In Nordrhein-Westfalen und in Hessen sehen Novellierungen des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes vor, dass Verantwortungen nach unten an die Kommunen abgegeben werden soll. Das schwächt die Fachkompetenz in den Genehmigungsverfahren. Wahrscheinlich ist genau dies die Absicht dahinter.
Nordrhein-Westfalen
Zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen hat die DGUF explizit Stellung bezogen - und dabei auch die einschlägigen Dokumente des laufenden Gesetzgebungsverfahren gesammelt.
- Gesetzentwurf der Landesregierung: "Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen", Drs. 18/17474: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-17474.pdf
- Stellungnahme der DGUF: https://www.dguf.de/ngo/stellungnahmen/regelungen-und-gesetzgebungsverfahren/2026-novellierung-des-denkmalschutzgesetzes-nordrhein-westfalen
- Alle dem Parlament vorliegenden Stellungnahmen zum Gesetzentwurf 18/17474: https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/suchergebnis-gesetze.html?nummer=1812841/0100&ev=g&wp=18
Die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes stecken dabei im „Dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften“, das darauf zielt, eine Beschleunigung und Deregulierung von Bauverfahren durch Bürokratieabbau, Digitalisierung und den Wegfall von Prüfschritten zu erreichen.
Der Kern der Gesetzesnovelle (Drs. 18/17474) ist die vollständige Verlagerung der Entscheidungsfreiheit auf die kommunale Ebene (die Unteren Bauaufsichts- und Denkmalbehörden) bei gleichzeitiger Entmachtung der wissenschaftlichen Fachämter. Die Entscheidung wo und wie eine Grabung durchgeführt wird, kann künftig fast vollständig von fachlichen Laien getroffen werden. Zwar müssen die Denkmalfachämter zwar weiterhin über ein denkmalrelevantes Vorgehen durch die Untere Denkmalbehörde informiert werden und sie dürfen sich zum Vorhaben auch äußern, einen Einfluß auf die Entscheidung hat das aber gar nicht. Anläufe, die Entscheidungen den Kommunen aufzubürden, gab es schon öfters, wobei in NRW bei der letzten Novellierung vor erst 4 Jahren unter derselben zuständigen Ministerin die Führung der archäologischen Denkmalliste "mangels Kompetenz" von den Kommunen auf das Denkmalfachamt übertragen wurde.
Gleichzeitig werden in NRW die Bearbeitungsfristen halbiert. Zeit für qualifizierte Stellungnahmen bleibt kaum noch - und bei einer Fristüberschreitung gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Nicht nur die DGUF kritisieren das Vorhaben, sondern auch Umweltverbände und Architekten, wie auch die Kommunen und natürlich die Opposition.
- DGUF Newsletter 139 v. 31.5.2026 - https://www.dguf.de/newsletter/newsletter-lesen#_Toc231154127
- DGUF-Stellungnahme v. 10.4.2026. - https://www.dguf.de/ngo/stellungnahmen/regelungen-und-gesetzgebungsverfahren/2026-novellierung-des-denkmalschutzgesetzes-nordrhein-westfalen
- Stellungnahme des BUND NRW (pdf)
- Stellungnahme der Architektenkammer NRW
- Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände (pdf)
- https://gruene-fraktion-lvr.de/2026/03/18/pressemitteilung-gruene-fraktionen-im-lvr-und-lwl-lehnen-aenderungen-beim-denkmalschutzgesetz-ab/
Die Kommunen sehen in der Reform keine echte Entlastung, sondern eine Verlagerung von Konflikten und Arbeitsaufwand auf die lokale Ebene, während gleichzeitig das fachliche Schutzniveau der Denkmäler sinkt. Sie wehren sich dagegen, dass die fachliche Expertise der Landschaftsverbände (LVR und LWL) beschnitten und rechtlich abgewertet werden soll. Sie betonen, dass kleinere kommunale Untere Denkmalbehörden diese fachliche Detailprüfung (besonders in der Archäologie und Bodendenkmalpflege) gar nicht alleine leisten können. Den Städten und Gemeinden fehlen schlichtweg die Fachleute, um komplexe denkmalrechtliche Bewertungen eigenständig und fundiert durchzuführen. Eine Kompetenzverlagerung wird daher als reine "Verschiebung der Verantwortung" nach unten kritisiert. Wenn Kommunen ohne ausreichende fachliche Rückendeckung der oberen Denkmalschutzbehörden entscheiden müssen, befürchten sie zunehmende Rechtsunsicherheit durch eine Flut von fehlerhaften Bescheiden, Klagen von Bauherren und langwierigen Gerichtsprozessen. Das konterkariert das eigentliche Ziel der Verfahrensbeschleunigung. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass den Behörden deutlich weniger Zeit für Prüfungen und Stellungnahmen bleibt. Die Kommunen bemängeln, dass dieser künstliche Zeitdruck bei gleichzeitiger Mehrbelastung zu einem "Qualitätsabfall beim Schutz des kulturellen Erbes" führt.
Hessen
Während NRW versucht, Denkmalschutzprüfungen zu überspringen
(durch Kenntnisgabe statt Genehmigungspflicht), setzt Hessen auf ein
normales Verfahren, zwingt die Behörden aber mit der drohenden
automatischen Genehmigung (Genehmigungsfiktion) nach exakt 3 Monaten zu
maximalem Tempo. Der Hessische Landtag hat das neue Denkmalschutzgesetz am 10. Juni 2026 in zweiter Lesung final verabschiedet. Die Novelle tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Die kommunalen Unteren Denkmalschutzbehörden entscheiden Standardfälle künftig auch in Hessen autark. Die übergeordnete Landesdenkmalpflege wird auf Kernbereiche wie das UNESCO-Welterbe beschränkt.
- Hessische Gesetzessynopse und Begründung (PDF)
- Stellungnahme der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (PDF)
In Hessen soll die Denkmalfachbehörde trotz eingeschränkter Kompetenzen mehr Ressourcen für die Erforschung und Sicherung von Bodendenkmälern erhalten. Diese zusätzlichen Mittel und Stellen sind jedoch nicht für das operative Geschäft, sondern für die übergeordnete Forschung, landesweite Dokumentation, Digitalisierungsprojekte und die Sicherung von Großprojekten (wie dem UNESCO-Welterbe) gedacht. Das ist nicht als Forschungsförderung zu verstehen, sondern soll die Landesarchäologie vor allem stärker digitalisieren, um zentrale Daten schneller digital zur Verfügung zu stellen und so die kürzeren Fristen der Genehmigungsverfahren einzuhalten. Die zusätzlichen Landesressourcen verbleiben in der Landesbehörde. Bei
den Unteren Denkmalschutzbehörden der Städte und Kreise kommt davon kein
Personal an. Da das neue Gesetz den Kommunen die Alleinentscheidung im
Alltag überträgt, müssen nun kommunale Mitarbeiter die Anträge final
bewerten und rechtssicher innerhalb der 3-Monats-Frist bescheiden.
Hessen investiert zwar in seine eigene wissenschaftliche Infrastruktur,
verweigert den Kommunen aber gleichzeitig den finanziellen Ausgleich für
deren personellen Mehraufwand im alltäglichen Genehmigungsverfahren. Das ist keine Besonderheit des Denkmalschutzes, sondern seit jahren das gängige Muster, dass unbequeme Aufgaben nach unten in die Kommunen verlagert werden, ohne dass auch dafür gesorft wird, das dort die finanziellen und personellen Kapazitäten vorhanden sind. Also muss dort gespart werden, wo es denn Alltag der Leute am meisten betrifft. Wahrscheinlich ist das der Hauptgrund, dass derzeit so viele populistische Parolen hören wollen.
- Hessen reformiert Denkmalschutz: Fachwelt warnt vor Risiken für Bodendenkmäler. Archäologie online 12.6.2026. - https://www.archaeologie-online.de/nachrichten/hessen-reformiert-denkmalschutz-fachwelt-warnt-vor-risiken-fuer-bodendenkmaeler-6667/
Bayern
"Mit der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird die Denkmalpflege modernisiert und von überflüssiger Bürokratie entlastet – bei gleichbleibend hohem Schutz unseres kulturellen Erbes.
Unter dem Leitspruch „Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren“ wird die Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesdenkmalrat moderner, effizienter und bürgernäher gestaltet. Dazu werden insbesondere Regelungen abgeschafft, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, und durch flexiblere und praxistauglichere Verfahren ersetzt" (Quelle).
"Kommunen am Limit"
Die Verlagerung von Kompetenzen nach unten ist genau das, was die Kommunen beklagen. Das sind Aufgaben, die für sie steigenden Personalbedarf in der verwaltung begründen. Soll das Ganze von kommunaler Seite rechtssicher sein, benötigt es hier Fachpersonal. Das dürfte augenblicklich schwer zu bekommen sein und ist ein Kostenfaktor.
Die Belastung der Kommunen ist - unabhängig vom konkreten Fall des Denkmalschutze - ein wesentlicher Faktor für die Unzufriedenheit im Lande und ein Wegbereiter für Populisten. Der Trend nach unten scheint nicht nur im Hinblick auf den Denkmalschutz kontraproduktiv, sondern weit darüber hiinaus.
Just heute, 22.5.2026 veranstalten die Kommunen, initiiert vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte und Gemeindebund den Aktionstag am Limit:
Die Kommunen
"haben immer mehr gesetzliche Pflichtaufgaben, die auch immer teurer werden. Das Problem: Bund und Länder legen die Aufgaben fest, sorgen aber nicht dauerhaft für ausreichende Finanzierung. Das Ergebnis: Das allermeiste Geld, das die Kommunen zur Verfügung haben, müssen sie für diese Pflichtaufgaben ausgeben. Für die so genannten „freiwilligen Aufgaben“, aber auch den laufenden Verwaltungsbetrieb ist immer weniger Geld da."
"Ab sofort muss gelten: Wer bestellt, bezahlt auch. Alle Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen übertragen, müssen ausreichend finanziert sein. Ohne vollständige Gegenfinanzierung rutscht die kommunale Ebene nur weiter ins Defizit."
Die Überlegungen zur 'Vereinfachung' des Denkmalschutzes scheinen das wiederum nicht zu bedenken. Sparen auf Kosten anderer - und auf Kosten der Vergangenheit.
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