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Montag, 29. Dezember 2025

Faltblatt Raubgräber (2)

In einem Blogpost hatte ich ganz früh in der Archaeologikgeschichte in einem Blogpost auf einen Flyer des Landesamts für Denkmalpflege in Baden-Württemberg hingewiesen.

Der Blick in die Statistiken zeigt mir, dass der uralte Blogpost sehr häufig angesteuert wird. Darum hier einige Aktualisierungen. 

Der Flyer des LAD Baden-Württemberg steht aktuell unter https://www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/denkmalpflege-bw/denkmale/projekte/archaeologie/interdisziplinaere_projekte/metallsondenprospektion/raubgraeber_sondengaenger.pdf (Ausgabe 2019). Weitere Informationen unter https://www.denkmalpflege-bw.de/denkmale/projekte/archaeologische-denkmalpflege/raubgraeber-und-sondengaenger/

 Der Flyer des LKA Hessen ist nicht mehr online.

 Ich darf hier aber noch verlinken

  • M. Heinzlmeier, Raubgrabungen in Deutschland. Eine Deliktsanalyse: Recht, Formen, Umfang, Ursachen und Bekämpfungsstrategien. In: E. Seidl / F. Steinheimer / C. Weber (Hrsg.), Ein kritischer Blick zurück. Provenienzforschung in Sammlungen und Museen : Beiträge zum Workshop der Justus-Liebig-Universität Gießen : Gießen, 13. - 15. Oktober 2022, Justus-Liebig-Universität Gießen. Junges Forum für Sammlungs- und Objektforschung 7 (Berlin 2023) 85–98. https://doi.org/10.18452/28192

Der Artikel ist teilweise bereits überholt, da inzwischen auch in Bayern ein Schatzregal eingeführt wurde. Das gilt leider auch für einen eigene Beitrag zusammen mit Andreas Büttner vom BLfD zur Thematik verfasst, da der entsprechende Sammelband, der einen Überblick über die Raubgräberthematik in Europa vermitteln sollte, leider noch immer nicht erschienen ist.


Samstag, 11. Oktober 2025

Neuer Hildesheimer Silberschatz: eine neue Raubgräberstory

Ein erster Bericht zu einem "senstaionellen" Fund ist heute in der HAZ erschienen. 

Ein Sondengänger hat vor acht Jahren einen römischen SIlberschatz bei Hildesheim ausgebuddelt. Nachdem er aus Angst vor Sanktionen den Fund nun der Polizei gemekdet hatte, hat das NLfD Nachgrabungen durchgeführt und noch ein paar Münzen gefunden und damit wenigstens die Fundstellenangabe verifiziert.

Als Frage der anstehenden Auswertung der Funde verweist der Artikel auf "Aufschlüsse über Leben und Infrastruktur in der Region Hildesheim zu Zeiten kurz nach Christi Geburt.", wie sie sich die Kollegen vom NLfD versprechen.

Hier wäre ganz dringend zu erwähnen gewesen, dass es dafür sehr wichtig gewesen wäre, zu wissen, wie genau der Hort deponiert worden ist. Lag er in einer Kiste? Lag er in einer planmäßig angelegten Grube oder wurde er rasch verscharrft? Lag er in einem Holzgebäude oder in freinem Feld? Der Sondengänger dürfte diese Hoffnungen wohl alle bereits zertsört haben. Ob die Nachgrabung diesbezüglich noch irgend etwas feststellen konnte oder eben nur noch das Raubgrabungsloch angetroffen hat, wäre eine niht unwichtige Information - auch damit der in den nächsten Tagen folgende Mediensturm nicht wieder nur den Geldwert des Fundes bejubelt, sondern auch vermittelt, dass der Sondler den Erkenntniswert minimiert geschädigt hat.

Eine Top 5 oder Top 3 der niedersächsischen Funde aufzumachen, scheint mir da auch kontraproduktiv...

 

Das Prinzip der Raubgrabungslöcher: Mona Lisa durchlöchert
(verändert nach Leonardo da Vinci via WikimediaCommons)


Freitag, 6. Juni 2025

Nachlaß Helmut Thoma: Zeit für die Rückgabe des palmyrenischen Grabreliefs

Helmut Thoma
(Foto Manfred Werner - Tsui
[CC-BY-SA-3.0
via Wikimedia Commons])
Anfang Mai 2025 ist Helmut Thoma an seinem 86. Geburtstag in Wien verstorben. Die Medien haben ihm als einem unterm Strich wohl erfolgreichem Medienmanager einige Nachrufe gewidmet. Die Geschichte seiner Beteiligung an einer Raubgrabung in Palmyra und dem Schmuggel eines palmyrenischen Grabreliefs nach Deutschland wird nicht erwähnt. Dennoch ist das der Augenblick, daran zu erinnern, denn jetzt wäre der Zeitpunkt, zu dem seine Erben das Stück - sofern es nicht schon wieder längst auf den Markt gelangt ist - nach Syrien zurück geben sollten. In Syrien hat sich die Lage verändert und die Geste einer solchen Rückgabe würde eine positive Entwicklung dort auch unterstützen. 
 
Bereits 2010 forderte der Palmyra-Experte Prof. Andreas Schmidt-Colinet eine Rückgabe des Reliefs an den syrischen Staat als rechtmäßigem Eigentümer.. Nach dem Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs 2011 und der Verbrechen des Assad-Regimes war eine Rückgabe an diesen Staat aber nicht denkbar. Jetzt aber ist die Lage eine andere. Jetzt kann und muß das unrechtmäßig aus einem Grab entfernte und nach Deutschland geschmuggelte Relief zurück gegeben werden.


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Montag, 24. März 2025

Schwere Beute - leichte Strafe

Vor nicht ganz einem Jahr, im Mai 2024 wurde ein Großsteingrab bei Immekath in der Altmark in Sachsen-Anhalt von einem Mann zerstört, der sich für seinen dekorativen (oder doch eher esoterischen) Steinkreis im heimischen Garten einen großen Stein benötigte. Anscheinend versuchte er zunächst einen der stehenden Steine erfolglos aus dem Boden zu reißen, ehe er sich für einen anderen Stein entschied. Dabei wurde das Grab so verwüstet, dass man in der ersten Polizeimeldung offenbar noch davon ausging, der Deckstein  mit einer Größe von 2 m x 3 m sei geklaut worden. Der entwendete Stein misst immerhin auch  1,25 m Höhe und 0,75 m Dicke und wiegt etwa eine halbe Tonne. Zwischen 2010 und 2012 wurden bereits zwei Steine entwendet.

Bürger und Mitglieder des Vereins ''Junge Archäologen der Altmark e.V" spüretn den zuletzt verschwundenen  Stein in einem Privatgarten auf. Der Diebstahl konnte dem Mann in einem Verfahren eindeutig nachgewiesen werden. In seinem Steinkreis befinden sich allerdings noch 8 weitere Megalith-Steine, bei denen es nicht unwahrscheinlich ist, dass sie ebenfalls von Großsteingräbern stammen. Mit alten Dokumentationen, die bestanfalls grobe Messungen und Zeichnungen aufweisen sind juristisch sichere Identifikationen recht schwer zu bewerkstelligen. Moderne 3D-Scans dürften da bessere Möglichketen bieten.

Das Amtsgericht Gardelegen verurteilte den Mann am 25. Februar 2025 zu  6.000 Euro wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie der Rückgabe des Steines.  Unklar bleibt, wer nun die Wiederherstellung und die sicher notwendig werdende begleitende archäologische Untersuchung zahlt. 

 

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Literatur

  • H.-J. Beier, ,Die megalithischen, submegalithischen und pseudomegalithischen Bauten sowie die Menhire zwischen Ostsee und Thüringer Wald. Beiträge zur Ur- und Frühgeschichte Mitteleuropas 1 (Wilkau-Haßlau 1991) 



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Freitag, 28. Juni 2024

3 Mio DM für Raubgut

Am 13.Juni 2024  unterschrieben der italienische Kultusminister Genaro Sanguliano und Kulturstaatsministerin Claudia Roth die Übergabevereinbarung für 25 archäologische Objekte. 1984 hat die Berliner Antikensammlung - heute Teil der Stiftung Preußischer Kulturbesitz 21 rotfigurige Vasen aus Unteritalien für die stolze Summe von drei Millionen D-Mark im Schweizer Kunsthandel erworben. Wie so häufig war die Angabe "aus Genfer Familienbesitz" falsch und diente der Verschleierung der Provenienz aus Raubgrabungen der 1970er Jahre.

Rhesos-Krater, ehemals Antikensammlung Berlin
(Foto: Staatliche Museen zu Berlin, Antikensammlung /CC BY-SA 4.0
via
https://id.smb.museum/object/677302/apulischer-volutenkrater)

Tatsächlich sind viele der Funde in den Unterlagen des verurteilten Antikenhehlers Giacomo Medici auf Fotos noch grabungsfrisch  zu erkennen.

Leider gar nicht ungewöhnlich die Geschichte.

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Montag, 29. April 2024

Grabraub: Immerhin erregte es Aufsehen

Eine eigentlich banale Meldung zum kommenden 85. Geburtstag von Helmut Thoma in den Salzburger Nachrichten (nach APA Austra Presse Agentur):

 Nur ein Absatz ist bemerkenswert:

Helmut Thoma, Women's World Awards 2009
Helmut Thoma
(Foto Manfred Werner - Tsui
[CC-BY-SA-3.0
via Wikimedia Commons])
"In seiner Freizeit ging Thoma, der mit der buddhistischen Lebensphilosophie liebäugelte, u.a. gerne tauchen, sorgte aber speziell mit einem Aufenthalt in Syrien für Aufsehen. Noch weit vor der Jahrtausendwende erbeutete er mit einem Grabräuber zusammen einen Grababschluss, wie er viele Jahre später erzählte. "Er hat mich zu einem Höhlengrab in der antiken Wüstenstadt Palmyra geführt und meinte: 'Jetzt krabbeln wir da rein.' Da hatte ich schon ein bisschen Bedenken. Es war Nacht, und da waren Schlangen...", sagte er der "Welt"."

 Immerhin erregte es Aufsehen...

Mal sehen, ob zu Thomas 85. Geburtstag am 3. Mai die ungeheuerliche Geschichte nochmals aufegriffen wird.

Archäologen forderten eine Restitution an Syrien. Das war vor dem Bürgerkrieg und den Greueltaten des Assad-Regimes. Thoma reagierte offenbar nicht auf die Anragen.

Wo ist das geklaute Relief heute? Längst wieder im Kunsthandel?

 

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Freitag, 22. Dezember 2023

Mittwoch, 29. November 2023

Kunstverbrechen: Anderthalb Stunden Raubgräber

Unter dem Schlagwort "True Crime" widmet NDR-Kultur der Geschichte rund um die Himmelsscheibe von Nebra gleich zwei Podcast-Folgen von zusammen fast anderthalb Stunden nicht gefühlter Länge, die auch Einblicke in die Raubgräberszene geben. Wohltuend ist dabei, dass die Sucherei der Sondengänger nicht wie so häufig mit der Pauschal-Anssage "es ist verboten" abgetan wird, sondern durchaus erklärt wird, welchen Schaden sie mit ihrem eher kontraproduktiven "Geschichtsinteresse" anrichten. Letzteres hätte allerdings noch stärker thematisiert werden dürfen. Hervorzuheben ist auch, dass Sondengänger angehört und interviewt werden, was vor allem deutlich macht, dass sie eine seriöse Wissenschaftskommunikation de facto nicht erreicht.


leider wieder kein Bild der Himmelsscheibe


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Montag, 21. August 2023

Ein Bärendienst für den Kampf gegen Raubgrabungen und Antikenhehlerei

Die Behauptung, dass der illegale Handel mit Antiken sei nach Waffen und Drogen der drittgrößte, wird oft wiederholt. Aber woher stammt diese Behauptung und welche Beweise gibt es für ihre Richtigkeit? 

Donna Yates und Neil Brodie gehen der Frage in einem Artikel in Antiquity nach. Sie präsentieren eine "stratigraphische Ausgrabung" der Behauptung, indem sie systematisch wissenschaftliche Artikel, populäre Medienartikel und politische Dokumente sichten, um die Verwendung und Wiederverwendung des "Faktoids" in den letzten fünf Jahrzehnten aufzudecken. 

  • D. Yates and N. Brodie, “The illicit trade in antiquities is not the world's third-largest illicit trade: a critical evaluation of a factoid,” Antiquity 97 (2023) 991–1003. - DOI: https://doi.org/10.15184/aqy.2023.90 

Die Autoren stellen fest, dass die Behauptung nicht auf irgendwelchen Originalforschungen oder Statistiken beruht und nicht von zuständigen Behörden stammt. Insbesondere die Angaben bei Interpol, die 2005 selbst darauf aufmerksam gemacht haben, dass es keine brauchbaren Statistike dazu gäbe, blieben ohne Referenz auf konkrete Daten oder wenigstens begründete Schätzungen. Auf die Angabe bei Interpol habe ich mich auch auf Archaeologik schon bezogen - wenn auch mit dem Hinweis, das das kaum beweisbar sein könne (Archaeologik 13.8.2018). Damals ging es um die Behauptung, der Antikenhandel diene entscheidend auch der Terrorfinanzierung. Dies war im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien eine häufig wiederholte Aussage, die insbesondere vom Kunsthandel angezweifelt wurde. Die Tatsache, dass sich Terroristen auch aus dem Handel mit Antiken finanzieren, ist inzwischen allerdings mehrfach nachgewiesen (vgl. Archaeologik 13.8.2018; Archaeologik 27.8.2015; Archaeologik 29.11.2018).

Die Analyse von Yates und Brodie zeigt, wie die unkritische Wiederholung unbegründeter "Fakten" legitime Bemühungen zur Verhinderung von Plünderungen, Schmuggel und illegalem Verkauf von Antiken untergraben kann. Die Lobby-Arbeit greift solche Schwachpunkte der archäologischen Position gerne auf, um zu ihren Gunsten Politik zu machen - und lenkt damit auch erfolgreich immer wieder davon ab, dass es letztlich nicht um Geldsummen, sondern um zerstörte archäologische Kontexte geht. 

In den Schlußfolgerungen ihrer Arbeit schreiben Ytes und Brodie:

"Die Vorstellung, dass die Schwere der Kriminalität vergleichend am Geldwert und nicht am Schaden für die Gesellschaft gemessen werden sollte, ist beunruhigend. Antiken und andere Kulturgüter sind grundlegende Bestandteile unseres Erbes und unserer Identität. Wir müssen ihren illegalen Handel nicht finanziell bewerten, um die sozialen Schäden noch schlimmer zu machen. Alles in allem zeugt das Fortbestehen dieser und ähnlicher Tatsachen, die sich auf die Quantifizierung des illegalen Handels mit Antiken und Kulturgütern im Allgemeinen durch Finanzvergleiche konzentrieren, auf einen schwerwiegenden Mangel im öffentlichen Verständnis und damit in unserer öffentlichen Darstellung der mit Plünderung und Menschenhandel verbundenen Schäden. Das öffentliche Verständnis und die Politik müssen auf Beweisen und nicht auf Rhetorik basieren. Zu diesem Zweck benötigen wir hochwertige Daten und Expertenanalyse, um die Faktoiden zu ersetzen, die derzeit im öffentlichen Diskurs verankert sind. Wir müssen auch die Ergebnisse dieser Analyse auf klare und aussagekräftige Weise kommunizieren und aufhören, träge zu wiederholen, was mittlerweile ein diskreditiertes Faktoid sein sollte."

 

 

(Foto: R. Schreg, 2013)

 

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Montag, 26. Juni 2023

Israel ermöglicht Raubgräbern die straffreie Rückgabe archäologischer Funde

 

Anonym und per Mausclick unerwartet erfolgreich, jedenfalls was die Quantitäten angeht. Die Befundkontexte sind natürlich trotzdem verloren + kaputt und ob die Fundstellenangaben zuverlässig sind, bleibt wohl meist auch fraglich. 

Wäre so etwas in Deutschland auch realisierbar?

Dienstag, 20. Juni 2023

Mississippi - Überreste und Artefakte der amerikanischen Ureinwohner aus dem Arkabutla-See geplündert

von Stefan Bauer

Der Arkabutla-See ist ein am Coldwater River gelegener Stausee im US-Bundesstaat Mississippi. Er wurde 1940 im Zuge eines Großprojektes zur Reduzierung von Flutschäden als einer von vier Stauseen im Nordwesten Mississippis errichtet und bietet mit einer Besucherzahl von über 2 Millionen Menschen das ganze Jahr über gerade wegen der reichen Flora und Fauna eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten (der Verfasser dieses Beitrages wurde selbst Zeuge des Fanges eines 30 kg schweren Welses aus dem See). 

 

Der aktuell abgelassene Arkabutla Lake im Jahr 2011,
DeSoto und Tate Counties, Mississippi
(Foto: Thomas R Machnitzk, CC BY SA 3.0
via WikimediaCommons)

Am 10. Mai 2023 warnte das Ingenieurkorps der US-Armee die Anwohner, sich vom Stausee fernzuhalten, da am Damm „potenzielle Bruchgefahren“ festgestellt worden seien. Um die nötigen Reparaturmaßnahmen vor Ort in Angriff zu nehmen, wurde das Wasserreservoir von den Behörden schließlich nach und nach abgelassen.

Neben den sich hieraus ergebenden negativen Folgen für Pflanzen und Tiere, sind nun auch Überreste der Ureinwohner der Gegend auf dem ausgetrockneten Seegrund massiv bedroht.

Vor dem Bau des Staudamms war das Gebiet einst ein dichtes Waldgebiet, das von den Chickasaw-Indianern bewohnt wurde, die ihre Toten in dem Gebiet bestatteten, das heute den See bildet. Die Chickasaw traten das Erbe der Mississippi-Kultur an, der letzten prähistorischen Kultur im Südosten der USA vor dem Kontakt mit den Europäern. Diese ist vor allem bekannt durch den Nachweis tausender Erdwerke innerhalb ihres Verbreitungsgebietes und weist Parallelen mit zeitgleichen Kulturen Zentralmexikos auf.

Laut einer ganzen Anzahl an Artikeln zum Thema hat die momentane Situation des exponierten Seegrundes zu einem regelrechten Raubgräbertourismus geführt. Der Kurator des DeSoto County Museum, Robert Long, sagte, es gebe glaubwürdige Berichte über Menschen, die draußen im See auf Allrad-Geländewagen Knochen, Töpfe und andere Grabbeigaben der amerikanischen Ureinwohner ausgegraben und als Souvenirs mitgenommen hätten.

Seitdem der Arkabutla-See, welcher Bundeseigentum ist, seine archäologischen Artefakte preisgegeben hatte, machte die Kunde von freiliegenden Artefakten innerhalb der „Teasure-hunt Society“ die Runde, so Long. „Einmal – ich weiß weder das genaue Datum noch die genaue Uhrzeit – waren in den Nachtstunden 100 Geländewagen in jedem Winkel hier unterwegs. Es gab andermal einen Schwarm von Allradfahrzeugen, die Gegenstände freilegten und ausgruben.“

Von offizieller Seite heißt es, dass es in den Nachtstunden zwischen dem 12. und 15. Juni 2023 zu „weit verbreiteten Plünderungen“ von Grabbeigaben der amerikanischen Ureinwohner, Störungen und Entweihungen menschlicher Überreste sowie zum Diebstahl von Artefakten kam.

Um die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, dass jeder, der auf den Seegrund hinausgeht, tatsächlich eine Straftat begeht, wurde im Schatten dieser Vorkommnisse letzte Woche eine Pressekonferenz von Long abgehalten.

Dabei betonte er, dass Überreste und Artefakte der amerikanischen Ureinwohner durch das Federal Native American Grave and Repatriation Act (Bundesgesetz über Grabstätten und Restitutionen der amerikanischen Ureinwohner) vor Schändung und Plünderung geschützt seien, was es zu einer Straftat mache, solche Artefakte zu entnehmen oder diese auch nur aus deren Fundkontext zu bringen. Auch das Seegebiet selbst ist nach Einbruch der Dunkelheit für die Öffentlichkeit gesperrt. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe von 10.000 US-Dollar oder gar einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Long fährt fort: „Wir fordern die Menschen auf, ihren gesunden Menschenverstand an den Tag zu legen und sich einfach von diesen Bereichen fernzuhalten.“

Über das exakte Ausmaß des Schadens lassen sich derzeit noch keine genaueren Angaben machen, doch bleibt festzuhalten, dass es sich bei den Meldungen um eine Vielzahl unterschiedlichster Quellen handelt, welche zum einen bis hinein in die „Treasure-Hunter“ Szene reichen, aber auch hochrangige Strafverfolgungs- und Justizbeamte im DeSoto County miteinbezieht, die die Dinge beobachtet und sich an Long gewandt haben.

Long fungiert als regionaler Kontaktmann für die Chickasaw-Nation. Er habe den Stamm über die Plünderungen informiert und festgestellt, dass sie darüber sehr besorgt seien.

„Ich kann nicht für sie sprechen, aber man kann an der Resignation in ihrer Stimme erkennen, dass sie damit ständig konfrontiert werden“, sagte Long. „Diese Artefakte gehören dem Volk der amerikanischen Ureinwohner, vor allem der Chickasaw-Nation. Dies ist ihre kulturelle Heimat. Man könnte meinen, Menschen würden Kulturen, die sich von ihrer eigenen unterscheiden, ehren und respektieren, aber manchmal wird man von Menschen mit ihrer Nachlässigkeit und Gleichgültigkeit verblüfft. Deshalb müssen wir die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen.“

Der Hauptteil des Stammes wurde während der Indianer-Umsiedlung (Trail of Tears) im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts aus ihrer Heimat ins Indianerterritorium nach Oklahoma deportiert.

Um dem nächtlichen Treiben am wasserleeren Arkabutla-See ein Ende zu setzen, werden nun das DeSoto County Sheriff’s Department und das U.S. Army Corps of Engineers dort mit Patrouillen beginnen.

 

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Stefan Bauer, Powder Springs, Georgia/USA

 

Donnerstag, 1. Juni 2023

Digitale Dokumentation der Raubgrabungen des IS/ Daesh

Im Krieg gegen IS/Daesh in Syrien und Irak wurden zahlreiche Kulturdenkmäler zerstört. Die Öffentlichkeit hat das längst wieder vergessen, gab es inzwischen doch schon einige weitere Krisen, die uns auch viel näher gekommen sind Für die Archäologie werden die Zerstörungen noch lange Thema sein, da Raubgrabungsgüter erst nach und nach auf dem Markt erscheinen werden und weil die Dokumentation und sichernde Notgrabungen viel Zeit beanspruchen. Ein Artikel in der taz bringt diesen Aspekt an die Medien:  

Ein älterer Bericht:

Nach den Zerstörungen des Daesh/IS wurde das 3D-Scannen zur Sicherung der archäologischen Denkmäler propagiert. Der Scannereinsatz bei Notgrabungen im Bereich eines assyrischen Palasts unter der vom IS zerstörten Jonasmoschee in Mosul unter Beteiligung der Universität Heidelberg stellt unter sehr ungewöhnlichen Bedingungen letztlich nur eine zeitgemäße Befunddokumentation dar. Der Fall macht aber deutlich, dass eine 3D-Dokumentatiin nur das gerade Sichtbare erschließt. Eine Sicherung des Monuments als historische Quelle ist damit nicht möglich.
Nur als Erinnerung und Symbol kann es so erhalten werden - und das erklärt das politische Interesse, das meist nicht in Erkenntnis sondern in Geschichtspolitik liegt.

Ruinen der Jonas-Moschee nach Zerstörung durch den IS 2017
(Foto: Voice of America, gemeinfrei, via WikimediaCommons)

 

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Montag, 13. März 2023

Eigentlich toll - und doch megafrustrierend und schändlich: NUMiDonline

Im Prinzip ist es ganz hervorragend, Münzen in einer Datenbank vorgelegt zu bekommen, die vielfältige Recherchemöglichkeiten erschließt. 

Der DGUF-Newsletter vom 28.2.2023 nennt das Ganze aber ein Desaster (Spoiler: m.E. zu Recht):

Zu einem verschwindend geringen Anteil haben die Münzen Fundortangaben, obwohl man sich sicher sein kann, dass keine davon in einem Geldbeutel überlebt hat, sondern die Masse irgendwo als Bodenfund aufgetaucht ist - manche vielleicht zufällig, viele mit Sicherheit bei Raubgrabungen.

Die Diskussion um Provenienzen geht nun ja schon einige Jahre, wenn auch primär um NS-Raubkunst und koloniale Güter, aber auch die Diskussion um archäologische Raubgrabungen ist ja keinesfalls neu.

 

Screenshot der Karte aus NUMiDonline: kaum Fundorte
(Map data@ OpenStreetView contributors CC BY SA map data: @MapBox/ Portal des NUMiD-Verbandes CC BY-SA 4.0)

Selbst dort, wo ein Fundort bekannt ist, fehlen jegliche weiteren Angaben. Wenn man einmal gefunden hat, wo man den Fundort überhaupt recherchieren kann - zu den vorgesehenen Optionen gehört das offenbar gar nicht - und man sucht nach Mindelheim als einem der wenigen Fundorte, den die Übersichtskarte überhaupt anzeigt, findet man 28 Münzen der Zeit zwischen 260 und 270, die meisten von Kaiser Claudius Gothicus. Nur die Tatsache, dass alle Literaturangaben auf FMRD I-7 7244 verweisen, verrät, dass man es mit einem Münzhort aus der Zeit der sog. Alamanneneinfälle zu tun hat. Laut dem Band Fundmünzen im Römischen Deutschland wurde der Hort 1959 zwischen Mindelheim und Augsburg gefunden und geriet durch den Kunsthandel in eine Privatsammlung. Wie die Stücke dann in das Münzkabinett der Klassischen Archäologie der Universität Tübingen gelangten, erfährt man nicht. Der Fundort ist also auch kein gesicherter Fundort.

Münzen mit Abfrage Mindelheim
(Bild: Portal des NUMiD-Verbandes CC BY-SA 4.0)

Beim Fundort Tübingen stößt man auf ein republikanisches As (https://www.ikmk.uni-tuebingen.de/object?id=ID1596), des 3, Jahrhunderts v.Chr., was gelinde gesagt sehr ungewöhnlich ist. Zur Provenienz findet sich nur: Accession Zugangsart Kauf.

Tatsächlich gibt es Stücke, bei denen man zurecht die Bezeichnung  'aus alter Sammlung' gebrauchen könnte. So ist eine Münze, angeblich aus Nagold auf (https://www.ikmk.uni-tuebingen.de/object?id=ID11) auf Regierungsrat Carl Sigmund Tux zurück zu führen, der im Jahre 1798 durch seine testamentarische Schenkung an die Universität Tübingen die dortige Münzsammlung begründete.

Nun sind Universitätssammlungen keine Regional- oder Landesmuseen, an die beispielsweise Grabungsfunde gehen. Insofern darf man die Erwartungen an  Fundortangaben nicht zu hoch hängen. Interessanterweise sind aber auch die berüchtigten alten Sammlungen in NUMiDonline kaum aufzuspüren, vieles wurde über den Kunsthandel als Veräußerer erworben.  Es finden sich auch fundortlose Stücke, deren Provenienz nicht vor 2020 zurück zu verfolgen ist (z.B. https://www.virtuelles-muenzkabinett.de/object?id=ID2148)

Ohne Kenntnis des Fundorts lassen sich nicht einmal einfachste Verbreitungskarten zeichnen, die für das Verständnis wirtschaftsgeschichtlicher Zusammenhänge von Bedeutung sind, auch alle siedlungsarchäologischen Erkenntnisse sind verloren. Ich wiederhole hier eine Tabelle, die den Quellenwert von Münze ohne und mit Kontext einander gegenüber stellt

Ohne Kontext
Mit Kontext
  • Materieller Wert
  • Datierungsmöglichkeit für archäologische Befunde
  • Bildprogramm der Münze
  • ggf. Teil eines Hortfundes (vulgo: Schatzes) mit wichtigen Informationen zu dessen Bildung, Zusammensetzung
  • Rarität
  • Lokaler Münzumlauf

  • Wirtschaftliche Konjunkturen

  • „Schatzhorizonte“: Informationen zu politischen Krisen, Unruhezeiten

  • Regionale Metallzusammensetzungen

  • Bestattungs- und Opfersitten

  • Regionale Wirtschaftsbeziehungen

Anm.: Selbst schlecht erhaltene, nicht mehr exakt bestimmbare Münzen liefern zumindest ein quellenkritisches Korrektiv
Tab.: Der Wert einer Schrottmünze - in rot der vernichtete Wert


Der Beurteilung im DGUF-Newsletter kann ich nur zustimmen:

Die nun öffentlich sichtbaren Kataloge vieler deutscher Münzkabinette verdeutlichen, was "Münzeln sammeln" unter dem Aspekt "Kulturelles Erbe" vorwiegend bedeutet: Das Archivieren von aus ihrem Fundkontext gerissenen Fundstücken, die nach Raubgrabung und Hehlerei in der Regel über Sammlungsschenkungen oder -ankauf in staatliche Hände geraten sind. Da man auch am Ende einer langen Besitzerkette kein rechtmäßiges Eigentum an Dingen erwerben kann, dessen Ursprung illegal ist, macht diese Recherche auch deutlich, dass ein hoher Anteil dieser mit staatlichem Aufwand erworbenen, gepflegten und nun digitalisierten Bestände "sehr fragwürdig" ist - um vorsichtshalber sich aufdrängende, klare juristische Termini zu vermeiden.

NUMiD verdeutlicht, dank Digitalisierung und Open Access nun weithin öffentlich, welch gewaltiger Schaden am Kulturellen Erbe durch Münzsammeln und die derzeitige staatliche bzw. museale Praxis entsteht.

Raubgrabungen lassen sich nicht unterbinden, indem man sie verbietet (das sind sie längst), man muss den Markt austrocknen. Keinesfalls sollten öffentlche Gelder in die Raubgräberei/ Antikenhehlerei fließen, die hier fast immer am Anfang der Provenienzketten steht, ehe über verschiedene Tricks eine Legalisierung erreicht wird. Die Münzen aus einem Zufallsfund, die man mit einem Ankauf "rettet", sind ja offenbar ebenfalls ohne Fundort und damit ihrer wichtigsten Aussagekraft ohnehin schon beraubt und ihr Geld nicht mehr wert. Die Sonderstellung von Münzen etwa im Kulturgutschutzgesetz ist durch nichts zu rechtfertigen. Ein Raubgrabungsloch ist ein Raubgrabungsloch, egal ob für eine Münze, eine Fibel oder einen Nagel.

 

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