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Samstag, 23. März 2024

Stakeholders in der Archäologie: Wer bestimmt, was publiziert werden darf?

Ein zumindest aus der Distanz etwas sonderbarer Fall in Cenneticut/USA wirft Fragen auf, wie weit der Einfluß von Verursachern auf die Auswertungs- und Publikationsstrategien bei Notgrabungen gehen darf.

Im konkreten Fall wurden 2019 Ausgrabungen an einem paläo-indianischen archäologischen Stätte bei Avon notwendig, als die dortige Flußbrücke durch einen Neubau ersetzt wurde. Der kurz zuvor verstorbene Staatsarchäologe Brian D. Jones hatte hier eine paläoindianische Fundstelle lokalisiert, die dann nach ihm benannt wurde.

Die Grabungen wurden nach dem Verursacherprinzip durch Connecticut Department of Transportation (CT DOT) finanziert, die Untersuchungen durch eine private Grabungsfirma durchgeführt. David E. Leslie, einschlägig promoviert an der University of Connecticut übernahm als Director of Research at Heritage Consultants, LLC die Grabungen und Auswertungen - die hier anders als in den Praxis in Deutschland im Verursacherprinzip eingeschlossen sind.

Bald nach den Ausgrabungen erschienen zahlreiche Medienberichte und es wurde in Vorträgen über die Entdeckungen informiert. 2020 erschien in der Fachzeitschrift PaleoAmerica auch ein erster Vorbericht zu den Ausgrabungen (Leslie et al. 2020). Bereits während der Auswertungen war zu erkennen, dass an der Fundstelle mehrere Phasen zu unterscheiden sind, darunter mindestens zwei paläoindianische Komponenten, von denen eine in die frühe paläoindianische Periode datiert wird. Als wichtige Frage wurde formuliert, wie sich diese Mehrfachnutzungen des Brian D. Jones Site in die gesamte paläoindianische Periode im Nordosten einzufügen ist.

In einem Vortrag im Oktober 2021 gab D. Leslie einen Überblick über den Stand der Auswertungen, die viele Erkenntnisse zur Paläotopographie und zur Datierung präsentierte. Anhand der Radiocarbondaten wurden sechs Phasen der palaeoindianischen Nutzung zwischen 12650 und 8000 BP differenziert.

Als im Frühjahr 2023 ein weiterer Artikel in PaleoAmerica publiziert wurde (Leslie / Miller 2023), konnte also bereits auf eine recht solide Arbeit zurückgegriffen werden. Im November 2023 wurde der Artikel auf Druck der Connecticut Department of Transportation zurückgezogen. In einem Statemant dazu heißt es, "The article was not authorized by the relevant authorities responsible for the site and artifacts recovered" (PaleoAmerica).  Der Blog Retraction Watch (23.11.2023) hat den Fall aufgegriffen und dazu von Co-Autor Logan Miller zwar die Aussage erhalten, dass beide  Autoren weiterhin zu ihren Forschungergebnissen stehen, den Fall aber ansonsten nicht weiter kommentieren wollten.

Das Connecticut Department of Transportation stellte gegenüber Retraction Watch fest: "The results and interpretation of the site were published prematurely. The materials uncovered are still in labs being tested. Since all stakeholders did not have a chance to review and provide comment, and interpretations were not yet completed, CTDOT asked for the retraction. A final report [is] expected to be completed by the end of next year."

Das sind nicht etwa Argumente, dass in einem Vertrag zwischen dem Verursacher und der Grabungsfirma ein Mitspracherecht über die Publikationen vereinbart worden sei, es wird hier mit dem Forschungsprozess argumentiert und auf ominöse "stakeholders" verwiesen. Von einem "scientific board", das da vielleicht eingerichtet wurde, ist hier nicht die Rede.

Der Fall wirft also die Frage auf, wer sich bei Verursacher-finanzierten Projekten in die Forschung einmischen darf. Wer sind diese Stakeholder? Es mischt sich hier ja auch nicht eine Denkmalbehörde ein, sondern eine Bauabteilung. Es geht hier auch nicht mehr um grundlegende vielleicht sicherheits- oder datenschutzrelvante Informationen zur Fundstelle, sondern um paläoindianischen Schmuck, zu dem CTDOT sicher keine weiteren Kompetenzen hat - und um die Rechte Indigener scheint es hier ja auch nicht zu gehen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es nur um Machtspielchen und vielleicht gekränkte Eitelkeiten geht.

In Deutschland gab es hier zuletzt eine Diskussion um die Rolle der Landesämter, die hier vielfach ein Mitspracherecht bei der Publikation oder gar eine Co-Autorenschaft einfordern (Biermann 2021; Zerres 2021). Zu problematisieren sind hier nicht nur die juristischen Rechtsansprüche, sondern auch die Eingriffe in die Wissenschaft. Fachintern sollten hier ja Interessensübereinstimmungen vorliegen; problematisch wird es, wenn außerwissenschaftliche Stakeholder eine Rolle spielen. Dass CTDOT primär an der wissenschaftlichen Qualität des Artikels gelegen hat, ist unglaubhaft, zumal dieser bei PaleoAmerica ein Peer Review durchlaufen hat.


 

Links

Literatur

  • Biermann 2021
    E. Biermann, Publikationsverbot und Zwangslöschung von Veröffentlichungen auf Betreiben des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen (LfDH). Arch. Inf. 44, 2021, 25–45. - https://doi.org/10.11588/AI.2021.1.89121
  • Leslie et al. 2020
    D. E. Leslie / S. P. Sportman / B. D. Jones, The Brian D. Jones Site (4-10B): A Multi-Component Paleoindian Site in Southern New England. PaleoAmerica 6,2, 2020, 199–203. - https://doi.org/10.1080/20555563.2019.1709147
  • Leslie / Miller 2023
    D. E. Leslie / G. L. Miller, RETRACTED ARTICLE: Early Paleoindian Personal Adornment: An Example from the Brian D. Jones Site in Avon, Connecticut. PaleoAmerica 9,1, 2023, 48–59. - https://doi.org/10.1080/20555563.2022.2157930
  • PaleoAmerica 2023
    Statement of Retraction: Early Paleoindian Personal Adornment: An example from the Brian D. Jones Site in Avon, Connecticut. PaleoAmerica 9,3, 2023, 242. - https://doi.org/10.1080/20555563.2023.2279406
  • Zerres 2021
    J. Zerres, Nutzungs- und Publikationsrechte an Grabungsdokumentationen – eine Übersicht zu den Regelungen der Denkmalpflegeämter in Deutschland. Arch. Inf. 44, 2021, 65–70. -  https://doi.org/10.11588/ai.2021.1.89124

Dienstag, 15. November 2022

Fachkräftemangel in der Archäologie

Die privatwirtschaftliche Archäologie ist in Deutschland in den vergangenen Jahren enorm gewachsen. 2021 ist die Zahl der Mitarbeite*innen in der kommerziellen Archäologie um über 10% gewachsen. Für 2021 planen die Firmen weitere Einstellungen mit einer weiteren Steigerung um 14% (Siegmund7 Scherzler 2022).

Die Entwicklung der Grabungsfirmen im Jahr 2021 war durchaus sehr heterogen, doch gab es insgesamt im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr ein Umsatzplus von um 12,5 %. Dabei ist nicht nur die Zahl der Mitarbeiter*innen in den Grabungsfirmen angestiegen, sondern es hat sich auch der Anteil der unbefristeten, sozialversicherten Arbeitsverträge deutlich erhöht, während die weniger stabilen Beschäftigungsmodelle rückläufig waren.

 

% 2021

% 2020

% 2019

Unbefristet sozialvers.
angest. Mitarbeiter

80 %

67 %

71 %

Saisonkräfte

8 %

13 %

15 %

Mitarbeiter auf Werkvertragsbasis

0 %

4 %

1 %

Freie Mitarbeiter

2 %

7 %

2 %

Studentische Helfer

10 %

9 %

11 %

Tab. Anzahl der Beschäftigungsarten 2021 in Grabungsfirmen (nach Siegmund/ Scherzler 2022, Abb. 2)


Diesen Zahlen liegen die Umfrageergebnisse der DGUF-Befragung zugrunde (Siegmund/ Scherzler 2022), die auch erhoben haben, welche Stellen die Grabngsfirmen im laufenden Jahr besetzen wollen. Demnach werden gesucht:

  • 4 % Verwaltungskräfte,
  • 13 % Hilfskräfte/Grabungshelfer
  • 33 % Facharbeiter,
  • 22 % (Grabungs-) Techniker/ techn. Mitarbeiter,
  • 28 % Grabungsleiter/wiss. Mitarbeiter
  • 0 % Projektleiter und -koordinatoren.

Insgesamt geht es um eine grobe Größenordnung von 200 Stellen. Nach den Erhebungen von Siegmeund, ebenfalls in den Archäologischen Informationen haben 2021 demgegenüber 169 Studierende ihr Studium mit einem Bachelor- oder Mastergrad abgeschlossen.

Es zeichnet sich hier ein Fachkräftemangel ab, der sich indes nicht in der Lohnentwicklung wiederspiegelt. Siegmund/ Scherzler 2022 urteilen im Vergleich der Löhne 2019 und 2021: 

"Für wesentliche Mitarbeitergruppen stiegen die Löhne im Vergleich zur Gesamtentwicklung in Deutschland zu gering. Wenn es die Branche in einer Phase steten und starken Wachstums nicht schafft, sukzessive auf ein angemessenes Lohnniveau zu klettern, wird es ihr sehr schwerfallen, die offenbar benötigten zusätzlichen Fachkräfte zu gewinnen resp. sich zu erhalten." (Siegmund/ Scherzler 2022, [S. 5 im early view])

Die gegenwärtige Krisensituation mit anthropogenen Umweltveränderungen, Coronafolgen, populistisch-nationalistischen Strömungen, Krieg, Energiekrise, Inflation und vielfältigem Fachkräftemangel macht es generell schwer, Zukunftsprognosen abzugeben. Aktuell scheint die Situation für Absolvent*innen aber günstig, einen Einstieg in die privatwirtschaftliche Archäologie zu finden. Wie hier die weiteren Aufstiegsmöglichkeiten aussehen, ist zunächst eine andere Frage. Bei der Lohnentwicklung haben die höher qualifizierten Stellen (Grabungstechniker und Grabungsleiter) in den Grabungsfirmen eher schlechter abgeschnitten als die Grabungshelfer und Facharbeiter.

Tatsächlich scheint das zu einer Beobachtung zu passen, die in diesem Semester zumindest in der Bamberger Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit zu machen ist.  Aus dem Kontakt mit Studierenden weiss ich, dass einige die Gelegenheit nutzen, Grabungserfahrung zu sammeln und dafür die Fortsetzung des Studiums nach dem BA-Abschluss zurückstellen bzw. das Studium nur in Teilzeit betreiben.

 

Literatur

  • Siegmund/ Scherzler 2022: F. Siegmund/ D. Scherzler, Zu geringes Lohnwachstum trotz Arbeitskräftemangels und zweistelliger Wachstumsraten bei Umsatz und Mitarbeitern – DGUF-Monitoring-Report privatwirtschaftliche Archäologie 2021. Archäologische Informationen 45, 2022, Early View, online publiziert 6. Juni 2022. [PDF]
  • Siegmund 2022: F. Siegmund, Die Studierenden- und Absolventenzahlen in den Fächern Ur- und Frühgeschichte sowie Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit im Jahr 2021. Archäologische Informationen 45, 2922, Early View, online publiziert 14. Juni 2022. [PDF]

 


Samstag, 16. April 2022

Notgrabung als Selbstzweck: Kontroverse um das „roman quarter Eboracum“ in York

Jutta Zerres

 

Es ist ein legitimes Anliegen einer Stadt ihre Vergangenheit zu präsentieren, nicht nur aus ideellen, sondern auch aus ökonomischen Gründen und in Sachen Historie und Denkmäler hat die nordenglische Stadt York neben der berühmten Kathedrale einiges zu bieten: Der römerzeitliche Vorgänger Yorks mit Namen „Eboracum“ nahm seinen Anfang unter Kaiser Vespasian als Militärbasis am linken Ufer der Ouse; die Zivilsiedlung lag gegenüber. Am Beginn des 3. Jahrhunderts avancierte letztere zur Kolonie und wurde die Hauptstadt der neu geschaffenen Provinz Britannia inferior. Nach der Reichsreform des Diokletian im Jahre 296 behielt die colonia Eboracensium den Rang als Verwaltungszentrum der neugegründeten Provinz Britannia secunda. Römische Kaiser residierten hier zeitweise: Septimius Severus und Constantius Chlorus, der hier im Jahre 306 verstarb. Seine Truppen riefen dessen Sohn Constantin am Ort zum Kaiser aus. Reste des Legionslagers wurden unter dem York Minster freigelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Teile der spätrömischen Kastellmauern sind zu besichtigen und eine Therme, eine Basilika, eine Brücke sowie Gräberfelder sind ebenfalls bekannt. Das Yorkshire Museum und die Website „History of York“ zeigen einen Überblick.

Die moderne Statue des Kaisers Constantin vor der Kathedrale erinnert an die historische
Bedeutung der römischen Stadt Eboracum.
(Foto: Son of Groucho [CC BY SA 2.0] via WikimediaCommons)

Neue Pläne des Unternehmens „Rougier Street Developments“ sehen vor, den Bestand der sichtbaren römischen Denkmäler für Besucher zu erweitern und museal zu erschließen. Dafür soll das „Northern House“, ein schmuckloses Gebäude aus den 1960er Jahren in der Rougier Street, abgerissen werden. Hier befindet man sich topografisch im Herzen der antiken Zivilsiedlung. Nach den Ausgrabungen ist der Bau eines unterirdischen Besucherzentrums namens „Eboracum“ mit thematischem Fokus auf der römischen Vergangenheit geplant. So weit so gut.


Die Kontroverse entzündet sich daran, dass das Besucherzentrums durch den Ersatz des „Northern House“ finanziert werden soll. Die Pläne sehen über dem Museum ein 10-stöckiges Gebäude mit einem Hotel, 153 Wohnungen und Büroflächen vor. „Rougier Street Developments“ und das kommerzielle Archäologie-Unternehmen York Archaeology Trust (YAT), das nicht nur Grabungen durchführt, sondern auch ein Consulting für Bauherren anbietet und Vermittlungsarbeit betreibt, beziffern den Gewinn, den das Projekt über 30 Jahre hinweg generieren mit 315 Millionen Pfund. Hinzu kämen 625 neue Arbeitsplätze.


Wohlgemerkt: Die Befunde und Funde, die präsentiert werden sollen, liegen noch nicht vor, sondern sollen erst durch die Ausgrabungen erschlossen werden. Unter den Kritikern sind die Denkmalschutz-Organisation „Historic England“ und das „Council for British Archaeology“ (CBA). Dessen Geschäftsführer Neil Redfern resümiert bestürzt, dass man also ein Besucherzentrum etablieren und für eben dieses ein sehr großes Loch graben möchte, um das Material zu finden, das dann an Ort und Stelle präsentiert werden soll. Zur Finanzierung des Ganzen sei der Bau eines extrem großen Gebäudes nötig.

Redfern stellt Fragen: Normalerweise würden Archäologen erst dann hinzugezogen, wenn ein Bauprojekt geplant sei und der Bodeneingriff sei nicht größer als nötig. Lediglich ein Drittel des Geländes würde archäologisch erschlossen, was aber geschehe mit dem Rest? In ca. 6 m Tiefe werde man voraussichtlich auf römische Schichten treffen, zuvor müsse man sich jedoch durch angelsächsische und wikingerzeitliche Schichten graben - die sich anderswo im Stadtzentrum als sehr bedeutend und obendrein sehr fundreich erwiesen haben. Im 9. Jahrhundert wurde York zu einem Zentrum der skandinavischen Besiedlung Nordenglands. Das Jórvík Viking Centre ist ein 1984 gegründetes, vom YAT getragenes, sehr erfolgreiches archäologisches Museum der Stadt, das anhand der Coppergate-Grabungen 1976-81 den Alltag der Wikingerzeit präsentiert. Was also passiert, wenn in der Rougier Street herausragende Befunde nachrömischer Zeit auftreten? Kann die geplante Frist von zwei Jahren unter diesen Umständen eingehalten werden? Was soll aus dem Besucherzentrum werden, wenn die erhofften römischen Befunde ausbleiben?

Eingang zum Jórvík Viking Center, 19 Coppergate
(Foto: Jeremy Bolwell [CC BY SA 2.0] via WikimediaCommons)


David Jennings, der Geschäftsführer von YAT, entgegnet, dass die Grabungstechniken heute besser seien als vor Jahrzehnten und dass für Ausgräber das Auftreten unerwarteter Situationen zur Praxis gehöre. Die Einhaltung der zweijährigen Frist sieht er daher nicht gefährdet. Der Grund dafür, dass nur ein Drittel des Geländes ausgegraben werde, läge in dem Umstand begründet, dass das „Northern House“ zum Teil auf dem Areal einer alten Tankstelle errichtet wurde. Durch die ehemals tief in der Erde versenkten Tanks wäre bereits ein großer Teil des archäologischen Materials bereits verloren.


Das Dilemma ist klar: Einerseits belegen die Vorgänge, dass Archäologie entgegen der landläufigen Meinung nicht bloß ein notwendiges Übel und lästiger Kostenfaktor ist, sondern selber einen Umsatzfaktor darstellen kann. Andererseits ist es aus der denkmalpflegerischen Perspektive ein „No-Go“ Ausgrabungen durchzuführen mit dem Ziel etwas Vorzeigbares zu finden und kommerziellen Interessen zu dienen.
Allerdings wäre ein normales Investitionsprojekt möglicherweise gar nicht zu verhindern und Ausgrabungen wären dann ohnehin notwendig, aber mit geringerem Engagement des Investors.
Oder geht es letztlich einfach darum, in sensiblem Gelände eine Baugenehmigung zu erhalten?


Links



Freitag, 14. Januar 2022

Wissenschafts- und Publikationsfreiheit für Ausgräber*innen aus der kommerziellen Archäologie

In den Richtlinien des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe hießes , in konsequenter Fortführung früherer Praxis noch im  Mai 2021: "Bei allen auf vorliegender Genehmigung nach § 13 DSchG NRW beruhenden Ausgrabungen ... sind alle sich hieran anschließenden Veröffentlichungen des Genehmigungsinhabers (sei es in Wort, Bild oder Schrift, in gedruckter Form oder elektronisch) zuvor mit der LWL-AfW einvernehmlich abzustimmen; das Urheberrecht bleibt davon unberührt." 
Da damit alle nicht-amtlichen Archäologen unter eine Vormundschaft der Amtsarchäologie gestellt wurden, übten die DGUF und Ihre Mitglieder auf eine Depublikation dieser Richtlinien und ihre Überarbeitung hin.
Am 13.1.2022 erschien eine Neufassung der Richtlinien, die diese mehr als fragwürdige Praxis in Westfalen-Lippe nun beendet. Ähnliche Ansprüche der Ämter sind anderswo anscheinand aber durchaus noch anzutreffen, wenn auch nicht immer schriftlich fixiert.
 
Offen bleibt natürlich die Frage, wie Grabungsergebnisse aus der kommerziellen Archäologie zuverlässig der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dass die Richtlinien für das Amt ein "Recht zur Nutzung für sämtliche analoge und digitale Daten der Maßnahme, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist" vorsehen erscheint angemessen und verhältnismäßig. Wie aber kann sichergestellt werden, dass darüber hinaus die Daten der Wissenschaft und auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Dass sie dies letztlich müssen, steht m.E. außer Frage, denn die Sinnhaftigkeit und Rechtfertigung einer Notgrabungsmaßnahme und deren Finanzierung mit Steuermitteln oder aus dem Verursacherprinzip heruaus ergibt sich ja daraus, dass der originale Befund für die Gesellschaft nicht verloren ist, die Grabungsdaten (wie auch die Funde) also nicht irgendwo, kaum auffindbar und nicht nachhaltig gesichert im Privatbesitz dümpeln.
 
Wie man das in Zukunft erreichen kann, ist freilich eine offene Frage. M.E. müssten die Grabungsrohdaten in einem Repositorium lizensiert bereit stehen, eventuell mit gestaffelten Rechten zur Wahrung möglicher anderer Schutzrechte und -interessen, vielleicht auch mit einer mehrjährigen Wartefrist, die den Ausgräbern eine Chance einräumt, selbst eine weitergehende Auswertung vorzunehmen. 
Das aber ist nichts, was in Amtsrichtlinien geregelt werden kann, sondern etwas, das eine gesetzliche Regelung im Denkmalschutzgesetz erfordert - und eine übersichtliche Dateninfrastruktur.
 
Deshalb ist es wichtig, hier auf eine für Juni geplante Gemeinsame Tagung von DGUF & NFDI4Objects in Frankfurt hinzuweisen, die sich eben dieser Thematik annehmen möchte.
Problematisch ist hier übrigens auch, dass die Kosten für Auswertungen nirgendwo im normalen denkmalpflegerischen Ablauf von Notgrabungen angemessen mit berücksichtigt werden. Die Auswertung ist nicht Teil der Kosten, für die der Verursacher aufzukommen hat. Auswertungen werden daher gerne als Abschlußarbeiten an die Universitäten delegiert, was  definitiv keine Lösung sein kann Abgesehen davon, dass natürlich an der Universität ein Interesse daran besteht, dass Studierende praktische Erfahrungen in der Grabungsauswertung sammeln können, sind es einfach zu wenige Studierende um die neu anfallenden (und schon vorliegenden) Daten abzuarbeiten. Letztlich werden die Studierenden hier auch nur als günstige Arbeitskräfte gesehen. Die Auswertung und Interpretation von Grabungen ist jedoch auch eine der anspruchsvollste Arbeiten in der Archäologie, die hier strukturell immer in den Händen von Anfänger*innen bleibt. Viele meistern das, aber viele Abschlussarbeiten (v.a. BA und MA-Niveau) sind eben auch nicht so ohne weiteres publizierbar.

Man wird differenzieren müssen zwischen einer (digital zugänglichen) Materialvorlage, die Teil der Grabung und der Verursacherfinanzierung sein muss und einer tieferen wissenschaftlichen Auswertung, die fragestellungsorientiert die Datenrepositorien und Grabungsfunde (und -proben) einer Detailuntersuchung zuführt und auswertet.  Letztlich wäre das nicht unähnlich der seit langem bestehenden Kooperation/Aufgabenteilung von Archivar*innen und Historiker*innen.

Montag, 11. September 2017

Die Archäologie hat die Marktkrankheit. Wir tun so, als würden wir Geschäfte machen und werfen die Geschichte weg.

Ende 2016 berichtete der Stockholmer Archäologe Johan Runer in der schwedischen Zeitschrift Populär Arkeologi über die in Schweden bei kommerziellen Grabungsfirmen gängige Praxis, Funde, die aufgrund der engen Finanzkalkulation nicht restauriert werden können, wegzuwerfen oder zu schreddern.
Runer benannte konkret zwei Ausgrabungen in Lund und  Molnby, bei denen Funde wie Kupfermünzen, Knöpfe, Beschläge, ein Messer, ein Blech mit Ornamenten sowie mehrere unidentifizierte Gegenstände weggeworfen worden sein sollen.

Ausgrabungen in Schweden 2013
(Foto: Västgöten [CC BY SA 3.0] via WikimediaCommons)

Rettungsgrabungen werden in Schweden - wie in manchen deutschen Bundesländern - mit privaten Gabungsfirmen vorgenommen, die sich mit einem entsprechenden Angebot für den Auftrag bewerben. Je weniger Funde zur Restaurierung vorgesehen sind, um so günstiger lässt sich das Auftragsangebot kalkulieren. 
Allerdings gibt es entsprechende Direktiven, die Funde auszudünnen, bereits von den staatlichen Auftraggebern. Runer schreibt:
"Oft, besonders bei kleineren Untersuchungen, lautet die Anweisung der Landesregierung, so wenig Funde wie möglich aufzuheben. Formulierungen wie „Es werden keine Funde aufgehoben“ oder „Die Fundeinsammlung wird äußerst restriktiv sein“ sind eher die Regel in den Direktiven. Auch bei den größeren Untersuchungen wird wesentlich mehr weggeworfen als früher." (Übersetzung: unzensuriert.at)
Das Vorgehen ist unverantwortlich, wenn es auch Situationen gibt, in denen Funde aus praktischen Gründen kassiert werden müssen. Es gibr Situationen auf Grabungen, bei denen Funde in so großer Zahl anfallen, dass letztendlich nicht alles geborgen, gelagert und restauriert werden kann. Das gilt beispielsweise für Dachziegel, bisweulen auch für Nägel oder Grobkeramik. Aber auch dann ist sicherzustellen, dass die Quelleninformationen gesichert werden, etwa durch gezielte Stichproben oder durch eine Kurzaufnahme vor Ort, die in Zeiten der Digitalkamera auch eine rasche fotographische Dokumentation umfassen kann.  Das Problem ist weniger das Wegwerfen als vielmehr das finanzielle Auswahlkriterium. In jedem Fall müssen die Funde in der Grabungsdokumentation erfasst werden, so dass zumindest Kartierungen möglich sind. Nicht jeder Ziegel kann beispielsweise archiviert werden, zumal seine Aussagen eher in der Fundkartierung liegt, die dann wichtige Hinweise auf die Rekonstruktion des Dachs eines Hauses geben kann.

Entscheidend  dürfen letztlich nur wissenschaftliche Fragestellungen sein, eine verantwortungsbewusste Entscheidung ist durch den Grabungsleiter oder erfahrene Wissenschaftler zu treffen, nicht, wie das in Schweden Praxis zu sein scheint, schon am Befund durch die betreffenden, meist eher weniger erfahrenen  Ausgräber.
Auch scheint nach Runers Artikel in den Berichten nicht immer klar kommuniziert zu werden, was denn nun entsorgt worden ist. Immerhin listet der von Runer zitierte Bericht einer Grabung in Lund die weggeworfenen Objekte kurz auf. Insgesamt erinnert die Praxis mehr an ein Vertuschen als an Wissenschaft, die eben situativ reagieren muss und nicht mit standardisierten Abläufen zu leisten ist.

Gegenüber dem Svenska Dagblatt kommentiert Johan Runer:
Wir werfen unsere Geschichte weg! [...] Es ist völlig verrückt, aber diese Branche hat die Marktkrankheit bekommen. Wir tun so, als würden wir Geschäfte machen.

Das ist ein Skandal, aber gleichzeitig zeigt der Artikel von Runer, dass die wissenschaftliche Selbstkontrolle prinzipiell funktioniert. Allerdings müssen dann jetzt auch rasch Konsequenzen gezogen werden und die betreffende Praxis abgestellt werden. Dass Runers Artikel kaum Resonanz gefunden hat, ist allerdings bedenklich. In einer Stellungnahme betont das Riksantikvarieämbetet die Priorität der wissenschaftlichen Kriterien. Bei dem zitierten Fall aus Lund seien moderne Gegensände ausgesondert worden (spätes 18. Jahrhundert und jünger [was seinerseits in der Tat noch viel zu wenig diskutierte Fragen nach dem Umgang mit der Neuzeitarchäologie aufwirft]). Inzwischen seien die Verfahren insofern geändert, als die Konservierungskosten bei den Preisangeboten für die Grabungen herausgenommen wurden. Das Problem liegt auch hier in der Nachfinanzierung der Grabungen, die bei einem Verursacherprinzip oft die Auswerungs-, Restaurierungs- und Lagerkosten außer Acht lässt. 

Wasser auf die Mühlen rechter Verschwörungstheoretiker

Natürlich  nutzen einige Kreise diese Nachrichten um gegen professionelle Archäologie Stimmung zu machen. In der European Union Times, einem rechten Propagandaorgan wird der Vorgang als Teil einer Verschwörung dargestellt: "The struggle to erase Swedish history, break down Swedish culture and force the Swedes to assimilate into the multicultural globalist phenomenon is going according to plan." Als Quelle wird ein Verweise auf The Daily Westerner News gesetzt, das die Geschichte mit einem Symbolbild mit antisemitischer Symbolik verknüpft.

Links

Donnerstag, 23. Juli 2015

Die ungewollte Dienstleistung - Verantwortungen in der kommerziellen Archäologie

Interessante Einblicke in die Praxis des Verursacherprinzips:

"Wenn wir als archäologische Arbeitgeber es nicht schaffen, dieser ebenso unsozialen, wie auf Dauer unwirtschaftlichen Entwicklung entgegenzuwirken und zu verstehen, dass faire Löhne und Preise und Wertschätzung gegenüber unserer eigenen Arbeit und unseren Mitarbeitern der wesentliche Bestandteil unseres Selbstverständnisses und ökonomischen Überlebens sind, wird die privatwirtschaftliche Archäologie keine Zukunft haben. Der privatwirtschaftlichen Archäologie muss die Wertschätzung entgegengebracht werden, die ihrer gesellschaftlichen Aufgabe entspricht, nämlich zu helfen, unwiederbringlich verlorengehendes, kulturelles, historisches Erbe zu sichern, zu dokumentiern und weiterzugeben."

Dienstag, 18. Dezember 2012

Falsches Signal: Kolumbien gibt Wracks zur Plünderung frei


Mit großer Mehrheit hat das Parlament von Kolumbien ein neues Kulturgesetz verabschiedet, das es Unternehmen erlaubt, 50% der aus historischen Wracks geborgenen Goldfunde zu verkaufen. Unter dem Einfluß der Schatzgräberlobby wurde die - falsche - These der wissenschaftlich wertlosen Dublette aufgegriffen. Unbeachtet dieser Überlegungen bedeutet aber das Versprechen von legalen Gewinnen einen Aufruf zur Plünderung historischer Wracks.
Archäologen, die schon vorher gegen den Gesetzesentwurf demonstriert hatten, kündigten an, Klage einzureichen, da das Gesetz gegen nationales wie internationales Recht - unter anderem gegen die UNESCO-Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser - verstoßen würde.


Zum Archäologenprotest:

Freitag, 10. August 2012

Sponsoring für Captain Morgan

Blick auf die Bucht von Portobelo, in der Schiffe der Flotte Henry Morgans liegen
links Teile des Befestigung
(Foto R. Schreg, 2004)
In der Bucht von Portobelo an der Karibikküste von Panama liegen Schiffe der Flotte von Henry Morgan. Unterwasserarchäologen bemühen sich nun um die Erforschung und Bergung, gesponsert:
Das Projekt läuft in Kooperation mit Panamaischen Behörden und Institutionen - und wird von einer US-Firma 'hochprozentig' finanziert.
Siehe dazu auch die fb-Seite des Unternehmens, das Werbung damit macht - Slogan: "Be careful with that, boys".
Im Unterschied zu manch anderen Bergungsunternehmungen sind hier tatsächlich Fachleute involviert und die Finanzierung ist nicht auf den Erlös der Funde angewiesen. Die Funde verbleiben im Land und werden durch das Patronato Panama Viejo restauriert.

Links
Interne Links

Montag, 1. August 2011

Kommerzielle Archäologie in der Krise

Six One News über die Krise der kommerziellen Archäologie in Irland.

2007: 1709 Beschäftigte
2009:   248 Beschäftigte
2011:   noch weniger

Grabungslizenzen:
2006: 2000

2011:  280

Mittwoch, 15. Juni 2011

Schatzsuche im Meer

Die Welt berichtet über die für September geplante Bergung eines um 1580 in Indonesien gesunkenen chinesischen Schiffes durch Arqueonautas. Die Börsen-notierte Organisation hat sich dem Schutz des Unterwassererbes verschrieben. Glaubhaft ist das aber nur, wenn ein wissenschaftlich fundiertes Konzept zur Dokumentation und Publikation sowie Archivierung/Ausstellung der Funde als historische Quellen vorliegt. - Über eine Dokumentation der Fundsituation wird bei der Welt jedoch nichts gesagt.

siehe Streit um Ausstellung eines geplünderten Schiffswracks

Donnerstag, 19. Mai 2011

»Wissenschaft lebt von Aufträgen. In Aufträgen dokumentiert sich Nachfrage.«

Ein Zeit-Artikel zur Angewandten Geschiche hat auf den ersten Blick wenig mit Archäologie zu tun. Hier geht es um das "Zentrum für Angewandte Geschichte", das im Auftrag von Unternehmen Firmengeschichten aufarbeitet. Dabei entstehen renommierte Publikationen, die nicht immer erkennen lassen, dass es sich um eine Auftragsarbeit handelt. Zum Konzept des ZAG und der Idee des geisteswissenschaftlichen Dienstleisters auch das Interview mit dessen Leiter Gregor Schöllgen.

Und doch: Ist Archäologie als Dienstleistung denkbar? Wer beauftragt die Archäologen? - mal vom Verursacher bei der Rettungsgrabung abgesehen, der das selten so ganz frewillig macht? Wie unabhängig sind archäologische Forschungen?