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Montag, 31. August 2026

Denkmalschutzgesetze unter Druck

Unter dem Mantra „Einfacher. Schneller. Günstiger“ und mit Verweis auf den dringend nötigen Wohnungsbau novellieren die Bundesländer derzeit fast zeitgleich ihre Bau- und Denkmalschutzgesetze – mit massiven Kollateralschäden für die Bodendenkmalpflege. Was als Bürokratieabbau verkauft wird, bedeutet in der Praxis: Zustimmungsfiktionen in Hessen, 15%-Schutz nur für eingetragene Fundstellen in Niedersachsen, weitreichende Ausnahmen in Berlin und NRW, Auflösung der Fachämter in Sachsen.  Weit weg von einem Anspruch auf Vollständigkeit Medienberichte aus den vergangenen Wochen.

Illustration Meta-KI


Berlin

Das Landesdenkmalamt hat Ende August 2026 ein Infoblatt veröffentlicht, das die wesentlichen denkmalrechtlichen Änderungen durch das Berliner Schneller-Bauen-Gesetz (2024) und das Gesetz für einfaches Bauen (2026) zusammenfasst. Die Gesetze sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, um den Wohnungsbau voranzubringen, tangieren dabei jedoch auch massiv das Handeln der Denkmalschutzbehörden.

Hessen

Der Hessische Landtag hat das neue Gesetz im Sommer final verabschiedet. Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur versucht seitdem, die Wogen mittels einer offiziellen „Fakten- und FAQ-Offensive“ zu glätten. Das Land verteidigt die „Zustimmungsfiktion“ (gilt nach 3 Monaten automatisch als genehmigt) und betont, dass der materielle Schutzstandard hoch bleibe, während das Verfahren bürgernäher werde. Kritiker und die Opposition bezweifeln weiterhin massiv, dass die Landkreise die fachliche Kompetenz und das Personal für die nun alleinige Entscheidungsfindung aufbringen können.

Niedersachsen

Durch die Neufassung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch jene 15 Prozent der Fundstellen geschützt, die bereits offiziell im Denkmalverzeichnis eingetragen sind. Für alle anderen Flächen könnten Bauherren Erdarbeiten ohne vorherige Prüfung vornehmen.

Stellungnahmen 

Es gab Demos. Es wurde eine Petition mit enormem Zulauf gestartet. Bis Ende August 2026 haben bereits über 12.000 Bürger eine Petition gegen die geplante Aufweichung unterzeichnet. Die Medienberichterstattung konzentriert sich vor allem auf eine zentrale Protestaktion vor dem Landtag in Hannover: Die Archäologinnen und Archäologen sind direkt vor das Parlament gezogen. Vor dem Niedersächsischen Landtag demonstrierten sie gegen die Reformpläne von Kulturminister Falko Mohrs.Der Initiator der Petition, Ingo Eichfeld, sowie der Vorsitzende der Archäologischen Kommission für Niedersachsen, Jan F. Kegler, übergaben die gesammelten Stimmen direkt an Eva Viehoff, die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur. 

 

Die Braunschweiger Zeitung berichtete, dass der lautstarke Protest Eindruck hinterlässt. Angesichts der massiven Kritik in der nun abgelaufenen Verbändebeteiligung (Frist war der 26. August) signalisiere die Politik Gesprächsbereitschaft bei der Frage, wie künftig mit Erdarbeiten umgegangen werden soll. Tatsächlich geriet das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unter Falko Mohrs durch den massiven Protest so stark unter Druck, dass es eine eigene Gegen-Kampagne in den sozialen Medien startete (u.a. via Instagram-Reels). Das Ministerium behauptet dort, dass in der Öffentlichkeit „verkürzte oder falsche Informationen“ geteilt würden.  Die Position des Landes: Das Ministerium argumentiert, dass Erdarbeiten keineswegs pauschal unkontrolliert ablaufen. Es solle lediglich die Bürokratie für private Häuslebauer und Kommunen gesenkt werden. Das Landesamt für Denkmalpflege (NLD) solle sich auf die „tatsächlich bedeutenden“ Fundstellen konzentrieren.

Wichtig in der Arbeit gegen die Schwächung des Denkmalschutzes ist es auch, an die Abgeordneten heranzutreten, etwa über Abgeordneten Watch:

Medienecho 

Die Petition erlangte innerhalb weniger Wochen europäische Aufmerksamkeit. Selbst die European Association of Archaeologists (EAA) schaltete sich ein und rief ihre Mitglieder international zur Unterstützung auf, da Niedersachsen mit diesem Gesetz im europäischen Vergleich im Denkmalschutz „auf den letzten Platz zurückfallen“ würde.

Bereits im September 2026 soll der Entwurf im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur beraten werden; im Herbst folgt die Debatte im Landtag.

Das Bündnis Achäologie Niedersachsen sammelt Fakten, Argumente und Stimmen für eine bessere Novelle. Es  lehnt eine Reform des Gesetzes nicht grundlegend ab, sondern sucht den konstruktiven Dialog mit dem Landesamt, den Unteren Denkmalschutzbehörden und Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft suchen.

Nordrhein-Westfalen

Am 15. Juli 2026 hat der Landtag eine Novelle der Landes­bauordnung verabschiedet, die auch gravierende Änderungen am Denkmal­schutz­gesetz mit sich bringt. 

  • NRW state parliament discusses changes to monument protection law (19.5.2026),  Dombert Rechtsanwälte . - https://dombert.de/en/nrw-state-parliament-discusses-changes-to-monument-protection-law/
    Dieser englischsprachige Bericht beleuchtet die weitreichenden Ausnahmen im novellierten Gesetz, die insbesondere Bauvorhaben für die Landesverteidigung und den Katastrophenschutz von klassischen denkmalrechtlichen Erlaubnispflichten befreien.

Sachsen 

Deutschlandweite Aspekte

Die Bundesländer - sonst immer auf ihre Kultuurhoheit pochend - nutzen die Bundesvorgaben zur Beschleunigung von Wohnungsbau und Infrastruktur (wie den Abbau von Bürokratie im Baurecht), um den Denkmalschutz pauschal als „Bremsklotz“ zu deklarieren. 
  • Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027. - https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Grundlagen/VV2026_27.html
  • Änderungen des Denkmalschutzgesetzes im Zuge des Bundeswehrfördergesetzes (August 2026), Kanzlei Kleine-Tebbe (Aug. 2026. – https://kleinetebbe.de/die-themen/aenderungen-des-denkmalschutzgesetzes/
    Hinweis auf den Gesetzentwurf zum Bundeswehrfördergesetz  

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) zog im August 2026 in ihrem zweiten „Schwarzbuch der Denkmalpflege“ eine besorgniserregende Bilanz: Bundesweit gingen in den Jahren 2024/25 über 1.000 Denkmale unwiederbringlich verloren. Die DSD kritisiert, dass viele der aktuellen Länder-Novellen reiner „politischer Durchgriff“ seien, der zu einem massiven Verlust unabhängiger Fachexpertise in den Behörden führe. 

Das Schwarzbuch der Denkmalpflege ( 324 Seiten) ist online im pdf-Format als Download verfügbar oder als gedruckte Broschüre kostenlos bestellbar unter: www.schwarzbuch-der-denkmalpflege.de


Interne Links


Montag, 27. Juli 2026

Ungut: Ehrenamtliche sind in Hessen raus

 In Zeiten, in denen die Deenkmalschutzgesetze unter Druck stehen ist so etwas ein PR-Desaster der Landesarchäologie - unabhängig davon, was eventuell an konkreten Konflikten im Hintergrund stehen mag.

Es muss Wege geben, wie Laien Grabungen ermöglicht werden - sonst ist der Schaden größer als der vielleicht nicht auf höchsten Standards erfolgte Bodeneingriff. Ein bloßer Verweis auf die Gesetzeslage wird hier nicht ausreichen, denn wir sehen ja gerade, dass man auch daran arbeiten kann, die Denkmalschutzgesetze zu ändern. Verteidigen kann man sie wohl nur, wenn man die seriös archäologisch (! - also nicht die schatzjägerisch) Interessierten als Verbündete hat.


Montag, 22. Juni 2026

Trend nach unten - Denkmalschutzgesetze als Belastung der Kommunen am Limit

In Nordrhein-Westfalen und in Hessen sehen Novellierungen des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes vor, dass Verantwortungen nach unten an die Kommunen abgegeben werden soll. Das schwächt die Fachkompetenz in den Genehmigungsverfahren. Wahrscheinlich ist genau dies die Absicht dahinter.

Nordrhein-Westfalen 

Zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen hat die DGUF explizit Stellung bezogen - und dabei auch die einschlägigen Dokumente des laufenden Gesetzgebungsverfahren gesammelt.

Die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes stecken dabei im „Dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften“, das darauf zielt, eine Beschleunigung und Deregulierung von Bauverfahren durch Bürokratieabbau, Digitalisierung und den Wegfall von Prüfschritten zu erreichen.

Der Kern der Gesetzesnovelle (Drs. 18/17474) ist die vollständige Verlagerung der Entscheidungsfreiheit auf die kommunale Ebene (die Unteren Bauaufsichts- und Denkmalbehörden) bei gleichzeitiger Entmachtung der wissenschaftlichen Fachämter. Die Entscheidung wo und wie eine Grabung durchgeführt wird, kann künftig fast vollständig von fachlichen Laien getroffen werden. Zwar müssen die Denkmalfachämter zwar weiterhin über ein denkmalrelevantes Vorgehen durch die Untere Denkmalbehörde informiert werden und sie dürfen sich zum Vorhaben auch äußern, einen Einfluß auf die Entscheidung hat das aber gar nicht.  Anläufe, die Entscheidungen den  Kommunen aufzubürden, gab es schon öfters, wobei in NRW bei der letzten Novellierung vor erst 4 Jahren unter derselben zuständigen Ministerin die Führung der archäologischen Denkmalliste "mangels Kompetenz" von den Kommunen auf das Denkmalfachamt übertragen wurde. 

Gleichzeitig werden in NRW die Bearbeitungsfristen halbiert. Zeit für qualifizierte Stellungnahmen bleibt kaum noch - und bei einer Fristüberschreitung gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

Nicht nur die DGUF kritisieren das Vorhaben, sondern auch Umweltverbände und Architekten, wie auch die Kommunen und natürlich die Opposition.

Die Kommunen sehen in der Reform keine echte Entlastung, sondern eine Verlagerung von Konflikten und Arbeitsaufwand auf die lokale Ebene, während gleichzeitig das fachliche Schutzniveau der Denkmäler sinkt. Sie wehren sich dagegen, dass die fachliche Expertise der Landschaftsverbände (LVR und LWL) beschnitten und rechtlich abgewertet werden soll. Sie betonen, dass kleinere kommunale Untere Denkmalbehörden diese fachliche Detailprüfung (besonders in der Archäologie und Bodendenkmalpflege) gar nicht alleine leisten können. Den Städten und Gemeinden fehlen schlichtweg die Fachleute, um komplexe denkmalrechtliche Bewertungen eigenständig und fundiert durchzuführen. Eine Kompetenzverlagerung wird daher als reine "Verschiebung der Verantwortung" nach unten kritisiert. Wenn Kommunen ohne ausreichende fachliche Rückendeckung der oberen Denkmalschutzbehörden entscheiden müssen, befürchten sie zunehmende Rechtsunsicherheit durch eine Flut von fehlerhaften Bescheiden, Klagen von Bauherren und langwierigen Gerichtsprozessen. Das konterkariert das eigentliche Ziel der Verfahrensbeschleunigung. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass den Behörden deutlich weniger Zeit für Prüfungen und Stellungnahmen bleibt. Die Kommunen bemängeln, dass dieser künstliche Zeitdruck bei gleichzeitiger Mehrbelastung zu einem "Qualitätsabfall beim Schutz des kulturellen Erbes" führt.

Hessen 

Während NRW versucht, Denkmalschutzprüfungen zu überspringen (durch Kenntnisgabe statt Genehmigungspflicht), setzt Hessen auf ein normales Verfahren, zwingt die Behörden aber mit der drohenden automatischen Genehmigung (Genehmigungsfiktion) nach exakt 3 Monaten zu maximalem Tempo. Der Hessische Landtag hat das neue Denkmalschutzgesetz am 10. Juni 2026 in zweiter Lesung final verabschiedet. Die Novelle tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Die kommunalen Unteren Denkmalschutzbehörden entscheiden Standardfälle künftig auch in Hessen autark. Die übergeordnete Landesdenkmalpflege wird auf Kernbereiche wie das UNESCO-Welterbe beschränkt.

In Hessen soll die Denkmalfachbehörde trotz eingeschränkter Kompetenzen mehr Ressourcen für die Erforschung und Sicherung von Bodendenkmälern erhalten. Diese zusätzlichen Mittel und Stellen sind jedoch nicht für das operative Geschäft, sondern für die übergeordnete Forschung, landesweite Dokumentation, Digitalisierungsprojekte und die Sicherung von Großprojekten (wie dem UNESCO-Welterbe) gedacht. Das ist nicht als Forschungsförderung zu verstehen, sondern soll die Landesarchäologie vor allem stärker digitalisieren, um zentrale Daten schneller digital zur Verfügung zu stellen und so die kürzeren Fristen der Genehmigungsverfahren einzuhalten. Die zusätzlichen Landesressourcen verbleiben in der Landesbehörde. Bei den Unteren Denkmalschutzbehörden der Städte und Kreise kommt davon kein Personal an. Da das neue Gesetz den Kommunen die Alleinentscheidung im Alltag überträgt, müssen nun kommunale Mitarbeiter die Anträge final bewerten und rechtssicher innerhalb der 3-Monats-Frist bescheiden.  
Hessen investiert zwar in seine eigene wissenschaftliche Infrastruktur, verweigert den Kommunen aber gleichzeitig den finanziellen Ausgleich für deren personellen Mehraufwand im alltäglichen Genehmigungsverfahren. Das ist keine Besonderheit des Denkmalschutzes, sondern seit jahren das gängige Muster, dass unbequeme Aufgaben nach unten in die Kommunen verlagert werden, ohne dass auch dafür gesorft wird, das dort die finanziellen und personellen Kapazitäten vorhanden sind. Also muss dort gespart werden, wo es denn Alltag der Leute am meisten betrifft. Wahrscheinlich ist das der Hauptgrund, dass derzeit so viele populistische Parolen hören wollen.


Bayern

Auch in Bayern gab es diesbezüglich bereits eine Gesetzesänderung. Das laut bayerischer Staatsregierung (CSU/Freie Wähler) "modernste Denkmalschutzgesetz Deutschlands" verfolgt das Ziel der „Modernisierung und Entbürokratisierung“. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst formuliert dies so:

"Mit der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird die Denkmalpflege modernisiert und von überflüssiger Bürokratie entlastet – bei gleichbleibend hohem Schutz unseres kulturellen Erbes.
Unter dem Leitspruch „Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren“ wird die Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesdenkmalrat moderner, effizienter und bürgernäher gestaltet. Dazu werden insbesondere Regelungen abgeschafft, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, und durch flexiblere und praxistauglichere Verfahren ersetzt" (Quelle).

In Bayern liegt die Entscheidungsgewalt im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren (Art. 6 BayDSchG) traditionell schon bei den Unteren Denkmalschutzbehörden (Landratsämter/kreisfreie Städte) im Benehmen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD). Die Schwächung des Fachamtes erfolgt hier nicht primär durch die Abschaffung des Einvernehmens, sondern durch den vollständigen Wegfall von Erlaubnispflichten. Ein Katalog erlaubnisfreier Maßnahmen lässt auch im Bereich von Bodendenkmälern beispielsweise so ziemlich alle Arten von Leitungen ohne Genehmigung und Meldung zu. 

"Kommunen am Limit"

Die Verlagerung von Kompetenzen nach unten ist genau das, was die Kommunen beklagen. Das sind Aufgaben, die für sie steigenden Personalbedarf in der verwaltung begründen. Soll das Ganze von kommunaler Seite rechtssicher sein, benötigt es hier Fachpersonal. Das dürfte augenblicklich schwer zu bekommen sein und ist ein Kostenfaktor.

Die Belastung der Kommunen ist - unabhängig vom konkreten Fall des Denkmalschutze - ein wesentlicher Faktor für die Unzufriedenheit im Lande und ein Wegbereiter für Populisten. Der Trend nach unten scheint nicht nur im Hinblick auf den Denkmalschutz kontraproduktiv, sondern weit darüber hiinaus.

Just heute, 22.5.2026 veranstalten die Kommunen, initiiert vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte und Gemeindebund den Aktionstag am Limit:

Die Kommunen  

"haben immer mehr gesetzliche Pflichtaufgaben, die auch immer teurer werden. Das Problem: Bund und Länder legen die Aufgaben fest, sorgen aber nicht dauerhaft für ausreichende Finanzierung. Das Ergebnis: Das allermeiste Geld, das die Kommunen zur Verfügung haben, müssen sie für diese Pflichtaufgaben ausgeben. Für die so genannten „freiwilligen Aufgaben“, aber auch den laufenden Verwaltungsbetrieb ist immer weniger Geld da." 

"Ab sofort muss gelten: Wer bestellt, bezahlt auch. Alle Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen übertragen, müssen ausreichend finanziert sein. Ohne vollständige Gegenfinanzierung rutscht die kommunale Ebene nur weiter ins Defizit."

Die Überlegungen zur 'Vereinfachung' des Denkmalschutzes scheinen das wiederum nicht zu bedenken. Sparen auf Kosten anderer - und auf Kosten der Vergangenheit.









Freitag, 7. Januar 2022

BILD regt sich zu Recht - aber doch etwas unehrlich - über die Raubgräber von Rodenbach auf

Sonst ist BILD jedoch nicht so sensibel und schürt Empörung ob verurteilter Raubgräber.  Gut 10 Jahre ist nun BILDs Jagd nach einem Maya-Schatz her, bei der in kolonialer Manier und auf parawissenschaftlicher Grundlage eine BILD-Expedition nach Guatemala zog - und in Konflikt mit den Altertumsbehörden geriet.

Aktuell ist aber hervorzuheben, dass BILD auch den Schaden darstellt: 

"Historische Funde aus der Bronzezeit sind laut Dr. Elisabeth Faulstich-Schilling in Hessen sehr selten: „Woran das liegt, wollte ich u.a. durch diese Funde herausfinden. Doch wenn Funde weg sind, ist die Arbeit zerstört, das Kulturgut nicht wiederherzustellen.“  "

Solche nicht mehr beantwortbare Fragen  - und das ist hier ja sicher nur eine von vielen - sollten sehr viel öfters kommuniziert werden.

 
(Foto: R. Schreg, 2013)



Links

Mittwoch, 29. Dezember 2021

Hanau: Raubgräber plündern und zerstören eine laufende archäologische Ausgrabung

Raubgräber haben nachts wiederholt die laufenden Ausgrabungen einer bronzezeitlichen Siedlung mit Bestattungen bei Rodenbach wenige Kilometer östlich von Hanau in Hessen offemsictlich mit Metallsonden abgesucht und die Befunde geplündert und zerstört. Bereits nach der ersten Tat schaltete die Gemeinde die Polizei ein und erstattete Anzeige. Zur Sicherung wurden auf der Grabung bereits erkannte, aber noch nicht untersuchte Befunde mit Stahlplatten abgedeckt, was die Raubgräber jedoch nicht daran hinderte, weiterhin gezielt die Fundstelle zu plündern. Angesichts der laufenden Ausgrabungen ist klar, dass sie keineswegs aus Geschichtsinteresse ihr Hobby pflegen.
Übrigens würde ich solche Leute nicht als Profis bezeichnen - das sind ganz einfach Kriminelle. Ein Profi weiß um den Wert der Erkenntnisse aus systematischen Ausgrabungen.
 
(Foto: R. Schreg, 2013)




Donnerstag, 19. Januar 2017

Scherben, Steine, Wüstungen...

Unter Scherben, Steine, Wüstungen... bloggt seit Juni 2015 Biggi Schroeder. Sie berichtet aus ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Mitarbeiterin der HessenArchäologie. Sie macht regelmäßige Begehungen auf mittelalterlichen Wüstungen.
Ihr Blog zeigt, was Ehrenamtliche an lokaler Forschung leisten und auch an Interessierte weitergeben können. Der Blog präsentiert neben Vorstellungen von Funden auch eigene Erfahrungen, wie etwa der Blogpost Die Erstellung einer Funddatenbank, in der sie Ihre einfache aber effektive excel-Tabelle vorstellt, die auch eine GIS-Auswertung der Daten zulässt. Wie dies funktioniert hat sie schon im Post Ehrenamtliche Bodendenkmalpflege mit QGIS 2.0 dargestellt - ein Post, der übrigens zunächst als Gastbeitrag auf Archaeologik erschienen ist und dessen große Resonanz für Biggi Schroeder die Motivation war, einen eigenen Blog zu beginnen.

Pimgsdorfer Ware
(Foto:B. Schroeder,
m. freundl. Genehmigung)
Solch ein Ehrenamtlichen-Blog erweist sich als eine Möglichkeit, eigene Forschungsergebnisse selbständig zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. So finden sich auf dem Blog kurze Beiträge über einzelne Fundkategorien, insbesondere über ihre Scherbenfunde. Biggi Schroeder zeigt auch, wie sie ihre Funde aufbereitet, so dass sie mit relativ geringem Aufwand von Fachwissenschaflern weitergehend auswertbar sind. 

Dank der guten Aufbereitung, konnte ich Biggi Schroeders Funde im Sommersemester 2015 für eine Keramikübung an der Universität Heidelberg heranziehen (vergl. Archaeologik 22.7.2015). Die Studierenden konnten so praktische Erfahrungen bei der Bestimmung von Keramik sammeln und für Biggi Schroeder war das eine Grundlage für eine erste Auswertung ihrer Wüstungsfunde. Sie berichtet über die Lehrveranstaltung unter Anfassen erwünscht!
Keramikübung mit Lesefunden einer Wüstung
Heidelberg, Sommersemester 2015
(Foto R. Schreg)

Kurz: Nicht nur zum Lesen, sondern auch zur Nachahmung empfohlen!

Donnerstag, 24. April 2014

Ehrenamtliche Bodendenkmalpflege mit QGIS 2.0

Ein Gastbeitrag von Biggi Schroeder

In der ehrenamtlichen Bodendenkmalpflege ist die exakte Dokumentation der Funde und Befunde extrem wichtig. Dazu gehört auch die mobile Erfassung (Einzelfund-Einmessung) der Fundpunkte per GPS-Handheld. Zur Weiterverarbeitung dieser Geodaten steht den Ehrenamtlichen mit QGIS 2.0 eine benutzerfreundliche, kostenfreie Open-Source-Anwendung zur Verfügung, welche die Dokumentation von archäologischen Funden qualitativ auf ein höheres Level stellt. Erlernen kann es im Prinzip jeder, der das notwendige Interesse mitbringt. Es stehen diverse Möglichkeiten zur Verfügung, sich in die Materie einzuarbeiten.

Einzelfundeinmessung gehört heute zu
den Grundprinzipien archäologischer 
Geländearbeit. QGIS ermöglicht es auch
den ehrenamtlichen Mitarbeitern ihre Funde
zu kartieren (Foto: B. Schroeder)
Der Workshop
Als ehrenamtliche Mitarbeiterin des Landesdenkmalamtes Hessen bin ich seit 2009 - mit der dazu erforderlichen Nachforschungsgenehmigung - aktiv in der Bodendenkmalpflege tätig. Um die bei den Feldbegehungen gesicherten Funde und Befunde zu kartieren, habe ich bis vor einem Jahr die Anwendung „Hessenviewer“ genutzt. Die Benutzung war zum Teil recht umständlich und die Ergebnisse waren nicht immer zufriedenstellend. Rainer Schreg war es, der mich damals auf die Idee brachte, eine OpenSouce GIS-Anwendung für die Zwecke der Kartierung zu nutzen. Ich entschied mich nach einiger Recherche für die Installation der Software QGIS (Version 1.7). Nach ersten „Gehversuchen“ und vielen offenen Fragen stieß ich durch Zufall auf die fachlich orientierte facebook-Gruppe „Archäologie und GIS“. Hier kam ich erstmals mit Kai-Christian Bruhn, Professor für Informations- und Messtechnik in der Archäologie an der  FH Mainz,  in Kontakt, der spontan anbot, mir mit einem Crash-Kurs den Einstieg zu erleichtern. So entstand später auch die Idee zu einem Workshop für Ehrenamtliche, welcher unter seiner Leitung am 12. April erstmals an der an der FH Mainz (Geoinformatik & Vermessung) veranstaltet wurde. Unterstützt wurde er von Tobias Kohr und Thomas Engel, die als wissenschaftliche Mitarbeiter am i3mainz, Institut für raumbezogene Informations- und Messtechnik an der FH Mainz diverse Forschungsprojekte im Bereich Archäologie und GIS durchführen. Der Workshop war eine Veranstaltung von terraplana in Kooperation mit dem Landesamt für Denkmalpflege, Wiesbaden und der i3mainz -Institut für raumbezogene Informations- und Messtechnik, Fachhochschule Mainz.

Ehrenamtliche Bodendenkmalpflege mit QGIS
Die Motivation der 11 Teilnehmer war recht einheitlich: Vorhandenes Grundwissen zu ergänzen und zu erlernen, wie man QGIS 2.0 möglichst effektiv für die Erfassung, Verwaltung und Kartierung von Geodaten, speziell für die eigene Fundverwaltung nutzen kann.

Zu Beginn des Workshops erklärte Kai-Christian Bruhn, er verstehe sich an diesem Tag ebenfalls als Ehrenamtlicher, denn die Entwicklung und Verbreitung von Open Source Software wie QGIS 2.0 habe viel mit ehrenamtlichen Engagement gemeinsam. So vermittelte er uns im Laufe der folgenden 7 Stunden zunächst die notwendigen Grundlagen zu QGIS und Geodaten allgemein. Im Folgenden bekamen wir Einblicke in die Themenbereiche Geometrie, Topologie, Thematik, Semantik und Dynamik von Geodaten sowie Koordinatenbezugssystemen, Geodatenformaten und den messtechnischen Grundlagen der Erfassung per GPS. Die praktischen Übungen waren geprägt vom Einbinden von Geodiensten, der Vektorisierung von Geodaten und der Georeferernzierung von Kartenmaterialien. Zum Schluss wurde gezeigt, wie man die Daten dann in einer Druckzusammenstellung anschaulich darstellen kann. Jeder von uns bekam den Link zu der von Prof. Bruhn erstellten Präsentation, welche neben den behandelten Themen eine Vielzahl an nützlichen Links und Tipps enthielt.
Diese Präsentation steht auch online:
Am Ende bleibt festzuhalten: Die Erwartungen der Teilnehmer an den Workshop wurden erfüllt! Da allerdings die praktischen Übungen aus Zeitgründen etwas zu kurz kamen, wünschten sich alle Teilnehmer einen Folgekurs.
Zum Umgang mit archäologischen Funden gehört eben nicht nur die Geländearbeit, sondern auch deren Dokumentation. Kostenlose GIS-Programme ermöglichen es heute auch dem Ehrenamtlichen, Funddaten so aufzuzeichnen, dass sie wissenschaftlich auch tatsächlich verwertbar sind.

Ausdrücklicher Dank für die Unterstützung geht nochmals an Kai-Christian Bruhn!




Biggi Schroeder ist ehrenamtliche Mitarbeiterin der HessenArchäologie und macht regelmäßige Begehungen auf mittelalterlichen Wüstungen. Sie hat den Workshop mit Kai-Christian Bruhn als eine Veranstaltung des Vereins terraplana organisiert, dessen Vorstand sie angehört.


Freitag, 18. Mai 2012

Donnerstag, 19. Mai 2011

Münzschatz vom Heidetränk-Oppidum geteilt

Die FAZ berichtet über die Teilung eines illegal und undokumentiert auf dem Heidetränk-Oppidum ausgegrabenen Münzschatzes zwischen dem Museum Frankfurt und der Archäologischen Staatssammlung in München, die den Funde Mitte der 90er Jahre angekauft hatte.
Jenseits der Eigentumsfrage: Der historische Quellenwert ist weitgehend verloren. Die Einschätzung, dass der Fund zu den bedeutendsten des Frankfurter Museums zählen wird, ist daher sicher falsch!

Donnerstag, 5. Mai 2011

Neonazis als Leibwache des Keltenfürsten

Die Frankfurter Rundschau und etwas reisserischer die BILD berichten über Neonazis als Wachmannschaft für die Statue des Keltenfüsten bei der Eröffnung des Museums am Glauberg.

Dienstag, 12. Oktober 2010

Integration - Altes zu einer aktuellen Debatte?

Integration ist in Deutschland zur Zeit ein heiß diskutiertes politisches Thema. Speziell geht es um die türkischen Zuwanderer und ihre inzwischen in Deutschland geborenen Kinder und Enkelkinder. Wie so oft fehlt es der Diskussion an der historischen Perspektive. Der Blick zurück kann zeigen, wie Integrationsprozesse ablaufen können. Dabei kann auch die Archäologie eine interessante Rolle spielen.

Ende des 17. Jahrhunderts wurden in Frankreich die Protestanten verfolgt und viele flohen ins damalige deutsche Reich. In verschiedenen Regionen entstanden Waldenser- oder Hugenottensiedlungen. Ihre Geschichte zeigt, wie lange Integrationsprozesse dauern können und in welchen Bereichen Traditionen besonders lange lebendig bleiben.
An vielen Orten hatte sich bis ins 20. Jahrhundert die französische Sprache erhalten, ebenso lange dauerte die Integration der Waldenser in die evangelischen Landeskirchen, wo sie aber bis heute eine gewisse Sonderrolle spielen.
Foto R. Schreg


Die Veränderung der Alltagskultur ist hingegen sehr schwer zu erfassen. Hier bietet sich ein interessantes, bisher nicht aufgegriffenes Arbeitsfeld für die Archäologie der Neuzeit. M.W. liegen allenfalls von siedlungsgeographischer und heimatgeschichtlicher Seite einzelne Studien vor.