Samstag, 29. August 2026

Hitler entsorgen - Dachboden- und Kellerfunde und das Erinnern

Noch ein Jahr lang ist im vorarlberg museum in Bregenz unter dem Titel „Baustelle Erinnerung | Hitler entsorgen“ eine vom Haus der Geschichte Österreichs hdgö übernommene Ausstellung zum Umgang mit NS-Objekten zu sehen. Sie lädt den Besucher ein, sich mit Familienerbstücken bewusst auseinanderzusetzen - ausgehend von der Frage „aufbewahren, verkaufen, zerstören?“

Die Ausstellung „Hitler entsorgen. Vom Keller ins Museum“ wurde schon ab 2018 konzipiert und zunächst 2021-2023 im Hdgö in Wien, dann in Innsbruck und Klagenfurt sowie zuletzt auf der Franzensfeste präsentiert. In der Festung Franzensfeste im italienischen Südtirol wurde die Ausstellung um eine regionale Perspektive „Mussolini entsorgen“ erweitert, die Südtirols Geschichte im Kontext von Faschismus und Nationalsozialismus beleuchtet. 

In Österreich, aber auch in Deutschland hat die Ausstellung einige Aufmerksamkeit und in der Regel positive Resonanz gefunden.


Zur Ausstellung ist auch ein Katalog erschienen.


  • M. Sommer (Hrsg.), Hitler entsorgen. Vom Keller ins Museum = Disposing of Hitler : out of the cellar, into the museum (Wien 2021). ISBN 9783010000505


Mit einer Alpen-Exkursion der Bamberger AMANZ 2025, die einen Schwerpunkt auf der Neuzeitarchäologie hatte, haben wir die Ausstellung in der Franzens-Feste besucht. Zu Beginn und am Ende wurden die Besucher gebeten, auf Papierkärtchen ihre Meinung festzuhalten. Als wir da waren, hat sich das Meinungsbild zum Ende der Ausstellung sehr eindeutig zum Aufbewahren und kritischem Erinnern verschoben. Neben Computerstationen sind in der Ausstellung vor allem die analog gestalteten Informationen und Interaktionen positiv hervorzuheben. Die Besucherinnen und Besucher werden damit dazu angehalten, nicht nur passiv zu konsumieren, sondern sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Es geht vorrangig um die Frage nach dem Umgang mit Relikten der NS-Zeit in Privatbesitz. Vieles taucht im Nachlass von Eltern und Großeltern auf. Geht es nicht um schriftliche Zeugnisse, sondern um Objekte, fehlt oft ein Kontext. Das gilt insbesondere für die NS-Objekte, die angeblich als historische Zeugnisse im Internet gehandelt werden - vielfach, aber genau diesen Zeugniswert durch eine Entkontextualisierung verloren haben und nun doch eher als gruselige Nazi-Devotionalien erscheinen.

Hier setzt die Ausstellung an. „Was tun mit Überbleibseln des Nationalsozialismus? Bewahren, entsorgen oder verkaufen? Die vom Haus der Geschichte Österreich (hdgö) konzipierte Ausstellung beleuchtet den Umgang mit NS-Relikten und fragt nach der gesellschaftlichen Verantwortung im Umgang mit diesen Objekten.“

Die Ausstellung zeigt exemplarisch Objekte der NS-Zeit, von denen die meisten beim hdgö in Wien abgegeben wurden. Dabei präsentiert die Ausstellung auch genau diese Abgabe, indem die Verpackungen, in denen die Objekte eingeliefert wurden, ebenso präsentiert werden wie die Begleitschreiben. Sie verraten viel über den unsicheren Umgang mit diesem Erbe. Eine dieser Verpackungen ist zum Symbolbild der Ausstellung geworden: das Filmschächtelchen beschriftet mit „Nazi Dreck“

An zahlreichen Objekten wurden Leitfragen entwickelt und beantwortet.Stets wird deutlich, dass die Objekte im Kontext zu sehen sind (was bei vielen archäologischen Ausstellungen bis heute nicht passiert). Zu jedem einzelnen Objekt wird gefragt:

  • Was ist dieses Objekt?
  • Wofür steht dieses Objekt?
  • Wer verwendete dieses Objekt auf welche Art und Weise?
  • Was wird über dieses Objekt erzählt?
  • Wie kann dieses Objekt im Museum verwendet werden?

Die gezeigten Objekte sind mehr als historische Relikte - sie regen zu einer tiefgehenden Auseinandersetzung mit Ideologie, Politik und persönlichen Erinnerungen an.

In Österreich hat die Thematik noch mal eine besondere Brisanz, da seit 2023 verschärfte Bestimmungen im Verbotsgesetz zu Verharmlosung des Holocaust gelten. Sie sehen vor, dass NS-Devotionalien - Originale oder moderne Schöpfungen - eingezogen und vernichtet werden können. Sammler und Konservative beklagen diese Regelungen als Enteignung oder Geschichtsvernichtung. Sie kolportieren, der Besitz von NS-Objekten sei generell verboten und Opas Fotoalbum müsse abgegeben und vernichtet werden.

Tatsächlich reagiert die gesetzliche Regelungen “vor allem auf Fälle, in denen Personen "ganze Keller voll" an NS-Devotionalien gehortet hätten, ohne dass ihnen diese bislang entzogen werden konnte.” Es geht lediglich um solche Fälle, bei denen nicht gewährleistet ist, dass “der Verfügungsberechtigte (…) Gewähr dafür (bietet), dass die Gegenstände nicht zur Begehung strafbarer Handlungen verwendet werden.” Strafbare Handlungen sind in diesem Kontext irgendwie geartete Betätigungen “für die NSDAP oder ihre Ziele”. Das Gesetz richtet sich gegen Alt- und Neonazis, wobei eine Einziehung der Objekte auch dann möglich ist, wenn es diesbezüglich nicht zu einer Verurteilung kommt. Gerichtlich kann dann auch bei einem Freispruch eine Einziehung bestimmt werden. Sammler, die in den Verdacht geraten, rechte Positionen zu vertreten (oder die der Faszination des Bösen verfallen sind und keine Distanzierung erkennen lassen) laufen Gefahr, dass ihre Sammlung eingezogen werden könnte. 

In Deutschland geht solches derzeit nicht, wie der Fall des AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba zeigt. Die Staatsanwaltschaft hat Klage wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Sachbeschädigung, Nötigung und versuchter Nötigung erhoben. Eine Anklage wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen wurde vom Gericht aber nicht zugelassen. In seinem Zimmer in einer Würzburger Studentenverbindung soll er einen von Heinrich Himmler aus dem Jahr 1939 stammenden SS-Befehl zur Schau gestellt haben. Da er den SS-Befehl nicht öffentlich gezeigt habe, ist keine Strafbarkeit gegeben. Mit der österreichischen Regelung wäre hier nun - trotz Unschuldsvermutung, ausbleibender Anklage und ggf. auch Freispruch in den Anklagepunkten - gerichtlich eine Einziehung des SS-Befehls möglich. Eine automatische Vernichtung scheint nicht vorgesehen, denn richtig kontextualisiert kann Nazi-Dreck eben auch wichtige Quelle oder Erinnerungsmal sein.

Die Ausstellung thematisierte jedenfalls auf der Franzensfeste diese eher juristischen Aspekte nur am Rande, beschäftigt aber die Sammler, die wir bei der Exkursion kennen gelernt haben, sehr. Sie sehen eine tatsächlich eingetretene Verunsicherung im Umgang mit historischen Dokumenten der NS-Zeit in Familienbesitz, sehen das Risiko des Verlustes, aber auch die Bildung eines Schwarzmarktes mit erhöhten Preisen,

Familienalbum aus NS-Zeit, Reichsparteitag Septt. 1935
(Privatbesitz)

 

In Bregenz ist die Ausstellung nun in eine größere Landesausstellung „Baustelle Erinnerung“ eingebettet. Sie präsentiert die Erinnerung an die Zeit des Nationalsozialismus als eine Baustelle und gemeinsame Verantwortung. Drei weitere Ausstellungsteile betreffen das Trachtenwesen, den NS-Kunst- und Ausstellungsbetrieb sowie die Südtiroler Siedlungen im Zuge des Hitler-Mussolini-Abkommens.

Mit der im Jahr 1939 gegründeten „Mittelstelle Deutsche Tracht“ in Innsbruck wurde die sogenannte Trachtenerneuerung systematisch organisiert. Tracht wurde im Nationalsozialismus zur Definition verwendet, wer dazugehören durfte - und wer nicht: Bereits ab Mitte 1938 galt ein Trachtenverbot für Juden in Vorarlberg und Tirol.

Das Erinnerung an die Verbrechen der NS-Zeit, die mit ihren Millionen Toten das normale Vorstellungsmaß so dermaßen sprengen, gestaltet sich extrem schwierig, kaum da die Zeitzeugen weitgehend weg gestorben sind. Angesichts der aktuellen Wahlergebnisse (oder bisher Prognosen) wird auch deutlich, dass man mit bisherigen Konzepten nicht zufrieden sein kann. Ohne Zeitzeugen wird das noch schwieriger und es wird nötig sein, die Objekte dazu besser heranzuziehen. Dabei gilt es, Anknüpfungspunkte zu schaffen - durch die Familiengeschichte und die Dachbodenfunde, aber auh durch archäologische Ausgrabungen, wo es eine Herausforderung für die Denkmalpflege geben wird, zu begreifen, dass die Ausgrabung hier selbst die entscheidende Auseinandersetzung mit der Vergangenheit sein kann. Schützen für die Zukunft ist hier nicht sehr plausibel, wenn es jetzt heißen mus: Nie wieder!

Literatur

  • Franz-Stefan Meissel, Umgang mit einem schwierigen Erbe Österreichs NS-Zeit und das Recht (Wien 2025). - ISBN 978-3-214-26057-6
  • L. Beckershaus/ M. Fösl/ L. Langeder, “Hitler entsorgen” - oder soll das ins Museum? In: D. Döring/ M. Vöhringer (Hrsg.), Friktionen kuratieren. Für eine politische Wissensgeschichte des Ausstellens (Bielefeld 2025) 267-285. - DOI: https://doi.org/10.14361/9783839468838-018
  • Monika Sommer (Hrsg.), Hitler entsorgen. Vom Keller ins Museum. (Wien 2021). -
  • Louise Beckershaus / Stefan Benedik / Markus Fösl / Laura Langeder /Eva Meran / Monika Sommer, Aura versus Dialogue. Displaying Nazi Objects in the Exhibition. Disposing of Hitler: Out of the Cellar, Into the Museum. OeZG 34, 2023, S. 266-277. - DOI: https://doi.org/10.25365/oezg-2023-34-1-13
  • Chloe Paver, “Wartime” Ephemera from the Family Home in German and Austrian History Museums: A Counterexample to the British Case. Genealogy 2024, 8(2), 70 . - Doi: https://doi.org/10.3390/genealogy8020070

Links


Donnerstag, 27. August 2026

rein - raus - Gold weg: Nächster Goldschatz geklaut

Nach Manching und Vix ist der nächste Goldschatz  weg. 

Der Schatz von Villena war im Museum Alicante [Korrektur 29.8.26: Villena] ausgestellt, bis er am frühen Morgen a, 27.8.2026 gestohlen wurde, nebst einigen anderen Goldobjekten des Museums - und unter Zurücklassung des Silbers und hoffentlich auch der Eisenfunde. Unter den fat 60 Objekten des größten bronzezeitlichen Hortfundes finden sich nämlich auch ein paar Stücke der ältesten Eisenfunde.

Goldschatz von Villena
(Foto: Ángel M. Felicísimo , CC BY 2.0] via Wikimedia Commons]

 

Die Goldobjekte, vor allem Schalen und Miniaturgefäße, aber auch Schmuck gehörten zu den ganz herausragenden Funden der Bronzezeit. Der Hort wurde 1963 bei archäologischen Untersuchungen gefunden, wurde also nicht schon bei der Auffindung von Räubern zerstört. 

2024 wurde der Schatzfunde aus einem Banktresor in das neu gestaltete Museum der Stadt überführt. Die Polizei vermutet eine auf Kulturgut spezialisierte Bande hinter dem Raub. 

Möge man die Typen einkasteln, bevor sie die Objekte eingeschmolzen haben. Aber wahrscheinlich ist das schon zu spät... 

Literatur

  • G. Atiénzar,/ M. Hernandez/ V. Barciela, The Treasures of Villena and Cabezo Redondo. In: H. Meller/ R. Risch/ E. Pernicka (Hrsg.),  Metalle der Macht - frühes Gold und Silber. 6. Mitteldeutscher Archäologentag vom 17. bis 19. Oktober 2013 in Halle (Saale). Tagungen Landesmus. Vorgesch. Halle 11  (Halle 2014) 593–610 . - ISBN 978-3-944507-13-2

Änderungsvermerk 29.8.2026: Ich hatte irrtümlich das Museum in Alicante verortet. Es befindet sich in Vilena am Fundorte, etwa 40 km NW von Alicante.

Montag, 17. August 2026

Die Archäologin als Archivarin

Forschung basiert nicht allein auf harten Daten - sondern wird immer auch von zeitgenössisch geprägten Fragestellungen bestimmt. Oft bleiben diese unhinterfragt, weil sie von oft gar nicht formulierten Hintergrundkonzepten ausgehen. Dazu gehören beispielsweise Menschen- und Geschichtsbilder, oder auch zahlreiche Konzepte und Begriffsdefinitionen, wie z.B. das der "Stadt" oder von "Ethnizität". Forschung ist zudem abhängig von institutionellen Rahmenbedingungen - und vom Geld.

Frühere Publikationen haben die Rahmenbedingungen der Forschung oft nicht in ausreichendem Maß dokumentiert (und auch aktuell werden Probleme eher unter den Teppich gekehrt und schön geredet als kritisch dargestellt).  

Dazu muss man auf alte Archivbestände zurückgreifen, aber auch dafür sorgen, dass der Bestandsbildung aus Forschungsinstitutionen, Universitäten und Denkmalämtern die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird. Öffentliche Stellen sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle erzeugten Unterlagen ordnungsgemäß zu verwalten, bzw. dem zuständigen Archiv anzubieten. Um dauerhaft wertvolle Dokumente zu sichern, müssen über den Auftrag der Landesarchive hinaus Kriterien für die Archivwürdigkeit entwickelt werden. Diese ist im Hinblick auf Quellenkritik aus dem Fach heraus einzuschätzen - Sitzungsprotokolle bezüglich Projektplanungen können hier von großem Interesse sein, auch wenn, oder gerade wenn, die Projektideen nie umgesetzt werden konnten. Forschungsgeschichte hat damit eine grundlegende Bedeutung, sie ist Teil der Formationsprozesse unserer Quellenbasis. Sie eruiert die Ideenwelt unserer Vorgänger (und seltener Vorgängerinnen), ihre Arbeitsbedingungen und Methoden - und bildet das Fundament einer wissenschaftlich verstandenen Archäologie.

Am LEIZA - dem ehemaligen RGZM - wird seit 2014 in Absprache mit dem Landesarchiv Koblenz und unter Beachtung von Aufbewahrungs- und Abgabepflichten eine eigene archivalische Dokumentensammlung (Schriftenarchiv) unterhalten und seit 2020 erschlossen. Die heutigen analogen und digitalen Bestände spiegeln die vielfältigen Aktivitäten des Instituts seit seiner Gründung im Jahr 1852 wider, obwohl lange bedauernd kolportiert wurde, das RGZM hätte aufgrund von Kriegsverlusten keine nennenswerten Unterlagen. Das Schriftenarchiv umfasst Korrespondenzen, Unterlagen wissenschaftlicher Projekte sowie Nachlässe der dort tätigen Forschenden. Außer der Dokumentensammlung pflegt das LEIZA seit dem beginnenden 19. Jahrhundert systematisch eine umfangreiche und bereits gut erschlossene archäologische Fotosammlung (Bildarchiv). Außerdem gehören Grafiken und Archivobjekte zum Archiv des LEIZA. 

Seit kurzem ist das Schriftenarchiv im Archivportal-D sowie der Deutschen Digitalen Bibliothek präsent - mit rund 2200 verzeichneten Objekten, die allerdings nur einen kleinen Teil des Gesamtbestands ausmachen. Ein Schwerpunkt liegt aktuell in dem Bestand LLA Lindenschmit, Ludwig d. Ä., dem Gründer des RGZM.  

Der weitgehend auch digital direkt zugängliche Bestand LLA gibt nicht nur Einblicke in die Diskussion um das Dreiperiodensystem, sondern zeigt auch eine bemerkenswerte deutsch-französische Kooperation zu Zeiten Napoleons III., wie auch die Etablierung einer Finanzierung durch das Deutsche Reich nach 1871. Deutlich werden die Gelehrtennetzwerke des 19. Jahrhunderts, die durch Briefwechsel, Schriftentausch, aber auch Fundbearbeitungen eng miteinander verbunden waren.

Ludwig Lindenschmit d.Ä,
(Illustrirte Zeitung vom 12. Mai 1909 via Wikipedia)

 

Gerade die Gelehrtennachlässe mit unpublizierten Vortragsskripten, Tagebüchern und Korrespondenz, geben Einblicke in das Denken der wissenschaftlichen Protagonisten, die in ihren wissenschaftlichen Arbeiten  oft nicht so genau erkennen lassen, wessen Geistes Kind sie waren. Neben Museumsgründer Ludwig Lindenschmit sind u.a. auch Nachlässe von Karl Schumacher, Gustav Behrens oder Paul Reinecke im LEIZA-Archiv und werden nach ihrer Feinerschließung und Digtialisierung über Archivportal-D und andere Portale veröffentlicht.

Diese Quellenbasis eröffnet der Wissenschaft wertvolle Perspektiven. Sie unterstützt nicht nur archäologische und konservatorische Forschungen, sondern auch Projekte zur Wissenschaftsgeschichte, zu historischen Praktiken und zur Vernetzung prägender Forscherpersönlichkeiten. Ebenso lassen sich damit die Entwicklung der archäologischen Restaurierung, die Provenienz von Sammlungsobjekten sowie die Rolle des Instituts in der internationalen Forschungs- und Museumslandschaft rekonstruieren.

Literaturhinweise 

  • A. Frey (Hrsg.), Ludwig Lindenschmit d. Ä. Begleitbuch zur Ausstellung aus Anlass seines 200. Geburtstages. Mosaiksteine 5 (Mainz  2009)  
  • R. Schreg, Die Germanisierung der Archäologie im Nationalsozialismus. Gustav Behrens und das RGZM in kritischer Distanz? In: W. Dobras (Hrsg.), Eine Zeitreise in 175 Geschichten. Der Mainzer Altertumsverein 1844-2019. Mainzer Zeitschrift 114, 2019 (Mainz 2019) 234–235. - https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/47221 


Interne Links

 

Mittwoch, 12. August 2026

GDKE - Direktion Landesarchäologie auf museum-digital

Gut, wenn archäologische Museen bei Museum-digital mitmachen!

Nur: die Bilanz der rheinland-pfälzischen Landesarchäologie ist etwas dürftig, zumal die Seite offenbar schon seit Dezember 2023 existiert. Mit der Summe von 0 Einträgen ist das schon eher Projektsabotage. Aber nicht untypisch für die vielen Geo- und Datenportale in Rheinland-Pfalz, die fast alle nichts Halbes und nichts Ganzes sind. 

 

Interne Links

 

 

Montag, 10. August 2026

Wissenschaftszeitvertragsgesetz: fortgesetzte Frickelei, aber immerhin eine Verbesserung

Nachdem eine Initiative der Ampel-Koalition, die im Wissenschaftzeitvertragsgesetz eine weitere Verkürzung der Fristen vorgesehen hat, glücklicherweise nicht mehr zustande kam, hat die aktuelle schwarz-rote Regierung einen zunächst katastrophalen Referentenentwurf so weit nachgebessert, dass er insgesamt doch eine Verbesserung darstellen dürfte.

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den offiziellen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich beschlossen. Nachdem der Reformanlauf in der vorherigen Legislaturperiode nach dem Koalitionsbruch liegen geblieben war, hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Novellierung nun auf den Weg gebracht, womit als Nächstes der parlamentarische Prozess im Bundestag ansteht. 

Kernpunkte des beschlossenen Regierungsentwurfs

Der beschlossene Gesetzesentwurf sieht vor:
  • Die maximale Gesamtdauer, für die Wissenschaftler über das Sonderbefristungsrecht angestellt werden dürfen, bleibt unverändert:
  • Vor der Promotion: Maximal sechs Jahre Beschäftigung über die Qualifizierungsbefristung (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG). 
  • Nach der Promotion (Postdoc-Phase): Ebenfalls maximal sechs Jahre Höchstbefristungsdauer. Die zwischenzeitlich diskutierte Verkürzung auf eine "4+2"- oder "3+3"-Regelung wurde im finalen Kabinettsbeschluss verworfen
  • Verbindliche Mindestvertragslaufzeiten: Erstverträge müssen in der Promotionsphase (vor der Promotion) künftig mindestens drei Jahre und in der Postdoc-Phase (nach der Promotion) mindestens zwei Jahre laufen. 
  • Qualifizierungsbefristung vor Drittmittelbefristung: Die Drittmittelbefristung soll erst dann zulässig sein, wenn die maximal zulässige Befristungsdauer nach der Qualifizierungsbefristung vollständig ausgeschöpft ist. Neueinstellungen in den ersten Jahren müssen also grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG, auch wenn die Stelle aus Drittmitteln finanziert ist. 
  • Die Höchstbefristungsdauer für studentische Beschäftigte steigt von sechs auf acht Jahre. 
  • Die neuen Regelungen sollen nicht für bestehende Verträge gelten. 
Der Gesetzesentwurf trägt damit der Kritik des Deutschen Hochschulverbands sowie Forderungen der oppositionellen GRÜNEN im Bundestag Rechnung. Beispielsweise bleibt entgegen dem ersten Referentenentwurf vom Mai  die Übertragung nicht genutzter Befristungszeiten von der Promotions- in die Postdoc-Phase nach massiver Kritik aus der Wissenschaft nun doch erhalten.  Positiv zu vermerken ist, dass die Befristungszeiten  nicht immer weiter verkürzt werden - zudem ist festzuhalten, dass Anstellungen über steuerbasierte Drittmittelprojekte grundsätzlich möglich sind. Frühere Versionen des Gesetzes hatten das auch nach der Qualifizierungsphase ausgeschlossen.

   Ein Wissenschaftler arbeitet in befristetem Vertrag. 
(KI-generiert mit Craiyon)

Seit Jahren wird immer wieder am Wissenschaftszeitvertragsgesetz rumnovelliert, indem Fristen mal verlängert, mal verkürzt werden, Drittmittelprojekte mal so, mal so definiert oder berücksichtigt werden. Alle "Lösungsansätze" haben immer nur an Fristen und Anrechnungen rumgebastelt, anstatt die Befristungeregeln einfach komplett zu kippen. Prekäre befristete Verträge müssen anders bekämpft werden, als sie zu verbieten, denn damit wurde und wird ganzen Wissenschaftler*innengenerationen die Chance genommen, sich beruflich zu etablieren. Das Problem ist doch nicht, dass Professoren ihre Mitarbeiter nicht langfristig anstellen wollen, sondern dass sie es nicht können. So lange die Politik selbst bei Finanzierungen immer nur auf befristete Projekte setzt, kann sie nicht verlangen, dass die Mitarbeiter unbefristet angestellt werden.

Das Gesetz geht demnächst in den Bundestag. 

 

Links


Interner Link