively eliminate the consultative Section 106 process as we know it — the process that has protected historic places for nearly 60 years" (STRATEGY SESSION ACHP's Proposed Rewrite of the Section 106 Regulations. Cultural Heritage Partnershttps://culturalheritagepartners.com/wp-content/uploads/2026/07/20260720_finalppt_106regs.pdf).  

Die Abläufe der Demkmalpflege sind in den USA anders als in Deutschand und sehen in der Regel einen komplexen Konsultationsprozess vor ("Section 106"), insbesondere, wenn der Staat involviert ist. Bisher vorgeschriebene Konsultationen werden in das Belieben der koordinierenden Behörde ADVISORY COUNCIL ON HISTORIC PRESERVATION (ACHP) gestellt, weniger Baumaßnahmen würden begutachtet (staatliche Vorhaben generell ausgenommen) und die Kriterien, was als historisch wertvoll gilt deutlich verengt. Kulturlandschaften (in den USA für die tribal Nations von besonderer Bedeutung) würden wegfallen, denkmäler müssen  “geographically compact” sein, was in der Bedeutung recht unklar ist, aber weit verteilte ländliche Strukturen wie auch große urbane Strukturen ebenso ausschließen dürfte, wie vielleicht auch archäologische Fundstellen. Auf letzteres gehen Cultural Heritage Partners leider nicht ein, obwohl die Kanzlei mehrere Archäologinnen in ihrem Team hat. Ob überhaupt ein Prüfungsprozess begonnen wird, soll unter eine Kostenabwägung gestellt werden.

Bei Infrastrukturprojekten, die auf Bundesland liegen, Bundesmittel nutzen oder Bundesgenehmigungen erfordern, müssen Behörden prüfen, ob historische Stätten oder heilige Orte der indigenen Bevölkerung Schaden nehmen. Die Öffentlichkeit muss zwingend einbezogen werden. Der aktuelle Regelungsvorschlag sieht vor, diese Hürden drastisch zu senken. Bundesbehörden soll es künftig erlaubt sein, Großprojekte (wie Minen, Energieanlagen oder Regierungsbauten) im Eilverfahren durchzuwinken – teils ohne Einholung öffentlicher Stellungnahmen und ohne die Pflicht, Einwände von Bundesstaaten oder Stämmen zu berücksichtigen.

Bislang hat das ACHP die Änderungen empfohlen, die nach einem offiziellen Beschluß und Publikation  der Änderungen durch eine offizielle Anhörung müssen. Auf substantielle Eingaben im Rahmen des "Notice of Proposed Rulemaking" muss vor Inkrafttreten der neuen Regeln eingegangen werden.  Die Kanzlei fordert Bürger und Bürgerinnen auf, für dieses NPRM "mit der Erstellung von Kommentarbriefen zu beginnen, um Ihre Stimme zu hören und Ihren Kommentar zu zählen" .

Sie empfiehlt in den Briefen sich auf 8 Schlüsselpunkte zu konzentrieren, die das NPRM standardmäßig vorsieht und empfiehlt auf die konkreten Fragen zu antworten, konkrete Fakten, reale Projekte, Daten, Kosten und Verzögerungen anzugeben, die genauen Parafraphen, nicht die Regel im Allgemeinen zu zitieren. Man solle nicht nur Einspruch erheben, sondern alternative Textvorschläge machen. In dem Verfahren haben Eingaben von Tribes, SHPOs (State Historic Preservation Officers, also Denkmalpflegern), CRM-Firmen (Cultural Resource Management, private Dienstleister und Beratungsunternehmen, bei uns wären das wohl u.a. die Grabungsfirmen) und lokale Regierungen jeweils unterschiedliches Gewicht. Die Stellungnahmen sollen kurz und klar sein und müssen dann über ein Online-Portal  regulars.gov innerhalb einer 30-Tagefrist eingereicht werden.

Die Kanzlei kündigt bereits jetzt eine Klage gegen die neuen Regeln an, geht also davon aus, dass die Trumpregierung über Argumente hinweg geht. 

 

Zwar sind die Gesetzgebungsverfahren in Deutschland anders, aber im Hinblick auf Reaktionen gegen die Bestrebungen hierzulande den Denkmalschutz auszuhebeln, schien mir der Blick auf die Strategie der Richmonder Anwälte nicht uninteressant.

 

Interne Links zu den Angriffen auf die deutschen Denkmalschutzgesetze 

 

Interne Links zu Donald Trumps Geschichtspolitik

 

 

Nachtrag 

Es kommen nun Reaktionen und Statements insbesondere in den Social Media.

genannt sei:

Montag, 20. Juli 2026

Archäologie in Deutschland: Vom Umgang mit der Öffentlichkeit und den Social Media

Der folgende Post ist die Übersetzung eines englischen Beitrags, der schon vor 13 Jahren am 4. Juli 2013 unter Archaeology, the Public, and Social Media: Some New Insights from Germany. Journal of Community Archaeology and Heritage Blog 4.7.2013. - http://journalcah.blogspot.de/2013/07/archaeology-public-and-social-media.html publiziert wurde. Damals bin ich für den Blog des damals neuen Journal of Community Archaeology and Heritage um einen Beitrag zur Rolle der Social Media in der Fachpolitik gebeten worden. Der damalige Blogpost hat damals aktuelle Vorkommnisse als Ausgangspunk genommen, die ich auf Archaeologik thematisiert und als Basis für einige kritische Überlegungen genommen habe.
Die folgende deutsche Variante ist inhaltlich nur geringfügig überarbeitet, obwohl sich inzwischen eine Reihe neuer Beobachtungen machen lässt - etwa was die durchaus nicht unproblematische Rolle von Petitionen für Archäologie und Denkmalerhalt angeht.
Die aktuellen Bestrebungen zu fatalen Änderungen der Denkmalschutzgesetze in vielen Ländern zeigen, wie aktiell auch nach 13 Jahren das Thema noch immer ist. Die Änderungen in Bayern und Hessen haben kaum öffentliche Aufmerksamkeit gefunden. Hier benötigt es deutlich mehr Bewusstsein und politisches Agieren - m.E. nicht nur über einzelne Verbände, die dann als einzelne Stimme wahrgenommen werden, sondern im Konzert vieloer Stimmen.



Aktuelle Fälle

Die Finanzkrise ab 2007 hat für die Archäologie und Kulturdenkmäler einige bedenkliche Bedrohungen geschaffen. Dies sind keineswegs Probleme, die nur die Länder betreffen, die unmittelbar von einer Staatsinsolvenz bedroht sind. Auch in Deutschland sind in den vergangenen Jahren einige Vorkommnisse zu vermerken, die zeigen, dass die Krise auch in jenen Ländern die historischen Kulturgüter bedroht, die wirtschaftlich noch vergleichsweise gut dastehen. Diese Krise der Denkmalpflege rührt nicht allein aus den allgegenwärtigen Etatkürzungen, sondern ebenso aus Umorganisationen der Denkmalpflege (egal ob durch Änderungen der Denkmalschutzgesetze oder durch interne Umstrukturierungen). Die Folge sind Beschädigungen des gesellschaftlichen Stellenwerts der Denkmalpflege, der Verkauf von Kulturgütern oder die politisch bestimmte Beschneidung der geschützten Denkmalobjekte.

Eine zweite Bedrohung kommt von den derzeitigen rechtspopulistischen/nationalistischen Bewegungen in verschiedenen Staaten, sei es in Ungarn, Polen, USA oder auch Dänemark, die wenig von Wissenschaft an sich halten und Geschichte gerne nach ihrem Weltbild manipulieren.

Einige dieser Entwicklungen waren auch Thema auf Archaeologik:
Es gibt gute Gründe, zu vermuten, dass solche Aktionen den öffentlichen Verwaltungen nicht helfen werden, die aktuelle Finanzkrise zu überwinden: Die Summen, die eingespart werden, sind vergleichsweise gering und werden die regionale Wirtschaft gewiss nicht stärken, eher im Gegenteil. Alle diese Vorgänge haben jedoch das Potential, schwere und irreparable Schäden am überregional bedeutenden Kulturerbe anzurichten.


Interne Verhandlungen
Wahrscheinlich gibt es zahlreiche Fälle, in denen es den staatlichen Denkmalpflegern gelungen ist, solche Bedrohungen im Wesentlichen durch interne Verhandlungen auf dem Dienstweg abzuwenden oder doch in ihren Auswirkungen einzudämmen. 2011 forderten mehrere Politiker in Bayern, dass mittelalterarchäologische Fundstellen von der Liste der geschützten Denkmäler gestrichen werden. Sie befürchteten ein Überhandnehmen des Denkmalschutzes und befürchteten wirtschaftliche Nachteile für ihre Region. Das Landesamt für Denkmalpflege reagierte unter anderem mit einer Podiumsdiskussion, zu der Fachleute geladen wurden, um die Bedeutung der Archäologie des Mittelalters öffentlich zu diskutieren. Dies wurde über die üblichen Kanäle der Denkmalpflege publiziert, eine weitergehende Einbindung einer breiteren Öffentlichkeit wurde jedoch nicht angestrebt. Die Strategie der internen Regelung war letztlich erfolgreich: Es wurde ein Kompromiss erzielt, bei dem Denkmäler der Archäologie des Mittelalters weiterhin unter Schutz stehen, auch wenn die Kriterien zur Unterschutzstellung überarbeitet wurden.

Der Gang an die Öffentlichkeit
In den vergangenen Jahren hat es zahlreiche Etatkürzungen und einschneidende Umorganisationen in der Denkmalpflege gegeben. Nur selten hat aber eine breitere Öffentlichkeit davon Notiz genommen, über einen engeren Kreis von Fachleuten hinaus wurde die Problemlage meist nicht kommuniziert. Über Jahre hinweg kam es so zu Mittelkürzungen, ohne dass wirksame öffentliche Kritik laut geworden ist. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurde der Etat der Denkmalpflege so ohne größere öffentliche Diskussionen von 35 Mio € im Jahre 1992 auf 10 Mio € 2012 gekürzt. Als die Braunkohleindustrie eine Stiftung für die Bodendenkmalpflege einrichtete, wurde dies mit großem Beifall begrüßt. Für die Braunkohle ist diese Stiftung ein hervorragender Deal, denn tatsächlich handelt es sich um kaum mehr als Symbolpolitik. 95% der Fundstellen werden nach wie vor unbeobachtet dem Braunkohlebagger überlassen (vergl. Archaeologik 14.6.2011).

In Brandenburg hat der Beschluß, das Landesdenkmalamt zu schließen lediglich in der Lokalpresse Erwähnung gefunden. Niemand unternahm einen Versuch, die Bürger dazu zu gewinnen, sich für ihr Kulturerbe und für die dringend benötigte Infrastruktur der Denkmalpflege einzusetzen (Archaeologik 18.3.2013).

Zu oft haben Denkmalpfleger und Beamte versucht, diese Probleme auf ihrem Dienstweg zu regeln, ohne die Öffentlichkeit zu beteiligen. Die Problematik ist schwierig und reicht weit zurück: Denkmalpflege ist eine hohheitliche Aufgabe - seit dem 19. Jahrhundert wurde sie von Staatlichen Denkmalschutzbehörden geregelt. Finanzielle und organisatorische Fragen wurden innerhalb dieser behördlichen Strukturen verhandelt. Eine öffentliche Beteiligung an beschränkt sich weitgehend auf öffentliche Stellungnahmen historischer oder archäologischer Gesellschaften, die aber häufig personell eng mit der Denkmalpflege verknüpft sind und deshalb kaum unabhängig agieren können. Verbeamtete Archäologen geraten hier leicht in einen Zwiespalt zwischen Fachinteressen und eingeforderter Loyalität ihrem Dienstherren gegenüber.


Eine Social Media Kampagne gegen Kürzungen in der Denkmalpflege

In Nordrhein-Westfalen wurden im März 2013 Finanzkürzungen angekündigt, die den derzeitigen Etat von 10 Millionen Euro auf 3,3 Mio 2014 und 0,00 € ab 2015 zusammenstreichen sollten. Wie schon erwähnt, hat der Etat 1992 noch 35,4 Mio Euro vorgesehen. Obwohl diese Streichungen nicht bedeuten, dass die Archäologie in NRW über gar keine Finanzmittel verfügt, da es maßgeblich die Landesverbände sind, in deren Händen die regional gegliederte Denkmalpflege liegt, lässt die Entscheidung der Landesregierung die Alarmglocken läuten. Hier würde ein Präzedenzfall geschaffen, dem andere Bundesländer folgen könnten, Zugleich zeigt es die erschreckende Gleichgültigkeit dem gesamten Kulturgut gegenüber, für das der Staat die Verantwortung wahrnimmt. Die Pläne zur Streichung der Landesgelder fielen just in eine Zeit, in der gerade ein neues Denkmalschutzgesetz vorbereitet wurde.

Jahrelang hat die Bodendenkmalpflege in NRW das Verursacherprinzip angewandt und jene für die Durchführung von Notgrabungen zur Kasse gebeten, deren Bauprojekte die archäologischen Quellen zerstören sollten. Ein Gerichtsentscheid stellte jedoch klar, dass dieser Praxis eine gesetzliche Grundlage fehlte. Der Gesetzesentwurf der neuen Landesregierung sah nun eine gesetzliche Regelung vor, die neben dem Verursacherprinzip auch das Schatzregal einführen sollte, wie es in den meisten deutschen Bundesländern inzwischen üblich ist. Gerade die Gesetzesnovellierung in Nordrhein-Westfalen ist wichtig, da das Land eines der größten in der Bundesrepublik ist und es reich and archäologischen Fundstellen ist. Die Regionen westlich des Rheins waren Teil der Römischen Reiches und weisen daher neben zahlreichen bedeutenden vorgeschichtlichen Hunderte von römischen Fundstellen auf.

Im Unterschied zu früheren Haushaltskürzungen, wie etwa in Brandenburg, gelangten diese durch eine online-Petition ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Die Initiative zu dieser Petition ging nicht von den Landesarchäologen aus, sondern von der DGUF (Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte), die sich als gesamtdeutsche Interessensvertretung des Faches versteht. Sie ist unabhängig von der nordrheinwestfälischen Landesarchäologie. Die Petition wurde am 24. März für die DGUF durch Frank Siegmund eingestellt. Innerhalb der ersten drei Tage kamen 3000 Unterschriften zusammen, am Ende haben mehr als 27.000 Interessierte unterschrieben. Als das Nachrichtenmagazin 'Spiegel' am 28. März über die geplanten Mittelstreichungen  berichtete, schnellten die Unterschriften in die Höhe. In der Folge verbreitete sich die Petition in den Social Media. Sie erregte Aufmerksamkeit bei Gruppen, die man normalerweise nicht mit einem speziellen Interesse an Archäologie und Geschichte verbinden würde: Video Gamer und Rock-Fans sprachen sich ebenso für die Archäologie aus, wie Burgenbesitzer.

Die NRW-Petition ist bezeichnend für die Veränderungen der Öffentlichkeitsarbeit, die sich aus der digitalen Medienrevolution ergeben. Nur 2000 der Unterschriften wurden auf Papier gesammelt - rund 300 davon wurden von Kölner StudentInnen (bei heftigem Regen) auf der Straße gesammelt. Beim Start der Petition gingen die Erwartungen auf einige Hundert Unterschriften, denen eine herkömmliche Pressemitteilung folgen sollte. Stattdessen kam das Internet in die Quere und überraschte die Organisatoren mit dem großen Erfolg. Auch die Politik wurde dadurch überrascht, die offenbar davon ausging, dass Archäologie und Denkmalpflege Einsparungspotential böten, bei denen kaum mit Reaktionen zu rechnen wäre. Angesichts des öffentlichen Aufschreis ruderten sie zurück, indem zunächst beteuert wurde, dass die Streichung des Denkmaletats eher ein Gedankenspiel, denn ein konkreter Lösungsvorschlag gewesen sei.


Übergabe der Unterschriften der DGUF-Petition an die Präsidentin des Landtags von NRW und den verantwortlichen Minister (@DGUF/Sven Evertz, by courtesy of DGUF)

Die Zeichnungsfrist der Petition endete am 23. Juni 2013. Zwei Tage später wurde die Unterschriftenliste von Vertretern der DGUF an Carina Gödecke, Präsidentin des nordrhein-westfälischen Landtags und an Michael Groschek, Landesminister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes überreicht. Die Aussagen der Politiker blieben unverbindlich, aber Gödecke betonte, die Botschaft sei angekommen (Pressemitteilung der DGUF als pdf).

Die Aufdeckung des Bibliotheksskandals in Stralsund

Ein anderer Fall der jüngeren Zeit zeigt die Möglichkeit, über die Social Media eine Öffentlichkeit für Belange des Kulturgüterschutzes zu gewinnen. In diesem Falle betraf dies nicht die Archäologie, sondern den Versuch, eine historische Gymnasialbibliothek des 16. Jahrhunderts zu verscherbeln. Der Beschluß die Bibliothek zu verkaufen wurde vom Stralsunder Stadtrat in geschlossener Sitzung im Juni 2012 gefasst. Wie bei einem archäologischen Befund macht die Einmaligkeit der Sammlung und ihre exakte Zusammensetzung den eigentlichen historischen Wert aus. Die Sache wurde durch den Historiker und Archivar Klaus Graf bemerkt und auf seinem Weblog Archivalia publik gemacht. Graf begann Fragen zu stellen und unermüdlich darauf aufmerksam zu machen, was in Stralsund gerade vorging. Auch hier wurde eine online-Petition gestartet, die letztlich 3600 Unterschriften erzielte, überwiegend von Mediaevisten, Archivaren und Historikern, aber auch aus der Region. Die Medien griffen den Fall auf und zwangen den Stadtrat letztlich dazu, wenigstens zu versuchen, den Verkauf, der weithin als illegal und unethisch erkannt wurde, rückgängig zu machen.

Schaffung einer Lobby für die Belange der Archäologie

Seit den Anfängen der Archäologie in Deutschland im 19. Jahrhundert, war diese das Interessenfeld der gebildeten Mittelklasse: Lehrer, Pfarrer und Offiziere führten als interessierte Laien - Profis gab es noch nicht - Ausgrabungen durch. Dieser Personenkreis, der sich in den Altertumsvereinen organisiert hatte, war in der deutschen Forschungslandschaft lange von entscheidender Bedeutung, da sie bisweilen gut in die Politik vernetzt waren. Archäologie war das Interesse einer eher kleinen gebildeten Schicht - das hat sich heute grundlegend verändert. Kulturgut und Geschichte ist kein Privileg mehr einer Oberschicht, sondern interessiert weite Kreise der Gesellschaft. Das mag zu einem gewissen Grad durchaus der Erfolg der Öffentlichkeitsarbeit von Archäolog*innen und Historiker*innen sein, vor allem aber popularisieren Filme oder Videospiele Archäologie. Die Motive "Schatz" und Fundfieber (die häufig von Archäologen selbst bedient werden) schaffen damit ein wenig realistisches Bild der Wissenschaft, das dem Publikum vor allem als Schatzsucherei erscheinen muss. 

Zukunftsperspektive

Heinz Günter Horn, früher im Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr in Düsseldorf zuständig für die Denkmalpflege hat jüngst das Fehlen einer Archäologie-Lobby beklagt. Tatsächlich haben die Facharchäologen nie probiert eine richtige Lobby aufzubauen (Vereine und Verbände können die breite Unterstützung aus der Öffentlichkeit nicht ersetzen, zumal sie in ihrer personellen Verknüpfung mit verbeamteten Archäologen nur bedingt politisch aktiv werden können). Öffentlichkeitsarbeit blieb auf gelegentliche Vorträge und die üblichen 'populären' Jahrbücher beschränkt, die für ein bereits interessiertes Publikum die wichtigsten Grabungen auflisten (da Fachzeitschriften kaum noch Grabungsvorberichte abdrucken, haben sich diese Jahrbücher allerdings trotz ihres populären Anspruchs zu einem wesentlichen Element der internen Wissenschaftskommunikation entwickelt). Was dem Publikum vermittelt wird, sind neue Funde, ohne dies in einen weiteren Kontext einzuordnen. Um aber eine Lobby für Archäologie zu schaffen, muss vor allem deren Quellenwert für das Verständnis der Vergangenheit vermittelt werden. Archäologische Arbeitsweise, Methode und vor allem auch Theorie müssen kommuniziert werden. Die Leistungsschau neu gefundener Schätze oder noch eine Ausstellung über das 'goldene Zeitalter' sind womöglich eher kontraproduktiv.

Eine Lobby für die Archäologie

In den Kommentaren zu den genannten Petitionen wird häufig darauf verwiesen, dass die Archäologie wichtig ist, weil sie Informationen über die Vergangenheit liefert, in der Gegenwart Identität schafft und dies alles für die Zukunft bewahrt. Diese Gedanken finden sich immer wieder, auch in platten Politikerreden bei Tagungs- oder Ausstellungseröffnungen. Aber wie kann die Archäologie diesen Erwartungen auch gerecht werden? Endet unsere Verantwortung mit der Publikation der Grabungsberichte und gelegentlichen Hinweisen auf Sensationsfunde? Reicht es aus, dem breiten Publikum Berichte über aktuelle Neufunde zu berichten?
Die Öffentlichkeit ist an der Vergangenheit durchaus interessiert. Viele wollen daran teilhaben - als Re-enactors, als Ehrenamtliche oder eben auch als Sondengänger. Die Archäologie muss Perspektiven aufzeigen, wie wir aus der Vergangenheit lernen können und wir müssen den verschiedenen Interessen entgegenkommen. Vor allem, muss das öffentliche Interesse ernst genommen werden.

Einer der Kommentare zur Petition in Nordrhein-Westfalen stellte lapidar fest: "Wenigstens beginnt mal jemand zu kämpfen, statt nur im Büro rumzusitzen".
Tatsächlich gibt es reale Chancen, dass öffentliches Engagement Erfolg hat, wie die Fälle Nordrhein-Westfalen und Stralsund zeigen. Neben der Expertenmeinung der Wissenschaftler sind Amateure und die breite Öffentlichkeit zunehmend wichtige Fürsprecher für den andauernden Schutz des kulturellen Erbes. Ihre Unterstützung ist für die Politik ein kaum zu ignorierender Aspekt. 
 
Zu diesem Blogpost von 2013  ist zu ergänzen, dass die Petition in Nordrhein-Westfalen so erfolgreich war, dass sie im Bundestagswahlkampf von Kanzlerin Merkel aufgegriffen wurde (Wahlkampfthema Denkmalschutz. Archaeologik 15.6.2013). In der Folge ging ein Blogpost der Frage nach, welche Rolle Petitionen in der Lobby-Arbeit für die Archäologie spielen können - aber auch, welche Risiken darin liegen (Online-Petitionen in der Archäologi. Archaeologik 21.8.2014).
 


Freitag, 12. Juni 2026

Der Trump Arch auf schlammigem Grund

POTUS Trump will in Washington einen monumentalen rund 76 Meter hohen „Triumphbogen“ errichten.  Von einem "Triumph" ist die abstruse Außen- und Kriegspolitik des POTUS Don. Trump weit entfernt - aber statt eines Triumph Arch gibt es eben einen Trump Arch. Das Projekt des - jedenfalls laut Trump - größten und schönsten Bogens  hat viel Spott und Kritik geerntet.

 

Der Trump Arch
(Graphik:  Hstoops - Own work, CC0, via WikimediaCommons)

Der Monumentalbogen soll zum 250jährigen Jubiläum der amerikanischen Unabhängigkeit westlich des Potomac River auf der Achse zwischen Lincoln Memorial und dem Arlington Friedhof errichtet werden.

Die Trump-Regierung versucht, den Bau massiv zu beschleunigen und setzt sich dabei über alle gesetzlichen Vorgaben und Zuständigkeiten hinweg. Die eigentlich erforderliche Einbindung des US-Kongresses übergeht POTUS Trump und die von ihm mit Anhängern neu besetzte United States Commission of Fine Arts hat das Projekt einstimmig gebilligt. Das Genehmigungsverfahren des National Park Service (NPS) wirft massive Fragen auf. Trotz einer prognostizierten Bauzeit von zwei bis drei Jahren versucht die Behörde aktuell, ein beschleunigtes Verfahren durchzudrücken und die normalen Abläufe und Genehmigungen zu umgehen.  Mit einer sehr kurzer Frist von insgesamt 10 Tagen (nur noch bis 15. Juni 2026)  gibt es ein öffentliches Anhörungsverfahren.  Das Formular ist beim National Park Service zu erreichen. Eine eigentlich vorgeschriebene fundierte Folgenabschätzung scheint zu unterbleiben, zumal unklar ist, wie das endgültige Konzept des Projektes aussehen wird. Wie der Koloss das historische Landschaftsbild verändert, wurde nicht ausreichend simuliert, ebenso wenig wurden die Auswirkungen einer nächtlichen Beleuchtung geprüft.

Vor allem fehlen die vorgeschriebenen Baugrunduntersuchungen, die sowohl die Statik wie auch die Archäologie betreffen.
Auf Staatsland des Bundes, das vom National Park Service (NPS) verwaltet wird, gelten für ein solches Bauprojekt streng geregelte gesetzliche Vorgaben. Selbst bei nachweislich gestörtem Untergrund entbindet das Gesetz den Bauträger nicht von archäologischen Prüfungen. Da es sich um Bundeseigentum handelt, greifen primär der National Historic Preservation Act (NHPA) und der Archaeological Resources Protection Act (ARPA). Ein gestörter Untergrund (wie die Aufschüttung durch das Army Corps) ändert den Prozess nicht grundsätzlich, sondern beeinflusst lediglich die Erwartungshaltung der Archäologen.
Der reguläre Prozess läuft in drei Phasen ab:
  • Phase I (Identification / Erkundung): Es muss eine historische Recherche und eine erste Bodenprüfung (oft durch Testbohrungen oder Suchgräben) stattfinden. Selbst wenn die oberen Schichten gestört sind, muss geprüft werden, ob darunter (im alten Flussbett) originale Schichten existieren.
  • Phase II (Evaluation / Bewertung): Werden Artefakte gefunden, wird geprüft, ob die Fundstelle für das National Register of Historic Places bedeutend genug ist.
  • Phase III (Mitigation / Schadensbegrenzung): Kann die Fundstelle nicht umgangen werden, folgt eine vollständige, wissenschaftliche Notgrabung (Data Recovery), bevor gebaut werden darf.
  • Die ARPA-Genehmigung: Für jede archäologische Grabung oder Bodenvorbereitung auf NPS-Land ist eine spezielle ARPA-Genehmigung erforderlich. Wer ohne diese gräbt oder archäologische Güter beschädigt, begeht eine Straftat.
Auch nach den Guidelines for Archaeological Investigations in DC lässt es eine im 20. Jahrhundert von Menschenhand aufgeschüttete Deckschicht nicht zu, ohne eine Phase-I/IA-Untersuchung (Geoarchäologie und GIS-Schnittanalysen) in die darunter liegende Paläolandschaft einzugreifen.  
Die Trump-Regierung versucht, direkt zu den geotechnischen Bohrungen überzugehen, ohne die Phase-I-Archäologie für Pre-contact-Ressourcen ordnungsgemäß abgeschlossen oder die Stämme konsultiert zu haben. Sollte AECOM bei den aktuellen Bohrungen im Juni 2026 auch nur ein einziges indigenes Artefakt aus dem alten Flussschlamm an die Oberfläche befördern, könnte dies das gesamte Projekt über Monate rechtlich blockieren. 
The Washington Post berichtete, dass die Regierung ein halbes Dutzend etablierter Denkmalschutzorganisationen – darunter den National Trust for Historic Preservation und die Cultural Landscape Foundation (TCLF) – einfach aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsprozess ausgeschlossen hat. Organisationen wie die TCLF haben bereits Klagen eingereicht. Sie argumentieren, dass das Übergehen dieser Prüfungen illegal ist und ein verheerendes Signal für den Schutz historischer Stätten im ganzen Land sendet.  

 

Die historische und archäologische Topographie von Washington DC

Die historische Topographie von Washington, D.C. basiert auf einem strengen, rationalen Barockkonzept, das bewusst Sichtachsen, demokratische Machtverteilung und strikte Höhenbegrenzungen miteinander verknüpft. 1791 wurde der Stadtplan von dem französischen Ingenieur Pierre Charles L’Enfant als Planstadt am Potomac River entworfen. Der Trump Arch sprengt die städtebaulichen Maßstäbe Washingtons in Bezug auf Höhe, Symbolik und Geometrie. Das Gelände selbst wurde in den 1920er Jahren mit ausgebaggertem Flusssediment aufgeschüttet und wurde zum Brückenkopf für die damals gebaute Arlington Memorial Bridge. Das Gelände liegt also außerhalb der ursprünglichen Stadtplanung, die immer wieder verändert und spätestens mit der Anlage des Arlington Gräberfelds 1864 in die politische Symbolandschaft einbezogen wurde. Mit komplexen archäologischen Strukturen der historischen Archäologie ist an der - statisch wohl nicht unproblematischen - Baustelle eher nicht zu rechnen. Wohl aber haben sich die Uferbereiche des Potomac als wichtige Fundlandschaft der präkolumbischen Zeit erwiesen. Das Risiko, bei den Fundamentarbeiten auf unentdeckte Pre-contact-Ressourcen zu stoßen, ist daher nicht zu vernachlässigen.

Pre-contact-Funde spielen eine massive rechtliche und politische Rolle, da sie sofort weitere Bundesgesetze aktivieren, die extrem streng ausgelegt werden. Sollten bei den Tiefbohrungen oder Erdarbeiten für das Fundament des Bogens menschliche Überreste, Grabbeigaben oder sakrale Gegenstände der amerikanischen Ureinwohner entdeckt werden, greift sofort der Native American Graves Protection and Repatriation Act (NAGPRA) mit einem sofortigen Baustopp. Das Gesetz schreibt vor, dass bei Funden die historisch dort ansässigen, staatlich anerkannten indigenen Stämme (wie die Piscataway Conoy Tribe oder die Pamunkey Indian Tribe) zwingend als gleichberechtigte Partner in den Section 106-Prozess eingebunden werden müssen.

Denkmalschützer sind ein wesentlicher Teil der Opposition gegen den Trump Arch. Erst im März haben Denkmalpfleger Trumps Monumentlballsaal am Weißen Haus vorerst gestoppt (Archaeologik 1.4.2026). Sie rufen nun aktiv dazu auf, die Bedenken in der kurzfristigen Anhörung einzubringen.  Sie möchten erreichen, dass zunächst das endgültige Projektdesign feststeht, damit die Prüfungen auch durchgeführt werden können. Die vollständige Dokumentation – inklusive der archäologischen Phase-Ia-Studie und aller Entscheidungsgrundlagen – müsse zumindest beratenden Organisationen und indigenen Stämmen transparent zugänglich sein. Zehn Tage Frist für die Anhörung seien für die Bewertung derart massiver Auswirkungen auf Dutzende historische Objekte unzureichend. Die Kommentierungsfrist müsse verlängert werden. Die Öffentlichkeit möge sich in diesem Sinne an der Anhörung beteiligen.

Links

  • Kunst-Kommission macht Weg für Trumps Triumphbogen frei. Spiegel (22.5.2026). - https://www.spiegel.de/ausland/usa-kommission-macht-weg-fuer-donald-trumps-triumphbogen-in-washington-d-c-frei-a-b1f0bdb0-ea7f-4b0d-a2d1-3a49f2ad1dea
  • Größer als das Pariser Vorbild – Trump will in Washington einen Triumphbogen bauen lassen. Welt 11.4.2026. - https://www.welt.de/vermischtes/article69d9f3470695c741e3c297aa/praesidiales-bauvorhaben-groesser-als-das-pariser-vorbild-trump-will-in-washington-einen-triumphbogen-bauen-lassen.html 
  • Trump’s arch gets overwhelmingly negative public feedback but appears poised to move forward. CNN 17.4.2026. - https://edition.cnn.com/2026/04/16/politics/trump-arch-feedback-commission 
  • Trump officials lay out aggressive timeline to build triumphal arch. The Washington Post 10.6.2026. - https://www.washingtonpost.com/politics/2026/06/10/trump-officials-lay-out-aggressive-timeline-build-triumphal-arch/ 
  • Zur Archäologie in Washington bietet der NPS eine Artikelserie online: https://www.nps.gov/articles/series.htm?id=D66CB41B-D9B4-3504-A62D536B320F70C8 
  • Historic Landmarks: https://opendata.dc.gov/datasets/992ca2e2d4e04f08b46d03ee0dbe791a_24/explore?location=38.930723%2C-77.012026%2C12 
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    Mittwoch, 1. April 2026

    Denkmalpflege stoppt Trump

     Erst mal…

    Meldung von gestern anscheinend kein Aprilscherz…

    Baustelles des Trump-Ballsaal an Stelle des illegal abgerissenen Ostflügels des Weißen Hauses 
    (Foto:G.Edward Johnson,    CC B Y SA 4.0 via WikinediaCommons)


    Sonntag, 4. Januar 2026

    Notbremse in der saarländischen Landesarchäologie

    Die Saarbrücker Zeitung berichtet zu Jahresbeginn über die Archäologie und widmet ihr einen Leitartikel:
    Aktuelle Grabungsprojekte im Saarland sollen vorübergehend pausieren, um bestehende Dokumentationslücken und Altlasten zu regeln. Die Probleme sind vielfältig, "mal ist es das Depot, mal die wissenschaftliche Aufbereitung der Dokumentation, mal ist es auch die schiere Menge an Funden".
    Funde und Dokumentationen werden dezentral aufbewahrt -  bei den jeweiligen Trägerinstitutionen, bei denen personelle Wechsel anstehen, die teils aber auch gar nicht über eine ausreichende Personaldecke und Infrastruktur verfügen.
     
    Das saarländische Landesdenkmalamt - seit Juli 2024 unter der neuen Leitung von Simon Matzerath - hat diese Entscheidung getroffen, um die Qualität und Nachvollziehbarkeit der archäologischen Arbeiten zu verbessern. Hintergrund sind organisatorische Probleme und das Bedürfnis nach einer systematischen Aufarbeitung der bereits durchgeführten Ausgrabungen. Ein wichtiges Anliegen ist es, moderne Grabungsstandards durchzusetzen.
    Matzerath hat klargestellt, dass es zu keinem vollständigen Ausgrabungsstopp kommen wird, jedoch die Grabungen bis zur Klärung der Altlasten ruhen sollen. 

    Betroffen sind also nicht die Notgrabungen, sondern insbesondere die folgenden längerfristig angelegten Grabungsprojekte: 
    1. Villa Borg 
    2. Wareswald 
    3. Ringwall Otzenhausen 
    4. Kulturpark Bliesbruck-Reinheim 
    5. Burg Kirkel
    Sie sind strukturell höchst unterschiedlich - teils, wie in Otzenhausen, handelt es sich um wissenschaftlich hochkarätige Projekte, andernorts um derzeit eher touristisch ausgerichtete Unternehmungen. Die Villa Borg wird durch die Kulturstiftung Merzig-Wadern betreut, die römische Villa von Nennig von der Stiftung saarländischer Kulturbesitz und das Römermuseum Schwarzenacker von der Stadt Homburg mit der Stiftung Römermuseum. Die beiden letzteren haben keine laufenden Grabungen, wohl aber durchaus auch noch Aufarbeitungs- und Publikationsrückstände. In der Villa Borg habe man in den vergangenen Jahren den Fokus auf den touristischen Aspekt gelegt, um durch die Einnahmen ein „zukunftssicheres Konzept“ vorzulegen, das eine geplante Aufarbeitung nun erst möglich mache.

    Villa Borg
    (Foto: Carole Raddato, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons)



    Auffallenderweise ist weder vom Museum für Vor- und Frühgeschichte in Saarbrücken, noch von der Staatlichen Altertümersammlung die Rede, denen man bei der Archivierung der Funde doch am ehesten eine zentrale Rolle zuweisen würde. Organisatorisch bestehen mit dem Landesdenkmalamt, dem Museum für Vor- und Frühgeschichte und der Staatlichen Altertümersammlung drei Institutionen, die zwar eng kooperieren müssen, aber organisatorisch separiert sind. Die Altertümersammlung ist das Depot und Archiv, während das Museum für Vor- und Frühgeschichte der öffentliche Ort der Präsentation der Funde ist. Letzteres gehört wie die Villa Nennig zur Stiftung saarländischer Kulturbesitz und wird als archäologisches Landesmuseum des Saarlandes verstanden.

    Nicht thematisiert wird, inwiefern es bei dem Neustart nur um eine vorübergehende Initiative zur Aufarbeitung und Archivierung der bisherigen Grabungen oder um tiefer gehende strukturelle Reformen gehen soll. Das Saarländische Denkmalschutzgesetz trifft über die Oberste Denkmalbehörde im Ministerium für Bildung und Kultur und das Landesdenkmalamt als Fach- und Vollzugsbehörde hinaus keine institutionellen Regelungen.
     

    Weitere Links

    Donnerstag, 9. Oktober 2025

    Der Corredor Biocultural Gran Selva Maya und der Tren Maya - Konfliktpunkte Menschenrechte, Umwelt- und Kulturgüterschutz

    Mitte August 2025 haben die Präsident*innen von Mexico, Guatemala und Belize ein Abkommen zum Schutz von 5,7 Mio Hektar Regenwald geschlossen.  Der Great Mayan Forest Biocultural Corridor ist nach dem Amazonasgebiet das zweitgrößte Schutzgebiet der Erde und verbindet Atlantik und Pazifik.

    Präsident Bernardo Arévalo (Guatemala), Präsidentin  Claudia Sheinbaum (Mexiko) und Premierminister John Briceño (Belize) bei der Vertragsunterzeichnung in Calakmul, Campeche, México(Foto: Presidencia de Guatemala, Gemeinfrei, via flickr und WikimediaCommons )

     

    Belizes Premierminister John Briceño sieht Chancen, dass das Projekt den Handel mit Mexiko und Guatemala ankurbeln, neue Märkte eröffnen und seine Rolle als Brücke zwischen Lateinamerika und der Karibik stärken könnte. Die Länder wollen im Naturschutz kooperieren. Das Programm sieht vor, die Böden zu regenerieren, die geschädigte Waldbedeckung wiederherzustellen, und die Lebensverhältnisse der überwiegend indigenen und afrikanischstämmigen Bevölkerung zu verbessern, indem die Selbstversorgung gefördert werden soll.

    Einen wesentlichen Aspekt des neuen Schutzgebiets  stellen die archäologichen Zeugnisse insbesondere der Maya-Kultur dar. Im Kern des Korridors befinden sich zum Beispiel Calakmul, Tikal, Caracol, Palenque, Edzná, Yaxhá, Piedras Negras, El Mirador, Lamanai und Altún Ha.

    Tren Maya 

    Teil des Projektes soll es aber auch sein, den Maya-Zug (Tren Maya) zu erweitern. Ende 2024 wurde in Mexiko eine Bahnlinie durch den Regenwald auf der Halbinsel Yucatán eröffnet, der die wichtigsten archäologischen Stätten der Maya in einer großen, 1500 km langen Schleife miteinander verbindet. Gerade die Ökologie und der Umgang mit der regionalen Bevölkerung erwiesen sich aber als problematisch. Ökologische, demokratische und archäologische Bedenken wurden dabei mit Füßen getreten. Selbst die UN protestierte.

    Für eine detaillierte Bilanz der Auswirkungen der Bahn ist es letztlich noch zu früh. Von journalistischen Einschätzungen abgesehen, stammen bisherige Analysen zum Tren Maya  aus der Soziologie und den Politikwissenschaften (Huesca-Pérez u.a. 2016) sowie der Biologie und Ökologie (Casanova Casañas 2021).  

    Logo des Tren Maya
    (Graphik: Tren Maya , Public Domain, via WikimediaCommons)

     

    Menschenrechte und Ökologie

    Zwar wurde vor Beginn des Projektes ein Referendum abgehalten, doch hatte man nach einseitiger Information Fristen und Wahllokale so eingerichtet, dass eine Beteiligung der unmittelbar Betroffenen weitgehend ausgeschlossen wurde. Letztlich haben vor allem städtische Angestellte an der Abstimmung teilgenommen, die mit fast 90% das Projekt befürworteten. Der Menschenrechtsrat der UN kritisierte die Abstimmung scharf. Die vielfach zapatistisch organisierten indigenen Gemeinden wurden so systematisch übergangen und vom Geheimdienst überwacht.   

    Ein Artikel verortet das Projekt Tren Maya im globalen Kontext neoliberaler Megaprojekte (Casanova Casañas 2021), die aus einer eurozentrischen, extraktivistischen Logik heraus indigene Territorien in Lateinamerika umgestalten. Er knüpft an Konzepte wie „Akkumulation durch Enteignung“ und Johan Galtungs Unterscheidung zwischen kultureller und struktureller Gewalt an, um aufzuzeigen, wie wirtschaftspolitische Maßnahmen indigene Gemeinschaften marginalisieren.

    In der Kritik standen auch die ökologischen Auswirkungen. Umweltschützer verweisen auf schwerwiegende Auswirkungen auf die empfindlichen Karsthöhlensysteme, die einen Großteil der Trinkwasserversorgung der Halbinsel sicherstellen.

    Proteste

    Aus den ökologischen Bedenken und der Menchenrechtsproblematik entwickelte sich auch die größte Gegen- und Protestbewegung gegen den Tren Maya. Während der Bauarbeiten kam es in Mexiko zu zahlreichen Protesten.  Unter anderem wurden Petitionen gestartet.

    Von Ausschreitungen oder gewaltsamem Widerstand ist in den Medien wenig zu finden. Das Mexikanische Zentrum für Umweltrecht  brachte 2023 den gewaltsamen Tod von über 100, überwiegend indigene Umweltschützer*innen mit Großprojekten wie dem Tren Maya in Verbindung.

    Gerichtlich hatten die Indigenen mehrfach Erfolg, doch überging der damalige Staatspräsident Obrador diese Urteile, indem er den Tren Maya per Dekret  zu einer Angelegenheit der nationalen Sicherheit erklärte.

    Auch in Deutschland gibt es Proteste gegen das Projekt, das hier als neokoloniales Projekt gebrandmarkt wird. Bei eienm internationalen Protesttag am 30.1.02021 wurde beispielsweise auch vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof gegen das Projekt protestiert.
    Unter den Firmen, die am Bau beteiligt sind, ist auch die Deutsche Bahn AG, die mit ihrer Tochtergesellschaft war die DB Engineering & Consulting, die 2020 einen Auftrag von 13,5 Mio € erhalten hat.

    Im Juli bzw. September 2023 haben Linksextremisten (hier ist der Begriff mal angebracht) einen Brandanschlag auf ein Bahn-Büro in Berlin sowie auf Kabelschächte bei Hamburg verübt.


    Der Corredor Biocultural Gran Selva Maya und der erweiterte Tren Maya

    Das neue Projekt ist daher sehr sensibel. Entscheidend wird sein, inwiefern die positiven Absichten auch die Realität bestimmen und die Widersprüche zwischen Ökologie und Wirtschaft gut ausgehandelt werden. Der Bevölkerung Wohlstand durch Selbstversorgung zu sichern, ist ein zunächst positiver Ansatz. Bei der Unterzeichnung des Abkommens wurde betont, dass die indigenen und afrikanischstämmigen Gemeinschaften ("comunidades indígenas y afrodescendientes") für die Erhaltung des biokulturellen Erbes von zentraler Bedutung seien.

    Seit Oktober 2024 amtiert Claudia Sheinbaum Pardo als Präsidentin Mexikos, die zwar in vielem die Politik ihres Vorgängers López Obrador fortsetzt, aber weniger populistisch agiert und Ökologie und Bürgerbeteiligung stärker betont. Sherbaum ist Umweltwissenschaftlerin und als Bei einem aktuellen Autobahnprojekt sind nun 2025 wieder diesselben Kritikpunkte wie beim Tren Maya wieder aktuell.

    Im Gegensatz zu den Worten des Vertrags stehen die Überlegungen zum Bau einer Brücke über den Zaragoza-Kanal, um die mexikanische Gemeinde Xcalak mit der Insel Ambergris Caye in Belize zu verbinden. Dieser Plan ist umstritten, da die vorgeschlagene Route durch den Bacalar Chico National Park and Marine Reserve verlaufen würde, welcher ein UNESCO-Weltnaturerbe ist. Der Premierminister von Belize betont zwar das Umweltbewußtsein seiner Regierung, gibt aber als Ziel der Politik an, "eine Brücke zu bauen, die den Verkehr bis nach Mexiko ermöglicht und mehr Handels- und Tourismusmöglichkeiten schafft". Wenig später betont er, dass es kein Abkommen über den Tren Maya gäbe, sondern erst Risiken und Chancen abgewogen würden.
    In Guatemala betont der Präsident, dass Schutzgebiete - explizit auch archäologische - von der Trasse nicht betroffen seien.

    ... und die Archäologie? 

    Obwohl der Tren Maya gezielt auf die archäologischen Stätten verwiesen hat und auch der neue Corredor Biocultural unmittelbar auf sie Bezug nimmt, spielen sie in der Bilanzierung eine untergeordnete Rolle. Der Begriff des "biokulturellen Erbes" meint zwar theoretisch auch das archäologische Erbe und die Kulturlandschaft, praktisch werden aber eher die ökologischen Aspekte und - immerhin - die indigene Kultur betont.

    Der Tren Maya und die archäologischen Maya-Stätten
    (https://www.trenmaya.gob.mx/, Public Domain, via WikimediaCommons)

     

    Insofern lohnt auch hier ein Blick auf den vorausgegangenen Tren Maya. Im Laufe der Bauarbeiten wurden mehrere archäologische Stätten angeschnitten.  Ende Oktober 2021 erreichte eine Fundmeldung aus Mexiko auch die deutschen Medien. Sie steht heute offenbar nur noch bei einer Luxemburger Zeitung online. 

    In einem Cenote, also einem durch einen dolinenartig von oben zugänglichem Karsthöhlensee wurde ein gut erhaltenes Kanu der Maya-Zeit gefunden. Dabei wurde auch darauf verwiesen, die Funde seien "bei Bergungsarbeiten entlang der geplanten Strecke des „Maya-Zugs" gemacht worden, womit ein Zusammenhang mit dem aktuell kontrovers eingeschätzten Eisenbahnbau-Projekt des Tren Maya implitziert wurde. Weiter hies es in dem Artikel nach einer kurzen Beschreibung des Bahn-Projekts: "Entlang der im Bau befindlichen Strecke haben Archäologen bereits zahlreiche Entdeckungen gemacht – etwa Wandmalereien und Gefäße".

    Daneben gab es einige weitere Fundmeldungen, etwa von einer Götterstatue. 

    Informationen der mexikanischen Regierung zeigen, dass das Tren Maya-Projekt archäologische betreut wurde. Dazu wurde unter anderem ein Programm ins Leben gerufen, das die archäologischen Fundstellen betreuen und notwendige Notgrabungen durchführen sollte. PROMEZA (Programa de Mejoramiento de Zonas Arqueológicas) soll auch die Auswertung und Publikation der Grabungen übernehmen, die Stätten aber auch durch touristische Infrastruktur erschließen, inklusive des Baus zweier neuer Museen in Chichén Itzá und an der Ruta Pucc. In das Programm wurden 29 archäologische Zonen und Naturschutzgebiete wie z.B.  Palenque, Cobá, Kabah, Moral Reforma y Edzná. aufgenommen. Das Finanzbudget betrug 4.906 Millionen MXN, etw 2,3 Mio €., das indes Teil einer weit größeren Summe ist, die für die Notgrabungen eingeplant wurden. Insgesamt standen 248 Millionen MXN (ca. 117 Mio €) zur Verfügung. Die Gesamtkosten des Tren Maya-Projektes liegen umgerechnet bei etwa 27 Milliarden €, es entfielen also nicht einmal 0,5% auf die Archäologie.

    Nach welchen Standards die Notgrabungen durchgeführt wurden, vermnag ich nicht zu beurteilen.


    Gelernt?

    Ein Naturreservat dieser Größe ist sicher ein guter Schritt und es hat den Anschein, dass man aus den Erfahrungen des Tren Maya-Projektes gelernt hat und im Corredor Biocultural den Aspekten mehr Raum gibt, die die vergangenen Proteste kritisiert hatten.

    Da die Archäologie und das Kulturerbe dabei eine untergeordnete Rolle spielten, hat man aber möglicherweise auch gelernt, dass hier die geringeren Probleme liegen. Es wird also zu beobachten sein, welchen Stellenwert das kulturelle Erbe in der Praxis des neuen Schutzgebietes haben wird. Da es versucht, den Schutzgedanken mit wirtschaftlichen Invesititionen zu verbinden, besteht die Gefahr, dass letztere die anderen Ziele verdrängen werden.

    Links

    Literaturhinweise