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Freitag, 20. Juni 2025

Die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes

Am 22. Mai 2025 wurde im deutschen Bundetstag eine Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes beraten. In den Medien hat das kaum Interesse gefunden, denn hier herrscht seltene Übereinstimmung aller Parteien. Auf den Websiten des Deutschen Bundestags lassen sich die Debatten und Gesetzesentwürfe aber nachvollziehen.

Der Gesetzesentwurf geht in die Zeit der Ampel-Koalition zurück. Der neue Kulturstaatsminister Wolfram Weimar hat das bereits von seiner Vorgängerin Claudia Roth angestoßene Novellierungsverfahren rasch fortgesetzt.

2016 wurde das Kulturgutschutzgesetz beschlossen und 2022 im Wesentlichen positiv evaluiert. In der aktuellen Debatte sprechen sich alle Redner*innen ungwöhnlich einhellig für den Gesetzesentwurf aus, wenn auch die Redner der Rechten in absurde Verdrehungen abschweifen und zuvorderst die Rückgabe von Beutekunst aus der ehemaligen Sowjetunion und eine Negierung der Ansprüche der rechtmäßigen Eigentümer von NS-Raubkunst fordern. Die Bundestagsreden betonen, dass Kulturgut identität stifte und Orientierung schaffe und einen Wert für kulturellen Austausch darstelle. Ziel der Novellierung ist eine Anpassung an das zwischenzeitlich weiter entwickelte EU-Recht, das unter anderem eine nationale Behörde vorsieht, die für die Erteilung der Einfuhrbewilligungen zuständig sein solle. Diese Aufgabe wird dem BKM zugewiesen (das die Aufgabe delegieren kann), während Rückgaben in den Aufgabenbereich des Auswärtigen Amts fallen.

Praktisch soll der Leihverkehr erleichtert werden,etwa dadurch, dass nun maximal 10jährige Ausleihen statt lediglich 5jährige vorgesehen sind. Gestärkt werden soll der Rechtsanspruch auf Herausgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Der Handel soll erleichtert werde, indem die Bagatellgrenze bei der Sorgfaltspflicht auf 5000€ angehoben wird. Die Sorgfaltspflicht bei Einfuhr archäologischer Funde - die im Gesetzesentwurf ohnehin kaum Thema sind - betrifft dies nicht.

Bemerkenswert ist, dass bei Sicherstellungen des Zoll die Frist für die Ermittlungen im Verdachtsfall von 10 auf 15 Tage ausgedehnt wird.

So positiv die Reaktionen auf das Gesetz und dessen Novellierung ausfallen, sollte nicht vergessen werden, dass mit der Novellierung 2016 Verjährungsfristen eingeführt worden sind, die viel archäologisches Raubgut legalisiert hat. Im Vorfeld der aktuellen Novellierung hat der Kunsthandel erfolgreich lobbyiert, um Bestrebungen abzuwenden, solche Fristen komplett zu kippen. Eben diese Fristenregelungen, die nun nicht angetastet werden, waren der Hauptkritikpunkt an dem Gesetz. Immerhin ist es gelungen die Zahl der Rückgaben zu steigern, Zahlen über sichergestellte Raubgrabungsgüter liegen nicht vor, sie scheinen nach den ILLICID-Erfassungen weiterhin viel zu hoch - weil die Fristenregelung gefälschte Provenienzen generiert .

 

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 Interne Links

 


Freitag, 20. Januar 2023

Falsche Ukraine-Hilfe: Bodenfunde im Internet

Ein Anbieter von auffallend vielen archäologischen Metallfunden auf etsy hat  schon im Juni 2022 "Viele verschiedene archäologische Antiquitäten, Fundstücke. Fragmente, antiker Schmuck und vieles mehr. 14-19 Jahrhunderte" verkauft. 

Der Vorgang ist leider nichts besonderes, derartiges geschieht täglich. Im konkreten Fall stammen die Funde aus der Ukraine, die auch schon vor dem russischen Angriff ein wichtiger Lieferant von heiß begehrten "Wikinger"-Artefakten war. Ich erwähne den Fall aber vor allem wegen des Kommentars, den die Käuferin hinterlassen hat:

These items are AMAZING! Better quality than in the photo. Each item, or similar groups of items, were individually wrapped with care. The package arrived safely and quickly from Ukraine, even with the war going on. I urge anyone thinking about buying items from this store to do so to support Ukrainians. There are other stores owned by Ukrainians that sell similar items. Glory to Ukraine.
(Linda zu dem o.g. Angebot)

 Ähnliche Kommentare finden sich noch öfters:

Ich liebe das absolut! So viel Geschichte und Bedeutung in diesen Metallstücken, und ich kann die Ukraine auch beim Kauf unterstützen!
(Sharon Austin zu "Fundstück archäologischer Fragmente des Mittelalters. Zerbrochene Fragmente verschiedener Epochen" des Anbieters VikingHouseFind)

Unter den Käufern scheinen viele unbedarfte Reenactors oder Rollenspielfans zu sein, die keine Ahnung haben, dass sie mit dem Kauf dazu beitragen, die Geschichte, die sie doch anscheinend so bewundern, zu zerstören. Die Masse solcher Funde sind mit Sicherheit illegale Raubgrabungsfunde, auch wenn dies im Einzelfall kaum nachweisbar ist. Wenn ich das ukrainische Denkmalschutzgesetz (engl. pdf-Version bei UNESCO) richtig verstanden habe, ist sowohl das Sondengehen ohne Lizenz als auch der Handel mit nicht gemeldeten archäologischen Funden verboten. Der Import nach Deutschland benötigt nach dem Kulturgutschutzgesetz zudem offizielle Dokumente, dass die Funde gemeldet, aber nicht als Denkmal registriert worden sind - oder eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde.

Eine Hilfe für die Ukraine ist es derzeit,  dabei zu helfen, solche Fundstellen zu erhalten, denn es ist gerade das Geschäft der russischen Angreifer, die ukrainische Geschichte auszulöschen. Außerdem ist es dort gerade keine gute Idee mit dem Detektor rauszugehen und Metall zu suchen - wenn man nicht ausgebildeter Kampfmittelräumer ist. Diesen Markt anzuheizen bedeutet u.U. auch jemanden zusätzlich zu motivieren, sich in Lebensgefahr zu begeben!

Wenn man der Ukraine helfen möchte, dann am besten nicht damit, dass man dortige archäologische Funde aufkauft.

Es sei auf die Handreichung der DGUF "Antike Objekte im Internet kaufen? Ein Wegweiser des DGUF-Arbeitskreises Kulturgutschutz" verwiesen, die dort als pdf zu finden ist.

 


Donnerstag, 26. Mai 2022

Marienthaler Nonnen ohne Gewissen

Anfang Mai wurde bekannt, dass das Kloster Marienthal in der Oberlausitz wertvolle Bestände seiner angestammten Bibliothek und auch seines Archivs über einen Schweizer Antiquariat auf dem Kunstmarkt zu Geld machen möchte.


Zum Verkauf steht unter anderem der in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts, im fränkischen Raum der Bistümer Eichstätt, Würzburg oder Bamberg entstandene St. Marienthaler Psalter - angeblich für rund 4 Mio Euro . Der genannte Blogpost von Klaus Graf dokumentiert die historische Bedeutung des Psalters, der mit DFG-Mitteln inzwischen auch online digital vorliegt. Im Rahmen dieser Digitalisierung wurde ein Verbleib der betreffenden Handschriften im Kloster vertraglich vereinbart - nun wird das Kloster vertragsbrüchig und nutzt das Kloster die Expertise für den Verkauf.  

 

Marienthaler Psalter
(PD] - via Sachsen digital
urn:nbn:de:bsz:14-db-id18010400796 )


 

Ebenfalls zum Verkauf steht das Kapiteloffiziumsbuch des Zisterzienserklosters Altzelle, aus dem letzten Drittel des 12. Jahrhunderts, ebenfalls mit öffentlichen Forschungsmitteln digitalisiert.


Kapiteloffiziumsbuch des Zisterzienserklosters Altzelle
(PublicDomain via Sachsendigital -  urn:nbn:de:bsz:14-db-id18010435317)


Das Kloster verweist auf seine wirtschaftlichen Nöte. Nach Flutschäden 2010, Sanierungsarvbeiten und den Folgen der Corona-Pandemie, die den Besucherbetrieb im Kloster zeitweise zum Erliegen brachte, habe man längst die Altersrücklagen der derzeit acht, meist alten Schwestern schon zur Kostendeckung und Abgeltung von Krediten in Anspruch genommen.

Das Bistum Dresden-Meißen, das eigentlich solche Verkäufe untersagt hat, sieht sich wegen der Eigenständigkeit des Klosters nicht verpflichtet und im Übrigen selbst nicht in der Lage, weitere finanzielle Hilfe zu leisten. Historiker und das Sächsische Kultusministerium protestierten gegen einen Verkauf vor allem des Psalters als einem Werk von europäischem Rang.

Die Äbtissin erklärte am 12. Mai, die Schwesterngemeinschaft sei bereit, gemeinsam mit weiteren Akteuren, die sich in der Frage zu Wort gemeldet hätten, nach einer Lösung zu suchen, um den Psalter - auf den sich die Diskussion zu verengen scheint -  in Sachsen zu halten. Allerdings hat das Kloster die Schriften bereits an einen hochpreisigen Antiquar gegeben, der nun sicher auch auf einer Provision besteht. Eine Frist, die dem Freistaat zugesichert wurd, um bis Ende Juni eine Lösung zu finden, war vom Kloster bzw. seiner Äbtissin nicht eingehalten worden.

Angeblich befinden sich die angebotenen Handschriften noch in Sachsen. Eine Ausfuhr kann mit Hilfe des Kulturgutschutzgesetzes indes nicht verhindert werden, da hier §9 die Kirche insofern privilegiert, als dass sie die Unterschutzstellung selbst benatragen müsste. Das Sächsische Denkmalschutzgesetz bezieht sich indes auch auf Werke der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks sowie Sammlungen, so dass hier eine Eintragung in das Verzeichnis der Kulturdenkmale vorliegen oder vorgenommen werden müsste (bei beweglichen Kulturdenkmalen ist das Verzeichnis nicht öffentlich einsehbar).

Klaus Graf weist daraufhin, dass der Fall Marienthal kein Einzelfall ist - das Verscherbeln von Klosterbibliotheken ist man schon gewohnt, wie zahlreiche Posts auf Archivalia dokumentieren (nur zwei Beispiele aus Fulda und der Eifel: https://archivalia.hypotheses.org/128655, https://archivalia.hypotheses.org/886). Dass das Kloster Marienthal aber auch Archivbestände auf den Markt wirft, scheint neu.

Das dahinter stehende Problem - das Aussterben von Klöstern - ist es aber nicht.  Es ist strukturell und so müsste hier eben auch ein Lösungsansatz gefunden werden, der nicht immer wieder dazu zwingt, wertvolle Bücher aus dem Kunsthandel teuer zurück zu kaufen und dabei zuzusehen, wie historisch bedeutende Bibliothelskontexte dennoch - oft undokumentiert - zerstört werden.

"Es bedarf einer bundesweiten Task force, die auf der Basis einer flächendeckenden Inventarisierung notfalls auch gegen die kirchlichen Eigentümer Rettung und/oder Dokumentation veranlasst. Es ist ein Unding, dass virtuelle Rekonstruktionen von Klosterbibliotheken sich noch nicht mit solchen hochgradig gefährdeten Ensembles befassen. Diese Task force muss mit einem stattlichen Stiftungsetat ausgestattet werden. Wird das Problem nicht langfristig und systematisch angegangen, bleibt es bei hektischen Rettungsversuchen, und der Antiquariatshandel lacht sich ins Fäustchen." - https://archivalia.hypotheses.org/145746

Kloster Marienthal im Tal der Neiße
(Foto: Derbrauni [CC BY SA 4.0] via WikimediaCommons)
 


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Donnerstag, 25. November 2021

Mehr Fortschritt wagen?

Es scheint mir immer wieder lohnend, die Koalitionsverträge anzuschauen, die bei Regierungsbildungen üblich sind und die meist auch Aussagen treffen, die für die Wissenschaftspolitik und den Umgang mit kulturellem Erbe bzw. Belangen der Denkmalpflege relevant sind. Die Archäologie wird dabei natürlich meistens nicht explizit erwähnt, aber dennoch sind viele Aussagen auch für das Fach wichtig, da sich Perspektiven und Defizite erkennen lassen.

Auch der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP, der am 24.11.2021 vorgestellt wurde, enthält einige Passagen, die hier kurz notiert seien. 

Die Archäologie wird lediglich in Bezug auf das Deutsche Archäologische Institut angesprochen:
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
... Wir werden Mittler, insbesondere das Goethe Institut, den Deutschen Akademischer Austauschdienst, die Alexander von Humboldt-Stiftung, das Deutsche Archäologische Institut und das Institut für Auslandsbeziehungen stärken und in der kulturellen Bildung neue Präsenzformate auch in Deutschland ermöglichen – ebenso wie die Einrichtung gemeinsamer Kulturinstitute zwischen den europäischen Partnern in Drittländern und den Aufbau einer digitalen europäischen Kulturplattform. (S. 126)
In Deutschland liegt die Zuständigkeit für Belange der Kultur prinzipiell bei den Ländern. In den vergangenen Jahren hat der Einfluß des Bundes aber zugenommen, etwa durch finanzielle Förderungen von Institutionen, der Exzellenzinitiative und der seit 1998 existierenden Stelle eines Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Daher findet sich im Koalitinsvetrag auch eine einschlägige Passage:
Kulturelles Erbe
Wir wollen das bauliche Kulturerbe nachhaltig sichern, zugänglich machen und das Denkmalschutzsonderprogramm unter ökologischen Aspekten weiterentwickeln. Wir schaffen eine „Bundesstiftung industrielles Welterbe“ und prüfen europäische Mechanismen zur Förderung des Denkmalschutzes.
Wir setzen den Reformprozess der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gemeinsam mit den Ländern fort. Ein erhöhter Finanzierungsbeitrag des Bundes hat die grundlegende Verbesserung der Governance zur Voraussetzung. Wir entwickeln das Humboldt Forum als Ort der demokratischen, weltoffenen Debatte. (S. 123)
Ein wesentliches Feld war in den vergangenen Jahren das Kulturgüterschutzgesetz und die Raubgutproblematik. Dazu heißt es S. 123 zur Kulturförderung:
"Wir werden die Evaluierung des Kulturgutschutzgesetzes zu Ende führen und entsprechend dem Ergebnis die Regelungen überarbeiten."
und S. 125  zum kolonialen Erbe:
Um die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte voranzutreiben, unterstützen wir auch die Digitalisierung und Provenienzforschung des kolonial belasteten Sammlungsgutes und dessen Zugänglichmachung auf Plattformen. Im Dialog mit den Herkunftsgesellschaften streben wir Rückgaben und eine vertiefte ressortübergreifende internationale Kooperation an. Wir unterstützen insbesondere die Rückgabe von Objekten aus kolonialem Kontext. Außerdem entwickeln wir ein Konzept für einen Lern- und Erinnerungsort Kolonialismus.
Betroffen ist die Archäologie natürlich auch von der Wissenschaftspolitik mit den Aspekten der Forschungsdaten, der Arbeits- und Karrierebedingungen wie der Förderstrukturen:

S. 21 etwas auführlicher zu Forschungsdaten:
Den Zugang zu Forschungsdaten für öffentliche und private Forschung wollen wir mit einem Forschungsdatengesetz umfassend verbessern sowie vereinfachen und führen Forschungsklauseln ein. Open Access wollen wir als gemeinsamen Standard etablieren. Wir setzen uns für ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht ein. Die Nationale Forschungsdateninfrastruktur wollen wir weiterentwickeln und einen Europäischen Forschungsdatenraum vorantreiben."
Wichtige Bemerkungen dazu finden sich auch:
Unter Wahrung des Investitionsschutzes ermöglichen wir Open Access zu fairen Bedingungen, wo nötig regulatorisch. (S. 16)
Wir führen einen Rechtsanspruch auf Open Data ein und verbessern die Datenexpertise öffentlicher Stellen. (S. 17)
Ob man dies so interpretieren kann, dass Open Access tatsächlich Standard werden soll, scheint mir angesichts des interpetierbaren "Investitionsschutzes" nicht so eindeutig. Dies ist im Kontext mit einer Stärkung von Citizen Science und Wissenschaftskommunikation zu sehen:
Wissenschaftskommunikation und Partizipation"
Wissenschaft ist kein abgeschlossenes System, sondern lebt vom Austausch und der Kommunikation mit der Gesellschaft. Wir wollen Wissenschaftskommunikation systematisch auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen und bei der Bewilligung von Fördermitteln verankern. Wir setzen uns für die Förderung des Wissenschaftsjournalismus durch eine unabhängige Stiftung, Weiterbildung für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, analoge und digitale Orte – von Forschungsmuseen bis Dashboards – ein.
Wir werden mit Citizen Science und Bürgerwissenschaften Perspektiven aus der Zivilgesellschaft stärker in die Forschung einbeziehen. Open Access und Open Science wollen wir stärken. (S. 24)

 

Innovationsimpulse

Insgesamt wird ein Innovationschub beschworen, der durch Wissenschafts und Forschung befördert werden soll.
Deutschland ist Innovationsland. Starke Wissenschaft und Forschung sind dabei die Garanten für Wohlstand, Lebensqualität, sozialen Zusammenhalt und eine nachhaltige Gesellschaft. Wir haben Lust auf Zukunft und den Mut zu Veränderungen, sind offen für Neues und werden neue technologische, digitale, soziale und nachhaltige Innovationskraft entfachen. Wir setzen neue Impulse für unsere Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Unsere Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) werden wir als Herz des Wissenschaftssystems stärken, Innovation und Transfer von der Grundlagenforschung bis in die Anwendung fördern und beschleunigen. Um unseren Wissenschaftsstandort kreativer, exzellenter und wettbewerbsfähiger zu machen, wollen wir ihn europäisch und international weiter vernetzen. Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt in all ihren Dimensionen sind Qualitätsmerkmale und Wettbewerbsfaktoren im Wissenschaftssystem. (S. 19)
Dazu werden sechs zentrale Zukunftsfelder benannt:
  1. Moderne Technologien für eine wettbewerbsfähige und klimaneutrale Industrie (wie Stahl- und Grundstoffindustrie) in Deutschland; Sicherstellung sauberer Energiegewinnung- und -versorgung sowie die nachhaltige Mobilität der Zukunft. 
  2. Klima, Klimafolgen, Biodiversität, Nachhaltigkeit, Erdsystem und entsprechende Anpassungsstrategien, sowie nachhaltiges Landwirtschafts- und Ernährungssystem. 
  3. ein vorsorgendes, krisenfestes und modernes Gesundheitssystem, welches die Chancen biotechnologischer und medizinischer Verfahren nutzt, und das altersabhängige Erkrankungen sowie seltene oder armutsbedingte Krankheiten bekämpft. 
  4. technologische Souveränität und die Potentiale der Digitalisierung, z. B. in Künstlicher Intelligenz und Quantentechnologie, für datenbasierte Lösungen quer durch alle Sektoren. 
  5. Erforschung von Weltraum und Meeren und Schaffung nachhaltiger Nutzungsmöglichkeiten. 
  6. gesellschaftliche Resilienz, Geschlechtergerechtigkeit, Zusammenhalt, Demokratie und Frieden.
Vorgesehen ist eine starke Anwendungsorientierung der Forschung.  Geistes- und Sozialwissenschaftenhaben hier vor allem unter dem Thema 6 einen gewissen Platz, Ob eine historische Validierung traditioneller  Landnutzungssysteme und -techniken hier einen Platz finden wird, wie sie die "applied archaeology" vertritt, geht aus dem knappen Text nicht hervor.
 
Die Absichtserklärung einer Aufstockung des Haushalts für Forschung und Entwicklung ist sicherlich zu begrüßen. 
Wir wollen den Anteil der gesamtstaatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent des BIP bis 2025 erhöhen. (S. 19)
Strukturelle Neuerungen in der Forschungsförderung halten sich indes in Grenzen. Die Aussagen zu Wissenschaft und Forschung klingen im wesentlichen nach einem Weiter-so. Grundlegende Reformen sind nicht zu erwarten:
Rahmenbedingungen für Hochschule, Wissenschaft und Forschung
Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind das Rückgrat der deutschen Wissenschaftslandschaft. Als solche werden wir sie stärken, denn wo Fortschritt entsteht, muss er auch gelebt werden. Wir setzen den Weg der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern für ein zukunftsfähiges Wissenschaftssystem fort. Einer Entkopplung der Budgetentwicklung zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wirken wir entgegen.
Wir werden den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ ab 2022 analog zum Pakt für Forschung und Innovation dynamisieren. Wir werden die Stiftung Innovation in der Hochschullehre insbesondere im Bereich digitaler Lehre weiterentwickeln. Mit einem Bundesprogramm „Digitale Hochschule“ fördern wir in der Breite Konzepte für den Ausbau innovativer Lehre, Qualifizierungsmaßnahmen, digitale Infrastrukturen und Cybersicherheit.
...
Die Exzellenzstrategie hat sich bewährt und soll als Wettbewerbsraum einmalig mit zusätzlichen Mitteln für weitere Cluster ausgestattet werden. Wir stärken Verbünde, Anträge für kooperative oder interdisziplinäre Exzellenzcluster zu erarbeiten, die im Wettbewerb gleichberechtigt behandelt werden.
Freie, Neugier getriebene Grundlagenforschung ist Fundament der staatlichen Forschungsförderung. Die Dynamisierung des Paktes für Forschung und Innovation (PFI) wollen wir erhalten. Wir werden bis zur Zwischenevaluation 2025 Transparenz über den Stand der Zielvereinbarung herstellen und Mechanismen entwickeln, um sie künftig verbindlicher zu machen. Unser Ziel ist: Die Entscheidung für den Strategieentwicklungsraum wird umgehend umgesetzt. Die Akademien der Wissenschaften werden analog zum Pakt für Forschung und Innovation gefördert. Die perspektivisch vereinbarte Steigerung der Programmpauschalen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) werden wir in verlässlichen Aufwuchsschritten bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Paktes für Forschung und Innovation umsetzen. (S. 22)

Wenn hier einerseits weiter auf Exzellenzcluster gesetzt wird, bleibt etwas schwammig, was die Aussage, freie, Neugier getriebene Grundlagenforschung sei das Fundament der staatlichen Forschungsförderung, denn solches lässt sich meist schwer in die doch eher schwerfälligen Forschungsverbünde einbünden, da hier kurzfristig Ideen zu verfolgen sind, die auf einfache Förderformate angewiesen sind. Immerhin heißt es S. 22:

Wir werden Bürokratie in Forschung und Verwaltung durch Shared-Service-Plattformen, Synergiemanagement und effizientere Berichtspflichten abbauen.

Geplant ist indes eine Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI), die soziale und technologische Innovationen insbesondere an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und kleinen und mittleren Universitäten in Zusammenarbeit u. a. mit Startups, KMU sowie sozialen und öffentlichen Organisationen fördern soll. Im Kern geht es aber nur um einen Ausbau bestehender Förderprogramme und eine Bündelung relevanter Förderprogramme aus den verschiedenen Ressorts (S. 20f.). Geplant ist das Vorantreiben von Ausgründungen, wofür den "Hochschulen Mittel des Bundes zur Schaffung einer Gründungsinfrastruktur für technologisches wie soziales Unternehmertum"  bereitgestellt werden sollen (S. 21). Das ist sicher kein falscher Ansatz, birgt aber das Risiko, auf die Kosten von kulturwissenschaftliche Orientierungswissen zu gehen, wie die Überlegungen zum neuen bayerischen Hochschulgesetz zeigen (vgl. Archaeologik 15.1.2021).


Arbeits- und Studienbedingungen

Zu den doch eher schwierigen Arbeitsbedingungen und Berufsperspektiven in der Forschung heisst es:

Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft
Gute Wissenschaft braucht verlässliche Arbeitsbedingungen. Deswegen wollen wir das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Basis der Evaluation reformieren. Dabei wollen wir die Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Post-Doc-Phase deutlich erhöhen und frühzeitiger Perspektiven für alternative Karrieren schaffen. Wir wollen die Vertragslaufzeiten von Promotionsstellen an die gesamte erwartbare Projektlaufzeit knüpfen und darauf hinwirken, dass in der Wissenschaft Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen werden. ...
Wir wollen die familien- und behindertenpolitische Komponente für alle verbindlich machen. Das Tenure-Track-Programm werden wir verstetigen, ausbauen und attraktiver machen. Wir wollen das Professorinnenprogramm stärken. Wir wollen Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt künftig in allen Förderprogrammen und Institutionen verankern und durchsetzen. Mit einem Bund-Länder-Programm wollen wir Best-Practice-Projekte für 1) alternative Karrieren außerhalb der Professur, 2) Diversity- Management, 3) moderne Governance-, Personal- und Organisationsstrukturen fördern. Standards für Führung und Compliance-Prozesse sind im Wissenschaftssystem noch stärker zu berücksichtigen. (S. 23)

Der Tagesspiegel hebt auf die Refiorm des Bafög ab, das elternunabhängiger werden soll und auch für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (S. 93; 97) ausgebaut werden soll.  So heisst es auch:

Für die wissenschaftliche Weiterbildung neben der grundständigen Lehre schaffen wir einen Rahmen, innerhalb dessen wir die Einführung von Micro-Degrees prüfen. (S. 22)

In der Lehre wird vor allem die Digitalisierung wie auch die Qualitätssicherung der Promotionen benannt:
Mit einem Bundesprogramm „Digitale Hochschule“ fördern wir in der Breite Konzepte für den Ausbau innovativer Lehre, Qualifizierungsmaßnahmen, digitale Infrastrukturen und Cybersicherheit. (S. 22)

Wir tragen für eine verbesserte Qualitätssicherung der Promotion Sorge. (S. 23)

 

Fazit

Im Vergleich zum Koalitionsvertrag der Großen Koalition von 2013 findet sich eigentlich - abgesehen von der Thematik des Kolonialen Erbes -  kaum etwas substanziell Neues, wohl aber das Versprechen einiger Korrekturen und Nachbesserungen in  der Wissenschaftspolitik, auf die das Motto des Koalitionsvertrags "Mehr Fortschritt wagen" insgesamt eher nicht zutrifft.
Die Förderung der Wissenschaft als wirtschaftlicher Innovationsfaktor ist sicher ein politisch sinnvoller Schritt, aber die Rolle der Geistes- und Kulturwissenschaften für eine demokratische und rationale - und damit auch innovationsfähige - Gesellschaft wurde wieder nicht bedacht.
 


Interne Links

Beobachtungen zu Koalitionsverträgen auf Archaeologik:

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Sonntag, 15. November 2020

10 Jahre Archaeologik - Jubiläum Nr. 2

Jetzt sind es wirklich 10 Jahre Archaeologik - jedenfalls von der Idee her... Heute vor 10 Jahren erschien:
 später unter der neuen Adresse:
Thoma hatte Glück: die archäologische Community reagierte ungeschickt, regte zwar eine Rückgabe des Reliefs an Syrien an, stellte aber kein Ultimatum, das eine mediale Öffentlichkeit geschaffen hätte. So reagierte Thoma einfach gar nicht. Als 2011 der Bürgerkrieg in Syrien losging, stand außer Frage, dass eine Rückgabe an das Assad-Regime nicht in Frage kommt. Insofern hat Thoma das Relief noch heute in seinem Wohnzimmer, vielleicht mittlerweile auch im Keller - oder er hat es weiter verkauft. Nach dem neuen Kulturgutschutzgesetz wäre das noch nicht mal illegal, trotz der eingestandenen Raubgeschichte, denn Funde die vor dem 26.4.2007 nach Deutschland gekommen sind, benötigen keine weiteren Provenienznachweise mehr.  Die ganze Geschichte sei laut Thoma vor 30 Jahren, also um 1980 geschehen. Letztlich handelt es sich allerdings um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft (§138 BGB) und so ist der rechtmäßige Erwerb durch Thoma zumindest fraglich. Moralisch und vielleicht eben auch juristisch gehört das Relief nach Palmyra.


Dienstag, 14. Juli 2020

Montag, 9. März 2020

Der Abschlussbericht von ILLICID nun in den klassischen Medien

Die Tagesschau berichtet nun über den Abschlußbericht von ILLICID. Die Aussagen sind hier nun klarer formuliert als in dem im August 2019 vorgelegten eher administrativen Bericht. 
Die vorgeschlagenen Maßnahmen - Digitalisierung von Handelspublikationen und Objektdokumentationen - sind gut, werden aber nicht weit helfen, denn wieder sind sie für Raubgrabungsgut, das aus archäologischen Stätten geplündert wird, keine Listen und Dokumente vorhanden. Es hilft nur, den Handel mit den illegalen Objekten ohne echte Nachweise zu unterbinden.  Das benötigt vor allem mehr Personal für die Verfolgung und ein stärkeres Bewusstsein für die Schäden, die an den Fundstellen udn für unser Wissen angerichtet werden.


Raubgräber in Isin, Irak 2003
(Foto: United States Department of Defense [PD] via WikimediaCommons)


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Änderungsvermerk: 9.3.2020 Die erste Version startete mit Verweis auf tagesschau. Danach Nachträge zu neuen Artikeln.

Dienstag, 13. August 2019

Der Abschlussbericht von ILLICID und die Umdeutungen des Kunsthandels

Still und leise wurde der ILLICID-Abschlußbericht publiziert:

Es ist ein primär administrativer Bericht, der, was konkrete Ergebnisse angeht, äußerst knapp und unbefriedigend bleibt.
Das Projekt war 2014 mit einem vom BMBF finanzierten Budget von 1,2 Mio € gestartet. Partner waren die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK, Verbundkoordination), das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) und das Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften in Mannheim (GESIS).

Das Projekt bemühte sich um eine "Erhellung des Dunkelfeldes als Grundlage für Kriminalitätsbekämpfung und -prävention am Beispiel antiker Kulturgüter". Das wissenschaftliche Gesamtziel von ILLICID war die "Entwicklung, Dokumentation und exemplarische Anwendung von Verfahren und Instrumenten für die Dunkelfeldforschung im Bereich des Kunsthandels in Deutschland". Die Arbeiten konzentrierten sich auf antike Kulturgüter aus dem östlichen Mittelmeerraum, was insbesondere auch das Krisengebiet Syrien mit einschließt. Sytematisch wurden Internetangebote und Angebots-, Auktions- und Ausstellungskataloge sowie Anzeigen in Zeitungen, Fach- und Verbandszeitschriften ausgewertet. Dazu wurde eine Datenbank entwickelt, die auch dem Handel, Ermittlungs- und Zollbehörden zur Verfügung stehen soll.

Gesichtet wurden so "386.5000" Angebote (S. 4 des Berichts, soll wohl 386.500 heißen), von denen 3.741 insgesamt 6.133 Objekte enthielten, die potentiell aus dem Beobachtungsgebiet stammen. Über die Hälfte der Fundobjekte wird in Konvoluten angeboten. 3245 Verkäufe wurden dokumentiert, die zeigen, dass die Startgebote mehrheitlich unter 1000 €, aber nur zu 10% auch im Billigsektor unter 100 € lagen. Der Umsatz bei den beobachteten, verkauften Objekte machte innerhalb von drei Jahren fast 1,7 Mio € aus (S. 5).

Soweit möglich wurden die angebotenen Funde anhand von wissenschaftlichen Referenzen bestimmt und klassifiziert. Nur bei 24% handelt es sich (sehr) wahrscheinlich um authentische, echte Stücke, bei 12% besteht akuter Fälschungsverdacht - bei vorderasiatischen Kulturgütern sogar bei 24% (S. 6).

2.387 Objekte (also 39,9% des beobachteten Bestandes) stammt potentiell aus Syrien und/oder Irak (S. 5).

Die Überprüfung der angegebenen Provenienzen war natürlich nur bedingt möglich. Herangezogen wurden alte Auktionskataloge, Lager- und Leihlisten, Sammlungspublikationen und -datenbanken, aber auch Verlustlisten von Museen und Depots, die Interpol- sowie die LostArt-Datenbank. Hier ist zu vermerken, dass mit diesem Verfahren Raubgrabungsfunde kaum zu identifizieren sind, da diese ja frisch aus dem Boden kommend, in solchen Listen gar nicht vertreten sein können.

Gemessen an den Vorgaben des Deutschen Kulturgutschutzgesetzes besitzen nur 2,1% der angebotenen Funde (128 Stück) eine verifizierbare, vor den Stichtag des Gesetzes (26.4.2007, bzw. innerhalb der EU 31.12.1992) führende Provenienz.
43% der Funde erwiesen sich nach den Maßstäben des deutschen Kulturgutschutzgesetzes als illegal, da die Provenienz nach dem Stichtag lag (ca. 32%) oder fehlte bzw. gefälscht war (ca. 11%)! Tab. 2 gibt in Bezug auf das Deutsche Kulturgutschutzgesetz die folgenden Zahlen:

  • verifizierbare Provenienz vor den Stichtagen
2,1% (n=128)
  • nicht verifizierbare, aber detaillierte Provenienz vor den Stichtagen
16,9 % (n=1.039)
  • nicht verifizierbare, nicht detaillierte Provenienz vor den Stichtagen
38,1% (n=2.337)
  • nicht verifizierbare, nicht detaillierte Provenienz nach den Stichtagen
31,9 % (n=1.958)
  • keine, widersprüchliche oder falsifizierte Provenienz
10,9 % (n=671)


Bezogen auf die EU-Verordnungen zum Irak und zu Syrien erfüllen nur 0,4 bzw. 9,6% der Provenienzangaben die rechtlichen Vorgaben.

Das zweite Arbeitspaket einer Fundierung und Ergebnisevaluation der Verbundpartner umfasste eine Darstellung der Prozesse, die auf einer Akteursbefragung basiert. Diese Ergebnisse werden im Abschlußbericht nur angerissen, ein separat online gestellter Bericht bleibt technisch und verweist auf zwei noch geplante Publikationen:
Bislang auch nur angekündigt ist ein auf den Projektergebnissen basierender Praxisleitfaden "Strategie-, Handlungs- und Weiterbildungskonzept, Handel mit Kulturgut in Deutschland". Dort sollen Verfahren und Instrumente zur effizienten Dunkelfeldforschung bzw. Kriminalitätsbekämpfung und Kriminalprävention dargestellt werden.
Aus dem bisher vorliegenden Bericht wird nicht deutlich, was hier konkret unternommen wurde und wie mit den falsifizierten Provenienzen umgegangen wurde.  Nach dem Bericht hat das Projekt offenbar nicht versucht, die Handelsketten im einzelnen nachzuvollziehen, wie dies in den vergangenen Jahren durch Investigativjournalismus, aber auch gezielte Projekte verschiedentlich passiert ist (s.u.) oder auch im Projekt.


Reaktionen des Kunsthandels

Problematisch wird der Bericht nun dadurch, dass er vom Kunsthandel und affinen Journalisten begierig aufgegriffen wird - mit der Schlußfolgerung, der Bericht sei eine Entlastung des zu Unrecht beschuldigten Kunsthandels.
Die vorgebrachten Argumente gehen jedoch an den Ergebnissen und Daten vorbei.  Thomas E. Schmidt, der schon öfters durch einseitige Pro-Kunsthandel-Beiträge aufgefallen ist (z.B. https://www.weltkunst.de/kunsthandel/2017/02/kulturgutschutzgesetz-ohne-grundlage), schreibt etwa in der ZEIT: "Deutschland galt lange als Hauptumschlagplatz für illegal gehandelte Kunstwerke aus Syrien oder dem Irak – doch eine Studie widerspricht dieser Sicht." Die Studie thematisiert die Rolle Deutschlands als Hauptumschlagplatz des illegalen Kunsthandels gar nicht. Dazu wäre eine vergleichende Analyse notwendig gewesen.
Weiter schreibt Schmidt, die Studie von ILLICID zeige, die Geschichte vom illegalen Kunsthandel in Deutschland stimme wohl nicht. Der Bericht könne "keinen nennenswerten illicit trade, also keinen Markt für nahöstliche Raubantiken, in Deutschland nachweisen". Das ist falsch. 42% Funde ohne ausreichende Provenienzen sprechen hier eine andere Sprache, letztlich sind bei 97,9% der Angebote die Provenienzen nicht verifizierbar. "Wie auch?" muß man hier fragen, denn legale Provenienzen ohne Papiere kann es kaum geben. Legale Objekte können aber sehr wohl verifizierbare Provenienzangaben vorweisen: alte Kataloge, Rechnungen, Importpapiere und Exportlizenzen. Funde, die das nicht haben, stehen zu Recht unter einem Anfangsverdacht.

Schmidt schreibt: "Weder quantitativ noch qualitativ ist der Handel mit vorderasiatischen Antiken in Deutschland rechtlich oder kulturpolitisch relevant." Er verbiegt dazu jedoch die publizierten Zahlen, indem er den Eindruck erweckt, von 386.500 antiken Objekte aus dem östlichen Mittelmeerraum, die im Untersuchungszeitraum zwischen Juli 2015 und Juni 2017 offiziell im Handel auftauchten, seien nur ein Bruchteil von gerade mal 6.133 als potenziell verdächtig identifiziert worden. Diese 6.133 Objekte und ein Umsatz von 1,2 Millionen Euro auf dem deutschen Markt innerhalb von drei Jahren seien, so Schmidt,  "kein Angebot an hochwertigen Objekten, und die Nachfrage bleibt generell gering."
Das ist so falsch, denn einerseits sind die 6.133 Objekte die Gesamtmenge der sicher auf das Untersuchungsgebiet zu verortenden Antiken, von denen eben wie oben aufgeführt nur 2,1 % erkennbar nach der Gesetzeslage unproblematisch sind (wobei die Gesetzeslage mit ihren immer jüngeren Stichtagen selbst immer noch ein Problem darstellt). 97,9 % davon sind also Verdachtsfälle, denn Antiken kommen aus archäologischen Fundstellen, bei denen Funde fast überall gemeldet werden müssen, Ausfuhrlizenzen benötigen - oder bei regulären Grabungen an Museen und wissenschaftliche Institute, aber nicht in den Markt gelangen.
Dabei ist weiterhin zu vermerken, dass es sich bei den 6.133 erfassten Objekte nur um die sicher auf das Arbeitsgebiet zu beziehende Menge handelt. Die Zahlen in dem Bericht sind wohl so zu verstehen, dass darüber hinaus zahlreiche Münzen und Kleinfunde etwa hellenistischer und römischer Zeit angeboten wurden, die aufgrund fehlender Provenienzangaben und der über den Mittelmeerraum hinausgreifenden kulturellen Angleichung nicht sicher regional genauer zuweisbar sind und beispielsweise auch aus Nordafrika stammen könnten und daher gar nicht erst berücksichtigt wurden.

Eine ähnliche Bagatellisierung wie bei Schmidt, indem suggeriert wird, es ginge nur um wenige Funde, betreibt die IADAA (International Association of Dealers in Ancient Art).
Auch hier wird darauf verwiesen, dass nur 133 (sic! richtig: 6133) (1,7%) der untersuchten Funde aus dem östlichen Mittelmeerraum stammten. Die Prozentzahl ist richtig, die absolute Zahl ist jedoch 6.133.
Schaut man in Auktionskataloge, so gibt es genauso fragwürdige Angebote archäologischer Funde, die nicht aus dem östlichen Mittelmeerraum stammen (oder jedenfalls nicht sicher der Region zugewiesen werden können, wie z.B. viel römisches Fundmaterial), sondern etwa aus Nordafrika, Mitteleuropa, dem Balkan, Lateinamerika oder auch Kambodscha (etc.). Der Verweis darauf, dass es gar nicht nachgewiesen sei, dass die potenziell aus Syrien und Irak stammemdem Funde auch tatsächlich von dort stammen, geht an der Sache vorbei. Das ist ja gerade die Krux des Antikenhandels, dass die Provenienzen zu ungenau sind und das Kulturgutschutzgesetz hier Nachweispapiere verlangt. An den Funden lässt sich oft nicht entscheiden, ob sie aus der heutigen Türkei, Syrien oder dem Libanon stammen. Der Geschädigte ist nicht ein moderner Staat, sondern das Gedächtnis der Menschheit.

Zu unbedeutend als Terrorfinanzierung?

Obgleich nicht explizit Thema des ILLICID-Berichtes greifen beide Reaktionen den Vorwurf der Terrorfinanzierung auf, der in den vergangenen Jahren immer wieder gegen den Antikenhandel angeführt wurde und der sicher dazu beigetragen hat, dass in den vergangenen Jahren einige - oft halbherzige - Maßnahmen getroffen wurden, um den Markt stärker zu kontrollieren.  Insofern ist dies für den Kunsthandel ein heikler Punkt, denn einerseits begründet er rechtliche Einschränkungen und Kontrollen und andererseits verkaufen sich "Blutantiken" (z.B. Lehr 2016) wohl auch nicht besonders gut. Wer möchte schon schöne Dinge in der Vitrine stehen haben, an denen das Blut unschuldiger Terroropfer klebt?

Einige Archäologen haben von Anfang an gewarnt, dass es schwierig sein würde, juristisch haltbare Beweise für eine besondere Bedeutung der Raubgrabungen für die Finanzierung von Terroranschlägen vorzubringen.  Denn natürlich legen Terroristen ihre Buchführung nicht offen und so fällt es schwer, die Bedeutung von Raubgrabungen und Antikenhehlerei für den Terrorismus direkt abzuschätzen. Aussagen, wonach der Handel mit Antiken der drittgrößte illegale Markt nach dem Handel mit Waffen und Drogen sei, sind nicht beweisbar. Dennoch ist es sicher, dass beispielsweise Daesh (wie früher schon die Roten Khmer in Kambodscha) seinen Krieg auch mit archäologischen Funden finanziert hat (Vasic/ Turku 2016) - und dies ggf. bis heute tut. 
Aktuell verweist die UN darauf, dass Daesh ein Vermögen von geschätzt 300 Millionen $ zur Verfügung habe und nach wie vor über Finanzquellen verfüge - unter anderem durch den Verkauf von archäologischen Funden.
 "While the loss of territory and a governed population has deprived the group of revenue from oil fields and taxes, Daesh is still able to generate wealth by receiving funds via informal money transfer businesses known as “hawaladars”, as well as earning money through the lucrative industry of stolen antiquities which have been looted from various sites throughout the Levant. There have also been claims that Daesh has a special unit for selling such antiquities, according to returnees from the conflict in the recaptured territories." 

Wenn nur bei knapp 2% der Funde  verifizierbare Provenienzen gegeben werden, fällt es natürlich schwer, die Wege der Funde zu rekonstruieren und auszuschließen, dass die Funde nicht doch aus einem kriminellen oder gar terroristischen Hintergrund stammen. Im Gegenteil: Die geringe Quote legt es nahe, dass es etwas zu verbergen gibt: Die Verbindungen zu Raubgräbern, zu Terroristen, zu Geldwäschern? Thomas E. Schmidt verweist darauf, dass nur in wenigen Einzelfällen eine enorme Preissteigerung einzelner Objekte nachgewiesen werden konnte, so dass es für den Verdacht der Geldwäsche keinen konkreten Anhaltspunkt gäbe.
Entgegen der Behauptungen aus dem Kunsthandel ist sehr wohl belegt, dass der Terrorismus sich auch aus Raubgrabungen und Antikenhehlerei finanziert (z.B. Turku 2017). Schätzungen sind hier nicht wirklich möglich, das ändert aber nichts an der Tatsache. Schon 9/11 scheint u.a. mit dem Verkauf von Antiken finanziert worden zu sein. Es wird wohl Jahre dauern, bevor das Fundmaterial der Plünderungen der vergangenen Jahre in den Markt eingebracht werden wird. Immer wieder wurden in Syrien kleinere Depots von archäologischen Objekten gefunden (z.B. Syrian Army Recovers Archaeological Pieces Stolen by Terrorists. Prensa latina [21.5.2019]), die nahe legen, dass noch vieles in Depots und Lagern liegt, ehe es auf dem Markt zu Geld gemacht wird. Daesh hat deswegen offenbar auch  die Raubgräber besteuert und sich nur in geringem Umfang direkt mit Raubgrabungen und Hehlerei befasst.

Images from 9/11
Die Terroranschläge von 9/11 waren wohl teilweise durch den Verkauf von Raubgrabungsfunden finanziert: Kunst als Terrorfinanzierung?. Spiegel (18.7.2005). - https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41106138.html
(Foto: 'macten' [CC by-nc 2.0] bei flickr)
 

Magere Bilanz?

Der IADAA kommt zu folgender Einschätzung des ILLICID-Projekts: "Der Bericht  identifiziert nirgends illegal gehandelte Waren oder jedliche Form von Terrorismusfinanzierung, was das oberste Ziel des ganzen Projekts war.“
In der Tat hält sich der Bericht hier auffallend zurück. Er vermeidet juristische Risiken und umgeht unangenehme Themen. Immerhin waren Vertreter des Kunsthandels auch im Team des Projektes. Betrachtet man die Aufklärung von Einzelfällen und die Nachweise gefälschter Provenienzen ist die Bilanz des ILLICID-Projektes daher tatsächlich eher mager, was allerdings am administrativen Charakter des Berichtes liegen mag. Im Gegensatz zum Glasgower  Projekt Culture Trafficking, das 2011 bis 2016 einige konkrete Fälle aufdecken konnte, in denen im Kunsthandel Fundobjekte mehrfach mit gefälschten Provenienzen aufgetaucht sind, hat das deutsche ILLICID bislang tatsächlich keine solchen konkreten Fälle publik gemacht. Das ILLICD-Projekt war vermutlich nicht darauf angelegt, Einzelfälle im Detail zu verfolgen. Hier müssten nämlich im Ausland die Wege aus den Herkunftsgebieten genauer untersucht werden - das ist Polizeiarbeit oder bestenfalls Journalismus aber zunächst nicht Wissenschaft.


Der ILLICID-Bericht umgeht die wirklich heiklen Punkte - bei denen beim Projektdesign auch nicht klar ist, wie man hier die versprochenen Aussagen gewinnen wollte - und so kann es nicht verwundern, dass der Kunsthandel ihn nun als Freispruch nutzt. Noch stehen richtige Publikationen aus dem Projekt aus, die vielleicht die Diskrepanz zwischen Versprechungen, öffentlichkeitswirksamen Auftritten vor der UNESCO und den im Bericht geschilderten Ergebnissen noch zu schließen vermögen.
 
Allerdings ist das in dem Bericht skizzierte Ergebnis der Auswertung der Provenienzangaben nicht zu unterschätzen. Denn hier wird belegt, dass gut 40% der Antiken gegen die aktuellen gesetzlichen Regelungen verstoßen und nur rund 2% mit den gültigen Regeln konform gehen. Das ist eine belastbare Zahl und wohl das wichtigtse Ergebnis von ILLICID, das Anlass sein sollte, dass Zoll und Polizei sich der Sache genauer annehmen.

Es geht um den Erhalt der Fundstellen als historische Quelle, nicht um teure, schöne Vitrinenfüller

Dass bislang die Kriminalstatistik wie auch die Statistiken des Zoll eher Zahlen geben (auf die sich der Kunsthandel gerne beruft: z.B. IG Deutscher Kunsthandel 2019), die das Problem im Vergleich zu den Zahlen von ILLICID deutlich unterrepräsentieren, darf nicht verwundern. Das liegt an einer fatalen Fehleinschätzung des Problems durch Verwaltung und Justiz. Es geht in der Wahnehmung nicht um die Schäden an den historischen Quellen, sondern um finanzielle Schäden gegenüber dem Fiskus oder um Eigentumsdelikte. Aber tatsächlich geht es eben nicht um Zoll-, Steuer- oder Exportvergehen, auch nicht um einige wenige, wertvolle Funde (und auch nicht um die angeblich wertlosen Massenfunde [wobei die große Zahl der Fälschungen  die enorme Nachfrage belegt]. Egal ob teure Statue oder "Schrottmünze" - wenn ein Markt damit regelmäßig beliefert werden soll, geht das nicht mit Zufallsfunden, sondern nur mit Raubgrabungen. Für jeden Fund muss ein Bodeneingriff stattfinden - welche Folgen das hat, erkannt man zur Genüge auf Luftbildern aus Syrien und Irak, Ägypten oder auch aus Bulgarien. Diese Zerstörungen sind nicht vor Ort zu stoppen, sondern nur dadurch, dass niemand für diese Funde Geld bezahlt.
Es geht um die Zerstörung oder besser: um die Erhaltung archäologischer Fundstellen.




Abu Sir al Malaq: Raubgräberlandschaft auf einem ägyptischen
Gräberfeld. [Die Luftbilder in Google Earth zeigen, dass die meisten Löcher
zwischen dem 11.7.2010 und dem 12.9.2012 geschaufelt wurden.]
(Google Maps)






Literaturhinweise und Links

  • D. Lehr. Blood Antiquities. Antiquities Coalition (1.2.2016). - https://theantiquitiescoalition.org/blood-antiquities/
  • Helga Turku, The Destruction of Cultural Property as a Weapon of War. ISIS in Syria and Iraq (Cham: Pallgrave Macmillan/Springer 2017) 
  • Mark V. Vlasic / Helga Turku, ‘Blood Antiquities’. In: Journal of International Criminal Justice 14 (5), 2016, 1175–1197. - DOI: 10.1093/jicj/mqw054.
  • Günther Wessel, Das schmutzige Geschäft mit der Antike. Der globale Handel mit illegalen Kulturgütern (Berlin: Ch. Links Verlag 2015) - Rezension auf Archaeologik (27.8.2016)
Änderungsvermerk: 23.2.2020 kleinere Rechtschreibkorrekturen, 8.3.2020 logischer Fehler vor/nach in Absatz"Gemessen an..." sowie genauer Titel zu Zeit-Link, 15.5.2020 weitere kleinere Rechtschreibkorrekturen





Montag, 5. August 2019

Woher stammen die antiken Münzen im Onlineshop der Post?


Jutta Zerres / Rainer Schreg

Die Deutsche Post AG bietet derzeit originale antike Münzen der Griechen, Römer, Karthager, Kelten und von der Seidenstrasse auf ihrer Website zum Kauf an.


Bei jedem Angebot werden ausführliche Informationen zu Motiven, Datierung, Münzart, Material, Gewicht, Größe und Erhaltungszustand gemacht. Hinweise auf die Herkunft der Stücke fehlen jedoch. Am 15.07.2019 hat die Post daher über das Kontaktformular an den Kundendienst (shop@deutschepost.de) Post erhalten, mit der Bitte Angaben über die Provenienz der Münzen zu machen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie bieten auf Ihrer Homepage antike Münzen zum Verkauf an. Ich stellte dabei fest, dass hierbei keinerlei Herkunftsangaben der Stücke gemacht werden. Leider besteht bei Angeboten wie diesen immer die Gefahr, dass die Münzen aus dubiosen Quellen, sprich: aus illegalen Ausgrabungen in den Handel gelangt sind. Sie werden verstehen, dass ich als Archäologin das nicht gut heißen kann.
Wie sieht es also mit den Münzen aus, die Sie hier anbieten?
Mit freundlichen Grüßen,
Jutta Zerres„

Und die Antwort? Nichtssagend:
"Die Münzen, die wir in unseren Prospekten anbieten, stammen aus Ankäufen von namhaften Münzhändlern." (e-Mail v. 29.7.2019)

Auch auf nochmaliges Nachhaken ("Wie stellen Sie sicher, dass die Münzen, die Ihnen die namhaften Händler verkaufen, nicht aus Raubgrabungen stammen?  Verlangen Sie Herkunftsnachweise von den Händlern, bevor Sie Ankäufe tätigen? Lehnen Sie gegebenenfalls den Ankauf von Stücken ohne "sauberen" Herkunftsnachweis ab?") konnte oder wollte die Post keine befriedigende Auskunft geben: 
"Wir versichern Ihnen, dass alle Münzen aus absolut vertrauenswürdigen und absolut legalen Quellen stammen. Vertrauen sie auf unseren Namen und unsere Seriosität der Marke Deutsche Post." (e-Mail v. 2.8.2019)


Möglicherweise ist das Angebot formal legal, da das deutsche Kulturgüterschutzgesetz und die Ausführungsbestimmungen Münzen nicht mehr als archäologische Funde anerkennen und letztlich zu Raubgrabungen ermutigen. Gerade der Post-Shop macht auf dieses Problem aufmerksam, denn bei einigen Angeboten findet sich die Information:
“Das Produkt ist leider aktuell vergriffen und wird erst ab dem 14.08.2019 wieder lieferbar sein.“ 
Selbst wenn die Post mit einem Fachhändler kooperiert: Wie kann die Lieferbarkeit zum angegebenen Termin sichergestellt werden?  Da es sich bei dem Post-Angebot (die Echtheit der Münzen vorausgesetzt) nicht um "Schrottmünzen" handelt, die zu Tausenden gefunden werden oder massenhaft auf Dachböden oder in alten Sammlungen liegen, fragt man sich, wie ein legaler Lieferweg auf Bestellung und auf Termin wohl aussieht - zumal ohne Provenienzangabe. Eine unbedenkliche Provenienz zeichnet sich dadurch aus, dass konkrete Angaben gemacht werden können und sie nicht nur auf Vertrauen basiert, das in dieser Branche immer wieder durch nachgewiesene Raubgrabungsfunde in Frage gestellt wird.

Vielleicht ist die Lieferinformation der Post aber auch wie folgt zu ergänzen:
    “Der Händler unseres Vertrauens hat die Ware bereits bei den Zwischenhändlern geordert. Leider müssen die Raubgräber für die passenden Münzen noch ein paar archäologiche Fundstellen umgraben und einige Gräber schänden.“
      Inzwischen sind die Münzen nämlich erst wieder am 4.9.2019 lieferbar.

      Allein auf den guten Namen der Post zu verweisen, reicht nicht aus...

      - es zeigt einen unverantwortlichen Umgang mit archäologischen Funden und mehr noch: Fundstellen. Die Wahrscheinlichkeit, dass solche Angebote aus Raubgrabungen und illegalen Exporten stammen, ist sehr, sehr hoch. Das Postangebot ist ein Beitrag zur Kulturgutzerstörung und dazu geeignet, den guten Namen des Unternehmens nachhaltig zu beschädigen.
      Archäologische Funde - auch Münzen - ohne ordentliche Provenienznachweise sind, selbst wenn sie ausnahmsweise nicht selbst aus dubiosen Quellen stammen, eine Einladung an Raubgräber und Schatzsucher.


      Links


      Mittwoch, 10. Juli 2019

      Ausverkauf: Das Erbe der Anderen

      Die Weltkulturerbestadt Trier verkauft römische Münzen, ist sich angeblich des Problems bewusst und setzt den Ausverkauf trotzdem  fort.
      Das Problem sind ja nicht die Münzen per se, sondern die Löcher und Zerstörungen, die gemacht werden müssen, um erst mal an sie ran zu kommen.
      Wie schön, dass dafür nicht das Weltkulturerbe Trier, sondern nur irgend eine andere römische Fundstelle kaputt gemacht wurde....

      Oder aus Ascoli Piceno, Metz oder Pula, einer von Triers Partnerstädten mit antiker Vergangenheit?

      Leider ist Münzsammeln kein unschuldiges Hobby mehr, sondern ein Beitrag zur Kulturgutzerstörung. Die Ausnahme von Münzen als Massenfunden aus dem deutschen Kulturgutschutzgesetz ist kontraproduktiv, denn es ermutigt nach wie vor, antike Stätten zu durchwühlen.
      Die Weltkulturerbestadt Trier könnte ein Zeichen setzen, indem sie den Ausverkauf des nicht-trierischen (hoffentlich, wer weiß das schon?) Kulturerbes sofort stoppt.

      Links



      Nachtrag (10.7.2019)

      Nach einer Diskussion des oben verlinkten Blogposts auf der facebook-Seite der DGUF hat die Stadt Trier die Münzen aus dem Verkauf genommen. Ein richtiger Schritt.



      Samstag, 9. März 2019

      Leichenhandel

      Ein Würzburger Auktionshaus bietet heute - 9.3.2019 - auf einer Auktion einen übermodellierten Ahnenschädel aus Papua-Neuguinea an:
      Das Angebot ist moralisch und rechtlich mehr als fraglich:
      Es handelt sich um menschliche Leichenteile, deren Handel zwar offenbar nicht grundsätzlich explizit verboten ist, der aber  eindeutig gegen die guten Sitten verstößt, womit das Rechtsgeschäft ungültig sein müsste (BGB, §138, Abs. 1). 

      In einem ähnlichen Fall 2014 in München kam das Bestattungsgesetz zur Anwendung und verhinderte eine entsprechende Auktion.

      Es ist davon auszugehen, dass solche Ahnenschädel von der ursprünglichen Gemeinschaft nicht freiwillig in den Handel gegeben wurden, sondern ein Fall von geraubtem Kulturgut vorliegt. Die im Netz zugänglichen Provenienzangaben reichen zuverlässig nur bis 2013 zurück, als der Ahnenschädel in Brüssel versteigert wurde (Katalog online). Davor soll er in Privatbesitz und seit etwa 1960 in einer niederländischen Galerie gewesen sein. Der Schädel wurde also nach 2007 nach Deutschland eingeführt, insofern müsste hier auch das neue Kulturgutschutzgesetz greifen.
       
      Ahnenschädel aus Papua-Neuguinea, Ethnographic Collection Wellcome Library, London
      (Foto: WellcomeImages [CC BY 4.0 ] via / WikmediaCommons)

      In öffentlichen Museen werden derzeit heftige Anstrengungen unternommen, der Kunsthandel zeigt sich unberührt und handelt fröhlich mit Leichenteilen:

      Es sind übrigens zum Teil dieselben Akteure, die auch mit Antiken handeln.