Donnerstag, 5. Januar 2023

Denkmalabriss auf Sylt

 

Der ehemalige Alte Gasthaus in List
(Foto: Hajotthu [CC BY SA 3.0] via WikimediaCommons)

In Sylt sollte dringend mit der Denkmalschutzbehörde die denkmalrechtliche Situation geprüft und ggf. eine archäologisch-bauhistorische Dokumentation der noch erhaltenen Reste angegangen werden. Anscheinend sind aber noch nicht einmal die Eigentumsverhältnisse bekannt.

Kommentare aus facebook:

Ein Investor darf durch den Denkmalabbruch keine Gewinne machen... In Bayern hat solch ein Fall dazu geführt, dass 2021 das Denkmalschutzgesetz geändert wurde, indem in Art. 23 die Geldbuße von 250.000 € auf 5 Mio € heraufgesetzt wurde. Zudem wurde der Investor dazu verurteilt, das Gebäude in der ursprünglichen Form wieder aufzubauen - das Bauwerk als historische Quelle ist natürlich trotzdem unwiderbringlich verloren.

München-Giesing, ehem. Uhrmacherhaus
(Foto: Fentriss [CC0] via WikimediaCommons)


 

Interner Link

 

Keine Kommentare: