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Donnerstag, 13. Februar 2020

Die Bombenopfer von Dresden - Historische Archäologie gegen ihren Missbrauch

Vom 13. bis 15. Februar 1945 überzogen die Royal Air Force (RAF) und die United States Army Air Forces (USAAF) die Stadt Dresden mit mehreren Wellen von Luftangriffen. Dresden war vor dem Krieg eine der größten Städte Deutschlands und ein wichtiges Industrie- und Verkehrszentrum. Während des Krieges lag es weit von den Fronten und geriet erst in den letzten Kriegstagen in die Reichweite der Alliierten.

Die historische Innenstadt wurde fast komplett zerstört, schwere Schäden gab es an den Industrieanlagen, während die Bahnlinien nach kurzer Zeit repariert wurden. Die Straßen lagen nach Augenzeugenberichten und historischen Fotos voller Leichen. 

Dresden.- Leichenberge nach den Luftangriffen vom 13. und 14. Februar 1945, dahinter Ruinen zerstörter Gebäude
(Fo
to: Bundesarchiv, Bild 183-08778-0001 / Hahn  [CC-BY-SA 3.0] via WikimediaCommons)


Interne Dokumente der NS-Zeit wie auch die 1993 erschlossenen Akten des städtischen Bestattungs- und Marstallamtes zeigen, dass es etwa 25000 Todesopfer gab.

Lange waren weit höhere Zahlen genannt worden, denn die NS-Behörden behielten die Opferzählungen geheim und nutzten die Angriffe für Propagandazwecke. Die NS-Propaganda lancierte - als eine der wenigen Möglichkeiten, die kurz vor Kriegsende noch bestanden - Presseberichte in schwedischen Tageszeitungen, die die Zerstörung Dresdens als geplanten Massenmord mit 100.000 Toten darstellten. Sie wurden im Ausland übernommen und bildeten die Grundlage für in der Folgezeit immer weiter ansteigende Spekulationen über die Opferzahlen. 1948 übernahm das Rote Kreuz ungeprüft Zahlen der NS-Behörden und sprach von über 275.000 Toten. In der Nachkriegszeit stiegen die kolportierten Zahlen auf bis zu 500.000. In der DDR gab es kein besonderes Interesse an einer Aufarbeitung und an offiziellem Gedenken. Während des beginnenden Kalten Krieges wurden aber Motive der NS-Propaganda aufgegriffen, indem von der „unschuldigen Stadt“ und dem „anglo-amerikanischen Bombenangriff“ gesprochen wurde. Teilweise wurde den Westmächten unterstellt, die Zerstörung Dresdens hätte nur verhindern sollen, dass die Stadt der Sowjetarmee in die Hände fiele.


Instrumentalisierung der Opfer

Die Zahl der Toten wurde so von Anbeginn zum Politikum. 
Seit etwa 1998 versuchen nun Rechtsextreme das Opfergedenken zu instrumentalisieren. Sie greifen auf die widerlegten hohen Opferzahlen zurück. Die Opferzahlen werden Teil der rechten Propaganda, die die Dresdner Toten gegen die Opfer des Holocaust aufrechnet. Das Opfergedenken der Rechten soll die Geschichte vergessen machen.
Auch aktuell zum 75jährigen Jubiläum bezweifeln Vertreter der Rechten, darunter der AFD-Parteivorsitzende Chupalla, die Fakten, um so die Verbrechen der NS-Zeit zu relativieren.


Grafitti in Dresden (A.-Althus-Str.) mit Verkleinerung der Zahl der Toten am 13.2.1945 von 300000 auf 30000 durch Übersprühen
(Foto: SchiDD [CC BY SA 3.0] via WikimediaCommons)

 
Als "Belege" dienen persönliche Erinnerungen, "Plausibilitätsüberlegungen und Vergleichskalkulationen" (Kommissionsbericht 2010, S. 20), sowie in der Art eines selbstreferentiellen Systems gegenseitige Zitate. Fast nie wird auf richtige Archivalien bzw. behördliche Statistiken verwiesen. Einzig der Holocaust-Leugner David Irving  bezog sich in den 1960er Jahren mit seiner Angabe von 250.000 Toten auf ein Dokument, den „Tagesbefehl 47“ vom 22. März 1945, der damals bereits als Fälschung erkannt war. 


Kommissionsarbeit 2004-2010

Schon 2004 wurde darum eine Historikerkommission eingesetzt,  „um Geschichtsfälschungen zu begegnen“. Neben zahlreichen Historikern war mit Thomas Westfalen, vom sächsischen Landesamt für Archäologie in Dresden auch ein Mittelalter- und Neuzeitarchäologe Mitglied der Kommission.
Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit wurden in einem Abschlussbericht zusammen gefasst, der am 17. März 2010 der Oberbürgermeisterin übergeben wurde. Er ist online abrufbar und wird durch eine Buchpublikation ergänzt:
In verschiedenen Teilprojekten widmete sich die Kommission drei Themen: 
  1. der Zahl der Dresdner Luftkriegstoten, 
  2. den angeblichen Tieffliegerangriffen
  3. der Erinnerung der Dresdner Erlebnisgeneration.
Die Kommission hat neben den bereits bekannten Quellen die Aktenbestände von Stadtbauamt, Marstall- und Bestattungsamt, Ernährungs-, Fürsorge- und Kriegsschädenamt sowie der Oberbauleitung Enttrümmerung ausgewertet. Dabei konnten 20 100 Opfer namentlich benannt werden, die eindeutig als Folge der Bombenangriffe zwischen dem 13. und 15. Februar 1945 gestorben sind. Hinzu kommen 2600 Nachweise für Bestattungen von nicht identifizierten Toten. Somit sind mindestens  22700 Tote zu verzeichnen. Das Projekt hat die verschiedenen Daten digital erfasst und abgeglichen. Dabei wurde anhand der Akten der Ausgabestellen für Nahrungsbezugsscheine nach Kriegsende auch die Einwohnerzahl Dresdens nach den Angriffen erstmals genauer ermittelt.Erstellt wurden auch Schadenskartierungen und eine exakte Kartierung der Bergungsorte, die im Online-Kartenwerk "Dresden 1945" abrufbar sind.



Die Rolle der Archäologie

Ein Einwand gegen die schon zeitgenössischen Schätzungen von 25.000 Toten war die mündliche Tradition von Überlebenden, wonach der Großteil der Leichen verschüttet und nicht geborgen worden sei.

Seit der Wende wurden in Dresden umfassende stadtkernarchäologische Untersuchungen notwendig. Etwa 20% des mittelalterlichen Stadtkernes wurden untersucht. Dabei wurden mehr als 450 Keller frei gelegt, die zumeist bei der Enttrümmerung gezielt mit Schutt verfüllt wurden  Es zeigte sich, dass fast alle innerstädtischen Keller nach den Luftangriffen begehbar waren und geräumt wurden. Nur bei etwa 20% der Keller wurden Spuren intensiver Brände nachgewiesen und nur in vier Kellern wurden die Überreste von insgesamt 18 getöteten Menschen gefunden. Die Archäologie kann somit ausschließen, dass eine größere Zahl von Luftkriegstoten nicht geborgen wurde.

Das Beispiel Dresden zeigt das "kritische Potential" der Archäologie, das dazu beitragen kann, Legenden und Mythen anhand der materiellen Hinterlassenschaften zu überprüfen. Dies gilt auch und gerade da, wo eine reichhaltige schriftliche oder gar mündliche Überlieferung zur Verfügung steht. Augenzeugen  stehen gerade bei solchen Ereignissen wie in Dresden unter einer besonderen psychologischen Anspannung, die auch Wahrnehmungen beeinflusst.  
Die Archäologie kann im Abgleich mit anderen Quellen besondere Wahrnehmungsverzerrungen zu erkennen geben und einen Beitrag zur Quellenkritik liefern. Dresden ist insofern ein gutes Beispiel dafür, was eine historische Archäologie leisten kann. Es liegt dabei in der Natur der 'historischen' Archäologie, dass dies nur in interdisziplinärem Kontext tatsächlich ausgeschöpft werden kann.

Grabung Dresden Neumarkt 2013: Blick in die Keller
(Foto: Norbert Kaiser [CC BY SA 3.0] via WikimediaCommons)

PS

In der NS-Propaganda nach den Luftangriffen auf Dresden war von der "Zerstörung der Kunststadt Dresden", "einem Wallfahrtsort für alle Kunstliebhaber" die Rede, womit auch hier der propagandistische Vorwurf an den Gegner als Kulturzerstörer und -schänder erhoben wurde, der uns in zahlreichen anderen Konflikten - auch aktuell - begegnet.

Weitere Links

Dienstag, 26. September 2017

Die Markt- und andere Krankheiten der Archäologie

Raimund Karl

In seinem Blogpost vom 11.9.2017 thematisiert Rainer Schreg (2017) die Kassation von archäologischen Funden auf denkmalschutzrechtlich notwendig werdenden Rettungsgrabungen in Schweden, die durch einen Artikel des schwedischen Archäologen Johan Runer in der Zeitschrift Populär Arkeologi in recht scharfen Worten kritisiert wurde. Runer spricht unter anderem in einem Kommentar zu Thema im Svenska Dagblatt davon, dass die Brache der Archäologie „die Marktkrankheit bekommen“ habe und so tun würde, „als würden wir Geschäfte machen“ (zitiert bei Schreg 2017).

Rainer Schreg hat diese Kritik aufgenommen und dazu benutzt, mehrere durchaus wichtige und innerfachlich nicht ausreichend diskutierte Themen aufzugreifen; nämlich einerseits die Frage der Kassation von Grabungsfunden; andererseits die nach dem Umgang mit Neuzeitarchäologie; und schließlich die der öffentlichen Wahrnehmung bzw. Instrumentalisierung archäologischer Argumente über die Erhaltung bzw. das Entsorgen archäologischer Überreste. Weil diese und damit untrennbar verbundene Themen tatsächlich mehr öffentlicher Diskussion bedürfen, möchte ich mich hier ebenfalls dazu äußern.

Die Selektion erhaltungswürdiger archäologischer Informationen

Rainer Schreg (2017) deutet in seinem kurzen Beitrag ganz richtig an, dass die Selektion bestimmter archäologischer Informationen (inklusive Fundmaterialen), die als erhaltungswürdig und die Deselektion – meist in Form von Kassation – solcher, die als nicht erhaltungswürdig betrachtet werden, gleichzeitig problematisch und notwendig ist.

Wir neigen leider in der deutschsprachigen Archäologie sehr dazu, zu vergessen, dass eine der, wenn nicht sogar die, wichtigste Aufgabe aller mit Quellensammlung und -erhaltung befassten Teilbereiche der Archäologie die Unterscheidung zwischen erhaltenswerten und nicht erhaltenswerten archäologischen Objekten und Informationen ist (siehe dazu auch schon Karl 2015; 2016). Wie das der österreichische Gesetzgeber in der Regierungsvorlage zu seinem Denkmalschutzgesetz ungewöhnlich vernünftig ausdrückt, ging das Denkmalschutzgesetz

„…von vornherein von einer klaren Beschränkung durch wissenschaftlich überlegte Auswahl aus. Nur in dieser Beschränkung kann der Denkmalschutz auch jene Effizienz entfalten, deren er bei einer zu großen Anzahl von Unterschutzstellungen verlustig gehen würde. Aus diesem Grund ist es einer der schwierigsten Aufgaben des Bundesdenkmalamtes, jene Auswahl in jenem Umfang für die Unterschutzstellungen zu treffen, die vom Fachlichen her erforderlich ist und vom Administrativen her bewältigt werden kann. …“ (RV 1999, 39).

Mülldeponie auf Staten Island, New York
(Foto Chester Higgins, Public Domain via WikimediaCommons)
Auch wenn uns das nicht gefallen mag, man kann nun einmal nicht einfach alles aufheben; nicht einmal alles, was wir als ‚archäologische Funde‘ betrachten. Aber selbst, wenn wir alles aufheben könnten, was wir als ‚archäologische Funde‘ betrachten: auch das stellt schon eine Selektion dar. Wir betrachten schließlich nicht jeden ‚alten Mist‘ als ‚archäologischen Fund‘; weil würden wir das, müssten wir auch alle modernen Mülldeponien als archäologische Fundstellen einstufen; und statt den Müll, der tagtäglich von der Müllabfuhr abgeholt wird, auf diese zu kippen, ihn unseren archäologischen Archiven einverleiben. Schließlich ist auch der Mist von gestern eine materielle Hinterlassenschaft der Vergangenheit, die in der Zukunft mit besseren archäologischen Methoden als heute wissenschaftlich ausgewertet werden könnte.

Die Frage, die sich uns stellt, ist also nicht die, ob man eine Grenze ziehen soll, die bestimmt, ab wann ein Gegenstand ‚archäologisch‘ erhaltenswert ist, sondern nur die, wo man diese Grenze ziehen soll bzw. will. Das wurde aber bisher kaum explizit diskutiert. Vielmehr wurde und wird so getan, als ob diese Grenze ‚selbstverständlich‘ sei; und nicht nur jeder einigermaßen ordentliche ausgebildete Archäologe, sondern auch Laien (dank eines kollektiven archäologischen Unbewussten?) zweifelsfrei erkennen könnten, wo sie liegt.

Dabei haben wir selbst diese Grenze noch zur Zeit meines Studiums, also vor etwa 30 Jahren, deutlich anders gezogen als heute: als ich Ende der 1980er in Wien zu studieren begann, wurde dort alles was jünger als das 15. Jh. n.Chr. war als ‚rezenter Mist‘ betrachtet, den man schon auf der Grabung auf den Abraumhaufen verlagerte und damit effektiv kassierte. Ein paar Jahrzehnte davor hat man das gleiche noch mit Tierknochen gemacht, und vor einem Jahrhundert auch mit Menschenknochen und ‚nicht ausstellungswürdigen‘ Funden wie z.B. stärker fragmentierter Keramik. Die Deselektion, oft verbunden mit einer Kassation, von Funden und ganzen Fundgattungen war und ist also in der Archäologie immer schon ganz und gäbe; egal ob wir es offen zugeben oder uns hinter sich wandelnden Grenzziehungen des Bedeutungsbereichs des Begriffs ‚archäologischer Fund‘ verstecken.

Kassation, nicht nur von einzelnen Fundgattungen, sondern sogar von ganzen Fundstellen, findet auch heutzutage in Deutschland statt, meist mit stillschweigender, manchmal auch ausdrücklicher Zustimmung durch die örtlich zuständigen Denkmalbehörden. So z.B. haben vor ein paar Jahren Frank Siegmund und Diane Scherzler kritisiert, dass im rheinischen Braunkohletagebau gerade einmal 5% der bekannten Fundplätze – nach sorgfältiger Auswahl durch die lokal zuständige Denkmalbehörde – systematisch ausgegraben werden (Siegmund & Scherzler 2014, 172). Bedenkt man dann noch, dass lineare Großprojekte immer wieder zeigen, dass selbst in gut bekannten archäologischen Fundlandschaften durchschnittlich gerade einmal nur etwa 20% aller vorhandenen Fundplätze bekannt sind, bevor sie bei Baumaßnahmen angefahren werden (Stäuble 2012, 18-19), sinkt die Quote der im rheinischen Braunkohletagebau denkmalpflegerisch selektierten Fundplätze eventuell sogar noch weiter, auf gerade einmal 1% aller tatsächlich vorhandenen. Die restlichen 99% werden hingegen kassiert.

Will man also kritisieren, dass in Schweden auf Denkmalschutzgrabungen bestimmte Funde oder sogar ganze Fundgattungen kassiert werden, kann man zwar natürlich Einzelentscheidungen wie in den von Runer reportierten Fällen kritisieren; als auch wie der Selektionsprozess konkret organisiert ist, d.h. z.B. wie Schreg (2017) kritisieren, dass die Entscheidung vom Grabungsmitarbeiter an Ort und Stelle, statt vom besser qualifizierten Grabungsleiter oder gar den gesetzlich dazu beauftragten Denkmalfachbeamten getroffen wird. Man sollte sich allerdings gut überlegen, ob man die Schweden dafür kritisieren will, dass sie – wie das Riksantikvarieämbetet in einer Stellungnahme zu den Fällen festgestellt hat – auf Basis wissenschaftlicher Prioritätensetzungen selektieren. Denn das Riksantikvarieämbetet scheint in dieser Beziehung wenigstens den Standards und Empfehlungen des EAC zur Selektion der zu archivierenden Evidenzen bei archäologischen Projekten (Perrin et al. o.J., 25) zu folgen. Inwieweit alle Denkmalämter in Europa, oder auch nur in Deutschland, sich ebenso an diese Empfehlungen halten wie die Schweden, ist hingegen durchaus diskutierbar.

Man kann die Sache übrigens drehen und wenden, wie man will, Tatsache ist, dass die meisten archäologischen Archive und Museumssammlungen in Europa als Folge der nahezu flächendeckenden Einführung des Verursacherprinzips für Denkmalschutzgrabungen nahe an den Grenzen ihrer Aufnahmekapazität angelangt sind, wenn sie diese nicht schon längst überschritten haben (Karl 2015; 2016). Die Vorstellung, dass der archivgerechte Lagerraum und – noch wichtiger – der zu deren Betreuung notwendige wissenschaftliche Personalstand archäologischer Archive mit der gleichen Geschwindigkeit wachsen wird, mit der neues Fundmaterial anfällt, ist in Anbetracht derzeitiger Realitäten schlicht und einfach unrealistisch. Selektion ist unvermeidlich; das fachliche Gespräch darüber zu scheuen wie der Teufel das Weihwasser daher höchstgradig unverantwortlich. 

Das Problem mit der Neuzeitarchäologie

Schreg merkt ebenso richtig in einer Randbemerkung an, dass die ‚rechtfertigende‘ Stellungnahme des Riksantikvarieämbetet, dass in den von Runer kritisierten Fällen (nur oder vorwiegend) moderne Fundgegenstände (des späten 18. Jhs. und jünger) deselektiert worden seien, „Fragen nach dem Umgang mit der Neuzeitarchäologie aufwirft“ (Schreg 2017). Schließlich stellen auch neuzeitliche Fundgegenstände – bis hin zum gegenwärtigen Müll (z.B. Rathje & Murphy 2001) – materielle Hinterlassenschaften der Vergangenheit dar, die Gegenstand wissenschaftlichen archäologischen Interesses werden können. Diese einfach aufgrund ihres vergleichsweise geringen absoluten Alters zu deselektieren ist daher aus archäologischer Sicht problematisch, wenigstens, wenn man die Neuzeitarchäologie als anderen gleichberechtigtes Untergebiet der modernen Archäologie betrachten will.

Gerade aus Sicht der archäologischen Archivierung stellt die Neuzeitarchäologie jedoch ein ganz besonderes Problem dar. Dies nicht einmal so sehr deshalb, weil es – insbesondere sobald man damit in Zeiten der industriellen Massenproduktion und moderner ‚Wegwerfgesellschaften‘ vorstößt – einfach viel mehr neuzeitliche als ältere archäologische Überreste gibt; obgleich die vergleichsweise enormen neuzeitlichen Fundmassen auch Teil dieses Problems sind. Der weit größere Teil dieses Problems ist vielmehr, dass neuzeitliche materielle Hinterlassenschaften der Vergangenheit im Gegensatz zu denen älterer Zeitabschnitte keine begrenzte, sich nicht regenerierende Ressource darstellen, sondern dauernd neu entstehen.

Das soll natürlich nicht bedeuten, dass heute noch Gegenstände z.B. des späten 18. Jh. n.Chr. entstehen: natürlich sind diese, wie alle in der Vergangenheit erzeugten Gegenstände, eine beschränkte, sich nicht regenerierende Ressource, weil eben im späten 18. Jh. n.Chr. nur eine begrenzte Anzahl von Gegenständen erzeugt wurde. Werden diese alle kassiert, dann sind sie genauso für immer verloren, wie wenn alle z.B. eisenzeitlichen Gegenstände kassiert werden würden.

Dennoch: will man nicht zwischen der Neuzeit- und einer ‚Gegenwartsarchäologie‘ eine weitere, willkürlich absolut festgesetzte Zeitgrenze einziehen, also das als Neuzeitarchäologie bezeichnete archäologische Forschungsgebiet z.B. im mehr oder minder beliebig gewählten Jahr 1950 enden lassen, sondern zur Gegenwart hin ‚offen‘ lassen, entstehen jeden Tag überall zahllose neue archäologische Überreste, die zum Forschungsgegenstand unseres Faches und somit zu potentiell erhaltungswürdigen ‚archäologischen Funden‘ (und ‚Befunden‘) werden. Das stellt, vor allem langfristig betrachtet, die archäologische Archivierung vor ein unlösbares Problem, wenn man sich Selektionsprozessen in der Evidenzarchivierung verweigert, ja diese nicht einmal offen zu diskutieren bereit ist: man bräuchte, um eine zur Gegenwart hin ‚offene‘ Neuzeitarchäologie ‚vollständig‘ sammeln zu können, auch ein ‚nach oben hin offenes‘ Archiv, d.h. ein stetig wachsendes Archiv. Aber ein ‚nach oben hin offenes‘ Archiv, was Lagerplatz und verfügbare Personalressourcen (und den politischen bzw. gesellschaftlichen Willen zu dessen Bereitstellung) betrifft, gibt es nicht und wird es auch nie geben.

Solange neuzeitliche Hinterlassenschaften der Vergangenheit fachlich als ‚rezenter Mist‘ betrachtet wurden, ließ sich die Fiktion der nicht selektiven Archivierung archäologischer Evidenzen daher aufrechterhalten; und sei es nur dadurch, dass man den Bedeutungsgehalt des Begriffs ‚archäologischer Fund‘ so modifiziert hat, dass man sich über die Unterscheidung zwischen erhaltenswerten und nicht erhaltenswerten Gegenständen keine zusätzlichen Gedanken machen musste. Sobald man aber ernsthaft neuzeitliche materielle Hinterlassenschaften ebenfalls als ‚archäologische Funde‘ zu betrachten beginnt, scheitert diese Fiktion – und zwar eher früher als später – an den tatsächlich existierenden Beschränkungen, die in der Realität räumlich und ressourcenmäßig begrenzter Archive bestehen.

An diesem Punkt hat man dann zwei Möglichkeiten:

Entweder man tut so, als ob chronologisch jüngere Funde generell weniger wichtig sind als ältere; z.B. weil sie eben häufiger, meist auch durch andere historische Quellengattungen wenigstens grundsätzlich dokumentiert, usw. sind. Damit erklärt man aber die Neuzeitarchäologie zu einer Archäologie 2. Klasse: man weist damit schließlich ihren Quellen a priori einen geringeren Wert zu als den Quellen der ‚wirklich wichtigen‘ Archäologie älterer Zeiten. Das erscheint mir aber im Sinne einer Gesamtbetrachtung der Archäologie als Wissenschaft letztendlich unvertretbar; weil man dadurch die Wertung ‚älter ist wichtiger‘ zu einem Grundprinzip erheben würde, das in dieser vereinfachten Form sachlich nicht zu rechtfertigen ist.

Oder man akzeptiert, dass Selektion unvermeidlich ist; und man daher wenigstens innerfachlich darüber zu reden beginnen muss, welche Selektionskriterien denn nun in der Selektion archäologischer Funde für die Archivierung zur Anwendung gebracht werden sollen. Weil wenn man das nicht tut, dann werden einfach die Denkmalämter entscheiden, welche Selektionskriterien zur Anwendung zu bringen sind; wenn nicht, weil sie das wollen; dann doch, weil ihnen gar nichts anderes übrigbleibt: schließlich sind sie vom Gesetzgeber dazu befugt und damit beauftragt worden, genau solche Entscheidungen zu treffen.

Und wenn sie das nicht tun, dann kommt irgendwann einmal eine staatliche Kontrollbehörde daher und kritisiert sie massiv dafür, dass sie das nicht getan haben, wie das in Österreich gerade im vor einigen Monaten erschienenen Kontrollbericht des Rechnungshofs der Fall war (RH 2017, 41-47), mit potentiell dramatischen Konsequenzen bis hin zur drohenden ‚Privatisierung‘ der Behörde (Wiener Zeitung 2017). Dass die „Marktkrankheit“ der Archäologie durch eine Behördenprivatisierung geheilt werden wird, kann man wohl nicht erwarten. 

Das Problem der Instrumentalisierung durch Dritte

Die Diskussion über Selektionsstrategien darf und sollte sich aber nicht nur auf die Fachwelt beschränken, sondern auch öffentlich geführt werden. Denn der dritte Problempunkt, auf den Schreg (2017) ebenfalls ganz richtig hinweist, ist, das eine Selektion, die stattfindet, ohne dass ihre Notwendigkeit und die Gründe für die gewählten Selektionskriterien wenigstens öffentlich kommuniziert, wenn nicht sogar öffentlich diskutiert wurde, sehr leicht von Gruppen, mit denen man als Archäologe und als Mensch vielleicht nicht unbedingt assoziiert werden möchte, politisch zu instrumentalisieren versucht werden können.

Im konkreten, schwedischen Fall ist dies eine versuchte Instrumentalisierung durch die rechtsnationalistische Szene (Schreg weist darauf hin, dass die European Union Times und die dort genannte Quelle, The Daily Westener News, rechtspopulistische Medien sind, hat aber scheinbar übersehen, dass auch die deutsche Version des Berichts auf der stark rechtslastigen Webseite unzensuriert.at erschienen ist; für Links zu den jeweiligen Beiträgen siehe Schreg 2017). Gleichermaßen sind aber natürlich Medienberichte, in denen ein arrivierter Archäologe seinen KollegInnen vorwirft, die „Marktkrankheit“ zu haben und mit Deckung durch die staatlichen Denkmalbehörden die Geschichte ihres Landes wegzuwerfen, um Geschäfte zu machen, auch Wasser auf die Mühlen von Metallsuchern und Antikenhändlern, die solche Berichte ebenfalls sehr leicht zu ihrem Vorteil zu instrumentalisieren versuchen können.

Das Problem ist aber noch weitreichender: was sollen sich jene Mitglieder der Öffentlichkeit, seien es ehrenamtliche Denkmalpfleger oder Aktivisten für den Denkmalschutz, denn denken, wenn wir öffentlich stets steif und fest behaupten, dass jeder ‚archäologische Funde‘ von so unendlich großer Bedeutung ist, dass er unbedingt erhalten werden muss; wenn sie dann zuschauen müssen, wie archäologische Denkmale, die ihnen wichtig sind, ohne dass die Denkmalbehörden irgendetwas dagegen tun von ihren Eigentümern zerstört oder von uns auf Denkmalschutzgrabungen Funde kassiert werden? Tatsächlich kann ich aus eigener Erfahrung mit zahlreichen für den Denkmalschutz engagierten Mitgliedern der Öffentlichkeit bestätigen, dass sowohl der Grad der Verwirrung über solche Vorkommnisse hoch ist, als auch die Motivation solcher engagierten Laien enorm stark beeinträchtigt wird, wenn wir zwar stets predigen, dass die Erhaltung aller archäologischen Denkmale inklusive der Kleinfunde unumgänglich notwendig ist, aber dann keinen Finger rühren, wenn sie uns darauf aufmerksam machen, dass irgendwo gerade Archäologie zerstört wird. Gerade solche engagierten Bürger glauben unseren Worten nämlich, und sind dann unendlich enttäuscht, wenn diesen schönen Worten keine entsprechenden oder sogar den Worten diametral entgegengesetzte Taten folgen.

Wie enorm schwierig es ist, solchen Denkmalschutzaktivisten dann zu erklären, dass die Deselektion und eventuell auch die Kassierung vieler archäologischer Funde und teilweise sogar ganzer Fundplätze notwendig ist, weil sonst die Funde bloß in archäologischen Archiven unter konservatorisch absolut ungeeigneten Bedingungen vor sich hin korrodieren, verschimmeln, etc., brauche ich wohl nicht extra zu erwähnen. Zumeist kann man diesen das überhaupt nicht erklären, weil sie – wieder auf Grund unserer jahrzehntelangen Propaganda, dass jeder Fund unbedingt erhalten werden muss – weder verstehen noch akzeptieren können, dass es überhaupt sein kann, geschweige denn sein ‚darf‘, dass archäologische Archive nicht ausreichend geräumig und mit Ressourcen ausgestattet sind, dass auch wirklich alle Funde dauerhaft archiviert werden können.

Kommuniziert man nicht öffentlich, dass man nicht alle archäologischen Funde aufheben kann, egal wie unbedeutend sie sind und egal wieviel Lagerraum sie verstellen und finanzielle Ressourcen verschlingen, sondern auswählen muss, welche man langfristig aufheben und erhalten kann und welche nicht; und dann natürlich auch die, die man nicht langfristig aufheben und erhalten kann wegwerfen muss; sind Instrumentalisierungen des tatsächlich stattfindenden Wegwerfens von Funden durch bestimmte, uns normalerweise unangenehme, und entsprechende Verwirrtheit anderer, uns gewöhnlich weit angenehmerer, Interessensgruppen unvermeidlich. Und kommuniziert oder diskutiert man die Kriterien nicht öffentlich, die der tatsächlich zu erfolgenden Auswahl zu Grunde liegen, braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn dann jedes öffentliche Verständnis dafür fehlt, dass, wie und warum eine solche Selektion vorgenommen wird. Und dann schreien die Medien ‚Skandal‘ und dass ‚die Archäologen unsere Geschichte wegwerfen‘, was für unsere Reputation als Archäologen, die unseres Faches, und der staatlichen Strukturen zum Schutz der Archäologe, keineswegs gut ist. 

Wie bestimmt man den Wert archäologischer Funde?


Alle diese Problemkreise sind aber eigentlich nur Symptome eines noch wesentlich bedeutenderen Problems, das letztendlich dieser ganzen traurigen Situation zu Grunde liegt: das Problem, dass wir vergessen haben, uns mit der Frage zu beschäftigen, wie man archäologische Informationen relativ zueinander bewertet; und daher selbst keine Ahnung (mehr) haben, wie man auf vernünftige und einigermaßen nachvollziehbare Weise den Wert archäologischer Informationen und insbesondere den Wert archäologischer Funde bestimmt.

In einfacheren Worten gesagt: wir können nicht (mehr) zwischen ‚bedeutenden‘ archäologischen Funden und ‚altem Mist‘, zwischen ‚archäologisch wertvollen‘ und ‚archäologisch wertlosen‘ Sachen unterscheiden. Das ist, wie ich schon an anderem Ort genauer erläutert habe (Karl 2016), charakteristisch für eine tatsächlich (im Gegensatz zur „Marktkrankheit“) von der Psychologie als Geisteskrankheit definierte Verhaltensstörung, das sogenannte „Messie-Syndrom“. Wir halten eben alle ‚archäologischen Funde‘ für gleich, nämlich für unendlich, wichtig.

Das war keineswegs immer so, wie mein Beispiel weiter oben bereits gezeigt haben sollte: als ich vor – jetzt, als ich diese Zeilen schreibe, nahezu auf den Tag genau – 30 Jahren an der Universität Wien Ur- und Frühgeschichte zu studieren begann, wussten dort alle, bzw. glaubten zu wissen, dass alle Sachen, die jünger als das 15. Jh. n.Chr. waren, ‚rezenter Müll‘ war, den man ungeniert auf den Abraum werfen konnte, wenn man ihn bei einer Grabung fand. Man kann von dieser relativen Bewertung halten, was man will – ich persönlich halte und hielt sie auch schon damals für falsch, auch wenn mich Neuzeitarchäologie nie besonders interessiert hat – aber es ist, egal was man von ihr jetzt konkret halten mag, ein Bewertungskriterium: alles was älter als 1500 ist, ist diesem Bewertungskriterium zufolge ‚archäologisch wichtig‘ (oder, wenn man so will, ist ‚Geschichte‘), alles was jünger ist hingegen ‚alter Mist‘, den man wegwerfen kann, darf und sogar soll (d.h., im selben Sinn, ist ‚keine Geschichte‘).

Wenn man zwischen unterschiedlichen Dingen auswählen muss, egal ob das Sachen wie archäologische Funde, Informationen wie archäologische Dokumentationsunterlagen, oder Handlungen wie welche Fundstelle man unverändert in situ erhalten muss und welche in situ zerstört werden kann (ob jetzt mit oder ohne vorhergehende Denkmalschutzgrabung), braucht man Bewertungskriterien, anhand derer unterschieden werden kann, welche der unterschiedlichen Optionen man wählen soll; und sei es nur das Ergebnis eines Münzwurfes. Nachdem klarerweise schwer öffentlich vermittelbar wäre, dass man über die Selektion oder Deselektion eines archäologischen Fundes für die Langzeitarchivierung mittels eines Münzwurfs entscheidet, müssen es wohl andere Kriterien als dieses sein, wenn man sich nicht dem dann durchaus berechtigten Vorwurf aussetzen will, dass man ‚Geschichte‘ wegwerfen würde.

Manche solche Kriterien haben wir auch schon; auch wenn wir das nicht (gerne) zugeben; bzw. nach außen hin selektiv kommunizieren, ob diese Kriterien relevant sind oder nicht. Eines dieser Kriterien ist zum Beispiel, ob der Fund aus einem stratifizierten Kontext stammt oder nicht: wie wir stets behaupten, wenn es darum geht, die archäologische Schädlichkeit von ‚Raubgrabungen‘ darzustellen, sind Funde, die sich nicht mehr in ihren ursprünglichen Deponierungskontexten befinden, „… allenfalls noch Antiquitäten, für die Forschung kaum noch zu verwenden und nur noch von geringer Bedeutung.“ (Kriesch et al. 1997, 26). Aber wenn dem denn tatsächlich nach derzeit vorherrschender Fachmeinung so ist, kann man nicht auch behaupten, dass ein bereits – ob nun legal oder illegal – aus seinem Kontext gerissener archäologischer Fund von herausragender archäologischer Bedeutung, weil er aus Edelmetall und damit ein museal und touristisch ausschlachtbarer ‚Schatzfund‘ ist, den man qua staatlichem Schatzregal der Sammlung einverleiben will, für die man verantwortlich ist.

systematisch abgelagert:
spätantike Ziegel aus einer Ausgrabung 
(Foto R. Schreg 2015)
Ein anderes Kriterium ist beispielsweise, ob ein Fund – sei es nun auf einer konkreten Grabung oder auch ganz allgemein – in die Kategorie der ‚Massenfunde‘ fällt, wie es ja auch Schreg (2017) z.B. bezüglich Dachziegeln, Nägeln und Grobkeramik andeutet, oder ein generell seltenes oder sogar einzigartiges Stück ist. Auch wenn man, wie Schreg (2017) ebenfalls richtig anmerkt, immer noch die genaue Fundlage z.B. jedes einzelnen Dachziegels dokumentieren sollte, weil sich dadurch vielleicht Erkenntnisse über die genaue Dachkonstruktion des Hauses ableiten lassen, das einstmals mit ihnen gedeckt war; jeden einzelnen davon dauerhaft zu archivieren ist wohl nicht nötig, sondern es genügt vermutlich in den meisten Fällen die Aufbewahrung einer aussagekräftigen Stichprobe.

Auch das schon oben genannte absolute Alter könnte – und sei es nur als erste Näherung für die mutmaßliche Häufigkeit des Vorkommens gleichartiger Fundgegenstände – als ein solches Kriterium dienen, insbesondere um dem durch die Neuzeitarchäologie verursachten Archivierungsproblem etwas besser beikommen zu können; ebenso wie der Erhaltungszustand eines Fundgegenstandes; und noch viele andere mehr. Welche Kriterien es genau sein sollten, und wie sie relativ zueinander gewichtet werden sollten, kann, soll und muss sogar innerfachlich diskutiert werden, um allen Teilbereichen der Archäologie und auch den spezifischen Forschungsinteressen aller derzeitigen Forscher ausreichend Gelegenheit zu geben, ihren Bedürfnissen entsprechend Gehör zu verschaffen.

Es wäre auch sicher nicht die schlechteste Idee, auch der breiteren Öffentlichkeit eine gewisse Beteiligung am Bewertungskriterienfindungsprozess zu geben. Denn das hätte einerseits den Vorteil, dass es die Vorstellung, dass eine Selektion vor der und für die archäologische Archivierung einfach notwendig ist, bereits frühzeitig in wenigstens einigen Köpfen außerhalb des Faches verankern würde; und andererseits auch den Vorteil, dass auch die tatsächlichen Schwerpunktinteressen archäologieinteressierter Teile der Bevölkerung in den Bewertungsprozess einfließen würden. Letzteres wäre jedenfalls für die Legitimierung eines solchen Bewertungskriterienkatalogs wenigstens nützlich, wenn nicht sogar essentiell; weil eine solche Bürgerbeteiligung in der Erstellung des Kriterienkatalogs macht es schwerer, die im Endeffekt getroffene Wahl und Gewichtung dieser Kriterien als z.B. ‚gegen das eigene Volk‘ gerichtete, von einer distanzierten, internationalistischen Expertenelite gesteuerte Verschwörung zugunsten einer „multikulturellen Globalisierung“ (European Union Times; zitiert bei Schreg 2017) zu instrumentalisieren. 

Schlussfolgerungen


Egal auf welchem Weg welche Beurteilungskriterien letztendlich für die Selektion gewählt und wie sie gewichtet werden, sie und das Prinzip der Notwendigkeit der Selektion müssen auch entsprechend öffentlich kommuniziert werden. Solange wir uns selbst in die Tasche und die Öffentlichkeit anlügen, dass alle archäologischen Funde so wichtig sind, dass auf keinen einzigen davon verzichtet werden kann, verringern wir nicht nur das öffentliche Verständnis für unsere Tätigkeit und warum diese eben von Experten durchgeführt werden muss – damit eben nicht „die Geschichte“, sondern ganz im Gegenteil der „alte Mist“ weggeworfen wird, damit „die Geschichte“ auch tatsächlich erhalten, erforscht und daher auch erzählt werden kann – sondern wir machen uns auch unsere eigene Aufgabe, die notwendige Selektion vorzunehmen, unnötig schwerer.

Wir schaffen uns auch, was vielleicht noch schlimmer ist, damit nur unnötige zusätzliche Probleme, die letztendlich dazu führen, dass wir nicht etwa mehr, sondern weniger der wirklich wichtigen Überreste der Vergangenheit erhalten und erforschen können als wir könnten, wenn wir nicht einen bedeutenden Teil unserer ohnehin viel zu knappen Ressourcen auf jene weniger wichtigen Überreste der Vergangenheit verschwenden würden, die wir letztendlich für nichts gebrauchen können, die wir nie erforschen werden, und mittels derer wir daher auch überhaupt keine Geschichte(n) erzählen können. Zu viel des Guten ist eben nicht besser als das Gute, sondern schlecht; ist Weniger mehr; und die Konzentration auf das Wesentliche wichtiger als auf hundert Hochzeiten gleichzeitig tanzen zu wollen und es doch nicht zu schaffen.

Wir haben nicht „die Marktkrankheit bekommen“ (Runer; zitiert bei Schreg 2017), und – auch wenn das in bedauerlichen Einzelfällen vorkommen mag – werfen auch nicht zu Geschäftszwecken die Geschichte weg. Die „Marktkrankheit“ hat unsere kapitalistische Gesellschaftsordnung in ihrer Gesamtheit; und ihre Auswirkungen zeigen sich in der Archäologie in erster Linie durch die erbärmlichen Löhne und Arbeitsbedingungen, unter denen die meisten von uns schuften, vor allem die, die in der praktischen Feldarbeit tätig sind (siehe dazu zuletzt Möller 2017).

Wir leiden vielmehr an einem kollektiven archäologischen „Messie-Syndrom“, einer Wertzuweisungsstörung, die uns daran hindert, die notwendige Selektion zwischen erhaltenswerten und nicht erhaltenswerten archäologischen Gütern zu treffen, und sogar daran, die Notwendigkeit dieser Selektion auch nur zu kommunizieren, selbst untereinander, geschweige denn öffentlich. Statt unsere Verantwortung wahrzunehmen, die harten Entscheidungen zu treffen, die notwendig sind, damit wir die bestmögliche Erhaltung, Erforschung und Vermittlung von Geschichte erreichen können, vertagen wir diese Entscheidungen lieber auf morgen, wo sie hoffentlich dann jemand anderer trifft. Das ist bequem aber, leider, auch ein Rezept für ein bevorstehendes archäologisches Desaster. 


Zitierte Literatur


Donnerstag, 9. Februar 2017

Der Kaugummi von Renate Künast - oder: Wann beginnt Archäologie?


Beitrag von Jutta Zerres


'Wappen' der Republik Freies Wendland
(PD, via WikimediaCommons)
Ein Artikel auf der Webseite „Wendland-net.de über das Dissertationsprojekt des Doktoranden Attila Dézsi vom Institut für Ur- und Frühgeschichte der Uni Hamburg löste in der Facebookgruppe „Archäologie in Deutschland“ eine heftige Diskussion über die Sinnhaftigkeit einer Gegenwartsarchäologie aus. Sie zeigt ein breites Unverständnis ihrer Anliegen und Potentiale.
Dézsi möchte das Gelände des Anti-Atomkraft-Protestcamps „Freie Republik Wendland“ (Niedersachsen) im Verlauf der Jahre 2017 und 2018 untersuchen und im kommenden Sommer Ausgrabungen durchführen, um Aufschlüsse über die Topographie des Camps und das Alltagsleben der Bewohner zu gewinnen. Es handelt sich um das erste Forschungsvorhaben im deutschsprachigen Raum, das mit den Methoden der Archäologie die Alltagskultur des späten 20. Jahrhunderts untersucht.



Weitere Berichte:

Was war die Freie Republik Wendland?


Zur Erinnerung für alle, die diese Episode der jüngsten deutschen Geschichte schon vergessen haben oder zu jung sind, um etwas darüber zu wissen: Die Anti-Atomkraft-Bewegung hatte am 3. Mai 1980 die „Freie Republik Wendland“ (auch „Republik Freies Wendland“) ausgerufen als Mittel des Protestes gegen die geplante Probebohrstelle 1004. Auf einer Waldlichtung zwischen den Dörfern Gorleben und Trebel sollte der Salzstock Gorleben auf seine Tauglichkeit als Atommüllendlager untersucht werden. Einem Aufruf zur Besetzung des ca. 4 ha großen Geländes folgten insgesamt rund 5000 Umweltschützer aus der ganzen Bundesrepublik. Sie errichteten in den folgenden Tagen und Wochen über 100 provisorische Hütten von unterschiedlichsten Bauweisen. In diesem „Staat im Staat gegen Atomkraft“ entstand ein reges Alltagsleben. Nach 33 Tagen setzten Polizei und Grenzschutz dem Camp durch Auflösung, Abriss und Planierung ein Ende.


Warum gräbt man einen Schauplatz der Zeitgeschichte aus?

Für einige Diskussionsteilnehmer des Facebookforums ist es überraschend, dass ein Schauplatz der jüngsten Geschichte mit Hilfe von archäologischen Methoden erforscht wird. Archäologie ist offenbar grundsätzlich mit vergangenen Kulturen verknüpft. Allerdings ist kaum zu ermitteln, wo die Trennlinie zwischen „vergangen“ oder „lange genug her“, also „grabungswürdig“ und „gegenwärtig“, „noch nicht lange her“, also „nicht grabungswürdig“ verläuft. Aus theoretisch-archäologischer Sicht existiert eine solche Grenze auch gar nicht. Praktisch aber steckt die „Zeitgeschichtliche Archäologie“ in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Bislang beschäftigten sich solche Projekte mit der NS-Vergangenheit oder den Weltkriegen. Die Erforschung der Fluchttunnel unter der Berliner Mauer sind ein weiteres Beispiel.

Hier nun einige Auszüge. (Der ganze Threat kann hier nachgelesen werden: https://www.facebook.com/groups/archaelogie.in.deutschland/permalink/10154664667179336/?match=d2VuZGxhbmQ%3D64667179336/?match=d2VuZGxhbmQ%3D)


Die Einwände lassen sich in zwei Kategorien einteilen.
Einige Diskutanten zeigen völliges Unverständnis:

Günter: „Vielleicht findet er noch einen alten Kaugummi von der Künast !Aber jetzt mal ehrlich Leute, das tut schon weh!“

Rüdiger: „Ist das jetzt eine Satire-Meldung aus der "Titanic" oder bietet die Archäologie keinen Themen mehr?“

Herbert: „Auch ich halte es für Schwachsinn dort zu graben.“


Andere Diskussionsteilnehmer verstehen zwar den wissenschaftlichen Ansatz, halten das Vorhaben dennoch aus unterschiedlichen Gründen für fragwürdig bzw. überflüssig:

Thomas: „Mal ehrlich? In den Ortsarchiven liegen zum Teil noch unbearbeitete Fundkomplexe aus der Mitte des 19. Jahrhunderts... Muss man dann für Kaugummipapier und Aktivistenmüll tatsächlich Kohle verballern?“
Herbert: “Archäologische Begleitung bei Baustellen wäre viel wichtiger. Der Archäologe betet, das man was findet, der Bauunternehmer betet das man nichts findet. Mehrfach auch erlebt, das Funde schnell auf der Ladefläche entsorgt wurden. Da wäre Geld und Promotion besser aufgehoben.“

Stefan: „Na jahhh. Zum Üben vielleicht ganz praktisch. Man könnte einen Lehrplan aufstellen wie man was zu suchen hat, wenn man nach was sucht! Immerhin weiß man hier ja noch, was einen erwartet... und vielleicht findet sich ja auch die Sensation? Vielleicht ein Hinweis, dass die damaligen Gegner kontraproduktiv gewirkt haben? „

Jochen: „Zeitzeugen befragt ???? Jetzt fühle ich mich alt. :-( Ach ja, und das soll ein Programm zur Erforschung der Alltagskultur des späten 20. Jahrhunderts werden? Dachte immer, dass dieses Protestcamp alles andere als Alltag war. Nichts desto trotz sicher ein interessantes Projekt, diese Geschichte nicht verschwinden zu lassen. Nur der beschriebene Aufwand erscheint mir doch etwas übertrieben.“


Nur wenige halten dagegen,  jedoch wird im Laufe des Threats der wirkliche Nutzen dieses Projektes und die Frage, wo Archäologie eigentlich anfängt, nicht geklärt.
Eike: „Funde werden immer erst durch den Kontext relevant. (...) Was als Nebenprodukt von Baubegleitungen irrelevanter Müll ist, kann im Fall von Herrn Dezsis Projekt großen kulturgeschichtlichen Erkenntnisgewinn bedeuten. Oder, (…), methodologischen.“

Isa: „Es ist erstaunlich, dass Menschen, die sich Archäologen oder Archäologisch Interessierte Laien nennen, so engstirnig sein können, ihre eigene Zeitgeschichte zu ignorieren. Ist also KZ Archäologie, als Anstoßpunkt für die "neueste" Archäologie (…) auch bloße Zeitverschwendung? Sollen wir wiederholen, was Generationen von Forschern, die nicht in der Lage waren, über ihren Tellerrand zu blicken, getan haben und alles ignorieren, was nicht alt genug ist oder nicht genug glänzt? Ich denke, in dieser Diskussion zeigt sich, wer verstanden hat, was Archäologie ist und sein muss, um in der heutigen Zeit zu bestehen. Im Übrigen geht es bei diesen Projekt um die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit...wie auch in Projekten zur Berliner Mauer usw. (…).“

Der Nutzen des Projekts

Was ist also der Nutzen der archäologischen Erforschung eines Schauplatzes der jüngsten Geschichte? Dézsi möchte die Protestkultur des 20. Jahrhunderts erforschen. Wir kennen zwar die materielle Kultur dieser Epoche insgesamt, aber welche Objekte sind spezifisch für diese besondere Personengruppe, die Umweltschützer? Hier betritt Dezsi Neuland. Bei prähistorischen, römischen oder mittelalterlichen Fundplätzen ist bekannt, welches Spektrum von Fundmaterial und welche spezifischen Baubefunde der jeweiligen Epoche zu erwarten sind. Was das Grabungsteam auf dem Fundplatz der FRW konkret erwartet, weiß bisher so recht keiner. Fest steht nur, dass die Überreste nach dem Abriss nie weggeräumt wurden.


Mir persönlich fällt noch eine ganz andere Frage ein, nämlich die nach dem Umgang mit dem Müll: Dazu passt übrigens eine Äußerung eines anderen Diskutanten aus dem FB-Forum: „Wie jetzt? Diese Ökos haben MÜLL im Wald zurück gelassen?“. Gab es eine Müllentsorgung im Camp? Wenn ja, wie sah die aus? Noch konkreter gefragt: Haben die Umweltschützer ihre Kaugummis in die Gegend gespuckt oder doch gemäß des eigenen Anspruchs umweltgerecht entsorgt?
Hüttendorf Republik Freies Wendland heute
(Foto: Fatelessfear [CC BY SA 4.0] via Wikimedia Commons)

Ein weiterer Gewinn liegt im Bereich des Methodischen: Die Erforschung von Zeitgeschichte kann auf drei Kategorien von Quellenmaterial zurückgreifen: Klassischen Bild-, Text- und Tonquellen sowie Zeitzeugenberichten wird durch die Grabung eine dritte Quellengattung hinzugefügt: Die Sachquellen (oder archäologischen Quellen). Dieses können das Bild der RFW, das wir bisher haben, ergänzen, denn trotz der guten Überlieferungssituation ist diese dennoch lückenhaft. Beispielsweise ist die genaue Topographie des Camps unklar und lässt sich aus Bildmaterial und Augenzeugenberichten alleine nicht exakt und detailliert rekonstruieren.

Die archäologischen Quellen können aber nicht nur die anderen Quellengattungen ergänzen, sondern auch korrigieren. Fotos sind nur Momentaufnahmen, Augenzeugenberichte können subjektiv verunklärt oder auch im Laufe der Zeit verändert sein. Projekte in den USA, etwa am Protestcamp des Nevada Test Site haben gezeigt, wie unzuverlässig Augenzeugenberichte sein können und wie archäologische Beobachtungen helfen, genauer nachzufragen und die Berichte auch besser einzuordnen.

Dézsis Projekt wird die Ereignisse noch einmal ganz neu beleuchten und die Diskussionen zu dem noch nicht abgeschlossene Thema der Atommüllendlagerung neu aufrollen.