Samstag, 10. Oktober 2026

Leges abeunt, monumenta manent - Gesetze gehen, Denkmäler bleiben

Im EarlyView der Germania:

Der Diskussionsbeitrag war ursprünglich als Rezension von C. Rohdes Buch zur Bodendenkmalpflege gedacht (Rohde 2025), das Jürgen Kunow als sehr gelungen und weiterführend einschätzt.

Jürgen Kunow ist  als früherer Landesarchäologe in Brandenburg und dann dem Rheinland und als langjähriger Vorsitzender des Verbands der Landesarchäologien eine renommierte Stimme der deutschen Denkmalpflege. Interessant ist daher seine Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Denkmalschutzgesetze im Epilog seines Beitrags:

Kunow sieht seit 2025 einen radikalen Umbruch und fürchtet, der "Point of no Return" sei bereits überschritten. Die Novellierungen in Sachsen, Hessen, NRW und aktuell Niedersachsen unter Schlagworten wie "Entbürokratisierung" und euphemistisch "Mehr Verantwortung vor Ort" ersetzen das bisherige "Benehmen" mit dem Fachamt durch eine unverbindliche "Anhörung" und verlagern die Entscheidung auf fast 400 Untere Denkmalbehörden, von denen z.B. in NRW nur 5% überhaupt archäologische Expertise haben - als weisungsabhängige Kommunalbehörden ohne Fachkenntnis. 

Kunow weist darauf hin, dass Art. 5 der Malta-Konvention (online unter https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=090000168007bd3c), die ausdrücklich die Beteiligung von Archäologen verlangt. Das bedeutet, dass der aktuelle niedersächsische Gesetzesentwurf (online unter https://www.mwk.niedersachsen.de/download/230629), der die Entscheidungen an eine Behörde ohne Fachkompetenz verweist , nicht mit dem höherwertigen Europarecht zu vereinbaren ist. Es bleibt also zu hoffen, dass diese "Haltelinie" die Gesetzgeber auch dazu bewegt, von dieser Aushöhlung des Denkmalschutzes Abstand zu nehmen.


Leider verfolgt Kunow den Gedanken nicht weiter.  Eine komplizierte gerichtliche Überprüfung wäre für die betreffenden Landesregierungen nicht nur peinlich, sondern würde dazu führen, dass das Gesetz als rechtswidrig und unwirksam eingestuft würde. Die Folge wäre nicht nur ein unwiederbringlicher Denkmalverlust, sondern auch eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Sie würde den Gewinn der Entbürokrtisierung zunichte machen.

Leider geht Kunow auch nicht darauf ein, ob auch der Idee eine Haltelinie gesetzt ist, dass eine Genehmigungspflicht für Erdarbeiten auf die Stellen beschränkt werden soll, die im Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind. Die Konvention von Malta sieht explizit eine Inventarisierung archäologischer Fundstellen vor. regelt aber nicht das Vorgehen bei Verdachtsflächen. Bereits jetzt werden durch ein Zurückschrauben der Sachstandsermittlungen im Genehmigungsverfahren und durch - mangels Betretungsrecht - unkontrollierbare Auflagen zur Meldung von Funden während der Bauarbeiten die Chancen auf Neuentdeckungen systematisch reduziert. Ob hier die zwei EU-Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung etwas im Sinne der Haltelinie bringen könnten?

Es scheint, als sei die Verteidigung des Denkmalschutzes heute keine Frage der Argumente, sondern der juristischen Spitzfindigkeit - auch in den USA sind es aktuell nur Anwälte, die Trumps Angriffen auf den Denkmalschutz etwas entgegen zu setzen scheinen.

"Gesetze gehen, Denkmäler bleiben" - Kunows's Pseudo-Ovid-Zitat scheint leider eher eine Beschwörung. 

 

Illustration Meta-KI


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