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Donnerstag, 23. Juli 2026

Die Gesetzesänderungen und ihre Termine im Überblick

Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern haben ihre Denkmalschutzgesetze bereits handstreichartig geändert (Archaeologik 26.6.2026). In Niedersachsen und Sachsen laufen die Verfahren noch (Archaeologik 15.7.2026). In Schleswig-Holstein wird das Thema in der nächsten Legislaturperiode auf den Tisch kommen.

Die parallel laufenden Gesetzgebungsverfahren sehen zumeist die Möglichkeit der Stellungnahme von Fachverbänden vor.  Traditionell ist da die DGUF engagiert, die aktuell auch den Prozess in Nordrhein-Westfalen aktiv begleitet. 

Da aktuell alles gehäuft kommt, wird es schwierig, mit dem ja ehrenamtlichen Engagement in allen Gesetzgebungsprozessen präsent zu sein. Gefragt sind die regionalen archäologischen Gesellschaften, die aber vielfach so eng mit der jeweiligen Landesarchäologie personell und bezüglich ihrer Adresse verzahnt sind, dass sie sich kaum wirkungsvoll politisch positioniert werden können und ggf. zentrale Vorstandsmitglieder sich als Landesbeamte in diese Verfahren öffentlich nur bedingt einbringen können.

Daher ist es wichtig, dass die Gelegenheit zu Stellungnahmen in  regulären Anhörrungsverfahren, aber auch gegenüber den Landtagsabgeordneten genutzt werden - und Petitionen wahrgenommen werden. Vielfach finden die laufenden gesetzgebungsprozesse aber kaum Beachtung und finden den Weg gar nicht erst in die Medien.

Mit Hilfe von KI habe ich daher folgende Liste erstellt, die zeigen soll, wo welche Änderungen im Busch sind und wo es lohnt, die Augen offen zu halten. Dazu habe ich Google KI wie folgt gepromptet: "Stelle mir eine Liste zum aktuellen Stand der Novellierungen der Denkmalschutzgesetze in Deutschland zusammen. Bitte gib 1.) Link zum 2025 gültigen Gesetz,  2.) eine Zusammenfassung der geplanten Änderungen (insbes. Verlagerung auf Untere Denkmalschutzbehörde, Abkehr vom deklaratorischen Prinzip, Umgang mit Verursacherprinzip, Wirtschaftlichkeitsvorbehalte), 3.) Stand des Gesetzgebungsverfahrens mit Fristen zu Anhörungen und Stellungnahmen und eine 4.) Liste der eingegangenen Stellungnahmen. Die Links müssen zuverlässig stimmen. Prüfe alle Angaben gegen!"

Das Ergebnis habe ich nur geringfügig bearbeitet. Ich habe den Inhalt anhand der gebotenen Quellen punktuell geprüft, Dabei sind mir wenige offensichtliche Falschaussagen (Bremen, Sachsen-Anhalt) aufgefallen, die ich ebenso wie einige offensichtlich falsche Links entfernt habe. Für die Inhalte kann ich nicht garantieren, ich hoffe aber, dass das Gesamtbild einigermaßen korrekt ist und gerade die Angaben zu dem Stand der Gesetzgebungsverfahren stimmen. Ich habe rot markiert, wo es mir demnach sinnvoll scheint, aktiv zu werden und vorsorglich z.B. Landtagsabegordnete individuell zu kontaktieren.

Die Erosion der Denkmalschutzgesetze ist für die Wissenschaft wie auch für zahlreiche Wissenschaftler eine Katastrophe - und natürlich auch für  die jeweiligen Landschaften, die mit ihren Kulturdenkmälern auch an Lebensqualität verlieren. Unbewusst ist der Denkmalverlust auch ein Faktor, der zur Entwurzelung der Menschen und deren Radikalisierung oder jedenfalls ihre Anfälligkeit für Populisten beiträgt - die ja ihrerseits eine mythische Vergangenheit erfinden. Denkmäler sind eben auch eine Quelle kritischer historischer Erkenntnis.

 

Baden-Württemberg

1) Gültiges Gesetz (Stand 2025)

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Donnerstag, 7. Mai 2026

"Für eine gute Entwicklung der Landesmuseen und ihrer Sammlungen setzen wir uns ein." Der Koalitionsvertrag 2026 in Baden-Württemberg

Vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg Anfang März stand wenig zur Denkmalpflege in den Wahlprogrammen (Archaeologik 28.2.2026):

Jetzt liegt der Koalitionsvertrag von Grünen und CDU zur Bildung einer Landesregierung vor. Hier finden sich einige Passagen, die auf Kultur- und Denkmalpolitik eingehen.

Im Bereich Tourismus sollen digitale Angebote und KI-Anwendungen zur Ressourcenschonung bis hin zur Echtzeit-Gästeinformation beitragen und damit eine enge Vernetzung der touristischen Angebote auch zu Kultur- und Denkmaleinrichtungen stärken (S. 28).  Der KI-Einsatz in der Kultur wird auch S. 43 thematisiert, wonach die KI-Kompetenzen in den Kultureinrichtungen des Landes ausgebaut werden sollen. Ein Förderprogramm soll Kultureinrichtungen bei der Erprobung innovativer KI-Anwendungen unterstützen. Dieser KI- und Digitalfokus entstammt dem Wahlprogramm der CDU.

Seite 42f des Koalitionsvertrages heißt es:

Das Land als verlässlicher Partner für Kunst und Kultur Zu den Stärken unseres Landes gehört die besonders reiche Kunst- und Kulturszene, die Spitzeneinrichtungen des Landes ebenso umfasst wie kleinere Initiativen, kommunale Institutionen ebenso wie die Amateur- und Breitenkultur. Wir verstehen Kunst und Kultur als verbindendes Element über gesellschaftliche Gruppen hinweg, das in den Städten und den ländlichen Räumen gleichermaßen wirkt. Für uns sind kulturelle Bildung und Teilhabe wesentliche Grundlagen einer modernen Bürgergesellschaft. Wir wollen niedrigschwellige Zugänge zu Kultur für alle ermöglichen. Dabei berücksichtigen und unterstützen wir auch den wertvollen Beitrag des Ehrenamts zum kulturellen Leben. Wir stehen zur Kunstfreiheit. Um Kultureinrichtungen besser und unbürokratisch zu unterstützen, wollen wir den Aufwand für Einzelmaßnahmen verringern und stärker auf institutionelle Förderung setzen. In schwierigen Zeiten sind wir ein vorausschauender und auch finanziell verlässlicher Partner. Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir angesichts angespannter Haushalte Einrichtungen und Kulturschaffenden Perspektiven geben und setzen uns dafür ein, das kulturelle Angebot vor Ort zu erhalten. Der Ausgleich der Tarifsteigerungen in staatlichen Einrichtungen wird gesichert. Wir setzen uns für eine faire Vergütung im Bereich der privaten Trägerschaften sowie freischaffender Künstlerinnen und Künstler ein.

Das Land steht in besonderer Verantwortung für seine staatlichen Einrichtungen. Wir statten sie – insbesondere unsere Museen, Bibliotheken und das Landesarchiv – mit den zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Mitteln aus, denn sie sind das Fundament unserer Wissensgesellschaft. Für eine gute Entwicklung der Landesmuseen und ihrer Sammlungen setzen wir uns ein. Wir stärken Museen und Bibliotheken als „Dritte Orte“. Gemeinsam mit den Städten Stuttgart und Karlsruhe erhalten wir unsere Staatstheater als Mehrspartenhäuser mit Oper, Schauspiel und Ballett und setzen Rahmenbedingungen, damit diese durch die Qualität und Exzellenz ihrer künstlerischen Produktionen weiterhin national wie international ausstrahlen können.

Wir wollen den Wandel der Kulturlandschaft durch Digitalisierung unterstützend begleiten sowie den Erhalt und den Neubau von Kultur- und Funktionsgebäuden langfristig sichern. Die finanziell schwierigen Haushaltslagen erfordern aus unserer Sicht einen Kulturdialog mit den Kommunen, den Kulturschaffenden aus allen Sparten und Hierarchieebenen und externen Expertinnen und Experten. Wir wollen die Kultur stärken und vernetzen, Raum für Neues schaffen, Kooperationsmöglichkeiten aufzeigen, innovative Strategien entwickeln und Planungssicherheit geben.  

Das Konzept der Großen Landesausstellung wollen wir überarbeiten. 

 ...

Die Großen Landesausstellungen in Baden-Württemberg waren den letzten Jahrzehnten eine wesentliche Plattform historische und insbesondere archäologische Themen der Öffentlichkeit zu präsentieren.  

Seite 103 folgt eine Passage speziell zu Denkmalpflege und Kulturerbe. Hier steht:

Baden-Württemberg ist gesegnet mit einem herausragenden Kulturerbe. Wir stellen uns der Verantwortung, diese Zeugnisse der Kulturgeschichte zu bewahren, ihre Bedeutung zu vermitteln und sie erlebbar zu machen. Wir unterstützen die UNESCO-Welterbebewerbungen bezüglich des Fernsehturms Stuttgart und des frühkeltischen Machtzentrums Heuneburg. Den Welterbefonds BW führen wir fort, um die wertvolle Arbeit an allen sieben UNESCOWelterbestätten zu unterstützen. Mit einer eigenen Eiszeitkunst-Konzeption wollen wir das Bewusstsein für die historische Bedeutung der ältesten vom Menschen geschaffenen Kunst weiter voranbringen und deren touristische Potenziale besser erschließen.

Die Plattform DenkmalnetzBW wollen wir nutzen, um Haupt- und Ehrenamtliche in der Denkmalpflege zu vernetzen, gute Lösungen im Denkmalschutz breiter bekannt zu machen und die Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden zu erleichtern.

Beim Denkmalschutz gilt für uns: Wir wollen Schutz, aber auch Spielräume für neue Ideen, für Sanierung, Umbau und Nutzung. Wir setzen auf einen pragmatischen Ansatz, der Denkmalschutz und erneuerbare Energien in Einklang bringt. Wohnen im Denkmal wollen wir stärken. 

Angesichts der Entwicklung in Niederstotzingen, wo nach der Mammut-Blamage (Archaeologik 8.10.2022; 16.3.2026) der einstige UNESCO- Archäopark inzwischen als Kindergarten genutzt wird (Naturnaher Kindergarten am Vogelherd) ist das Versprechen bemerkenswert, nun eine Eiszeitkunst-Konzeption zu erarbeiten.

Interessant ist, was die Grünen in den Verhandlungen mit der CDU offenbar nicht durchsetzen konnten.  Im Wahlprogramm der Grünen wurde die Provenienzforschung und koloniale Vergangenheit relativ breit thematisiert - das Thema fehlt im Koalitionsvertrag. Zwar sollen Museen und Bibliotheken als „Dritte Orte“ gestärkt werden, aber von einem freien Eintritt für Kinder und Jugendliche in die Sammlungsausstellungen der Landesmuseen ist keine Rede mehr..

 

Einen breiten Raum nimmt im Koalitionsvertrag die Universiäts- und Forschungspolitik ein (S. 34-42). Geistes- und Kulturwissenschaften spielen dabei jedoch keine Rolle. Ein Abschnitt heisst "Freiheit von Forschung und Lehre verteidigen" und trägt den wissenschaftsfeindlichen Agitationen der amerikanischen MAGAs oder der AfD Rechnung.  "Die Wissenschaftsfreiheit ist das unverzichtbare Grundprinzip unserer Politik. Wir lehnen alle Formen von Einschränkungen entschieden ab, die dieser Freiheit entgegenstehen oder sie einengen könnten. Dazu zählen Vorgaben, die Themen, Methoden oder Kooperationen in der Forschung beschränken. Sie widersprechen dem Prinzip der ergebnisoffenen Wissenschaft." Für Wissenschaftler*innen aus den möglicherweise bald den Rechtsextremisten anheim fallenden Bundesländern mögen die "Beratungsstellen für angegriffene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler" hilfreich sein. Ein Passus gilt der Wissenschaftskommunikation: "Wir setzen uns für eine offene, digitale und transparente Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse und Methoden ein. Dies stärkt die Rolle der Wissenschaft und ihre Glaubwürdigkeit in der Gesellschaft". 

 

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Montag, 16. März 2026

Realsatire Weltkulturerbe in Baden-Württemberg

Die in Ravensburg ansässige 'Schwäbische' berichtet aktuell über das UNESCO-Welterbe Eiszeitkunst als einer Realsatire.


Der Unesco-Titel für die Eiszeitkunst auf der Schwäbischen Alb war 2017 eine riesige Ehre, doch bereits fünf Jahre nach der Verleihung zeigten sich ernsthafte Schwächen im Konzept. Der einst zentrale Archäopark Vogelherd, getragen von der Gemeinde Niederstotzingen, wurde 2022 aus Geldnot geschlossen. Der Bau des Archäoparks Vogelherd war ein größeres Gemeinschaftsprojekt, bei dem die Stadt Niederstotzingen die Bauherrin war. Die Gesamtkosten für den Bau beliefen sich auf über 4 Millionen Euro. Finanziert wurde das Projekt aus Zuschüssen vom Land Baden-Württemberg, Mitteln der Europäischen Union und einem Eigenanteil der Stadt Niederstotzingen von 900.000€.

Für Besucher, die sich vom Welterbe-Status angezogen fühlen, ist die Realität heute ernüchternd: An der Autobahn stehen große Hinweisschilder, vor Ort steht ein verrammeltes Museum, dessen einzige Perspektive es ist, dass es  als Kindergarten weiter genutzt werden kann. Anwohner beschreiben die Situation vor Ort mit Worten wie "Wüste" oder "Sauerei". Die eigentlichen Welterbe-Höhlen im Lonetal – darunter der Fundort des berühmten „Löwenmenschen“ – sind teils unzugänglich oder instabil. 

Zwar wurde inzwischen der Welterbefonds BW aufgelegt, mit dem das Land Baden-Württemberg Projekte an seinen Welterbestätten mit Millionenbeträgen fördert. Im Lonetal wurde spekuliert, ob Gelder stattdessen in die nun groß angelegte Kelten-Initiative des Landes geflossen seien, eine Vermutung, die das Land jedoch zurückwies. Ende 2025 wurde eine Förderung des Landes von 540.000 € für das Welterbe Eiszeitkunst gewährt, das in  Maßnahmen fliesst, die sich dem Schutz und der Vermittlung der weltweit einzigartigen eiszeitlichen Kunstwerke widmen. Dazu zählen die Herstellung von 3D-Repliken des Löwenmenschen, konservatorische Verbesserungen im Urgeschichtlichen Museum Blaubeuren, der Schutz von Fledermäusen an der Bocksteinhöhle sowie die Planung des Welterbetags 2026. Eine dauerhafte Finanzierung lehnte die Landesregierung jedoch ab. Die Politik scheint zwar punktuelle Projekte zu finanzieren, doch für eine nachhaltige, laufende Unterstützung von Kulturstätten, die langfristig Strahlkraft entwickeln sollen, fehlt es oft am politischen Willen und an Haushaltsmitteln.

Leider ist der Status als Weltkulturerbe vielfach ein hohes Risiko, dass Authentizität und historisch-archäologischer Quellenwert eher verloren gehen oder gar zerstört werden. Am Ende läuft das möglicherweise dem gesellschaftlichen Auftrag der Archäologie - Bildungsarbeit und ein Bewusstsein für die Dimension der Zeit den Quellenwert historischer Überreste - sogar entgegen, weil es sozial zu wenig nachhaltig ist und am Ende den Eindruck von Geldverschwendung und Irrelevanz vermittelt.

Weißes (am Kreisel) und braunes Mammut als Wegweiser
(Foto: M. Decoster, 31.10.2020)


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Samstag, 28. Februar 2026

Wahlprogramme aus Baden-Württemberg - fast ein Totalausfall für Kulturerbe, Denkmalpflege und Kulturwissenschaften

Am 8. März ist Landtagswahl in Baden-Württemberg (und am 22.3. in Rheinland-Pfalz). Nach der letzten Wahl in Baden-Württemberg hatte die Archäologie 2021 im grün-schwarzen Koalitionsvertrag auch einen gewissen Stellenwert. Zum Programm gehörten auch öffentlich zugängliche Denkmalinformationen in einem Denkmalportal, um Transparenz zu schaffen und  Interesse zu wecken. Dafür ist Geld geflossen, das zur Denkmalkarte Baden-Württemberg geführt hat. Beim Linden-Museum in Stuttgart zum Beispiel  liegt noch keine verbindliche Planung vor (swr 7.1.2026).
 
Die Wahlprogramme sind erreichbar über: 

Die GRÜNEN - Stabil in bewegten Zeiten

Das Wahlprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg zur Landtagswahl 2026 (hier online) steht unter dem Motto „Stabil in bewegten Zeiten“. Mit Cem Özdemir als Spitzenkandidat setzen die Grünen auf eine Politik der „radikalen Sachlichkeit“, um Baden-Württemberg als lebenswerte Heimat und innovativen Wirtschaftsstandort zu erhalten. Die Schwerpunkte liegen auf den drei Kernbereichen Klimaschutz und Natur, Wirtschaft und Innovation sowie Bildung und Aufstieg.

Das Wahlprogramm behandelt Kultur an verschiedenen Stellen als verbindendes Element. Es erwähnt Kulturföderung, die Rolle von Buchläden (S. 65) oder die Bedeutung des Ehrenamts (S. 66) - aber auch Museen (S. 66) mit einem besonderen Augenmerk jedoch auf der Provenienzforschung. "Baden-Württemberg stellt sich seiner kolonialen Vergangenheit und ist Vorreiter für Provenienzforschung und Restitution. Wir unterstützen den Weg unserer Museen und Einrichtungen, weiterhin konsequent und transparent aufzuarbeiten, woher Objekte in unseren Museen sowie wissenschaftlichen Sammlungen kommen, um unrechtmäßig erworbene Kulturgüter zu identifizieren und zurückzugeben. Dafür stärken wir unsere Gesamtstrategie „Koloniale Verantwortung“, an der Museen, Hochschulen und Archive beteiligt sind. Wir stärken lokale Initiativen, Museen und Bildungsstätten bei regionalen Projekten". Und weiter: "Unsere Landesmuseen sind wichtige Orte der Forschung, der Bildung und der Wissenschaftskommunikation. Wir werden den freien Eintritt für Kinder und Jugendliche in die Sammlungsausstellungen der Landesmuseen fortsetzen. Es ist unsere Aufgabe, die Landesmuseen zukunftsfest aufzustellen" (S. 67).

Die Grünen in Baden-Württemberg setzen in Kapitel 4.4 auf die Freiheit der Kunst, die Stärkung der Breitenkultur, der Clubszene („POPLÄND“) und des Ehrenamts. Geplant sind eine Sanierungsoffensive für Kulturbauten, ein Nothilfefonds, verbesserte Arbeitsbedingungen für Künstler sowie die Förderung kultureller Teilhabe und regionaler Identität. Die Förderung für Kultur wurde um 60 Prozent gesteigert, um Kulturangebote trotz angespannter Haushaltslage, besonders in Kommunen, zukunftsfähig zu sichern. Das Kapitel  enthält jedoch keine expliziten Ausführungen zum Denkmalschutz, fordert jedoch eine Sanierungsoffensive für Kunst- und Kulturbauten [S. 65]. Bemerkenswerterweise  wird die "Heimatpflege" als Ausdruck von Tradition gewürdigt, ohne konkrete denkmalschutzrechtliche Maßnahmen zu nennen. Von Kulturdenkmälern ist nur in Kap. 1.1. als touristischen Wirttschaftsfaktor die Rede.

In Kapitel 4.5. Kraft des Landes: ländlicher Raum in Bewegung (S. 63) steht  dann aber doch noch eine einschlägige Passage

Zum kulturellen Erbe des Landes gehören auch herausragende landeseigene Schätze wie die über 40.000 Jahre alte Eiszeitkunst. Sie ist die älteste vom Menschen geschaffene Kunst der Welt – gefunden auf der Schwäbischen Alb. Mit der eigenen Eiszeitkunst-Konzeption werden wir das Bewusstsein für die historische Bedeutung dieses großartigen UNESCO-Weltkulturerbes weiter voranbringen. Die Eiszeitkunst ist genauso Bestandteil unserer baden-württembergischen Kulturgüter im starken ländlichen Raum wie die staatlichen Schlösser und Gärten, die jedes Jahr mehrere Millionen Besucher*innen anziehen. 

Ob dies nun eine Perspektive für die Mammut-Blamage (Archaeologik 8.10.2022) bedeutet, bleibt offen.

Der Heimatbegriff nimmt auffallend viel Raum ein. Er wird definiert wie folgt: "Heimat ist mehr als ein Ort auf der Landkarte – Heimat bedeutet Vertrautheit und Lebendigkeit. Heimat entsteht dort, wo Menschen Halt finden, wo sie frei und sicher leben können. Ein Zuhause ist etwas, das wir gemeinsam teilen" (S. 69). 

 

Kapitel 2.3 („Chancen erweitern“) fokussiert sich primär auf die Verbesserung von Studienbedingungen durch den Ausbau von Wohnheimplätzen und die Erhöhung der Kapazitäten in Medizin-, IT- und Lehramtsstudiengängen. "Die Freiheit der Wissenschaft ist in unserer Landesverfassung verankert. Hochschulen sind Räume des Nachdenkens, der Diskussion und der Innovation. Sie müssen geschützt, gestärkt und verlässlich finanziert werden" (S. 20). 

Die Stärkung der Wissenschaft sieht das Programm in der Unterstützung von Campi, Zentren und Verbünden für moderne, angewandte Technologien wie z.B. KI. Gundsätzlich wird darauf verwiesen, dass die bisherige grün-schwarze Landesregierung eine Aufstockung der Grundfinanzierung bereits auf den Weg gebracht hätte. Ein Verweis auf Geistes- und Sozialwissenschaften findet sich an unerwartetem Zusammenhang: "In der Sicherheits- und Verteidigungsforschung wollen wir geistes- und sozialwissenschaftliche Perspektiven einbeziehen und stärken" (S. 18). 

Anders als bei den anderen Parteien wird bezüglich der Universitäten ausdrcklich von Gleichstellung thematisiert (S. 20). 

 

 CDU - Agenda der Zuversicht – Unser Land in guten Händen

Die CDU stellt ihr "Regierungsprogramm" unter das Motto "Agenda der Zuversicht – Unser Land in guten Händen" (hier online).

Eine Suche nach den Begriffen "kuturelles Erbe", Denkmalpflege, Denkmalschutz und Archäologie (bzw. deren Abwandlungen bringt keine Ergebnisse. Auch Geistes- und Kulturwissenschaften werden nicht erwähnt.

Immerhin gibt es eine  Kulturstrategie 2036 (S. 90).

"Wir werden unsere reichhaltige Kunst- und Kulturlandschaft erhalten und Baden-Württemberg als Kulturland weiter stärken. Dazu werden wir eine Kulturstrategie Baden-Württemberg entwickeln, um für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, den Wandel der Kulturlandschaft etwa im Zuge der Digitalisierung unterstützend zu begleiten und den Erhalt und Neubau von Kulturgebäuden langfristig zu sichern. Zugleich setzen wir uns für die nachhaltige Archivierung digitaler Formate ein, um unsere Gegenwartskultur auch für nachfolgende Generationen erlebbar zu machen. Die Bewerbung der Stadt Heidelberg als europäische Kulturhauptstadt werden wir mit Nachdruck unterstützen."

Interessanterweise geht es hier beim Erhalt nur um digitale Daten, nicht um Bau- und Bodendenkmäler, noch um Kulturlandschaften - denen wird S. 59 ein ganzer Absatz gewidmet:

"Unsere Heimat ist eine gewachsene und über Jahrhunderte vom Menschen geprägte Kulturlandschaft. Diese Kulturlandschaft wollen wir durch Pflege und Nutzung erhalten. Wir setzen auf regionale Lösungen und gezielte Förderung statt starrer neuer Schutzkulissen. Wir respektieren den Schutz des Eigentums und die über Generationen gelebte Verantwortungskultur. Wir führen das Förderprogramm „FAKT“ fort und honorieren öffentliche Leistungen der Landwirtschaft. Auch die Landschaftspflegerichtlinie bleibt zentrales Instrument für Biodiversität und Kulturlandschaft. Wir setzen die Ziele des Biodiversitätsstärkungsgesetzes konsequent um. Die Streuobstkonzeption wird fortgeführt und finanziell gestärkt – Streuobst ist Kulturgut und Lebensraum zugleich" (S. 59).

Im Kontext von Weinbau und Weinbautourismus wird S. 56 außerdem der Erhalt der kulturell und landschaftlich bedeutsamen Steillagen als Anliegen genannt. Mit dem Schlagwort Werteland  verbindet die CDU eine "gemeinsame Geschichte, einer gewachsene Kultur und geteilte Werte".   Denkmalpflege kommt dennoch an keiner Stelle vor.

In der Bildungs- und Uiversitätspolitik setzt sich die CDU für Wissenschaftsfreiheit ein. "Staatliche Eingriffe oder ideologische Vorgaben lehnen wir ab. Das gilt auch für die Schaffung von weltanschaulich motivierten Einrichtungen."  Dazu sollen auch die Zivilklauseln jeder Art werden abgeschafft werden, die den Universitäten bislang dier Entwicklung von Militärtechnik untersagen. "denn Wissenschaftsfreiheit gilt auch für Sicherheits- und Verteidigungsforschung".  Insgesamt soll Wissenschaft viel mehr an den Bedürfnissen der Wirtschaft ausgerichtet werden. Das geschieht nicht über Vorgaben, sondern mit dem Instrument, dass Gründungen als gleichwertige Aufgabe neben Forschung und Lehre verankert werden sollen. Das bedeutet eine Lenkung über leistungsorientierte Mittelvergabe, die sich an der Anzahl der Ausgründungen oder Patentanmeldungen orientiert. Kultur- und Geisteswissenschaften werden damit massiv unter Spardruck gesetzt. Im Programm liest sich das (S. 29) so:

› GRÜNDUNGS- UND INNOVATIONSKULTUR AUSBAUEN
Wir wollen alles dafür tun, dass aus klugen Ideen schneller Anwendungen und neue Unternehmen entstehen. Hierfür werden wir die Gründertätigkeit als gleichwertige Kernaufgabe der Hochschulen neben Forschung und Lehre gesetzlich verankern. Mit leistungsorientierter Mittelvergabe, Folgeprogrammen zur Anschlussfinanzierung sowie gezielter Unterstützung für technologieintensive Innovationen fördern wir zukunftsweisende Forschungsprojekte.
Wechsel zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sollen in beide Richtungen leichter möglich werden. Für Forscherinnen und Forscher, die Innovationen in die Praxis tragen, schaffen wir faire und attraktive Wege zurück in die Wissenschaft. Gleichzeitig werden wir Gründungen durch Professorinnen und Professoren erleichtern. So wollen wir Unternehmergeist fördern und Talente für die Wissenschaft erhalten. Mittels Genehmigungsfiktionen und großzügiger Übergangsregelungen wollen wir erfolgreiche ausländische Promovierende etwa für Gründungsvorhaben langfristig im Land halten. 

Andere Bundesländer haben solch eine Regelung schon - etwa im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz. 

 

SPD - Weil es um Dich geht.

Im Wahlprogramm der SPD (hier online) heisst es: "Kultur ist zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft und trägt zum Zusammenhalt und zur Demokratieförderung bei" (S.51 ). "Kulturelle Bildung ist entscheidend für die Entwicklung unserer Gesellschaft."  

Damit enthält Kapitel 11.1. "Kultur" zwar prinzipiell ein starkes Statement zur Kultur.  Generell ist von kulturellem Erbe oder Denkmalschutz keine Rede. Angesprochen wird nur "Brauchtumspflege": "Wir setzen uns für eine Stärkung der Brauchtumspflege in Baden-Württemberg ein. Unsere schwäbisch-alemannische Fastnacht als nationales UNESCO-Kulturerbe verdient besonderen Schutz und Förderung" (S. 53).  Das Programm formuliert dendem Vorwurf, die grün-schwarze Landesregierung habe es versäumt, die Kulturfinanzierung zukunftssicher zu gestalten und gefährde so die reiche Kulturlandschaft. Kulturlandschaft ist hier rein metaphorisch gedacht, denn die reelle, auch ökologisch interessante und für den Naturschutz so bedeutende Kulturlandschaft findet im Programm keine Beachtung. 

Relevant für den Umgang mit Kulturerbe und Archäologie sind daher nur zwei Passagen.

Zum einen das Bekenntnis zur Provenenzforschung in Museen (S. 51 ) und zum anderen die Forderung nach freiem Eintritt  zu Dauerausstellungen in den Landesmuseen" (S. 52). Begründet wir dies dadurch, dass allen Bürger:innen der Zugang zu Kunst und Kultur möglich sein müsse.  

"Wissenschaft braucht Freiheit, Forschung braucht Innovation – beides ist unverzichtbar für Baden-Württemberg. Hochschulen sollen eigenständig darüber entscheiden können, ob sie eine Zivilklausel in ihrer Grundordnung verankern. Unser Land ist ein führender Wissenschaftsstandort in Europa, den wir sichern und weiter ausbauen wollen. (S. 47).

 Die SPD strebt nach einer Stärkung der Position der Studierenden, etwa im Rahmen der Studierendenvertretungen oder durch die Idee eines studentischen Prorektors an den Universitäten.  Zu begrüßen ist die Forderung, wonach bei Promotionsstellen sichergestellt werden soll, "dass mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit der wissenschaftlichen Qualifizierung zugute kommen" (S. 48). Dabei wird aber zu bedenken sein, dass gerade in den Geistes- udn Kulturwissenschaften bis heute die Promotionsstellen nicht als Vollzeitstellen aufgefasst werden. Insbesondere bei den Assistenzstellen an den Universitäten sind auf Promovierendenniveau vielfach immer noch Halbzeitstellen angedacht. Möchte man 50% der Arbeitszeit tatsächlich der Promotion vorbehalten, müssen die Lehrdeputate gesenkt werden, die aber für die Aufrechterhaltung der Studiengänge unerlässlich sind. Der früher vorhandene Mittelbau an den Universitäten wurde die vergangenen Jahre aber zugunsten befristeter Qualifikationsstellen abgebaut.

Finanzierungsfragen werden konkret angesprochen. Gelder des Sondervermögens des Bundes sollen in die Bausanierung der Universitäten und Universitätskliiken fließen, das Land müsse sich verpflichten, Förderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu kofinanzieren. Hier wäre es m.E. allerdings wichtiger, den Lehrstühlen mehr Grundmittel zur Verfügung zu stellen, mit denen ohne aufwendige Projektanträge innovative Forschungsansätze gestestet werden können und auch Überbrückungsfinanzierungen möglich sind, um die Risiken drittmittelbasierter Finanzierung abzufedern. Das wäre am ehesten geeignet, Innovationspotentiale zu wecken und diese nicht durch Drittmittelbürokratie gleich wieder zu erwürgen.


AfD - Unser Land verdient ein Comeback

Das Motto des baden-württembergischen AfD-Programms "Unser Land verdient ein Comeback" (hier online) ist so rückwärts gerichtet wie Make America Great Again oder die Germanophilie der Alten Rechten. Angesichts zahlreicher Holocaust-Verharmlosungen und Anlehnungen an NS-Rhetorik insbesondere im Höcke-Umfeld ist diese Partei zwar grundsätzlich nicht wählbar, aber da sie nach Wahlumfragen erschreckend viele Anhänger hat, sei auch das AfD-Wahlprogramm auf Aussagen zu Kultur- und Universitätspolitik durchgesehen. Das Baden-Württemberger Wahlprogramm hält sich im Vergleich zu dem aus Sachsen-Anhalt  mit kritischen Aussagen auffallend zurück. Im dortigen "Regierungsprogramm" nimmt eine "patriotische Kulturpolitik" breiten Raum ein. Das Kulturkonzept der AfD konzentriert sich dort vorrangig auf die „guten Seiten der deutschen Geschichte“. Ziel ist eine positive Geschichtsschreibung, bei der „Selbsthass“ und „Schuldgefühle“ überwunden werden sollen. Im Klartext heißt das, dass wir Millionen Ermordete und Milionen Kriegstote schulterzuckend hinnehmen sollen und erneut offen sein sollen für die Idee der "Remigration", die schon einmal am Anfang der Verfolgung aller Unliebsamen stand. Das Gedenken an den Zweiten Weltkrieg wird dementsprechend weitgehend ausgeklammert, aber die Pflege und Erhaltung von Kriegerdenkmälern ist der AfD eine explizite Ausnahme wert. In der Kunst unterscheidet die Partei in Sachsen-Anhalt zwischen deutschen und „antideutschen Kunst“-Formen. Eine staatliche Unterstützung ist dabei an die Bedingung geknüpft, dass die Werke maßgeblich zur deutschen „Identitätsfindung“ beitragen.

Das baden-württembergische Programm ist da deutlich zurückhaltender, widerspricht dieser Linie aber auch nicht. Zunächst einmal ist festzustellen, dass in Baden-Württemberg das AfD-Programm das einzige ist, in dem Baudenkmäler überhaupt genannt werden. Hier heißt es S. 59 unter der Überschrift  "Finanzierung der Kirchen auf andere Basis stellen":  "Wir setzen uns für den Erhalt von Kirchengebäuden als Kirchen, als Orte des Glaubens und des kulturellen Lebens und als Baudenkmäler ein."

Ihrem Kulturbegriff verbindet die AfD aber auch in Baden-Württembrg mit Identität und Nationalstolz. "Für die AfD sind Kultur und Kunst von zentraler Bedeutung, um die Identität zu erhalten und den Fortbestand unserer Kultur zu sichern. Vor dem Hintergrund, dass Deutschland zu den großen europäischen Kulturnationen gehört und Baden-Württemberg ein besonders traditionsreicher Teil davon ist, sind der Erhalt der Kultureinrichtungen und die Sicherstellung der Freiheit der Künste der zentrale Auftrag für den Staat und das Land. Wir begrüßen die kulturellen Anregungen aus aller Welt, jedoch wollen wir nicht, dass Baden-Württemberg in einem beliebigen globalistischen Multikulturalismus aufgeht" (S. 56). 

Zur Kulturpolitik nöhlt die AfD an allen möglichen Stellen ihres Programms (öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Filmförderung) von fehlender Staatsferne und politischer Neutralität, wobei zwischen den Zeilen deutlich zu lesen ist, dass es ihr um eine Zensur "politisch einseitiger Inhalte mit extrem links-progressiver Ausrichtung" geht, worunter alles zu fassen ist, das ihrem rückwärtsgewandten, christlich verbrämten Weltbild nicht entspricht.

Das einzge  Kulturgut, das die AfD  aufführt ist der Wald (S. 65: unter dem Punkt "Jagd, Forst- und Fischwirtschaft"):  "Der Erhalt des Kulturgutes Wald bedarf eines  ganzheitlichen Ansatzes, der sowohl waldbaulichen als auch wildtierökologischen Belangen Rechnung trägt. Neben der Jagd spielen demnach auch Wildruhebereiche, eine gute Nahrungsverfügbarkeit und Forstschutzmaßnahmen eine wesentliche Rolle im Waldbau." Die Risiken, die sich für den Wald durch Klimawandel und Emissionen ergeben, übergeht das AfD-Programm und bagatellisiert oder leugnet sie gegen jede Evidenz und Vernunft.

Zur Universitätspolitik wird ebenfalls nichts Sinnvolles ausgesagt. Die Hauptforderungen sind: 

  • Entpolitisierung und Ressourcenumschichtung: Abschaffung von Beauftragten für Klima, Antidiskriminierung und Gleichstellung. Die freiwerdenden Mittel sollen direkt in die akademische Leistung fließen.
  • Wiederherstellung fachlicher Exzellenz: Besetzung von Professuren rein nach Leistung statt nach Quoten. Fakultäten sollen die volle Kontrolle über Studieninhalte zurückerhalten, um eine „Verschulung“ des Studiums zu beenden.
  • Gewährleistung der „Freien Rede“: Verbot von Gender-Zwang und politischer Korrektheit. Hochschulen sollen Orte des freien Diskurses ohne den Ausschluss missliebiger Meinungen oder Redner sein.

In der Praxis würden damit ganz wenige Stellen frei. Fachliche Exzellenz ist nach wie vor das entscheidende Kriterium bei Stellenbesetzungen, aber natürlich muss eine Universität auch darauf achten, dass sich diese Exzellenz auch entfalten kann. dazu gehört eine Diversität des Personals. Einen Gender-Zwang gibt es nicht. Aber es gehört zur Prägnanz gerade einer wissenschaftlichen Sprache möglichst genau auszudrücken, was man meint (also "das Richtige, das Wahre treffend [zu] formulieren") - und da ist eine geschlechtliche Differenzierung heute eben durchaus von Bedeutung. Politisch korrekt formulieren heisst per se, so zu formulieren, dass man falsche Assoziationen vermeidet. Das ist also kein Widerspruch zur Formulierung des Richtigen, sondern geradezu dessen Voraussetzung. Die Ausführungen zur Hochschulpolitik entlarven sich als substanzlosess Gelaber. Nur ein Punkt scheint mir hier interessant und richtig, nämlich der der "Verschulung" des Studiums - ich befürchte nur, dass man hier gemeinhin etwas anderes vertsteht als die AfD mit ihrem Schlagwort, das man angesichts des Mimimi des Programms einfach auch als "Indoktrination" lesen kann.

Wer verständlicherweise Protest wählen möchte, der hat da im Übrigen weit bessere Optionen etwa bei den Freien Wählern, der PARTEI, Klimaliste BW, ÖDP,  VOLT, bündnis C, PdH BW, BSW, Grechtigkeitspartei, PDR, PDF, Tierschutzpartei, WerteUnion oder auch dieBasis oder die Partei für Verjüngungsforschung. Auch da kann man nicht alle ganz ernst nehmen, aber gerade deshalb ist das ggf. der bessere Protest. Für alle, die noch etwas klar denken können ist der Wahl-O-Mat der bessere Ratgeber als Wut oder Haß.

Die kleinen Parteien 

Die FDP (Programm hier) fordert, dass die Kommunen durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Gemeinderats Denkmälern ihren Status entziehen und Entscheidungen der Denkmalbehörde überstimmen können. Für Kulturdenkmäler fordert die FDP allgemein ein Mindestalter von 50 Jahren, für Kulturdenkmäler der Verkehrsinfrastruktur ein Mindestalter von 100 Jahren. Die Einstufung zu einem Baudenkmal unterliege häufig dem aktuellen "Zeitgeist".

Die Linke (Programm hier) äußert sich nur zum Umgang mit kolonialen Denkmälern, in die sie die Landeszentrale für Politische Bildung einbeziehen will. 

Erwähnt sei das Wahlprogramm von VOLT (hier online), da sich hier eine ungewöhnliche Aussage zum kulturellen Erbe findet. Unter dem Schlagwort "Lebenswerte Nachbarschaften" heißt es hier S. 48 (und ich zitiere wegen des Kontextes den ganzen Abschnitt):

"Aktuell stehen Städte und Gemeinden vor mehreren Herausforderungen: Der Leerstand in Wohn- und GewerbeHächen nimmt zu, besonders in Ortskernen auf dem Land und in weniger attraktiven Quartieren in Städten, während gleichzeitig neue Baugebiete entstehen. Historische Gebäude und traditionelle Bauweisen gehen verloren, Neubauten orientieren sich oft nur an Kosten, wodurch regionale Identität und kulturelles Erbe gefährdet sind. Zudem fehlen sogenannte Dritte Orte (öffentliche Treffpunkte und Begegnungsräume), wodurch soziale Kontakte und Nachbarschaftsleben geschwächt werden.
Die soziale Ungleichheit wächst und Isolation fördert gesellschaftliche Spaltung. Lebenswerte Nachbarschaften fördern das Vertrauen untereinander, Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhang. Das Umfeld, in dem wir leben, ist ein prägender Faktor.
Wir wollen den Aufbau von Nachbarschaften fördern, in denen eine hohe Lebensqualität herrscht, es ein gutes soziales Miteinander gibt und die Menschen füreinander da sind und so zukunftssicher aufgestellt sind."

S. 49 weisst VOLT darauf hin, dass Umbau statt Abriss Ressourcen schone und kulturelles Erbe erhalte.

Das BSW (Programm hier) widmet dem Kulturerbe einen Abschnitt, in dem es (S. 21) heißt: "Architektur ist der sichtbare Ausdruck unserer Kultur und Geschichte. Sie prägt das Gesicht unserer Städte und stiftet Identität. Wo Menschen auf ästhetische und ansprechende Architektur treffen, steigert sich auch das Wohlbefinden und die Aufenthaltsqualität. Unsere historischen Innenstädte sind dabei ein unschätzbares Erbe und Ausdruck von Handwerkskunst, zu dessen konsequenten Pflege, zum Erhalt und zur behutsamen Rekonstruktion wir uns bekennen. Wir stellen uns gegen die fortschreitende Verödung unserer Städte durch gesichtslose Betonwüsten und monotone Zweckbauten." Als Ziel formuliert BSW daher (S. 22) eine "Landesförderung für historische Ortskerne: Gezielte Unterstützung der Kommunen bei Sanierung, Pflege und Rekonstruktion". By the way: "Museen und Bibliotheken sollen für alle Schüler, Auszubildenden und Studierenden im Land eintrittsfrei zugänglich sein".

 

Ein Ausblick nach Rheinland-Pfalz

Deutlich mehr Stellenwert hat der Denkmalschutz in den Wahlprogrammen in Rheinland-Pfalz. Der immer noch nicht ausgestandene Skanadal in der GDKE (Archaeologik 13.10.2024) wird nicht angesprochen, dürfte aber nicht gerade förderllich sein, dass sich die Wahlprogramme mit positiven Aussagen zur Archäologie hervortun. Dementsprechend sind die Vorschläge kaum zum Vorteil der Sache.

Die SPD (Programm hier) formuliert recht ausfühlich:

"Wir sind stolz auf das vielfältige historische Erbe in Rheinland-Pfalz. Die Sichtbarkeit der kleinen und großen Kulturschätze werden wir weiter erhöhen und diese im Alltag der Menschen wahrnehmbar machen. Mit unseren historischen Landesausstellungen in den Landesmuseen erzeugen wir weiterhin eine hohe, überregionale Strahlkraft. Unsere Vielfalt an Kulturdenkmälern im Landesbesitz werden wir erhalten und weiterhin notwendige Bau- und Sanierungsmaßnahmen durchführen. Dazu zählen insbesondere unsere Burgen wie die Festung Ehrenbreitstein, die Burg Sterrenberg, die Burg Nassau, die Burg Trifels oder auch die Burg Nanstein. Um das besondere Engagement von Denkmalschützerinnen und Denkmalschützern zu würdigen, schaffen wir einen Denkmalschutzpreis. Das Denkmalschutzgesetz wollen wir zeitgemäß entbürokratisieren.

Die Restitution von Kulturgütern betreiben wir konsequent. Sie ist uns ein zentrales Anliegen, um unserer historischen Verantwortung gerecht zu werden" (S. 119).

Entbürokratisierung in der Denkmalpflege bedeutet meist nichts Gutes. Aber auch die CDU (Programm hier) nennt den Denkmalschutz vor allem als bürokratisches Hemmnis bei Solaranlagen (S. 51) und möchte ihn auch im Ahrtal zurück stellen. Die FDP (Programm hier) fordert aber gleich die Abschaffung der Denkmalpflege (geschönt als "Denkmalschutz weiterentwickeln"): 

"Der Denkmalschutz ist leider oft mehr ein Hemmnis für Renovierung und Nutzung von entsprechend geschützten Gebäuden. Wir Freie Demokraten wollen uns daher für eine Lockerung des Denkmalschutzes aussprechen, um historische Gebaude aüch weiterhin nutzen und damit auch schützen zu konnen. Letztlich braucht es pragmatische Lösungen, um denkmalgeschützte Gebäude auch in der Moderne nützen und erhalten zu können, soweit der denkmalwürdige Charakter der Immobilie erhalten bleibt. Wir konnen uns denkmalgeschützte Bauruinen, die keiner aufwendig sanieren mochte, nicht mehr leisten.
Wir werden:
• ermöglichen, denkmalgeschützte Gebäude moderat zu modernisieren, damit diese auch weiterhin genützt werden konnen.
• die Möglichkeit schaffen, denkmalgeschützte Bauruinen, für die es kein Interesse mehr gibt, entfernen zu lassen" (S. 137).

Die AfD hat in Rheinland-Pfalz eine längere Programmatik zum Denkmalschutz (Programm hier). Sie betont den Reichtum an Kulturdenkmälern, "darunter römische Bauten, mittelalterliche Burgen und prachtvolle Kirchen. Auch regionaltypische Gebäude und Baustile wie das Eifeler Langhaus, das Hunsrücker Einhaus sowie Drei- und Vierseithöfe in der Pfalz und Rheinhessen." Daher sei die "Förderkulisse zugunsten von Baudenkmalen ...bedarfsgerecht anzupassen."  Im weiteren heißt es: 

"Im Oktober 2019 versuchten bislang unbekannte Kriminelle, den berühmten Trierer Goldmünzenschatz zu rauben. Sie gelangten ins Museum und scheiterten erst an der Vitrine aus Panzerglas. Im Gegensatz dazu gelang es einem arabischstämmigen Clan im November 2019, unersetzliche Schmuckstücke aus dem Historischen Grünen Gewölbe in Dresden zu rauben. Der Verbleib der mehrerer Beutestücke ist bis heute ungeklärt. Es wird vermutet, dass die Stücke zerstört und in Einzelteilen verkauft wurden" (S. 48).

Ein brauchbare Forderung daraus leitet die AfD nicht ab, etwa mehr Mittel für die Sicherung der Museen. Offensichtlich dient die Passage nur der rassistischen Hetze, denn in Trier ist eine Beteiligung "arabischstämmiger Clans" weder nachgewiesen noch wahrscheinlich. Immerhin gibt es seit 2021 das Geständnis der Tatbeteiligung eines Niederländers (dpa 8.8.2021).

VOLT (Programm hier) nennt den Denkmalschutz als Ausnahmegrund einer vorgesehenen Photovoltaik-Pflicht (S. 65). Die rheinland-pfälzischen Grünen (Programm hier) übergehen das Thema und verweisen nur auf die Überprüfung kolonialer Denkmale. 


 

Interne Links

Beobachtungen zu Koalitionsverträgen auf Archaeologik:

Bund 

Baden-Württemberg 

andere Länder

 Links

Samstag, 20. September 2025

Denkmalkarte Baden-Württemberg online

Jetzt sind endlich auch die Kulturdenkmale und die archäologischen Denkmale in Baden-Württemberg öffentlich einsehbar

Der Informationsgehalt ist deutlich größer als beim vergleichbaren Bayernatlas. Allerdings sind bei weitem nicht alle archäologischen Fundstellen und potentielle Denkmalbereiche erfasst. So steht denn auch in den Metadaten die Warnung:  

"Die hier bereitgestellten Daten vermitteln eine inoffizielle Version der Liste unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale in Baden-Württemberg. Sie sind daher für Planungszwecke nicht geeignet! Verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart " (https://metadaten.geoportal-bw.de/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/metadata/a683b2ea-1ce7-444a-826a-baeeb96a91e6)

 

Die Karte ist einfach zugänglich. Nun kann auch kein schwarzer Sondengänger in Baden-Württemberg nicht mehr behaupten, er hätte nicht gewusst, gerade auf einer geschützten Fundstelle unterwegs zu sein...

Dienstag, 19. August 2025

Ein Mannheimer Parkhaus als Denkmal - Anfragen an die Landesregierung BaWü

Eine kleine Anfrage aus dem Landtag an die Landesregierung Baden-Württemberg aus dem April 2025 wird vom zustandigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen beantwortet. Doch es zeigt sich: Es gibt für die Denkmalpflege in Baden-Württemberg keine Statistik zu Bauanträgen, keine Übersicht über die Sanierungsanträge, keine Datenerhebung zum Förderbedarf, keine Einschätzung zur Wirksamkeit der Hilfe und vor allem: keine Hinweise oder Berichte, ob Gebäude wegen finanzieller Engpässe verfallen und auch keine Informationen zum Erfolg der Förderprogramme. Die Antwort des zuständigen Ministeriusm konstatiert das eindeutig - oder weicht den Fragen aus.
 
Die Frage nach der Zahl der Denkmäler ist in Baden-Württemberg nicht leicht festzustellen, denn hier gilt das deklaratorische (oder ipso-jure-) Prinzip, wonach ein Denkmal nicht in einer Liste eingetragen sein muss, sondern die Denkmaleigenschaft sich aus den im Denkmalschutzgesetz festgelegten Bedingungen ergibt. Die Denkmalliste hat also eher informativen Charakter - wobei sie in Baden-Württemberg gar nicht öffentlich zugänglich ist. Das stößt seit langem auf Unverständnis und eigentlich wollte die Landesregierung dies ändern und die Informationen digital zugänglich machen (vgl. Archaeologik 8.5.2021). Immerhin ist nun die Karte Kulturdenkmale auf Geoportal BW im Aufbau, die sich bisher aber auf Ensembles mit raumgreifender Wirkung und UNESCO-Stätten beschränkt und ehr halbherzig daher kommt. Vom Bayerischen Denkmalatlas ist man weit entfernt, Der war lange als Schatzkarte für Raubgräber verpönt, da er aber sehr niederschwellig zugänglich ist, zählt die Ausrede der Sondengänger nicht mehr, sie hätten nicht gewusst, auf einem Bodendenkmal zu sondeln. 
Die Landesregierung Baden-Württemberg schätzt die Gesamtzahl der Kulturdenkmale im Bereich der Bau- und Kunstdenkmalpflege in Baden-Württemberg aktuell auf rund 96 000.
 
Solche Statistiken sind freilich arbeitsintensiv und wesentliches Futter für das Bürokratiemuster, aber eine kritische (Selbst-)Evaluierung der Wirksamkeit des ganzen Behördenbetriebs ist darauf angewiesen. Und: Intransparenz (dieer Eindruck kann von außen entstehen) kommt in Politik, Medien und Öffentlichkeit nicht gut an.  
 
Auf die Situation in der Archäologie wird in der Antwort des Ministeriums nicht eingegangen, denn Anlaß für die Anfrage waren ein Fall in der Baudenkmalpflege und allgemein die "Herausforderungen für Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden bei der Sanierung". Die Stadt Mannheim wehrt sich gegen die Ausweisung eines (für Mannheim nicht ungewöhnlich häßlichen) Parkhauses der 1960er Jahre und weiterer Gebäude, darunter das Stadthaus und das Nationaltheater in der Innenstadt als Kulturdenkmal. Die Stadt Mannheim steckt in großen finanziellen Schwierigkeiten. Der OB befürchtet eine Finanzaufsicht des Landes und verweist auf die steigenden Sanierungskosten unter anderem beim Theater. Wohl nicht zufällig findet in diesem Jahr die landesweite Eröffnung zum Tag und zur Nacht des offenen Denkmals am 13. September just im Stadthaus N1 statt.

Mannheim, Parkhaus N2 und Stadthaus N1
(Foto R. Schreg CC BY SA 4.0)
 
Als Konsequenz aus dem Mannheimer Fall hat die FDP Ende Juli nun einen weiteren Antrag ("Transparente und wirtschaftlich tragfähige Denkmalausweisung: Beteiligung der Kommunen und Eigentümer stärken") im Landtag gestell, nämlich auf eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes. Begründet wird dieser damit, dass die Denkmalschutzausweisungen des Landesamtes vor Ort zunehmend auf Unverständnis stießen. "Immer häufiger werden auch Gebäude unter Schutz gestellt, deren baulicher Zustand einen wirtschaftlichen Erhalt kaum noch zulässt und bei denen ein Abriss aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoller erscheint. Zudem werden vermehrt Bauwerke als Denkmäler klassifiziert, die der Stadtentwicklung im Wege stehen und von der örtlichen Bevölkerung nicht als erhaltenswert angesehen werden." Der Antrag stellt die Frage, "warum den kommunalen Gremien keine Möglichkeit eingeräumt wird, in diese höchst umstrittenen und oftmals kostenintensiven Denkmalschutzentscheidungen einzugreifen oder zumindest mitzuentscheiden." Konkret schlägt er vor, "Ausweisungen als Denkmal durch einen Bürgerentscheid oder durch eine Zweidrittelmehrheit des Gemeinderats revidieren zu können" und eine Möglichkeit zu schaffen,  Denkmalausweisungen durch das Landesamt für Denkmalpflege etwa durch Gegengutachten anzufechten oder aufzuheben.
Das Ministerium weißt die Vorschläge zurück und verteidigt die rein fachwissenschaftliche Erklärung eines Denkmals. "Die Feststellung der Kulturdenkmaleigenschaft einer Sache ist ausschließlich eine fachliche und behördliche Feststellung auf der Grundlage des DSchG, die vollumfänglich gerichtlich überprüfbar ist."
 
Dass es sinnvoll ist, keine finanziellen Aspekte in die Denkmaldefinition einfließen zu lassen und die Einstufung als Denkmal an rein fachlichen Gründen festzumachen, zeigen aktuell die Vorgänge in Serbien, wo aktuell ein komödiantisch-dramatisches Trauerspiel mit Rücktritten, Entlassungen und Fälschungen aufgeführt wird, weil der Staatspräsident dem Schwiegersohn von POTUS Don. Trump zugesagt hat, dass ein Denkmalstatus aberkannt würde (vgl. Tagesspiegel 16.5.2025). Hier erweist es sich die rein fachliche Bewertung als ein Bollwerk gegen Korruption und Finanzhaie.
 
Schon lange ist jedoch ein Verbandsklagerecht vorgeschlagen - unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF)..  Sie meint: "Ein Verbandsklagerecht stärkt in der Praxis vor allem die Position der Fachbehörden, d.h. der Landesarchäologien und des Denkmalschutzes. Zudem führt das Verbandsklagerecht zu mehr Publizität und Transparenz der Entscheidungen und trägt zur Weiterentwicklung des Denkmalrechts bei. Während das Umwelt- und Naturschutzrecht dynamisch weiterentwickelt wird, u. a. weil es dort ein Verbandsklagerecht gibt, kommt es in den einzelnen Bundesländern immer öfter zu Verschlechterungen der Gesetze zum Denkmalschutz und zur Archäologie, weil es für kulturelle Belange an öffentlicher Aufmerksamkeit fehlt und kein Verbandsklagerecht besteht."(DGUF-Sandpunkt).
 
Die Anfrage aus er FDP macht aber noch etwas anderes deutlich: Sie frägt insbesondere auch nach der Kommunikation und Vermittlung und sieht hier offenbar Defizite. Wenn eine fachwissenschaftliche Bewertung ausschlaggebend ist, kann sich leicht eine Arroganz der (kleinen) Macht entwickeln und Augenhöhe verloren  gehen - was beim aktuellen Politik- und Staatsverdruß Öl ins Feuer bedeutet. Ein Verbandsklagerecht kann auch hier positiv gegenwirken, da sie der Zivilgesellschaft ein Instrument an die Hand gibt, staatliches Handeln überprüfen zu lassen. 
 
Denkmalschutzgesetze sind nicht vom Himmel gefallen. Sie sind angreifbar und demokratisch auch zu ändern. In der Regel wohnt den Regeln eine Sinnhaftigkeit inne, die aber auch immer wieder überprüft werden muss, ob sie in der Praxis auch die gewünschten Effekte hat. Deshalb ist es bedenklich, wenn das Ministerium bei einer einfachen Anfrage nach grundlegenden Parametern so ins Schwimmen gerät. Dass daraus dann Initiativen erwachsen, das Gesetz zu ändern, darf nicht verwundern. 
Man kann sich dabei nicht per se auf das Gesetz berufen, man muss es stets aufs Neue erklären. Hier bestehen Defizite, weil die Öffentlichkeitsarbeit der Ämter weder auf im politischen Raum geführte aktuelle Debatten eingeht, noch Stellungnahmen in konkreten Einzelfällen geben möchte. 
Manches wiederholt sich aber. So hat die Landesregierung zur Erklärung des deklaratorischen Prinzips nur c&p verwendet, obwohl die FDP diesen Absatz bereits in der Antwort zur ersten Anfrage offenbar nicht verstanden hatte.
 

Links

Montag, 7. April 2025

Niedrigwasser am Bodensee: Klimawandel betrifft auch Pfahlbauten

Aktuell werden insbesondere vom Untersee des Bodensees extrem nedrige Waserstände gemeldet. Der Hafen von Mannenbach gegenüber der Insel Reichenau auf der Schweizer Seite ist trocken gefallen.  Auch am Pegelstand Konstanz ist der Niedrigstand zu beobachten, doch ist insbesondere der Untersee betroffen. Der Durchfluss durch den Seerhein schafft  derzeit nicht genügend Wasser ausgleicht. Betroffen vom Niedrigwasser sind auch weitere Seen in der Schweiz, die bisher unkritisch gesehen werden,  

Ursache der neidrigen Wasserstände ist die aktuelle Trockenheit mit ausbeleibenden Regenfällen wie auch die geringe Menge an Schmelzwasser nach einem schneearmen Winterhalbjahr.  Seit 1974  war der Wasserstand nicht mehr so niedrig wie derzeit.

Wollmatinger Ried, März 2025. Nach der Aufnahme ist der Wasserstand weiter gesunken
(Foto: R. Schreg)

 

Die Uferzone des Untersee ist ein Kernberich des UNESCO-Welterbes "Prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen". Hier liegen die Stationen auf der Insel Werd, Wangen-Hinterhorn, Hornstaad-Hörnle, Allensbach-Strandbad und Wollmatingen-Langenrain,. Inzwischen ist bekannt, dass sich in der Uferzone der Insel Reichenau auch mittelalterliche Palisadenanlagen unter Wasser erhalten haben. Daneben liegen in den Sedimenten der Uferzone aber auch Funde und Befunde der historischen Fischerei und Schiffahrt.

Unter Sauerstoffabschluß unter dem Wasserspiegel haben sich hier organische Reste erhalten, die anderswo längst verrottet sind. Schon vor Jahren wurde der Klimawandel als Risiko für den Erhalt der Pfahlbaustationen am Bodensee erkannt.  Problematisch ist nicht nur, dass Fundstellen trocken fallen und dadurch organische Reste dem Sauerstoff und der Verrottung ausgesetzt werden, sondern dass veränderter Wellengang bislang stabile Sedimente angreift und aberodiert. "Durch den Abtrag der schützenden Sedimentschichten treten die Kulturschichten oder Pfahlreste zutage, werden mikrobiell zersetzt oder durch Wellengang und Abrieb mit Sedimentpartikeln mechanisch zerstört. Bei winterlich niedrigem Wasserstand am Bodensee kommt es zusätzlich zum Ausfrieren der wassergesättigten Keramik und Bauhölzer, die daraufhin in ihre Bestandteile zerfallen (Frostsprengung,)" (Ostendorp u.a. 2007, 233).

Niedrige Wasserstände sind zwar ein wesentlicher Trigger der Forschung, haben überhaupt erst zur Entdeckung der Pfahlbauten überhaupt geführt. Immer wieder wurden Funde bei Niedrigwasser gemacht, so beispielsweise 2005/06 an der Insel Werd (EschenzTG), wo neben den Pfahlbauten auch Reste einer römischen Rheinbrücke sowie mittelalterliche Befunde  (https://archeobase.ch/ark:/17447/x34022). Zugleich aber sind die Niedrigstände eine Periode erhöhter Gefährdung durch Wellenschalg, Austrocknung, ggf. aber auch unkontrolliertes Absammeln.

Die genaue Situation ist bei jeder Fundstelle etwas anders, da teilweise noch schützende Schlickpakete vorhanden sind, die das aktuelle Risiko etwas abmildern. Die Fundstelle Wangen-Hinterhorn ist bereits im Sinne einer konservatorischen Überdeckung mit Geotextil und Kies abgedeckt und es erfolgt ein Monitoring durch das Landesamt für Denkmalpflege (Hagmann u.a. 2011, ). 

 

Aktuelle Medienberichte

weitere Links

Literaturhinweis

  • „Was haben wir aus dem See gemacht?“. Kulturlandschaft Bodensee Teil II – Untersee. Zweite Tagung der Projektgemeinschaft des Arbeitskreises Denkmalpflege am Bodensee, 12. Oktober 2001. Arbeitshefte Landesamt für Denkmalpflege 12  (Stuttgart 2001). -  ISBN 978-3-8062-1792-6 
  • S. Hagmann/ H. Schlichtherle/ U. Schlitzer, UNESCO-Welterbe. Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen. Denkmalschutz in Baden-Württemberg und Bayern (Stuttgart 2011) - https://www.unesco-pfahlbauten.org/fileadmin/media/pfahlbauten/PDF/Broschuere_Weltkulturerbe_Pfahlbauten.pdf
  • W. Ostendorp / H. Brem / M. Dienst / K. D. Jöhnk / M. Mainberger / M. Peintinger / P. Rey / H. Rossknecht / H. Schlichtherle / D. Straile, Auswirkungen des globalen Klimawandels auf den Bodensee. Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung 125, 2007, 199–244. - http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:352-opus-38282

 

 

 

Montag, 17. Februar 2025

WUB online geht unter

Das Württembergische Urkundenbuch ist eine traditionsreiche Edition der wesentlichen Quellen aus dem Gebiet des ehemaligen Königreichs Württemberg. Von 1849 bis 1913 wurden in elf Bänden 6148 Urkunden publiziert. 2008 ging das WUB auf https://www.wubonline.de/ online. Das war kein perfektes Angebot (vgl. K. Graf https://archivalia.hypotheses.org/25340), aber immerhin waren die Einträge nach Nummern zu fnden und es war eine Souche nach Orten und Daten möglich. Zudem wurde eine persistente Adresse als Zitierempfehlung angegeben.

Jetzt liefert https://www.wubonline.de/ eine Anmeldeseite oder leitet weiter auf https://www.landesarchiv-bw.de/de/landesarchiv/projekte/projektarchiv/48583, wo man erfährt, dass das WUB mittlerweile auf LEO-BW zu finden sei. Man wird weiter verwiesen auf https://www.leo-bw.de/fr/web/guest/themen/urkunden . Dort angekommen findet man sich auf einer Seite, die einen informiert, dass LEO-BW nun  den Zugriff auf über 6.500 digital erfasste Urkunden des WUBs ermögliche. Folgt man auch diesem Link erhält man in der Tat alle 6554 Objekte des WUB angezeigt - nur ohne weitere Such- und Sortierfunktion. Selbstverständlich funktionieren auch die bisherigen  beständigen Links nicht mehr.

Es ist sinnvoll Datenbanken weiter zu entwickeln und neue Nutzungsmöglichkeiten zu erschließen. Baden-Württemberg macht hier aber in den letzten Jahren eher Rückschritte. Nach der Zerschlagung der Landesbibliographie Baden-Württemberg, die nun in den Katalogen der WLB und der BLB nur noch umständlich auszufiltern ist, wird hier jetzt derselbe Fehler wiederholt. Ein wichtiges Portal wird ohne Not zerschossen und durch eine Integration in unübersichtliche Datenbestände unsichtbar und unbrauchbar. Wie finde ich da nun schnell WUB V, Nr. 1350?  Oder die Urkunden aus dem Jahr 1007?

Die Erreichbarkeit des alten Portals WUB-online hätte zumndest erst einmal erhalten bleiben müssen, insbesondere auch die empfohlenen Zitierlinks. Der konsequente Schritt einer Weiterentwicklung der Daten wäre es gewesen, die Links zu anderen Repositorien und Archiven zu setzen so dass die WUB-Seiten mit Faksimiles zusammen geführt und die Urkunden des WUB fit für linked open data geworden wären. Aber selbst Urkunden des WUB, die im Landesarchiv selbst liegen und mit Signatur angegeben sind, sind nicht verlinkt
 
Eine Portalseite für das alte und neue WUB hätte die Anregungen von Klaus Graf aufgreifen sollen und den nötigen Kontext des alten Editionswerkes bereit stellen sollen.
 
WUB-online ist so zu einem abschreckenden Beispiel geworden, das all jene bestärkt, die immer Zweifel an der Beständigkeit digitaler Daten hatten. Das Problem ist aber nicht die Technik, sondern das sind die Entscheidungen der Menschen dahinter. 

Bitte schnellstmöglich korrigieren! So ist das weitgehend unbrauchbar und eine Sabotage sinnvoller Digitalisierung.

 

Links

*https://de.wikisource.org/wiki/Wirtembergisches_Urkundenbuch

Montag, 13. Januar 2025

PIA: Pilotprojekt oder eher Pionierprojekt?

D. Krausse/N. Ebinger/T. Link (Hrsg.)

PIA 1. Bericht des Pilotprojekts Inwertsetzung Ausgrabungen.

Materialien zur Archäologie in Baden-Württemberg 1

(Heidelberg 2024)

 
 
 

Als eine Art Rezension konnten im Oktober Grabungsberichte aus Bayern und BaWü kritisch gewürdigt werden. Tabellarisch habe ich versucht, die nun existierenden verschiedenen Reihen einander gegenüber zu stellen, wobei die Materialien zur Archäologie in Baden-Württemberg noch offen geblieben sind. Nun ist auch in dieser Reihe der erste Band erschienen.

Er enthält mehrere Grabungsberichte, die wenig inneren Zusammenhang erkennen lassen, außer, dass sich einige auf dasselbe Areal bei Cleebronn beziehen, andere aber aus Sindelfingen stammen. Hinzu kommen zwei eher programmatische Beiträge.

Inhaltsverzeichnis

 

In einem einleitenden Kapitel "Das Pilotprojekt Inwertsetzung in der Archäologie (PIA)" wird von den Herausgebern das genannte Projekt des Landesamts für Denkmalpflege in Baden-Württemberg vorgestellt. Hier wird dargelegt, dass selbstverständlich die Archäologie sich nicht mit der Ausgrabung begnügen kann, sondern dass auch eine Auswertung folgen muss. Mit der unglücklichen Wortwahl der Konvention von La Valetta, auf die sich die Autoren als Verpflichtung berufen, wird dies als "Inwertsetzung" bezeichnet.

Ein grundlegendes Dilemma besteht darin, dass der Prozess der Inwertsetzung – er macht, wie gesagt, oft mehr Arbeit als die eigentliche Feldforschung – in der Konzeption von Forschungs- und vor allem von Rettungsgrabungen systematisch zu kurz kommt. Während für Ausgrabungen oft Mittel und Personal zur Verfügung stehen, sei es im Rahmen investorenfinanzierter Rettungsmaßnahmen oder durch Drittmittel, sind für die Auswertung und Veröffentlichung meist keine ausreichenden Ressourcen mehr vorhanden. So werden zwar immer mehr Archivbestände an Dokumenten und Funden generiert – da ihre Auswertung aber zusehends hinterherhinkt und sie somit nicht in Wert gesetzt werden, ist der Nutzen für Fachwelt und Öffentlichkeit stark eingeschränkt.

PIA soll daher Methoden und Standards für die effiziente Aufbereitung und zeitnahe Publikation von Rettungsgrabungen entwickeln. Der einführende Artikel gibt einige wichtige Erläuterungen, die übrigen Beiträge in dem Band müssen dann wohl als Muster oder gar Standard zu sehen sein.

Die Herausgeber schildern völlig richtig, dass das bisherige Modell der Auswertung nicht mehr greift. Sie machen die steigende Zahl der Ausgrabungen durch das Verursacherprinzip und die Einbindung kommerzieller Grabungsfirmen, aber auch den Strukturwandel in der universitären Ausbildung verantwortlich. Das alte System sah vor, dass

"wissenschaftliche Auswertungen von Materialkomplexen aus der Denkmalpflege zu einem großen Teil im Rahmen universitärer Abschlussarbeiten erfolgten. Es waren meist ausgesprochen umfangreiche Doktor- und ab den 1980er Jahren vermehrt Magisterarbeiten, deren Erstellung sich oft über Jahre hinzog. Zwischen 1971 und 2015 entstanden auf diese Weise mehr als 600 Examensarbeiten über archäologische Fundkomplexe aus Baden-Württemberg. Um die Finanzierung hatten die Studierenden sich in der Regel selbst zu kümmern, sie erfolgte durch Stipendien, eigene Erwerbstätigkeit oder familiäre Unterstützung. Die Denkmalpflegebehörden traten ihre wissenschaftlichen Publikationsrechte an die Studierenden ab und unterstützten in vielen Fällen das Zeichnen der Funde und den Druck der Examensarbeiten." (S. 12)

Mit anderen Worten beruhte das alte System darauf, dass man Verantwortung und Kosten an Studierende privatisiert hat. Übernommen wurden vielfach die damals noch wesentlich höheren Publikationskosten. Man darf sich also nicht wundern, dass das aus heutiger Sicht als Ausbeutung wahrgenommen wird und für Studierende auch ein gewichtiges Argument sein kann, ein anderes Studienfach zu wählen, wo Abschlußarbeiten finanziert sind. Indes gibt es inzwischen auch in der Archäologie genügend bezahlte Qualifikationsstellen, aber sie beruhen auf Drittmittelprojekten der Universitäten, die heute kaum noch  bewilligt werden, wenn anstelle zielgerichteter wissenschafticher Fragestellungen nur eine Ausgrabung nach dem Motto "schau'n wir mal" ausgewertet werden soll. Inzwischen sind es auch nur noch wenige herausragende Ausgrabungen, die per se einen Erkenntnisfortschritt ergeben. Das gilt etwa für landesgeschichtlich bedeutende Stätten oder für solche Fundstätten, die von ihren Erhaltungsbedingungen sonst nicht zu erfassende Details aufzeigen können. Für die Mehrzahl der Fundstellen und Themen ist die Grundlagenarbeit jedoch bereits andernorts geleistet und die Auswertung kann sich an etablierten Vorbildern orientieren. Die Leistung der Auswertung ist nun weniger die wissenschaftlich-intellektuelle Durchdringung des Themas, sondern der Fleiß und die Materialkenntnis. Das spricht den Auswertungen keineswegs den wissenschaftlichen Wert und die wissenschaftliche Qualität ab, sondern verweist auf das Problem, dass für eine Projektförderung die Innovation meist ein zentrales Kriterium darstellt. Eine klassische Auswertung hat heute aber – wenn wir sie nicht immer den Unerfahrensten im Fach, den Studierenden anvertrauen würden – eine Routinemäßigkeit.

Fragestellungen haben heute zumeist eine größere Detailtiefe, was etwa bei Chronologiefragen mit neuen Methoden, aber auch neuen theoretischen Perspektiven wie etwa aus der Sozial- und Umweltarchäologie zusammen hängt. Dennoch können wir auf die Auswertung einzelner Grabungen nicht verzichten, denn aus lokal- und landesgeschichtlicher Persoektive sind sie immer neu und einzigartig und in all den Befunden und Funden stecken mit Sicherheit auch immer wieder neue Einsichten, die es zu identifizieren gilt. Heute spielen auch statistische Verfahren und big data eine immer größere Rolle, was eine vernünftige Quellenerschließung und –zugänglichkeit voraus setzt.

Insofern ist der Gedanke richtig, Auswertungen im speziellen Team mit einem optimierten Ablauf durchzuführen und eben jene Routinen so zu entwickeln, dass sie auch effektiv sind. Letztendlich muss sich das Ergebnis jedoch daran messen lassen, dass die erarbeiteten Informationen aus den Ausgrabungen für die weitere Forschung – und auch für die Gesellschaft – Relevanz besitzen und wissenschaftlich nachvollziehbar sind. Vor allem muss es möglich sein, aus den einzelnen Grabungen serielle Daten zu gewinnen, die einen regionalen und überregionalen Vergleich ermöglichen, mit dem chronologische und räumliche Muster zu erkennen sind, oder mit denen historische Prozesse definiert und beschrieben werden können. Vergleichbarkeit ist also ein Kriterium, das nur gegeben ist, wenn im Sinne der Quellenkritik auch deutlich wird, wie die Daten einzuschätzen sind. Dazu benötigen wir Informationen etwa zur Grabungstechnik aber auch zu den die Ausgrabung leitenden Hypothesen.

Im Hinblick auf meine eigenen fachlichen Interessen habe ich mir nur die beiden Beiträge zu dem frühmittelalterlichen Gräberfeld von Cleebronn (Daniel Anton/ Hauke Kenzler, S. 147-202) und der nahe gelegenen Wüstung Niederramsbach (Robin Dürr, S. 203-227) genauer angeschaut, wobei es mir hier nicht um den Inhalt geht. Die Autoren haben hier jeweils hervorragende Arbeit geleistet. Funde und Befunde sind klar beschrieben. Ein eigener Abschnitt gilt der chronologischen Einordnung des Gräberfelds von Cleebronn, die im wesentlichen nach den Bearbeitungen von Schretzheim und Pleidelsheim (Koch 2001) erfolgt. Dem Sinn der Publikation folgend, findet keine ausführliche Diskussion der Funde statt, die Einordnungen sind aber gut und nachvollziehbar begründet. Eine detaillierte Beschreibung der Funde erfolgt im Kontext der Grabbeschreibungen.

Es geht mir vielmehr um das Konzeptionelle der neuen Reihe, die eine möglichst zeitnahe Bereitstellung von Katalogwerken und Materialeditionen bieten soll. Der Beitrag zu dem Gräberfeld versteht sich ausdrücklich als Katalog. "Die Befund- und Fundvorlage erfolgt in Form eines Katalogs, eines Tafelteils mit ausgewählten Inventaren sowie digitaler Daten (Planumsfotos und Röntgenaufnahmen der Funde)." Letztere finden sich unter https://doi.org/10.11588/data/QOUMAB. Der Link ist sehr unscheinbar im Text angegeben, dafür findet sich in der Randspalte groß gedruckt, aber unbeschriftet ein QR-Code. Das sieht modern aus, ist aber unsinnig, da der normale Nutzer das Dokument wohl am PC liest und für gewöhnlich kaum einen Handscanner angeschlossen hat, um dem Link zu folgen. Unter dem gegebenen Link finden sich zip-Dateien zu mehreren der Beiträge aus PIA 1. Jedes Grab ist als Verzeichnis angelegt, in dem Grabungsfotos als *.tif, noch einmal der Grabungsplan als pdf sowie in einem Unterverzeichnis die Röntgenbilder der Funde als *.tiff enthalten sind. Die Fotos der Befunde sind mit Grabungsnummer und Fotonummer benannt (z.B. 2019_0225_B_2120_0003.tif), die Röntgenbilder sind hingegen mit einer RPS-Nummer bezeichnet, also z.B. 366_2_RPS.tiff. Auf dem Foto sind Fund- und Befundnummern, aber nicht die Grabnummer zu finden. exif-Daten zu den Fotos sind nicht verwendet. Von der Fotobezeichnung allein ist nicht in den Katalog zu finden. Weder im pdf des PIA 1 noch in den Begleitdaten findet sich ein Lageplan. Der Übersichtsplan des Gräberfeldes auf Taf. 12 gibt ebenfalls keine Koordinaten an. Überhaupt fehlen alle relevanten Angaben zu den Ausgrabungen, wie sie in den Berichten der Parallelreihe der eigentlich mit geringerer Priorität ausgewiesenen "Dokumente zur Archäologie in Baden-Württemberg" recht ausführlich gegeben werden. Für die Ausgrabungen im Gräberfeld Niederramsbach gibt es einige Angaben in den Vorbemerkungen, ansonsten wird lediglich über das Literaturverzeichnis auf die Publikation Kenzler/ Neth 2019 in den Archäologischen Ausgrabungen in Baden-Württemberg verwiesen. Das ist aber nach seinem Selbstverständnis nur ein populärwissenscftlicher Vorbericht, der selbstverständlich keine technischen Daten zu den Grabungen gibt – und der auch nicht einfach online verfügbar ist. 

Als Beispiel für eine Siedlungsgrabung dient hier der Beitrag von Robin Dürr zu den westlichen Grabungsflächen der Wüstung Niederramsbach. Ging man ursprünglich davon aus, dass die 2013-15 ergrabene Siedlung ihren Westabschluß durch den Fürtlesbach fand, ergaben die Ausgrabungen 2019 im Industriegebiet Langwiesen IV neben vorgeschichtlichen Siedlungspuren (Beitrag D. Knoll) und dem eben bereits angeführten spätmerowingerzeitlichen Gräberfeld weitere Siedlungsspuren der Wüstung.  Abb. 2 gibt einen Gesamtplan der Grabungsbefunde 2013–2015, Abb. 3 die mittelalterlichen Befunde im Bereich der Untersuchungen 2019_0024 (oben) und 2019_0025 (unten) wieder. Dabei erkennt man auch die Gräber aus dem gesonderten Artikel, so dass der Lagebezug des Gräberfeldes zum Westteil der Siedlung deutlich wird, wo allerdings nur ein Fragment merowingerzeitlicher Keramik vorliegt. Die Besiedlung befand sich wohl eher östlich des Fürtlesbachs. Leider gibt es keine Abbildung, die die alten Grabungsflächen 2013-15 zu denen von 2019 in Relation setzt.

 

Fazit

Der erste Band der Reihe kann leider nicht überzeugen, da er zwar detaillierte und gut aufgearbeitete Grabungsvorlagen und -kataloge bietet, aber ein Gesamtkonzept und eine Koordination zu fehlen scheint. Im Gegensatz zu den Dokumenten zur Archäologie in Baden-Württemberg, die die unbearbeiteten Grabungsberichte der Ausgräber präsentiert, wird hier die Grabung in mehrere Einzelbeiträge zerstückelt, ohne dass ein einführender Beitrag vorhanden wäre. Die Vorberichte aus den Archäologischen Ausgrabungen in Baden-Württemberg können das nicht ersetzen. Es fehlen zudem brauchbare topographische Karten. So steht nirgendwo, ob nun tatsächlich alle Funde und Befunde von Cleebronn, Langwiesen IV auch vorgelegt sind. Letztlich zeigt sich auch bei diesem Band, dass man noch immer nicht digital denkt, sondern immer noch in Papier  und einzelnen Dateien, die zum Download bereit gestellt werden, die aber keine digtalen Schnittstellen oder Metadaten bieten. Hier wäre es heute sinnvoller anstelle eines pdf primär an ein Datenportal zu denken, das Funde und Befunde mit linekd data strukturiert und Bilder und Pläne integriert. Das klassische pdf/Papier ist hier sekundär und lediglich ein Service für all jene, die schon lange genug am Bildschirm sitzen.

Man fragt sich auch, warum die ohnehin nur digital publizierten Aufsätze  verschiedener Ausgrabungen in einem virtuellen Band kombiniert sind. Wäre es nicht viel schlauer, die Aufsätze einzeln zu publizieren, was das Zitieren letztlich einfacher machen würde?

Es bestehen nun verschiedene mehr oder weniger digitale Reihen nebeneinander. Die Tabelle aus Archaeologik v. 26.10.2024 kann nun vervollständigt werden:

Reihe Publikationsweise Inhalt Bemerkung
Forschungen und
Berichte zur Archäologie
in Baden-Württemberg
Buchpublikation mit Festeinband
Moving Wall von 2 Jahren digital im "Open Access" (unterschiedlich lizenziert:
Freier Zugang – alle Rechte vorbehalten oder auch mal CC BY SA 4.0)
umfassende wissenschaftliche Auswertungen die versprochene
Bereitstellung nach zwei Jahren ist nicht gegeben
Materialien zur
Archäologie in
Baden-Württemberg
“frei und ohne Karenzzeit
zugängliches Online-Format”
bislang alle CC BY SA 4.0
möglichst zeitnahe Bereitstellung von Katalogwerken und Materialeditionen
Dokumente zur
Archäologie in
Baden-Württemberg
digital,
"Open Access"
bislang alle
CC BY SA 4.0
Grabungsberichte
Fundberichte aus
Baden-Württemberg
Buchpublikation mit Moving Wall von 1 Jahr
digital im "Open Access" (ist jedoch nur Freier Zugang – alle Rechte vorbehalten)
wissenschaftliche Aufsätze in unregelmäßiger
Folge mit sehr zufälliger
Fundchronik
Archäologische
Ausgrabungen in
Baden-Württemberg
kartonierte Buchpublikation

Jahrbuch
populärwiss. Vorberichte
Archäologische
Informationen aus
Baden-Württemberg
kleinformatige kartonierte Buchpublikation

irgendwann
digital im "Open Access"
(unterschiedlich lizenziert: Freier Zugang – alle Rechte vorbehalten oder auch mal
CC BY SA 4.0)
regionale Themen der archäologischen Denkmalpflege
vorwiegend populärwiss. ausgerichtet.
Begleitbände zu Ausstellungen,
stärker fachlich orientierte Veröffentlichungen wie Berichte zu wissenschaftlichen Tagungen


Das Landesamt für Denkmalpflege in Baden-Württemberg hat damit ein Konzept entwickelt, das dem Problem der Vorlage und "Inwertsetzung" der zahlreichen, aktuell der Öffentlichkeit und der Wissenschaft kaum zugänglichen Ausgrabungen entgegenwirken soll. Das Pilotprojekt Inwertsetzung Ausgrabungen ist indes ein Pionierprojekt, dessen langfristige Finanzierung nicht sichergestellt scheint, obgleich dies eine Daueraufgabe ist.

"Die von Deutschland unterzeichnete Konvention von Malta besage, dass eine (einfache) Abschlusspublikation Pflichtteil jeder Ausgrabung sei - weshalb die Grabungsgenehmigungen auch entsprechende Auflagen machen könnten und sollten. Solchermaßen finanziert, hätten Firmen wie Landesdenkmalämter ganz andere Möglichkeiten, das aktuelle Publikationsdesiderat anzugehen" (DGUF 2024). Doch dies sei derzeit "politisch nicht durchsetzbar", meinten bedauernd die Vertreter der Amtsarchäologie bei einer Tagung bzw. einem World Café von Propylaeum & NFDI4Objects "Zeitgemäßes Publizieren" (Informationen/CfP der Veranstaltung), das Ende November 2024 in Heidelberg stattfand.  Es muss hier um die digitalen Formate ebenso gehen, wie um die fachlichen Strukturen. Schon 1989 kritisierte der britische Archäologe Christopher Tilley (1989) die heute übliche Rettungsarchäologie, die immer neue Grabungsdokumentationen liefere, ohne dass die Strukturen geschaffen würden, diese auch auszuwerten und zu nutzen, um die Vergangenheit zu verstehen.


Literaturhinweise

  • DGUF 2024: Zeitgemäßes Publizieren archäologischer Ausgrabungen: Bericht von "Aus der Erde ins Netz?" (Online, 20.11.) DGUF-Newsletter 23.12.2024). 
  • Kenzler/ Neth 2019: H. Kenzler/A. Neth, Das frühmittelalterliche
    Gräberfeld zum abgegangenen Dorf Niederramsbach bei Cleebronn. Arch. Ausgr. Baden-Württemberg 2019, 223–228.
  • Tilley 1989: Ch. Tilley, Excavation as theatre. Antiquity. 63 (239) 1989, 275–280. -  doi:10.1017/S0003598X00075992

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