Montag, 19. Juni 2017

Denkmalpflege in den neuen Landesregierungen NRW und S-H

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Wikimedia Commons
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP für Nordrhein-Westfalen 2017-2022 erklärt zum Denkmalschutz:
Denkmalpflege
Wir bekennen uns zu der in der Landesverfassung verankerten Verantwortung für den Erhalt der Denkmäler des Landes. Gemeinsam mit dem vorhandenen ehrenamtlichen Engagement in der Denkmalpflege wollen wir das archäologische und baukulturelle Erbe des Landes für künftige Generationen erhalten. Dazu werden wir unter anderem die Fördermittel für die Baudenkmalpflege wieder auf jährlich rund 12 Millionen Euro anheben.
 und
Erhalt und Pflege unseres kulturellen Erbes
Der Erhalt unseres kulturellen Erbes, seine Restaurierung, Bewahrung und kontinuierliche wissenschaftliche Bearbeitung sind ebenso zu fördern wie die Pflege immaterieller Überlieferungen, von Mundarten wie dem gefährdeten Niederdeutsch, von Brauchtümern und Traditionen. In diesem Sinne werden wir Kultur und Denkmalpflege gleichermaßen fördern und den Ausstieg des Landes aus der Denkmalpflege rückgängig machen. Wir werden die Mittel zum kulturellen Substanzerhalt erhöhen und den Erhalt und die Pflege immaterieller Kulturgüter durch unterschiedliche Institutionen und Verbände unterstützen.
Landesgeschichte und Landesidentität gehören untrennbar zusammen. Aus diesem Grund soll die Idee eines „Hauses der Geschichte Nordrhein-Westfalens“ in unmittelbarer Nähe zum Landtag aufgegriffen werden. Experten aus Universitäten, Instituten, Museen und Publizistik, Landtag und Landesregierung sollen dazu ein unabhängiges und überparteiliches Konzept entwickeln.

Vor etwa 4 Jahren war es in NRW unter der rot-grünen Regierung zu massiven Kürzungen in der Denkmalpflege gekommen, die durch öffentlichen Druck und eine Petition zumindest abgemildert werden konnten (vergl. Archaeologik unter dem Label Nordrhein-Westfalen - Finanzkürzungen).  Der Koalitionsvertrag bezieht sich ausdrücklich darauf und versucht die Schäden auszugleichen.


(via WikimediaCommons)
In Schleswig-Holstein hat die Denkmalpflege im Koalitionsvertrag einen deutlich anderen Stellenwert. Hier werden vor allem Einzelprojekte angesprochen, während ein klares Bekenntnis zum Denkmalschutz fehlt. Die Ankündigung einer Novellierung des Denkmalschutzgesetzes thematisiert lediglich eine Stärkung der Eigentümerrechte.
Umsetzung kulturpolitischer Projekte
Die Koalition bekennt sich zur Weiterentwicklung der wichtigen Projekte der Kulturinfrastruktur: (...) die Umsetzung der Modernisierung der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf (einschließlich der Errichtung eines Ausstellungs- und Eingangsgebäudes im Freilichtmuseum in Molfsee und der Umsetzung des Masterplans auf der Museumsinsel Gottorf), die Schaffung von Rahmenbedingungen, um das Zentrum für Baltische und Skandinavische Archäologie in die Leibniz Gemeinschaft zu überführen, (...).
 sowie
Weltkulturerbe Danewerk und Haithabu
Unser Ziel ist die Anerkennung des Danewerks und Haithabu als Weltkulturerbe. Für die dafür notwendige Sicherung der Waldemarsmauer wird das Land Mittel bereitstellen.

Im Kontext des Küstenschutzes wird noch konkret die Stadt Lauenburg angesprochen:
Wir gewährleisten die langfristige und nachhaltige Sicherheit vor Sturmfluten und Küstenabbrüchen an den Küsten von Nord- und Ostsee sowie vor Hochwasser und Starkniederschlägen in den Einzugsgebieten Schleswig-Holsteins. Wir werden das Risikobewusstsein für Gefahren durch Sturmfluten und Binnenhochwasser in den betroffenen Regionen stärken. Dabei werden wir die Wasser- und Bodenverbände in die bevorstehenden Herausforderungen der Zukunft einbinden.
Angesichts erhöhter Hochwasserrisiken werden wir die Kostenübernahme des Landes für die Hochwassergebiete der Stadt Lauenburg aufgrund ihres hohen Denkmalschutzwertes zu 90 Prozent umsetzen.
Generell findet sich zur Denkmalpflege eine Ankündigung der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes, zu der lediglich vermerkt wird:
Denkmalschutz
Wir werden das Denkmalschutzgesetz und dessen Anwendung evaluieren und gegebenenfalls novellieren. Wir werden sorgfältig darauf achten, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen bei deren Erhalt unterstützt werden.
Insbesondere werden wir sicherstellen, dass sie schnell über die Eintragung in die Denkmalliste informiert werden und vor Investitionsentscheidungen eine verbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde verlangen können sowie klare und verlässliche Rahmenbedingungen seitens der Denkmalschutzbehörden erhalten.

2012 hatten CDU und FDP versucht, das Denkmalschutzgesetz in Schleswig-Holstein zugunsten wirtschaftlicher Interessen auszuhöhlen - woraufhin der Koalitionsvertrag der vorigen Regierung aus SPD, Grünen und SSW eine Novellierung angekündigt hatte (Schleswig-Holstein: Koalitionsvertrag sieht Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vor) und Ende 2014 auch eine Novellierung umgesetzt wurde. Das Bekenntnis zum Denkmalschutz im neuen Koalitionsvertrag ist bestenfalls lauwarm.



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