Donnerstag, 16. Juli 2026

Hassberger Hafner

 Inge Lippert


Zum frühneuzeitlichen Hafnerhandwerk in der nordbayerischen Region Hassbergen. Ein Überblick anhand von Schriftquellen

 (Würzburg: Röll-Verlag 2025).

ISBN 978 3 89754 694 3

86 Seiten, 19 Abbildungen

 

Inge Lippert, die im Fränkischen schon lange mit Publikationen zum Hafnerhandwerk hervorgetreten ist, hat 2023 in den Mainfränkischen Studien einen gewichtigen Band  von 224 Seiten zum Hafnerhandwerk des Hochstifts Würzburg vorgelegt (Lippert 2023). 2025 ist nun ein wesentlich schmaleres Büchlein erschienen (Lippert 2024, im folgenden nicht im einzelnen zitiert), das hier knapp besprochen sei, weil gleich in der Einführung die aktuellen Forschungen der Bamberger AMANZ als Anknüpfungspunkt aufscheinen.

Ausgehend von den Befunden am Lußberg ist die Region zwischen Forchheim / Effeltrich im Süden und der bayerisch-thüringischen Grenze im Norden als Töpferregion ins archäologische Blickfeld geraten. Dabei zeigen sich einzigartige Potentiale in einer Synthese von archäologischen und schriftlichen Quellen aus Bamberg. Die Arbeiten von Inge Lippert  erschließen nun den reichen Würzburger Quellenbestand, der nun nochmals neue Aspekte liefert.

1455 gewährte der Würzburger Fürstbischof Johann III von Grunbach den Hafnern die Freiheiten, der handwerklichen Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Der dabei entstandene Haffnerbund organisierte die Töpfer in einer zunftähnlichen Korporation in seinem gesamten Territorium, das in den Hassbergen fast bis vor die Tore Bambergs reichte.

Die Mitgliedschaft war verpflichtend, nicht nur für die Töpfer, die auf Würzburger Gebiet ansässig waren, sondern für alle, die hier ihre Waren absetzen wollten. Das betraf auch Bamberger Töpfer, deren Handel mainabwärts aus Schriftquellen seit 1406/07 bekannt ist. Nachen, die mit „hefen, Kacheln und anderen solchen dingen“ beladen waren, mussten auf dem Weg nach Würzburg in Eltmann und Theres verzollt werden. 1466 beklagte der Bamberger, Fürstbischof Georg I. von Schaumberg, dass sich Bamberger Töpfer im Würzburgischen einzünften lassen mussten, wodurch das alte Handelsgeschäft erschwert wurde.

Die Aufsicht über den Hafnerbund übte ein Oberrichter aus, ein Amt, das der Würzburger Bischof am Ende des 15. Jahrhunderts regionalen Niederadelsfamilien als Lehen vergab. Die Oberrichter erhielten Anteile aus den Handwerksgeldern.

Deutlich wird, dass die Tone aus den Hassbergen eine wichtige Rolle spielten. In einer internen Auseinandersetzung drohte der Oberrichter Christoph Fuchs von Limbach den städtischen Töpfern in Würzburg 1479 mit einem Lieferstopp von Ton aus Ebern. Nachweisbar hatten die Hassberger Töpfer seit 1521, vielleicht aber auch schon seit dem späten 15. Jahrhundert, das Privileg zur Nutzung „weißer Erden“. Diese Vorkommen wurden teilweise auf adligem Landbesitz gegraben.

Der Vorstand des Hafnerbundes bestand aus dem Hafner-Schultheiß, den 12 Schöffen des Rügegerichts und den Viermeistern. Im 15. Jahrhundert war es üblich, sie bei der Jahresversammlung, die an Pfingsten in Haßfurt stattfand, zu wählen. Seit 1521 war eine Berufsqualifikation als Meister Voraussetzung für die Mitgliedschaft.

Im 16. Jahrhundert sind Versammlungen des Hafnerbunds auch an anderen Orten im Hochstift Würzburg nachweisbar. Auf der Jahresversammlung 1578 in Dettelbach wurde eine 3-Meilen Regelung beschlossen, wonach die Hafner ihre Produkte nur noch im Umkreis von 3 Meilen um ihren Wohnort auf den Märkten anbieten dürfen.

Hintergrund war eine starke Konkurrenz zwischen den Würzburger Hafner, denen im Bamberger Territorium sowie den Töpfern aus den kleinen Ritterschaftlichen Gebieten. Die Coburger Hafner beschwerten sich, weil Hafner des Würzburgischen Hafnerbundes aus Ebern und Seßlach Kachelöfen in der Stadt bauten.

Für die Töpfer aus dem Raum Bamberg zählten die 3 Meilen ab der Grenze des Hochstifts Würzburg. Traditionellerweise hatten sie jedoch per Floß auf dem Main ihre Produkte sehr viel weiter nach Westen, nach Eltmann, Haßfurt, Schweinfurt, Eisenheim, Volkach, Dettelbach, Kitzingen und Ochsenfurt verhandelt. Darum beschwerte sich 1580 der Bamberger Fürstbischof bei seinem Würzburger Amtskollegen. Dieser hatte selbst 1575 eine überarbeitete Handelsordnung des Hafnerbundes bestätigt, der ein verschärftes Vorgehen gegen „Störer“ angekündigt hatte. Der Bamberg-würzburgische Handelsstreit zog sich über mehrere Jahre hin, bis 1589 die Rechtmäßigkeit der Würzburgischen Handelsordnung inklusive der später zugefügten 3 Meilen-Bestimmung bestätigt wurde.

1582 wurden mehrere Stadtzünfte im Hochstift Bamberg zu einer Stiftszunft zusammengeschlossen, wohl als Gegenpol zu dem Würzburger Bund.

1592-1604 amtierte der Bamberger Hafner Michael Hilprand als Schöffe des Würzburger Hafnerbundes (Lippert 2023, 101). Seit 1596 führte der Bund ein Protokollbuch, das im Staatsarchiv Würzburg verwahrt ist. Es enthält die Aufzeichnungen der jährlichen Zusammenkünfte mit Nachträgen bereits ab 1592 und die mit einigen Unterbrechungen bis 1682 reichen. Diese Treffen fanden nun nicht mehr in Haßfurt, sondern bis 1613 an wechselnden Orten des Hochstifts statt, nach 1613 jeweils in Würzburg. Dieses Protokollbuch erlaubt es Inge Lippert, eine Liste der führenden Hafnermeister aus den Orten des heutigen Landkreises Hassberge zusammenzustellen (S. 22-34) und gewisse statistische Auswertungen vorzunehmen. Für die Zeit von 1592 bis 1682 sind rund 180 Hafnermeister aus dem heutigen Landkreis Hassberge namentlich fassbar, die meisten von Ihnen stammen aus Haßfurt, Ebern und Rudendorf.

Die Einträge zeigen, dass die Ausbildung vom Beginn der Lehrzeit bis zur Meisterprüfung 7 bis 14 Jahre dauerte. Einige Hafnergesellen gingen auf Wanderschaft, nachgewiesen ist beispielsweise ein Aufenthalt in Linz in Oberösterreich.

Der Dreißigjährige Krieg scheint einige Veränderung gebracht zu haben, denn nach einer Lücke im Protokollbuch nach 1650 sind aus manchen Orten keine Haffner mehr zu belegen.

Ein besonders ausführliches Protokoll einer Jahresversammlung liegt für das Jahr 1609 vor, als der Bund sich in Dettelbach traf. Hier sind 100 Mitglieder zu erfassen, darunter 14 neu aufgenommene Lehrlinge und 20 Jungmeister, von denen neun als Meistersöhne bezeichnet werden (Lippert 1993, 55).

Die Spannungen zwischen Würzburger und Bamberger Töpfern dauerten auch im 17. und 18. Jahrhundert an. Entsprechend kam es immer wieder zur Aushandlung von Kompromissen. Trotz einer Produktion der Hassberger Töpfer über den lokalen Bedarf hinaus, war das Hochstift Würzburg wohl durchaus auf Importe aus Bamberg, aber auch aus Lichtenfels angewiesen. Haßfurt musste Bamberger Importe auf seinen Jahrmärkten dulden, dafür durften Haßfurter Töpfer über die 3 Meilen hinaus mainabwärts, etwa mit Stadtschwarzach handeln. 1720 kam es auf dem Markt in Schweinfurt zu „mords- und todsgereichenden handtgemengmesigen Thätlichkeiten“ zwischen Würzburger und reichsritterschaftlichen Hafnern aus Baunach.

Wenig später, 1732/33, traten die Schweinfurter Hafner aus der Würzburger Hafnerkorporation aus, weil sie hofften, dadurch den Handelsbestimmungen zu entkommen. Man berief sich auf einen Reichsschluss von 1731, der doppelte Inkorporationen von Handwerkern in städtische Zünfte und regionale Korporationen abschaffte. Im Frühjahr 1733 konnte dann aber ein Schweinfurter Hafner auf dem Markt von Arnstein nur verkaufen, weil er gegen seine örtliche Hafnerkonkurrenz militärischen Schutz erhielt (Lippert 2023, 124f.).

Ende des 18. Jahrhunderts spiegelt sich eine Unzufriedenheit der Kunden mit den Hafnerprodukten PP wegen „geringhaltiger Materie und Untüchtigkeit“.

Mit der Säkularisation des Hochstifts Würzburg 1802 verloren auch die Hafnerprivilegien ihre Gültigkeit und der Hafnerbund wurde durch andere Formen der Berufsvereinigung abgelöst. Mit dem Übergang des Gebiets an das Königreich Bayern 1814 wurden eine umfassende Statistik und ein Kataster eingeführt, so dass für diese Jahre die Anzahl der Töpfereien nun genau bekannt ist. Im Gebiet des heutigen Landkreises Hassberge gab es damals 57 Hafner, 9 in Eltmann  je 5 in Memmelsdorf i.Ufr. und Stettfeld  und je 4 in Ebern, Hassfurt und Hofheim i. Ufr. In den Orten zu Füssen des Lußbergs sind nur zwei Töpfer in Kirchlauter genannt. Die früher zu beobachtende Konzentration der Hafnerwerkstätten im Umkreis des Lußbergs hatte sich offenbar aufgelöst.

Fragen und Forschungsansätze

Im Vorausgehenden wurde die von Lippert herausgearbeitete Geschichte des Würzburger Hafnerbundes recht ausführlich referiert, um im folgenden einige archäologische Fragestellungen daraus abzuleiten.

Inge Lippert liefert mit ihren beiden Studien wichtige Einblicke in Produktion und Vertrieb von Alltagsgütern, die prinzipiell auch in der archäologischen Überlieferung prominent vorhanden sind.

Aktuell ist die Quellenlage jedoch noch nicht kohärent. Die schriftliche Quellenlage zu den Töpfern auf Bamberger Seite für das Spätmittelalter in Bamberg relativ gut überschaubar, während  die Quellen für die Neuzeit noch zusammenzustellen sind. Hier gibt es nur einzelne Ansätze, etwa zur Bamberger Hafnerordnung von 1582 (J. Staudenmaier 2008).  Auf Würzburger Seite ist es genau umgekehrt.  Ab 1455 sind die Aussagen dank Inge Lippert gut zu überblicken, ob es ältere Quellen zu Töpfern im Würzburger Raum gibt, ist zumindest mir aktuell unklar. Nur das 15. Jahrhundert stellt einen Überlappungsbereich dar.

Archäologisch liegen mit den Arbeiten von Hans Losert und Luitgard Löw grundlegende Regional-Aufarbeitungen für die hoch- und spätmittelalterliche sowie frühneuzeitliche Keramik im Raum Bamberg  vor. In Unterfranken  sind zusammenfassende Bearbeitungen schon älter: Uwe Lobbedey hatte Ende der 1960er Jahre Unterfranken in sein Arbeitsgebiet einbezogen, wenig später hat es Georg Hauser auch so gehalten. Seitdem gab es eine Reihe weiterer Fundvorlagen, aber keine aktuellere Synthese (z.B. Vychiti 1991l, Hembach 2003, Michl 2015). Für die Neuzeit ist von archäologischer Seite bisher wenig geschehen, hier ist auf die Volkskunde zu verweisen.

oxidierende und reduzierende Keramiklandschaften

Der Beginn des Würzburger Hafnerbundes fällt ins 15. Jahrhundert, als archäologisch die jüngere Drehscheibenware dominierend ist. Im Raum Bamberg ist dies die oxidierend gebrannte jüngere Drehscheibenware, wie sie auf dem Lussberg, in Kipfendorf, Strullendorf und Bamberg produziert wurde. Im Würzburger Raum hingegen dominiert eine graue jüngere Drehscheibenware. Wo verläuft die Grenze zwischen diesen Keramiklandschaften? Sie spiegelt offenbar nicht die Grenze zwischen den Stiftsterritorien!? Äußert sich diese Differenzierung auch in anderen Kriterien, wie dem Formenbestand?

Können oxidierend gebrannte Gefäße im Würzburger Raum als Bamberger Importe begriffen werden? Wurde oxidierend gebrannte Keramik auch auf Würzburger Seite produziert?

Im Raum Bamberg bevorzugte man seit dem späten 13. oder frühen 14. Jahrhundert einen oxidierenden gegenüber einem reduzierenden Brand – im Unterschied zu den benachbarten Räumen Würzburg und Nürnberg. In der Wüstung Lindelach bei Gerolzhofen (Michl 2015) oder auch in der Wüstung Birkenrod bei Ebrach dominiert die oxidierend gebrannte Drehscheibenware (Schreg/ Dix/ Jakob/ Funke, in Vorber.). Auch anderswo gibt es solche Inseln oxidierend gebrannter Waren, etwa der Prebrunner Ware bei Regensburg, der Musberger Ware im Raum Esslingen oder auch der Buocher Ware im damaligen Württemberg, die aber als rotbemalte Feinware überwiegend eine spezielles Produktspektrum umfasst.

Umbruch im späten 15. Jahrhundert

In Bamberg kam es um 1474 erneut zu einem Umbruch im Hafnergewerbe. 1474 explodierten die Ausgaben des städtischen Bauhofs für die Hafner. Etwa gleichzeitig kam es auch zu einer Verlagerung der Töpfer vom Unteren Sand in Bamberg in das Gebiet am oberen Sand vor der Stadtmauer – was eine Verlagerung in die Stadt hinein bedeutet.  Weitere Archivstudien in Bamberg mögen diese Entwicklung genauer beleuchten können, doch ergibt sich die Frage, inwiefern die Einführung der Glasur bestehende Werkstätten aus dem Geschäft drängte und inwiefern sich hier ein Vorsprung der Stadt gegenüber landsässigen Töpfern ergab. Problematisch oder auch symptomatisch? –  ist, dass die glasierte Keramik bei den bisher bekannten Töpfereien zu fehlen scheint.

Gab es  in Würzburg eine ähnliche Entwicklung?

Der 1474 gewählte Oberrichter Christoph Fuchs von Limbach setzte sich damals für die Interessen der landsässigen Handwerker gegenüber den städtischen Töpfern in Würzburg ein. Wenig früher gab es Auseinandersetzungen über die beruflichen Qualifikationen, wobei von handwerklichen Fähigkeiten nicht die Rede gewesen zu sein scheint  (Lippert 2023, 20ff.).

Identifikation von gelbem und weißem Geschirr

Im 18. Jahrhundert wurden in den Würzburger Schriftquellen innen glasiertes gelbes Geschirr und „weißes Geschirr“,” hergestellt aus weißer Tonerde“ genannt. 1791 ist von Keramik die Rede, das „außen weiß sei. Gemeint ist damit wohl eine Ware mit weiß-beigem Scherben, die innen häufig schwarz glasiert ist. Die gelbe Ware, die  „nach unterländischer Art und Handwerksordnung“ hergestellt sei, ist wohl als die regional gängige oxidierend gebrannte gelb glasierte Hafnerware zu klassifizieren.

Archäologisch ist aus dieser Zeit wenig bearbeitet, aber der regionale Museumsbestand, etwa aus Ebern, umfasst zahlreiche Gefässe. Der Bestand wäre darauf zu sichten, ob sich diese Differenzierung nachvollziehen lässt. Auf den ersten Blick fällt ein großer Bestand an grün glasierten Keramik auf, der sich in den Würzburger Quellen nicht widerzuspiegeln scheint.

Westerwälder Einwanderer

Seit dem 17. Jahrhundert wurde in der nördlichen Oberpfalz insbesondere in Creußen Steinzeug nach Westerwälder Vorbild produziert. Archäologische Funde und schriftliche Quellen belegen eine Steinzeugproduktion seit dem späten 18. Jahrhundert auch im ritterschaftlichen Rentweinsdorf.  Obwohl in den Museumsbeständen der Region Steinzeug eine große Rolle spielt, scheint es in den Auseinandersetzungen um Marktzugänge, die im späteren 18. Jahrhundert wieder verstärkt aufleben, keine Rolle gespielt zu haben.

Fazit

Die Bearbeitungen der Geschichte der Hafner in den Hassbergen von Inge Lippert und zuvor schon der Hafner im Hochstift Würzburg  sind wichtige Arbeiten zur Wirtschaftsgeschichte des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit und bieten aktuellen Forschungen in der Region wichtige Ansatzpunkte. Sie lassen zudem den Wunsch entstehen, auch die Bamberger Überlieferung zu Hafnerinnen und Hafner systematischer aufzuarbeiten, als uns dies von archäologischer Seite aktuell möglich erscheint.

Literatur

  • Hauser 1984: G. Hauser, Beiträge zur Erforschung hoch- und spätmittelalterlicher Irdenware aus Franken. Beih. ZAM 3 (Köln, Bonn 1984)
  • Hembach 2003: T. Hembach, Die Ausgrabung in der Domerschulstraße in Würzburg – 1300 Jahre Stadtgeschichte (Diss. Bamberg 2003)
  • Lippert 2023: I. Lippert, das Hochstift Würzburger Hafnerhandwerk 1455-1802. Mainfränkische Studien 92 (Neustadt a.d. Aisch 2023).
  • Lippert 2025: I. Lippert, Zum frühneuzeitlichen Hafnerhandwerk in der nordbayerischen Region Hassbergen. Ein Überblick anhand von Schriftquellen (Würzburg 2025)
  • Lobbedey 1968: U. Lobbedey, Untersuchungen mittelalterlicher Keramik vornehmlich in Südwestdeutschland. Arbeiten zur Frühmittelalterforschung 3 (Berlin 1968).
  • Losert 1993: H. Losert, Die früh- bis hochmittelalterliche Keramik in Oberfranken. Zeitschrift für Archäologie des Mittelalters, Beiheft 8 (Köln 1993).
  • Löw 1993: L. Löw-Kopf, Funde aus einem Töpferofen um 1500 in Bamberg. NEARCHOS 1, 1993, 143–154.
  • Löw 2005: L. Löw, Keramik des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit aus dem westlichen Oberfranken (Bamberg 2005). – https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/63
  • Michl 2015: E. Michl, Castellum, Curia, Palatium?! Die mittelalterliche Besiedlungsgeschichte eines mainfränkischen Zentralortes auf dem Kapellberg bei Gerolzhofen. Bamberger Schriften zur Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit 5 (Bonn 2015).
  • Staudenmaier 2008: J. Staudenmaier, Zur Implementation frühneuzeitlicher Handwerksordnungen : Das Beispiel der Bamberger Hafnerordnung von 1582. In: M. Häberlein (Hrsg.), Bamberg in der frühen Neuzeit. Neue Beiträge zur Geschichte von Stadt und Hochstift. Veröffentlichungen des Stadtarchivs Bamberg Bd. 11 (Bamberg 2008) 49–76.
  • Schreg 1997: R. Schreg, Keramik aus Südwestdeutschland. Eine Hilfe zur Beschreibung, Bestimmung und Datierung archäologischer Funde vom Neolithikum bis zur Neuzeit. Lehr- und Arbeitsmaterialien zur Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit (Tübingen 1997).
  • Schreg 2012: R. Schreg, Keramik des 9. bis 12. Jahrhunderts am Rhein. Forschungsperspektiven auf Produktion und Alltag. In: H. Pantermehl/L. Grunwald/R. Schreg (Hrsg.), Hochmittelalterliche Keramik am Rhein. Eine Quelle für Produktion und Alltag des 9. bis 12. Jahrhunderts. RGZM-Tagungen 13 (Mainz 2012) 1–19.
  • Dix/ Jakob/ Funke/ Schreg, in Vorber.: Birkenrod und Rambach. Beobachtungen an zwei Wüstungen im Steigerwald. AMANZdokumente (Bamberg 2026). – https://fis.uni-bamberg.de
  • Vychitil 1991: P. Vychitil, Keramik des 8. bis 13. Jahrhunderts aus Siedlungen am Maindreieck. Beiträge zur Anwendung quantitativer Methoden. Antiquitas, Reihe 3, Abhandlungen zur Vor- und Frühgeschichte, zur klassischen und provinzial-römischen Archäologie und zur Geschichte des Altertums 31 (Bonn 1991).

 

Der Blogpost ist ursprünglich auf AMANZnotozblog erschienen: https://amanzblog.hypotheses.org/1556 

 

Mittwoch, 15. Juli 2026

Abwicklung des Denkmalschutzes in Niedersachsen - Petition unterschreiben!

Aktuell laufen in vielen Bundesländern Bemühungen zur Novellierung der Denkmalschutzgesetze. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern waren jüngst Thema hier auf Archaeologik (22.6.2026). Das sind aber bei weitem nicht die Einzigen. Die Gelegenheit scheint günstig unter dem Schlagwort der Entbürokratisierung und zur Wirtschaftsförderung den Denkmalschutz faktisch zu eliminieren.

Ganz besonders übel sind die Pläne in Niedersachsen. Hier soll die Fachbehörde - und damit die wissenschaftlich fundierte Expertise - komplett aus den Genehmigungsverfahren herausgenommen werden. Wie schon in Nordrhein-Westfalen und Hessen möchte man die Entscheidungen auf die Untere Denkmalschutzbehörde, also die Kommunen verlagern. Dort sind aktuell gar nicht die personellen und fachlichen Kapazitäten vorhanden, diese Aufgaben mit der vollen Verantwortung zusätzlich zu übernehmen.



 

Bodeneingriffe sollen künftig vollständig ohne Genehmigungen auskommen, lediglich auf bereits bekannten Fundstellen könnten von den Laien der UD (nur wenige Kommunen verfügen über Stadt- oder Kreisarchäologien) Auflagen für Notgrabungen gemacht werden. Aktuell gilt in Niedersachsen das deklaratorische (nachrichtliche) Prinzip, was bedeutet, dass eine Fundstelle, die bestimmte Kriterien erfüllt, automatisch unter den gesetzlichen Schutz fällt. Die Erfassung bekannter Bodendenkmale in einer Liste oder einem Inventar ist eben nur nachrichtlich und dient vor allem einer besseren Planungssicherheit. Das bedeutet, dass aktuell Zufallsfunde unter Schutz stehen und gegebenenfalls bei einer kurzfristigen Entdeckung entsprechend reagiert werden muss. Im aktuellen Verfahrensablauf bietet eine fachliche Stellungnahme und ggf. Beauflagung zu einem Bauantrag  vorab auch eine Einschätzung, welches Risiko einer Neuentdeckung und ggf. einer Umplanung oder Bauverzögerung besteht. Das geht nur, wenn im Vorfeld einer Baugenehmigung ausreichend Fachexpertise vorhanden ist, die zwar keineswegs alle Fundstellen vorhersagen kann, die aber aus der Kenntnis früherer Funde, typischer Fund- und Erhaltungsbedingungen und auch der schriftlichen Quellen eine Einschätzung abgeben kann, inwiefern an einer bestimmten Stelle mit Funden zu rechnen ist. Zunächst lästig erscheinende Genehmigungsverfahren, eventuell sogar mit klärenden Sondagen bieten den Bauherren eben auch Planungssicherheit. Offensichtlich wird in Niedersachsen darauf spekuliert, dass ohne vorherige Einschaltung von Fachexpertise neue Funde übersehen oder gar verheimlicht werden. Eine Verlagerung auf die UD und die weitgehende Freistellung von Genehmigungen bedeutet entweder ein Inkaufnahme erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit oder ein ignorantes Schulterzucken ob des Kulturgut- und Quellenverlustes.

Tatsächlich sollen Erdarbeiten in Niedersachsen künftig nur noch dann genehmigungspflichtig sein, wenn die Flächen bereits im offiziellen Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind.  Das ist die Abwendung vom deklaratorischen Prinzip hin zum so genannten konstitutiven Prinzip, bei dem in einem bürokratischen Akt ein Denkmal erst zum Denkmal erklärt werden muss. Da die meisten Bodendenkmale naturgemäß noch unentdeckt im Boden liegen und folglich nicht in einem Verzeichnis stehen können, entfällt für diese Flächen jeder Schutz und auch jede Möglichkeit der Notgrabung. Archäologische Stätten könnten bei Bauprojekten zerstört werden, bevor man überhaupt von ihrer Existenz erfahrt. Das ist geplanter Totalverlust, nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die Gemeinden, deren Identität und Attraktivität.
Spätestens damit zeigt sich, dass diejenigen, die den bisherigen Gesetzesentwurf konzipiert haben entweder inkompetent sind oder kein Interesse am Schutz archäologischer Denkmäler haben.

Die Landesregierung stellt ihren Gesetzesentwurf unter die Überschrift „Einfacher. Schneller. Günstiger“, was sich in diesem Falle als unverantwortliches Gedröhne entpuppt, denn die tatsächlichen Folgen einer Umsetzung des Gesetzes würden die Lage vielmehr komplizierter, bürokratischer und finanziell unkalkulierbar machen. Dem scheint sich die Landesregierung aber durchaus bewusst, denn gleichzeitig möchte man das Denkmalschutzgesetz immer dann generell außer Kraft setzen, wenn es wirtschaftlich unzumutbar erscheint, nicht mehr nur für private Investoren, sondern auch dann, wenn die öffentliche Hand knapp bei Kasse ist. Und da das derzeit ja der Fall ist, bräuchte man das Gesetz gar nicht mehr zu beachten.

Die Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) in den niedersächsischen Landkreisen und Kommunen sollen Verfahren zur Bodendenkmalpflege künftig ohne weitere Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) entscheiden dürfen. Wie in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern ist das eine zusätzliche Belastung der Kommunen, die ohnehin schon völlig überlastet sind. Die Staatskanzlei tut dabei so, als ob die Kommunen hier den Wunsch nach mehr eigener Verantwortung vor Ort hätten. Eine Umfrage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter den Unteren Denkmalschutzbehörden in Niedersachsen zeigt, dass dies keineswegs der Fall ist.

Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich aktuell in der Anfangsphase (Verbandsbeteiligung / Anhörungsverfahren). Der Gesetzentwurf steht noch nicht im Parlamentssystem des Landtags online, sondern wurde bisher nur in seinen Kernpunkten durch die Pressestelle der Staatskanzlei veröffentlicht. Nun können betroffene Verbände, Kommunen, Kirchen und Fachorganisationen (wie Archäologenverbände oder Denkmalschutzstiftungen) in den kommenden Wochen offizielle Stellungnahmen einreichen .

Die Aushebelung der Fachkompetenz ermächtigt Politik und Wirtschaft willkürlich mit denkmalpflegerischen Massnahmen umzugehen und schafft das Risiko einer politischen und wirtschaftlichen Einflussnahme, wie man das aus korrupten Staaten und Bananenrepubliken kennt. Das ist die Art von Politik, die ihr Vertrauen verspielt und Wähler den demokratiefeindlichen Rattenfängern zutreibt. 

Das neue Gesetz kommt der staatlichen Verantwortung nicht gerecht und lässt auch wirtschaftliche Schäden erwarten. Der Verzicht auf Ausgrabungen bedeutet Nicht nur den Verlust historischer Quellen und von Kulturerbe, sondern auch das Ende zahlreicher Grabungsfirmen,  denn auch die Verursacherprinzip wird hier ausgehebelt. Wenn wirtschaftliche und Zumutbarkeit zu weit gefasst wird, wird es auch fraglich sein, ob eine Ungleichbehandlung der Bauträger eine Finanzierung über das Verursacherprinzip überhaupt noch erlaubt. Dann müsste wohl das Land entsprechend eine Finanzierung bereitstellen und die erhofften Spareffekte blieben wohl aus.



Reaktionen und Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz warnt eindringlich vor einem „politischen Kurswechsel mit gravierenden Folgen“. Unter dem Vorwand, Bürokratie abzubauen und das Bauen zu beschleunigen, werden fachliche Standards gezielt abgesenkt. Die Stiftung kritisiert, dass durch die Schwächung der Fachbehörden die historische Identität von Städten, Dörfern und Kulturlandschaften in ganz Niedersachsen akut bedroht ist.  Nachdem vorab einige der Pläne durchgesickert waren, hat die Stiftung im Juni 2026 eine repräsentative Umfrage unter den Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) in Niedersachsen durchgeführt. Die Ergebnisse widersprechen der Argumentation der Landesregierung deutlich:  Das Ministerium behauptet, die Einbindung des Landesamtes für Denkmalpflege (NLD) würde Bauprozesse unnötig in die Länge ziehen. Die Umfrage zeigt jedoch, dass r:und 45 % aller denkmalrechtlicher Verfahren in Niedersachsen nur zwei bis vier Wochen dauern und damit überdurchschnittlich schnell sind. 
Fast die Hälfte der Kommunalbehörden gab an, dass das NLD Prozesse eben nicht blockiert, sondern die Verfahren qualitativ und zeitlich voranbringt. Drei Viertel der niedersächsischen Kommunalbehörden bewerten ihre eigene Arbeitslast schon jetzt als hoch oder extrem hoch. Wenn diese nun – wie im Entwurf geplant – komplexe facharchäologische Entscheidungen ganz ohne die Hilfe des Landesamtes treffen müssen, droht den lokalen Ämtern der administrative Kollaps. 

Erste Medienberichte  erkennen richtig, dass die Landesregierung den Denkmalschutz massiv "stutzt". Dass Kommunalpolitiker teilweise sogar die komplette Abschaffung des Landesamtes forderten, zeigt, unter welchem wirtschaftlichen Druck die Denkmalschutz-Strukturen in Niedersachsen stehen. 


Petition

Am 14.7 startete ein Bündnis der niedersächsischen Kommunalarchäologinnen und Kommunalarchäologen in einem gemeinsamen Aufschlag und in Kooperation mit der Archäologischen Kommission für Niedersachsen  und den in Niedersachsen tätigen archäologischen Fachfirmen eine Online-Petition an den Niedersächsischen Landtag gegen die geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes:


Die Petition weist darauf hin, dass der Verlust einer archäologischen Fundstelle unumkehrbar ist.
"Durch eine Änderung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch etwa 15 Prozent der archäologischen Kulturdenkmale in Niedersachsen wirksam geschützt. Für alle anderen Flächen, einschließlich der mehr als 130.000 bereits bekannten Fundstellen, würde das bedeuten: Selbst wenn offensichtlich mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen ist – etwa in mittelalterlichen Innenstädten oder auf Plätzen mit zigtausenden Oberflächenfunden – könnten Erdarbeiten zukünftig ohne Genehmigung und damit ohne Voruntersuchung oder archäologische Begleitung durchgeführt werden. Unser archäologisches Kulturerbe wäre damit in akuter Gefahr. Spektakuläre archäologische Neuentdeckung im Rahmen von archäologischen Ausgrabungen würden damit der Vergangenheit angehören. Den Denkmalschutzbehörden wären schlichtweg die Hände gebunden! Wenn überhaupt, könnten sie erst einschreiten, wenn es faktisch schon zu spät ist, nämlich wenn die Bagger schon rollen und Funde zum Vorschein kommen. Die erwartbare Konsequenz sind sofortige Baustopps mit langwierigen Verzögerungen, juristisches Tauziehen und horrende Mehrkosten." 


Wichtig ist auch der Hinweis, dass die geplanten Änderungen auch das faktische Aus für Verursachergrabungen wären und dass damit hunderte Arbeitsplätze der Angestellten von archäologischen Fachfirmen und deren Familien in Gefahr sind. Darüber hinaus werden auch andere mittelständische Unternehmen wie Verlage, Restaurierungsbetriebe, Vermessungsbüros und Labore sowie Museen die fatalen Folgen dieses Gesetzes zu spüren bekommen.
Ein weiteres wichtiges Statement in der Petition betrifft die Rolle des Staats als Vorbild. „Durch die geplante Änderung des § 7 NDSchG sollen sich die Kommunen künftig mit Verweis auf „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ herausreden können. Wo die Grenzen der Zumutbarkeit liegen, wird dabei bewusst offen gelassen.“ Das Bündnis  sieht zurecht Archäologie als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wobei dem Staat eine Vorbildfunktion zukommt.  
„Unser unwiederbringliches Kulturerbe darf nicht hinter kurzfristigen finanziellen Vorteilen zurückstehen!“

weitere Links zu Niedersachsen

Montag, 22. Juni 2026

Trend nach unten - Denkmalschutzgesetze als Belastung der Kommunen am Limit

In Nordrhein-Westfalen und in Hessen sehen Novellierungen des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes vor, dass Verantwortungen nach unten an die Kommunen abgegeben werden soll. Das schwächt die Fachkompetenz in den Genehmigungsverfahren. Wahrscheinlich ist genau dies die Absicht dahinter.

Nordrhein-Westfalen 

Zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen hat die DGUF explizit Stellung bezogen - und dabei auch die einschlägigen Dokumente des laufenden Gesetzgebungsverfahren gesammelt.

Die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes stecken dabei im „Dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften“, das darauf zielt, eine Beschleunigung und Deregulierung von Bauverfahren durch Bürokratieabbau, Digitalisierung und den Wegfall von Prüfschritten zu erreichen.

Der Kern der Gesetzesnovelle (Drs. 18/17474) ist die vollständige Verlagerung der Entscheidungsfreiheit auf die kommunale Ebene (die Unteren Bauaufsichts- und Denkmalbehörden) bei gleichzeitiger Entmachtung der wissenschaftlichen Fachämter. Die Entscheidung wo und wie eine Grabung durchgeführt wird, kann künftig fast vollständig von fachlichen Laien getroffen werden. Zwar müssen die Denkmalfachämter zwar weiterhin über ein denkmalrelevantes Vorgehen durch die Untere Denkmalbehörde informiert werden und sie dürfen sich zum Vorhaben auch äußern, einen Einfluß auf die Entscheidung hat das aber gar nicht.  Anläufe, die Entscheidungen den  Kommunen aufzubürden, gab es schon öfters, wobei in NRW bei der letzten Novellierung vor erst 4 Jahren unter derselben zuständigen Ministerin die Führung der archäologischen Denkmalliste "mangels Kompetenz" von den Kommunen auf das Denkmalfachamt übertragen wurde. 

Gleichzeitig werden in NRW die Bearbeitungsfristen halbiert. Zeit für qualifizierte Stellungnahmen bleibt kaum noch - und bei einer Fristüberschreitung gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

Nicht nur die DGUF kritisieren das Vorhaben, sondern auch Umweltverbände und Architekten, wie auch die Kommunen und natürlich die Opposition.

Die Kommunen sehen in der Reform keine echte Entlastung, sondern eine Verlagerung von Konflikten und Arbeitsaufwand auf die lokale Ebene, während gleichzeitig das fachliche Schutzniveau der Denkmäler sinkt. Sie wehren sich dagegen, dass die fachliche Expertise der Landschaftsverbände (LVR und LWL) beschnitten und rechtlich abgewertet werden soll. Sie betonen, dass kleinere kommunale Untere Denkmalbehörden diese fachliche Detailprüfung (besonders in der Archäologie und Bodendenkmalpflege) gar nicht alleine leisten können. Den Städten und Gemeinden fehlen schlichtweg die Fachleute, um komplexe denkmalrechtliche Bewertungen eigenständig und fundiert durchzuführen. Eine Kompetenzverlagerung wird daher als reine "Verschiebung der Verantwortung" nach unten kritisiert. Wenn Kommunen ohne ausreichende fachliche Rückendeckung der oberen Denkmalschutzbehörden entscheiden müssen, befürchten sie zunehmende Rechtsunsicherheit durch eine Flut von fehlerhaften Bescheiden, Klagen von Bauherren und langwierigen Gerichtsprozessen. Das konterkariert das eigentliche Ziel der Verfahrensbeschleunigung. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass den Behörden deutlich weniger Zeit für Prüfungen und Stellungnahmen bleibt. Die Kommunen bemängeln, dass dieser künstliche Zeitdruck bei gleichzeitiger Mehrbelastung zu einem "Qualitätsabfall beim Schutz des kulturellen Erbes" führt.

Hessen 

Während NRW versucht, Denkmalschutzprüfungen zu überspringen (durch Kenntnisgabe statt Genehmigungspflicht), setzt Hessen auf ein normales Verfahren, zwingt die Behörden aber mit der drohenden automatischen Genehmigung (Genehmigungsfiktion) nach exakt 3 Monaten zu maximalem Tempo. Der Hessische Landtag hat das neue Denkmalschutzgesetz am 10. Juni 2026 in zweiter Lesung final verabschiedet. Die Novelle tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Die kommunalen Unteren Denkmalschutzbehörden entscheiden Standardfälle künftig auch in Hessen autark. Die übergeordnete Landesdenkmalpflege wird auf Kernbereiche wie das UNESCO-Welterbe beschränkt.

In Hessen soll die Denkmalfachbehörde trotz eingeschränkter Kompetenzen mehr Ressourcen für die Erforschung und Sicherung von Bodendenkmälern erhalten. Diese zusätzlichen Mittel und Stellen sind jedoch nicht für das operative Geschäft, sondern für die übergeordnete Forschung, landesweite Dokumentation, Digitalisierungsprojekte und die Sicherung von Großprojekten (wie dem UNESCO-Welterbe) gedacht. Das ist nicht als Forschungsförderung zu verstehen, sondern soll die Landesarchäologie vor allem stärker digitalisieren, um zentrale Daten schneller digital zur Verfügung zu stellen und so die kürzeren Fristen der Genehmigungsverfahren einzuhalten. Die zusätzlichen Landesressourcen verbleiben in der Landesbehörde. Bei den Unteren Denkmalschutzbehörden der Städte und Kreise kommt davon kein Personal an. Da das neue Gesetz den Kommunen die Alleinentscheidung im Alltag überträgt, müssen nun kommunale Mitarbeiter die Anträge final bewerten und rechtssicher innerhalb der 3-Monats-Frist bescheiden.  
Hessen investiert zwar in seine eigene wissenschaftliche Infrastruktur, verweigert den Kommunen aber gleichzeitig den finanziellen Ausgleich für deren personellen Mehraufwand im alltäglichen Genehmigungsverfahren. Das ist keine Besonderheit des Denkmalschutzes, sondern seit jahren das gängige Muster, dass unbequeme Aufgaben nach unten in die Kommunen verlagert werden, ohne dass auch dafür gesorft wird, das dort die finanziellen und personellen Kapazitäten vorhanden sind. Also muss dort gespart werden, wo es denn Alltag der Leute am meisten betrifft. Wahrscheinlich ist das der Hauptgrund, dass derzeit so viele populistische Parolen hören wollen.


Bayern

Auch in Bayern gab es diesbezüglich bereits eine Gesetzesänderung. Das laut bayerischer Staatsregierung (CSU/Freie Wähler) "modernste Denkmalschutzgesetz Deutschlands" verfolgt das Ziel der „Modernisierung und Entbürokratisierung“. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst formuliert dies so:

"Mit der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird die Denkmalpflege modernisiert und von überflüssiger Bürokratie entlastet – bei gleichbleibend hohem Schutz unseres kulturellen Erbes.
Unter dem Leitspruch „Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren“ wird die Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesdenkmalrat moderner, effizienter und bürgernäher gestaltet. Dazu werden insbesondere Regelungen abgeschafft, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, und durch flexiblere und praxistauglichere Verfahren ersetzt" (Quelle).

In Bayern liegt die Entscheidungsgewalt im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren (Art. 6 BayDSchG) traditionell schon bei den Unteren Denkmalschutzbehörden (Landratsämter/kreisfreie Städte) im Benehmen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD). Die Schwächung des Fachamtes erfolgt hier nicht primär durch die Abschaffung des Einvernehmens, sondern durch den vollständigen Wegfall von Erlaubnispflichten. Ein Katalog erlaubnisfreier Maßnahmen lässt auch im Bereich von Bodendenkmälern beispielsweise so ziemlich alle Arten von Leitungen ohne Genehmigung und Meldung zu. 

"Kommunen am Limit"

Die Verlagerung von Kompetenzen nach unten ist genau das, was die Kommunen beklagen. Das sind Aufgaben, die für sie steigenden Personalbedarf in der verwaltung begründen. Soll das Ganze von kommunaler Seite rechtssicher sein, benötigt es hier Fachpersonal. Das dürfte augenblicklich schwer zu bekommen sein und ist ein Kostenfaktor.

Die Belastung der Kommunen ist - unabhängig vom konkreten Fall des Denkmalschutze - ein wesentlicher Faktor für die Unzufriedenheit im Lande und ein Wegbereiter für Populisten. Der Trend nach unten scheint nicht nur im Hinblick auf den Denkmalschutz kontraproduktiv, sondern weit darüber hiinaus.

Just heute, 22.5.2026 veranstalten die Kommunen, initiiert vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte und Gemeindebund den Aktionstag am Limit:

Die Kommunen  

"haben immer mehr gesetzliche Pflichtaufgaben, die auch immer teurer werden. Das Problem: Bund und Länder legen die Aufgaben fest, sorgen aber nicht dauerhaft für ausreichende Finanzierung. Das Ergebnis: Das allermeiste Geld, das die Kommunen zur Verfügung haben, müssen sie für diese Pflichtaufgaben ausgeben. Für die so genannten „freiwilligen Aufgaben“, aber auch den laufenden Verwaltungsbetrieb ist immer weniger Geld da." 

"Ab sofort muss gelten: Wer bestellt, bezahlt auch. Alle Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen übertragen, müssen ausreichend finanziert sein. Ohne vollständige Gegenfinanzierung rutscht die kommunale Ebene nur weiter ins Defizit."

Die Überlegungen zur 'Vereinfachung' des Denkmalschutzes scheinen das wiederum nicht zu bedenken. Sparen auf Kosten anderer - und auf Kosten der Vergangenheit.









Samstag, 20. Juni 2026

Die Archäologie in Berlin vor der Abwicklung

Am 17.06.2026 hat der Fakultätsrat der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin entschieden, dass das Institut für Archäologie im Rahmen von Kürzungsmaßnahmen mittelfristig, d.h. Mitte der 30er Jahre, geschlossen werden soll. 

Das Institut für Archäologie an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) umfasst das Winckelmann-Institut (Klassische Archäologie) und die Archäologie und Kulturgeschichte Nordostafrikas. Die klassische Archäologie ist seit 1810, der Eröffnung der Berliner Universität Teil ihres Fachspektrums. Eng verbunden mit der Berliner Antikensammlung und den großen deutschen Ausgrabungen im Mittelmeerraum war das Institut und seine Professoren eine prägende Kraft in der Forschungsgeschichte der deutschen klassischen Archäologie.

Der Vorschlag zur Schließung soll im Herbst 2026 in der Sitzung des Akademischen Senats zur finalen Abstimmung vorgelegt werden. Im Anschluss werde ein Prozess zur „Neuaufstellung der Archäologie“ eingeleitet. Ein Konzept dafür liege zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor; es bleibe „ein Versprechen auf die Zukunft, für das es bis auf weiteres keine strukturellen Garantien gibt“. 

Die HU erklärt in ihrer Pressemitteilung:

„Daher hat das Präsidium der Humboldt-Universität entschieden, dass ab Herbst 2026 das Konzept für ein neues „Institut für Altertumswissenschaften“ (Arbeitstitel) entwickelt werden soll. Dieses soll ab Mitte der 2030er Jahre geschaffen werden und nach derzeitigem Planungsstand des Präsidiums bis zu zwei Professuren mit einer Denomination aus der Archäologie enthalten. Dazu kommen, je nach inhaltlicher Ausarbeitung des künftigen Konzepts, weitere Professuren zum Beispiel aus der Klassischen Philologie. Die Konkretisierung der Planung für das neue Institut hängt von der Zustimmung der Gremien der Humboldt-Universität zu Berlin ab.“
Die Website des Instituts für Archäologie, das nebeb der klassischen Archäologie auch due Archäologie und Kulturgeschichte, also mehr oder weniger die Ägyptoligie umfasst, listet aktuell 6 Professuren, von denen bestenfalks 2 erhalten bleiben sollen. Heutzutage zur Absicherung plötzlicher Ausfälle ein Fach mit mindestens zwei Professoren vertreten sein sollte, wird deutlich, dass hier die fachliche Breite vollständig aufgegeben wird. Damit gehen unzählige Themen und Forschungkompetenzen verloren und für studierende wird der Ausbildungsstand auch unattraktiv. In der nächsten Sparrunde entstehen dadurch neue Argumente und Potenziale zum weiteren Einstampfen.
Das ist ein wohl bekannter Mechanismus - und oft wohl auch Strategie. Überlegungen, auch alte Institute zu modernisieren und umzustrukturieren und Denominationen von Professoren vielleicht auch anzupassen sind, zunächst einmal nicht von der Hand zu weisen, aber gerade bei einer inhaltlichen Ausdifferenzierung der Wissenschaften ist es absolut kontraproduktiv, dass hier derart enorme Streichungen erfolgen sollen. Die offizielle Reihenfolge, erst Schließung, dann Nachdenken über die Zukunft zeugt von einer erschreckenden Arroganz und Unsachlichkeit.

Die HU hat im übrigen in den letzten Jahren schon einige Archäologien neu aufgestellt. Von der ur- und frühgeschichtlichen Archäologie oder einer Stiftungsprofessur für ostmitteleuropäische Archäologie ist nichts übrig geblieben. Das Sterben der Archäologie an der HU ist nichts Neues, sondern ein schon lange laufender schleichender Prozess.

Leider ist es der Politik schwer zu vermitteln, dass in einer Stadt/ einem Bundesland oder auch einer Region Fächer doppelt vertreten sind. Universitäten werden gerade in den Geisteswissenschaften nur noch als Schule gesehen, in denen man ein Fach berufsqualifizierend mit festgelegten Modulen lernt. Der Aspekt der Forschung geht dabei völlig unter. 

Die HU selbst veröffentlichte eine Pressemitteilung mit dem Titel „Einsparvorgaben erzwingen Neuaufstellung der Archäologie“. 

Reaktionen des Fachs: Protest und Trauer

Das Winckelmann-Institut / Klassische Archäologie / HU Berlin, Lehrbereich für Klassische Archäologie, bezeichnete den 17.06.2026 als „dunklen Tag in der Geschichte des Instituts für Archäologie“ und als „Beendigung einer über 200-jährigen Tradition“. In Social-Media-Posts dokumentiert das Institut symbolische Protestaktionen: u.a. eine Grabstein-Inszenierung mit dem Datum 17.06.2026 und einen Sarg mit der Aufschrift „ARCHÄOLOGIE R.I.P.“. 


Parzinger betont, Archäologie sei „gerade in Zeiten wirtschaftlicher Not und sozialer Unsicherheit besonders wichtig“. Auch Daniel Zuchtriegl,, solidarisierte sich und sprach von „academic cannibalism“.

Parzingers These lässt sich jedoch weiter spinnen.  Der Erfolg geschichtsvergessener Populisten hat letztendlich auch damit zusammen, dass ein Geschichtsbewusstsein und klassische Bildung zunehmend verloren geht.  Dazu gehört auch, dass nur die historischen Wissenschaften inklusive der Archäologie zeigen können wie soziale Wandlungsprozess gemeistert werden können – und da stecken wir ja mittendrin Und viele sind damit überfordert.


Petition und Forderungen der Studierenden

Der Fachschaftsrat des Winckelmann Instituts hat unter dem Titel „Archäologie bleibt!“ eine Petition auf weact.campact.de gestartet. Die Forderungen lauten: 

1. Aussetzung des eingeleiteten Schließungsprozesses

2. Transparente Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen

3. Ernsthafte Prüfung von Alternativen zur vollständigen Aufgabe, insbesondere durch strukturelle Reformen oder Kooperationen

4. Klares politisches Bekenntnis des Berliner Senats zum Erhalt geisteswissenschaftlicher Kernfächer 

Der Fachschaftsrat verweist darauf, dass die Schließung Folge von Sparvorgaben des Berliner Senats sei: 8 Millionen Euro sollen an der Universität eingespart werden. Studierende sollen noch für rund zehn Jahre weiterstudieren können, die Folgen der Schließung seien aber bereits jetzt spürbar. 

Der Fakultätsratsbeschluss ist noch nicht final. Die Abstimmung im Akademischen Senat steht im Herbst 2026 an. Bis dahin mobilisieren Studierende und Fachvertreter weiter. Der FSR ruft auf: „Noch ist nichts verloren!“ 

Die Kampagne der Studierenden ist außerordentlich engagiert, bedient verschiedene Social Media Kanäle und war bisher auch im Medienecho durchaus erfolgreich. Der Link zur Petition könnte aber durchaus besser und unmittelbarer platziert werden. Da das Problem weniger an der Universität liegt - die ja irgendwie auf die Sparzwänge reagieren muss - erscheint mir die Petition zu kurz gegriffen. Parallel muss das Berliner Abgeordnetenhaus sensibilisiert werden. 

Die Versuche zur Rettung des Studiengangs Konservierung / Restaurierung / Grabungstechnik an der HTW Berlin haben mit dem Druck auf die Uni zu nichts weiterem geführt, als das eine Galgenfrist ein geräumt worden wäre. Der Studiengang ist keineswegs gerettet und eine sinnvolle Diskussion einer Zukunftsentwicklung findet nicht statt. Siehe dazu den DGUF-Newsletter Nr. 139 vom 31.05.2026

Der aktuelle Koalitionsvertrag der schwarz-roten Landesregierung in Berlin für die Jahre 2023–2026 trägt den nichtssagenden Titel „Das Beste für Berlin“ . Die wichtigsten Leitlinien und Maßnahmen im Bereich der Hochschul- und Universitätspolitik sind primär im Kapitel „Innovation, Wissenschaft, Hochschule und Forschung“ festgehalten: Die Koalition bekennt sich zur verlässlichen Finanzierung der Hochschulen und will langfristige Planungssicherheit und Inflationsausgleich bieten.

Die Abgeordneten der Berliner Regierungsparteien sollten wohl daran erinnert werden, dass sie Berlin den Status Berlins als führendem internationalen Wissenschaftsstandort sichern möchten. Für eine gute internationale Sichtbarkeit sind die an der HU vertretenden Archäologien unverzichtbar.

Eine kleine Nebenbemerkung (oder ungefragter Ratschlag): für die Sichtbarkeit der Kampagne wäre es hilfreich Information und vor allem auch Bilder unter einer CC Lizenz bereitzustellen. Der Eintrag zum Winkelmann Institut auf Wikipedia ist erbärmlich. unvollständig. Die Politik in Berlin möchte Wissenschaftskommunikation, Open Access und Digitalisierung fördern. Eine gut angelegte Protestkampagne Könnte hier ganz nebenbei zeigen, dass die Archäologie hier Potenziale hat und vorne mit dabei ist. Es steht nämlich zu befürchten, dass die Neurologie auf die Streichliste gekommen ist, weil sie doch als verstaubt und wenig zukunftsfähig angesehen wird. 

Erstaunlich und kontraproduktiv ist auch, dass die Streichungspläne ja genauso die Ägyptologie betreffen werden. Erfolgreich wird man nur sein, wenn die Fächer hier zusammen stehen.


Die Petition zum Unterschreiben:

Bitte unterschreiben

„Schließung des Instituts für Archäologie an der HU-Berlin“ weact.campact. - 

https://weact.campact.de/petitions/schliessung-des-instituts-fur-archaologie-an-der-hu-berlin





---

.

Dienstag, 16. Juni 2026

„Irgend‘n Pisser hat hier locker zwei Euro verloren!“ – Marcants problematische Schatzsuche

 Jutta Zerres


Einen launiger Samstagsausflug unternahm Politik-Influencer Marcant mit seinem Kumpel Vincent. Man wollte sich auf die Spuren der Vorfahren begeben und als echte Youtuber dokumentierte man die Aktion mit der Kamera.


Für alle, die sich jetzt fragen, wer Marcant und Vincent sind: Erstgenannter ist ein 24jähriger Jura-Student aus Frankfurt, der mehrere Socialmedia-Kanäle betreibt. Zunächst setzte er sich kritisch mit rechtsextremen Inhalten auf Tiktok und Youtube auseinander. Die große Resonanz im Netz begann, als er ab Anfang 2025 mit Kamera und Mikrofon bei Veranstaltungen der rechtsextremen Szene auftauchte, um Interviews mit Akteur*innen und Teilnehmer*innen zu führen. Er befragt sie nach ihren Motiven und Meinungen zu gesellschaftspolitischen Themen. Dabei bewahrt er stets eine freundlich-sachliche Haltung, hört zu, lässt ausreden, enthält sich jeder Belehrung, macht aber auch keinen Hehl aus seinem demokratischen Standpunkt. Die Zuschauer der teilweise millionenfach geklickten Videos erhalten einen ungefilterten Einblick in die Denkwelt der Protagonist*innen. Sie werden Zeugen wie sich so manche/r Gesprächspartner*in in Widersprüche verwickelt, bei der rationalen Begründung der eigenen Weltsicht ins Trudeln gerät und zuweilen sogar ins Nachdenken kommt. Ergänzt werden die Interviews mit nachträglich hereingeschnittenen Faktenchecks und humorigen Randbemerkungen. Vincent betreibt ebenfalls zwei YT-Kanäle und ist Marcants gelegentlicher Begleiter. 


Mit zunehmender Bekanntheit steigt der Argwohn gegenüber dem jungen Mann in der Szene. Veranstalter versuchen Gespräche zu unterbinden, Pöbeleien, Drohungen und auch tätliche Angriffe sind nicht selten. Die Abwehr zeigt deutlich, dass er einen Punkt trifft. Der junge Typ mit „credibility“ in der Altersgruppe transportiert demokratische Standpunkte genau dorthin, wo andere Akteure der Zivilgesellschaft schon längst nicht mehr angehört werden: In die rechtsextremen Bubbles der sozialen Medien. Marcants Engagement wurde jüngst von der Theodor-Heuss-Stiftung ausgezeichnet.


Umso bestürzender ist diese Aktion, die als „Saturday Sidequest“ auf einem YT-Nebenkanal veröffentlicht wurde. Ausgestattet mit einem Metalldetektor, einem Bauhelm (wozu?), Handschuhen, einer Kinderschaufel (!) und einer kleinen Spitzhacke kurven die beiden durch den ländlichen Raum südlich der oberfränkischen Stadt Hof (Eppenreuth, Oberkotzau) und suchen zunächst in einem Wald, später auf einem Spielplatz am Ufer des Untreusees.

Soweit die Ortsangaben aus dem Video Recherchen im Denkmalatlas Bayern erlauben, bewegten sich die beiden zwar nicht auf oder in der Nähe von ausgewiesenen Bodendenkmälern. Ihre Suche war daher nicht erlaubnispflichtig. Die Ausbeute an Fundmaterial aus der nicht besonders ernst betriebenen „Schatzsuche“ überrascht daher nicht: Metallschrott, Kronkorken, ein rostiger Nagel. Die Vorgehensweise hat zwar erkennbar (?) satirische Züge und ist gewollt dilettantisch, aber trotzdem macht mich die Sache sauer!

Spielplatz am Untreusee, einer der Schauplätze von Marcants  "Schatzsuche"
(
Foto: PantheraLeo1359531, CC BY-4.0 via WikimediaCommons


Der reichweitenstarke Influencer, der für viele besonders junge Menschen ein Vorbild ist, macht sich als Wochenendbelustigung auf die Suche mit einem Metalldetektor, um „Schätze auszugraben“. Der Jurastudent hat es versäumt, sich wenigstens grob mit dem Standpunkt der professionellen Archäologie zur Suche mit Metalldetektoren durch Laien zu befassen oder sogar einen Blick in das Bayerische Denkmalschutzgesetz zu werfen. Zumindest sagt er nichts dazu…

Auch der telefonisch kontaktierte Fachmann, Dr. Joachim Rother, ist in puncto Denkmalschutz ein Totalausfall (ab Min. 3:19). Der Historiker befasst sich im Schwerpunkt mit Kreuzzügen und Ritterorden und teilt sein Wissen ebenfalls auf Youtube (@mdval). Dieser habe recherchiert und könne erzählen, was man ausgraben könne.
Hätte er sich mal lieber mit dem Thema Denkmalschutz befasst und die beiden Suchtouristen informiert. Dabei muss er den Gesetzestext nicht auswendig aufsagen können, aber von einem Historiker kann man das bare Minimum erwarten: Das Wissen, dass archäologische Stätten keine Spielplätze für Schatzsucher sind und unsachgemäße Buddelei zum Verlust von wissenschaftlichen Erkenntnissen führt. Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden und auch strafrechtliche Belange berühren.

Auf seiner Homepage mdval.de wirbt Rother folgendermaßen: „Wissenschaft? Aber bitte richtig. Keine TikTok-Verschwörungen, kein Esoterik-Müll. MDVAL steht für historische Genauigkeit, Quellenkritik und eine Prise ironische Bodenhaftung. Ich arbeite mit aktuellen Forschungsergebnissen, kooperiere mit Unis, schreibe Fachartikel – und zerlege Desinformation mit Quellenstellen, nicht mit Gefühlen.“ Nun ja…

Die beiden Schatzsucher machen sich immer wieder über die rechte Szene und deren Germanen-Affinität lustig – versäumen es aber, das Problem auch deutlich anzusprechen. Die nicht zu verallgemeinernde, aber immer wieder festzustellende Affinität rechter Esoterik mit eigener Sondel-„Forschung“.


Links

 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: https://www.blfd.bayern.de/Über Marcant:Einige der Interviews:

Update vom 25.06.2026

Herr Rother kontaktierte mich am 21.06.2026 telefonisch und stellte in dem persönlichen Kontakt klar, dass im Video nur ein Auschnitt aus dem Telefonat zu sehen sei. Er betonte, dass er die beiden Schatzsucher sehr wohl über die denkmalschutzrechtlichen Gegebenheiten informiert habe; dieser Teil des Telefonats ist dann beim finalen Schnitt unter den Tisch gefallen. Vor diesem Hintergrund erscheint mir nun die Wortwahl "Totalausfall" ein wenig zu harsch.