Montag, 25. April 2022

8 Tage alt: Die Moskva, das jüngste Archäologische Denkmal

Am 13. April 2022 wurde das 1982 in Dienst gestellte russische Kriegsschiff Moskva von ukrainischen Antischiffsraketen getroffen und versenkt. Am 21. April meldet das ukrainische Verteidigungsministerium über seine Social Media Kanäle, das Wrack der Moskva sei als Unterwasserdenkmal unter Schutz gestellt worden. - 8 Tage nach dem Ausscheiden aus der 'lebenden Kultur'.

 

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[Video auf facebook wurde inzwischen gelöscht  - Nachtr. 26.8.2022)

Mehrere Medien haben dies aufgegriffen

 
 

Russische Propaganda


Kreuzer Moskva
(Foto: Russ. Verteidigungsministerium [CC BY SA 4.0] via WikimediaCommons)

 

Die Moskva war in verschiedener Hinsicht der Stolz der russischen Flotte  und mehrfach auch Schauplatz von Staatsbesuchen. Entsprechend schwer tut sich Russland, diese Niederlage einzugestehen. Nach russischer Darstellung. war die eigene Besatzung so blöd, Feuer zu legen, so dass das Schiff sodann bei einem Sturm - nach Wetterdaten ein eher laues Lüftchen - gesunken sei. Trotzdem wird die Ukraine dafür verantwortlich gemacht. Die russische Propaganda ist hier eher auf persistentes Lügen, Informationsunterdrückung  und permanente Wiederholung gegründet. Sie ist zwar wirksam, aber eher plump - und nicht widerspruchsfrei wie gerade das Beispiel der Moskva zeigt.


Unterwasserdenkmal Moskva

Inwiefern die Meldung von mezha überhaupt zutreffend ist, ist schwer zu sagen. In einem Video kommt Sergej Voronov zu Wort, der als Direktor des zentralen Marinemuseums der Ukraine vorgestellt wird. Er war früher am Archäologischen Institut der Akademie der Wissenschaften der Ukraine. Einiges an der Meldung ist jedoch fragwürdig, so ist die Berufung auf die UNESCO-Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser falsch, da diese voraussetzt, dass das betreffende Objekt seit 100 Jahren unter Wasser liegt. Auch die Übertragung ans Marinemuseum und der damit implizierte Eigentumsanspruch der Ukraine auf das Wrack entspricht nicht dem Internationalen Seerecht.

Als propagandistisches Statement gegen Russland ist die Meldung jedoch deutlich subtiler und soll Russland wohl vor allem ärgern. Entsprechend hat die Ukraine einen Tag vor der Versenkung eine Briefmarke herausgegeben, die an die Antwort erinnert, die die Besatzung der Schlangeninsel der Moskva auf die Aufforderung zur Kapitulation gegeben haben soll: "Russisches Kriegsschiff, f** dich...!"

 

ukrainische Briefmarke 2022
(via WikimediaCommons)



Archäologie der Gegenwart

Gerade der propagandistische Kontext der Eintragung der Moskva als Kulturdenkmal der Ukraine zeigt, wie bei Objekten einer Archäologie der Moderne oder gar der Gegenwart nicht so sehr der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn, sondern eher der Denkmalcharakter bzw. genauer seine Mahn- und Erinnerungswert von Bedeutung sind. Angesichts der lügenhaften russischen Propaganda ist das Wracks freilich auch eine Quelle der Aufklärung und Faktensicherung.

Mit dem Schiff sei übrigens auch eine wertvolle christliche Keuzreliquie gesunken.

Grundsätzlich scheint die Einschätzung als ein historisch bedeutendes Kulturdenkmal jedenfalls gar nicht abwegig.

imterner Link

Samstag, 16. April 2022

Notgrabung als Selbstzweck: Kontroverse um das „roman quarter Eboracum“ in York

Jutta Zerres

 

Es ist ein legitimes Anliegen einer Stadt ihre Vergangenheit zu präsentieren, nicht nur aus ideellen, sondern auch aus ökonomischen Gründen und in Sachen Historie und Denkmäler hat die nordenglische Stadt York neben der berühmten Kathedrale einiges zu bieten: Der römerzeitliche Vorgänger Yorks mit Namen „Eboracum“ nahm seinen Anfang unter Kaiser Vespasian als Militärbasis am linken Ufer der Ouse; die Zivilsiedlung lag gegenüber. Am Beginn des 3. Jahrhunderts avancierte letztere zur Kolonie und wurde die Hauptstadt der neu geschaffenen Provinz Britannia inferior. Nach der Reichsreform des Diokletian im Jahre 296 behielt die colonia Eboracensium den Rang als Verwaltungszentrum der neugegründeten Provinz Britannia secunda. Römische Kaiser residierten hier zeitweise: Septimius Severus und Constantius Chlorus, der hier im Jahre 306 verstarb. Seine Truppen riefen dessen Sohn Constantin am Ort zum Kaiser aus. Reste des Legionslagers wurden unter dem York Minster freigelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Teile der spätrömischen Kastellmauern sind zu besichtigen und eine Therme, eine Basilika, eine Brücke sowie Gräberfelder sind ebenfalls bekannt. Das Yorkshire Museum und die Website „History of York“ zeigen einen Überblick.

Die moderne Statue des Kaisers Constantin vor der Kathedrale erinnert an die historische
Bedeutung der römischen Stadt Eboracum.
(Foto: Son of Groucho [CC BY SA 2.0] via WikimediaCommons)

Neue Pläne des Unternehmens „Rougier Street Developments“ sehen vor, den Bestand der sichtbaren römischen Denkmäler für Besucher zu erweitern und museal zu erschließen. Dafür soll das „Northern House“, ein schmuckloses Gebäude aus den 1960er Jahren in der Rougier Street, abgerissen werden. Hier befindet man sich topografisch im Herzen der antiken Zivilsiedlung. Nach den Ausgrabungen ist der Bau eines unterirdischen Besucherzentrums namens „Eboracum“ mit thematischem Fokus auf der römischen Vergangenheit geplant. So weit so gut.


Die Kontroverse entzündet sich daran, dass das Besucherzentrums durch den Ersatz des „Northern House“ finanziert werden soll. Die Pläne sehen über dem Museum ein 10-stöckiges Gebäude mit einem Hotel, 153 Wohnungen und Büroflächen vor. „Rougier Street Developments“ und das kommerzielle Archäologie-Unternehmen York Archaeology Trust (YAT), das nicht nur Grabungen durchführt, sondern auch ein Consulting für Bauherren anbietet und Vermittlungsarbeit betreibt, beziffern den Gewinn, den das Projekt über 30 Jahre hinweg generieren mit 315 Millionen Pfund. Hinzu kämen 625 neue Arbeitsplätze.


Wohlgemerkt: Die Befunde und Funde, die präsentiert werden sollen, liegen noch nicht vor, sondern sollen erst durch die Ausgrabungen erschlossen werden. Unter den Kritikern sind die Denkmalschutz-Organisation „Historic England“ und das „Council for British Archaeology“ (CBA). Dessen Geschäftsführer Neil Redfern resümiert bestürzt, dass man also ein Besucherzentrum etablieren und für eben dieses ein sehr großes Loch graben möchte, um das Material zu finden, das dann an Ort und Stelle präsentiert werden soll. Zur Finanzierung des Ganzen sei der Bau eines extrem großen Gebäudes nötig.

Redfern stellt Fragen: Normalerweise würden Archäologen erst dann hinzugezogen, wenn ein Bauprojekt geplant sei und der Bodeneingriff sei nicht größer als nötig. Lediglich ein Drittel des Geländes würde archäologisch erschlossen, was aber geschehe mit dem Rest? In ca. 6 m Tiefe werde man voraussichtlich auf römische Schichten treffen, zuvor müsse man sich jedoch durch angelsächsische und wikingerzeitliche Schichten graben - die sich anderswo im Stadtzentrum als sehr bedeutend und obendrein sehr fundreich erwiesen haben. Im 9. Jahrhundert wurde York zu einem Zentrum der skandinavischen Besiedlung Nordenglands. Das Jórvík Viking Centre ist ein 1984 gegründetes, vom YAT getragenes, sehr erfolgreiches archäologisches Museum der Stadt, das anhand der Coppergate-Grabungen 1976-81 den Alltag der Wikingerzeit präsentiert. Was also passiert, wenn in der Rougier Street herausragende Befunde nachrömischer Zeit auftreten? Kann die geplante Frist von zwei Jahren unter diesen Umständen eingehalten werden? Was soll aus dem Besucherzentrum werden, wenn die erhofften römischen Befunde ausbleiben?

Eingang zum Jórvík Viking Center, 19 Coppergate
(Foto: Jeremy Bolwell [CC BY SA 2.0] via WikimediaCommons)


David Jennings, der Geschäftsführer von YAT, entgegnet, dass die Grabungstechniken heute besser seien als vor Jahrzehnten und dass für Ausgräber das Auftreten unerwarteter Situationen zur Praxis gehöre. Die Einhaltung der zweijährigen Frist sieht er daher nicht gefährdet. Der Grund dafür, dass nur ein Drittel des Geländes ausgegraben werde, läge in dem Umstand begründet, dass das „Northern House“ zum Teil auf dem Areal einer alten Tankstelle errichtet wurde. Durch die ehemals tief in der Erde versenkten Tanks wäre bereits ein großer Teil des archäologischen Materials bereits verloren.


Das Dilemma ist klar: Einerseits belegen die Vorgänge, dass Archäologie entgegen der landläufigen Meinung nicht bloß ein notwendiges Übel und lästiger Kostenfaktor ist, sondern selber einen Umsatzfaktor darstellen kann. Andererseits ist es aus der denkmalpflegerischen Perspektive ein „No-Go“ Ausgrabungen durchzuführen mit dem Ziel etwas Vorzeigbares zu finden und kommerziellen Interessen zu dienen.
Allerdings wäre ein normales Investitionsprojekt möglicherweise gar nicht zu verhindern und Ausgrabungen wären dann ohnehin notwendig, aber mit geringerem Engagement des Investors.
Oder geht es letztlich einfach darum, in sensiblem Gelände eine Baugenehmigung zu erhalten?


Links



Samstag, 9. April 2022

Verabschiedung des Denkmalschutzes

Das unausgegorene neue Denkmalschutzgesetz in NRW wurde am 5.4. vom Landtag verabscheidet.

In einer Pressemeldung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wird deren Vorstand Dr. Steffen Skudelny zitiert: 

"Dass ein Gesetz trotz erwiesener fachlicher Mängel, Verwirrung stiftender Verfahren, gewollter Ungleichbehandlung von Denkmaleigentümern und einer Vielzahl  unbestimmter Rechtsbegriffe per Fraktionszwang wider besseres Wissen durchgedrückt wurde, ist erschütternd. Hier wird ein Gesetz ohne angemessene Debatte auf Basis falscher Behauptungen, Annahmen und Verzerrungen in einem höchst fragwürdigen Eilverfahren durchgesetzt. Die zahlreichen Eingaben und Stellungnahmen zum neuen Gesetz waren fast durchweg von Kritik durchzogen – doch sie wurden auch in der letzten Beratungsstufe schlichtweg ignoriert. Der klare Tenor der  Expertenanhörung wurde missachtet. Die Abläufe waren eines demokratischen Verfahrens unwürdig. Nun wird ein bewährtes Denkmalschutzgesetz durch ein Denkmal-NICHT-Schutzgesetz ersetzt."
 Denkmale würden als Probleme betrachtet, statt als relevanter gesellschaftlicher Wert.

Unter dem Aspekt des Denkmalschutzes sollte man auf die Abwahl der Regierung und einen neuen Anlauf in der nächsten Legislaturperiode hoffen. NRW bastelt ja andauernd an seinem Denkmalschutzgesetz und bekommt strukturelle Probleme, etwa auch im Umgang mit dem Verursacherprinzip (Braunkohle)  nicht in den Griff.
Ein Ändeurngsantrag der Grünen hätte einige der Probleme wohl besser gelöst und etwa die Bergbauprivilegien (die übrigens keine Ausnahme vom Verursacherprinzip beinhaltet!) abgeschafft. 
 

DGUF

Dienstag, 5. April 2022

Kulturgut und Kriegsverbrechen

International berichten verschiedene Zeitungen über eine via AFP verbreitete Darstellung der UNESCO, wonach in der Ukraine bereits über 50 Kulturstätten zerstört worden seien. Ukrainische Stellen sprechen gar von 153 Stätten.

Angesichts der Bilder der Zerstörung scheinen diese Zahlen eher zu niedrig gegriffen, sondern spiegeln nur das, was während des Kampfgeschehens etwa über Videos oder Luftbilder zu verifizieren ist.

Wenn es darum geht, die offenbar russischen Gewalttaten in Butscha und an anderen Orten als Völkermord (und nicht 'nur' als einfaches, sich situativ ergebendes Kriegsverbrechen bzw. Massenmord) zu beurteilen, kommt dem Umgang mit dem Kulturgütern ein wichtiger Stellenwert zu, denn Kulturgutzerstörung in großem Ausmaß ist oft Teil eines Genozids. Neben der physischen Existenz soll eben auch die kulturelle und historische Existenz ausgelöscht werden. Letztlich passt das zu einer Politik die auf Lügen und Propaganda aufbaut und sich die eigene Wahrheit zurecht bastelt. Auch deshalb wird man sich genau anschauen müssen, ob die Kulturgutzerstörungen Kollateralschäden sind, oder ob die russische Soldateska dazu zumindest ermutigt wurde.

 

Antikenhehlerei

In einer Pressemeldung warnt die UNESCO allerdings auch vor illegalem Handel mit archäologischen Artefakten. UNESCO, UNIDROIT, UNODC, INTERPOL, WCO und CINOA appellieren an Fachleute und Öffentlichkeit, die mit dem Handel mit Kulturgütern in Berührung kommen, den Erwerb oder die Beteiligung an Import, Export und sonstigen Eigentumstransfers von Kulturgütern zu unterlassen, wenn sie berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass die Objekte gestohlen, illegal veräußert, heimlich ausgegraben oder illegal aus der Ukraine ausgeführt wurden.

Interessant ist in diesem Kontext die über Social Media verbreitete Nachricht des ukrainischen militärischen Nachrichtendienstes, wonach in Belarus russische Militärangehörige einen Basar mit Plünderungsgut veranstaltet hätten.

In Donezk kam es bereits 2014 zu Museumsplünderungen. Damals schrieb myvin: "Außerdem fordern die Terroristen [die Separatisten] die Mitarbeiter des Donezker Kunstmuseums auf, ihnen alle ihre Kunstschätze herauszugeben, und drohen, sie zu erschießen. Gleichzeitig bombardierten Militante das Gebäude des Donezker Regionalmuseums für lokale Überlieferungen. Von 29 Sälen überlebten nur 3. Die archäologische Sammlung litt am meisten." (Übersetzung mit GoogleTranslator)

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Samstag, 2. April 2022

Noch schnell durch den Landtag?

Die Regierungsparteien CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen müssen nach derzeitigen Umfragen damit rechnen, dass sie ihre Koalition nicht in der bisherigen Form fortsetzen können.  Ein Gesetzesentwurf der NRW-Regierungsparteien zu einem neuen Denkmalschutzgesetz soll noch vor der Landtagswahl im Mai verabschiedet werden. 
Eigentlich war vorgesehen, dass das Gesetz schon 2021verabschiedet würde, doch hat die Landesregierung ihren Entwurf nach heftiger Kritik - auch von den Fachbehörden - zur Überarbeitung zurückgezogen.

Der dann überarbeitet Gesetzesentwurf, der von Expertinnen und Experten noch immer stark kritisiert wird, wurde im Februar zur ersten Lesung ins Parlament eingebracht. Eine öffentliche Anhörung des Ausschusses Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zum geplanten Gesetz fand am 18.3.2022 statt. Fünf Stunden hatten 23 Institutionen die Gelegenheit, ihre Stellung vorzubringen. Insgesamt 36 Stellungnahmen waren dem Ausschuss dazu zugegangen.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz zieht in einer Pressemeldung eine Bilanz zur Anhörung im Ausschuss und sieht erheblichen Klärungsbedarf beim neuen Denkmalschutz-Gesetz.
Das Denkmal-Schutzbündnis bemängelt das Hauruck-Verfahren und fordert ausreichend Zeit und einen offenen Diskurs, um die Defizite des Gesetzes zu beheben – und erst den runden Entwurf dann den Abgeordneten zur Abstimmung vorzulegen. Der aktuelle, überarbeitete Entwiurf wird eher als Verschlimmbesserung wahrgenommen. Ein zentraler Punkt der Kritik an der ursprünglichen Fassung war, dass die Kompetenzen von den Ämtern im LWL und LVR an die fachlich nicht mit Expertise ausgestatteten Kommunen übergehen sollten. Das wurde aufgegriffen, indem nun von einer einheitlichen landesweiten Regelung abgesehen wird und die Kommunen nur noch dann eigene Entscheidungsbefugnisse erhalten, wenn sie entsprechende Kompetenzen vorweisen können. Das wäre immerhin eine bemerkenswerte Stärkung kommunaler Stadt- und Kreisarchäologen - macht aber die Verwaltungsprozesse für die Bürgerschaft auch nicht verständlicher.

Die Kritik des Denkmal-Schutzbündnisses und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz richtet sich gegen die vorgesehenen „uneinheitlichen Verfahren“, die „ungleiche Behandlung von Denkmaleigentümern“, die „handwerklichen Mängel“ und die „fehlende Debatte“ bei der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes. Befremdet wird wahrgenommen, dass das Gesetz etablierte Verfahren abschafft und in einem Denkmalschutzgesetz fachfremde Aufgaben, wie die „Berücksichtigung der energetischen Gesamtbilanz des Bauwesens auf das Klima" oder auch die Bewältigung der Flutschäden thematisiert - Punkte, die in einer Interessenabwägung in den Genehmigungsverfahren längst gute Praxis seien. 
Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V. bemängelt in seiner Stellungnahme  insbesondere auch, dass Art.1 des bisherigen Gesetzes ersatzlos gestrochen werden soll. Hier heißt es: 

"Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.” 

Da es Denkmäler, als Zeugnisse der Vergangenheit, erlauben der Gesellschaft über ihre eigene Gegenwart nachzudenken, das kritische Nachdenken einer Gesellschaft - mit Hilfe ihrer Denkmäler - aber Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie ist, können eine Streichung dieses Satzes und dieses Zieles nicht ohne negativ Folgen für die Demokratie bleiben. "Wir brauchen diese Denkmäler als gegenwärtige Geschichtszeugnisse für unsere Freiheit uns selbst zu regieren." 

In NRW hat der Denkmalschutz Verfassungsrang - umso mehr befremdet die nachlässige Art des Gesetzgebungsverfahren, das als intransparent wahrgenommen wird und auch fachliche Expertise nicht eingeht.

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