Nachdem eine Initiative der Ampel-Koalition, die im Wissenschaftzeitvertragsgesetz eine weitere Verkürzung der Fristen vorgesehen hat, glücklicherweise nicht mehr zustande kam, hat die aktuelle schwarz-rote Regierung einen zunächst katastrophalen Referentenentwurf so weit nachgebessert, dass er insgesamt doch eine Verbesserung darstellen dürfte.
Kernpunkte des beschlossenen Regierungsentwurfs
- Die maximale Gesamtdauer, für die Wissenschaftler über das Sonderbefristungsrecht angestellt werden dürfen, bleibt unverändert:
- Vor der Promotion: Maximal sechs Jahre Beschäftigung über die Qualifizierungsbefristung (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG).
- Nach der Promotion (Postdoc-Phase): Ebenfalls maximal sechs Jahre Höchstbefristungsdauer. Die zwischenzeitlich diskutierte Verkürzung auf eine "4+2"- oder "3+3"-Regelung wurde im finalen Kabinettsbeschluss verworfen
- Verbindliche Mindestvertragslaufzeiten: Erstverträge müssen in der Promotionsphase (vor der Promotion) künftig mindestens drei Jahre und in der Postdoc-Phase (nach der Promotion) mindestens zwei Jahre laufen.
- Qualifizierungsbefristung vor Drittmittelbefristung: Die Drittmittelbefristung soll erst dann zulässig sein, wenn die maximal zulässige Befristungsdauer nach der Qualifizierungsbefristung vollständig ausgeschöpft ist. Neueinstellungen in den ersten Jahren müssen also grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG, auch wenn die Stelle aus Drittmitteln finanziert ist.
- Die Höchstbefristungsdauer für studentische Beschäftigte steigt von sechs auf acht Jahre.
- Die neuen Regelungen sollen nicht für bestehende Verträge gelten.
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| Ein Wissenschaftler arbeitet in befristetem Vertrag. (KI-generiert mit Craiyon) |
Seit Jahren wird immer wieder am Wissenschaftszeitvertragsgesetz rumnovelliert, indem Fristen mal verlängert, mal verkürzt werden, Drittmittelprojekte mal so, mal so definiert oder berücksichtigt werden. Alle "Lösungsansätze" haben immer nur an Fristen und Anrechnungen rumgebastelt, anstatt die Befristungeregeln einfach komplett zu kippen. Prekäre befristete Verträge müssen anders bekämpft werden, als sie zu verbieten, denn damit wurde und wird ganzen Wissenschaftler*innengenerationen die Chance genommen, sich beruflich zu etablieren. Das Problem ist doch nicht, dass Professoren ihre Mitarbeiter nicht langfristig anstellen wollen, sondern dass sie es nicht können. So lange die Politik selbst bei Finanzierungen immer nur auf befristete Projekte setzt, kann sie nicht verlangen, dass die Mitarbeiter unbefristet angestellt werden.
Das Gesetz geht demnächst in den Bundestag.
Links
- Regierungsentwurf als PDF BMFTR
- https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026/07/290726-wisszeitvg.html
- begleitendes Statement: Bär: Deutschland braucht exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler BMFTR
- Referentenentwurf zum WissZeitVG 2026: Mehr Mindestlaufzeiten, alter Streit um die Postdoc-Phase. academics 17.6.2026. - https://www.academics.de
- Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gefordert. Deutsche Bundestag 15.6.2026. - https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1184734
- WissZeitVG-Reform: Was das Kabinett beschlossen hat und was die Kritikpunkte sind. Tabele Briefings 29.7.2026. - https://table.media/research/news/wisszeitvg-reform-was-das-kabinett-beschlossen-hat-und-was-die-kritikpunkte-sind
- Wissenschaftsrat (2025): Personalstrukturen im deutschen Wissenschaftssystem | Positionspapier (Drs. 2639-25), Juli 2025; Köln. https://doi.org/10.57674/j6sf-h296
- Regierung nimmt Kritik von Verbänden auf. Forschung & Lehre 30.7.2026. - https://www.forschung-und-lehre.de/politik/regierung-nimmt-kritik-von-verbaenden-auf-7822

