Montag, 20. Juli 2026

Archäologie in Deutschland: Vom Umgang mit der Öffentlichkeit und den Social Media

Der folgende Post ist die Übersetzung eines englischen Beitrags, der schon vor 13 Jahren am 4. Juli 2013 unter Archaeology, the Public, and Social Media: Some New Insights from Germany. Journal of Community Archaeology and Heritage Blog 4.7.2013. - http://journalcah.blogspot.de/2013/07/archaeology-public-and-social-media.html publiziert wurde. Damals bin ich für den Blog des damals neuen Journal of Community Archaeology and Heritage um einen Beitrag zur Rolle der Social Media in der Fachpolitik gebeten worden. Der damalige Blogpost hat damals aktuelle Vorkommnisse als Ausgangspunk genommen, die ich auf Archaeologik thematisiert und als Basis für einige kritische Überlegungen genommen habe.
Die folgende deutsche Variante ist inhaltlich nur geringfügig überarbeitet, obwohl sich inzwischen eine Reihe neuer Beobachtungen machen lässt - etwa was die durchaus nicht unproblematische Rolle von Petitionen für Archäologie und Denkmalerhalt angeht.
Die aktuellen Bestrebungen zu fatalen Änderungen der Denkmalschutzgesetze in vielen Ländern zeigen, wie aktiell auch nach 13 Jahren das Thema noch immer ist. Die Änderungen in Bayern und Hessen haben kaum öffentliche Aufmerksamkeit gefunden. Hier benötigt es deutlich mehr Bewusstsein und politisches 



Aktuelle Fälle

Die Finanzkrise ab 2007 hat für die Archäologie und Kulturdenkmäler einige bedenkliche Bedrohungen geschaffen. Dies sind keineswegs Probleme, die nur die Länder betreffen, die unmittelbar von einer Staatsinsolvenz bedroht sind. Auch in Deutschland sind in den vergangenen Jahren einige Vorkommnisse zu vermerken, die zeigen, dass die Krise auch in jenen Ländern die historischen Kulturgüter bedroht, die wirtschaftlich noch vergleichsweise gut dastehen. Diese Krise der Denkmalpflege rührt nicht allein aus den allgegenwärtigen Etatkürzungen, sondern ebenso aus Umorganisationen der Denkmalpflege (egal ob durch Änderungen der Denkmalschutzgesetze oder durch interne Umstrukturierungen). Die Folge sind Beschädigungen des gesellschaftlichen Stellenwerts der Denkmalpflege, der Verkauf von Kulturgütern oder die politisch bestimmte Beschneidung der geschützten Denkmalobjekte.

Eine zweite Bedrohung kommt von den derzeitigen rechtspopulistischen/nationalistischen Bewegungen in verschiedenen Staaten, sei es in Ungarn, Polen, USA oder auch Dänemark, die wenig von Wissenschaft an sich halten und Geschichte gerne nach ihrem Weltbild manipulieren.

Einige dieser Entwicklungen waren auch Thema auf Archaeologik:
Es gibt gute Gründe, zu vermuten, dass solche Aktionen den öffentlichen Verwaltungen nicht helfen werden, die aktuelle Finanzkrise zu überwinden: Die Summen, die eingespart werden, sind vergleichsweise gering und werden die regionale Wirtschaft gewiss nicht stärken, eher im Gegenteil. Alle diese Vorgänge haben jedoch das Potential, schwere und irreparable Schäden am überregional bedeutenden Kulturerbe anzurichten.


Interne Verhandlungen
Wahrscheinlich gibt es zahlreiche Fälle, in denen es den staatlichen Denkmalpflegern gelungen ist, solche Bedrohungen im Wesentlichen durch interne Verhandlungen auf dem Dienstweg abzuwenden oder doch in ihren Auswirkungen einzudämmen. 2011 forderten mehrere Politiker in Bayern, dass mittelalterarchäologische Fundstellen von der Liste der geschützten Denkmäler gestrichen werden. Sie befürchteten ein Überhandnehmen des Denkmalschutzes und befürchteten wirtschaftliche Nachteile für ihre Region. Das Landesamt für Denkmalpflege reagierte unter anderem mit einer Podiumsdiskussion, zu der Fachleute geladen wurden, um die Bedeutung der Archäologie des Mittelalters öffentlich zu diskutieren. Dies wurde über die üblichen Kanäle der Denkmalpflege publiziert, eine weitergehende Einbindung einer breiteren Öffentlichkeit wurde jedoch nicht angestrebt. Die Strategie der internen Regelung war letztlich erfolgreich: Es wurde ein Kompromiss erzielt, bei dem Denkmäler der Archäologie des Mittelalters weiterhin unter Schutz stehen, auch wenn die Kriterien zur Unterschutzstellung überarbeitet wurden.

Der Gang an die Öffentlichkeit
In den vergangenen Jahren hat es zahlreiche Etatkürzungen und einschneidende Umorganisationen in der Denkmalpflege gegeben. Nur selten hat aber eine breitere Öffentlichkeit davon Notiz genommen, über einen engeren Kreis von Fachleuten hinaus wurde die Problemlage meist nicht kommuniziert. Über Jahre hinweg kam es so zu Mittelkürzungen, ohne dass wirksame öffentliche Kritik laut geworden ist. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurde der Etat der Denkmalpflege so ohne größere öffentliche Diskussionen von 35 Mio € im Jahre 1992 auf 10 Mio € 2012 gekürzt. Als die Braunkohleindustrie eine Stiftung für die Bodendenkmalpflege einrichtete, wurde dies mit großem Beifall begrüßt. Für die Braunkohle ist diese Stiftung ein hervorragender Deal, denn tatsächlich handelt es sich um kaum mehr als Symbolpolitik. 95% der Fundstellen werden nach wie vor unbeobachtet dem Braunkohlebagger überlassen (vergl. Archaeologik 14.6.2011).

In Brandenburg hat der Beschluß, das Landesdenkmalamt zu schließen lediglich in der Lokalpresse Erwähnung gefunden. Niemand unternahm einen Versuch, die Bürger dazu zu gewinnen, sich für ihr Kulturerbe und für die dringend benötigte Infrastruktur der Denkmalpflege einzusetzen (Archaeologik 18.3.2013).

Zu oft haben Denkmalpfleger und Beamte versucht, diese Probleme auf ihrem Dienstweg zu regeln, ohne die Öffentlichkeit zu beteiligen. Die Problematik ist schwierig und reicht weit zurück: Denkmalpflege ist eine hohheitliche Aufgabe - seit dem 19. Jahrhundert wurde sie von Staatlichen Denkmalschutzbehörden geregelt. Finanzielle und organisatorische Fragen wurden innerhalb dieser behördlichen Strukturen verhandelt. Eine öffentliche Beteiligung an beschränkt sich weitgehend auf öffentliche Stellungnahmen historischer oder archäologischer Gesellschaften, die aber häufig personell eng mit der Denkmalpflege verknüpft sind und deshalb kaum unabhängig agieren können. Verbeamtete Archäologen geraten hier leicht in einen Zwiespalt zwischen Fachinteressen und eingeforderter Loyalität ihrem Dienstherren gegenüber.


Eine Social Media Kampagne gegen Kürzungen in der Denkmalpflege

In Nordrhein-Westfalen wurden im März 2013 Finanzkürzungen angekündigt, die den derzeitigen Etat von 10 Millionen Euro auf 3,3 Mio 2014 und 0,00 € ab 2015 zusammenstreichen sollten. Wie schon erwähnt, hat der Etat 1992 noch 35,4 Mio Euro vorgesehen. Obwohl diese Streichungen nicht bedeuten, dass die Archäologie in NRW über gar keine Finanzmittel verfügt, da es maßgeblich die Landesverbände sind, in deren Händen die regional gegliederte Denkmalpflege liegt, lässt die Entscheidung der Landesregierung die Alarmglocken läuten. Hier würde ein Präzedenzfall geschaffen, dem andere Bundesländer folgen könnten, Zugleich zeigt es die erschreckende Gleichgültigkeit dem gesamten Kulturgut gegenüber, für das der Staat die Verantwortung wahrnimmt. Die Pläne zur Streichung der Landesgelder fielen just in eine Zeit, in der gerade ein neues Denkmalschutzgesetz vorbereitet wurde.

Jahrelang hat die Bodendenkmalpflege in NRW das Verursacherprinzip angewandt und jene für die Durchführung von Notgrabungen zur Kasse gebeten, deren Bauprojekte die archäologischen Quellen zerstören sollten. Ein Gerichtsentscheid stellte jedoch klar, dass dieser Praxis eine gesetzliche Grundlage fehlte. Der Gesetzesentwurf der neuen Landesregierung sah nun eine gesetzliche Regelung vor, die neben dem Verursacherprinzip auch das Schatzregal einführen sollte, wie es in den meisten deutschen Bundesländern inzwischen üblich ist. Gerade die Gesetzesnovellierung in Nordrhein-Westfalen ist wichtig, da das Land eines der größten in der Bundesrepublik ist und es reich and archäologischen Fundstellen ist. Die Regionen westlich des Rheins waren Teil der Römischen Reiches und weisen daher neben zahlreichen bedeutenden vorgeschichtlichen Hunderte von römischen Fundstellen auf.

Im Unterschied zu früheren Haushaltskürzungen, wie etwa in Brandenburg, gelangten diese durch eine online-Petition ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Die Initiative zu dieser Petition ging nicht von den Landesarchäologen aus, sondern von der DGUF (Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte), die sich als gesamtdeutsche Interessensvertretung des Faches versteht. Sie ist unabhängig von der nordrheinwestfälischen Landesarchäologie. Die Petition wurde am 24. März für die DGUF durch Frank Siegmund eingestellt. Innerhalb der ersten drei Tage kamen 3000 Unterschriften zusammen, am Ende haben mehr als 27.000 Interessierte unterschrieben. Als das Nachrichtenmagazin 'Spiegel' am 28. März über die geplanten Mittelstreichungen  berichtete, schnellten die Unterschriften in die Höhe. In der Folge verbreitete sich die Petition in den Social Media. Sie erregte Aufmerksamkeit bei Gruppen, die man normalerweise nicht mit einem speziellen Interesse an Archäologie und Geschichte verbinden würde: Video Gamer und Rock-Fans sprachen sich ebenso für die Archäologie aus, wie Burgenbesitzer.

Die NRW-Petition ist bezeichnend für die Veränderungen der Öffentlichkeitsarbeit, die sich aus der digitalen Medienrevolution ergeben. Nur 2000 der Unterschriften wurden auf Papier gesammelt - rund 300 davon wurden von Kölner StudentInnen (bei heftigem Regen) auf der Straße gesammelt. Beim Start der Petition gingen die Erwartungen auf einige Hundert Unterschriften, denen eine herkömmliche Pressemitteilung folgen sollte. Stattdessen kam das Internet in die Quere und überraschte die Organisatoren mit dem großen Erfolg. Auch die Politik wurde dadurch überrascht, die offenbar davon ausging, dass Archäologie und Denkmalpflege Einsparungspotential böten, bei denen kaum mit Reaktionen zu rechnen wäre. Angesichts des öffentlichen Aufschreis ruderten sie zurück, indem zunächst beteuert wurde, dass die Streichung des Denkmaletats eher ein Gedankenspiel, denn ein konkreter Lösungsvorschlag gewesen sei.


Übergabe der Unterschriften der DGUF-Petition an die Präsidentin des Landtags von NRW und den verantwortlichen Minister (@DGUF/Sven Evertz, by courtesy of DGUF)

Die Zeichnungsfrist der Petition endete am 23. Juni 2013. Zwei Tage später wurde die Unterschriftenliste von Vertretern der DGUF an Carina Gödecke, Präsidentin des nordrhein-westfälischen Landtags und an Michael Groschek, Landesminister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes überreicht. Die Aussagen der Politiker blieben unverbindlich, aber Gödecke betonte, die Botschaft sei angekommen (Pressemitteilung der DGUF als pdf).

Die Aufdeckung des Bibliotheksskandals in Stralsund

Ein anderer Fall der jüngeren Zeit zeigt die Möglichkeit, über die Social Media eine Öffentlichkeit für Belange des Kulturgüterschutzes zu gewinnen. In diesem Falle betraf dies nicht die Archäologie, sondern den Versuch, eine historische Gymnasialbibliothek des 16. Jahrhunderts zu verscherbeln. Der Beschluß die Bibliothek zu verkaufen wurde vom Stralsunder Stadtrat in geschlossener Sitzung im Juni 2012 gefasst. Wie bei einem archäologischen Befund macht die Einmaligkeit der Sammlung und ihre exakte Zusammensetzung den eigentlichen historischen Wert aus. Die Sache wurde durch den Historiker und Archivar Klaus Graf bemerkt und auf seinem Weblog Archivalia publik gemacht. Graf begann Fragen zu stellen und unermüdlich darauf aufmerksam zu machen, was in Stralsund gerade vorging. Auch hier wurde eine online-Petition gestartet, die letztlich 3600 Unterschriften erzielte, überwiegend von Mediaevisten, Archivaren und Historikern, aber auch aus der Region. Die Medien griffen den Fall auf und zwangen den Stadtrat letztlich dazu, wenigstens zu versuchen, den Verkauf, der weithin als illegal und unethisch erkannt wurde, rückgängig zu machen.

Schaffung einer Lobby für die Belange der Archäologie

Seit den Anfängen der Archäologie in Deutschland im 19. Jahrhundert, war diese das Interessenfeld der gebildeten Mittelklasse: Lehrer, Pfarrer und Offiziere führten als interessierte Laien - Profis gab es noch nicht - Ausgrabungen durch. Dieser Personenkreis, der sich in den Altertumsvereinen organisiert hatte, war in der deutschen Forschungslandschaft lange von entscheidender Bedeutung, da sie bisweilen gut in die Politik vernetzt waren. Archäologie war das Interesse einer eher kleinen gebildeten Schicht - das hat sich heute grundlegend verändert. Kulturgut und Geschichte ist kein Privileg mehr einer Oberschicht, sondern interessiert weite Kreise der Gesellschaft. Das mag zu einem gewissen Grad durchaus der Erfolg der Öffentlichkeitsarbeit von Archäolog*innen und Historiker*innen sein, vor allem aber popularisieren Filme oder Videospiele Archäologie. Die Motive "Schatz" und Fundfieber (die häufig von Archäologen selbst bedient werden) schaffen damit ein wenig realistisches Bild der Wissenschaft, das dem Publikum vor allem als Schatzsucherei erscheinen muss. 

Zukunftsperspektive

Heinz Günter Horn, früher im Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr in Düsseldorf zuständig für die Denkmalpflege hat jüngst das Fehlen einer Archäologie-Lobby beklagt. Tatsächlich haben die Facharchäologen nie probiert eine richtige Lobby aufzubauen (Vereine und Verbände können die breite Unterstützung aus der Öffentlichkeit nicht ersetzen, zumal sie in ihrer personellen Verknüpfung mit verbeamteten Archäologen nur bedingt politisch aktiv werden können). Öffentlichkeitsarbeit blieb auf gelegentliche Vorträge und die üblichen 'populären' Jahrbücher beschränkt, die für ein bereits interessiertes Publikum die wichtigsten Grabungen auflisten (da Fachzeitschriften kaum noch Grabungsvorberichte abdrucken, haben sich diese Jahrbücher allerdings trotz ihres populären Anspruchs zu einem wesentlichen Element der internen Wissenschaftskommunikation entwickelt). Was dem Publikum vermittelt wird, sind neue Funde, ohne dies in einen weiteren Kontext einzuordnen. Um aber eine Lobby für Archäologie zu schaffen, muss vor allem deren Quellenwert für das Verständnis der Vergangenheit vermittelt werden. Archäologische Arbeitsweise, Methode und vor allem auch Theorie müssen kommuniziert werden. Die Leistungsschau neu gefundener Schätze oder noch eine Ausstellung über das 'goldene Zeitalter' sind womöglich eher kontraproduktiv.

Eine Lobby für die Archäologie

In den Kommentaren zu den genannten Petitionen wird häufig darauf verwiesen, dass die Archäologie wichtig ist, weil sie Informationen über die Vergangenheit liefert, in der Gegenwart Identität schafft und dies alles für die Zukunft bewahrt. Diese Gedanken finden sich immer wieder, auch in platten Politikerreden bei Tagungs- oder Ausstellungseröffnungen. Aber wie kann die Archäologie diesen Erwartungen auch gerecht werden? Endet unsere Verantwortung mit der Publikation der Grabungsberichte und gelegentlichen Hinweisen auf Sensationsfunde? Reicht es aus, dem breiten Publikum Berichte über aktuelle Neufunde zu berichten?
Die Öffentlichkeit ist an der Vergangenheit durchaus interessiert. Viele wollen daran teilhaben - als Re-enactors, als Ehrenamtliche oder eben auch als Sondengänger. Die Archäologie muss Perspektiven aufzeigen, wie wir aus der Vergangenheit lernen können und wir müssen den verschiedenen Interessen entgegenkommen. Vor allem, muss das öffentliche Interesse ernst genommen werden.

Einer der Kommentare zur Petition in Nordrhein-Westfalen stellte lapidar fest: "Wenigstens beginnt mal jemand zu kämpfen, statt nur im Büro rumzusitzen".
Tatsächlich gibt es reale Chancen, dass öffentliches Engagement Erfolg hat, wie die Fälle Nordrhein-Westfalen und Stralsund zeigen. Neben der Expertenmeinung der Wissenschaftler sind Amateure und die breite Öffentlichkeit zunehmend wichtige Fürsprecher für den andauernden Schutz des kulturellen Erbes. Ihre Unterstützung ist für die Politik ein kaum zu ignorierender Aspekt. 
 
Zu diesem Blogpost von 2013  ist zu ergänzen, dass die Petition in Nordrhein-Westfalen so erfolgreich war, dass sie im Bundestagswahlkampf von Kanzlerin Merkel aufgegriffen wurde (Wahlkampfthema Denkmalschutz. Archaeologik 15.6.2013). In der Folge ging ein Blogpost der Frage nach, welche Rolle Petitionen in der Lobby-Arbeit für die Archäologie spielen können - aber auch, welche Risiken darin liegen (Online-Petitionen in der Archäologi. Archaeologik 21.8.2014).
 


Freitag, 17. Juli 2026

Auflösung der Denkmalpflege-Fachämter in Sachsen

Im Freistaat Sachsen ist derzeit ebenfalls eine tiefgreifende Strukturreform und gesetzliche Novellierung des Denkmalschutzes geplant - mit einem ähnlichen Angriff auf das Kulturerbe wie in Niedersachsen.

Die Landesregierung (Kabinett) hat das Vorhaben der Änderungen im Denkmalschutz im Mai 2026 als Teil eines umfassenden Beschlusses zur Staatsmodernisierung und Haushaltskonsolidierung auf den Weg gebracht. Die geplante Eingliederung der Landesämter in die Landesdirektion Sachsen wird im Landtag hingegen primär im Rahmen der Haushalts- und Verwaltungsreformen verhandelt. Ein formeller Gesetzestext dazu wird voraussichtlich erst mit dem kommenden Begleitgesetz zum Doppelhaushalt oder einem umfassenden Verwaltungsreformgesetz eingebracht.

Denkmalplakette aus Sachsen
(Foto: Frank Vincentz , CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)


 
Der Sächsische Landtag hat sich am 25. Juni 2026 in einer Plenardebatte intensiv mit den Plänen der Staatsregierung befasst. Auf Antrag von Bündnisgrüne stand der Tagesordnungspunkt „Historisches Erbe bewahren – keine Zerschlagung von Denkmalschutz und Archäologie in Sachsen!“ auf der Tagesordnung. Das Protokoll ist bisher nicht online, aber der Verband der Restaurator:innen und der mdr berichten. Die Opposition (Grüne, BSW, Linke - von der AfD kam anscheinend nichts Substantelles)  bezeichnet die Pläne als Zerschlagung des Denkmalschutzes, verweist auf eine drohende Politisierung von Fachentscheidungen hin. Die Vertreter der Regierungsparteien CDU und SPD weisen dies zurück
 
Das Kernvorhaben der Staatsregierung sieht vor, das Landesamt für Denkmalpflege sowie das Landesamt für Archäologie bis zum Jahr 2028 aufzulösen und als Abteilungen in die Landesdirektion Sachsen (LDS) einzugliedern. Ziel der Regierung sei die Vermeidung von Doppelstrukturen und die Steigerung der Verwaltungseffizienz. Mit dieser „Staatsmodernisierung“ strebt die Staatsregierung eine Einsparung von Personalstellen an, was durch die Eingliederung der ehemals eigenständigen Fachämter in die übergeordnete Vollzugsbehörde erreicht werden soll. Die Landesdirektion bildet die Exekutivebene, die in vielen anderen Bundesländern regional in den Regierungsbezirken verankert ist.
 
Laut Regierungsangaben (u. a. durch Staatsministerin Regina Kraushaar, CDU) soll die Fachlichkeit erhalten bleiben, während Umsetzungsverfahren gebündelt und bürgerfreundlicher gestaltet werden sollen. Vor Jahren wurde Ähnliches bereits in Baden-Württemberg versucht, als das dortige Landesdenkmalamt zerschlagen und die Zuständigkeiten an die Regierungspräsidien abgegeben wurden. Dies hat sich jedoch nicht bewährt, weshalb es dort heute wieder ein zentrales Landesamt für Denkmalpflege gibt. Eine in eine reine Regierungsbehörde eingegliederte Denkmalpflege verliert nach außen wie innen ihre Sichtbarkeit und damit ihre gewichtige Stellung. Die Fachbehörde würde in der Oberen Denkmalschutzbehörde aufgehen, deren Rolle künftig von der Landesdirektion wahrgenommen wird.
 
Aktuell ist die Denkmalschutzverwaltung in Sachsen mit den behördlichen Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnissen dreistufig hierarchisch aufgebaut:
  • Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung
  • Obere Denkmalschutzbehörde ist die Landesdirektion Sachsen mit ihren drei Dienststellen in Chemnitz, Dresden und Leipzig.
  • Untere Denkmalschutzbehörde sind die Landkreise, kreisfreien Städte. Dies gilt auch für ehemals kreisfreie, nunmehr kreisangehörige Städte, denen dieser Status auf Antrag verliehen wurde, sowie für Gemeinden mit einem überdurchschnittlich hohen Bestand an Kulturdenkmalen. Voraussetzung ist hierbei, dass sie die Funktion der unteren Bauaufsichtsbehörde wahrnehmen und über fachlich geeignetes Personal für den Denkmalschutz verfügen. Grundsätzlich ist die untere Denkmalschutzbehörde bereits jetzt für die Bearbeitung denkmalpflegerisch relevanter Vorgänge zuständig. Sie bearbeitet alle denkmalpflegerischen Vorgänge, entscheidet aber im Einvernehmen mit der Fachbehörde, die die nötige wissenschaftliche Perspektive einbringt. 
  • Die Funktion der wissenschaftlichen Fachbehörde für die fachliche Expertise, Erforschung und Beratung nehmen in Sachsen zwei separate Ämter, dasm Landesamt für Denkmalpflege Sachsen und das Landesamt für Archäologie Sachsen wahr. Dem archäologischen Landesamt war früher auch das Museum für Vor- und Frühgeschichte in Dresden angegeliedert, dessen Aufgaben aber das aktuell noch selbständige smac in Chemnitz übernommen hat. Da es dessen Eigenständigkeit auch an den Kragen gehen soll (vgl. Archaeologik 26.6.2026), droht der Archäologie in Sachsen (wo ja auch an der Universität Leipzig an der Archäologie eine Sparpolitik auf Raten betrieben wird - vgl. change.org) der totale Kollaps. 

Ein weiterer kritischer Aspekt der aktuellen CDU-Initiative zur Gesetzesnovelle ist die geplante Kategorisierung der Denkmäler nach ihrer Bedeutung (Kategorie I: überregional, Kategorie II: regional/städtebaulich, Kategorie III: nachrangig). Behördliche Auflagen sollen damit verhältnismäßiger gestaltet werden. Für Bodendenkmäler würde damit jedoch das deklaratorische Prinzip ausgehebelt, wonach der Eintrag in eine Denkmalliste für den Schutzstatus gerade nicht entscheidend ist. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder Zufallsfunde hätten kaum eine Chance, im Schutzstatus berücksichtigt zu werden – es sei denn, man würde eine kurzfristige Interventionsmöglichkeit vorsehen, was jedoch zu mehr Bürokratie und weniger Planungssicherheit führen würde.
 
In Sachsen verleiht Art. 11 Abs. 3 der Landesverfassung („Kulturdenkmale und andere Kulturgüter stehen unter dem Schutz und der Pflege des Landes“) dem Denkmalschutz einen besonderen verfassungsrechtlichen Rang. Dieser würde durch ein starres Listenprinzip unterlaufen, da es einen Großteil der archäologischen Kulturdenkmale ungeschützt ließe.
 
Schon im Juni 2025 hatte eine rein politisch besetzte Reformkommission der Staatsregierung eine Neuorganisation des Denkmalschutzes empfohlen. Sie schrieb:
"Seit vielen Jahren in der Diskussion sind Anpassungen im Denkmalschutzrecht. Die Reformkommission empfiehlt im Sinne einer maßvollen und auf Ermöglichung gerichteten Deregulierung eine kritische Neubewertung der Denkmalliste, aus der eine Positivliste mit Objekten zu entwickeln ist, deren Denkmalstatus erhalten bleibt. Für alle anderen Objekte sollte der Denkmalstatus entfallen. Für Kulturdenkmäler mit überörtlicher Bedeutung sollte ferner in Zukunft ausschließlich der Freistaat verantwortlich sein. Die Kommunen sollten dagegen für lokale Denkmäler in Zukunft ausschließlich und letztentscheidend ohne Benehmens- oder Einvernehmenserfordernisse zuständig sein. Lediglich beratende Gremien (Denkmalrat, Beauftragte für Denkmalpflege) ohne nachweisbaren Mehrwert für die Verfahren sollten entfallen. (Reformkommission zur Stärkung und Entlastung der Kommunen gemäß Kabinettsbeschluss der Sächsischen Staatsregierung Nr. 08/0108 vom 24. Juni 2025. Handlungsempfehlungen für die Sächsische Staatsregierung." - https://www.staatsregierung.sachsen.de/download/staatsregierung/Abschlussbericht_Reformkommission.pdf )


Reaktionen und Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen

Die sächsischen Pläne haben schon eine breite Welle des Protests und fundierte fachliche Gegenpositionen ausgelöst: 
 
In einer gemeinsamen Erklärung warnen die sächsischen Kirchen (Evangelisch-Lutherische Landeskirche & Bistum Dresden-Meißen) vor einem gravierenden Verlust an Fachlichkeit. Die geplante Integration in die Landesdirektion hebe das bewährte "Vier-Augen-Prinzip" zwischen Denkmalschutzbehörden und unabhängigen Fachämtern auf. Für den Erhalt der zahllosen kirchlichen Denkmale und Kapellen sei die organisatorische und fachliche Autonomie der Ämter unverzichtbar. Weitere Details finden sich in der Pressemitteilung auf der Webseite des Bistums Dresden-Meißen.
 
Ein breites Bündnis aus dem Landesverein Sächsischer Heimatschutz, der Archäologischen Gesellschaft in Sachsen und dem Verband der Restauratoren (VDR) initiierte einen offenen Brief unter dem Titel "Keine Zerschlagung der Archäologie, keine Zerstörung der Denkmalpflege in Sachsen". Sie befürchten, dass fachliche Entscheidungen zunehmend politischem oder wirtschaftlichem Druck weichen müssen, sobald die Experten weisungsgebunden in die Landesdirektion eingegliedert sind.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ordnet das sächsische Vorhaben in eine kritische Reihe bundesweiter Gesetzesänderungen ein. In einer Kurzübersicht der Bundesländerbesonderheiten wird kritisiert, dass durch die organisatorische Unterordnung eine wissenschaftlich fundierte, unabhängige Denkmalpflege marginalisiert wird. Zudem wird die geplante Dreistufigkeit der Denkmallisten als unpraktikabler bürokratischer Mehraufwand eingestuft.

Wohnungswirtschaft (vdw Sachsen): Bereits im Vorfeld legte der Verband der sächsischen Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften ein Positionspapier vor. Der vdw Sachsen begrüßt eine Modernisierung des Gesetzes, fordert jedoch vor allem praxistaugliche und rechtssichere Rahmenbedingungen, um Denkmalschutz, wirtschaftliche Zumutbarkeit und Klimaschutzvorgaben (wie energetische Sanierungen) besser miteinander in Einklang zu bringen. 
 

Links

Interner Link


 



Donnerstag, 16. Juli 2026

Hassberger Hafner

 Inge Lippert


Zum frühneuzeitlichen Hafnerhandwerk in der nordbayerischen Region Hassbergen. Ein Überblick anhand von Schriftquellen

 (Würzburg: Röll-Verlag 2025).

ISBN 978 3 89754 694 3

86 Seiten, 19 Abbildungen

 

Inge Lippert, die im Fränkischen schon lange mit Publikationen zum Hafnerhandwerk hervorgetreten ist, hat 2023 in den Mainfränkischen Studien einen gewichtigen Band  von 224 Seiten zum Hafnerhandwerk des Hochstifts Würzburg vorgelegt (Lippert 2023). 2025 ist nun ein wesentlich schmaleres Büchlein erschienen (Lippert 2024, im folgenden nicht im einzelnen zitiert), das hier knapp besprochen sei, weil gleich in der Einführung die aktuellen Forschungen der Bamberger AMANZ als Anknüpfungspunkt aufscheinen.

Ausgehend von den Befunden am Lußberg ist die Region zwischen Forchheim / Effeltrich im Süden und der bayerisch-thüringischen Grenze im Norden als Töpferregion ins archäologische Blickfeld geraten. Dabei zeigen sich einzigartige Potentiale in einer Synthese von archäologischen und schriftlichen Quellen aus Bamberg. Die Arbeiten von Inge Lippert  erschließen nun den reichen Würzburger Quellenbestand, der nun nochmals neue Aspekte liefert.

1455 gewährte der Würzburger Fürstbischof Johann III von Grunbach den Hafnern die Freiheiten, der handwerklichen Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Der dabei entstandene Haffnerbund organisierte die Töpfer in einer zunftähnlichen Korporation in seinem gesamten Territorium, das in den Hassbergen fast bis vor die Tore Bambergs reichte.

Die Mitgliedschaft war verpflichtend, nicht nur für die Töpfer, die auf Würzburger Gebiet ansässig waren, sondern für alle, die hier ihre Waren absetzen wollten. Das betraf auch Bamberger Töpfer, deren Handel mainabwärts aus Schriftquellen seit 1406/07 bekannt ist. Nachen, die mit „hefen, Kacheln und anderen solchen dingen“ beladen waren, mussten auf dem Weg nach Würzburg in Eltmann und Theres verzollt werden. 1466 beklagte der Bamberger, Fürstbischof Georg I. von Schaumberg, dass sich Bamberger Töpfer im Würzburgischen einzünften lassen mussten, wodurch das alte Handelsgeschäft erschwert wurde.

Die Aufsicht über den Hafnerbund übte ein Oberrichter aus, ein Amt, das der Würzburger Bischof am Ende des 15. Jahrhunderts regionalen Niederadelsfamilien als Lehen vergab. Die Oberrichter erhielten Anteile aus den Handwerksgeldern.

Deutlich wird, dass die Tone aus den Hassbergen eine wichtige Rolle spielten. In einer internen Auseinandersetzung drohte der Oberrichter Christoph Fuchs von Limbach den städtischen Töpfern in Würzburg 1479 mit einem Lieferstopp von Ton aus Ebern. Nachweisbar hatten die Hassberger Töpfer seit 1521, vielleicht aber auch schon seit dem späten 15. Jahrhundert, das Privileg zur Nutzung „weißer Erden“. Diese Vorkommen wurden teilweise auf adligem Landbesitz gegraben.

Der Vorstand des Hafnerbundes bestand aus dem Hafner-Schultheiß, den 12 Schöffen des Rügegerichts und den Viermeistern. Im 15. Jahrhundert war es üblich, sie bei der Jahresversammlung, die an Pfingsten in Haßfurt stattfand, zu wählen. Seit 1521 war eine Berufsqualifikation als Meister Voraussetzung für die Mitgliedschaft.

Im 16. Jahrhundert sind Versammlungen des Hafnerbunds auch an anderen Orten im Hochstift Würzburg nachweisbar. Auf der Jahresversammlung 1578 in Dettelbach wurde eine 3-Meilen Regelung beschlossen, wonach die Hafner ihre Produkte nur noch im Umkreis von 3 Meilen um ihren Wohnort auf den Märkten anbieten dürfen.

Hintergrund war eine starke Konkurrenz zwischen den Würzburger Hafner, denen im Bamberger Territorium sowie den Töpfern aus den kleinen Ritterschaftlichen Gebieten. Die Coburger Hafner beschwerten sich, weil Hafner des Würzburgischen Hafnerbundes aus Ebern und Seßlach Kachelöfen in der Stadt bauten.

Für die Töpfer aus dem Raum Bamberg zählten die 3 Meilen ab der Grenze des Hochstifts Würzburg. Traditionellerweise hatten sie jedoch per Floß auf dem Main ihre Produkte sehr viel weiter nach Westen, nach Eltmann, Haßfurt, Schweinfurt, Eisenheim, Volkach, Dettelbach, Kitzingen und Ochsenfurt verhandelt. Darum beschwerte sich 1580 der Bamberger Fürstbischof bei seinem Würzburger Amtskollegen. Dieser hatte selbst 1575 eine überarbeitete Handelsordnung des Hafnerbundes bestätigt, der ein verschärftes Vorgehen gegen „Störer“ angekündigt hatte. Der Bamberg-würzburgische Handelsstreit zog sich über mehrere Jahre hin, bis 1589 die Rechtmäßigkeit der Würzburgischen Handelsordnung inklusive der später zugefügten 3 Meilen-Bestimmung bestätigt wurde.

1582 wurden mehrere Stadtzünfte im Hochstift Bamberg zu einer Stiftszunft zusammengeschlossen, wohl als Gegenpol zu dem Würzburger Bund.

1592-1604 amtierte der Bamberger Hafner Michael Hilprand als Schöffe des Würzburger Hafnerbundes (Lippert 2023, 101). Seit 1596 führte der Bund ein Protokollbuch, das im Staatsarchiv Würzburg verwahrt ist. Es enthält die Aufzeichnungen der jährlichen Zusammenkünfte mit Nachträgen bereits ab 1592 und die mit einigen Unterbrechungen bis 1682 reichen. Diese Treffen fanden nun nicht mehr in Haßfurt, sondern bis 1613 an wechselnden Orten des Hochstifts statt, nach 1613 jeweils in Würzburg. Dieses Protokollbuch erlaubt es Inge Lippert, eine Liste der führenden Hafnermeister aus den Orten des heutigen Landkreises Hassberge zusammenzustellen (S. 22-34) und gewisse statistische Auswertungen vorzunehmen. Für die Zeit von 1592 bis 1682 sind rund 180 Hafnermeister aus dem heutigen Landkreis Hassberge namentlich fassbar, die meisten von Ihnen stammen aus Haßfurt, Ebern und Rudendorf.

Die Einträge zeigen, dass die Ausbildung vom Beginn der Lehrzeit bis zur Meisterprüfung 7 bis 14 Jahre dauerte. Einige Hafnergesellen gingen auf Wanderschaft, nachgewiesen ist beispielsweise ein Aufenthalt in Linz in Oberösterreich.

Der Dreißigjährige Krieg scheint einige Veränderung gebracht zu haben, denn nach einer Lücke im Protokollbuch nach 1650 sind aus manchen Orten keine Haffner mehr zu belegen.

Ein besonders ausführliches Protokoll einer Jahresversammlung liegt für das Jahr 1609 vor, als der Bund sich in Dettelbach traf. Hier sind 100 Mitglieder zu erfassen, darunter 14 neu aufgenommene Lehrlinge und 20 Jungmeister, von denen neun als Meistersöhne bezeichnet werden (Lippert 1993, 55).

Die Spannungen zwischen Würzburger und Bamberger Töpfern dauerten auch im 17. und 18. Jahrhundert an. Entsprechend kam es immer wieder zur Aushandlung von Kompromissen. Trotz einer Produktion der Hassberger Töpfer über den lokalen Bedarf hinaus, war das Hochstift Würzburg wohl durchaus auf Importe aus Bamberg, aber auch aus Lichtenfels angewiesen. Haßfurt musste Bamberger Importe auf seinen Jahrmärkten dulden, dafür durften Haßfurter Töpfer über die 3 Meilen hinaus mainabwärts, etwa mit Stadtschwarzach handeln. 1720 kam es auf dem Markt in Schweinfurt zu „mords- und todsgereichenden handtgemengmesigen Thätlichkeiten“ zwischen Würzburger und reichsritterschaftlichen Hafnern aus Baunach.

Wenig später, 1732/33, traten die Schweinfurter Hafner aus der Würzburger Hafnerkorporation aus, weil sie hofften, dadurch den Handelsbestimmungen zu entkommen. Man berief sich auf einen Reichsschluss von 1731, der doppelte Inkorporationen von Handwerkern in städtische Zünfte und regionale Korporationen abschaffte. Im Frühjahr 1733 konnte dann aber ein Schweinfurter Hafner auf dem Markt von Arnstein nur verkaufen, weil er gegen seine örtliche Hafnerkonkurrenz militärischen Schutz erhielt (Lippert 2023, 124f.).

Ende des 18. Jahrhunderts spiegelt sich eine Unzufriedenheit der Kunden mit den Hafnerprodukten PP wegen „geringhaltiger Materie und Untüchtigkeit“.

Mit der Säkularisation des Hochstifts Würzburg 1802 verloren auch die Hafnerprivilegien ihre Gültigkeit und der Hafnerbund wurde durch andere Formen der Berufsvereinigung abgelöst. Mit dem Übergang des Gebiets an das Königreich Bayern 1814 wurden eine umfassende Statistik und ein Kataster eingeführt, so dass für diese Jahre die Anzahl der Töpfereien nun genau bekannt ist. Im Gebiet des heutigen Landkreises Hassberge gab es damals 57 Hafner, 9 in Eltmann  je 5 in Memmelsdorf i.Ufr. und Stettfeld  und je 4 in Ebern, Hassfurt und Hofheim i. Ufr. In den Orten zu Füssen des Lußbergs sind nur zwei Töpfer in Kirchlauter genannt. Die früher zu beobachtende Konzentration der Hafnerwerkstätten im Umkreis des Lußbergs hatte sich offenbar aufgelöst.

Fragen und Forschungsansätze

Im Vorausgehenden wurde die von Lippert herausgearbeitete Geschichte des Würzburger Hafnerbundes recht ausführlich referiert, um im folgenden einige archäologische Fragestellungen daraus abzuleiten.

Inge Lippert liefert mit ihren beiden Studien wichtige Einblicke in Produktion und Vertrieb von Alltagsgütern, die prinzipiell auch in der archäologischen Überlieferung prominent vorhanden sind.

Aktuell ist die Quellenlage jedoch noch nicht kohärent. Die schriftliche Quellenlage zu den Töpfern auf Bamberger Seite für das Spätmittelalter in Bamberg relativ gut überschaubar, während  die Quellen für die Neuzeit noch zusammenzustellen sind. Hier gibt es nur einzelne Ansätze, etwa zur Bamberger Hafnerordnung von 1582 (J. Staudenmaier 2008).  Auf Würzburger Seite ist es genau umgekehrt.  Ab 1455 sind die Aussagen dank Inge Lippert gut zu überblicken, ob es ältere Quellen zu Töpfern im Würzburger Raum gibt, ist zumindest mir aktuell unklar. Nur das 15. Jahrhundert stellt einen Überlappungsbereich dar.

Archäologisch liegen mit den Arbeiten von Hans Losert und Luitgard Löw grundlegende Regional-Aufarbeitungen für die hoch- und spätmittelalterliche sowie frühneuzeitliche Keramik im Raum Bamberg  vor. In Unterfranken  sind zusammenfassende Bearbeitungen schon älter: Uwe Lobbedey hatte Ende der 1960er Jahre Unterfranken in sein Arbeitsgebiet einbezogen, wenig später hat es Georg Hauser auch so gehalten. Seitdem gab es eine Reihe weiterer Fundvorlagen, aber keine aktuellere Synthese (z.B. Vychiti 1991l, Hembach 2003, Michl 2015). Für die Neuzeit ist von archäologischer Seite bisher wenig geschehen, hier ist auf die Volkskunde zu verweisen.

oxidierende und reduzierende Keramiklandschaften

Der Beginn des Würzburger Hafnerbundes fällt ins 15. Jahrhundert, als archäologisch die jüngere Drehscheibenware dominierend ist. Im Raum Bamberg ist dies die oxidierend gebrannte jüngere Drehscheibenware, wie sie auf dem Lussberg, in Kipfendorf, Strullendorf und Bamberg produziert wurde. Im Würzburger Raum hingegen dominiert eine graue jüngere Drehscheibenware. Wo verläuft die Grenze zwischen diesen Keramiklandschaften? Sie spiegelt offenbar nicht die Grenze zwischen den Stiftsterritorien!? Äußert sich diese Differenzierung auch in anderen Kriterien, wie dem Formenbestand?

Können oxidierend gebrannte Gefäße im Würzburger Raum als Bamberger Importe begriffen werden? Wurde oxidierend gebrannte Keramik auch auf Würzburger Seite produziert?

Im Raum Bamberg bevorzugte man seit dem späten 13. oder frühen 14. Jahrhundert einen oxidierenden gegenüber einem reduzierenden Brand – im Unterschied zu den benachbarten Räumen Würzburg und Nürnberg. In der Wüstung Lindelach bei Gerolzhofen (Michl 2015) oder auch in der Wüstung Birkenrod bei Ebrach dominiert die oxidierend gebrannte Drehscheibenware (Schreg/ Dix/ Jakob/ Funke, in Vorber.). Auch anderswo gibt es solche Inseln oxidierend gebrannter Waren, etwa der Prebrunner Ware bei Regensburg, der Musberger Ware im Raum Esslingen oder auch der Buocher Ware im damaligen Württemberg, die aber als rotbemalte Feinware überwiegend eine spezielles Produktspektrum umfasst.

Umbruch im späten 15. Jahrhundert

In Bamberg kam es um 1474 erneut zu einem Umbruch im Hafnergewerbe. 1474 explodierten die Ausgaben des städtischen Bauhofs für die Hafner. Etwa gleichzeitig kam es auch zu einer Verlagerung der Töpfer vom Unteren Sand in Bamberg in das Gebiet am oberen Sand vor der Stadtmauer – was eine Verlagerung in die Stadt hinein bedeutet.  Weitere Archivstudien in Bamberg mögen diese Entwicklung genauer beleuchten können, doch ergibt sich die Frage, inwiefern die Einführung der Glasur bestehende Werkstätten aus dem Geschäft drängte und inwiefern sich hier ein Vorsprung der Stadt gegenüber landsässigen Töpfern ergab. Problematisch oder auch symptomatisch? –  ist, dass die glasierte Keramik bei den bisher bekannten Töpfereien zu fehlen scheint.

Gab es  in Würzburg eine ähnliche Entwicklung?

Der 1474 gewählte Oberrichter Christoph Fuchs von Limbach setzte sich damals für die Interessen der landsässigen Handwerker gegenüber den städtischen Töpfern in Würzburg ein. Wenig früher gab es Auseinandersetzungen über die beruflichen Qualifikationen, wobei von handwerklichen Fähigkeiten nicht die Rede gewesen zu sein scheint  (Lippert 2023, 20ff.).

Identifikation von gelbem und weißem Geschirr

Im 18. Jahrhundert wurden in den Würzburger Schriftquellen innen glasiertes gelbes Geschirr und „weißes Geschirr“,” hergestellt aus weißer Tonerde“ genannt. 1791 ist von Keramik die Rede, das „außen weiß sei. Gemeint ist damit wohl eine Ware mit weiß-beigem Scherben, die innen häufig schwarz glasiert ist. Die gelbe Ware, die  „nach unterländischer Art und Handwerksordnung“ hergestellt sei, ist wohl als die regional gängige oxidierend gebrannte gelb glasierte Hafnerware zu klassifizieren.

Archäologisch ist aus dieser Zeit wenig bearbeitet, aber der regionale Museumsbestand, etwa aus Ebern, umfasst zahlreiche Gefässe. Der Bestand wäre darauf zu sichten, ob sich diese Differenzierung nachvollziehen lässt. Auf den ersten Blick fällt ein großer Bestand an grün glasierten Keramik auf, der sich in den Würzburger Quellen nicht widerzuspiegeln scheint.

Westerwälder Einwanderer

Seit dem 17. Jahrhundert wurde in der nördlichen Oberpfalz insbesondere in Creußen Steinzeug nach Westerwälder Vorbild produziert. Archäologische Funde und schriftliche Quellen belegen eine Steinzeugproduktion seit dem späten 18. Jahrhundert auch im ritterschaftlichen Rentweinsdorf.  Obwohl in den Museumsbeständen der Region Steinzeug eine große Rolle spielt, scheint es in den Auseinandersetzungen um Marktzugänge, die im späteren 18. Jahrhundert wieder verstärkt aufleben, keine Rolle gespielt zu haben.

Fazit

Die Bearbeitungen der Geschichte der Hafner in den Hassbergen von Inge Lippert und zuvor schon der Hafner im Hochstift Würzburg  sind wichtige Arbeiten zur Wirtschaftsgeschichte des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit und bieten aktuellen Forschungen in der Region wichtige Ansatzpunkte. Sie lassen zudem den Wunsch entstehen, auch die Bamberger Überlieferung zu Hafnerinnen und Hafner systematischer aufzuarbeiten, als uns dies von archäologischer Seite aktuell möglich erscheint.

Literatur

  • Hauser 1984: G. Hauser, Beiträge zur Erforschung hoch- und spätmittelalterlicher Irdenware aus Franken. Beih. ZAM 3 (Köln, Bonn 1984)
  • Hembach 2003: T. Hembach, Die Ausgrabung in der Domerschulstraße in Würzburg – 1300 Jahre Stadtgeschichte (Diss. Bamberg 2003)
  • Lippert 2023: I. Lippert, das Hochstift Würzburger Hafnerhandwerk 1455-1802. Mainfränkische Studien 92 (Neustadt a.d. Aisch 2023).
  • Lippert 2025: I. Lippert, Zum frühneuzeitlichen Hafnerhandwerk in der nordbayerischen Region Hassbergen. Ein Überblick anhand von Schriftquellen (Würzburg 2025)
  • Lobbedey 1968: U. Lobbedey, Untersuchungen mittelalterlicher Keramik vornehmlich in Südwestdeutschland. Arbeiten zur Frühmittelalterforschung 3 (Berlin 1968).
  • Losert 1993: H. Losert, Die früh- bis hochmittelalterliche Keramik in Oberfranken. Zeitschrift für Archäologie des Mittelalters, Beiheft 8 (Köln 1993).
  • Löw 1993: L. Löw-Kopf, Funde aus einem Töpferofen um 1500 in Bamberg. NEARCHOS 1, 1993, 143–154.
  • Löw 2005: L. Löw, Keramik des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit aus dem westlichen Oberfranken (Bamberg 2005). – https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/63
  • Michl 2015: E. Michl, Castellum, Curia, Palatium?! Die mittelalterliche Besiedlungsgeschichte eines mainfränkischen Zentralortes auf dem Kapellberg bei Gerolzhofen. Bamberger Schriften zur Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit 5 (Bonn 2015).
  • Staudenmaier 2008: J. Staudenmaier, Zur Implementation frühneuzeitlicher Handwerksordnungen : Das Beispiel der Bamberger Hafnerordnung von 1582. In: M. Häberlein (Hrsg.), Bamberg in der frühen Neuzeit. Neue Beiträge zur Geschichte von Stadt und Hochstift. Veröffentlichungen des Stadtarchivs Bamberg Bd. 11 (Bamberg 2008) 49–76.
  • Schreg 1997: R. Schreg, Keramik aus Südwestdeutschland. Eine Hilfe zur Beschreibung, Bestimmung und Datierung archäologischer Funde vom Neolithikum bis zur Neuzeit. Lehr- und Arbeitsmaterialien zur Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit (Tübingen 1997).
  • Schreg 2012: R. Schreg, Keramik des 9. bis 12. Jahrhunderts am Rhein. Forschungsperspektiven auf Produktion und Alltag. In: H. Pantermehl/L. Grunwald/R. Schreg (Hrsg.), Hochmittelalterliche Keramik am Rhein. Eine Quelle für Produktion und Alltag des 9. bis 12. Jahrhunderts. RGZM-Tagungen 13 (Mainz 2012) 1–19.
  • Dix/ Jakob/ Funke/ Schreg, in Vorber.: Birkenrod und Rambach. Beobachtungen an zwei Wüstungen im Steigerwald. AMANZdokumente (Bamberg 2026). – https://fis.uni-bamberg.de
  • Vychitil 1991: P. Vychitil, Keramik des 8. bis 13. Jahrhunderts aus Siedlungen am Maindreieck. Beiträge zur Anwendung quantitativer Methoden. Antiquitas, Reihe 3, Abhandlungen zur Vor- und Frühgeschichte, zur klassischen und provinzial-römischen Archäologie und zur Geschichte des Altertums 31 (Bonn 1991).

 

Der Blogpost ist ursprünglich auf AMANZnotozblog erschienen: https://amanzblog.hypotheses.org/1556 

 

Mittwoch, 15. Juli 2026

Abwicklung des Denkmalschutzes in Niedersachsen - Petition unterschreiben!

Aktuell laufen in vielen Bundesländern Bemühungen zur Novellierung der Denkmalschutzgesetze. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern waren jüngst Thema hier auf Archaeologik (22.6.2026). Das sind aber bei weitem nicht die Einzigen. Die Gelegenheit scheint günstig unter dem Schlagwort der Entbürokratisierung und zur Wirtschaftsförderung den Denkmalschutz faktisch zu eliminieren.

Ganz besonders übel sind die Pläne in Niedersachsen. Hier soll die Fachbehörde - und damit die wissenschaftlich fundierte Expertise - komplett aus den Genehmigungsverfahren herausgenommen werden. Wie schon in Nordrhein-Westfalen und Hessen möchte man die Entscheidungen auf die Untere Denkmalschutzbehörde, also die Kommunen verlagern. Dort sind aktuell gar nicht die personellen und fachlichen Kapazitäten vorhanden, diese Aufgaben mit der vollen Verantwortung zusätzlich zu übernehmen.



 

Bodeneingriffe sollen künftig vollständig ohne Genehmigungen auskommen, lediglich auf bereits bekannten Fundstellen könnten von den Laien der UD (nur wenige Kommunen verfügen über Stadt- oder Kreisarchäologien) Auflagen für Notgrabungen gemacht werden. Aktuell gilt in Niedersachsen das deklaratorische (nachrichtliche) Prinzip, was bedeutet, dass eine Fundstelle, die bestimmte Kriterien erfüllt, automatisch unter den gesetzlichen Schutz fällt. Die Erfassung bekannter Bodendenkmale in einer Liste oder einem Inventar ist eben nur nachrichtlich und dient vor allem einer besseren Planungssicherheit. Das bedeutet, dass aktuell Zufallsfunde unter Schutz stehen und gegebenenfalls bei einer kurzfristigen Entdeckung entsprechend reagiert werden muss. Im aktuellen Verfahrensablauf bietet eine fachliche Stellungnahme und ggf. Beauflagung zu einem Bauantrag  vorab auch eine Einschätzung, welches Risiko einer Neuentdeckung und ggf. einer Umplanung oder Bauverzögerung besteht. Das geht nur, wenn im Vorfeld einer Baugenehmigung ausreichend Fachexpertise vorhanden ist, die zwar keineswegs alle Fundstellen vorhersagen kann, die aber aus der Kenntnis früherer Funde, typischer Fund- und Erhaltungsbedingungen und auch der schriftlichen Quellen eine Einschätzung abgeben kann, inwiefern an einer bestimmten Stelle mit Funden zu rechnen ist. Zunächst lästig erscheinende Genehmigungsverfahren, eventuell sogar mit klärenden Sondagen bieten den Bauherren eben auch Planungssicherheit. Offensichtlich wird in Niedersachsen darauf spekuliert, dass ohne vorherige Einschaltung von Fachexpertise neue Funde übersehen oder gar verheimlicht werden. Eine Verlagerung auf die UD und die weitgehende Freistellung von Genehmigungen bedeutet entweder ein Inkaufnahme erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit oder ein ignorantes Schulterzucken ob des Kulturgut- und Quellenverlustes.

Tatsächlich sollen Erdarbeiten in Niedersachsen künftig nur noch dann genehmigungspflichtig sein, wenn die Flächen bereits im offiziellen Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind.  Das ist die Abwendung vom deklaratorischen Prinzip hin zum so genannten konstitutiven Prinzip, bei dem in einem bürokratischen Akt ein Denkmal erst zum Denkmal erklärt werden muss. Da die meisten Bodendenkmale naturgemäß noch unentdeckt im Boden liegen und folglich nicht in einem Verzeichnis stehen können, entfällt für diese Flächen jeder Schutz und auch jede Möglichkeit der Notgrabung. Archäologische Stätten könnten bei Bauprojekten zerstört werden, bevor man überhaupt von ihrer Existenz erfahrt. Das ist geplanter Totalverlust, nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die Gemeinden, deren Identität und Attraktivität.
Spätestens damit zeigt sich, dass diejenigen, die den bisherigen Gesetzesentwurf konzipiert haben entweder inkompetent sind oder kein Interesse am Schutz archäologischer Denkmäler haben.

Die Landesregierung stellt ihren Gesetzesentwurf unter die Überschrift „Einfacher. Schneller. Günstiger“, was sich in diesem Falle als unverantwortliches Gedröhne entpuppt, denn die tatsächlichen Folgen einer Umsetzung des Gesetzes würden die Lage vielmehr komplizierter, bürokratischer und finanziell unkalkulierbar machen. Dem scheint sich die Landesregierung aber durchaus bewusst, denn gleichzeitig möchte man das Denkmalschutzgesetz immer dann generell außer Kraft setzen, wenn es wirtschaftlich unzumutbar erscheint, nicht mehr nur für private Investoren, sondern auch dann, wenn die öffentliche Hand knapp bei Kasse ist. Und da das derzeit ja der Fall ist, bräuchte man das Gesetz gar nicht mehr zu beachten.

Die Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) in den niedersächsischen Landkreisen und Kommunen sollen Verfahren zur Bodendenkmalpflege künftig ohne weitere Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) entscheiden dürfen. Wie in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern ist das eine zusätzliche Belastung der Kommunen, die ohnehin schon völlig überlastet sind. Die Staatskanzlei tut dabei so, als ob die Kommunen hier den Wunsch nach mehr eigener Verantwortung vor Ort hätten. Eine Umfrage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter den Unteren Denkmalschutzbehörden in Niedersachsen zeigt, dass dies keineswegs der Fall ist.

Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich aktuell in der Anfangsphase (Verbandsbeteiligung / Anhörungsverfahren). Der Gesetzentwurf steht noch nicht im Parlamentssystem des Landtags online, sondern wurde bisher nur in seinen Kernpunkten durch die Pressestelle der Staatskanzlei veröffentlicht. Nun können betroffene Verbände, Kommunen, Kirchen und Fachorganisationen (wie Archäologenverbände oder Denkmalschutzstiftungen) in den kommenden Wochen offizielle Stellungnahmen einreichen .

Die Aushebelung der Fachkompetenz ermächtigt Politik und Wirtschaft willkürlich mit denkmalpflegerischen Massnahmen umzugehen und schafft das Risiko einer politischen und wirtschaftlichen Einflussnahme, wie man das aus korrupten Staaten und Bananenrepubliken kennt. Das ist die Art von Politik, die ihr Vertrauen verspielt und Wähler den demokratiefeindlichen Rattenfängern zutreibt. 

Das neue Gesetz kommt der staatlichen Verantwortung nicht gerecht und lässt auch wirtschaftliche Schäden erwarten. Der Verzicht auf Ausgrabungen bedeutet Nicht nur den Verlust historischer Quellen und von Kulturerbe, sondern auch das Ende zahlreicher Grabungsfirmen,  denn auch die Verursacherprinzip wird hier ausgehebelt. Wenn wirtschaftliche und Zumutbarkeit zu weit gefasst wird, wird es auch fraglich sein, ob eine Ungleichbehandlung der Bauträger eine Finanzierung über das Verursacherprinzip überhaupt noch erlaubt. Dann müsste wohl das Land entsprechend eine Finanzierung bereitstellen und die erhofften Spareffekte blieben wohl aus.



Reaktionen und Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz warnt eindringlich vor einem „politischen Kurswechsel mit gravierenden Folgen“. Unter dem Vorwand, Bürokratie abzubauen und das Bauen zu beschleunigen, werden fachliche Standards gezielt abgesenkt. Die Stiftung kritisiert, dass durch die Schwächung der Fachbehörden die historische Identität von Städten, Dörfern und Kulturlandschaften in ganz Niedersachsen akut bedroht ist.  Nachdem vorab einige der Pläne durchgesickert waren, hat die Stiftung im Juni 2026 eine repräsentative Umfrage unter den Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) in Niedersachsen durchgeführt. Die Ergebnisse widersprechen der Argumentation der Landesregierung deutlich:  Das Ministerium behauptet, die Einbindung des Landesamtes für Denkmalpflege (NLD) würde Bauprozesse unnötig in die Länge ziehen. Die Umfrage zeigt jedoch, dass r:und 45 % aller denkmalrechtlicher Verfahren in Niedersachsen nur zwei bis vier Wochen dauern und damit überdurchschnittlich schnell sind. 
Fast die Hälfte der Kommunalbehörden gab an, dass das NLD Prozesse eben nicht blockiert, sondern die Verfahren qualitativ und zeitlich voranbringt. Drei Viertel der niedersächsischen Kommunalbehörden bewerten ihre eigene Arbeitslast schon jetzt als hoch oder extrem hoch. Wenn diese nun – wie im Entwurf geplant – komplexe facharchäologische Entscheidungen ganz ohne die Hilfe des Landesamtes treffen müssen, droht den lokalen Ämtern der administrative Kollaps. 

Erste Medienberichte  erkennen richtig, dass die Landesregierung den Denkmalschutz massiv "stutzt". Dass Kommunalpolitiker teilweise sogar die komplette Abschaffung des Landesamtes forderten, zeigt, unter welchem wirtschaftlichen Druck die Denkmalschutz-Strukturen in Niedersachsen stehen. 


Petition

Am 14.7 startete ein Bündnis der niedersächsischen Kommunalarchäologinnen und Kommunalarchäologen in einem gemeinsamen Aufschlag und in Kooperation mit der Archäologischen Kommission für Niedersachsen  und den in Niedersachsen tätigen archäologischen Fachfirmen eine Online-Petition an den Niedersächsischen Landtag gegen die geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes:


Die Petition weist darauf hin, dass der Verlust einer archäologischen Fundstelle unumkehrbar ist.
"Durch eine Änderung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch etwa 15 Prozent der archäologischen Kulturdenkmale in Niedersachsen wirksam geschützt. Für alle anderen Flächen, einschließlich der mehr als 130.000 bereits bekannten Fundstellen, würde das bedeuten: Selbst wenn offensichtlich mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen ist – etwa in mittelalterlichen Innenstädten oder auf Plätzen mit zigtausenden Oberflächenfunden – könnten Erdarbeiten zukünftig ohne Genehmigung und damit ohne Voruntersuchung oder archäologische Begleitung durchgeführt werden. Unser archäologisches Kulturerbe wäre damit in akuter Gefahr. Spektakuläre archäologische Neuentdeckung im Rahmen von archäologischen Ausgrabungen würden damit der Vergangenheit angehören. Den Denkmalschutzbehörden wären schlichtweg die Hände gebunden! Wenn überhaupt, könnten sie erst einschreiten, wenn es faktisch schon zu spät ist, nämlich wenn die Bagger schon rollen und Funde zum Vorschein kommen. Die erwartbare Konsequenz sind sofortige Baustopps mit langwierigen Verzögerungen, juristisches Tauziehen und horrende Mehrkosten." 


Wichtig ist auch der Hinweis, dass die geplanten Änderungen auch das faktische Aus für Verursachergrabungen wären und dass damit hunderte Arbeitsplätze der Angestellten von archäologischen Fachfirmen und deren Familien in Gefahr sind. Darüber hinaus werden auch andere mittelständische Unternehmen wie Verlage, Restaurierungsbetriebe, Vermessungsbüros und Labore sowie Museen die fatalen Folgen dieses Gesetzes zu spüren bekommen.
Ein weiteres wichtiges Statement in der Petition betrifft die Rolle des Staats als Vorbild. „Durch die geplante Änderung des § 7 NDSchG sollen sich die Kommunen künftig mit Verweis auf „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ herausreden können. Wo die Grenzen der Zumutbarkeit liegen, wird dabei bewusst offen gelassen.“ Das Bündnis  sieht zurecht Archäologie als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wobei dem Staat eine Vorbildfunktion zukommt.  
„Unser unwiederbringliches Kulturerbe darf nicht hinter kurzfristigen finanziellen Vorteilen zurückstehen!“

weitere Links zu Niedersachsen

Montag, 22. Juni 2026

Trend nach unten - Denkmalschutzgesetze als Belastung der Kommunen am Limit

In Nordrhein-Westfalen und in Hessen sehen Novellierungen des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes vor, dass Verantwortungen nach unten an die Kommunen abgegeben werden soll. Das schwächt die Fachkompetenz in den Genehmigungsverfahren. Wahrscheinlich ist genau dies die Absicht dahinter.

Nordrhein-Westfalen 

Zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen hat die DGUF explizit Stellung bezogen - und dabei auch die einschlägigen Dokumente des laufenden Gesetzgebungsverfahren gesammelt.

Die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes stecken dabei im „Dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften“, das darauf zielt, eine Beschleunigung und Deregulierung von Bauverfahren durch Bürokratieabbau, Digitalisierung und den Wegfall von Prüfschritten zu erreichen.

Der Kern der Gesetzesnovelle (Drs. 18/17474) ist die vollständige Verlagerung der Entscheidungsfreiheit auf die kommunale Ebene (die Unteren Bauaufsichts- und Denkmalbehörden) bei gleichzeitiger Entmachtung der wissenschaftlichen Fachämter. Die Entscheidung wo und wie eine Grabung durchgeführt wird, kann künftig fast vollständig von fachlichen Laien getroffen werden. Zwar müssen die Denkmalfachämter zwar weiterhin über ein denkmalrelevantes Vorgehen durch die Untere Denkmalbehörde informiert werden und sie dürfen sich zum Vorhaben auch äußern, einen Einfluß auf die Entscheidung hat das aber gar nicht.  Anläufe, die Entscheidungen den  Kommunen aufzubürden, gab es schon öfters, wobei in NRW bei der letzten Novellierung vor erst 4 Jahren unter derselben zuständigen Ministerin die Führung der archäologischen Denkmalliste "mangels Kompetenz" von den Kommunen auf das Denkmalfachamt übertragen wurde. 

Gleichzeitig werden in NRW die Bearbeitungsfristen halbiert. Zeit für qualifizierte Stellungnahmen bleibt kaum noch - und bei einer Fristüberschreitung gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

Nicht nur die DGUF kritisieren das Vorhaben, sondern auch Umweltverbände und Architekten, wie auch die Kommunen und natürlich die Opposition.

Die Kommunen sehen in der Reform keine echte Entlastung, sondern eine Verlagerung von Konflikten und Arbeitsaufwand auf die lokale Ebene, während gleichzeitig das fachliche Schutzniveau der Denkmäler sinkt. Sie wehren sich dagegen, dass die fachliche Expertise der Landschaftsverbände (LVR und LWL) beschnitten und rechtlich abgewertet werden soll. Sie betonen, dass kleinere kommunale Untere Denkmalbehörden diese fachliche Detailprüfung (besonders in der Archäologie und Bodendenkmalpflege) gar nicht alleine leisten können. Den Städten und Gemeinden fehlen schlichtweg die Fachleute, um komplexe denkmalrechtliche Bewertungen eigenständig und fundiert durchzuführen. Eine Kompetenzverlagerung wird daher als reine "Verschiebung der Verantwortung" nach unten kritisiert. Wenn Kommunen ohne ausreichende fachliche Rückendeckung der oberen Denkmalschutzbehörden entscheiden müssen, befürchten sie zunehmende Rechtsunsicherheit durch eine Flut von fehlerhaften Bescheiden, Klagen von Bauherren und langwierigen Gerichtsprozessen. Das konterkariert das eigentliche Ziel der Verfahrensbeschleunigung. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass den Behörden deutlich weniger Zeit für Prüfungen und Stellungnahmen bleibt. Die Kommunen bemängeln, dass dieser künstliche Zeitdruck bei gleichzeitiger Mehrbelastung zu einem "Qualitätsabfall beim Schutz des kulturellen Erbes" führt.

Hessen 

Während NRW versucht, Denkmalschutzprüfungen zu überspringen (durch Kenntnisgabe statt Genehmigungspflicht), setzt Hessen auf ein normales Verfahren, zwingt die Behörden aber mit der drohenden automatischen Genehmigung (Genehmigungsfiktion) nach exakt 3 Monaten zu maximalem Tempo. Der Hessische Landtag hat das neue Denkmalschutzgesetz am 10. Juni 2026 in zweiter Lesung final verabschiedet. Die Novelle tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Die kommunalen Unteren Denkmalschutzbehörden entscheiden Standardfälle künftig auch in Hessen autark. Die übergeordnete Landesdenkmalpflege wird auf Kernbereiche wie das UNESCO-Welterbe beschränkt.

In Hessen soll die Denkmalfachbehörde trotz eingeschränkter Kompetenzen mehr Ressourcen für die Erforschung und Sicherung von Bodendenkmälern erhalten. Diese zusätzlichen Mittel und Stellen sind jedoch nicht für das operative Geschäft, sondern für die übergeordnete Forschung, landesweite Dokumentation, Digitalisierungsprojekte und die Sicherung von Großprojekten (wie dem UNESCO-Welterbe) gedacht. Das ist nicht als Forschungsförderung zu verstehen, sondern soll die Landesarchäologie vor allem stärker digitalisieren, um zentrale Daten schneller digital zur Verfügung zu stellen und so die kürzeren Fristen der Genehmigungsverfahren einzuhalten. Die zusätzlichen Landesressourcen verbleiben in der Landesbehörde. Bei den Unteren Denkmalschutzbehörden der Städte und Kreise kommt davon kein Personal an. Da das neue Gesetz den Kommunen die Alleinentscheidung im Alltag überträgt, müssen nun kommunale Mitarbeiter die Anträge final bewerten und rechtssicher innerhalb der 3-Monats-Frist bescheiden.  
Hessen investiert zwar in seine eigene wissenschaftliche Infrastruktur, verweigert den Kommunen aber gleichzeitig den finanziellen Ausgleich für deren personellen Mehraufwand im alltäglichen Genehmigungsverfahren. Das ist keine Besonderheit des Denkmalschutzes, sondern seit jahren das gängige Muster, dass unbequeme Aufgaben nach unten in die Kommunen verlagert werden, ohne dass auch dafür gesorft wird, das dort die finanziellen und personellen Kapazitäten vorhanden sind. Also muss dort gespart werden, wo es denn Alltag der Leute am meisten betrifft. Wahrscheinlich ist das der Hauptgrund, dass derzeit so viele populistische Parolen hören wollen.


Bayern

Auch in Bayern gab es diesbezüglich bereits eine Gesetzesänderung. Das laut bayerischer Staatsregierung (CSU/Freie Wähler) "modernste Denkmalschutzgesetz Deutschlands" verfolgt das Ziel der „Modernisierung und Entbürokratisierung“. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst formuliert dies so:

"Mit der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird die Denkmalpflege modernisiert und von überflüssiger Bürokratie entlastet – bei gleichbleibend hohem Schutz unseres kulturellen Erbes.
Unter dem Leitspruch „Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren“ wird die Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesdenkmalrat moderner, effizienter und bürgernäher gestaltet. Dazu werden insbesondere Regelungen abgeschafft, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, und durch flexiblere und praxistauglichere Verfahren ersetzt" (Quelle).

In Bayern liegt die Entscheidungsgewalt im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren (Art. 6 BayDSchG) traditionell schon bei den Unteren Denkmalschutzbehörden (Landratsämter/kreisfreie Städte) im Benehmen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD). Die Schwächung des Fachamtes erfolgt hier nicht primär durch die Abschaffung des Einvernehmens, sondern durch den vollständigen Wegfall von Erlaubnispflichten. Ein Katalog erlaubnisfreier Maßnahmen lässt auch im Bereich von Bodendenkmälern beispielsweise so ziemlich alle Arten von Leitungen ohne Genehmigung und Meldung zu. 

"Kommunen am Limit"

Die Verlagerung von Kompetenzen nach unten ist genau das, was die Kommunen beklagen. Das sind Aufgaben, die für sie steigenden Personalbedarf in der verwaltung begründen. Soll das Ganze von kommunaler Seite rechtssicher sein, benötigt es hier Fachpersonal. Das dürfte augenblicklich schwer zu bekommen sein und ist ein Kostenfaktor.

Die Belastung der Kommunen ist - unabhängig vom konkreten Fall des Denkmalschutze - ein wesentlicher Faktor für die Unzufriedenheit im Lande und ein Wegbereiter für Populisten. Der Trend nach unten scheint nicht nur im Hinblick auf den Denkmalschutz kontraproduktiv, sondern weit darüber hiinaus.

Just heute, 22.5.2026 veranstalten die Kommunen, initiiert vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte und Gemeindebund den Aktionstag am Limit:

Die Kommunen  

"haben immer mehr gesetzliche Pflichtaufgaben, die auch immer teurer werden. Das Problem: Bund und Länder legen die Aufgaben fest, sorgen aber nicht dauerhaft für ausreichende Finanzierung. Das Ergebnis: Das allermeiste Geld, das die Kommunen zur Verfügung haben, müssen sie für diese Pflichtaufgaben ausgeben. Für die so genannten „freiwilligen Aufgaben“, aber auch den laufenden Verwaltungsbetrieb ist immer weniger Geld da." 

"Ab sofort muss gelten: Wer bestellt, bezahlt auch. Alle Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen übertragen, müssen ausreichend finanziert sein. Ohne vollständige Gegenfinanzierung rutscht die kommunale Ebene nur weiter ins Defizit."

Die Überlegungen zur 'Vereinfachung' des Denkmalschutzes scheinen das wiederum nicht zu bedenken. Sparen auf Kosten anderer - und auf Kosten der Vergangenheit.