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Dienstag, 19. August 2025

Ein Mannheimer Parkhaus als Denkmal - Anfragen an die Landesregierung BaWü

Eine kleine Anfrage aus dem Landtag an die Landesregierung Baden-Württemberg aus dem April 2025 wird vom zustandigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen beantwortet. Doch es zeigt sich: Es gibt für die Denkmalpflege in Baden-Württemberg keine Statistik zu Bauanträgen, keine Übersicht über die Sanierungsanträge, keine Datenerhebung zum Förderbedarf, keine Einschätzung zur Wirksamkeit der Hilfe und vor allem: keine Hinweise oder Berichte, ob Gebäude wegen finanzieller Engpässe verfallen und auch keine Informationen zum Erfolg der Förderprogramme. Die Antwort des zuständigen Ministeriusm konstatiert das eindeutig - oder weicht den Fragen aus.
 
Die Frage nach der Zahl der Denkmäler ist in Baden-Württemberg nicht leicht festzustellen, denn hier gilt das deklaratorische (oder ipso-jure-) Prinzip, wonach ein Denkmal nicht in einer Liste eingetragen sein muss, sondern die Denkmaleigenschaft sich aus den im Denkmalschutzgesetz festgelegten Bedingungen ergibt. Die Denkmalliste hat also eher informativen Charakter - wobei sie in Baden-Württemberg gar nicht öffentlich zugänglich ist. Das stößt seit langem auf Unverständnis und eigentlich wollte die Landesregierung dies ändern und die Informationen digital zugänglich machen (vgl. Archaeologik 8.5.2021). Immerhin ist nun die Karte Kulturdenkmale auf Geoportal BW im Aufbau, die sich bisher aber auf Ensembles mit raumgreifender Wirkung und UNESCO-Stätten beschränkt und ehr halbherzig daher kommt. Vom Bayerischen Denkmalatlas ist man weit entfernt, Der war lange als Schatzkarte für Raubgräber verpönt, da er aber sehr niederschwellig zugänglich ist, zählt die Ausrede der Sondengänger nicht mehr, sie hätten nicht gewusst, auf einem Bodendenkmal zu sondeln. 
Die Landesregierung Baden-Württemberg schätzt die Gesamtzahl der Kulturdenkmale im Bereich der Bau- und Kunstdenkmalpflege in Baden-Württemberg aktuell auf rund 96 000.
 
Solche Statistiken sind freilich arbeitsintensiv und wesentliches Futter für das Bürokratiemuster, aber eine kritische (Selbst-)Evaluierung der Wirksamkeit des ganzen Behördenbetriebs ist darauf angewiesen. Und: Intransparenz (dieer Eindruck kann von außen entstehen) kommt in Politik, Medien und Öffentlichkeit nicht gut an.  
 
Auf die Situation in der Archäologie wird in der Antwort des Ministeriums nicht eingegangen, denn Anlaß für die Anfrage waren ein Fall in der Baudenkmalpflege und allgemein die "Herausforderungen für Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden bei der Sanierung". Die Stadt Mannheim wehrt sich gegen die Ausweisung eines (für Mannheim nicht ungewöhnlich häßlichen) Parkhauses der 1960er Jahre und weiterer Gebäude, darunter das Stadthaus und das Nationaltheater in der Innenstadt als Kulturdenkmal. Die Stadt Mannheim steckt in großen finanziellen Schwierigkeiten. Der OB befürchtet eine Finanzaufsicht des Landes und verweist auf die steigenden Sanierungskosten unter anderem beim Theater. Wohl nicht zufällig findet in diesem Jahr die landesweite Eröffnung zum Tag und zur Nacht des offenen Denkmals am 13. September just im Stadthaus N1 statt.

Mannheim, Parkhaus N2 und Stadthaus N1
(Foto R. Schreg CC BY SA 4.0)
 
Als Konsequenz aus dem Mannheimer Fall hat die FDP Ende Juli nun einen weiteren Antrag ("Transparente und wirtschaftlich tragfähige Denkmalausweisung: Beteiligung der Kommunen und Eigentümer stärken") im Landtag gestell, nämlich auf eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes. Begründet wird dieser damit, dass die Denkmalschutzausweisungen des Landesamtes vor Ort zunehmend auf Unverständnis stießen. "Immer häufiger werden auch Gebäude unter Schutz gestellt, deren baulicher Zustand einen wirtschaftlichen Erhalt kaum noch zulässt und bei denen ein Abriss aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoller erscheint. Zudem werden vermehrt Bauwerke als Denkmäler klassifiziert, die der Stadtentwicklung im Wege stehen und von der örtlichen Bevölkerung nicht als erhaltenswert angesehen werden." Der Antrag stellt die Frage, "warum den kommunalen Gremien keine Möglichkeit eingeräumt wird, in diese höchst umstrittenen und oftmals kostenintensiven Denkmalschutzentscheidungen einzugreifen oder zumindest mitzuentscheiden." Konkret schlägt er vor, "Ausweisungen als Denkmal durch einen Bürgerentscheid oder durch eine Zweidrittelmehrheit des Gemeinderats revidieren zu können" und eine Möglichkeit zu schaffen,  Denkmalausweisungen durch das Landesamt für Denkmalpflege etwa durch Gegengutachten anzufechten oder aufzuheben.
Das Ministerium weißt die Vorschläge zurück und verteidigt die rein fachwissenschaftliche Erklärung eines Denkmals. "Die Feststellung der Kulturdenkmaleigenschaft einer Sache ist ausschließlich eine fachliche und behördliche Feststellung auf der Grundlage des DSchG, die vollumfänglich gerichtlich überprüfbar ist."
 
Dass es sinnvoll ist, keine finanziellen Aspekte in die Denkmaldefinition einfließen zu lassen und die Einstufung als Denkmal an rein fachlichen Gründen festzumachen, zeigen aktuell die Vorgänge in Serbien, wo aktuell ein komödiantisch-dramatisches Trauerspiel mit Rücktritten, Entlassungen und Fälschungen aufgeführt wird, weil der Staatspräsident dem Schwiegersohn von POTUS Don. Trump zugesagt hat, dass ein Denkmalstatus aberkannt würde (vgl. Tagesspiegel 16.5.2025). Hier erweist es sich die rein fachliche Bewertung als ein Bollwerk gegen Korruption und Finanzhaie.
 
Schon lange ist jedoch ein Verbandsklagerecht vorgeschlagen - unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF)..  Sie meint: "Ein Verbandsklagerecht stärkt in der Praxis vor allem die Position der Fachbehörden, d.h. der Landesarchäologien und des Denkmalschutzes. Zudem führt das Verbandsklagerecht zu mehr Publizität und Transparenz der Entscheidungen und trägt zur Weiterentwicklung des Denkmalrechts bei. Während das Umwelt- und Naturschutzrecht dynamisch weiterentwickelt wird, u. a. weil es dort ein Verbandsklagerecht gibt, kommt es in den einzelnen Bundesländern immer öfter zu Verschlechterungen der Gesetze zum Denkmalschutz und zur Archäologie, weil es für kulturelle Belange an öffentlicher Aufmerksamkeit fehlt und kein Verbandsklagerecht besteht."(DGUF-Sandpunkt).
 
Die Anfrage aus er FDP macht aber noch etwas anderes deutlich: Sie frägt insbesondere auch nach der Kommunikation und Vermittlung und sieht hier offenbar Defizite. Wenn eine fachwissenschaftliche Bewertung ausschlaggebend ist, kann sich leicht eine Arroganz der (kleinen) Macht entwickeln und Augenhöhe verloren  gehen - was beim aktuellen Politik- und Staatsverdruß Öl ins Feuer bedeutet. Ein Verbandsklagerecht kann auch hier positiv gegenwirken, da sie der Zivilgesellschaft ein Instrument an die Hand gibt, staatliches Handeln überprüfen zu lassen. 
 
Denkmalschutzgesetze sind nicht vom Himmel gefallen. Sie sind angreifbar und demokratisch auch zu ändern. In der Regel wohnt den Regeln eine Sinnhaftigkeit inne, die aber auch immer wieder überprüft werden muss, ob sie in der Praxis auch die gewünschten Effekte hat. Deshalb ist es bedenklich, wenn das Ministerium bei einer einfachen Anfrage nach grundlegenden Parametern so ins Schwimmen gerät. Dass daraus dann Initiativen erwachsen, das Gesetz zu ändern, darf nicht verwundern. 
Man kann sich dabei nicht per se auf das Gesetz berufen, man muss es stets aufs Neue erklären. Hier bestehen Defizite, weil die Öffentlichkeitsarbeit der Ämter weder auf im politischen Raum geführte aktuelle Debatten eingeht, noch Stellungnahmen in konkreten Einzelfällen geben möchte. 
Manches wiederholt sich aber. So hat die Landesregierung zur Erklärung des deklaratorischen Prinzips nur c&p verwendet, obwohl die FDP diesen Absatz bereits in der Antwort zur ersten Anfrage offenbar nicht verstanden hatte.
 

Links

Montag, 23. September 2024

Rechtsanwalt darf Synagoge nicht abreissen

 Der Streit um ein Baudenkmal in Detmold wurde jetzt vor Gericht entschieden.

Eine Synagoge von 1633 - die älteste freistehende Hofsynagoge Nordwestdeutschlands - darf nicht für einen Parkplatz abgerissen werden. Das Oberverwaltungsgericht folgte der Einstufung des LWL. Der Denkmalschutz hat Vorrang gegenüber einem Parkplatz. Der Denkmaleigentümer will weitere Rechtsmittel ausschöpfen und erklärt auf seiner Seite: "Neben der Translozierung und dem schlichten Verfall des Denkmals gibt es keine Alternative, und ich kann das gar nicht oft genug sagen, damit die Vertreter der Stadt Detmold und ihre Gesinnungsgenossen von der Antifa bis zu den „Omas gegen Rechts“, und vom „Forum Offenes Detmold“ bis zur Lippischen Landeskirche und anderen religiösen Vereinigungen endlich aus ihren bunten Träumen aufwachen."

Presseberichte legen nahe, dass es im Hintergrund um eine politische Agenda gehe, der jüdisches Erbe nicht genehm ist. 

Der Bau war ursprünglich als Gartenhaus des 19. Jahrhunderts unter Denkmalschutz gestellt worden, doch Bauuntersuchungen 2010 zeigten sein höheres Alter und legen nahe, dass es sich um ein Bethaus von 1633 handelt. Die jüdische Bevölkerung war 20 Jahre zuvor aus Denkmal vertrieben worden und erhielt erst in den 1660er Jahren wieder eine offizielle Genehmigung zur Feier religiöser Feste. Das nun festgestellte Bethaus vertritt den Typ der Hofsynagoge, der darauf ausgelegt war, jüdische Religion im Verborgenen des Hinterhofes auzuüben.

Der Widerspruch des Eigentümers, läuft darauf hinaus, dass er den Wert der dendrochronologischen Datierung bestreitet und auf schriftliche Quellen verweist, die für die Zeit um 1860 einen Neubau nahelegen. Die dendrochronologische Untersuchung ist jedoch durch mehrere Proben imBaubestand abgesichert. Ein erster Fehlversuch der Datierung, auf den der Antragsteller verweist, ist wohl nicht der Sekundärnutzung der Hölzer geschuldet, sondern beruht wohl eher auf einer ungünstigen Beprobung, bei der viele Proben wohl wegen Wuchsanomalien oder einer nicht ausreichender Zahl an Jahrringen "nicht zu einem belastbaren Ergebnis" führten.  Eine Diskrepanz zwischen schriftlichen Quellen und dem bauhisorischen oder archäologischen Befund ist nicht ungewöhnlich. Wenn die Dendrodatierung in sich stimmig ist, ist hier erst der Sachevidenz zu folgen. In der Vergangenheit hat man mehr im Bestand "neu" gebaut und ein Recycling erfolgte oft nicht in Form der Wiederverwendung einzelner Hölzer, sondern ganzer Bauteile der Vorgängerbebauung.Dass der Bau in einigen Altkarten zu fehlen scheint ist auch so ein quellenkritisch zu hinterfragender Widerspruch, der aber höchst wahrscheinlich in der thematischen Intention der betreffenden Karten zu suchen ist.

 

Detmold, Bruchmauerstr. 37.Ehemalige Synagoge,
(Foto: Jan Mathys CC BY-SA 4.0 via WikimediaCommons)

Die Idee einer Translozierung übergeht die Existenz archäologischer Befunde im Boden - und den Kontext umliegender jüdischer Vergangenheit.

 

Literatur

  • F. Kaspar/ P. Barthold: Eine „vergessene“ Synagoge von 1633. Das Gebäude Bruchmauerstraße 37 in Detmold. Westfalen 96, 2018, 95–124.
  • M. Delker-Hornemann/ A. Köllner: Erste Mikwe in Detmold entdeckt. Ausgrabungen in der Freiligrathstraße in DetmoldLippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 75, 2006, 125–133 (Digitalisat

Links

die Dokumentation der Position des Abbruch-Antragstellers:

  • http://www.hofsynagoge.de/

Eintrag auf Wikipedia s.v. Hofsynagoge Detmld: https://de.wikipedia.org/wiki/Hofsynagoge_Detmold

aktuelle Berichte

über Hinweis bei Archivalia: https://archivalia.hypotheses.org/212881

Montag, 20. Mai 2024

Deutscher Mühlentag

 Heute:  

Am Mühlentag an Pfingstmontag sind in Deutschland 650 historische Anlagen für Besucher geöffnet.


https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Mühlentag


Donnerstag, 5. Januar 2023

Denkmalabriss auf Sylt

 

Der ehemalige Alte Gasthaus in List
(Foto: Hajotthu [CC BY SA 3.0] via WikimediaCommons)

In Sylt sollte dringend mit der Denkmalschutzbehörde die denkmalrechtliche Situation geprüft und ggf. eine archäologisch-bauhistorische Dokumentation der noch erhaltenen Reste angegangen werden. Anscheinend sind aber noch nicht einmal die Eigentumsverhältnisse bekannt.

Kommentare aus facebook:

Ein Investor darf durch den Denkmalabbruch keine Gewinne machen... In Bayern hat solch ein Fall dazu geführt, dass 2021 das Denkmalschutzgesetz geändert wurde, indem in Art. 23 die Geldbuße von 250.000 € auf 5 Mio € heraufgesetzt wurde. Zudem wurde der Investor dazu verurteilt, das Gebäude in der ursprünglichen Form wieder aufzubauen - das Bauwerk als historische Quelle ist natürlich trotzdem unwiderbringlich verloren.

München-Giesing, ehem. Uhrmacherhaus
(Foto: Fentriss [CC0] via WikimediaCommons)


 

Interner Link

 

Dienstag, 11. Oktober 2022

Zu spät! Abbruch in Sachsenburg spricht für Verbandsklagerecht

 Der Abbruch der Kommandantenvilla des KZ Sachsenburg hat begonnen.

Das vermelden die Neuigkeiten zur Petition, die eigentlich den Abriß verhindern wollte.

 

Es ist ein Skandal, dass überhaupt eine Abbruchgenehmigung erteilt wurde - und gleich noch ein zweiter, dass die Auflagen zum denkmalgerechten Abbruch mit Dokumentation und Bergung von Teilen anscheinend misachtet werden.

Der Fall ist ein gutes Argument für die Einführung eines Verbandsklagerechts im Denkmalschutz.


Interner Link

Sonntag, 10. März 2019

Raubgrabung, Schmuggel, gefälschte Provenienzen – Ägyptens Kulturgut Anfang 2019

ein Beitrag von Jutta Zerres

Auch zu Beginn des Jahres liefert die Presseschau wieder viele Meldungen rund um den Schutz ägyptischer Kulturgüter. Offenbar ist es in den vergangenen Wochen vielfach gelungen den Schmuggel von Kulturgütern zu verhindern. Sehr bemerkenswert ist darüber hinaus die Rückgabe eines Sarkophages mit gefälschter Provenienz und Ausfuhrgenehmigung an Ägypten durch das Metropolitan Museum of Art.


Schmuggel

Am Kairoes Flughafen wurde der Versuch vereitelt, Teile von Mumien im Gepäck eines Reisenden nach Belgien zu schmuggeln:

Ein Sicherheitsdienst beschlagnahmte am Flughafen von Hurghada 26 Antiken, die illegal in die Türkei ausgeführt werden sollten:

Der Bruder des früheren ägyptischen Finanzministers und ein Diplomat stehen unter Verdacht an der illegalen Ausfuhr von Antiken nach Italien beteiligt zu sein, die im letzten Juli bekannt wurde.

Am Flughafen von Luxor gelang es den Schmuggel von Münzen und Pfeilspitzen aus griechisch-römischer Zeit zu verhindern:

Vom Hafen von Alexandria aus sollten Teile einer militärischen Ausrüstung des 9. Jahrhunderts ins Ausland verbracht werden: 


Raubgrabungen


Die ägyptische Polizei beschlagnahmte verschiedene Antiken bei einem 33jährigen Mann in Asyut. Der Beschuldigte hatte innerhalb seines Hauses eine Raubgrabung durchgeführt.


Auch unter einem Haus in der Nähe der Pyramiden von Gizeh wurden Raubgrabungen festgestellt. Dabei war eine Grabkammer freigelegt worden. Der Eigentümer dea Hauses wurde festgenommen: 


Auch im Haus eines Staatsangestellten in Minia wurde die Polizei fündig und stellte 65 antike Objekte sicher: 

Restitutionen


Die ägyptische Botschaft in Australien erhielt den vierten und letzten Teil der Stele des Seshen-Nefertem zurück, die vor über 20 Jahren geraubt worden waren. Die übrigen drei Teile waren bereits 2017 aus der Schweiz repatriiert worden: 


Das New Yorker Metropolitan Museum of Art verkündete am 15.2.19 die Rückgabe des Sarkophags des Hohen Priesters Nedjemankh aus ptolemäischer Zeit an Ägypten. Untersuchungen hatten ergeben, dass die Provenienzangaben und die Ausfuhrgenehmigungen des Stückes, das 2017 von einem Pariser Antikenhändler angekauft worden war, gefälscht waren. Tatsächlich war der Sarkophag 2011 geraubt worden. 

An den ägyptischen Botschafter in Amsterdam wurde eine Kalksteinstatue zurückgegeben, die in den 1990er Jahren illegal ausgegraben worden war und dann in die Niederlande gelangt war: 

Massnahmen gegen illegale Landnahme


Die ägyptische Regierung hat begonnen, durch Abrissmassnahmen die Ausbreitung von Slums im Gebiet eines 1200 Jahre alten Friedhofs im Kairoer Viertel Bassatine zu verhindern.


Teile der Lehmziegelmauer zum Schutz des Khnum-Tempels von Esna brachen am 13.2.19 zusammen. Grund dafür war das Eindringen von Abwässern eines benachbarten Slumviertels. Die Mauer war 1993 errichtet worden, um die Ausbreitung des Viertels in das Gebiet des antiken Tempels zu verhindern. Der Wiederaufbau soll in Angriff genommen werden. 

Tempel von Esna
(Foto: J. Zerres, Januar 2013)


Baudenkmalpflege


Bulgarische Touristen hatten mit Entsetzten Anfang Januar ein Graffito in kyrillischer Schrift an der großen Pyramide von Gizeh entdeckt und ein Foto davon in sozialen Netzwerken gepostet:.

und sonst …


2014 wurde viel über den Verkauf der Statue des Sekhemka aus dem Stadtmuseum von Northampton berichtet worden, der großen Unmut bei Denkmalschützern in Großbritannien und darüber hinaus erregt hatte. Nun wurden neue Details zum Hergang des Verkaufs bekannt (Archaeologik berichtete: http://archaeologik.blogspot.com/2014/08/good-bye-sekhemka-agyptens-kulturguter.html

Egypt Today, 14.2.2019 berichtet, dass der prominente Ägyptologe Zahi Hawass die Rückgabe von herausragenden Stücken, die sich in ausländischen Msueen befinden wie z. B. dem Stein von Rosette, der sich im British Museum befindet und dem Kopf der Nofretete aus Berlin fordert:  

Interne Links


Montag, 16. Oktober 2017

Abriss-Versehen in Bayern

Zwei aktuelle Fälle des Denkmalverlustes, die angeblich niemand wollte, die im Sommer 2017 aber dennoch passiert sind.

München-Giesing: Abriss als Unfall?

In Giesing, einem ehemaligen Bauerndorf, das sich schon früh zur Arbeitersiedlung wandelte und 1854 nach München eingemeindet wurde, wurde am 30.8./1.9. das Gebäude Obere Grasstrasse 1 abgerissen, das in der bayerischen Denkmalliste unter der Nummer D-1-62-000-4866 als "Ehem. Handwerkerhaus, zusammengesetzte Baugruppe bestehend aus einem erdgeschossigen, verputzten Massivbau mit Satteldach im Norden und einem zweigeschossigen, verputzten Massivbau mit Satteldach und großer Schleppgaube, im Kern um 1840/45, nach Kriegszerstörung 1944 wiederaufgebaut." gelistet war (BLfD Baudenkmäler München). Das Haus war Teil der sog. Feldmüller-Siedlung, die schon 1840 als Arbeiterwohnquartier entstand und ein wichtiges Zeugnis des sozialen Wandels in der frühen Industrialisierung darstellte. Die 1840 bis 1845 angelegte Feldmüllersiedlung war eine Kleinhaussiedlung, die abseits des bäuerlich geprägten alten Ortskerns entstand . In den 1980er und 200er Jahren flossen viele Gelder in eine Sanierung des Viertels. 

München-Giesing, Obere Grasstrasse1
(Foto. Rufus46 [CC BY SA 3.0] via WikimediaCommons)
Angeblich versehentlich hat nun eine Baufirma das Gebäude abgerissen. Allerdings war am 30.8. ein erster Abrissversuch durch Anwohner und Polizei noch gestoppt worden, wonach die Bauarbeiter abends  aber zurückkamen und das Handwerkerhaus platt machten. Am 2.8. waren die Nachbarn darüber informiert worden, dass das Gebäude Obere Grasstrasse 1 demnächst saniert werden, aus Gründen des Denkmalschutzes aber "nach außen wie vorhanden erhalten bleiben" solle.
Die Nachbarn gehen - offenbar mit guten Gründen - von einer bewussten  Zerstörung aus und demonstrieren auf vielfältige Weise gegen den Vorfall. Am 5.9. demonstrierten rund 200 Personen mit Fackeln gegen die Zerstörung des Denkmals, an dem eine Mahntafel angebracht wurde. Außerdem wurde ein Wikipedia-Eintrag zu dem zerstörten Baudenkmal angelegt (Wikipedia). Liedermacher Konstantin Wecker stellt den fall in den Kontext der Münchner Wohnungssituation und fordert die Bürger auf, sich zusammenzuschließen.

Die Stadt will nun eine Verfügung erlassen, dass das Uhrmacherhäusl an der Oberen Grasstraße vollständig wiederherzustellen ist.  es soll verhindert werden, dass der illegale Abriss durch den Bau eines größeren Hauses dem Eigentümer Gewinn einbringt.

Links


Obermainshof 1: Alle wollen erhalten - Abbruchgenehmigung als Unfall?

In Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg in der Oberpfalz ist ein Bauernhaus legal abgerissen worden - nachdem überraschend die Genehmigung  erteilt worden war, noch ehe alle Optionen für eine Erhaltung ausgeschöpft waren.
Der Obermainshof 1 in Neukirchen b.Sulzbach-Rosenbg ist im Verzeichnis der Baudenkmäler unter der Nummer D-3-71-141-22 als "Bauernhaus, ehem. Wohnstallhaus, eingeschossiger Bruchsteinbau mit Satteldach und Fachwerkgiebeln, 1533/34 (dendro.dat.)." (BLfD Baudenkmäler Neukirchen b.Sulzbach-Rosenbg.) verzeichnet.
Bis 1977 wurde das Haus genutzt, danach wurde ein Neubau daneben gesettzt und das Gebäude verfiel.  2015 wurde erstmals der Abbruch beantragt Das Landesamt für Denkmalpflege und das Landratsamt als Untere Denkmalschutzbehörde bemühten sich daraufhin, eine Lösung zum Erhalt des Gebäudes zu finden. Dabei wurden Mittel für eine Notsicherung bewilligt, der Eigentümer hätte lediglich 4000 € beisteuern müssen; 90% wären als Zuschuss bewilligt worden.
Die Eigentümerin lehnte dies ab, da das Probelm der auf ca. 2 Mio € angesetzten Sanierung damit nur aufgeschoben sei. 
Ein Bericht bei ONetz/Oberpfalzmedien deutet an, dass das Haus keineswegs baufällig gewesen sei und der Abbruch nach erteilter Genehmigung überraschend schnell erfolgt sei.
Dass praktisch über Nacht das Landratsamt die Abrissgenehmigung erteilt habe - und die Bagger praktisch schon in den Startlöchern standen, damit der Abbruch nicht mehr aufgehalten werden konnte. Ohne Not und Eile zu haben. Sie habe lange genug gewartet, wehrt sich die Eigentümerin. "Mir hat das auch leid getan", so beteuert sie. "Aber was blieb uns denn übrig?"
Sie fühlt sich alleine gelassen von den professionellen Denkmalschützern mit ihrem Problemhaus: "Wenn es wirklich historisch so wertvoll war, dann finde ich doch eine Möglichkeit, um es zu erhalten", sagt sie in Richtung der Münchner Behörden. 
In einer Stellungnahme konstatiert das BLfD "Zweifellos waren noch nicht alle Möglichkeiten zur Erhaltung des Bauernhauses Obermainshof 1 ausgelotet." und nicht ganz konsequent weiter: „Insofern wurde – wie gesagt nach gründlicher Abwägung der konkreten Umstände in dieser Angelegenheit und unter Einbeziehung der Stellungnahmen von Gemeinde und Kreisheimatpfleger – vom Landratsamt Amberg-Sulzbach die Abbrucherlaubnis für das Baudenkmal Obermainshof 1 erteilt.“

Von einer bauhistorischen Dokumentation des Bauernhauses, das wenigstens die historische Quelle, die das Haus einmal mit all seinen anzunehmenden Umbauphasen dargestellt hat, gesichert hätte, ist übrigens keine Rede. Das Gebäude war das älteste bekannte der nördlichen Oberpfalz, seine wissenschaftliche Dokumentation und Erforschung hätte erheblich zur Kenntnis des Wandels bäuerlicher Lebensverältnisse beitragen können  - hätte!

Links


Übrigens: Archäologische Ausgrabungen könnten in beiden Fällen wengstens noch interessante Quellen zu einer möglichen Vorgängerbebauung oder den lebensverhältnissen früherer Bewohner liefern.

Samstag, 5. September 2015

Zerstörung mit EU-Mitteln und guten Freunden

Ein Skandal bei der Restaurierung von Kirchenburgen in Siebenbürgen:
Sanierungsarbeiten unter Vernichtung historischer Substanz und ohne begleitende archäologische Untersuchungen. 

Kirchenburg von Viscri
(Foto: R. Schreg, 2004)
Links
Leitstelle Kirchenburgen:

Dienstag, 7. Oktober 2014

Erst mal abbrechen - der Fall Schwyz

In Schwyz wurden - wieder mal - die ältesten Gebäude abgerissen.
Allerdings: Mittlerweile ist man ja prinzipiell vorgewarnt und weiß, dass die ältesten Bauten oft hinter ganz unscheinbaren Fassaden stecken, die über das wahre Alter hinweg täuschen können. Konkret für Schwyz hätte man auf alle Fälle damit rechnen müssen, denn das ist ja nicht der erste Skandal dieser Art. Immerhin wurden von dort schon lange noch ältere Gebäude bearbeitet und publiziert - und abgebrochen. Das Haus Niederöst, dendrodatiert 1176, war als Denkmal eingetragen und hat 2001 dennoch eine Abbruchgenehmigung erhalten.

Das generelle Problem - ungenügende Untersuchung vor der Abbruchgenehmigung - kennt man auch anderswo: So lange die Gebäude bewohnt sind, ist es schwer, die nötigen Untersuchungen durchzuführen - problematisch ist da eben das Betretungsrecht für Denkmalpfleger, das ja bei der Gesetzesnovellierung in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr ein wichtiger Diskussionspunkt war. Bei Fachwerkhäusern können entscheidende Detail in der Regel auch erst erkannt werden, wenn der Putz abgeschlagen und die Tapeten heruntergerissen sind, was im bewohnten Zustand wohl kaum jemals erlaubt wird. Eine richtige Untersuchung ist meist erst dann möglich, wenn die denkmalrechtliche Genehmigung für Umbau oder Abriss schon längst erteilt ist.

Montag, 8. April 2013

Bürger gegen Denkmal-Kahlschlag

Die DGUF-Petition hat inzwischen über 13600 (8.4.2013) Unterschriften erreicht.
Die Kommentare zur Petition bringen teilweise die Sorge um Arbeitsplätze zum Ausdruck, vor allem aber um den Verlust von Kulturgut. Die Unterschriften stammen natürlich auch von Kollegen, aber der größte Teil kommt offenbar von Kultur-interessierten Bürgern. Teilweise handelt es sich um Eigentümer von denkmalgeschützen Bauten, die ihre Sorge zum Ausdruck bringen, künftig die nötige Instandhaltung nicht mehr leisten zu können.
Die Resonanz der Petition ist unerwartet groß. Die Hoffnung der DGUF lag ursprünglich bei 1000 Unterstützern - ein Ziel, das bereits am zweiten Tag der fast 8 wöchigen Zeichnungszeit weit überschritten wurde.
Der Kölner Stadtanzeiger berichtet, "die heftigen Reaktionen der Landschaftsverbände und der kommunalen Denkmalpfleger sollen selbst Ministerpräsidentin Hannelore Kraft überrascht haben." (Kölner Stadtanzeiger [4.4.2013]: Schlag ins Gesicht der Archäologie).

Sie kann bis zum 24. Mai unterzeichnet werden - und hofft auf viele weitere Unterstützer.

verändert nach
Wikimedia Commons

In einem offenen Brief der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Unterwasserarchäologie DeGUWA an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft werden sehr schön frühere Statements von Landesvertretern zitiert, die der jetztigen Linie konträr entgegen stehen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die finanziellen Mitteln, die derzeit allein für die personelle Umstrukturierung der West-LB aufgewendet werden, die Bodendenkmalpflege in Ihrem Land 200 Jahre lang auf dem jetzigen Stand halten könnten.

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