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Mittwoch, 15. Juli 2026

Abwicklung des Denkmalschutzes in Niedersachsen - Petition unterschreiben!

Aktuell laufen in vielen Bundesländern Bemühungen zur Novellierung der Denkmalschutzgesetze. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern waren jüngst Thema hier auf Archaeologik (22.6.2026). Das sind aber bei weitem nicht die Einzigen. Die Gelegenheit scheint günstig unter dem Schlagwort der Entbürokratisierung und zur Wirtschaftsförderung den Denkmalschutz faktisch zu eliminieren.

Ganz besonders übel sind die Pläne in Niedersachsen. Hier soll die Fachbehörde - und damit die wissenschaftlich fundierte Expertise - komplett aus den Genehmigungsverfahren herausgenommen werden. Wie schon in Nordrhein-Westfalen und Hessen möchte man die Entscheidungen auf die Untere Denkmalschutzbehörde, also die Kommunen verlagern. Dort sind aktuell gar nicht die personellen und fachlichen Kapazitäten vorhanden, diese Aufgaben mit der vollen Verantwortung zusätzlich zu übernehmen.



 

Bodeneingriffe sollen künftig vollständig ohne Genehmigungen auskommen, lediglich auf bereits bekannten Fundstellen könnten von den Laien der UD (nur wenige Kommunen verfügen über Stadt- oder Kreisarchäologien) Auflagen für Notgrabungen gemacht werden. Aktuell gilt in Niedersachsen das deklaratorische (nachrichtliche) Prinzip, was bedeutet, dass eine Fundstelle, die bestimmte Kriterien erfüllt, automatisch unter den gesetzlichen Schutz fällt. Die Erfassung bekannter Bodendenkmale in einer Liste oder einem Inventar ist eben nur nachrichtlich und dient vor allem einer besseren Planungssicherheit. Das bedeutet, dass aktuell Zufallsfunde unter Schutz stehen und gegebenenfalls bei einer kurzfristigen Entdeckung entsprechend reagiert werden muss. Im aktuellen Verfahrensablauf bietet eine fachliche Stellungnahme und ggf. Beauflagung zu einem Bauantrag  vorab auch eine Einschätzung, welches Risiko einer Neuentdeckung und ggf. einer Umplanung oder Bauverzögerung besteht. Das geht nur, wenn im Vorfeld einer Baugenehmigung ausreichend Fachexpertise vorhanden ist, die zwar keineswegs alle Fundstellen vorhersagen kann, die aber aus der Kenntnis früherer Funde, typischer Fund- und Erhaltungsbedingungen und auch der schriftlichen Quellen eine Einschätzung abgeben kann, inwiefern an einer bestimmten Stelle mit Funden zu rechnen ist. Zunächst lästig erscheinende Genehmigungsverfahren, eventuell sogar mit klärenden Sondagen bieten den Bauherren eben auch Planungssicherheit. Offensichtlich wird in Niedersachsen darauf spekuliert, dass ohne vorherige Einschaltung von Fachexpertise neue Funde übersehen oder gar verheimlicht werden. Eine Verlagerung auf die UD und die weitgehende Freistellung von Genehmigungen bedeutet entweder ein Inkaufnahme erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit oder ein ignorantes Schulterzucken ob des Kulturgut- und Quellenverlustes.

Tatsächlich sollen Erdarbeiten in Niedersachsen künftig nur noch dann genehmigungspflichtig sein, wenn die Flächen bereits im offiziellen Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind.  Das ist die Abwendung vom deklaratorischen Prinzip hin zum so genannten konstitutiven Prinzip, bei dem in einem bürokratischen Akt ein Denkmal erst zum Denkmal erklärt werden muss. Da die meisten Bodendenkmale naturgemäß noch unentdeckt im Boden liegen und folglich nicht in einem Verzeichnis stehen können, entfällt für diese Flächen jeder Schutz und auch jede Möglichkeit der Notgrabung. Archäologische Stätten könnten bei Bauprojekten zerstört werden, bevor man überhaupt von ihrer Existenz erfahrt. Das ist geplanter Totalverlust, nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die Gemeinden, deren Identität und Attraktivität.
Spätestens damit zeigt sich, dass diejenigen, die den bisherigen Gesetzesentwurf konzipiert haben entweder inkompetent sind oder kein Interesse am Schutz archäologischer Denkmäler haben.

Die Landesregierung stellt ihren Gesetzesentwurf unter die Überschrift „Einfacher. Schneller. Günstiger“, was sich in diesem Falle als unverantwortliches Gedröhne entpuppt, denn die tatsächlichen Folgen einer Umsetzung des Gesetzes würden die Lage vielmehr komplizierter, bürokratischer und finanziell unkalkulierbar machen. Dem scheint sich die Landesregierung aber durchaus bewusst, denn gleichzeitig möchte man das Denkmalschutzgesetz immer dann generell außer Kraft setzen, wenn es wirtschaftlich unzumutbar erscheint, nicht mehr nur für private Investoren, sondern auch dann, wenn die öffentliche Hand knapp bei Kasse ist. Und da das derzeit ja der Fall ist, bräuchte man das Gesetz gar nicht mehr zu beachten.

Die Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) in den niedersächsischen Landkreisen und Kommunen sollen Verfahren zur Bodendenkmalpflege künftig ohne weitere Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) entscheiden dürfen. Wie in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern ist das eine zusätzliche Belastung der Kommunen, die ohnehin schon völlig überlastet sind. Die Staatskanzlei tut dabei so, als ob die Kommunen hier den Wunsch nach mehr eigener Verantwortung vor Ort hätten. Eine Umfrage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter den Unteren Denkmalschutzbehörden in Niedersachsen zeigt, dass dies keineswegs der Fall ist.

Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich aktuell in der Anfangsphase (Verbandsbeteiligung / Anhörungsverfahren). Der Gesetzentwurf steht noch nicht im Parlamentssystem des Landtags online, sondern wurde bisher nur in seinen Kernpunkten durch die Pressestelle der Staatskanzlei veröffentlicht. Nun können betroffene Verbände, Kommunen, Kirchen und Fachorganisationen (wie Archäologenverbände oder Denkmalschutzstiftungen) in den kommenden Wochen offizielle Stellungnahmen einreichen .

Die Aushebelung der Fachkompetenz ermächtigt Politik und Wirtschaft willkürlich mit denkmalpflegerischen Massnahmen umzugehen und schafft das Risiko einer politischen und wirtschaftlichen Einflussnahme, wie man das aus korrupten Staaten und Bananenrepubliken kennt. Das ist die Art von Politik, die ihr Vertrauen verspielt und Wähler den demokratiefeindlichen Rattenfängern zutreibt. 

Das neue Gesetz kommt der staatlichen Verantwortung nicht gerecht und lässt auch wirtschaftliche Schäden erwarten. Der Verzicht auf Ausgrabungen bedeutet Nicht nur den Verlust historischer Quellen und von Kulturerbe, sondern auch das Ende zahlreicher Grabungsfirmen,  denn auch die Verursacherprinzip wird hier ausgehebelt. Wenn wirtschaftliche und Zumutbarkeit zu weit gefasst wird, wird es auch fraglich sein, ob eine Ungleichbehandlung der Bauträger eine Finanzierung über das Verursacherprinzip überhaupt noch erlaubt. Dann müsste wohl das Land entsprechend eine Finanzierung bereitstellen und die erhofften Spareffekte blieben wohl aus.



Reaktionen und Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz warnt eindringlich vor einem „politischen Kurswechsel mit gravierenden Folgen“. Unter dem Vorwand, Bürokratie abzubauen und das Bauen zu beschleunigen, werden fachliche Standards gezielt abgesenkt. Die Stiftung kritisiert, dass durch die Schwächung der Fachbehörden die historische Identität von Städten, Dörfern und Kulturlandschaften in ganz Niedersachsen akut bedroht ist.  Nachdem vorab einige der Pläne durchgesickert waren, hat die Stiftung im Juni 2026 eine repräsentative Umfrage unter den Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) in Niedersachsen durchgeführt. Die Ergebnisse widersprechen der Argumentation der Landesregierung deutlich:  Das Ministerium behauptet, die Einbindung des Landesamtes für Denkmalpflege (NLD) würde Bauprozesse unnötig in die Länge ziehen. Die Umfrage zeigt jedoch, dass r:und 45 % aller denkmalrechtlicher Verfahren in Niedersachsen nur zwei bis vier Wochen dauern und damit überdurchschnittlich schnell sind. 
Fast die Hälfte der Kommunalbehörden gab an, dass das NLD Prozesse eben nicht blockiert, sondern die Verfahren qualitativ und zeitlich voranbringt. Drei Viertel der niedersächsischen Kommunalbehörden bewerten ihre eigene Arbeitslast schon jetzt als hoch oder extrem hoch. Wenn diese nun – wie im Entwurf geplant – komplexe facharchäologische Entscheidungen ganz ohne die Hilfe des Landesamtes treffen müssen, droht den lokalen Ämtern der administrative Kollaps. 

Erste Medienberichte  erkennen richtig, dass die Landesregierung den Denkmalschutz massiv "stutzt". Dass Kommunalpolitiker teilweise sogar die komplette Abschaffung des Landesamtes forderten, zeigt, unter welchem wirtschaftlichen Druck die Denkmalschutz-Strukturen in Niedersachsen stehen. 


Petition

Am 14.7 startete ein Bündnis der niedersächsischen Kommunalarchäologinnen und Kommunalarchäologen in einem gemeinsamen Aufschlag und in Kooperation mit der Archäologischen Kommission für Niedersachsen  und den in Niedersachsen tätigen archäologischen Fachfirmen eine Online-Petition an den Niedersächsischen Landtag gegen die geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes:


Die Petition weist darauf hin, dass der Verlust einer archäologischen Fundstelle unumkehrbar ist.
"Durch eine Änderung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch etwa 15 Prozent der archäologischen Kulturdenkmale in Niedersachsen wirksam geschützt. Für alle anderen Flächen, einschließlich der mehr als 130.000 bereits bekannten Fundstellen, würde das bedeuten: Selbst wenn offensichtlich mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen ist – etwa in mittelalterlichen Innenstädten oder auf Plätzen mit zigtausenden Oberflächenfunden – könnten Erdarbeiten zukünftig ohne Genehmigung und damit ohne Voruntersuchung oder archäologische Begleitung durchgeführt werden. Unser archäologisches Kulturerbe wäre damit in akuter Gefahr. Spektakuläre archäologische Neuentdeckung im Rahmen von archäologischen Ausgrabungen würden damit der Vergangenheit angehören. Den Denkmalschutzbehörden wären schlichtweg die Hände gebunden! Wenn überhaupt, könnten sie erst einschreiten, wenn es faktisch schon zu spät ist, nämlich wenn die Bagger schon rollen und Funde zum Vorschein kommen. Die erwartbare Konsequenz sind sofortige Baustopps mit langwierigen Verzögerungen, juristisches Tauziehen und horrende Mehrkosten." 


Wichtig ist auch der Hinweis, dass die geplanten Änderungen auch das faktische Aus für Verursachergrabungen wären und dass damit hunderte Arbeitsplätze der Angestellten von archäologischen Fachfirmen und deren Familien in Gefahr sind. Darüber hinaus werden auch andere mittelständische Unternehmen wie Verlage, Restaurierungsbetriebe, Vermessungsbüros und Labore sowie Museen die fatalen Folgen dieses Gesetzes zu spüren bekommen.
Ein weiteres wichtiges Statement in der Petition betrifft die Rolle des Staats als Vorbild. „Durch die geplante Änderung des § 7 NDSchG sollen sich die Kommunen künftig mit Verweis auf „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ herausreden können. Wo die Grenzen der Zumutbarkeit liegen, wird dabei bewusst offen gelassen.“ Das Bündnis  sieht zurecht Archäologie als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wobei dem Staat eine Vorbildfunktion zukommt.  
„Unser unwiederbringliches Kulturerbe darf nicht hinter kurzfristigen finanziellen Vorteilen zurückstehen!“

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Samstag, 20. Juni 2026

Die Archäologie in Berlin vor der Abwicklung

Am 17.06.2026 hat der Fakultätsrat der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin entschieden, dass das Institut für Archäologie im Rahmen von Kürzungsmaßnahmen mittelfristig, d.h. Mitte der 30er Jahre, geschlossen werden soll. 

Das Institut für Archäologie an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) umfasst das Winckelmann-Institut (Klassische Archäologie) und die Archäologie und Kulturgeschichte Nordostafrikas. Die klassische Archäologie ist seit 1810, der Eröffnung der Berliner Universität Teil ihres Fachspektrums. Eng verbunden mit der Berliner Antikensammlung und den großen deutschen Ausgrabungen im Mittelmeerraum war das Institut und seine Professoren eine prägende Kraft in der Forschungsgeschichte der deutschen klassischen Archäologie.

Der Vorschlag zur Schließung soll im Herbst 2026 in der Sitzung des Akademischen Senats zur finalen Abstimmung vorgelegt werden. Im Anschluss werde ein Prozess zur „Neuaufstellung der Archäologie“ eingeleitet. Ein Konzept dafür liege zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor; es bleibe „ein Versprechen auf die Zukunft, für das es bis auf weiteres keine strukturellen Garantien gibt“. 

Die HU erklärt in ihrer Pressemitteilung:

„Daher hat das Präsidium der Humboldt-Universität entschieden, dass ab Herbst 2026 das Konzept für ein neues „Institut für Altertumswissenschaften“ (Arbeitstitel) entwickelt werden soll. Dieses soll ab Mitte der 2030er Jahre geschaffen werden und nach derzeitigem Planungsstand des Präsidiums bis zu zwei Professuren mit einer Denomination aus der Archäologie enthalten. Dazu kommen, je nach inhaltlicher Ausarbeitung des künftigen Konzepts, weitere Professuren zum Beispiel aus der Klassischen Philologie. Die Konkretisierung der Planung für das neue Institut hängt von der Zustimmung der Gremien der Humboldt-Universität zu Berlin ab.“
Die Website des Instituts für Archäologie, das nebeb der klassischen Archäologie auch due Archäologie und Kulturgeschichte, also mehr oder weniger die Ägyptoligie umfasst, listet aktuell 6 Professuren, von denen bestenfalks 2 erhalten bleiben sollen. Heutzutage zur Absicherung plötzlicher Ausfälle ein Fach mit mindestens zwei Professoren vertreten sein sollte, wird deutlich, dass hier die fachliche Breite vollständig aufgegeben wird. Damit gehen unzählige Themen und Forschungkompetenzen verloren und für studierende wird der Ausbildungsstand auch unattraktiv. In der nächsten Sparrunde entstehen dadurch neue Argumente und Potenziale zum weiteren Einstampfen.
Das ist ein wohl bekannter Mechanismus - und oft wohl auch Strategie. Überlegungen, auch alte Institute zu modernisieren und umzustrukturieren und Denominationen von Professoren vielleicht auch anzupassen sind, zunächst einmal nicht von der Hand zu weisen, aber gerade bei einer inhaltlichen Ausdifferenzierung der Wissenschaften ist es absolut kontraproduktiv, dass hier derart enorme Streichungen erfolgen sollen. Die offizielle Reihenfolge, erst Schließung, dann Nachdenken über die Zukunft zeugt von einer erschreckenden Arroganz und Unsachlichkeit.

Die HU hat im übrigen in den letzten Jahren schon einige Archäologien neu aufgestellt. Von der ur- und frühgeschichtlichen Archäologie oder einer Stiftungsprofessur für ostmitteleuropäische Archäologie ist nichts übrig geblieben. Das Sterben der Archäologie an der HU ist nichts Neues, sondern ein schon lange laufender schleichender Prozess.

Leider ist es der Politik schwer zu vermitteln, dass in einer Stadt/ einem Bundesland oder auch einer Region Fächer doppelt vertreten sind. Universitäten werden gerade in den Geisteswissenschaften nur noch als Schule gesehen, in denen man ein Fach berufsqualifizierend mit festgelegten Modulen lernt. Der Aspekt der Forschung geht dabei völlig unter. 

Die HU selbst veröffentlichte eine Pressemitteilung mit dem Titel „Einsparvorgaben erzwingen Neuaufstellung der Archäologie“. 

Reaktionen des Fachs: Protest und Trauer

Das Winckelmann-Institut / Klassische Archäologie / HU Berlin, Lehrbereich für Klassische Archäologie, bezeichnete den 17.06.2026 als „dunklen Tag in der Geschichte des Instituts für Archäologie“ und als „Beendigung einer über 200-jährigen Tradition“. In Social-Media-Posts dokumentiert das Institut symbolische Protestaktionen: u.a. eine Grabstein-Inszenierung mit dem Datum 17.06.2026 und einen Sarg mit der Aufschrift „ARCHÄOLOGIE R.I.P.“. 


Parzinger betont, Archäologie sei „gerade in Zeiten wirtschaftlicher Not und sozialer Unsicherheit besonders wichtig“. Auch Daniel Zuchtriegl,, solidarisierte sich und sprach von „academic cannibalism“.

Parzingers These lässt sich jedoch weiter spinnen.  Der Erfolg geschichtsvergessener Populisten hat letztendlich auch damit zusammen, dass ein Geschichtsbewusstsein und klassische Bildung zunehmend verloren geht.  Dazu gehört auch, dass nur die historischen Wissenschaften inklusive der Archäologie zeigen können wie soziale Wandlungsprozess gemeistert werden können – und da stecken wir ja mittendrin Und viele sind damit überfordert.


Petition und Forderungen der Studierenden

Der Fachschaftsrat des Winckelmann Instituts hat unter dem Titel „Archäologie bleibt!“ eine Petition auf weact.campact.de gestartet. Die Forderungen lauten: 

1. Aussetzung des eingeleiteten Schließungsprozesses

2. Transparente Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen

3. Ernsthafte Prüfung von Alternativen zur vollständigen Aufgabe, insbesondere durch strukturelle Reformen oder Kooperationen

4. Klares politisches Bekenntnis des Berliner Senats zum Erhalt geisteswissenschaftlicher Kernfächer 

Der Fachschaftsrat verweist darauf, dass die Schließung Folge von Sparvorgaben des Berliner Senats sei: 8 Millionen Euro sollen an der Universität eingespart werden. Studierende sollen noch für rund zehn Jahre weiterstudieren können, die Folgen der Schließung seien aber bereits jetzt spürbar. 

Der Fakultätsratsbeschluss ist noch nicht final. Die Abstimmung im Akademischen Senat steht im Herbst 2026 an. Bis dahin mobilisieren Studierende und Fachvertreter weiter. Der FSR ruft auf: „Noch ist nichts verloren!“ 

Die Kampagne der Studierenden ist außerordentlich engagiert, bedient verschiedene Social Media Kanäle und war bisher auch im Medienecho durchaus erfolgreich. Der Link zur Petition könnte aber durchaus besser und unmittelbarer platziert werden. Da das Problem weniger an der Universität liegt - die ja irgendwie auf die Sparzwänge reagieren muss - erscheint mir die Petition zu kurz gegriffen. Parallel muss das Berliner Abgeordnetenhaus sensibilisiert werden. 

Die Versuche zur Rettung des Studiengangs Konservierung / Restaurierung / Grabungstechnik an der HTW Berlin haben mit dem Druck auf die Uni zu nichts weiterem geführt, als das eine Galgenfrist ein geräumt worden wäre. Der Studiengang ist keineswegs gerettet und eine sinnvolle Diskussion einer Zukunftsentwicklung findet nicht statt. Siehe dazu den DGUF-Newsletter Nr. 139 vom 31.05.2026

Der aktuelle Koalitionsvertrag der schwarz-roten Landesregierung in Berlin für die Jahre 2023–2026 trägt den nichtssagenden Titel „Das Beste für Berlin“ . Die wichtigsten Leitlinien und Maßnahmen im Bereich der Hochschul- und Universitätspolitik sind primär im Kapitel „Innovation, Wissenschaft, Hochschule und Forschung“ festgehalten: Die Koalition bekennt sich zur verlässlichen Finanzierung der Hochschulen und will langfristige Planungssicherheit und Inflationsausgleich bieten.

Die Abgeordneten der Berliner Regierungsparteien sollten wohl daran erinnert werden, dass sie Berlin den Status Berlins als führendem internationalen Wissenschaftsstandort sichern möchten. Für eine gute internationale Sichtbarkeit sind die an der HU vertretenden Archäologien unverzichtbar.

Eine kleine Nebenbemerkung (oder ungefragter Ratschlag): für die Sichtbarkeit der Kampagne wäre es hilfreich Information und vor allem auch Bilder unter einer CC Lizenz bereitzustellen. Der Eintrag zum Winkelmann Institut auf Wikipedia ist erbärmlich. unvollständig. Die Politik in Berlin möchte Wissenschaftskommunikation, Open Access und Digitalisierung fördern. Eine gut angelegte Protestkampagne Könnte hier ganz nebenbei zeigen, dass die Archäologie hier Potenziale hat und vorne mit dabei ist. Es steht nämlich zu befürchten, dass die Neurologie auf die Streichliste gekommen ist, weil sie doch als verstaubt und wenig zukunftsfähig angesehen wird. 

Erstaunlich und kontraproduktiv ist auch, dass die Streichungspläne ja genauso die Ägyptologie betreffen werden. Erfolgreich wird man nur sein, wenn die Fächer hier zusammen stehen.


Die Petition zum Unterschreiben:

Bitte unterschreiben

„Schließung des Instituts für Archäologie an der HU-Berlin“ weact.campact. - 

https://weact.campact.de/petitions/schliessung-des-instituts-fur-archaologie-an-der-hu-berlin





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Montag, 23. Februar 2026

Sparen in der Archäologie

 Berlin, dieses Mal die klassische Archäologie an der Humboldt-Universität.

 wieder eine Petition:

 

Ein vollkommen richtiger Satz aus der Erklärung sei herausgestellt. 

"Die Begründung, Archäologie werde bereits an einer anderen Universität angeboten, greift zu kurz. Wissenschaft lebt von Vielfalt, unterschiedlichen Profilen und konkurrierenden Ansätzen. Ein Fach an einer Universität zu streichen, weil es anderswo existiert, ist kein sachliches Argument, sondern Ausdruck reiner Sparlogik." 

Dienstag, 28. Oktober 2025

Protest gegen die Streichung der Studiengänge Konservierung, Restaurierung und Grabungstechnik an der HTW Berlin

An der HTW Berlin sollen ab dem Wintersemester 2026/27 die Bachelor- und Masterprogramme im Bereich Konservierung, Restaurierung und Grabungstechnik gestrichen werden. Mangels Alternativen könnte die Einstellung dieser Studiengänge dramatische Folgen für die Forschungs- und Kulturlandschaft in Deutschland haben.

In einem offenen Brief, der an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sowie die akademischen Gremien der HTW gerichtet ist, machen die Unterzeichner auf die einzigartige Stellung der HTW Berlin aufmerksam. Seit 1992 bildet die Hochschule mit grundlegenden Spezialisierungen exzellente Restaurator*innen und Grabungstechniker*innen und Restaurator*innen aus, die für die Arbeit in Grabungsfirmen, Denkmalämtern, staatlichen und kommunalen Museen, Archiven und weiteren Institutionen unerlässlich sind. Der Verlust dieser Ausbildungsangebote würde die Fachkompetenz im Bereich des Kulturerbes gefährden und eine Lücke in der praktischen und wissenschaftlichen Arbeit hinterlassen.

Der offene Brief fordert nachdrücklich:
  1. Erhalt der Studiengänge: Die Angebote im Bereich Konservierung und Restaurierung / Grabungstechnik sowie Angewandte Landschafts- und Feldarchäologie müssen dauerhaft erhalten bleiben.
  2. Transparente Diskussion: Statt stiller Abwicklung sollte ein demokratischer Diskurs über die Zukunft der Studiengänge stattfinden.
  3. Bundesweite Verantwortung: Die Bedeutung der HTW Berlin als zentrale Ausbildungsstätte muss erhalten werden.
  4. Kulturerhalt als staatliche Aufgabe: Der Schutz und die Pflege des kulturellen Erbes ist ein verfassungsrechtlich verankertes Staatsziel, das ernst genommen werden muss.


Streichung zur Unzeit

Der Wegfall dieser Studiengänge kommt zur Unzeit, ist doch inzwischen auch in der Archäologie ein Fachkräftemangel zu konstatieren. Das betrifft insbesondere die Grabungsfirmen, aber auch die Denkmalämter, die kaum noch befähigte Grabungsleiter*innen finden.

Erst jüngst forderte die Leopoldina die Praxisanteile in den archäologischen Studiengängen auszubauen und verwies dabei auch auf diesen Engpass.

In den bestehenden BA/MA-Studiengängen der Archäologie ist das schlechterdings nicht möglich, da keinesfalls die wissenschaftlichen Grundlagen unter die Räder kommen dürfen und in der heute verkürzten Studienzeit immer mehr Inhalte untergrebracht werden müssen, die kaum priorisiert werden können. Die Studiengänge der archäologischen Wissenschaften bilden nicht für ein spezifisches Berufsfeld Archäologe/Archäologin aus, denn dieses existiert in dieser Einheitlichkeit nicht, sondern  umfasst hoch spezialisierte Tätigkeiten in der Denkmalpflege und in Grabungsgeschäft auch solche in Museen, Kultureinrichtungen und Wissenschaftskommunikation. 

Auch früher war diese berufspezifische Ausbildung nicht Teil des Studiums, sondern wurde studienbegleitend durch Ferienjobs oder nach dem Magisterabschluß erworben. Heute achtet man sehr viel mehr auf die Studiendauer und verlangt von dem zunehmend verschulten System der Universitäten eine berufspraktische Ausbildung.

Tatsächlich sind die Studienabsolventen heute drei bis vier Jahre jünger als früher. Vielfach wurde die Gymnasialzeit verkürzt, vor allem aber wurde der Bachelor-Abschluß zum vermeintlich berufsqualifizierenden Abschluß. Gegenüber dem alten Magsiter mit seiner weniger strengen Studienzeitbegrenzung hat sich die Studienzeit um zwei bis drei Jahre verkürzt. 

Trotz aller Bedeutung der praktischen Ausgrabungsarbeit wird ein Universitätsstudium im Kern wissenschaftliches Stuidum bleiben müssen, denn ohne wissenschaftlichen Anspruch ist die ganze kommerzialisierte Grabungspraxis gesellschaftlich nicht zu rechtfertigen.

Bislang war die Ausbildung zum Grabungstechniker immer zweisträngig. Einerseits war er Ausbildungsberuf, andererseits war er über ein archäologisches Studium mit ergänzenden Berufserfahrungen erreichbar - wie etwa solchen Studiengängen, wie sie berlin nun streichen möchte. 

Anstelle einer Streichung wäre eine bessere Bewerbung und Koordination der Studiengänge in Deutschland notwendig. Da infolge der Kommerzialisierung der Archäologie die meisten Landesämter kaum noch selbst Grabungen durchführen, sind auch dort die Ausbildungsmöglichkeiten für Grabungstechniker*innen weggefallen. Auch für die archäologische Restaurierung ist zu vermerken, dass hier infolge von Umstrukturierungen die Ausbildungsmöglichkeiten am Römisch-Germanischen Zentralmuseum (jetzt LEIZA) drastisch reduziert worden sind.

Die Berliner Studiengänge haben daher eine zentrale Bedeutung für die bundesdeutsche Archäologie. Um schweren Schaden von der deutschen Archäologie abzuwenden, ist es notwendig, dass die Berliner Entscheidung revidiert wird und stattdessen ein Zukunftskonzept erarbeitet wird - das allerdings auch mit den Ämtern der Denkmalpflege, Grabungsfirmen und anderen Studiengängen abgestimmt werden sollte.

Protest

Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF)  sowie der Verband der Restauratoren (VDR). wie weitere Fachverbände, Institutionen und Unternehmen wenden sich mit einem eindringlichen Appell an die Öffentlichkeit, um gegen die drohende Streichung der  an der HTW Berlin zu protestieren.  Ihre Proteste stehen online:

Der Entwurf des offenen Briefs zum Erhalt der Studiengänge Konservierung und Restaurierung / Grabungstechnik an der HTW Berlin, der von Studierenden und Lehrenden in Berlin formuliert wurde, kursiert leider aktuell nur per e-Mail, anstatt dass er einsehbar und direkt zeichenbar verlinkt wäre. Die Studierenden nehmen jedoch Zeichnungswünsche (mit vollem Namen und ggf. Angabe der Institution oder Firma) per e-mail entgegen.

Wenn Sie wollen, können Sie Ihre Stellungnahmen auch direkt an die Hochschulleitung (Präsidium und Dekanat), den Berliner Senat (Bürgermeister Kai Wenger und Abteilungsleitung V Hochschulen) sowie das Kulturstaatsministerium richten. 

 

weitere Links

Sonntag, 4. Mai 2025

Vereinfachung des Wirtschaftslebens zu Lasten der archäologischen Stätten Frankreichs

In Frankreich bedroht eine Mittelkürzung und Entbürokratisierung die Archäologische Denkmalpflege.
Als 2001 die Archäologie in Frankreich mit dem Gesetz zur präventiven Archäologie ("LOI n° 2001-44 du 17 janvier 2001 relative à l'archéologie préventive") neu organisiert wurde, um die Konvention von La Velletta umzusetzen, wurden zwar funktionierende etablierte Strukturen zerschlagen, aber erstmals wurden in Frankreich staatliche Archäologiedienste und eine präventive Archäologie geschaffen, die möglichst viele bedrohte Fundstellen identifiziert und dokumentiert.. 2004 wurde auch das Denkmalschutzgesetz (Code du patrimoine) angepasst. Allerdings leidet die neue Struktur seitdem an einer permanenten Unterfinanzierung und an ihrer eigenen Komplexität im Zusammenspiel natioanler, regionalre und kommerzieller Insitutionen. Ein Reformbedarf ist durchaus zu erkennen, nun aber soll mit einem neuen Gesetz einfach dafür gesorgt werden, dass weniger Fundstellen  ins Blickfeld der Archäologie geraten.

 

Komplexe Archäologie-Strukturen

Schutz und Erhaltung archäologischer Stätten liegen in der Zuständigkeit des Ministeriums für Kultur und Kommunikation (Ministère de la Culture et de la Communication - MCC), das diese Aufgaben jedoch an regionale Archäologie-Dienste (Services régionaux de l’Archéologie SRA) delegiert hat. Die SRA unterstehen den  Regionaldirektoren für kulturelle Angelegenheiten (DRAC) und den Präfekten der Region. Sie sind für die Umsetzung der Rechtsvorschriften zuständig und erteilen in Verbindung mit der Archäologischen Forschungskommissionen (CTRA) Grabungsgenehmigungen. Weiterhin überwachen sie die Durchführung archäologischer Maßnahmen, koordinieren die regionale archäologische Forschung, setzen die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und Förderung des archäologischen Erbes um und gewährleisten Vermittlung und Auswertung der Forschung.

Auf nationaler Ebene agiert jedoch das Institut national de recherches archéologiques préventives (INRAP), das als staatliches Institut vor allem administrativem Charakter hat (sog. "établissement public administratif - epa"). Nach dem Gesetz von 2001 übernimmt INRAP die prospektiven und präventiven archäologischen Ausgrabungen. INRAP löste die private Association pour les fouilles archéologiques nationales (AFAN) ab, die  in ein staatliches Institut überführt wurde.  INRAP soll die wissenschaftliche Verwertung ihrer Tätigkeiten und die Verbreitung ihrer Ergebnisse, insbesondere im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit öffentlichen Forschungs- oder Hochschuleinrichtungen unterstützen. Sie leistet einen Beitrag zur Lehre, kulturellen Verbreitung und Förderung der Archäologie. Zur Erfüllung dieses Auftrags beteiligt sich INRAP an den regionalen Archäologie-Diensten (SRA) und anderen öffentlicher Organisationen, nicht nur im In-, sondern auch im Ausland. In Forschungsprojekten arbeiten die Archäolog*innen des INRAP mit anderen Institutionen, wie etwa dem Centre national de la recherche scientifique (CNRS) zusammen.

Damit ist INRAP eine einzigartige staatliche Einrichtung, die zwei verschiedenen Ministerien unterstellt ist: dem Ministerium für Kultur und Kommunikation sowie dem Ministerium für Forschung und Hochschulen (Ministère de la Recherche et de l’Enseignement supérieur). 

Im Code du patrimoine sind die Aufgaben und Kompetenzen von INRAP in §L523 bestimmt:

  1. Personal der archäologischen Dienste der Gebietskörperschaften, der öffentlichen Forschungs- oder Hochschuleinrichtungen oder anderer französischer oder ausländischer juristischer Personen aufzunehmen; (Accueillir des personnels appartenant aux services archéologiques des collectivités territoriales, aux établissements publics de recherche ou d'enseignement supérieur ou à d'autres personnes morales françaises ou étrangères) ;
  2. Entgeltliche Dienstleistungen zu erbringen, die die Ergänzung ihrer Aufgaben darstellen (Assurer les prestations à titre onéreux qui sont le complément de ses missions)
  3.  die unmittelbaren Rechte, die sich aus den Ergebnissen seiner Tätigkeit ergeben, zu verwerten (Exploiter les droits directs et dérivés des résultats de ses activités)
  4. Teilnahme an Forschungsorganisationen (Participer à tout groupement ou s'associer à toute personne morale)

INRAP unterhält - hierin den meisten deutschen Ländern weit voraus - beispielsweise den Dienst Archipel, über den Tausende von Grabungsberichten erschlossen sind, wenn auch nicht alle online zugänglich sind.

Deutlich wird, dass INRAP einen doppelten Charakter hat: Einerseits Staatsinstitution mit administrativen Aufgaben, andererseits ein Forschungsinstitut, das andere Akteure unterstützen, zugleich aber die eigenen Rechte wahrnehmen soll. 

INRAP ist damit auch das bedeutendste archäologische Forschungsinstitut Frankreichs. Mit mehr als 2000 Wissenschaftlern und weiteren Mitarbeitern führt INRAP jedes Jahr etwa 1800 archäologische Prospektionen und etwa 230 Ausgrabungen durch (Koenig 2021, 29).  Anders als in Deutschland, wo die Genehmigungsverfahren meist nur noch nach Aktenlage geschehen und Sachstandsermittlungen mit Sondagen oder Geophysik eher die Ausnahme sind, sind die Prospektionen in Frankreich Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfassen bis zu 10% der geplanten Baufläche.

INRAP wird von einem Vorstandsgremium verwaltet. Es setzt sich neben seinem Vorsitzenden aus Vertretern des Staates, qualifizierten Personen, Vertretern der öffentlichen Forschungs- und Hochschuleinrichtungen und Einrichtungen auf dem Gebiet der archäologischen Forschung, Vertretern der lokalen Behörden und öffentlichen und privaten Personen, die sich mit der präventiven Archäologie befassen, sowie gewählten Vertretern des Personals zusammen. Der Vorstand wird von einem Wissenschaftlichen Rat unterstützt, sein Vorsitzender durch ein Dekret des Staatspräsidenten eingesetzt.

INRAP gliedert sich in acht überregionale Direktionen und verfügte 2015 über ca. 40 archäologische Stützpunkte, die in ganz Frankeich (und seinen Überseedepartments) verteilt sind. Ihr Zeitspektrum reicht vom Paläolithikum bis in die Moderne. Das Institut ist in der Stadtarchäologie ebenso tätig wie im ländlichen Raum, in der Unterwasserarchäologie sowie in der Trassenarchäologie.

 

Jahrelange Ineffizienz und Unterfinanzierung

Das komplexe System war schon in den ersten Jahren wenig effektiv, obgleich es sehr viel mehr als in Deutschland gelungen ist, systematisch zu prospektieren und im Genehmigungsverfahren Sachstandsermittlungen durchzuführen. Schon in den ersten Evaluierungen wurde festgestellt, dass Frankreich  nicht über ausreichende personelle Ressourcen verfüge, um die Aufgaben zu bewältigen.

Wenn die Denkmalpflege in Frankreich dennoch eindrucksvolle Ergebnisse vorlegen kann (z.B. Garcia 2021), so liegt das v.a. daran, dass anders als in Deutschland Grabung und Auswertung als eine Einheit zusammen gedacht werden.

    Demonstration gegen die Arbeitsbedingungen  
in der französischen Präventivarchäologie
(Foto: François GOGLINS, verändert,
C BY SA 4.0 via WikimediaCommons)

Von Anfang an, war das System auch unterfinanziert. Das liegt aber vor allem daran, dass der Staat Einnahmen aus der präventiven Archäologie über die Jahre und verschiedene Regierungen hinweg der Archäologie entzogen und dem Staatshaushalt zugeführt hat.

Finanziert werden sollte das System der Archéologie préventive über die "Präventive Archäologiesteuer" (TAP) und eine Gebühr für die Präventivarchäologie (RAP). Damit ist prinzipiell ein Verursacherprinzip installiert, das anders als in Deutschland nicht nur für die Notgrabung, sondern auch für Auswertung und Vermittlung Geld haben sollte. Mit TAP und RAP wurden 2024 fast 191 Millionen € eingenommen - diese für die Archäologie vorgesehenen Einnahmen würden auch mehr als ausreichen, um die Denkmalpfleget zu finanzieren!

Tatsächlich hat der Staat aber etwa ein Viertel dieser Einnahmen in die allgemeine Staatskasse übernommen und so der Archäologie entzogen. Aktuell fehlen dennoch 48 Mio €.

Die Arbeitsbedingungen und Gehälter der französischen Koleg*innen scheinen schon lange deutlich unterdurchschnittlich und es ist auffallend, wie gering ihre Teilnahme an internationalen Tagungen geworden ist, da INRAP den Kolleg*innen weder Reisekosten noch Dienstzeit einräumen kann. Leider hat Frankreich nicht an den europäischen Arbeitsmarktanalysen von "Discovering the Archaeologists of Europe" teilgenommen, so dass ein einfacher Vergleich nicht möglich ist. Aufgrund der prekären Situation kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Demonstrationen und auch jetzt im April 2025 wurde INRAP wegen der neuen Gesetzespläne bestreikt.

Dieses Jahr wird erwartet, dass ein Drittel der Maßnahmen nicht bearbeitet werden kann. Es stockt bereits bei den Voruntersuchungen/Prospektionen, die den eigentlichen Genehmigungsverfahren voraus gehen. Nur bei 6% der Bauanträge kann aktuell eine Voruntersuchung durchgeführt werden. 400 Kolleg*innen, die regelmäßig bei INRAP mit befristeten, Maßnahmen-bezogenen Verträgen beschäftigt sind, sind arbeitslos und diejenigen, die in den Ruhestand gehen, werden nicht ersetzt. Bei den SRA ist die Situation indes nicht viel besser.

 

Aktueller Gesetzesentwurf soll Archäologie aushebeln

Aktuell versuchen nun Interessensverbände, die Archäologie bei Großprojekten, wie dem Bau von Rechenzentren oder linearen Projekten unter dem Vorwand der „Entbürokratisierung“ oder „überragender nationaler Interessen“ zu übergehenn. In der Nationalversammlung liegt aktuell ein Gesetzesentwurf zur Vereinfachung des Wirtschaftslebens („Projet de loi de simplification de la vie économiques“). Art. 15, Abs. xii  sieht vor, dass abweichend von Artikel L. 522-1 des Code du Patrimoine Entwicklungs- und Baumaßnahmen und -maßnahmen den aktuell geltenden Verpflichtungen aus der präventiven Archäologie nicht mehr unterliegen sollen. In den Verhandlungen zur ersten Lesung wurden bereits einige Änderungen vorgenommen, aber der Passus zur Archäologie scheint unverändert.

Es sollen weniger Fundstellen erkannt werden, um weniger auszugraben und zu sparen. 


Petition

Archäolog*innen der archäologischen Dienste Frankreichs haben auf der Plattform change.org eine Petition gestartet, mit der sie sich gegen die Gesetzesinitiative wenden.


Die Petition erscheint mir wichtig, denn angesichts der Sparzwänge und Entbürokratisierungsbestrebungen dürfte die Idee, den Denkmalschutz zu begrenzen auch bei Politikern in anderen Staaten Anklang finden. Der Appell der Initiatoren "Das archäologische Erbe ist unser Erbe, lasst uns es gemeinsam schützen!" ist richtig und die Archäologie benötigt hier europäische Solidarität.

Die Initiator*innen sehen das archäologische Erbe Frankreichs in Gefahr. Die archäologische Community werde gezwungen, mit immer weniger Geld immer weniger zu tun! "Wenn all dies zum Tragen kommt, werden viele archäologische Stätten zerstört und wir alle werden eines immer größeren Teils unseres Erbes beraubt."

Seit Jahrzehnten warnen Archäologen ständig vor den irreparablen Schäden, die archäologischen Relikten durch Entwicklungsarbeiten zugefügt werden. Dieses gemeinsame Erbe der Menschheit, das unter unseren Füßen oder vor unseren Augen schläft, ist nicht erneuerbar. Es wurde 2001 nach starker Mobilisierung der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft endlich gesetzlich geschützt.

Mit dem Gesetz zur präventiven Archäologie wurde damals der Schutz des archäologischen Erbes als öffentliche Aufgabe etabliert. Mittels wissenschaftlicher Erforschung, Identifikation und Erhaltung soll ein Schutz der archäologischen Stätten gewährleistet werden, die tatsächlich oder potentiell durch öffentliche oder private Arbeiten gefährdet sind. Die gesetzliche Regelung ermöglichte die Organisation eines öffentlichen Archäologiedienstes, nämlich einerseits die Regionalen archäologischen Dienste (SRA) und das Nationales Institut für präventive archäologische Forschung (INRAP) andererseits. 

Mir scheinen die Forderungen der Petition leider etwas zu unkonkret, um in der Politik Wirkung entfalten zu können. Die Petition - deren Initiator*innen nicht namentlich auftreten und die auch nicht deutlich macht, ob sie sich an die Nationalversammlung, die zuständigen Ministerien oder allgemein die Regierung richtet - fordert:

  • Einhaltung des Gesetzes über präventive Archäologie und des Heritage Code, mit Verschreibungsrichtlinien, die den wissenschaftlichen, kulturhistorischen und kulturellen Herausforderungen gerecht werden!
  • die bedarfsgerechte Finanzierung öffentlicher Aufgaben!
  • Ein Ende der Angriffe auf die Grundsatz der Erhaltungslogik wegen Rentabilitätslogiken, die mit den grundlegenden Aufgaben der Denkmalpflege unvereinbar sind!
  • Die Definition einer starken öffentlichen und kulturellen Politik, die über wirtschaftliche Fragen hinausgeht, um ein solides und nachhaltiges gesellschaftliches Projekt zu gewährleisten, bei dem die Erhaltung des ökologischen und historischen Erbes nicht zur Deckung kurzfristiger Haushaltsanforderungen verkauft wird!

 

Ich halte die Forderungen grundsätzlich für richtig, auch die beiden letzten Punkte, mit denen Politiker aber wenig werden anfangen können. Natürlich muss genauso beim Natur- oder dem Verbraucherschutz nach der Staatlichen Verantwortung gefragt werden. Für die Archäologie wäre es bereits ein Erfolg, wenn

  1. die Präventivarchäologie  aus dem Gesetzesentwurf gestrichen würde und die gesetzlichen Regelungen in Kraft blieben und
  2. das Geld, das für die Archäologie gedacht ist, ihr auch zur Verfügung stünde.

 

Bitte, die Petition unterstützen, denn wir brauchen zum Schutz der archäologichen Quellen europäische Solidarität.

 

Literatur

  • Aitchison 2013: K. Aitchison, Discovering the Archaeologists of Europe. In: J. H. Jameson (Hrsg.), Training and practice for modern day archaeologists. Social sciences / archaeology (New York, NY 2013) 15–29. 
  • Garcia 2021: D. Garcia (Hrsg.), La fabrique de la France. 20 ans d'archéologie préventive (Paris 2021).
  • Koenig 2021: M.-P. Koenig, Das Institut national de recherches archéologiques préventives (Inrap) – ein wichtiger Akteur der archäologischen Forschung in Frankreich. Struktur, Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte. In: M. Koch (Hrsg.), Archäologie in der Großregion. Beiträge des internationalen Symposiums zur Archäologie in der Großregion in der Europäischen Akademie Otzenhausen vom 7. - 9. März 2014. Archäologentage Otzenhausen 1 (Nonnweiler 2015) S. 302-314.

Pressemeldungen

 

Links

 

 Änderungsvermerk 8.5.2025 und 4.3.2026: redaktioneller Durchgang

Dienstag, 16. April 2024

Zusammenschmeißen und Sparen: diesmal Goethe-Uni in Frankfurt

Wie viele Unis muss auch die Goethe-Universität Frankfurt sparen. Und iwieder trifft es die Geistes- und Kulturwissenschaften. Geplant sind vom Fachbereich Streichungen, Kürzungen und Umstrukturierungsmaßnahmen im Fachbereich 09 Sprach- und Kulturwissenschaften, hauptsächlich die Institute Afrikanistik, Archäologische Wissenschaften, Empirische Sprachwissenschaft, Klassische Philologie, Kunstgeschichte, Kunstpädagogik und Ostasiatische Philologien betreffen.


 

In der Archäologie sollen die Professuren für klassische Archäologie und für die Archäologie der Römischen Professuren künftig in einer Professur zusammengelegt werden. Ebenso sollen die Professuren für Latinistik und Gräzistik verbunden werden. Für die Außenstehenden ist die Archäologie Archäologie und die einzelnen Fächer sind nur Spielarten ein und derselben Wissenschaft. Dass man bereits in den letzten Jahrzehnten unter dem Zwang der Einführung neuer Bachelorstudiengänge dazu gezwingen war, verschiedene Fächer in gemeinsame Studiengänge zusammen zu fassen, begünstig diese Sicht. Für die Absolventinnen* dieser Studiengänge muss das nicht schlecht sein, aber für die disziplinspezifischen Inhalte bleibt weniger Zeit und hier ist bereits ein Verlust an Material-/ Quellenkenntnis und spezifischer Kompetenz zu verzeichnen.

Weiterhin soll die Professur in der Ur- und Frühgeschichte herabgestuft werden, was bedeutet, dass Sie keine Personalverantwortung mehr hat und damit auch die angegliederten Arbeitsstellen   mittelfristig nicht fortgeführt werden sollen.

Wie bei solchen Streichbeschlüssen üblich, beklagen sich auch hier die betroffenen Fächer über eine Intransparenz des Verfahrens. Die betreffenden Gremien der Fachbereiche bzw. Fakultäten sind zwar i.R. aus der Professorenschaft gewählt, vertreten aber nicht die Breite der Fächer. Die aktuell nicht in den Gremien vertretenen Fächer mögen sich hier vielfach schon von vorn herein in einer schwächeren Position befinden. Vor allem aber überblicken die Gremien in der Regel nicht die Fachkulturen der betroffenen Fächer. In den archäologischen Wissenschaften werden hier regelmäßig die höchst unterschiedlichen Forschungstraditionen - die sich auch in den Fragestellungen und Methoden niederschlagen - übersehen.  Die Ausbildung eierlegender Wollmilchsäue lässt vielerorts Klagen aufkommen, dass Abolventinnen wichtige Kenntnisse fehlen und führt dazu, dass spezielles Wissen in den kleinen Fächern verloren geht. Es ergibt sich das Risiko, das manche Fächer gar nicht mehr angeboten werden.

Die Art und Weise, wie an den Universitäten über Einsparungen und Ausbau von Fächern entschieden wird,  folgt mehr den Sparzwängen und Förderprogrammen der Politik als einer langfristigen Strategie der Fächerentwicklung. Dabei kommt es unter anderem zu der skurrilen Situation, dass in Sachsen grundlegende archäologische Disziplinen in Leipzig gestrichen werden, dafür aber in Dresden (wo es sonst keine Archäologie gibt) nun ein Master "Computer and Geoscience in Archaeology" angeboten wird, dessen Studienplan nur Methoden kennt, aber keine Fragestellungen und Quellenkenntnis. Derartige moderne Studiengänge können die grundlegende disziplinäre Ausbildung in Quellen und Fragestellungen nicht ersetzen. Pikanterweise ist daher die Zulassungsvoraussetzung zum neuen Dresdner Masterstudiengang u.a. ein BA-Abschluß in einer archäologischen Fachdisziplin - aufgeführt werden: Ägyptologie, Altamerikanistik, Archäologie des Mittelalters oder Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit, Christliche Archäologie, Klassische Archäologie, Provinzialrömische Archäologie, Prähistorische Archäologie oder Vor- und Frühgeschichte, Vorderasiatische Archäologie - während ein disziplinenübergreifender BA Archäologische Wissenschaften nach der Studienordnung eine spezielle Anerkennung durch den Prüfungsausschuß bedarf. Man wird mittel- bis langfristig über eine Neustrukturierung der Disziplinengrenzen nachdenken müssen - und da darf beispielsweise auch eine Verschmelzung der Archäologie der römischen Provinzen und der klassischen Archäologie kein generelles Tabu sein, aber das muss langfristig konzipiert sein und aus den Fächern heraus geschehen und kann nicht nach den zufällig im Fachbereich zu verteilenden (oder eben nicht zu verteilenden) Mitteln passieren.

Dass an den Universitäten gespart wird, ist keine ganz neue Entwicklung, viele öffentlichkeitswirksame Großinitiativen überdecken die Probleme eher, als dass sie einen Lösungsansatz bieten. Dabei werden an die Universitäten immer mehr quantitative Leistungsindikatoren angelegt, die Studierendenzahlen und Transfer (in der Praxis = wirtschaftlich nutzbare Entwicklung) in den Mittelpunkt stellen und damit die Geisteswissenschaften unter Druck setzen, die mit einer Vielzahl eher kleiner Fächer und einem geringeren Nutzungspotential hier nur wenig Punkte liefern. Dabei sind gerade dann, wenn Friede und Demokratie unter Druck geraten, und Populisten mit angeblich "gesunden Menschenverstandes" einfache Lösungen versprechen, wichtiger denn je. Geistes-, Kultur und Sozialwissenschaften können Einordnung bieten und manche populistische Parole als das entlarven was sie ist: Lüge, Geschichtsfälschung und Direktverbindung in den Abgrund.


Links

Parallel noch eine Petition speziell bezogen auf die Latinistik:

Interne Links



Freitag, 8. Dezember 2023

Streichungsgefahr für die Archäologie! nicht nur in Sachsen

Die schon lange andauernden Prozesse der zunehmenden sozialen Ungleichheit, der internationalen Erstärkung nationalistischer Ideen in Rußland, dem Vorderen Orient, aber auch in Europa und selbst hier in Deutschland sowie dem demographischen Wandel, der Klimawandel und der Digitalisierung sind in vielerlei Hinsicht besorgniserregend. 
 
In dieser Konstellation entsteht vielfältiger Druck auf die Universitäten und letztlich auf die kleinen und vermeintlich exotischen oder gesellschaftlich irrelevanten Fächer. Gerade die Archäologien geraten hier leicht in eine Schnittmene und auf Streichlisten - aktuell in Leipzig.
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Hier soll die klassische Archologie gestrichen werden (die schon früher zu einer Juniorprofessur für Archäologie des Mittelmeerraumes abgewertet wurde)  und die Ur- und Frühgeschichte durch eine billigere Juniorprofessur "Professur für Digitale Archäologie Mitteleuropas" ersetzt werden. Auch Mittelbau-Stellen sollen wegfallen. Die bisherigen Studiengänge  „BA Archäologie und Geschichte des Alten Europa“ und MA "Archäologie der Alten Welt" müssen in der Folge eingestellt werden.
In Leipzig zeigt sich schon lange ein systematisches Kaputtsparen der archäologischen Studiengänge, denn das Zusammenlegen vonklassischer Archäologie und Ur- und Frühgeschichte auf Master-Niveau ist für Absolvent*innen höchst unattraktiv, da es an der beruflichen Praxis völlig vorbei geht. Klassische Archäologen sind in ganz anderen Berufsfeldern gefragt als Ur- und Frühgeschichtler.  Das setzt sich nun fort. Eine Professur für Digitale Archäologie Mitteleuropas allein kann kein Studium stemmen, das vernünftige Berufsperspektiven bietet, sie ist nur ein hochschulpolitisches Lätzchen, die das völlige Streichen der Archäologie versteckt. Praktisch wird sich eine solche neue Professur bestenfalls in einen Studiengang im Bereich der Digital Humanities einbinden lassen, um dort einen Touch materielle Kultur und Kulturlandschaft einzubringen. Im ganzen Hype um Digitalisierung und Digital Humanities - solche Studiengänge sprießen allerortens - gerät aber die Frage in den Hintergrud, was Absolventen denn mit einer solchen Ausbildung anfangen sollen. Wissenschaft entsteht durch Fragestellungen, nicht durch Methoden, Eine Ausbildung zu den Möglichkeiten digitaler Methoden ist heute unverzichtbar, aber diese macht nur Sinn, wenn auch die fachlichen Grundlagen gelehrt werden.

Die oben verlinkte Petition der Fachschaft Archäologie Universität Leipzig wendet sich an den Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus des Freistaates Sachsen, Herrn Sebastian Gemkow (CDU), und die Rektorin der Universität Leipzig, Prof. Dr. Eva Inés Obergfell und fordert ein Bekenntnis der Universität Leipzig und der SMWK zur Archäologie in Leipzig und eine dauerhafte Absicherung der vollwertigen archäologischen Ausbildung mit den bestehenden Fachrichtungen Ur- und Frühgeschichte und Klassische Archäologie an der Universität Leipzig!
 
Der Protest hat auch die Medien erreicht.
Der mdr berichtet:

und weiter

 Die Diskussion in Leipzig ist nicht neu. Schon 2014 gab es eine Petition.

und einen Blog zu den damaligen Streichungsvorgängen :

 

Hintergründe der Sparzwänge: beschränkter Wissenschaftsbegriff und politisches Rumlavieren

Der Druck auf die kleinen Fächer und insbesondere die Archäologie ist schon lange zu spüren, nicht nur in Leipzig, sondern aktuell auch in Jena und Halle..In Großbritannien wurde das renommierte und florierende Institut in Sheffield einfach abgewickelt.
 
Im Hintergrund wirken verschiedene Mechanismen, die  überwiegend aus der aktuellen Hochschulpolitik resultieren, die in Bund und Ländern - aber auch anderswo in Europa - meist einen eher geringen Stellenwert hat. Bildung und Forschung geraten regelmäßig und oft wider besseren Wissens unter die Räder eines politischen Aktivismus und Lavierens, egal ob von Regierungsparteien, Oppositionsparteien und vermeintlichen Alternativen, wobei insbesondere aber nicht ausschließlich letztere explizit antiwissenschaftliche und post-aufklärerische Positionen vertritt. 
 
In der Corona-Krise und der Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs wurden die Universitäten - und die Studierenden - gerne vergessen oder vielleicht auch bewusst als ein Bereich wahrgenommen, den man zur Reduzierung der finanziellen Belastung auch übergehen kann. So wurden in einigen Ländern die Unis angewiesen, die Mehrausgaben für die hohen Energiepreise im letzten Winter aus ihren finanziellen Reserven zu bestreiten. Im Unterschied zur Wirtschaft oder Schulen gab es hier vielfach keine Finanzspritzen.

Der bereits angesprochene Trend zur Digitalisierung ist für die Politik vor allem eine Demonstration der eigenen Modernität. Hier wird publikumswirksam gefördert, obwohl das vielfach für die Berufsperspektiven der Studierenden nur bedingt sinnvoll scheint. In Bayern beispielsweise ist man stolz auf seine High-Tech-Agenda mit 1000 neuen Professuren, die vor und nach der Landtagswahl kräftig gefeiert wird. Tatsächlich werden hiernur  die Gehälter für die Professoren finanziert, aber nicht die dafür notwendige Infrastruktur an den Universitäten, also kein Mittelaufwachs für die nötigen Räumlichkeiten, Mitarbeiterstellen oder auch die High-Tech, die solche Stellen erst attrkativ machen. Die Universitäten, die solche High-Tech-Stellen übernommen haben, müssen sich diese Kosten nun an anderer Stelle einsparen.

Ein entscheidender Trend ist dabei die Ökonomisierung der Wissenschaft. Im neuen bayerischen Hochschulinnovationsgesetz ist besipielsweise als neuer Aufgabenbereich der Universitäten neben Forschung und Lehre auch der "Transfer" festgeschrieben, nach dem die Fächer auch bewertet werden. Dazu gehören insbesondere Patentanmeldungen und Ausgründungen von Start-Ups. Mit der aktuellen Schuldenkrise und der "Diskussion" der letzten Wochen wurden mehrfach Äußerungen getätigt, die von den Universitäten eine Konzentration auf die Überwindung der Wirtschaftskrise und die Energiewende durch technische Innovation einfordern.
Grundlagende gesellschaftliche Funktionen von Wissenschaft, wie z.B. die Begleitung aktueller gesellschaftlicher Prozesse oder auch einfach grundlegende Grundlagenforschung, die (zumindest aktuell noch) keine wirtschaftliche Anwendung verfolgt, werden einfach nicht bedient. 
Hier zeigt sich ein kaputtes Wissenschaftsverständnis, für das plakativ die Google-News-Rubrik Wissenschaft und Technik steht, die nur über Gaming-Produkte und neue Handies berichtet, aber überhaupt keine Forschung, weder in den Geistes- noch in den Naturwissenschaften liefert. Tatsächlich werden hier aber auch die Ingenieurwissenschaften nicht abgebildet.

Mit einem solchen verquerten und beschränkten Wissenschaftsverständnis kann eigentlich keine Wissenschaftspolitik betrieben werden. Es ist auch gefährlich, weil es die wissenschaftlichen Grundlagen der Moderne untergräbt und postfaktischen Positionen den Weg freiräumt, da jene Fächer, die den nötigen Widerspruch begründen können, keine Patente liefern. 
 

Fachkräftemangel auch in der Archäologie

Übrigens ist Archäologie derzeit noch nicht mal eine brotlose Kunst: Grabungsfirmen suchen händeringend nach Archäologen, die Ausgrabungen  im Rahmen der kommerziellen Archäologie übernehmen können... Digitale Archäologen werden diese Lücke kaum schließen.

Link




Montag, 10. Oktober 2022

"Rückbau" nur zur Kelleroberkante - Petition für Archäologen trotzdem interessant!

Schon 2015 hat der Stadtrat von Frankenberg in Sachsen beschlossen, die in kommunalem Eigentum befindliche  Kommandantenvilla des KZ Sachsenburg abzureißen. 

Eine Rechtfertigung wurde erst 2019 mit statischem Gutachten nachgereicht. Jetzt steht der Abbruch unmittelbar bevor, Viele Fachleute hatten sich damals schon gegen den Abbruch ausgesprochen - leider nicht die zuständige Denkmalschutzbehörde (wobei in der Diskussion auf die nicht vorhandenen spezifischen fachlichen Kompetenzen im Denkmalamt hingewiesen wird) und auch nicht das Bundesministerium für Kultur und Medien (BKM). Geplant wurde nun mit staatlicher Förderung eine Gedenkstätte, die gleichwohl den Abriß bis auf Kelleroberkante vorsieht. Das archäologicshe Denkmal im engeren Sinne bliebe also erhalten.

Wiederum gibt es eine Petition:

Sie kommt sehr spät. Der Abbruch ist beauftragt und soll zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.

Zur hsitorischen Einordnung führt die Petition aus:

"Das im Mai 1933 eingerichtete KZ Sachsenburg war ab 1934 das einzige KZ in Sachsen und zwischen Ende 1934 und Mitte 1936 eines von nur wenigen KZs in ganz Deutschland. Es war Ausbildungsstätte für die SS-Wachtruppe der KZ, aus denen später die SS-Totenkopfverbände hervorgingen, die ihrerseits eine der Keimzellen der späteren Waffen-SS waren. Damit stellt das KZ Sachsenburg eine „Brücke“ zu den nach 1936 errichteten Großlagern wie Buchenwald und Sachsenhausen dar. 

Die Kommandantenvilla war der zentrale Täterort in Sachsenburg. SS-Männer wie Karl Otto Koch, der spätere Kommandant des KZ Buchenwald und des KZ Majdanek, oder Arthur Rödl, später Kommandant des KZ Groß-Rosen, begannen hier ihre „Karrieren“. Die Kommandantenvilla stellt dabei einen der wenigen noch erhaltenen Täterorte in einem frühen KZ in Deutschland dar."

 

Kommandantenvilla des KZ Sachsenburg
(Foto: Selbstauslöser [CC BY SA 4.0] via WikimediaCommons)


Sehr viel fachliche Einwände gegen einen Abbruch gab es seit 2019:

Zu den Plänen

 

Nach den Plänen bleiben die archäologischen Befunde unter dem Boden unberührt. Gerade bei der Archäologie der Moderne wird jedoch deutlich, dass wir hier nicht disziplinär denken dürfen. Ohne das Aufgehende hat auch die Archäologie viel zu verlieren. Gerade aktuell zeigen viele Untersuchungen die Bedeutung einer Auseinandersetzung mit den materfiellen Relikten der NS-Zeit, die vielfach eher in der Erinnerungsarbeit als in neuen - unbestreitbar möglichen und gar erwartbaren - Erkenntnissen liegt. Ein Bodendenkmal hat selbst bei der Errichtung von Silhouettenrahmen nicht denselben Erinnerungswert wie ein Gebäude. Die historische Archäologie zeigt auch, wie widersinniog es ist, ein Gebäude abzureissen, um es später vielleicht mal ausgraben zu können... Darum ist die Petition auch für alle Archäologie-Interessierten durchaus relevant.


Weitere Links

Literaturhinweis

  •  C. Theue, Archäologie an Tatorten des 20. Jahrhunderts (Darmstadt 2016). - ISBN 978-3-8062-3379-7

Samstag, 8. Oktober 2022

Mammut-Blamage? Petition sucht Unterschriften für den Erhalt des Vogelherd-Parks

Wieder Mal ist ein prominentes Zentrum archäologischer Vermittlungsarbeit in kommunaler Trägerschaft von der Schließung betroffen. Der Archaeopark Vogelherd, der Teile des UNESCO-Welterbes der Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb präsentiert, soll nach einem Gemeinderatsbeschluß geschlossen werden. Dabei sind die Besucherzahlen im Archaeopark gar nicht schlecht.

Eine Petition an den Landtag Baden-Württemberg sammelt  nun Unterschirften für einen Erhalt des Parks.

 

Kleine Gemeinden können solche Projekte auf Dauer nicht stemmen, die Länder zögern hier häufig, finanzielle Verpflichtungen einzugehen und fördern daher bestenfalls befristete Projekte, nicht aber die problematischen dauerhaften Kosten.

Das Paläon, betrieben als GmbH in Schöningen - gewidmet den berühmten Schöninger Speeren -  hat vor Jahren eine solche Krise durchlaufen, ehe es (offiziell nur als Ziwschenlösung) als Forschungsmuseum dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege angegliedert wurde. 

Soeben hat das Land Baden-Württemberg nach mehreren Jahren diese Problematik beim Heuneburgmuseum durchgestanden und mit der Staatlichen Schlösser- und Gärtenverwaltung nun einen Träger gefunden, der allerdings mit den archäologischen Inhalten nicht so richtig unzugehen weiß - und sich mit einem weiteren solchen Projekt überfordert sieht.

Häufig sind sowohl auf lokaler Ebene die Erwartungen eines Freizeittourismus viel zu groß. Seriöse Wissenschaft kann auf diesem Sektor kaum mit Phantasy-Parks mithalten, die keine Einschränkungen in der Darstellung durch wissenschaftliche Erkenntnisse oder Erkenntnisunsicherheiten haben. Die Präsentation von Archäologie hat Bildung und nicht Unterhaltung oder finanziellen Gewinn zum Ziel. Bisweilen lässt sich das gut verbinden, bisweilen entstehen durch eine Kommerzialisierung aber auch unsinnige Vermittlungskonzepte.

Weißes (am Kreisel) und braunes Mammut als Wegweiser
(Foto: M. Decoster, 31.10.2020)

 

Das Problem ist schon daher nicht neu und auch im Falle von Niederstotzingen und dem Vogelherd-Park schon länger bekannt. Das zuständige, von der CDU geleitete Bauministerium betont, einerseits an einer Lösung zu arbeiten, dementiert aber Pressemeldungen über eine zugesicherte Unterstützung.  Obwohl klar ist, dass sich solche Einrichtungen kaum kostendeckend selbst tragen können, werden immer wieder neue Projekte begonnen, für die zwar Sondermittel eingeworben werden, eine solide langfristige Finanzierungsplanung aber fehlt, weshalb anschließend die Projekte von Ministerium zu Ministerium und von Träger zu Träger hin und hergeschoben oder gar geschlossen werden - mit fatalen Folgen für die Arbeit vor Ort.

So drohrt Baden-Württemberg eine kulturpolitische Blamage, angesichts des Status als UNESCO-Weltkulturerbes eine internationale Blamage...


Die Vermittlung von Archäologie- und Geschichtsthemen auf wissenschaftlicher Basis ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Der Blick in die Vergangenheit schafft Orientierung in der Gegenwart, bringt eine bessere Einschätzung von Krisensituationen und stärkt die gesellschaftliche Resilienz gegenüber unrealistischen Zukunftsversprechungen und Verschwörungsmärchen - vorausgesetzt, es gibt einen seriösen wissenschaftlichen Hintergrund, der der Mystifizierung und Instrumentalisierung der Vergangenheit entgegentritt. Eine Kommerzialisierung, sei es privatwirtschaftlich oder als Landesbetrieb, ist daher gefährlich.

Die Darstellung des Lebens in der letzten Eiszeit ist ein wichtiger Beitrag zur historischen Bildung, zeigt doch gerade der Kontrast mit den heutigen Lebensverhältnissen, wie vielfältig menschliche Kulturen sind und dass sich Gesellschaften auch stetig verändern. Er trägt dazu bei, die zeitliche Dimension zu verstehen, was Voraussetzung ist, um Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen.


Presseberichte

eine Zusammenstellung unter https://www.openpetition.de/petition/blog/wir-fordern-finanzielle-unterstuetzung-des-welterbes-hoehlen-und-eiszeitkunst-der-schwaebischen-alb#petition-main

 Offener Brief von Nicolas Conard an die Landesregierung

mit zahlreichen Unterschriften von Fachkolleg*innen insbesondere der deutschen Urgeschichtsforschung

Links