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Donnerstag, 9. Januar 2014

Das ausgegrabene Experiment - Die Untersuchung eines Grubenbrands durch den Historischen Verein Ingolstadt

Ein Gastbeitrag von Inge Alraum und Bernd Lohmüller

Im Sommer 2001 führte eine fünfte Klasse der Ingolstädter Freiherr-von-Ickstatt-Realschule auf der Wiese des Bauerngerätemuseums im Stadtteil Hundszell einen Versuch zur Herstellung von Keramikgefäßen im offenen Grubenbrand durch.


Vorheizen der Grube mit Holz und Zeitungspapier
(Foto G. Riedel,
m. freundl. Genehmigung)
Positionierung der lederharten Tongefäße
(Foto G. Riedel, m. freundl. Genehmigung)

Im August 2013 organisierte der Historische Verein Ingolstadt eine kleine Lehrgrabung, die eine der beiden Brenngruben dokumentierte. Dabei sollten die Vereinsmitglieder, die bereits bei mehreren Lehrgrabungen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und der Gesellschaft für Archäologie in Bayern Erfahrung gesammelt hatten, an einem einfachen Objekt an die selbstständige Durchführung einer kompletten Ausgrabung von der Vermessung bis zur Veröffentlichung versuchen.

Lehrgrabungen unter dem Verursacherprinzip

Durch die Anwendung des Verursacherprinzips in der bayerischen Bodendenkmalpflege sind die Möglichkeiten für solche Unternehmungen an „echten“ archäologischen Befunden stark eingeschränkt worden. Vorrausetzung für die Genehmigung von Ausgrabungen durch Ehrenamtliche wäre, dass das betreffende Bodendenkmal akut gefährdet ist, ohne dass ein Veranlasser zur Finanzierung einer Rettungsgrabung herangezogen werden kann. Zudem müssen vor Grabungsbeginn Versuche unternommen worden sein, die Gefährdung abzuwenden, beispielsweise durch Umnutzung des Geländes. Ebenfalls vorab wären zerstörungsfreie Methoden wie Geophysik zur Erforschung des Bodendenkmals anzuwenden, deren Erkenntnisse aber hinter denen einer Ausgrabung deutlich zurückbleiben sollten. Der Eingriff in das Bodendenkmal müsste also einen klaren Erkenntnisgewinn herbeiführen, der auf anderem Weg nicht zu erhalten wäre. Schließlich ist für die Grabungsmaßnahme eine Fragestellung entsprechend Forschungsgrabungen zu formulieren.

Sind diese Vorrausetzungen erfüllt, kann unter Leitung eines geeigneten Facharchäologen entsprechend den Richtlinien des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege eine möglichst kleinflächige Untersuchung begonnen werden. Fundeigentum,  -verbleib und –restaurierung müssen dabei geregelt sein. Schließlich ist ein Konzept zur Auswertung und möglichst auch zur Veröffentlichung der Grabungsergebnisse vorzulegen.


Von der Ausweichlösung zur Auseinandersetzung mit Befundgenese

Trotz längerer gemeinsamer Überlegungen konnten der Historische Verein Ingolstadt und die zuständige Dienststelle des Landesamts bislang kein Bodendenkmal in und um Ingolstadt ausfindig machen, das sich unter den genannten Voraussetzungen für eine künftige Lehrgrabung eignet. So entschloss sich der Verein, auf die beiden Brenngruben in Hundszell auszuweichen.