Montag, 31. August 2026

Denkmalschutzgesetze unter Druck

Unter dem Mantra „Einfacher. Schneller. Günstiger“ und mit Verweis auf den dringend nötigen Wohnungsbau novellieren die Bundesländer derzeit fast zeitgleich ihre Bau- und Denkmalschutzgesetze – mit massiven Kollateralschäden für die Bodendenkmalpflege. Was als Bürokratieabbau verkauft wird, bedeutet in der Praxis: Zustimmungsfiktionen in Hessen, 15%-Schutz nur für eingetragene Fundstellen in Niedersachsen, weitreichende Ausnahmen in Berlin und NRW, Auflösung der Fachämter in Sachsen.  Weit weg von einem Anspruch auf Vollständigkeit Medienberichte aus den vergangenen Wochen.

Illustration Meta-KI


Berlin

Das Landesdenkmalamt hat Ende August 2026 ein Infoblatt veröffentlicht, das die wesentlichen denkmalrechtlichen Änderungen durch das Berliner Schneller-Bauen-Gesetz (2024) und das Gesetz für einfaches Bauen (2026) zusammenfasst. Die Gesetze sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, um den Wohnungsbau voranzubringen, tangieren dabei jedoch auch massiv das Handeln der Denkmalschutzbehörden.

Hessen

Der Hessische Landtag hat das neue Gesetz im Sommer final verabschiedet. Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur versucht seitdem, die Wogen mittels einer offiziellen „Fakten- und FAQ-Offensive“ zu glätten. Das Land verteidigt die „Zustimmungsfiktion“ (gilt nach 3 Monaten automatisch als genehmigt) und betont, dass der materielle Schutzstandard hoch bleibe, während das Verfahren bürgernäher werde. Kritiker und die Opposition bezweifeln weiterhin massiv, dass die Landkreise die fachliche Kompetenz und das Personal für die nun alleinige Entscheidungsfindung aufbringen können.

Niedersachsen

Durch die Neufassung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch jene 15 Prozent der Fundstellen geschützt, die bereits offiziell im Denkmalverzeichnis eingetragen sind. Für alle anderen Flächen könnten Bauherren Erdarbeiten ohne vorherige Prüfung vornehmen.

Stellungnahmen 

Es gab Demos. Es wurde eine Petition mit enormem Zulauf gestartet. Bis Ende August 2026 haben bereits über 12.000 Bürger eine Petition gegen die geplante Aufweichung unterzeichnet. Die Medienberichterstattung konzentriert sich vor allem auf eine zentrale Protestaktion vor dem Landtag in Hannover: Die Archäologinnen und Archäologen sind direkt vor das Parlament gezogen. Vor dem Niedersächsischen Landtag demonstrierten sie gegen die Reformpläne von Kulturminister Falko Mohrs.Der Initiator der Petition, Ingo Eichfeld, sowie der Vorsitzende der Archäologischen Kommission für Niedersachsen, Jan F. Kegler, übergaben die gesammelten Stimmen direkt an Eva Viehoff, die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur. 

 

Die Braunschweiger Zeitung berichtete, dass der lautstarke Protest Eindruck hinterlässt. Angesichts der massiven Kritik in der nun abgelaufenen Verbändebeteiligung (Frist war der 26. August) signalisiere die Politik Gesprächsbereitschaft bei der Frage, wie künftig mit Erdarbeiten umgegangen werden soll. Tatsächlich geriet das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unter Falko Mohrs durch den massiven Protest so stark unter Druck, dass es eine eigene Gegen-Kampagne in den sozialen Medien startete (u.a. via Instagram-Reels). Das Ministerium behauptet dort, dass in der Öffentlichkeit „verkürzte oder falsche Informationen“ geteilt würden.  Die Position des Landes: Das Ministerium argumentiert, dass Erdarbeiten keineswegs pauschal unkontrolliert ablaufen. Es solle lediglich die Bürokratie für private Häuslebauer und Kommunen gesenkt werden. Das Landesamt für Denkmalpflege (NLD) solle sich auf die „tatsächlich bedeutenden“ Fundstellen konzentrieren.

Wichtig in der Arbeit gegen die Schwächung des Denkmalschutzes ist es auch, an die Abgeordneten heranzutreten, etwa über Abgeordneten Watch:

Medienecho 

Die Petition erlangte innerhalb weniger Wochen europäische Aufmerksamkeit. Selbst die European Association of Archaeologists (EAA) schaltete sich ein und rief ihre Mitglieder international zur Unterstützung auf, da Niedersachsen mit diesem Gesetz im europäischen Vergleich im Denkmalschutz „auf den letzten Platz zurückfallen“ würde.

Bereits im September 2026 soll der Entwurf im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur beraten werden; im Herbst folgt die Debatte im Landtag.

Das Bündnis Achäologie Niedersachsen sammelt Fakten, Argumente und Stimmen für eine bessere Novelle. Es  lehnt eine Reform des Gesetzes nicht grundlegend ab, sondern sucht den konstruktiven Dialog mit dem Landesamt, den Unteren Denkmalschutzbehörden und Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft suchen.

Nordrhein-Westfalen

Am 15. Juli 2026 hat der Landtag eine Novelle der Landes­bauordnung verabschiedet, die auch gravierende Änderungen am Denkmal­schutz­gesetz mit sich bringt. 

  • NRW state parliament discusses changes to monument protection law (19.5.2026),  Dombert Rechtsanwälte . - https://dombert.de/en/nrw-state-parliament-discusses-changes-to-monument-protection-law/
    Dieser englischsprachige Bericht beleuchtet die weitreichenden Ausnahmen im novellierten Gesetz, die insbesondere Bauvorhaben für die Landesverteidigung und den Katastrophenschutz von klassischen denkmalrechtlichen Erlaubnispflichten befreien.

Sachsen 

Deutschlandweite Aspekte

Die Bundesländer - sonst immer auf ihre Kultuurhoheit pochend - nutzen die Bundesvorgaben zur Beschleunigung von Wohnungsbau und Infrastruktur (wie den Abbau von Bürokratie im Baurecht), um den Denkmalschutz pauschal als „Bremsklotz“ zu deklarieren. 
  • Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027. - https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Grundlagen/VV2026_27.html
  • Änderungen des Denkmalschutzgesetzes im Zuge des Bundeswehrfördergesetzes (August 2026), Kanzlei Kleine-Tebbe (Aug. 2026. – https://kleinetebbe.de/die-themen/aenderungen-des-denkmalschutzgesetzes/
    Hinweis auf den Gesetzentwurf zum Bundeswehrfördergesetz  

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) zog im August 2026 in ihrem zweiten „Schwarzbuch der Denkmalpflege“ eine besorgniserregende Bilanz: Bundesweit gingen in den Jahren 2024/25 über 1.000 Denkmale unwiederbringlich verloren. Die DSD kritisiert, dass viele der aktuellen Länder-Novellen reiner „politischer Durchgriff“ seien, der zu einem massiven Verlust unabhängiger Fachexpertise in den Behörden führe. 

Das Schwarzbuch der Denkmalpflege ( 324 Seiten) ist online im pdf-Format als Download verfügbar oder als gedruckte Broschüre kostenlos bestellbar unter: www.schwarzbuch-der-denkmalpflege.de


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Samstag, 29. August 2026

Hitler entsorgen - Dachboden- und Kellerfunde und das Erinnern

Noch ein Jahr lang ist im vorarlberg museum in Bregenz unter dem Titel „Baustelle Erinnerung | Hitler entsorgen“ eine vom Haus der Geschichte Österreichs hdgö übernommene Ausstellung zum Umgang mit NS-Objekten zu sehen. Sie lädt den Besucher ein, sich mit Familienerbstücken bewusst auseinanderzusetzen - ausgehend von der Frage „aufbewahren, verkaufen, zerstören?“

Die Ausstellung „Hitler entsorgen. Vom Keller ins Museum“ wurde schon ab 2018 konzipiert und zunächst 2021-2023 im Hdgö in Wien, dann in Innsbruck und Klagenfurt sowie zuletzt auf der Franzensfeste präsentiert. In der Festung Franzensfeste im italienischen Südtirol wurde die Ausstellung um eine regionale Perspektive „Mussolini entsorgen“ erweitert, die Südtirols Geschichte im Kontext von Faschismus und Nationalsozialismus beleuchtet. 

In Österreich, aber auch in Deutschland hat die Ausstellung einige Aufmerksamkeit und in der Regel positive Resonanz gefunden.


Zur Ausstellung ist auch ein Katalog erschienen.


  • M. Sommer (Hrsg.), Hitler entsorgen. Vom Keller ins Museum = Disposing of Hitler : out of the cellar, into the museum (Wien 2021). ISBN 9783010000505


Mit einer Alpen-Exkursion der Bamberger AMANZ 2025, die einen Schwerpunkt auf der Neuzeitarchäologie hatte, haben wir die Ausstellung in der Franzens-Feste besucht. Zu Beginn und am Ende wurden die Besucher gebeten, auf Papierkärtchen ihre Meinung festzuhalten. Als wir da waren, hat sich das Meinungsbild zum Ende der Ausstellung sehr eindeutig zum Aufbewahren und kritischem Erinnern verschoben. Neben Computerstationen sind in der Ausstellung vor allem die analog gestalteten Informationen und Interaktionen positiv hervorzuheben. Die Besucherinnen und Besucher werden damit dazu angehalten, nicht nur passiv zu konsumieren, sondern sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Es geht vorrangig um die Frage nach dem Umgang mit Relikten der NS-Zeit in Privatbesitz. Vieles taucht im Nachlass von Eltern und Großeltern auf. Geht es nicht um schriftliche Zeugnisse, sondern um Objekte, fehlt oft ein Kontext. Das gilt insbesondere für die NS-Objekte, die angeblich als historische Zeugnisse im Internet gehandelt werden - vielfach, aber genau diesen Zeugniswert durch eine Entkontextualisierung verloren haben und nun doch eher als gruselige Nazi-Devotionalien erscheinen.

Hier setzt die Ausstellung an. „Was tun mit Überbleibseln des Nationalsozialismus? Bewahren, entsorgen oder verkaufen? Die vom Haus der Geschichte Österreich (hdgö) konzipierte Ausstellung beleuchtet den Umgang mit NS-Relikten und fragt nach der gesellschaftlichen Verantwortung im Umgang mit diesen Objekten.“

Die Ausstellung zeigt exemplarisch Objekte der NS-Zeit, von denen die meisten beim hdgö in Wien abgegeben wurden. Dabei präsentiert die Ausstellung auch genau diese Abgabe, indem die Verpackungen, in denen die Objekte eingeliefert wurden, ebenso präsentiert werden wie die Begleitschreiben. Sie verraten viel über den unsicheren Umgang mit diesem Erbe. Eine dieser Verpackungen ist zum Symbolbild der Ausstellung geworden: das Filmschächtelchen beschriftet mit „Nazi Dreck“

An zahlreichen Objekten wurden Leitfragen entwickelt und beantwortet.Stets wird deutlich, dass die Objekte im Kontext zu sehen sind (was bei vielen archäologischen Ausstellungen bis heute nicht passiert). Zu jedem einzelnen Objekt wird gefragt:

  • Was ist dieses Objekt?
  • Wofür steht dieses Objekt?
  • Wer verwendete dieses Objekt auf welche Art und Weise?
  • Was wird über dieses Objekt erzählt?
  • Wie kann dieses Objekt im Museum verwendet werden?

Die gezeigten Objekte sind mehr als historische Relikte - sie regen zu einer tiefgehenden Auseinandersetzung mit Ideologie, Politik und persönlichen Erinnerungen an.

In Österreich hat die Thematik noch mal eine besondere Brisanz, da seit 2023 verschärfte Bestimmungen im Verbotsgesetz zu Verharmlosung des Holocaust gelten. Sie sehen vor, dass NS-Devotionalien - Originale oder moderne Schöpfungen - eingezogen und vernichtet werden können. Sammler und Konservative beklagen diese Regelungen als Enteignung oder Geschichtsvernichtung. Sie kolportieren, der Besitz von NS-Objekten sei generell verboten und Opas Fotoalbum müsse abgegeben und vernichtet werden.

Tatsächlich reagiert die gesetzliche Regelungen “vor allem auf Fälle, in denen Personen "ganze Keller voll" an NS-Devotionalien gehortet hätten, ohne dass ihnen diese bislang entzogen werden konnte.” Es geht lediglich um solche Fälle, bei denen nicht gewährleistet ist, dass “der Verfügungsberechtigte (…) Gewähr dafür (bietet), dass die Gegenstände nicht zur Begehung strafbarer Handlungen verwendet werden.” Strafbare Handlungen sind in diesem Kontext irgendwie geartete Betätigungen “für die NSDAP oder ihre Ziele”. Das Gesetz richtet sich gegen Alt- und Neonazis, wobei eine Einziehung der Objekte auch dann möglich ist, wenn es diesbezüglich nicht zu einer Verurteilung kommt. Gerichtlich kann dann auch bei einem Freispruch eine Einziehung bestimmt werden. Sammler, die in den Verdacht geraten, rechte Positionen zu vertreten (oder die der Faszination des Bösen verfallen sind und keine Distanzierung erkennen lassen) laufen Gefahr, dass ihre Sammlung eingezogen werden könnte. 

In Deutschland geht solches derzeit nicht, wie der Fall des AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba zeigt. Die Staatsanwaltschaft hat Klage wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Sachbeschädigung, Nötigung und versuchter Nötigung erhoben. Eine Anklage wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen wurde vom Gericht aber nicht zugelassen. In seinem Zimmer in einer Würzburger Studentenverbindung soll er einen von Heinrich Himmler aus dem Jahr 1939 stammenden SS-Befehl zur Schau gestellt haben. Da er den SS-Befehl nicht öffentlich gezeigt habe, ist keine Strafbarkeit gegeben. Mit der österreichischen Regelung wäre hier nun - trotz Unschuldsvermutung, ausbleibender Anklage und ggf. auch Freispruch in den Anklagepunkten - gerichtlich eine Einziehung des SS-Befehls möglich. Eine automatische Vernichtung scheint nicht vorgesehen, denn richtig kontextualisiert kann Nazi-Dreck eben auch wichtige Quelle oder Erinnerungsmal sein.

Die Ausstellung thematisierte jedenfalls auf der Franzensfeste diese eher juristischen Aspekte nur am Rande, beschäftigt aber die Sammler, die wir bei der Exkursion kennen gelernt haben, sehr. Sie sehen eine tatsächlich eingetretene Verunsicherung im Umgang mit historischen Dokumenten der NS-Zeit in Familienbesitz, sehen das Risiko des Verlustes, aber auch die Bildung eines Schwarzmarktes mit erhöhten Preisen,

Familienalbum aus NS-Zeit, Reichsparteitag Septt. 1935
(Privatbesitz)

 

In Bregenz ist die Ausstellung nun in eine größere Landesausstellung „Baustelle Erinnerung“ eingebettet. Sie präsentiert die Erinnerung an die Zeit des Nationalsozialismus als eine Baustelle und gemeinsame Verantwortung. Drei weitere Ausstellungsteile betreffen das Trachtenwesen, den NS-Kunst- und Ausstellungsbetrieb sowie die Südtiroler Siedlungen im Zuge des Hitler-Mussolini-Abkommens.

Mit der im Jahr 1939 gegründeten „Mittelstelle Deutsche Tracht“ in Innsbruck wurde die sogenannte Trachtenerneuerung systematisch organisiert. Tracht wurde im Nationalsozialismus zur Definition verwendet, wer dazugehören durfte - und wer nicht: Bereits ab Mitte 1938 galt ein Trachtenverbot für Juden in Vorarlberg und Tirol.

Das Erinnerung an die Verbrechen der NS-Zeit, die mit ihren Millionen Toten das normale Vorstellungsmaß so dermaßen sprengen, gestaltet sich extrem schwierig, kaum da die Zeitzeugen weitgehend weg gestorben sind. Angesichts der aktuellen Wahlergebnisse (oder bisher Prognosen) wird auch deutlich, dass man mit bisherigen Konzepten nicht zufrieden sein kann. Ohne Zeitzeugen wird das noch schwieriger und es wird nötig sein, die Objekte dazu besser heranzuziehen. Dabei gilt es, Anknüpfungspunkte zu schaffen - durch die Familiengeschichte und die Dachbodenfunde, aber auh durch archäologische Ausgrabungen, wo es eine Herausforderung für die Denkmalpflege geben wird, zu begreifen, dass die Ausgrabung hier selbst die entscheidende Auseinandersetzung mit der Vergangenheit sein kann. Schützen für die Zukunft ist hier nicht sehr plausibel, wenn es jetzt heißen mus: Nie wieder!

Literatur

  • Franz-Stefan Meissel, Umgang mit einem schwierigen Erbe Österreichs NS-Zeit und das Recht (Wien 2025). - ISBN 978-3-214-26057-6
  • L. Beckershaus/ M. Fösl/ L. Langeder, “Hitler entsorgen” - oder soll das ins Museum? In: D. Döring/ M. Vöhringer (Hrsg.), Friktionen kuratieren. Für eine politische Wissensgeschichte des Ausstellens (Bielefeld 2025) 267-285. - DOI: https://doi.org/10.14361/9783839468838-018
  • Monika Sommer (Hrsg.), Hitler entsorgen. Vom Keller ins Museum. (Wien 2021). -
  • Louise Beckershaus / Stefan Benedik / Markus Fösl / Laura Langeder /Eva Meran / Monika Sommer, Aura versus Dialogue. Displaying Nazi Objects in the Exhibition. Disposing of Hitler: Out of the Cellar, Into the Museum. OeZG 34, 2023, S. 266-277. - DOI: https://doi.org/10.25365/oezg-2023-34-1-13
  • Chloe Paver, “Wartime” Ephemera from the Family Home in German and Austrian History Museums: A Counterexample to the British Case. Genealogy 2024, 8(2), 70 . - Doi: https://doi.org/10.3390/genealogy8020070

Links


Donnerstag, 27. August 2026

rein - raus - Gold weg: Nächster Goldschatz geklaut

Nach Manching und Vix ist der nächste Goldschatz  weg. 

Der Schatz von Villena war im Museum Alicante [Korrektur 29.8.26: Villena] ausgestellt, bis er am frühen Morgen a, 27.8.2026 gestohlen wurde, nebst einigen anderen Goldobjekten des Museums - und unter Zurücklassung des Silbers und hoffentlich auch der Eisenfunde. Unter den fat 60 Objekten des größten bronzezeitlichen Hortfundes finden sich nämlich auch ein paar Stücke der ältesten Eisenfunde.

Goldschatz von Villena
(Foto: Ángel M. Felicísimo , CC BY 2.0] via Wikimedia Commons]

 

Die Goldobjekte, vor allem Schalen und Miniaturgefäße, aber auch Schmuck gehörten zu den ganz herausragenden Funden der Bronzezeit. Der Hort wurde 1963 bei archäologischen Untersuchungen gefunden, wurde also nicht schon bei der Auffindung von Räubern zerstört. 

2024 wurde der Schatzfunde aus einem Banktresor in das neu gestaltete Museum der Stadt überführt. Die Polizei vermutet eine auf Kulturgut spezialisierte Bande hinter dem Raub. 

Möge man die Typen einkasteln, bevor sie die Objekte eingeschmolzen haben. Aber wahrscheinlich ist das schon zu spät... 

Literatur

  • G. Atiénzar,/ M. Hernandez/ V. Barciela, The Treasures of Villena and Cabezo Redondo. In: H. Meller/ R. Risch/ E. Pernicka (Hrsg.),  Metalle der Macht - frühes Gold und Silber. 6. Mitteldeutscher Archäologentag vom 17. bis 19. Oktober 2013 in Halle (Saale). Tagungen Landesmus. Vorgesch. Halle 11  (Halle 2014) 593–610 . - ISBN 978-3-944507-13-2

Änderungsvermerk 29.8.2026: Ich hatte irrtümlich das Museum in Alicante verortet. Es befindet sich in Vilena am Fundorte, etwa 40 km NW von Alicante.

Montag, 17. August 2026

Die Archäologin als Archivarin

Forschung basiert nicht allein auf harten Daten - sondern wird immer auch von zeitgenössisch geprägten Fragestellungen bestimmt. Oft bleiben diese unhinterfragt, weil sie von oft gar nicht formulierten Hintergrundkonzepten ausgehen. Dazu gehören beispielsweise Menschen- und Geschichtsbilder, oder auch zahlreiche Konzepte und Begriffsdefinitionen, wie z.B. das der "Stadt" oder von "Ethnizität". Forschung ist zudem abhängig von institutionellen Rahmenbedingungen - und vom Geld.

Frühere Publikationen haben die Rahmenbedingungen der Forschung oft nicht in ausreichendem Maß dokumentiert (und auch aktuell werden Probleme eher unter den Teppich gekehrt und schön geredet als kritisch dargestellt).  

Dazu muss man auf alte Archivbestände zurückgreifen, aber auch dafür sorgen, dass der Bestandsbildung aus Forschungsinstitutionen, Universitäten und Denkmalämtern die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird. Öffentliche Stellen sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle erzeugten Unterlagen ordnungsgemäß zu verwalten, bzw. dem zuständigen Archiv anzubieten. Um dauerhaft wertvolle Dokumente zu sichern, müssen über den Auftrag der Landesarchive hinaus Kriterien für die Archivwürdigkeit entwickelt werden. Diese ist im Hinblick auf Quellenkritik aus dem Fach heraus einzuschätzen - Sitzungsprotokolle bezüglich Projektplanungen können hier von großem Interesse sein, auch wenn, oder gerade wenn, die Projektideen nie umgesetzt werden konnten. Forschungsgeschichte hat damit eine grundlegende Bedeutung, sie ist Teil der Formationsprozesse unserer Quellenbasis. Sie eruiert die Ideenwelt unserer Vorgänger (und seltener Vorgängerinnen), ihre Arbeitsbedingungen und Methoden - und bildet das Fundament einer wissenschaftlich verstandenen Archäologie.

Am LEIZA - dem ehemaligen RGZM - wird seit 2014 in Absprache mit dem Landesarchiv Koblenz und unter Beachtung von Aufbewahrungs- und Abgabepflichten eine eigene archivalische Dokumentensammlung (Schriftenarchiv) unterhalten und seit 2020 erschlossen. Die heutigen analogen und digitalen Bestände spiegeln die vielfältigen Aktivitäten des Instituts seit seiner Gründung im Jahr 1852 wider, obwohl lange bedauernd kolportiert wurde, das RGZM hätte aufgrund von Kriegsverlusten keine nennenswerten Unterlagen. Das Schriftenarchiv umfasst Korrespondenzen, Unterlagen wissenschaftlicher Projekte sowie Nachlässe der dort tätigen Forschenden. Außer der Dokumentensammlung pflegt das LEIZA seit dem beginnenden 19. Jahrhundert systematisch eine umfangreiche und bereits gut erschlossene archäologische Fotosammlung (Bildarchiv). Außerdem gehören Grafiken und Archivobjekte zum Archiv des LEIZA. 

Seit kurzem ist das Schriftenarchiv im Archivportal-D sowie der Deutschen Digitalen Bibliothek präsent - mit rund 2200 verzeichneten Objekten, die allerdings nur einen kleinen Teil des Gesamtbestands ausmachen. Ein Schwerpunkt liegt aktuell in dem Bestand LLA Lindenschmit, Ludwig d. Ä., dem Gründer des RGZM.  

Der weitgehend auch digital direkt zugängliche Bestand LLA gibt nicht nur Einblicke in die Diskussion um das Dreiperiodensystem, sondern zeigt auch eine bemerkenswerte deutsch-französische Kooperation zu Zeiten Napoleons III., wie auch die Etablierung einer Finanzierung durch das Deutsche Reich nach 1871. Deutlich werden die Gelehrtennetzwerke des 19. Jahrhunderts, die durch Briefwechsel, Schriftentausch, aber auch Fundbearbeitungen eng miteinander verbunden waren.

Ludwig Lindenschmit d.Ä,
(Illustrirte Zeitung vom 12. Mai 1909 via Wikipedia)

 

Gerade die Gelehrtennachlässe mit unpublizierten Vortragsskripten, Tagebüchern und Korrespondenz, geben Einblicke in das Denken der wissenschaftlichen Protagonisten, die in ihren wissenschaftlichen Arbeiten  oft nicht so genau erkennen lassen, wessen Geistes Kind sie waren. Neben Museumsgründer Ludwig Lindenschmit sind u.a. auch Nachlässe von Karl Schumacher, Gustav Behrens oder Paul Reinecke im LEIZA-Archiv und werden nach ihrer Feinerschließung und Digtialisierung über Archivportal-D und andere Portale veröffentlicht.

Diese Quellenbasis eröffnet der Wissenschaft wertvolle Perspektiven. Sie unterstützt nicht nur archäologische und konservatorische Forschungen, sondern auch Projekte zur Wissenschaftsgeschichte, zu historischen Praktiken und zur Vernetzung prägender Forscherpersönlichkeiten. Ebenso lassen sich damit die Entwicklung der archäologischen Restaurierung, die Provenienz von Sammlungsobjekten sowie die Rolle des Instituts in der internationalen Forschungs- und Museumslandschaft rekonstruieren.

Literaturhinweise 

  • A. Frey (Hrsg.), Ludwig Lindenschmit d. Ä. Begleitbuch zur Ausstellung aus Anlass seines 200. Geburtstages. Mosaiksteine 5 (Mainz  2009)  
  • R. Schreg, Die Germanisierung der Archäologie im Nationalsozialismus. Gustav Behrens und das RGZM in kritischer Distanz? In: W. Dobras (Hrsg.), Eine Zeitreise in 175 Geschichten. Der Mainzer Altertumsverein 1844-2019. Mainzer Zeitschrift 114, 2019 (Mainz 2019) 234–235. - https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/47221 


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Mittwoch, 12. August 2026

GDKE - Direktion Landesarchäologie auf museum-digital

Gut, wenn archäologische Museen bei Museum-digital mitmachen!

Nur: die Bilanz der rheinland-pfälzischen Landesarchäologie ist etwas dürftig, zumal die Seite offenbar schon seit Dezember 2023 existiert. Mit der Summe von 0 Einträgen ist das schon eher Projektsabotage. Aber nicht untypisch für die vielen Geo- und Datenportale in Rheinland-Pfalz, die fast alle nichts Halbes und nichts Ganzes sind. 

 

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