Dass die deutschen Universitäten einen erheblichen Reformbedarf haben ist lange bekannt und unbestritten - prekäre Jobsituationen und fehlende Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs trotz oder gar wegen der Befristungsregelungen des schon mehrfach novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (br24, 9.11.2020), wenig attraktive Rahmenbedingungen für Professor*innen, die zunehmend aufwändigere, zeitraubende Jagd auf Drittmittelförderungen, Probleme mit maroder Bausubstanz (SZ 31.7.2019), steigende Studierendenzahlen bei stagnierender Ausstattung und eine zunehmende Bürokratisierung, die Forschung und Lehre eher behindert als unterstützt (Forschung & Lehre 1/2017). Die im Bolognaprozess eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge haben die gesetzten Ziele nicht erreicht (Deutschlandfunk Kultur 27.8.2018), eine Studienzeitverkürzung ist nur bedingt eingetreten, der Wechsel des Studienorts wurde eher erschwert als gefördert, die Qualität der Lehre leidet an der zunehmenden Verschulung durch das enge Korsett des Punktesystems, das Studierende Module abarbeiten, statt neugierig eigenes Engagement entfalten lässt (z.B. schon 2009 ZEIT 15.4.2009). Und schließlich hat Covid19 noch gezeigt, dass auch in der Digitalisierung Handlungsbedarf besteht - obgleich (jedenfalls aus Dozentensicht) die Coronalehre besser lief, als zu Beginn zu erwarten war.
Die Initiative zu einem "Hochschulinnovationsgesetz" durch den Freistaat Bayern ist daher prinzipiell sehr zu begrüßen. Es muss sich was ändern...
Eckpunktepapier
- https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/hochschule-und-forschung/hochschulreform.html
- Eckpunkte zur Novellierung des Bayerischen Hochschulrechts. StMWK Bayern (pdf)
Einige Schlagworte lassen aufhorchen. Wenn Minister Bernd Sibler davon spricht, Ziel sei "eine erhebliche Verschlankung und Deregulierung" und "größtmögliche Freiheit für und in den Hochschulen" so klingt dies zunächst positiv, doch oft verbrämen diese Floskeln einen Rückzug aus staatlicher Verantwortung und Finanzierung. Tatsächlich möchte sich das Ministerium auf die Position der Rechtsaufsicht zurückziehen und steuernd nur mittels Zielvereinbarungen wirken.
Was tatsächlich als Ideal des Eckpunktepapiers aufscheint, ist eine den wirtschaftlichen Interessen untergeordnete Universität. Die Freiheit, von der die Rede ist, ist nicht die Freiheit der Wissenschaft, sondern die Freiheit, wirtschaftlich zu investieren und die Freiheit oder eher der Zwang, wirtschaftlich Geld zu verdienen. Wissenschaft ist hier nicht Forschung, sondern Entwicklung, Studium ist nicht Bildung, sondern Ausbildung.
- Starke Präsidien, schwache Fakultäten. FAZ (5.11.2020). - https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/hoersaal/starke-praesidien-schwache-fakultaeten-bayern-will-seine-hochschulen-reformieren-17033194.html
- Protest gegen geplantes Hochschulgesetz. Süddeutsche Zeitung (1.12.2020). - https://www.sueddeutsche.de/bayern/muenchen-nuernberg-demonstration-hochschulreform-1.5133415
- Das Gespenst der Autonomie. Süddeutsche Zeitung (14.10.2020). - https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayerisches-hochschulgesetz-reform-kritik-1.5068151
- Protest gegen Reformpläne. Süddeutsche Zeitung (22.11.2020). - https://www.sueddeutsche.de/muenchen/bayern-hochschulreform-kritik-1.5123139
- Initiative Geistes- und Sozialwissenschaften gegen Bayrisches Hochschulgesetz. Dlf Campus & Karriere (1.12.2020). - https://srv.deutschlandradio.de/dlf-audiothek-audio-teilen.3265.de.html?mdm:audio_id=88326
- Bayern soll neues Hochschulgesetz bekommen. Forschung & Lehre (9.11.2020). - https://www.forschung-und-lehre.de/politik/bayern-soll-neues-hochschulgesetz-bekommen-3238/
- Protest gegen Hochschulreform in Bayern wächst. Forschung & Lehre (2.12.2020). - https://www.forschung-und-lehre.de/politik/protest-gegen-hochschulreform-in-bayern-waechst-3298/
- Initiative Geistes- und Sozialwissenschaften - https://initiativegus.wordpress.com/
- www.offener-brief-
hochschulreform.de
Das Problem ist, dass offenbar nicht von den Universitäten, sondern von den Fachhochschulen und den angewandten Wissenschaften gedacht wird. Sozial- und Geisteswissenschaften und deren Fachstrukturen und Leistungen - wie u.a. eben auch die der archäologischen Wissenschaften - sind zu wenig mit gedacht.
Finanzierungsmodell setzt Fächer unter Druck
Die bayerischen Universitäten sollen künftig in einen stärkeren Wettbewerb untereinander treten - insbesondere auch international. So lange solch ein Wettbewerb im Rahmen fachspezifischer Förderprogramme bemessen wird, ist solches schon länger üblich. Problematisch wird es, wenn Fächer mit ihren ganz unterschiedlichen Themen und Zielen gegeneinander antreten müssen. Das Eckpunktepapier sieht aber genau dies vor. Die Universitäten sollen als ganzes im Wettbewerb stehen, weshalb sie sich konsequenterweise auf die drittmittelstarken Fächer und diejenigen mit hochgerankten Publikationsorganen konzentrieren müssten.
"Wissenschaft lässt sich zwar nicht numerisch bewerten, es gibt aber viele Aspekte wissenschaftlicher Exzellenz, die Niederschlag in vergleichbaren Indizes finden, die für eine erfolgsorientierte (Teil-)Finanzierung genutzt werden kann und muss."
Kleine Fächer scheinen hier nicht mehr attraktiv und konsequenterweise müsste sich die Universität dem eingeschränkten profitablen Fächerspektrum der privaten Hochschulen annähern.
Neben diesen Wettbewerb zwischen den Universitäten tritt aber noch ein universitätsinterner Wettbewerb um die Mittel des Globalhaushaltes. Das
Eckpunktepapier sieht vor, dass die Hochschulen in der Regel von
staatlichen Institutionen in Personalkörperschaften mit eigener
Budgetverantwortung überführt werden sollen:
Die Hochschulen des Freistaates Bayern sollen in Zukunft im Regelfall als reine Personal-Körperschaften des öffentlichen Rechts definiert werden. Sie werden selbstständige Partner des Freistaates und gewinnen dadurch mehr wirtschaftliche Selbständigkeit.
Die Universitäten sollen in der Regel als staatliche Einrichtung entlassen werden. Sie sollen "zukünftig ein Globalbudget erhalten, um so eigenverantwortlich wirtschaften und strategische Entwicklungsentscheidungen treffen zu können". Die Grundfinanzierung soll zwar "wie bisher weiterhin durch den Freistaat" erfolgen, doch wird an mehreren Stellen des Eckpunktepapiers deutlich, dass ein wesentliches Ziel der Reform in verstärkten Drittmitteleinwerbungen gesehen wird. Ausschlaggebend scheint die Hoffnung, dass "die Attraktivität des Fundraising" insbesondere in der Wirtschaft wächst.
"Mit der im Hochschulinnovationsgesetz erreichten Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Hochschulen muss eine gesteigerte Ergebnis-Orientierung einhergehen. "
Da das Eckpunktepapier mit bisherigen Strukturen der Universität bricht, ist überhaupt nicht klar, inwieweit sich die Fachvertreter*innen als "Träger der Wissenschaftsfreiheit" tatsächlich in die Entwicklung der Hochschulen werden einbringen können. Aufbau und Organisation sollen nicht mehr gesetzlich vorgegeben sein, sondern die Universitäten sollen in der Lage sein, sich mittels einer Organisationssatzung weitgehend selbst zu strukturieren, was bedeutet, dass auch die Gremien bisheriger akademischer Selbstverwaltung mittels Fakultäten zur Disposition stehen. Ein "angemessener Einfluss der Träger der Wissenschaftsfreiheit muss gewährleistet sein", festgeschrieben ist aber nur die zentrale Rolle des Universitätspräsidenten bzw. der Präsidentin für die operative Leitung und Außenvertretung sowie die Beibehaltung des Amtes des Kanzlers/ der Kanzlerin. Über diese Organisationsform sollen jedoch nicht die Wissenschaftler*innen, sondern der extern besetzte Hochschulrat entscheiden.
Der uni-interne Wettbewerb würde dann aber auch zur Konkurrenz,
die dem Alltagsbetrieb wie auch der Interdisziplinarität schaden dürfte. Vielleicht ist deshalb eine starke Stellung des Präsidenten
vorgesehen, die eine unternehmerische Führung
der Universität ermöglichen soll, aber eben auch die Freiheit der Wissenschaft aushöhlt.
Kleine Fächer, insbesondere solche
aus den Geistes- und Kulturwissenschaften sind oft weder besonders
drittmittelstark, noch können sie Abschlußzahlen aufweisen, die für ein
nach wirtschaftlichen Kriterien geführtes Unternehmen Universität
besonders attraktiv sind.
Die Hochschulen sollen mehr Freiheiten und Freiräume bei der Disposition der Lehre erhalten
Eine Streichung von Fächern und Studiengängen wäre sehr viel leichter möglich als heute - und möglicherweise auch ohne eine ausreichende Koordination auf Landesebene.
Archäologie unter dem Druck der Ökonomisierung
Dieser
Druck zu einer nach wirtschaftlichen Kriterien gedachten
erfolgsorientierten Finanzierung ist gerade für die geistes- und
kulturwissenschaftlichen Fächer eine ernsthafte Bedrohung, da für die
Universitäten selbst ein Anreiz geboten wird, diese zu reduzieren.
Stellungnahme des Deutschen Verbands für Archäologie
Deshalb hat der Deutsche Verband für Archäologie e.V., untersützt von weiteren
Verbänden, wie beispielsweise dem Verband der Landesarchäologen und der Deutschen
Orient-Gesellschaft, am 8.12.2020 eine fachliche Stellungnahme als
offenen Brief an Ministerpräsident Markus Söder, Wissenschaftsminister Bernd Sibler und Robert Brannekämpe, den
Vorsitzenden des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst im Bayerischen
Landtag gerichtet.
Der Verband befürchtet als Folge der Reform "sehr konkret einen dramatischen Kahlschlag der archäologischen und der anderen altertumswissenschaftlichen Fächer an den bayerischen Universitäten". Er verweist darauf, dass beispielsweise das Fach der Archäologie der Römischen Provinzen nur an zwei bayerischen Universitäten präsent ist und bei Streichungen in diesem Feld "keine Ausbildung der nächsten Generation an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern möglich" sei, die "in Museen und anderen Kultureinrichtungen der interessierten Öffentlichkeit die Erkenntnisse aus der Römerforschung nahebringen".
Als problematisch wird auch hier die starke Ausrichtung der Universitäten an unternehmerischen Zielen und die Gewichtung von Forschung an einem messbaren Wert für die Gesellschaft betont. Der Stellenwert der archäologischen und altertumswissenschaftlichen Fächer in der Gesellschaft lässt sich "nicht zwangsläufig und unmittelbar in Kennzahlen oder Summen bemessen, da ihr eigentlicher Wert auf der sozialen, ideellen und kulturellen Ebene liegt." Die stärkere Bedeutung der Drittmitteleinwerbung und der internen Mittelverteilung an den Universitäten werden, so die Einschätzung der Stellungnahme auf Kosten der Kleinen Fächer gehen.
Transfer als Ziel der Universitäten
Das Eckpunktepapier fasst die Ziele der Universitäten neu. Es geht nicht mehr um Forschung und Lehre, sondern um Transfer, Forschung und Lehre - wobei letztere in dem Eckpunktepapier eigentlich keine besondere Rolle spielt.
Der Wissens- und Technologietransfer von den Hochschulen in die Wirtschaft und die Gesellschaft soll erweitert und erleichtert werden, um Innovationsstreben, Gründungsgeschehen und lebenslanges Lernen noch mehr zu unterstützen:
Ein Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Gesellschaft ist heute zweifellos von großer Bedeutung. Das Eckpunktepapier zielt vor allem auf technische Entwicklungen, aus denen sich wirtschaftliche Gewinne erzielen lassen. Deshalb sind "neue Anreize für die unternehmerische Betätigung der Hochschulen, Unterstützung erster Gründungsschritte für Start-Ups in den Hochschulen, Gründungsfreisemester und die Erleichterung für Professorinnen und Professoren, neben ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit auch unternehmerisch tätig zu werden" geplant.
Auf das weite Feld der Geistes- und Kulturwissenschaften trifft dies in dieser engen Definition kaum zu - die hochspannenden Anwendungsfelder, wie sie sich ggf. aus einer applied archaeology ergeben können, werden auch künftig eher die Ausnahme als die Regel sein. Gleichwohl zeigt das aktuelle Pandemiegeschehen, dass die Bedeutung der Wissenschaft sich nicht auf die Prognose bzw. Modellierung von Infektionsentwicklungen und die Entwicklung von Impfstoffen beschränkt. Als gesellschaftliche Begleiterscheinungen kursieren zunehmend Verschwörungstheorien und extremes Gedankengut, die mit einer funktionierenden, gerechten Demokratie nicht vereinbar sind. Ihnen kann eine Gesellschaft und eine Demokratie nur beikommen, wenn in ihr kulturwissenschaftliche und historische Kenntnisse ausreichend verankert sind und eine Befähigung zu klarem Denken verbreitet ist. Dies ist eine große Leistung der Geistes- und Kulturwissenschaften und vieler kleiner Fächer, die sich indes kaum mit den Begriffen Innovation und Gründung fassen lässt. Wir brauchen nicht nur Ausbildung, sondern vor allem auch Bildung.
Die Zielgruppe des Transfers wird im Eckpunktepapier auf die Wirtschaft verengt. Die größte Zielgruppe der Wissenschaft allgemein ist jedoch die Öffentlichkeit, insbesondere die Zivilgesellschaft. Wenn das Eckpunktepapier vorsieht, dass im Kontext der Transferleistungen der Hochschulen weitere Aufgaben wie eine "(Mit-)Verantwortung für eine an der Idee der Nachhaltigkeit orientierte Entwicklung von Staat und Gesellschaft", die Förderung von Gleichberechtigung und Vielfalt sowie die Internationalisierung besonders betont werden sollen, wird hier grundsätzlich und richtig eine soziale Aufgabe von Forschung und Lehre anerkannt. Dieser Gedanke ist im Gesetzesentwurf weiter zu entwickeln, wobei aber zu beachten ist, dass es die Wissenschaftsfreiheit ist, die dem Transfer die nötige Glaubwürdigkeit und Akzeptanz verschaft. Gesetzliche Festlegungen auf Internationalisierung und Diversität sind hier - so nachvollziehbar im Anliegen - kontraproduktiv. Unter dem "Ideal der zweckfreien Erkenntnis" und der Freiheit der Forschung dürfen vom Staat hier keine Vorgaben gemacht werden.
Transfer als Leistung der Geistes- und Sozialwissenschaften
Eine Transferleistung ihrer Forschung in die Gesellschaft ist für die meisten Fächer der Geistes- und Kultur- sowie der Sozialwissenschaften schon lange eine Selbstverständlichkeit.
Transfer archäologischer Forschung in die Öffentlichkeit: Geschichtspark Bärnau-Tachov und ArchaeoCentrum Bayern-Böhmen - Rekonstruktion der frühmittelalterlichen Holzbauphase der Kirche von Kleinlangheim, Unterfranken (Foto: R. Schreg) |
Aber auch für andere Fächer, wie zum Beispiel die Archäologie ist Transfer
schon von Beginn an ein elementarer Teil des Fachs, denn zunächst waren es Museen, die als Plattform der Forschung dienten. Der Begriff des Transfers ist neu, nicht die Sache. Der Austausch mit der Öffentlichkeit war (und ist) für die Archäologie immer wichtig, um die Quellen zu bewahren und auch, um Fundmeldungen zu erhalten. Immer war das öffetnliche Interesse so groß, dass man versucht hat, die Öffentlichkeit einzubinden. Diese lange Tradition bedeutet allerdings nicht, dass es da keinen Verbesserungsbedarf gäbe und Transfer kein Thema mehr wäre. Eine Stärkung dieses Aspekts und eine größere Anerkennung für Zeit und Arbeit, die dafür aufgewandt wird, ist grundsätzlich zu begrüßen.
Transfer der Mittelalterarchäologie: der digitale Museumskoffer der Bamberger AMANZ |
Weiterbildung als Chance
Insofern ist der Gedanke, vermehrt auch an Weiterbildungsprogramme zu denken, ganz folgerichtig: Als Aufgabe der Universitäten wird neben dem klassischen Studium lebenslanges Lernen und Weiterbildung definiert mit der Option, dazu weiterbildende Masterstudiengänge und Zertifikatsangebote oder Modulstudien anzubieten. Ob sich dafür zahlende Interessenten finden lassen, wie das der Politik offenbar vorschwebt, scheint aber fraglich.
Nach den Erfahrungen aus der Archäologie sind wir vielmehr in der Praxisausbildung darauf angewiesen, die Studierenden zu ihrer Weiterbildung genau zu dem potentiellen Zielpublikum zu schicken. So sehr Studiengänge auch die Berufsperspektiven ihrer Absolvent*innen im Auge haben, so werden sie doch nie im Sinne einer Ausbildung alle Grundkenntnisse für die sehr heterogenen Tätigkeitsfelder und deren unterschiedlichen Berufsalltag vermitteln können. Es könnte durchaus interessant sein, ob sich nicht in verstärktem Maße öffentlich-private Partnerschaften entwicklen lassen, indem beispielsweise Unis und Grabungsfirmen zusammenarbeiten. Eine Förderung diesbezüglich wird aber vor allem mit rechtlichen Hürden außerhalb des Hochschulgesetzes, etwa im Wettbewerbsrecht zu kämpfen haben. Mit Ausgründungen und Weiterbildung, wie sie im Eckpunktepapier angedacht sind, hat das aber wenig gemein.
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