Montag, 31. August 2026

Denkmalschutzgesetze unter Druck

Unter dem Mantra „Einfacher. Schneller. Günstiger“ und mit Verweis auf den dringend nötigen Wohnungsbau novellieren die Bundesländer derzeit fast zeitgleich ihre Bau- und Denkmalschutzgesetze – mit massiven Kollateralschäden für die Bodendenkmalpflege. Was als Bürokratieabbau verkauft wird, bedeutet in der Praxis: Zustimmungsfiktionen in Hessen, 15%-Schutz nur für eingetragene Fundstellen in Niedersachsen, weitreichende Ausnahmen in Berlin und NRW, Auflösung der Fachämter in Sachsen.  Weit weg von einem Anspruch auf Vollständigkeit Medienberichte aus den vergangenen Wochen.

Illustration Meta-KI


Berlin

Das Landesdenkmalamt hat Ende August 2026 ein Infoblatt veröffentlicht, das die wesentlichen denkmalrechtlichen Änderungen durch das Berliner Schneller-Bauen-Gesetz (2024) und das Gesetz für einfaches Bauen (2026) zusammenfasst. Die Gesetze sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, um den Wohnungsbau voranzubringen, tangieren dabei jedoch auch massiv das Handeln der Denkmalschutzbehörden.

Hessen

Der Hessische Landtag hat das neue Gesetz im Sommer final verabschiedet. Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur versucht seitdem, die Wogen mittels einer offiziellen „Fakten- und FAQ-Offensive“ zu glätten. Das Land verteidigt die „Zustimmungsfiktion“ (gilt nach 3 Monaten automatisch als genehmigt) und betont, dass der materielle Schutzstandard hoch bleibe, während das Verfahren bürgernäher werde. Kritiker und die Opposition bezweifeln weiterhin massiv, dass die Landkreise die fachliche Kompetenz und das Personal für die nun alleinige Entscheidungsfindung aufbringen können.

Niedersachsen

Durch die Neufassung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch jene 15 Prozent der Fundstellen geschützt, die bereits offiziell im Denkmalverzeichnis eingetragen sind. Für alle anderen Flächen könnten Bauherren Erdarbeiten ohne vorherige Prüfung vornehmen.

Stellungnahmen 

Es gab Demos. Es wurde eine Petition mit enormem Zulauf gestartet. Bis Ende August 2026 haben bereits über 12.000 Bürger eine Petition gegen die geplante Aufweichung unterzeichnet. Die Medienberichterstattung konzentriert sich vor allem auf eine zentrale Protestaktion vor dem Landtag in Hannover: Die Archäologinnen und Archäologen sind direkt vor das Parlament gezogen. Vor dem Niedersächsischen Landtag demonstrierten sie gegen die Reformpläne von Kulturminister Falko Mohrs.Der Initiator der Petition, Ingo Eichfeld, sowie der Vorsitzende der Archäologischen Kommission für Niedersachsen, Jan F. Kegler, übergaben die gesammelten Stimmen direkt an Eva Viehoff, die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur. 

 

Die Braunschweiger Zeitung berichtete, dass der lautstarke Protest Eindruck hinterlässt. Angesichts der massiven Kritik in der nun abgelaufenen Verbändebeteiligung (Frist war der 26. August) signalisiere die Politik Gesprächsbereitschaft bei der Frage, wie künftig mit Erdarbeiten umgegangen werden soll. Tatsächlich geriet das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unter Falko Mohrs durch den massiven Protest so stark unter Druck, dass es eine eigene Gegen-Kampagne in den sozialen Medien startete (u.a. via Instagram-Reels). Das Ministerium behauptet dort, dass in der Öffentlichkeit „verkürzte oder falsche Informationen“ geteilt würden.  Die Position des Landes: Das Ministerium argumentiert, dass Erdarbeiten keineswegs pauschal unkontrolliert ablaufen. Es solle lediglich die Bürokratie für private Häuslebauer und Kommunen gesenkt werden. Das Landesamt für Denkmalpflege (NLD) solle sich auf die „tatsächlich bedeutenden“ Fundstellen konzentrieren.

Wichtig in der Arbeit gegen die Schwächung des Denkmalschutzes ist es auch, an die Abgeordneten heranzutreten, etwa über Abgeordneten Watch:

Medienecho 

Die Petition erlangte innerhalb weniger Wochen europäische Aufmerksamkeit. Selbst die European Association of Archaeologists (EAA) schaltete sich ein und rief ihre Mitglieder international zur Unterstützung auf, da Niedersachsen mit diesem Gesetz im europäischen Vergleich im Denkmalschutz „auf den letzten Platz zurückfallen“ würde.

Bereits im September 2026 soll der Entwurf im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur beraten werden; im Herbst folgt die Debatte im Landtag.

Das Bündnis Achäologie Niedersachsen sammelt Fakten, Argumente und Stimmen für eine bessere Novelle. Es  lehnt eine Reform des Gesetzes nicht grundlegend ab, sondern sucht den konstruktiven Dialog mit dem Landesamt, den Unteren Denkmalschutzbehörden und Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft suchen.

Nordrhein-Westfalen

Am 15. Juli 2026 hat der Landtag eine Novelle der Landes­bauordnung verabschiedet, die auch gravierende Änderungen am Denkmal­schutz­gesetz mit sich bringt. 

  • NRW state parliament discusses changes to monument protection law (19.5.2026),  Dombert Rechtsanwälte . - https://dombert.de/en/nrw-state-parliament-discusses-changes-to-monument-protection-law/
    Dieser englischsprachige Bericht beleuchtet die weitreichenden Ausnahmen im novellierten Gesetz, die insbesondere Bauvorhaben für die Landesverteidigung und den Katastrophenschutz von klassischen denkmalrechtlichen Erlaubnispflichten befreien.

Sachsen 

Deutschlandweite Aspekte

Die Bundesländer - sonst immer auf ihre Kultuurhoheit pochend - nutzen die Bundesvorgaben zur Beschleunigung von Wohnungsbau und Infrastruktur (wie den Abbau von Bürokratie im Baurecht), um den Denkmalschutz pauschal als „Bremsklotz“ zu deklarieren. 
  • Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027. - https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Grundlagen/VV2026_27.html
  • Änderungen des Denkmalschutzgesetzes im Zuge des Bundeswehrfördergesetzes (August 2026), Kanzlei Kleine-Tebbe (Aug. 2026. – https://kleinetebbe.de/die-themen/aenderungen-des-denkmalschutzgesetzes/
    Hinweis auf den Gesetzentwurf zum Bundeswehrfördergesetz  

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) zog im August 2026 in ihrem zweiten „Schwarzbuch der Denkmalpflege“ eine besorgniserregende Bilanz: Bundesweit gingen in den Jahren 2024/25 über 1.000 Denkmale unwiederbringlich verloren. Die DSD kritisiert, dass viele der aktuellen Länder-Novellen reiner „politischer Durchgriff“ seien, der zu einem massiven Verlust unabhängiger Fachexpertise in den Behörden führe. 

Das Schwarzbuch der Denkmalpflege ( 324 Seiten) ist online im pdf-Format als Download verfügbar oder als gedruckte Broschüre kostenlos bestellbar unter: www.schwarzbuch-der-denkmalpflege.de


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Samstag, 29. August 2026

Hitler entsorgen - Dachboden- und Kellerfunde und das Erinnern

Noch ein Jahr lang ist im vorarlberg museum in Bregenz unter dem Titel „Baustelle Erinnerung | Hitler entsorgen“ eine vom Haus der Geschichte Österreichs hdgö übernommene Ausstellung zum Umgang mit NS-Objekten zu sehen. Sie lädt den Besucher ein, sich mit Familienerbstücken bewusst auseinanderzusetzen - ausgehend von der Frage „aufbewahren, verkaufen, zerstören?“

Die Ausstellung „Hitler entsorgen. Vom Keller ins Museum“ wurde schon ab 2018 konzipiert und zunächst 2021-2023 im Hdgö in Wien, dann in Innsbruck und Klagenfurt sowie zuletzt auf der Franzensfeste präsentiert. In der Festung Franzensfeste im italienischen Südtirol wurde die Ausstellung um eine regionale Perspektive „Mussolini entsorgen“ erweitert, die Südtirols Geschichte im Kontext von Faschismus und Nationalsozialismus beleuchtet. 

In Österreich, aber auch in Deutschland hat die Ausstellung einige Aufmerksamkeit und in der Regel positive Resonanz gefunden.


Zur Ausstellung ist auch ein Katalog erschienen.


  • M. Sommer (Hrsg.), Hitler entsorgen. Vom Keller ins Museum = Disposing of Hitler : out of the cellar, into the museum (Wien 2021). ISBN 9783010000505


Mit einer Alpen-Exkursion der Bamberger AMANZ 2025, die einen Schwerpunkt auf der Neuzeitarchäologie hatte, haben wir die Ausstellung in der Franzens-Feste besucht. Zu Beginn und am Ende wurden die Besucher gebeten, auf Papierkärtchen ihre Meinung festzuhalten. Als wir da waren, hat sich das Meinungsbild zum Ende der Ausstellung sehr eindeutig zum Aufbewahren und kritischem Erinnern verschoben. Neben Computerstationen sind in der Ausstellung vor allem die analog gestalteten Informationen und Interaktionen positiv hervorzuheben. Die Besucherinnen und Besucher werden damit dazu angehalten, nicht nur passiv zu konsumieren, sondern sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Es geht vorrangig um die Frage nach dem Umgang mit Relikten der NS-Zeit in Privatbesitz. Vieles taucht im Nachlass von Eltern und Großeltern auf. Geht es nicht um schriftliche Zeugnisse, sondern um Objekte, fehlt oft ein Kontext. Das gilt insbesondere für die NS-Objekte, die angeblich als historische Zeugnisse im Internet gehandelt werden - vielfach, aber genau diesen Zeugniswert durch eine Entkontextualisierung verloren haben und nun doch eher als gruselige Nazi-Devotionalien erscheinen.

Hier setzt die Ausstellung an. „Was tun mit Überbleibseln des Nationalsozialismus? Bewahren, entsorgen oder verkaufen? Die vom Haus der Geschichte Österreich (hdgö) konzipierte Ausstellung beleuchtet den Umgang mit NS-Relikten und fragt nach der gesellschaftlichen Verantwortung im Umgang mit diesen Objekten.“

Die Ausstellung zeigt exemplarisch Objekte der NS-Zeit, von denen die meisten beim hdgö in Wien abgegeben wurden. Dabei präsentiert die Ausstellung auch genau diese Abgabe, indem die Verpackungen, in denen die Objekte eingeliefert wurden, ebenso präsentiert werden wie die Begleitschreiben. Sie verraten viel über den unsicheren Umgang mit diesem Erbe. Eine dieser Verpackungen ist zum Symbolbild der Ausstellung geworden: das Filmschächtelchen beschriftet mit „Nazi Dreck“

An zahlreichen Objekten wurden Leitfragen entwickelt und beantwortet.Stets wird deutlich, dass die Objekte im Kontext zu sehen sind (was bei vielen archäologischen Ausstellungen bis heute nicht passiert). Zu jedem einzelnen Objekt wird gefragt:

  • Was ist dieses Objekt?
  • Wofür steht dieses Objekt?
  • Wer verwendete dieses Objekt auf welche Art und Weise?
  • Was wird über dieses Objekt erzählt?
  • Wie kann dieses Objekt im Museum verwendet werden?

Die gezeigten Objekte sind mehr als historische Relikte - sie regen zu einer tiefgehenden Auseinandersetzung mit Ideologie, Politik und persönlichen Erinnerungen an.

In Österreich hat die Thematik noch mal eine besondere Brisanz, da seit 2023 verschärfte Bestimmungen im Verbotsgesetz zu Verharmlosung des Holocaust gelten. Sie sehen vor, dass NS-Devotionalien - Originale oder moderne Schöpfungen - eingezogen und vernichtet werden können. Sammler und Konservative beklagen diese Regelungen als Enteignung oder Geschichtsvernichtung. Sie kolportieren, der Besitz von NS-Objekten sei generell verboten und Opas Fotoalbum müsse abgegeben und vernichtet werden.

Tatsächlich reagiert die gesetzliche Regelungen “vor allem auf Fälle, in denen Personen "ganze Keller voll" an NS-Devotionalien gehortet hätten, ohne dass ihnen diese bislang entzogen werden konnte.” Es geht lediglich um solche Fälle, bei denen nicht gewährleistet ist, dass “der Verfügungsberechtigte (…) Gewähr dafür (bietet), dass die Gegenstände nicht zur Begehung strafbarer Handlungen verwendet werden.” Strafbare Handlungen sind in diesem Kontext irgendwie geartete Betätigungen “für die NSDAP oder ihre Ziele”. Das Gesetz richtet sich gegen Alt- und Neonazis, wobei eine Einziehung der Objekte auch dann möglich ist, wenn es diesbezüglich nicht zu einer Verurteilung kommt. Gerichtlich kann dann auch bei einem Freispruch eine Einziehung bestimmt werden. Sammler, die in den Verdacht geraten, rechte Positionen zu vertreten (oder die der Faszination des Bösen verfallen sind und keine Distanzierung erkennen lassen) laufen Gefahr, dass ihre Sammlung eingezogen werden könnte. 

In Deutschland geht solches derzeit nicht, wie der Fall des AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba zeigt. Die Staatsanwaltschaft hat Klage wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Sachbeschädigung, Nötigung und versuchter Nötigung erhoben. Eine Anklage wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen wurde vom Gericht aber nicht zugelassen. In seinem Zimmer in einer Würzburger Studentenverbindung soll er einen von Heinrich Himmler aus dem Jahr 1939 stammenden SS-Befehl zur Schau gestellt haben. Da er den SS-Befehl nicht öffentlich gezeigt habe, ist keine Strafbarkeit gegeben. Mit der österreichischen Regelung wäre hier nun - trotz Unschuldsvermutung, ausbleibender Anklage und ggf. auch Freispruch in den Anklagepunkten - gerichtlich eine Einziehung des SS-Befehls möglich. Eine automatische Vernichtung scheint nicht vorgesehen, denn richtig kontextualisiert kann Nazi-Dreck eben auch wichtige Quelle oder Erinnerungsmal sein.

Die Ausstellung thematisierte jedenfalls auf der Franzensfeste diese eher juristischen Aspekte nur am Rande, beschäftigt aber die Sammler, die wir bei der Exkursion kennen gelernt haben, sehr. Sie sehen eine tatsächlich eingetretene Verunsicherung im Umgang mit historischen Dokumenten der NS-Zeit in Familienbesitz, sehen das Risiko des Verlustes, aber auch die Bildung eines Schwarzmarktes mit erhöhten Preisen,

Familienalbum aus NS-Zeit, Reichsparteitag Septt. 1935
(Privatbesitz)

 

In Bregenz ist die Ausstellung nun in eine größere Landesausstellung „Baustelle Erinnerung“ eingebettet. Sie präsentiert die Erinnerung an die Zeit des Nationalsozialismus als eine Baustelle und gemeinsame Verantwortung. Drei weitere Ausstellungsteile betreffen das Trachtenwesen, den NS-Kunst- und Ausstellungsbetrieb sowie die Südtiroler Siedlungen im Zuge des Hitler-Mussolini-Abkommens.

Mit der im Jahr 1939 gegründeten „Mittelstelle Deutsche Tracht“ in Innsbruck wurde die sogenannte Trachtenerneuerung systematisch organisiert. Tracht wurde im Nationalsozialismus zur Definition verwendet, wer dazugehören durfte - und wer nicht: Bereits ab Mitte 1938 galt ein Trachtenverbot für Juden in Vorarlberg und Tirol.

Das Erinnerung an die Verbrechen der NS-Zeit, die mit ihren Millionen Toten das normale Vorstellungsmaß so dermaßen sprengen, gestaltet sich extrem schwierig, kaum da die Zeitzeugen weitgehend weg gestorben sind. Angesichts der aktuellen Wahlergebnisse (oder bisher Prognosen) wird auch deutlich, dass man mit bisherigen Konzepten nicht zufrieden sein kann. Ohne Zeitzeugen wird das noch schwieriger und es wird nötig sein, die Objekte dazu besser heranzuziehen. Dabei gilt es, Anknüpfungspunkte zu schaffen - durch die Familiengeschichte und die Dachbodenfunde, aber auh durch archäologische Ausgrabungen, wo es eine Herausforderung für die Denkmalpflege geben wird, zu begreifen, dass die Ausgrabung hier selbst die entscheidende Auseinandersetzung mit der Vergangenheit sein kann. Schützen für die Zukunft ist hier nicht sehr plausibel, wenn es jetzt heißen mus: Nie wieder!

Literatur

  • Franz-Stefan Meissel, Umgang mit einem schwierigen Erbe Österreichs NS-Zeit und das Recht (Wien 2025). - ISBN 978-3-214-26057-6
  • L. Beckershaus/ M. Fösl/ L. Langeder, “Hitler entsorgen” - oder soll das ins Museum? In: D. Döring/ M. Vöhringer (Hrsg.), Friktionen kuratieren. Für eine politische Wissensgeschichte des Ausstellens (Bielefeld 2025) 267-285. - DOI: https://doi.org/10.14361/9783839468838-018
  • Monika Sommer (Hrsg.), Hitler entsorgen. Vom Keller ins Museum. (Wien 2021). -
  • Louise Beckershaus / Stefan Benedik / Markus Fösl / Laura Langeder /Eva Meran / Monika Sommer, Aura versus Dialogue. Displaying Nazi Objects in the Exhibition. Disposing of Hitler: Out of the Cellar, Into the Museum. OeZG 34, 2023, S. 266-277. - DOI: https://doi.org/10.25365/oezg-2023-34-1-13
  • Chloe Paver, “Wartime” Ephemera from the Family Home in German and Austrian History Museums: A Counterexample to the British Case. Genealogy 2024, 8(2), 70 . - Doi: https://doi.org/10.3390/genealogy8020070

Links


Donnerstag, 27. August 2026

rein - raus - Gold weg: Nächster Goldschatz geklaut

Nach Manching und Vix ist der nächste Goldschatz  weg. 

Der Schatz von Villena war im Museum Alicante [Korrektur 29.8.26: Villena] ausgestellt, bis er am frühen Morgen a, 27.8.2026 gestohlen wurde, nebst einigen anderen Goldobjekten des Museums - und unter Zurücklassung des Silbers und hoffentlich auch der Eisenfunde. Unter den fat 60 Objekten des größten bronzezeitlichen Hortfundes finden sich nämlich auch ein paar Stücke der ältesten Eisenfunde.

Goldschatz von Villena
(Foto: Ángel M. Felicísimo , CC BY 2.0] via Wikimedia Commons]

 

Die Goldobjekte, vor allem Schalen und Miniaturgefäße, aber auch Schmuck gehörten zu den ganz herausragenden Funden der Bronzezeit. Der Hort wurde 1963 bei archäologischen Untersuchungen gefunden, wurde also nicht schon bei der Auffindung von Räubern zerstört. 

2024 wurde der Schatzfunde aus einem Banktresor in das neu gestaltete Museum der Stadt überführt. Die Polizei vermutet eine auf Kulturgut spezialisierte Bande hinter dem Raub. 

Möge man die Typen einkasteln, bevor sie die Objekte eingeschmolzen haben. Aber wahrscheinlich ist das schon zu spät... 

Literatur

  • G. Atiénzar,/ M. Hernandez/ V. Barciela, The Treasures of Villena and Cabezo Redondo. In: H. Meller/ R. Risch/ E. Pernicka (Hrsg.),  Metalle der Macht - frühes Gold und Silber. 6. Mitteldeutscher Archäologentag vom 17. bis 19. Oktober 2013 in Halle (Saale). Tagungen Landesmus. Vorgesch. Halle 11  (Halle 2014) 593–610 . - ISBN 978-3-944507-13-2

Änderungsvermerk 29.8.2026: Ich hatte irrtümlich das Museum in Alicante verortet. Es befindet sich in Vilena am Fundorte, etwa 40 km NW von Alicante.

Montag, 17. August 2026

Die Archäologin als Archivarin

Forschung basiert nicht allein auf harten Daten - sondern wird immer auch von zeitgenössisch geprägten Fragestellungen bestimmt. Oft bleiben diese unhinterfragt, weil sie von oft gar nicht formulierten Hintergrundkonzepten ausgehen. Dazu gehören beispielsweise Menschen- und Geschichtsbilder, oder auch zahlreiche Konzepte und Begriffsdefinitionen, wie z.B. das der "Stadt" oder von "Ethnizität". Forschung ist zudem abhängig von institutionellen Rahmenbedingungen - und vom Geld.

Frühere Publikationen haben die Rahmenbedingungen der Forschung oft nicht in ausreichendem Maß dokumentiert (und auch aktuell werden Probleme eher unter den Teppich gekehrt und schön geredet als kritisch dargestellt).  

Dazu muss man auf alte Archivbestände zurückgreifen, aber auch dafür sorgen, dass der Bestandsbildung aus Forschungsinstitutionen, Universitäten und Denkmalämtern die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird. Öffentliche Stellen sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle erzeugten Unterlagen ordnungsgemäß zu verwalten, bzw. dem zuständigen Archiv anzubieten. Um dauerhaft wertvolle Dokumente zu sichern, müssen über den Auftrag der Landesarchive hinaus Kriterien für die Archivwürdigkeit entwickelt werden. Diese ist im Hinblick auf Quellenkritik aus dem Fach heraus einzuschätzen - Sitzungsprotokolle bezüglich Projektplanungen können hier von großem Interesse sein, auch wenn, oder gerade wenn, die Projektideen nie umgesetzt werden konnten. Forschungsgeschichte hat damit eine grundlegende Bedeutung, sie ist Teil der Formationsprozesse unserer Quellenbasis. Sie eruiert die Ideenwelt unserer Vorgänger (und seltener Vorgängerinnen), ihre Arbeitsbedingungen und Methoden - und bildet das Fundament einer wissenschaftlich verstandenen Archäologie.

Am LEIZA - dem ehemaligen RGZM - wird seit 2014 in Absprache mit dem Landesarchiv Koblenz und unter Beachtung von Aufbewahrungs- und Abgabepflichten eine eigene archivalische Dokumentensammlung (Schriftenarchiv) unterhalten und seit 2020 erschlossen. Die heutigen analogen und digitalen Bestände spiegeln die vielfältigen Aktivitäten des Instituts seit seiner Gründung im Jahr 1852 wider, obwohl lange bedauernd kolportiert wurde, das RGZM hätte aufgrund von Kriegsverlusten keine nennenswerten Unterlagen. Das Schriftenarchiv umfasst Korrespondenzen, Unterlagen wissenschaftlicher Projekte sowie Nachlässe der dort tätigen Forschenden. Außer der Dokumentensammlung pflegt das LEIZA seit dem beginnenden 19. Jahrhundert systematisch eine umfangreiche und bereits gut erschlossene archäologische Fotosammlung (Bildarchiv). Außerdem gehören Grafiken und Archivobjekte zum Archiv des LEIZA. 

Seit kurzem ist das Schriftenarchiv im Archivportal-D sowie der Deutschen Digitalen Bibliothek präsent - mit rund 2200 verzeichneten Objekten, die allerdings nur einen kleinen Teil des Gesamtbestands ausmachen. Ein Schwerpunkt liegt aktuell in dem Bestand LLA Lindenschmit, Ludwig d. Ä., dem Gründer des RGZM.  

Der weitgehend auch digital direkt zugängliche Bestand LLA gibt nicht nur Einblicke in die Diskussion um das Dreiperiodensystem, sondern zeigt auch eine bemerkenswerte deutsch-französische Kooperation zu Zeiten Napoleons III., wie auch die Etablierung einer Finanzierung durch das Deutsche Reich nach 1871. Deutlich werden die Gelehrtennetzwerke des 19. Jahrhunderts, die durch Briefwechsel, Schriftentausch, aber auch Fundbearbeitungen eng miteinander verbunden waren.

Ludwig Lindenschmit d.Ä,
(Illustrirte Zeitung vom 12. Mai 1909 via Wikipedia)

 

Gerade die Gelehrtennachlässe mit unpublizierten Vortragsskripten, Tagebüchern und Korrespondenz, geben Einblicke in das Denken der wissenschaftlichen Protagonisten, die in ihren wissenschaftlichen Arbeiten  oft nicht so genau erkennen lassen, wessen Geistes Kind sie waren. Neben Museumsgründer Ludwig Lindenschmit sind u.a. auch Nachlässe von Karl Schumacher, Gustav Behrens oder Paul Reinecke im LEIZA-Archiv und werden nach ihrer Feinerschließung und Digtialisierung über Archivportal-D und andere Portale veröffentlicht.

Diese Quellenbasis eröffnet der Wissenschaft wertvolle Perspektiven. Sie unterstützt nicht nur archäologische und konservatorische Forschungen, sondern auch Projekte zur Wissenschaftsgeschichte, zu historischen Praktiken und zur Vernetzung prägender Forscherpersönlichkeiten. Ebenso lassen sich damit die Entwicklung der archäologischen Restaurierung, die Provenienz von Sammlungsobjekten sowie die Rolle des Instituts in der internationalen Forschungs- und Museumslandschaft rekonstruieren.

Literaturhinweise 

  • A. Frey (Hrsg.), Ludwig Lindenschmit d. Ä. Begleitbuch zur Ausstellung aus Anlass seines 200. Geburtstages. Mosaiksteine 5 (Mainz  2009)  
  • R. Schreg, Die Germanisierung der Archäologie im Nationalsozialismus. Gustav Behrens und das RGZM in kritischer Distanz? In: W. Dobras (Hrsg.), Eine Zeitreise in 175 Geschichten. Der Mainzer Altertumsverein 1844-2019. Mainzer Zeitschrift 114, 2019 (Mainz 2019) 234–235. - https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/47221 


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Mittwoch, 12. August 2026

GDKE - Direktion Landesarchäologie auf museum-digital

Gut, wenn archäologische Museen bei Museum-digital mitmachen!

Nur: die Bilanz der rheinland-pfälzischen Landesarchäologie ist etwas dürftig, zumal die Seite offenbar schon seit Dezember 2023 existiert. Mit der Summe von 0 Einträgen ist das schon eher Projektsabotage. Aber nicht untypisch für die vielen Geo- und Datenportale in Rheinland-Pfalz, die fast alle nichts Halbes und nichts Ganzes sind. 

 

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Montag, 10. August 2026

Wissenschaftszeitvertragsgesetz: fortgesetzte Frickelei, aber immerhin eine Verbesserung

Nachdem eine Initiative der Ampel-Koalition, die im Wissenschaftzeitvertragsgesetz eine weitere Verkürzung der Fristen vorgesehen hat, glücklicherweise nicht mehr zustande kam, hat die aktuelle schwarz-rote Regierung einen zunächst katastrophalen Referentenentwurf so weit nachgebessert, dass er insgesamt doch eine Verbesserung darstellen dürfte.

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den offiziellen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich beschlossen. Nachdem der Reformanlauf in der vorherigen Legislaturperiode nach dem Koalitionsbruch liegen geblieben war, hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Novellierung nun auf den Weg gebracht, womit als Nächstes der parlamentarische Prozess im Bundestag ansteht. 

Kernpunkte des beschlossenen Regierungsentwurfs

Der beschlossene Gesetzesentwurf sieht vor:
  • Die maximale Gesamtdauer, für die Wissenschaftler über das Sonderbefristungsrecht angestellt werden dürfen, bleibt unverändert:
  • Vor der Promotion: Maximal sechs Jahre Beschäftigung über die Qualifizierungsbefristung (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG). 
  • Nach der Promotion (Postdoc-Phase): Ebenfalls maximal sechs Jahre Höchstbefristungsdauer. Die zwischenzeitlich diskutierte Verkürzung auf eine "4+2"- oder "3+3"-Regelung wurde im finalen Kabinettsbeschluss verworfen
  • Verbindliche Mindestvertragslaufzeiten: Erstverträge müssen in der Promotionsphase (vor der Promotion) künftig mindestens drei Jahre und in der Postdoc-Phase (nach der Promotion) mindestens zwei Jahre laufen. 
  • Qualifizierungsbefristung vor Drittmittelbefristung: Die Drittmittelbefristung soll erst dann zulässig sein, wenn die maximal zulässige Befristungsdauer nach der Qualifizierungsbefristung vollständig ausgeschöpft ist. Neueinstellungen in den ersten Jahren müssen also grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG, auch wenn die Stelle aus Drittmitteln finanziert ist. 
  • Die Höchstbefristungsdauer für studentische Beschäftigte steigt von sechs auf acht Jahre. 
  • Die neuen Regelungen sollen nicht für bestehende Verträge gelten. 
Der Gesetzesentwurf trägt damit der Kritik des Deutschen Hochschulverbands sowie Forderungen der oppositionellen GRÜNEN im Bundestag Rechnung. Beispielsweise bleibt entgegen dem ersten Referentenentwurf vom Mai  die Übertragung nicht genutzter Befristungszeiten von der Promotions- in die Postdoc-Phase nach massiver Kritik aus der Wissenschaft nun doch erhalten.  Positiv zu vermerken ist, dass die Befristungszeiten  nicht immer weiter verkürzt werden - zudem ist festzuhalten, dass Anstellungen über steuerbasierte Drittmittelprojekte grundsätzlich möglich sind. Frühere Versionen des Gesetzes hatten das auch nach der Qualifizierungsphase ausgeschlossen.

   Ein Wissenschaftler arbeitet in befristetem Vertrag. 
(KI-generiert mit Craiyon)

Seit Jahren wird immer wieder am Wissenschaftszeitvertragsgesetz rumnovelliert, indem Fristen mal verlängert, mal verkürzt werden, Drittmittelprojekte mal so, mal so definiert oder berücksichtigt werden. Alle "Lösungsansätze" haben immer nur an Fristen und Anrechnungen rumgebastelt, anstatt die Befristungeregeln einfach komplett zu kippen. Prekäre befristete Verträge müssen anders bekämpft werden, als sie zu verbieten, denn damit wurde und wird ganzen Wissenschaftler*innengenerationen die Chance genommen, sich beruflich zu etablieren. Das Problem ist doch nicht, dass Professoren ihre Mitarbeiter nicht langfristig anstellen wollen, sondern dass sie es nicht können. So lange die Politik selbst bei Finanzierungen immer nur auf befristete Projekte setzt, kann sie nicht verlangen, dass die Mitarbeiter unbefristet angestellt werden.

Das Gesetz geht demnächst in den Bundestag. 

 

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Mittwoch, 5. August 2026

Petition: Denkmalpflege in Sachsen sichern – Einheit der Archäologie bewahren

   Petition  zum  unterschreiben!  
auf der Plattform des sächsischen Landtags offen zum Mitzeichnen:

Diese Petition wendet sich nur gegen die Pläne zur Auflösung der Fachämter. In Sachsen ist aber weit mehr geplant, das im Interesse der Erhaltung der archäologischen Relikte verhindert weden muss:

 

Links

Siehe auch DGUF-Newsletter v.4.8.2026 - https://www.dguf.de/newsletter/newsletter-lesen/dguf-newsletter-nr-140-vom-04-08-2026

 

Montag, 3. August 2026

Chersonesos: Weltkulturerbe auf der roten Liste

Die antike Stadt Chersonesos und ihr Umland im Südwesten der Krim wurde im Juli 2026 offiziell auf die Liste des gefährdeten Welterbes der UNESCO gesetzt. Diese Entscheidung fiel während der 48. Sitzung des Welterbekomitees in Busan, Republik Korea.

Gründe für die Eintragung der Stätte in die Liste des gefährdeten Welterbes waren dokumentierte Belege für illegale archäologische Ausgrabungen, die großflächige Bebauung der Stätte und ihrer Pufferzonen, die Zerstörung des archäologischen Kontextes, die Verbringung von Kulturgut außerhalb der Krim sowie weitere Handlungen, die die Erhaltung ihres außergewöhnlichen universellen Wertes bedrohen.

Die Zerstörungen durch Putins Propagandapark habe ich hier auf Archaeologik und für die EAA dokumentiert – verbunden mit dem Aufruf, dass die UNESCO handeln und der Stätte den Welterbestatus aberkennen müsse.


Das Kommitee begründete den Schritt juristisch mit zwei Kriterien der UNESCO-Richtlinien: 
  • Nachgewiesene Gefahr (Ascertained Danger): Der reale, unumkehrbare Verlust der historischen Authentizität durch die modernen Überbauungen. 
  • Potenzielle Gefahr (Potential Danger): Der anhaltende bewaffnete Konflikt, die mangelnde Rechtsstaatlichkeit durch die illegale Annexion sowie der negative Einfluss großflächiger urbaner Regionalprojekte. 
Hinzu kommt der mangelnde Zugang durch die verantwortliche Ukraine. Da sie seit 2014 keinen physischen Zugriff mehr auf das Territorium hat, kann sie ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz und Management der Stätte nicht nachkommen. 

Die Aufnahme in die „Rote Liste“ entzieht einer Stätte nicht den Welterbe-Titel. Sie ist jedoch ein internationaler Alarmmechanismus. Damit werden erweiterte UN-Überwachungsprozesse in Gang gesetzt, Gelder aus globalen Notfallfonds freigegeben und rechtliche Grundlagen für spätere internationale Strafprozesse wegen der Zerstörung von Kulturgütern im Krieg gefestigt. Chersonesos ist damit die erste Welterbestätte auf der von Russland besetzten Krim, die diesen Status erhält. 


Politische Reaktionen

Der ukrainische Außenminister Andrij Sybiha und das Ministerium für Kultur begrüßten das Urteil als „wichtige internationale Bestätigung der russischen Zerstörungen“. Die Ukraine fordert nun verstärkte weltweite Kontrollen, um den illegalen Handel mit den geraubten antiken Kulturgütern aus der Krim zu stoppen. Westliche Staaten wie Polen, Tschechien und die Schweiz unterstützten den ukrainischen Antrag während der Sitzung aktiv.

Der russische UNESCO-Vertreter Rinat Aljautdinow erklärte, Russland erkenne die Entscheidung nicht an. Moskau behauptet, die Maßnahmen vor Ort dienten dem „Erhalt“ und der „Restaurierung“ der Denkmäler. Tatsächlich zeigen die vorliegenden Informationen deutkich, dass Russland für seine nationale Propaganda Geschichte umdeutet und die Zerstörung authentischer Quellen dazu zumindest un Kauf nimmt.


Weitere Stätten auf der Krim

Chersonesos ist die einzige offizielle UNESCO-Welterbestätte auf der Krim. Daher  bezieht sich die Rote Liste der UNESCO für die Krim rein auf diese Stätte. Dennoch äußern sich die UNESCO sowie internationale Experten im Zuge der aktuellen Beschlüsse auch zu anderen historisch bedeutenden Kulturdenkmälern der Krim, die unter Denkmalschutz oder far auf der Vorschlagsliste (Tentative List) der Ukraine stehen: 

Der Khanspalast von Bachtschyssaraj gilt als das wichtigste verbliebene Kulturdenkmal der indigenen Krimtataren. Die ukrainische Delegation (darunter Kulturministerin Tetjana Bereschna) hat bei der UNESCO-Sitzung explizit gefordert, auch den Khanpalast unter internationalen Schutz zu stellen. Russland führt dort seit Jahren sogenannte „Restaurierungen“ durch, bei denen laut Denkmalschützern historische Eichenbalken und authentische Ziegel mutwillig durch moderne Materialien ersetzt wurden. Kritiker werfen Moskau vor, die krimtatarische Identität und Geschichte gezielt auszulöschen (vgl. Archaeologik) 30.12.2017).  
 
Khanspalast Bakchissaraj
(Foto: R. Schreg/RGZM)


Auch andere archäologische Stätten der Krim geraten zunehmend ins Visier kommerzieller und militärischer Bauprojekte. Die byzantinische Festung Cembalo bei Balaklava ist durch ein großes Neubauprojekt mit Luxushotels und Yachthafen bedroht. Große Teile des geschützten Areals wurden freigegeben, um Platz für ein Luxushotel-Projekt russischer Oligarchen zu schaffen. Zuvor wurden dort wertvolle Kulturschichten aus dem 14. bis 18. Jahrhundert in einer Notgrabung untersucht.
Archaeologik hat schon früher die Situation auf der Krim thematisiert (Label Krim). 

Das generelle Mandat der UNESCO zur Krim

Da die UNESCO die Annexion der Krim völkerrechtlich nicht anerkennt, fordert das Welterbekomitee in seinen Resolutionen fortlaufend den Schutz aller beweglichen und unbeweglichen Kulturgüter auf der gesamten Halbinsel. Die Organisation ruft die internationale Gemeinschaft auf, den illegalen Handel und Schmuggel mit Antiquitäten zu stoppen, die bei unautorisierten Grabungen auf der Krim entwendet und nach Russland verbracht werden. 

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Samstag, 1. August 2026

Trump lässt die Maler kommen!

POTUS Don. Trump hat in seiner Genialität eine neue Idee, wie man Denkmäler aufhübscht. Er will das steinsichtige Eisenhower Executive Office Building weiß-silbern streichen. Das ganze soll im Kontext seines Arch de Trump ein neues Farbkonzept für Washington etablieren.

Der Eingriff am Gebäude unterliegt eigentlich der Genehmigung der Denkmalschutzbehörden. Trump will das mit präsidentieller Macht umgehen und seine Malertruppe entsenden. 

Die Anwaltsfirma  Cultural Heritage Partners will eine einstweilige Verfügung erwirken, da hier kein Präzendezfall entstehen darf, wonach der Präsident ohne jede Expertise an Denkmälern rumpfuschen darf.

Letztlich geht es aber um weit mehr als den Denkmalschutz. Es ist ein erneuter Versuch von POTUS Don Trump, seine Machtbefugnisse auszudehnen. Es würde hier ein Präzedenzfall geschaffen, wonach der Präsident nach Belieben Gesetze und Verfahren umgehen könnte. Fast gewinnt man den Eindruck, dass die Denkmalpflege ihm hier als Experimentierfeld dient, bei dem zu erwarten ist, dass es nur geringe Aufmerksamkeit und Resonanz findet - Und seine Präzedenzfälle kaum Beachtung finden.

Die bisherigen Erfahrungen mit Trumps Malern waren ja nicht besonders gut. Vielleicht wird die Farbe diesmal ja rosa und blättert auch nach zwei Tagen ab...

Interne Links zu Donald Trumps Geschichtspolitik

 

 


Donnerstag, 30. Juli 2026

Der Goldschmuck von Vix doch Opfer eines Sammlers?

In einem Interview mit Ke Figaro äußert sich Dominique Garcia, Präsident des Institut national de recherches archéologiques préventives (Inrap)zumRaub des Halsreifs von Vix. Ers sieht auch bei solch exzeptionellen Stücken einen weltweiten Markt bei Sammlern und die Möglichkeit, dass es sich um einen Auftragsraub handelt

 

Laut Staatsanwaltschaft in Nancy wurde inzwischen eine Person verhaftet. Die Ermittler geheh aber davon aus, dass es mehr als die zwei Täter waren, die im Museum mit Hut, Perücke und Sonnenbrillen in Erscheinung traten.

Artur Brand ein niederländischer Kunstdetektiv, der schon einige gestohlene Kunstobjekte aufgefspürt hat, will nach dem Halsschmuck der Damevon Vix suchen. Vor Jahren wurde aus dem Museum eine römische Bacchus-Statuette gestohlen, die er wieder beibringen konnte.


 

Wollen wir mal hoffen, dass das gute Stück wieder auftaucht. Es ist eines der faszinierendsten Objekte 'keltischer' Kunst. Filigrane Auflagen und kleine Pegasus-Figürchen an den Enden kontrastieren mit der glatten Oberfläche des eher wuchtigen Nackenteils. Der Halsschmuck, für den der Begriff "Toques" nur bedingt zutreffend ist, ist ziemlich einzigartig, so dass die Forschung über seine Herkunft spekuliert hat: skythisch,etruskisch,griechisch oder doch einheimisch 'Keltisch'. Christiane Eluère argumentierte aufgrund stilistischer aber auch technischer Details für eine regionale Herstellung. Im Grabungsbefund lag der Schmuck am Schädel, aber letztlich blieb unklar, ob er als Halsschmuck oder doch eher als Teil einer Kopfbedeckung oder als Diadem zu verstehen ist. 1989 wurden Materialanalysen des Goldes publiziert, doch scheinen neuere Beprobungen im Rahmen einer systematischen Untersuchung keltischer Halsreife nicht durchgeführt worden zu sein. 

Halsschmuck der Dame von Vix
(Foto: GO69, CC BY-SA 4.0,via WikimediaCommons)
 

 

 

Links

 

Literaturhinweise 

  • C.Eluère, Das Gold der Kelten (München 1987)
  • C. Eluère/ F. Drilhon/ H. Duday/ A.-R. Duval, L'or et l'argent de la tombe de Vix. Bulletin de la Société préhistorique française 86/1, 1989.  10-32. - DOI : https://doi.org/10.3406/bspf.1989.9357