Montag, 22. Juni 2026

Trend nach unten - Denkmalschutzgesetze als Belastung der Kommunen am Limit

In Nordrhein-Westfalen und in Hessen sehen Novellierungen des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes vor, dass Verantwortungen nach unten an die Kommunen abgegeben werden soll. Das schwächt die Fachkompetenz in den Genehmigungsverfahren. Wahrscheinlich ist genau dies die Absicht dahinter.

Nordrhein-Westfalen 

Zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen hat die DGUF explizit Stellung bezogen - und dabei auch die einschlägigen Dokumente des laufenden Gesetzgebungsverfahren gesammelt.

Die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes stecken dabei im „Dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften“, das darauf zielt, eine Beschleunigung und Deregulierung von Bauverfahren durch Bürokratieabbau, Digitalisierung und den Wegfall von Prüfschritten zu erreichen.

Der Kern der Gesetzesnovelle (Drs. 18/17474) ist die vollständige Verlagerung der Entscheidungsfreiheit auf die kommunale Ebene (die Unteren Bauaufsichts- und Denkmalbehörden) bei gleichzeitiger Entmachtung der wissenschaftlichen Fachämter. Die Entscheidung wo und wie eine Grabung durchgeführt wird, kann künftig fast vollständig von fachlichen Laien getroffen werden. Zwar müssen die Denkmalfachämter zwar weiterhin über ein denkmalrelevantes Vorgehen durch die Untere Denkmalbehörde informiert werden und sie dürfen sich zum Vorhaben auch äußern, einen Einfluß auf die Entscheidung hat das aber gar nicht.  Anläufe, die Entscheidungen den  Kommunen aufzubürden, gab es schon öfters, wobei in NRW bei der letzten Novellierung vor erst 4 Jahren unter derselben zuständigen Ministerin die Führung der archäologischen Denkmalliste "mangels Kompetenz" von den Kommunen auf das Denkmalfachamt übertragen wurde. 

Gleichzeitig werden in NRW die Bearbeitungsfristen halbiert. Zeit für qualifizierte Stellungnahmen bleibt kaum noch - und bei einer Fristüberschreitung gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

Nicht nur die DGUF kritisieren das Vorhaben, sondern auch Umweltverbände und Architekten, wie auch die Kommunen und natürlich die Opposition.

Die Kommunen sehen in der Reform keine echte Entlastung, sondern eine Verlagerung von Konflikten und Arbeitsaufwand auf die lokale Ebene, während gleichzeitig das fachliche Schutzniveau der Denkmäler sinkt. Sie wehren sich dagegen, dass die fachliche Expertise der Landschaftsverbände (LVR und LWL) beschnitten und rechtlich abgewertet werden soll. Sie betonen, dass kleinere kommunale Untere Denkmalbehörden diese fachliche Detailprüfung (besonders in der Archäologie und Bodendenkmalpflege) gar nicht alleine leisten können. Den Städten und Gemeinden fehlen schlichtweg die Fachleute, um komplexe denkmalrechtliche Bewertungen eigenständig und fundiert durchzuführen. Eine Kompetenzverlagerung wird daher als reine "Verschiebung der Verantwortung" nach unten kritisiert. Wenn Kommunen ohne ausreichende fachliche Rückendeckung der oberen Denkmalschutzbehörden entscheiden müssen, befürchten sie zunehmende Rechtsunsicherheit durch eine Flut von fehlerhaften Bescheiden, Klagen von Bauherren und langwierigen Gerichtsprozessen. Das konterkariert das eigentliche Ziel der Verfahrensbeschleunigung. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass den Behörden deutlich weniger Zeit für Prüfungen und Stellungnahmen bleibt. Die Kommunen bemängeln, dass dieser künstliche Zeitdruck bei gleichzeitiger Mehrbelastung zu einem "Qualitätsabfall beim Schutz des kulturellen Erbes" führt.

Hessen 

Während NRW versucht, Denkmalschutzprüfungen zu überspringen (durch Kenntnisgabe statt Genehmigungspflicht), setzt Hessen auf ein normales Verfahren, zwingt die Behörden aber mit der drohenden automatischen Genehmigung (Genehmigungsfiktion) nach exakt 3 Monaten zu maximalem Tempo. Der Hessische Landtag hat das neue Denkmalschutzgesetz am 10. Juni 2026 in zweiter Lesung final verabschiedet. Die Novelle tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Die kommunalen Unteren Denkmalschutzbehörden entscheiden Standardfälle künftig auch in Hessen autark. Die übergeordnete Landesdenkmalpflege wird auf Kernbereiche wie das UNESCO-Welterbe beschränkt.

In Hessen soll die Denkmalfachbehörde trotz eingeschränkter Kompetenzen mehr Ressourcen für die Erforschung und Sicherung von Bodendenkmälern erhalten. Diese zusätzlichen Mittel und Stellen sind jedoch nicht für das operative Geschäft, sondern für die übergeordnete Forschung, landesweite Dokumentation, Digitalisierungsprojekte und die Sicherung von Großprojekten (wie dem UNESCO-Welterbe) gedacht. Das ist nicht als Forschungsförderung zu verstehen, sondern soll die Landesarchäologie vor allem stärker digitalisieren, um zentrale Daten schneller digital zur Verfügung zu stellen und so die kürzeren Fristen der Genehmigungsverfahren einzuhalten. Die zusätzlichen Landesressourcen verbleiben in der Landesbehörde. Bei den Unteren Denkmalschutzbehörden der Städte und Kreise kommt davon kein Personal an. Da das neue Gesetz den Kommunen die Alleinentscheidung im Alltag überträgt, müssen nun kommunale Mitarbeiter die Anträge final bewerten und rechtssicher innerhalb der 3-Monats-Frist bescheiden.  
Hessen investiert zwar in seine eigene wissenschaftliche Infrastruktur, verweigert den Kommunen aber gleichzeitig den finanziellen Ausgleich für deren personellen Mehraufwand im alltäglichen Genehmigungsverfahren. Das ist keine Besonderheit des Denkmalschutzes, sondern seit jahren das gängige Muster, dass unbequeme Aufgaben nach unten in die Kommunen verlagert werden, ohne dass auch dafür gesorft wird, das dort die finanziellen und personellen Kapazitäten vorhanden sind. Also muss dort gespart werden, wo es denn Alltag der Leute am meisten betrifft. Wahrscheinlich ist das der Hauptgrund, dass derzeit so viele populistische Parolen hören wollen.


Bayern

Auch in Bayern gab es diesbezüglich bereits eine Gesetzesänderung. Das laut bayerischer Staatsregierung (CSU/Freie Wähler) "modernste Denkmalschutzgesetz Deutschlands" verfolgt das Ziel der „Modernisierung und Entbürokratisierung“. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst formuliert dies so:

"Mit der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird die Denkmalpflege modernisiert und von überflüssiger Bürokratie entlastet – bei gleichbleibend hohem Schutz unseres kulturellen Erbes.
Unter dem Leitspruch „Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren“ wird die Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesdenkmalrat moderner, effizienter und bürgernäher gestaltet. Dazu werden insbesondere Regelungen abgeschafft, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, und durch flexiblere und praxistauglichere Verfahren ersetzt" (Quelle).

In Bayern liegt die Entscheidungsgewalt im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren (Art. 6 BayDSchG) traditionell schon bei den Unteren Denkmalschutzbehörden (Landratsämter/kreisfreie Städte) im Benehmen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD). Die Schwächung des Fachamtes erfolgt hier nicht primär durch die Abschaffung des Einvernehmens, sondern durch den vollständigen Wegfall von Erlaubnispflichten. Ein Katalog erlaubnisfreier Maßnahmen lässt auch im Bereich von Bodendenkmälern beispielsweise so ziemlich alle Arten von Leitungen ohne Genehmigung und Meldung zu. 

"Kommunen am Limit"

Die Verlagerung von Kompetenzen nach unten ist genau das, was die Kommunen beklagen. Das sind Aufgaben, die für sie steigenden Personalbedarf in der verwaltung begründen. Soll das Ganze von kommunaler Seite rechtssicher sein, benötigt es hier Fachpersonal. Das dürfte augenblicklich schwer zu bekommen sein und ist ein Kostenfaktor.

Die Belastung der Kommunen ist - unabhängig vom konkreten Fall des Denkmalschutze - ein wesentlicher Faktor für die Unzufriedenheit im Lande und ein Wegbereiter für Populisten. Der Trend nach unten scheint nicht nur im Hinblick auf den Denkmalschutz kontraproduktiv, sondern weit darüber hiinaus.

Just heute, 22.5.2026 veranstalten die Kommunen, initiiert vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte und Gemeindebund den Aktionstag am Limit:

Die Kommunen  

"haben immer mehr gesetzliche Pflichtaufgaben, die auch immer teurer werden. Das Problem: Bund und Länder legen die Aufgaben fest, sorgen aber nicht dauerhaft für ausreichende Finanzierung. Das Ergebnis: Das allermeiste Geld, das die Kommunen zur Verfügung haben, müssen sie für diese Pflichtaufgaben ausgeben. Für die so genannten „freiwilligen Aufgaben“, aber auch den laufenden Verwaltungsbetrieb ist immer weniger Geld da." 

"Ab sofort muss gelten: Wer bestellt, bezahlt auch. Alle Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen übertragen, müssen ausreichend finanziert sein. Ohne vollständige Gegenfinanzierung rutscht die kommunale Ebene nur weiter ins Defizit."

Die Überlegungen zur 'Vereinfachung' des Denkmalschutzes scheinen das wiederum nicht zu bedenken. Sparen auf Kosten anderer - und auf Kosten der Vergangenheit.









Samstag, 20. Juni 2026

Die Archäologie in Berlin vor der Abwicklung

Am 17.06.2026 hat der Fakultätsrat der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin entschieden, dass das Institut für Archäologie im Rahmen von Kürzungsmaßnahmen mittelfristig, d.h. Mitte der 30er Jahre, geschlossen werden soll. 

Das Institut für Archäologie an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) umfasst das Winckelmann-Institut (Klassische Archäologie) und die Archäologie und Kulturgeschichte Nordostafrikas. Die klassische Archäologie ist seit 1810, der Eröffnung der Berliner Universität Teil ihres Fachspektrums. Eng verbunden mit der Berliner Antikensammlung und den großen deutschen Ausgrabungen im Mittelmeerraum war das Institut und seine Professoren eine prägende Kraft in der Forschungsgeschichte der deutschen klassischen Archäologie.

Der Vorschlag zur Schließung soll im Herbst 2026 in der Sitzung des Akademischen Senats zur finalen Abstimmung vorgelegt werden. Im Anschluss werde ein Prozess zur „Neuaufstellung der Archäologie“ eingeleitet. Ein Konzept dafür liege zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor; es bleibe „ein Versprechen auf die Zukunft, für das es bis auf weiteres keine strukturellen Garantien gibt“. 

Die HU erklärt in ihrer Pressemitteilung:

„Daher hat das Präsidium der Humboldt-Universität entschieden, dass ab Herbst 2026 das Konzept für ein neues „Institut für Altertumswissenschaften“ (Arbeitstitel) entwickelt werden soll. Dieses soll ab Mitte der 2030er Jahre geschaffen werden und nach derzeitigem Planungsstand des Präsidiums bis zu zwei Professuren mit einer Denomination aus der Archäologie enthalten. Dazu kommen, je nach inhaltlicher Ausarbeitung des künftigen Konzepts, weitere Professuren zum Beispiel aus der Klassischen Philologie. Die Konkretisierung der Planung für das neue Institut hängt von der Zustimmung der Gremien der Humboldt-Universität zu Berlin ab.“
Die Website des Instituts für Archäologie, das nebeb der klassischen Archäologie auch due Archäologie und Kulturgeschichte, also mehr oder weniger die Ägyptoligie umfasst, listet aktuell 6 Professuren, von denen bestenfalks 2 erhalten bleiben sollen. Heutzutage zur Absicherung plötzlicher Ausfälle ein Fach mit mindestens zwei Professoren vertreten sein sollte, wird deutlich, dass hier die fachliche Breite vollständig aufgegeben wird. Damit gehen unzählige Themen und Forschungkompetenzen verloren und für studierende wird der Ausbildungsstand auch unattraktiv. In der nächsten Sparrunde entstehen dadurch neue Argumente und Potenziale zum weiteren Einstampfen.
Das ist ein wohl bekannter Mechanismus - und oft wohl auch Strategie. Überlegungen, auch alte Institute zu modernisieren und umzustrukturieren und Denominationen von Professoren vielleicht auch anzupassen sind, zunächst einmal nicht von der Hand zu weisen, aber gerade bei einer inhaltlichen Ausdifferenzierung der Wissenschaften ist es absolut kontraproduktiv, dass hier derart enorme Streichungen erfolgen sollen. Die offizielle Reihenfolge, erst Schließung, dann Nachdenken über die Zukunft zeugt von einer erschreckenden Arroganz und Unsachlichkeit.

Die HU hat im übrigen in den letzten Jahren schon einige Archäologien neu aufgestellt. Von der ur- und frühgeschichtlichen Archäologie oder einer Stiftungsprofessur für ostmitteleuropäische Archäologie ist nichts übrig geblieben. Das Sterben der Archäologie an der HU ist nichts Neues, sondern ein schon lange laufender schleichender Prozess.

Leider ist es der Politik schwer zu vermitteln, dass in einer Stadt/ einem Bundesland oder auch einer Region Fächer doppelt vertreten sind. Universitäten werden gerade in den Geisteswissenschaften nur noch als Schule gesehen, in denen man ein Fach berufsqualifizierend mit festgelegten Modulen lernt. Der Aspekt der Forschung geht dabei völlig unter. 

Die HU selbst veröffentlichte eine Pressemitteilung mit dem Titel „Einsparvorgaben erzwingen Neuaufstellung der Archäologie“. 

Reaktionen des Fachs: Protest und Trauer

Das Winckelmann-Institut / Klassische Archäologie / HU Berlin, Lehrbereich für Klassische Archäologie, bezeichnete den 17.06.2026 als „dunklen Tag in der Geschichte des Instituts für Archäologie“ und als „Beendigung einer über 200-jährigen Tradition“. In Social-Media-Posts dokumentiert das Institut symbolische Protestaktionen: u.a. eine Grabstein-Inszenierung mit dem Datum 17.06.2026 und einen Sarg mit der Aufschrift „ARCHÄOLOGIE R.I.P.“. 


Parzinger betont, Archäologie sei „gerade in Zeiten wirtschaftlicher Not und sozialer Unsicherheit besonders wichtig“. Auch Daniel Zuchtriegl,, solidarisierte sich und sprach von „academic cannibalism“.

Parzingers These lässt sich jedoch weiter spinnen.  Der Erfolg geschichtsvergessener Populisten hat letztendlich auch damit zusammen, dass ein Geschichtsbewusstsein und klassische Bildung zunehmend verloren geht.  Dazu gehört auch, dass nur die historischen Wissenschaften inklusive der Archäologie zeigen können wie soziale Wandlungsprozess gemeistert werden können – und da stecken wir ja mittendrin Und viele sind damit überfordert.


Petition und Forderungen der Studierenden

Der Fachschaftsrat des Winckelmann Instituts hat unter dem Titel „Archäologie bleibt!“ eine Petition auf weact.campact.de gestartet. Die Forderungen lauten: 

1. Aussetzung des eingeleiteten Schließungsprozesses

2. Transparente Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen

3. Ernsthafte Prüfung von Alternativen zur vollständigen Aufgabe, insbesondere durch strukturelle Reformen oder Kooperationen

4. Klares politisches Bekenntnis des Berliner Senats zum Erhalt geisteswissenschaftlicher Kernfächer 

Der Fachschaftsrat verweist darauf, dass die Schließung Folge von Sparvorgaben des Berliner Senats sei: 8 Millionen Euro sollen an der Universität eingespart werden. Studierende sollen noch für rund zehn Jahre weiterstudieren können, die Folgen der Schließung seien aber bereits jetzt spürbar. 

Der Fakultätsratsbeschluss ist noch nicht final. Die Abstimmung im Akademischen Senat steht im Herbst 2026 an. Bis dahin mobilisieren Studierende und Fachvertreter weiter. Der FSR ruft auf: „Noch ist nichts verloren!“ 

Die Kampagne der Studierenden ist außerordentlich engagiert, bedient verschiedene Social Media Kanäle und war bisher auch im Medienecho durchaus erfolgreich. Der Link zur Petition könnte aber durchaus besser und unmittelbarer platziert werden. Da das Problem weniger an der Universität liegt - die ja irgendwie auf die Sparzwänge reagieren muss - erscheint mir die Petition zu kurz gegriffen. Parallel muss das Berliner Abgeordnetenhaus sensibilisiert werden. 

Die Versuche zur Rettung des Studiengangs Konservierung / Restaurierung / Grabungstechnik an der HTW Berlin haben mit dem Druck auf die Uni zu nichts weiterem geführt, als das eine Galgenfrist ein geräumt worden wäre. Der Studiengang ist keineswegs gerettet und eine sinnvolle Diskussion einer Zukunftsentwicklung findet nicht statt. Siehe dazu den DGUF-Newsletter Nr. 139 vom 31.05.2026

Der aktuelle Koalitionsvertrag der schwarz-roten Landesregierung in Berlin für die Jahre 2023–2026 trägt den nichtssagenden Titel „Das Beste für Berlin“ . Die wichtigsten Leitlinien und Maßnahmen im Bereich der Hochschul- und Universitätspolitik sind primär im Kapitel „Innovation, Wissenschaft, Hochschule und Forschung“ festgehalten: Die Koalition bekennt sich zur verlässlichen Finanzierung der Hochschulen und will langfristige Planungssicherheit und Inflationsausgleich bieten.

Die Abgeordneten der Berliner Regierungsparteien sollten wohl daran erinnert werden, dass sie Berlin den Status Berlins als führendem internationalen Wissenschaftsstandort sichern möchten. Für eine gute internationale Sichtbarkeit sind die an der HU vertretenden Archäologien unverzichtbar.

Eine kleine Nebenbemerkung (oder ungefragter Ratschlag): für die Sichtbarkeit der Kampagne wäre es hilfreich Information und vor allem auch Bilder unter einer CC Lizenz bereitzustellen. Der Eintrag zum Winkelmann Institut auf Wikipedia ist erbärmlich. unvollständig. Die Politik in Berlin möchte Wissenschaftskommunikation, Open Access und Digitalisierung fördern. Eine gut angelegte Protestkampagne Könnte hier ganz nebenbei zeigen, dass die Archäologie hier Potenziale hat und vorne mit dabei ist. Es steht nämlich zu befürchten, dass die Neurologie auf die Streichliste gekommen ist, weil sie doch als verstaubt und wenig zukunftsfähig angesehen wird. 

Erstaunlich und kontraproduktiv ist auch, dass die Streichungspläne ja genauso die Ägyptologie betreffen werden. Erfolgreich wird man nur sein, wenn die Fächer hier zusammen stehen.


Die Petition zum Unterschreiben:

Bitte unterschreiben

„Schließung des Instituts für Archäologie an der HU-Berlin“ weact.campact. - 

https://weact.campact.de/petitions/schliessung-des-instituts-fur-archaologie-an-der-hu-berlin





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Dienstag, 16. Juni 2026

„Irgend‘n Pisser hat hier locker zwei Euro verloren!“ – Marcants problematische Schatzsuche

 Jutta Zerres


Einen launiger Samstagsausflug unternahm Politik-Influencer Marcant mit seinem Kumpel Vincent. Man wollte sich auf die Spuren der Vorfahren begeben und als echte Youtuber dokumentierte man die Aktion mit der Kamera.


Für alle, die sich jetzt fragen, wer Marcant und Vincent sind: Erstgenannter ist ein 24jähriger Jura-Student aus Frankfurt, der mehrere Socialmedia-Kanäle betreibt. Zunächst setzte er sich kritisch mit rechtsextremen Inhalten auf Tiktok und Youtube auseinander. Die große Resonanz im Netz begann, als er ab Anfang 2025 mit Kamera und Mikrofon bei Veranstaltungen der rechtsextremen Szene auftauchte, um Interviews mit Akteur*innen und Teilnehmer*innen zu führen. Er befragt sie nach ihren Motiven und Meinungen zu gesellschaftspolitischen Themen. Dabei bewahrt er stets eine freundlich-sachliche Haltung, hört zu, lässt ausreden, enthält sich jeder Belehrung, macht aber auch keinen Hehl aus seinem demokratischen Standpunkt. Die Zuschauer der teilweise millionenfach geklickten Videos erhalten einen ungefilterten Einblick in die Denkwelt der Protagonist*innen. Sie werden Zeugen wie sich so manche/r Gesprächspartner*in in Widersprüche verwickelt, bei der rationalen Begründung der eigenen Weltsicht ins Trudeln gerät und zuweilen sogar ins Nachdenken kommt. Ergänzt werden die Interviews mit nachträglich hereingeschnittenen Faktenchecks und humorigen Randbemerkungen. Vincent betreibt ebenfalls zwei YT-Kanäle und ist Marcants gelegentlicher Begleiter. 


Mit zunehmender Bekanntheit steigt der Argwohn gegenüber dem jungen Mann in der Szene. Veranstalter versuchen Gespräche zu unterbinden, Pöbeleien, Drohungen und auch tätliche Angriffe sind nicht selten. Die Abwehr zeigt deutlich, dass er einen Punkt trifft. Der junge Typ mit „credibility“ in der Altersgruppe transportiert demokratische Standpunkte genau dorthin, wo andere Akteure der Zivilgesellschaft schon längst nicht mehr angehört werden: In die rechtsextremen Bubbles der sozialen Medien. Marcants Engagement wurde jüngst von der Theodor-Heuss-Stiftung ausgezeichnet.


Umso bestürzender ist diese Aktion, die als „Saturday Sidequest“ auf einem YT-Nebenkanal veröffentlicht wurde. Ausgestattet mit einem Metalldetektor, einem Bauhelm (wozu?), Handschuhen, einer Kinderschaufel (!) und einer kleinen Spitzhacke kurven die beiden durch den ländlichen Raum südlich der oberfränkischen Stadt Hof (Eppenreuth, Oberkotzau) und suchen zunächst in einem Wald, später auf einem Spielplatz am Ufer des Untreusees.

Soweit die Ortsangaben aus dem Video Recherchen im Denkmalatlas Bayern erlauben, bewegten sich die beiden zwar nicht auf oder in der Nähe von ausgewiesenen Bodendenkmälern. Ihre Suche war daher nicht erlaubnispflichtig. Die Ausbeute an Fundmaterial aus der nicht besonders ernst betriebenen „Schatzsuche“ überrascht daher nicht: Metallschrott, Kronkorken, ein rostiger Nagel. Die Vorgehensweise hat zwar erkennbar (?) satirische Züge und ist gewollt dilettantisch, aber trotzdem macht mich die Sache sauer!

Spielplatz am Untreusee, einer der Schauplätze von Marcants  "Schatzsuche"
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Foto: PantheraLeo1359531, CC BY-4.0 via WikimediaCommons


Der reichweitenstarke Influencer, der für viele besonders junge Menschen ein Vorbild ist, macht sich als Wochenendbelustigung auf die Suche mit einem Metalldetektor, um „Schätze auszugraben“. Der Jurastudent hat es versäumt, sich wenigstens grob mit dem Standpunkt der professionellen Archäologie zur Suche mit Metalldetektoren durch Laien zu befassen oder sogar einen Blick in das Bayerische Denkmalschutzgesetz zu werfen. Zumindest sagt er nichts dazu…

Auch der telefonisch kontaktierte Fachmann, Dr. Joachim Rother, ist in puncto Denkmalschutz ein Totalausfall (ab Min. 3:19). Der Historiker befasst sich im Schwerpunkt mit Kreuzzügen und Ritterorden und teilt sein Wissen ebenfalls auf Youtube (@mdval). Dieser habe recherchiert und könne erzählen, was man ausgraben könne.
Hätte er sich mal lieber mit dem Thema Denkmalschutz befasst und die beiden Suchtouristen informiert. Dabei muss er den Gesetzestext nicht auswendig aufsagen können, aber von einem Historiker kann man das bare Minimum erwarten: Das Wissen, dass archäologische Stätten keine Spielplätze für Schatzsucher sind und unsachgemäße Buddelei zum Verlust von wissenschaftlichen Erkenntnissen führt. Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden und auch strafrechtliche Belange berühren.

Auf seiner Homepage mdval.de wirbt Rother folgendermaßen: „Wissenschaft? Aber bitte richtig. Keine TikTok-Verschwörungen, kein Esoterik-Müll. MDVAL steht für historische Genauigkeit, Quellenkritik und eine Prise ironische Bodenhaftung. Ich arbeite mit aktuellen Forschungsergebnissen, kooperiere mit Unis, schreibe Fachartikel – und zerlege Desinformation mit Quellenstellen, nicht mit Gefühlen.“ Nun ja…

Die beiden Schatzsucher machen sich immer wieder über die rechte Szene und deren Germanen-Affinität lustig – versäumen es aber, das Problem auch deutlich anzusprechen. Die nicht zu verallgemeinernde, aber immer wieder festzustellende Affinität rechter Esoterik mit eigener Sondel-„Forschung“.


Links

 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: https://www.blfd.bayern.de/Über Marcant:Einige der Interviews:

Update vom 25.06.2026

Herr Rother kontaktierte mich am 21.06.2026 telefonisch und stellte in dem persönlichen Kontakt klar, dass im Video nur ein Auschnitt aus dem Telefonat zu sehen sei. Er betonte, dass er die beiden Schatzsucher sehr wohl über die denkmalschutzrechtlichen Gegebenheiten informiert habe; dieser Teil des Telefonats ist dann beim finalen Schnitt unter den Tisch gefallen. Vor diesem Hintergrund erscheint mir nun die Wortwahl "Totalausfall" ein wenig zu harsch.

Montag, 15. Juni 2026

UNESCO-Welterbe brennt

Putin lässt weiter auf Kiew bomben und hat jetzt auch das UNESCO-Welterbe in Kiew getroffen. 
Bei den landesweiten Angriff gab es neun Tote und zahlreiche Verletzte in Kiew kames  laut Aussagen des Militärgouverneurs zu „ernsthaften Schäden auf dem Gelände des Höhlenklosters“. 

Google KI fasst die Situation heute morgen wie folgt zusammen:

Bei den schweren russischen Angriffen auf Kiew am 15. Juni 2026 kam es zu folgendem Schadensbild: [1, 2] 

🏛️ Akute Schäden an der Hauptkirche

  • Brand des Daches: Das Dach der Mariä-Entschlafens-Kathedrale (auch bekannt als Uspenski-Kathedrale, die Hauptkirche des Komplexes) geriet im Dachbereich unter den vergoldeten Kuppeln in Brand. [1, 2] 
  • Ursache: Laut Berichten fing das Dach Feuer, nachdem entweder Trümmerteile einer abgetroffenen russischen Drohne auf einen angrenzenden Parkplatz stürzten oder die Anlage direkt von Geschossen getroffen wurde. [2, 3] 

📦 Rettung der Kulturgüter [4] 

  • Ikonen und Reliquien gesichert: Liturgische Gegenstände, wertvolle Ikonen und die historischen Heiligtümer der Kathedrale konnten durch eine schnelle Evakuierungsaktion rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden. [1] 

🕳️ Zustand der Höhlen und Nebengebäude

  • Unterirdische Höhlen intakt: Das weltberühmte mittelalterliche Höhlensystem mit den mumifizierten Überresten von Geistlichen im unteren Teil des Geländes blieb nach ersten Erkenntnissen von den aktuellen Zerstörungen unversehrt. [2, 5] 
  • Hinweis zu früheren Schäden: Kleinere oberflächliche Schäden an den Eingängen der Fernen Höhlen (zerstörte Fenster, Türen und Putzschäden an der Sankt-Anna-Kirche) stammten bereits aus einer vorangegangenen Angriffswelle im Januar 2026. Die aktuellen Brände betreffen das Dach der zentralen Oberkirche. [2, 5, 6] 
Möchtest du weitere Details zu den internationalen Reaktionen (wie der UNESCO oder Frankreich) erfahren oder die aktuelle Lage der Rettungsarbeiten weiterverfolgen? [1] 
Diese KI-Zusammenfassung verweist auf aktuelle Medienquellen und scheint den Stand der Dinge zu treffen. Im syrischen Bürgerkrieg wurden Routinen entwickelt um digitale Quellen zur Schadensanalyse am Kulturerbe zu nutzen. Wenige Stunden nach dem Angriff in Kiew thematisiert ein (schrecklich werbe überladener) Artikel im KI-Magazin IT-boltwise die Rolle, die KI dabei spielen kann, Aber auch die Probleme, die dabei auftreten, weil sehr schnell auch manipulierte Bilder  und propagandistische Fake News im Umlauf sein können.





Das Höhlenkloster in Kiew
(Foto: i.Parfeniy [in public domain] via WikimediaCommons)


Mal sehen, ob sich Putins Propagandist dazu äußern: zu vermuten ist das übliche Schema: die Ukraine ist schuld. Das Höhlenkloster soll in die Zeit der Kiewer Rus zurückgehen und hat daher großes, symbolische Bedeutung für die Nationalgeschichten Russlands und der Ukraine.


Links


interner Link

Samstag, 13. Juni 2026

Trump darf Geschichte nicht umschreiben

Kurz vor dem 250. US-Geburtstag hat Bundesrichterin Angel Kelley in Boston die Regierung gestoppt: Sie untersagte die weitere Umsetzung von Trumps Executive Order 14253 „Restoring Truth and Sanity to American History“ – auf Deutsch: „Wiederherstellung von Wahrheit und Vernunft in der amerikanischen Geschichte“ (siehe dazu Archaeologik 31.3.2025) – und der darauf basierenden Anordnung Nr. 3431 des Innenministeriums in den Nationalparks.

Kelley begründete, gerade zum Jubiläum am 4. Juli 2026 dürfe Geschichte nicht geschönt werden. Die Regierung habe mit dem Dekret Schilder zu Sklaverei, Klimawandel und Bürgerrechten abhängen lassen und damit „unbestreitbare Wahrheiten“ zu „Halbwahrheiten“ gemacht – deshalb müsse die gemeinsame Geschichte „ehrlich erzählt und bis zum 250. Jahrestag vollständig wiederhergestellt“ werden.

Geklagt hatten Verbände aus Geschichte, Naturschutz und Wissenschaft – darunter die National Parks Conservation Association, die American Association for State and Local History und die Union of  Concerned Scientists.

Alle seit dem 20. Mai 2025 entfernten oder veränderten Ausstellungstexte müssen binnen 21 Tagen wiederhergestellt werden – also bis zum 3. Juli, knapp vor dem 250. Geburtstag der USA am 4. Juli. 

Wenige Stunden nach der Urteilsverkündung steht eine Reaktion von Don Trump noch aus. Aber ein Sprecher des Innenministeriums hat gegenüber CNN und anderen Agenturen Richterin Angel Kelley als „liberal activist judge“ bezeichnet und angekündigt, die Entscheidung anzufechten...

 

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Freitag, 12. Juni 2026

Der Trump Arch auf schlammigem Grund

POTUS Trump will in Washington einen monumentalen rund 76 Meter hohen „Triumphbogen“ errichten.  Von einem "Triumph" ist die abstruse Außen- und Kriegspolitik des POTUS Don. Trump weit entfernt - aber statt eines Triumph Arch gibt es eben einen Trump Arch. Das Projekt des - jedenfalls laut Trump - größten und schönsten Bogens  hat viel Spott und Kritik geerntet.

 

Der Trump Arch
(Graphik:  Hstoops - Own work, CC0, via WikimediaCommons)

Der Monumentalbogen soll zum 250jährigen Jubiläum der amerikanischen Unabhängigkeit westlich des Potomac River auf der Achse zwischen Lincoln Memorial und dem Arlington Friedhof errichtet werden.

Die Trump-Regierung versucht, den Bau massiv zu beschleunigen und setzt sich dabei über alle gesetzlichen Vorgaben und Zuständigkeiten hinweg. Die eigentlich erforderliche Einbindung des US-Kongresses übergeht POTUS Trump und die von ihm mit Anhängern neu besetzte United States Commission of Fine Arts hat das Projekt einstimmig gebilligt. Das Genehmigungsverfahren des National Park Service (NPS) wirft massive Fragen auf. Trotz einer prognostizierten Bauzeit von zwei bis drei Jahren versucht die Behörde aktuell, ein beschleunigtes Verfahren durchzudrücken und die normalen Abläufe und Genehmigungen zu umgehen.  Mit einer sehr kurzer Frist von insgesamt 10 Tagen (nur noch bis 15. Juni 2026)  gibt es ein öffentliches Anhörungsverfahren.  Das Formular ist beim National Park Service zu erreichen. Eine eigentlich vorgeschriebene fundierte Folgenabschätzung scheint zu unterbleiben, zumal unklar ist, wie das endgültige Konzept des Projektes aussehen wird. Wie der Koloss das historische Landschaftsbild verändert, wurde nicht ausreichend simuliert, ebenso wenig wurden die Auswirkungen einer nächtlichen Beleuchtung geprüft.

Vor allem fehlen die vorgeschriebenen Baugrunduntersuchungen, die sowohl die Statik wie auch die Archäologie betreffen.
Auf Staatsland des Bundes, das vom National Park Service (NPS) verwaltet wird, gelten für ein solches Bauprojekt streng geregelte gesetzliche Vorgaben. Selbst bei nachweislich gestörtem Untergrund entbindet das Gesetz den Bauträger nicht von archäologischen Prüfungen. Da es sich um Bundeseigentum handelt, greifen primär der National Historic Preservation Act (NHPA) und der Archaeological Resources Protection Act (ARPA). Ein gestörter Untergrund (wie die Aufschüttung durch das Army Corps) ändert den Prozess nicht grundsätzlich, sondern beeinflusst lediglich die Erwartungshaltung der Archäologen.
Der reguläre Prozess läuft in drei Phasen ab:
  • Phase I (Identification / Erkundung): Es muss eine historische Recherche und eine erste Bodenprüfung (oft durch Testbohrungen oder Suchgräben) stattfinden. Selbst wenn die oberen Schichten gestört sind, muss geprüft werden, ob darunter (im alten Flussbett) originale Schichten existieren.
  • Phase II (Evaluation / Bewertung): Werden Artefakte gefunden, wird geprüft, ob die Fundstelle für das National Register of Historic Places bedeutend genug ist.
  • Phase III (Mitigation / Schadensbegrenzung): Kann die Fundstelle nicht umgangen werden, folgt eine vollständige, wissenschaftliche Notgrabung (Data Recovery), bevor gebaut werden darf.
  • Die ARPA-Genehmigung: Für jede archäologische Grabung oder Bodenvorbereitung auf NPS-Land ist eine spezielle ARPA-Genehmigung erforderlich. Wer ohne diese gräbt oder archäologische Güter beschädigt, begeht eine Straftat.
Auch nach den Guidelines for Archaeological Investigations in DC lässt es eine im 20. Jahrhundert von Menschenhand aufgeschüttete Deckschicht nicht zu, ohne eine Phase-I/IA-Untersuchung (Geoarchäologie und GIS-Schnittanalysen) in die darunter liegende Paläolandschaft einzugreifen.  
Die Trump-Regierung versucht, direkt zu den geotechnischen Bohrungen überzugehen, ohne die Phase-I-Archäologie für Pre-contact-Ressourcen ordnungsgemäß abgeschlossen oder die Stämme konsultiert zu haben. Sollte AECOM bei den aktuellen Bohrungen im Juni 2026 auch nur ein einziges indigenes Artefakt aus dem alten Flussschlamm an die Oberfläche befördern, könnte dies das gesamte Projekt über Monate rechtlich blockieren. 
The Washington Post berichtete, dass die Regierung ein halbes Dutzend etablierter Denkmalschutzorganisationen – darunter den National Trust for Historic Preservation und die Cultural Landscape Foundation (TCLF) – einfach aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsprozess ausgeschlossen hat. Organisationen wie die TCLF haben bereits Klagen eingereicht. Sie argumentieren, dass das Übergehen dieser Prüfungen illegal ist und ein verheerendes Signal für den Schutz historischer Stätten im ganzen Land sendet.  

 

Die historische und archäologische Topographie von Washington DC

Die historische Topographie von Washington, D.C. basiert auf einem strengen, rationalen Barockkonzept, das bewusst Sichtachsen, demokratische Machtverteilung und strikte Höhenbegrenzungen miteinander verknüpft. 1791 wurde der Stadtplan von dem französischen Ingenieur Pierre Charles L’Enfant als Planstadt am Potomac River entworfen. Der Trump Arch sprengt die städtebaulichen Maßstäbe Washingtons in Bezug auf Höhe, Symbolik und Geometrie. Das Gelände selbst wurde in den 1920er Jahren mit ausgebaggertem Flusssediment aufgeschüttet und wurde zum Brückenkopf für die damals gebaute Arlington Memorial Bridge. Das Gelände liegt also außerhalb der ursprünglichen Stadtplanung, die immer wieder verändert und spätestens mit der Anlage des Arlington Gräberfelds 1864 in die politische Symbolandschaft einbezogen wurde. Mit komplexen archäologischen Strukturen der historischen Archäologie ist an der - statisch wohl nicht unproblematischen - Baustelle eher nicht zu rechnen. Wohl aber haben sich die Uferbereiche des Potomac als wichtige Fundlandschaft der präkolumbischen Zeit erwiesen. Das Risiko, bei den Fundamentarbeiten auf unentdeckte Pre-contact-Ressourcen zu stoßen, ist daher nicht zu vernachlässigen.

Pre-contact-Funde spielen eine massive rechtliche und politische Rolle, da sie sofort weitere Bundesgesetze aktivieren, die extrem streng ausgelegt werden. Sollten bei den Tiefbohrungen oder Erdarbeiten für das Fundament des Bogens menschliche Überreste, Grabbeigaben oder sakrale Gegenstände der amerikanischen Ureinwohner entdeckt werden, greift sofort der Native American Graves Protection and Repatriation Act (NAGPRA) mit einem sofortigen Baustopp. Das Gesetz schreibt vor, dass bei Funden die historisch dort ansässigen, staatlich anerkannten indigenen Stämme (wie die Piscataway Conoy Tribe oder die Pamunkey Indian Tribe) zwingend als gleichberechtigte Partner in den Section 106-Prozess eingebunden werden müssen.

Denkmalschützer sind ein wesentlicher Teil der Opposition gegen den Trump Arch. Erst im März haben Denkmalpfleger Trumps Monumentlballsaal am Weißen Haus vorerst gestoppt (Archaeologik 1.4.2026). Sie rufen nun aktiv dazu auf, die Bedenken in der kurzfristigen Anhörung einzubringen.  Sie möchten erreichen, dass zunächst das endgültige Projektdesign feststeht, damit die Prüfungen auch durchgeführt werden können. Die vollständige Dokumentation – inklusive der archäologischen Phase-Ia-Studie und aller Entscheidungsgrundlagen – müsse zumindest beratenden Organisationen und indigenen Stämmen transparent zugänglich sein. Zehn Tage Frist für die Anhörung seien für die Bewertung derart massiver Auswirkungen auf Dutzende historische Objekte unzureichend. Die Kommentierungsfrist müsse verlängert werden. Die Öffentlichkeit möge sich in diesem Sinne an der Anhörung beteiligen.

Links

  • Kunst-Kommission macht Weg für Trumps Triumphbogen frei. Spiegel (22.5.2026). - https://www.spiegel.de/ausland/usa-kommission-macht-weg-fuer-donald-trumps-triumphbogen-in-washington-d-c-frei-a-b1f0bdb0-ea7f-4b0d-a2d1-3a49f2ad1dea
  • Größer als das Pariser Vorbild – Trump will in Washington einen Triumphbogen bauen lassen. Welt 11.4.2026. - https://www.welt.de/vermischtes/article69d9f3470695c741e3c297aa/praesidiales-bauvorhaben-groesser-als-das-pariser-vorbild-trump-will-in-washington-einen-triumphbogen-bauen-lassen.html 
  • Trump’s arch gets overwhelmingly negative public feedback but appears poised to move forward. CNN 17.4.2026. - https://edition.cnn.com/2026/04/16/politics/trump-arch-feedback-commission 
  • Trump officials lay out aggressive timeline to build triumphal arch. The Washington Post 10.6.2026. - https://www.washingtonpost.com/politics/2026/06/10/trump-officials-lay-out-aggressive-timeline-build-triumphal-arch/ 
  • Zur Archäologie in Washington bietet der NPS eine Artikelserie online: https://www.nps.gov/articles/series.htm?id=D66CB41B-D9B4-3504-A62D536B320F70C8 
  • Historic Landmarks: https://opendata.dc.gov/datasets/992ca2e2d4e04f08b46d03ee0dbe791a_24/explore?location=38.930723%2C-77.012026%2C12 
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    Dienstag, 12. Mai 2026

    Zur Plünderung freigegeben - die Katastrophe wiederholt sich jeden Tag

    Sehr grundlegend und mal nicht beschönigend oder paragraphenwedelnd...

    Wolfgang Bauer schildert die Resignation und Ratlosigkeit von Archäolog*innen und Denkmalpfleger*innen ob einer Lobby von Sondlern, Händlern und Detektoranbietern bei gleichzeitiger Ignoranz von Polizei und Justiz. Seit Corona hat sich das Hobby des Sondelns weiter verbreitet und führt dazu, dass archäologische Fundstellen in größtem Ausmaß vernichtet werden. 

    Bauer berichtet von der Option eines Verbots leistungsstarker Metalldetektoren bzw. der Pflicht zu einem Detektorschein. Da die Suche auf Bodendenkmälern längst verboten ist, scheint das die einzige Chance, wenn auch die Möglichkeit dies bundesweit durchzusetzen ob der Kulturhoheit der Länder und der Lobbyarbeit der Sondler nicht einfach sein wird.

    Der ZEIT-Artikel hebt sich wohltuend von all den Berichten ab,  die wieder mal einen Sondlerfund feiern, bestenfalls auf die Gesetzeslage hinweisen, aber nicht registrieren, dass solche Funde meist aus dem Kontext gerissen sind.

    Was also tun? Ein kleiner Schritt, für den einige Kollegen plädieren, wäre es, so viele Anzeigen auf den Weg zu bringen, dass die Polizeistatistik die Ausmaße des Problems deutlich macht und die nötige Aufmerksamkeit schafft. Man muss sich das aber trauen. Bauer berichtet von zunehmenden „körperlichen Auseinandersetzungen“.

    Gleichwohl: Die Archäologie muss den wirklich Geschichtsinteressierten Angebote machen, mitzuforschen. Citizen Science - wo es Sinn macht auch mit Sonde - ist kein Luxus, sondern gehört eigentlich zur disziplinären Matrix der Archäologie. Sie hat sich erst aus bürgerschaftlichem Engagement über die adligen Schatzkammern hinaus zur Wissenschaft weiter entwickelt. Es sind Steuerzahler*innen und demokratische Gesetze, die unsere moderne archäologische Praxis ermöglichen. 

    Falsch wären Modelle jedoch wie das britische PAS oder eine Fundprämie, da das nur Anreize zur weiteren Zerstörung von Bodendenkmälern bietet. Sondler (man verzeihe die Pauschalisierung) sind stolz auf ihre Funde, werfen der Archäologie vor, zu versagen, weil sie ihre Funde nicht anerkenne, aber selber unfähig sei, zu finden. Es ist ein grundlegendes Misverständnis, dass Funde per se ein Gewinn sind.  Ja, die Archäologie ist auf Neufunde angewiesen - aber nur auf gut dokumentierte, der Rest ist ineffektiv, Zeit und Personalverschwendung. "Funde" sollten so lange als möglich im Boden verbleiben (wobei man wohl mehr als bisher über Notgrabungen im Ackergelände nachdenken muss). Dass man auch im Fach immer wieder von Funden redet, ist da kontraproduktiv. Es sind zunächst Quellen der Vergangenheit, die adäquat erschlossen werden müssen - dazu gehört zunächst deren Lokalisierung. Eine anständige Geomagnetik bringt dabei viel mehr als eine noch so gut ausgestattete Sonde. Vor allem müssen Kontexte dokumentiert werden - wenn das am Ende die Bergung von Objekten beinhaltet, ist das auch okay. Funde haben auch Folgekosten in den Bereichen Dokumentation, Restaurierung, Lagerung und auch wissenschaftlicher Bearbeitung. Anstatt einer Fundprämie wäre theoretisch eine Fundgebühr volkswirtschaftlich sehr viel konsequenter - aber natürlich auch nicht im Interesse der Wissenschaft.

     

    Sondler auf einer Wüstung (Foto R. Schreg, 2026)

    Man muss hier mit ernsthaft archäologisch Interessierten zu Kooperationen kommen - die, wenn man gut miteinander kommuniziert, auch außerordentlich fruchtbar sein können - unter den Schlagwort "public archaeology" oder "citizen science" gibt es eine wachsende Zahl guter Beispiele. Gute Geländekenntnis, oft gute Materialkenntnis, flexiblere und kontinuierlichere Feldarbeit und bisweilen gute örtliche Vernetzung können wertvolle Beiträge sein, die Amateurforscher einbringen und die mit wissenschaftlicher Expertise und Dokumentation (was man ggf. auch lernen kann) ein neues Bild der Vergangenheit ergeben können. Sondelfunde bedeuten bestenfalls eingeschränkte Erkenntnis, immer begleitet vom Schmerz des Informationsverlustes.
    Das muss erklärt werden - der durchaus richtige Verweis auf die Gesetzeslage ist dabei wenig hilfreich.


    Donnerstag, 7. Mai 2026

    "Für eine gute Entwicklung der Landesmuseen und ihrer Sammlungen setzen wir uns ein." Der Koalitionsvertrag 2026 in Baden-Württemberg

    Vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg Anfang März stand wenig zur Denkmalpflege in den Wahlprogrammen (Archaeologik 28.2.2026):

    Jetzt liegt der Koalitionsvertrag von Grünen und CDU zur Bildung einer Landesregierung vor. Hier finden sich einige Passagen, die auf Kultur- und Denkmalpolitik eingehen.

    Im Bereich Tourismus sollen digitale Angebote und KI-Anwendungen zur Ressourcenschonung bis hin zur Echtzeit-Gästeinformation beitragen und damit eine enge Vernetzung der touristischen Angebote auch zu Kultur- und Denkmaleinrichtungen stärken (S. 28).  Der KI-Einsatz in der Kultur wird auch S. 43 thematisiert, wonach die KI-Kompetenzen in den Kultureinrichtungen des Landes ausgebaut werden sollen. Ein Förderprogramm soll Kultureinrichtungen bei der Erprobung innovativer KI-Anwendungen unterstützen. Dieser KI- und Digitalfokus entstammt dem Wahlprogramm der CDU.

    Seite 42f des Koalitionsvertrages heißt es:

    Das Land als verlässlicher Partner für Kunst und Kultur Zu den Stärken unseres Landes gehört die besonders reiche Kunst- und Kulturszene, die Spitzeneinrichtungen des Landes ebenso umfasst wie kleinere Initiativen, kommunale Institutionen ebenso wie die Amateur- und Breitenkultur. Wir verstehen Kunst und Kultur als verbindendes Element über gesellschaftliche Gruppen hinweg, das in den Städten und den ländlichen Räumen gleichermaßen wirkt. Für uns sind kulturelle Bildung und Teilhabe wesentliche Grundlagen einer modernen Bürgergesellschaft. Wir wollen niedrigschwellige Zugänge zu Kultur für alle ermöglichen. Dabei berücksichtigen und unterstützen wir auch den wertvollen Beitrag des Ehrenamts zum kulturellen Leben. Wir stehen zur Kunstfreiheit. Um Kultureinrichtungen besser und unbürokratisch zu unterstützen, wollen wir den Aufwand für Einzelmaßnahmen verringern und stärker auf institutionelle Förderung setzen. In schwierigen Zeiten sind wir ein vorausschauender und auch finanziell verlässlicher Partner. Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir angesichts angespannter Haushalte Einrichtungen und Kulturschaffenden Perspektiven geben und setzen uns dafür ein, das kulturelle Angebot vor Ort zu erhalten. Der Ausgleich der Tarifsteigerungen in staatlichen Einrichtungen wird gesichert. Wir setzen uns für eine faire Vergütung im Bereich der privaten Trägerschaften sowie freischaffender Künstlerinnen und Künstler ein.

    Das Land steht in besonderer Verantwortung für seine staatlichen Einrichtungen. Wir statten sie – insbesondere unsere Museen, Bibliotheken und das Landesarchiv – mit den zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Mitteln aus, denn sie sind das Fundament unserer Wissensgesellschaft. Für eine gute Entwicklung der Landesmuseen und ihrer Sammlungen setzen wir uns ein. Wir stärken Museen und Bibliotheken als „Dritte Orte“. Gemeinsam mit den Städten Stuttgart und Karlsruhe erhalten wir unsere Staatstheater als Mehrspartenhäuser mit Oper, Schauspiel und Ballett und setzen Rahmenbedingungen, damit diese durch die Qualität und Exzellenz ihrer künstlerischen Produktionen weiterhin national wie international ausstrahlen können.

    Wir wollen den Wandel der Kulturlandschaft durch Digitalisierung unterstützend begleiten sowie den Erhalt und den Neubau von Kultur- und Funktionsgebäuden langfristig sichern. Die finanziell schwierigen Haushaltslagen erfordern aus unserer Sicht einen Kulturdialog mit den Kommunen, den Kulturschaffenden aus allen Sparten und Hierarchieebenen und externen Expertinnen und Experten. Wir wollen die Kultur stärken und vernetzen, Raum für Neues schaffen, Kooperationsmöglichkeiten aufzeigen, innovative Strategien entwickeln und Planungssicherheit geben.  

    Das Konzept der Großen Landesausstellung wollen wir überarbeiten. 

     ...

    Die Großen Landesausstellungen in Baden-Württemberg waren den letzten Jahrzehnten eine wesentliche Plattform historische und insbesondere archäologische Themen der Öffentlichkeit zu präsentieren.  

    Seite 103 folgt eine Passage speziell zu Denkmalpflege und Kulturerbe. Hier steht:

    Baden-Württemberg ist gesegnet mit einem herausragenden Kulturerbe. Wir stellen uns der Verantwortung, diese Zeugnisse der Kulturgeschichte zu bewahren, ihre Bedeutung zu vermitteln und sie erlebbar zu machen. Wir unterstützen die UNESCO-Welterbebewerbungen bezüglich des Fernsehturms Stuttgart und des frühkeltischen Machtzentrums Heuneburg. Den Welterbefonds BW führen wir fort, um die wertvolle Arbeit an allen sieben UNESCOWelterbestätten zu unterstützen. Mit einer eigenen Eiszeitkunst-Konzeption wollen wir das Bewusstsein für die historische Bedeutung der ältesten vom Menschen geschaffenen Kunst weiter voranbringen und deren touristische Potenziale besser erschließen.

    Die Plattform DenkmalnetzBW wollen wir nutzen, um Haupt- und Ehrenamtliche in der Denkmalpflege zu vernetzen, gute Lösungen im Denkmalschutz breiter bekannt zu machen und die Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden zu erleichtern.

    Beim Denkmalschutz gilt für uns: Wir wollen Schutz, aber auch Spielräume für neue Ideen, für Sanierung, Umbau und Nutzung. Wir setzen auf einen pragmatischen Ansatz, der Denkmalschutz und erneuerbare Energien in Einklang bringt. Wohnen im Denkmal wollen wir stärken. 

    Angesichts der Entwicklung in Niederstotzingen, wo nach der Mammut-Blamage (Archaeologik 8.10.2022; 16.3.2026) der einstige UNESCO- Archäopark inzwischen als Kindergarten genutzt wird (Naturnaher Kindergarten am Vogelherd) ist das Versprechen bemerkenswert, nun eine Eiszeitkunst-Konzeption zu erarbeiten.

    Interessant ist, was die Grünen in den Verhandlungen mit der CDU offenbar nicht durchsetzen konnten.  Im Wahlprogramm der Grünen wurde die Provenienzforschung und koloniale Vergangenheit relativ breit thematisiert - das Thema fehlt im Koalitionsvertrag. Zwar sollen Museen und Bibliotheken als „Dritte Orte“ gestärkt werden, aber von einem freien Eintritt für Kinder und Jugendliche in die Sammlungsausstellungen der Landesmuseen ist keine Rede mehr..

     

    Einen breiten Raum nimmt im Koalitionsvertrag die Universiäts- und Forschungspolitik ein (S. 34-42). Geistes- und Kulturwissenschaften spielen dabei jedoch keine Rolle. Ein Abschnitt heisst "Freiheit von Forschung und Lehre verteidigen" und trägt den wissenschaftsfeindlichen Agitationen der amerikanischen MAGAs oder der AfD Rechnung.  "Die Wissenschaftsfreiheit ist das unverzichtbare Grundprinzip unserer Politik. Wir lehnen alle Formen von Einschränkungen entschieden ab, die dieser Freiheit entgegenstehen oder sie einengen könnten. Dazu zählen Vorgaben, die Themen, Methoden oder Kooperationen in der Forschung beschränken. Sie widersprechen dem Prinzip der ergebnisoffenen Wissenschaft." Für Wissenschaftler*innen aus den möglicherweise bald den Rechtsextremisten anheim fallenden Bundesländern mögen die "Beratungsstellen für angegriffene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler" hilfreich sein. Ein Passus gilt der Wissenschaftskommunikation: "Wir setzen uns für eine offene, digitale und transparente Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse und Methoden ein. Dies stärkt die Rolle der Wissenschaft und ihre Glaubwürdigkeit in der Gesellschaft". 

     

    Interne Links

     

    Mittwoch, 29. April 2026

    glaub nicht der KI

    Grabstätte des Ötzi (Italien) – Obgleich aus der Kupferzeit, zeigt dieser Fund präkolumbianischen Einfluss auf die Fläche des Mittelalters.

     

    Montag, 20. April 2026

    Kriegszerstörungen im Libanon

    Seit dem Ausbruch des intensivierten Konflikts im März 2026 hat der Libanon massive Zerstörungen durch israelische Angriffe und Bodenoperationen gegen die Hisbollah-Miliz erlitten. Trotz einer am 17. April 2026 in Kraft getretenen zehntägigen Waffenruhe bleibt die Lage aufgrund schwerer Schäden an der Infrastruktur und Wohngebieten katastrophal. Im gesamten Libanon wurden zahlreiche Gebäude zerstört. Besonders betroffen sind die südlichen Vororte von Beirut (Dahiyeh), die Bekaa-Ebene und der Südlibanon. In grenznahen Dörfern im Süden wurden ganze Straßenzüge dem Erdboden gleichgemacht; Satellitenbilder zeigen teils völlig verwüstete Orte. Mehr als 2000 Menschen sollen getötet, etwa 1,2 Millionen Menschen (etwa jeder fünfte Libanese) aus ihren Häusern vertrieben worden sein. 

    Die UNESCO hat Berichte über Schäden an mehr als 20 Kulturstätten in der Region erhalten. Zu den konkret gemeldeten Vorfällen im Libanon gehören: 

    Tyros (Sour)

     Die UNESCO hat Schäden an der antiken phönizischen und römischen Welterbestätte bestätigt. Besonders der Eingangsbereich der archäologischen Stätte wurde Anfang März durch eine israelische Rakete beschädigt. Das Welterbe in Tyros dient aktuell als Pilotprojekt für einen „Notfall-Kontingenzplan“. Dabei werden Listen erstellt und Sicherungsmaßnahmen für Objekte entwickelt, die nicht evakuiert werden können, um sie vor Vandalismus und Plünderung zu schützen. 

     

     Zitadelle von Chama' 

    Am 17. April 2026 reichte das libanesische Kulturministerium eine dringende Beschwerde bei der UNESCO ein, da befürchtet wird, dass diese Festung aus dem 12. Jahrhundert durch israelische Truppen vollständig zerstört wurde. Diese Einschätzung basiert auf Berichten lokaler Behörden und Augenzeugen aus dem Südlibanon, die den Einsatz von Bulldozern zur systematischen Zerstörung der Anlage meldeten. Die Zerstörung von Infrastruktur oder Gebäuden durch die israelische Armee ist ein öfters dokumentiertes Vorgehen in den aktuellen Konfliktgebieten. In den Medienberichten finden sich jedoch vor allem Hinweise auf einen israelischen Luftangriff am 13. April. Die Zitadelle beherrscht strategisch das Umland von Tyros und geht im wesentlichen auf die Kreuzfahrerzeit zurück - mit älteren u.a. römischen und byzantinischen Phasen. 

    Hier liegt auch der Simeon-Schrein, ein schiitisches Heiligtum wohl des späten 11. Jahrhunderts - der lokalen Überlieferung ist Petrus hier und nicht im Vatikan bestattet. Bereits 2024 war er beim israelischen Vordringen gegen die Hisbollah umkämpft und wurde zerstört, nachdem er erst nach Zerstörungen im Krieg 2006 mit italienischer Hilfe seit 2017 neu restauriert worden war. Als die Anlage unter israelischer Kontrolle stand, gewährte die israelische Armee einem Hobby-Archäologen Zutritt, der dort in einem Feuergefecht mit der Hisbollah ums Leben kam. 1978 bis 2000 diente die Zitadelle während der damaligen Besetzung des Südlibanons als israelischer Militärposten. 

    Chamaa Zitadelle und Simeonsschrein, 2020
    (Foto: Ibrahimamirnaeem, CC BY SA 4.0 via WikimediaCommons)

    Ganze historische Grenzdörfer wie Muhaibib wurden laut Berichten dem Erdboden gleichgemacht. Weitere gefährdete Orte unter Beobachtung sind die römischen Tempel von Hibarieh, die Ausgrabungsstätte Qana und die Burg Beaufort. 

    Baalbek 

    Während die römischen Tempelanlagen selbst laut vorläufigen Satellitenanalysen noch keine massiven sichtbaren Schäden aufweisen, gab es Einschläge in unmittelbarer Nähe, die durch Erschütterungen die Statik gefährden. Schon während des Gazakrieges wurden im November 2024 Beschädigungen in Baalbek befürchtet. Im Jahr 2024 konzentrierten sich die Zerstörungen in Baalbek durch israelische Luftangriffe vor allem auf historische Gebäude in unmittelbarer Nähe des UNESCO-Weltkulturerbes sowie auf zivile Infrastruktur. Während die berühmten römischen Tempelanlagen (Jupiter-, Bacchus- und Venus-Tempel) nach bisherigen Erkenntnissen keine direkten Volltreffer erlitten, kam es zu massiven Schäden im direkten Umfeld. Zerstörungen und Erfahrungen 2024 Bereits bei der israelischen Invasion im Süden Libanons 2024 war es zu erheblichen Zerstörungen gekomnen. Heritage for Peace, die zuvor bereits in Syrien aktiv waren, begann ein Monitoring. Eine Zusammenfassung der Zerstörungen findet sich in der englischsprachigen Wikipedia

    Bacchus-Tempel in Baalbek
    (Foto: Lodo, CC BY SA 2.0 via WikimediaCommons)



     

    Reaktionen der UNESCO 

    Die UNESCO hat mit außergewöhnlichen Notmaßnahmen reagiert: Am 1. April 2026 stellte die UNESCO 39 libanesische Kulturstätten unter den sogenannten „verstärkten Schutz“ (enhanced protection). Dies ist die höchste völkerrechtliche Schutzstufe nach dem Haager Abkommen von 1954. Ein Angriff auf diese Stätten kann als Kriegsverbrechen geahndet werden. 2024 war dies schon einmal ausgesprochen worden. 

    Die UNESCO stellte über 100.000 USD für Sofortmaßnahmen zur Verfügung. Dazu gehören Schulungen für Personal sowie Unterstützung beim Abtransport und der sicheren Lagerung von Artefakten aus gefährdeten Städten wie Tyros und Sidon. 

    Die UNESCO hat die genauen geografischen Koordinaten aller Welterbestätten an die Konfliktparteien übermittelt, um versehentliche Angriffe zu verhindern. In Zusammenarbeit mit dem UN-Satellitenzentrum (UNOSAT) führt die UNESCO eine kontinuierliche Überwachung durch, um Schäden zeitnah zu dokumentieren, solange Bodeninspektionen unmöglich sind. 

    Im Allgemeinen ist der Schutz archäologischer Denkmäler im Libanon auch ohne Kriegszerstörungen eher eine schwierige Angelegenheit (taz 2025). 

     

     Links 

     

    Interner Link 

    Bemerkung: ich habe einige der Informationen unter Zuhilfenahme von KI (Google) zusammengestellt, aber die Quellen grob überprüft.