Samstag, 13. Juni 2026

Trump darf Geschichte nicht umschreiben

Kurz vor dem 250. US-Geburtstag hat Bundesrichterin Angel Kelley in Boston die Regierung gestoppt: Sie untersagte die weitere Umsetzung von Trumps Executive Order 14253 „Restoring Truth and Sanity to American History“ – auf Deutsch: „Wiederherstellung von Wahrheit und Vernunft in der amerikanischen Geschichte“ (siehe dazu Archaeologik 31.3.2025) – und der darauf basierenden Anordnung Nr. 3431 des Innenministeriums in den Nationalparks.

Kelley begründete, gerade zum Jubiläum am 4. Juli 2026 dürfe Geschichte nicht geschönt werden. Die Regierung habe mit dem Dekret Schilder zu Sklaverei, Klimawandel und Bürgerrechten abhängen lassen und damit „unbestreitbare Wahrheiten“ zu „Halbwahrheiten“ gemacht – deshalb müsse die gemeinsame Geschichte „ehrlich erzählt und bis zum 250. Jahrestag vollständig wiederhergestellt“ werden.

Geklagt hatten Verbände aus Geschichte, Naturschutz und Wissenschaft – darunter die National Parks Conservation Association, die American Association for State and Local History und die Union of  Concerned Scientists.

Alle seit dem 20. Mai 2025 entfernten oder veränderten Ausstellungstexte müssen binnen 21 Tagen wiederhergestellt werden – also bis zum 3. Juli, knapp vor dem 250. Geburtstag der USA am 4. Juli. 

Wenige Stunden nach der Urteilsverkündung steht eine Reaktion von Don Trump noch aus. Aber ein Sprecher des Innenministeriums hat gegenüber CNN und anderen Agenturen Richterin Angel Kelley als „liberal activist judge“ bezeichnet und angekündigt, die Entscheidung anzufechten...

 

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Freitag, 12. Juni 2026

Der Trump Arch auf schlammigem Grund

POTUS Trump will in Washington einen monumentalen rund 76 Meter hohen „Triumphbogen“ errichten.  Von einem "Triumph" ist die abstruse Außen- und Kriegspolitik des POTUS Don. Trump weit entfernt - aber statt eines Triumph Arch gibt es eben einen Trump Arch. Das Projekt des - jedenfalls laut Trump - größten und schönsten Bogens  hat viel Spott und Kritik geerntet.

 

Der Trump Arch
(Graphik:  Hstoops - Own work, CC0, via WikimediaCommons)

Der Monumentalbogen soll zum 250jährigen Jubiläum der amerikanischen Unabhängigkeit westlich des Potomac River auf der Achse zwischen Lincoln Memorial und dem Arlington Friedhof errichtet werden.

Die Trump-Regierung versucht, den Bau massiv zu beschleunigen und setzt sich dabei über alle gesetzlichen Vorgaben und Zuständigkeiten hinweg. Die eigentlich erforderliche Einbindung des US-Kongresses übergeht POTUS Trump und die von ihm mit Anhängern neu besetzte United States Commission of Fine Arts hat das Projekt einstimmig gebilligt. Das Genehmigungsverfahren des National Park Service (NPS) wirft massive Fragen auf. Trotz einer prognostizierten Bauzeit von zwei bis drei Jahren versucht die Behörde aktuell, ein beschleunigtes Verfahren durchzudrücken und die normalen Abläufe und Genehmigungen zu umgehen.  Mit einer sehr kurzer Frist von insgesamt 10 Tagen (nur noch bis 15. Juni 2026)  gibt es ein öffentliches Anhörungsverfahren.  Das Formular ist beim National Park Service zu erreichen. Eine eigentlich vorgeschriebene fundierte Folgenabschätzung scheint zu unterbleiben, zumal unklar ist, wie das endgültige Konzept des Projektes aussehen wird. Wie der Koloss das historische Landschaftsbild verändert, wurde nicht ausreichend simuliert, ebenso wenig wurden die Auswirkungen einer nächtlichen Beleuchtung geprüft.

Vor allem fehlen die vorgeschriebenen Baugrunduntersuchungen, die sowohl die Statik wie auch die Archäologie betreffen.
Auf Staatsland des Bundes, das vom National Park Service (NPS) verwaltet wird, gelten für ein solches Bauprojekt streng geregelte gesetzliche Vorgaben. Selbst bei nachweislich gestörtem Untergrund entbindet das Gesetz den Bauträger nicht von archäologischen Prüfungen. Da es sich um Bundeseigentum handelt, greifen primär der National Historic Preservation Act (NHPA) und der Archaeological Resources Protection Act (ARPA). Ein gestörter Untergrund (wie die Aufschüttung durch das Army Corps) ändert den Prozess nicht grundsätzlich, sondern beeinflusst lediglich die Erwartungshaltung der Archäologen.
Der reguläre Prozess läuft in drei Phasen ab:
  • Phase I (Identification / Erkundung): Es muss eine historische Recherche und eine erste Bodenprüfung (oft durch Testbohrungen oder Suchgräben) stattfinden. Selbst wenn die oberen Schichten gestört sind, muss geprüft werden, ob darunter (im alten Flussbett) originale Schichten existieren.
  • Phase II (Evaluation / Bewertung): Werden Artefakte gefunden, wird geprüft, ob die Fundstelle für das National Register of Historic Places bedeutend genug ist.
  • Phase III (Mitigation / Schadensbegrenzung): Kann die Fundstelle nicht umgangen werden, folgt eine vollständige, wissenschaftliche Notgrabung (Data Recovery), bevor gebaut werden darf.
  • Die ARPA-Genehmigung: Für jede archäologische Grabung oder Bodenvorbereitung auf NPS-Land ist eine spezielle ARPA-Genehmigung erforderlich. Wer ohne diese gräbt oder archäologische Güter beschädigt, begeht eine Straftat.
Auch nach den Guidelines for Archaeological Investigations in DC lässt es eine im 20. Jahrhundert von Menschenhand aufgeschüttete Deckschicht nicht zu, ohne eine Phase-I/IA-Untersuchung (Geoarchäologie und GIS-Schnittanalysen) in die darunter liegende Paläolandschaft einzugreifen.  
Die Trump-Regierung versucht, direkt zu den geotechnischen Bohrungen überzugehen, ohne die Phase-I-Archäologie für Pre-contact-Ressourcen ordnungsgemäß abgeschlossen oder die Stämme konsultiert zu haben. Sollte AECOM bei den aktuellen Bohrungen im Juni 2026 auch nur ein einziges indigenes Artefakt aus dem alten Flussschlamm an die Oberfläche befördern, könnte dies das gesamte Projekt über Monate rechtlich blockieren. 
The Washington Post berichtete, dass die Regierung ein halbes Dutzend etablierter Denkmalschutzorganisationen – darunter den National Trust for Historic Preservation und die Cultural Landscape Foundation (TCLF) – einfach aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsprozess ausgeschlossen hat. Organisationen wie die TCLF haben bereits Klagen eingereicht. Sie argumentieren, dass das Übergehen dieser Prüfungen illegal ist und ein verheerendes Signal für den Schutz historischer Stätten im ganzen Land sendet.  

 

Die historische und archäologische Topographie von Washington DC

Die historische Topographie von Washington, D.C. basiert auf einem strengen, rationalen Barockkonzept, das bewusst Sichtachsen, demokratische Machtverteilung und strikte Höhenbegrenzungen miteinander verknüpft. 1791 wurde der Stadtplan von dem französischen Ingenieur Pierre Charles L’Enfant als Planstadt am Potomac River entworfen. Der Trump Arch sprengt die städtebaulichen Maßstäbe Washingtons in Bezug auf Höhe, Symbolik und Geometrie. Das Gelände selbst wurde in den 1920er Jahren mit ausgebaggertem Flusssediment aufgeschüttet und wurde zum Brückenkopf für die damals gebaute Arlington Memorial Bridge. Das Gelände liegt also außerhalb der ursprünglichen Stadtplanung, die immer wieder verändert und spätestens mit der Anlage des Arlington Gräberfelds 1864 in die politische Symbolandschaft einbezogen wurde. Mit komplexen archäologischen Strukturen der historischen Archäologie ist an der - statisch wohl nicht unproblematischen - Baustelle eher nicht zu rechnen. Wohl aber haben sich die Uferbereiche des Potomac als wichtige Fundlandschaft der präkolumbischen Zeit erwiesen. Das Risiko, bei den Fundamentarbeiten auf unentdeckte Pre-contact-Ressourcen zu stoßen, ist daher nicht zu vernachlässigen.

Pre-contact-Funde spielen eine massive rechtliche und politische Rolle, da sie sofort weitere Bundesgesetze aktivieren, die extrem streng ausgelegt werden. Sollten bei den Tiefbohrungen oder Erdarbeiten für das Fundament des Bogens menschliche Überreste, Grabbeigaben oder sakrale Gegenstände der amerikanischen Ureinwohner entdeckt werden, greift sofort der Native American Graves Protection and Repatriation Act (NAGPRA) mit einem sofortigen Baustopp. Das Gesetz schreibt vor, dass bei Funden die historisch dort ansässigen, staatlich anerkannten indigenen Stämme (wie die Piscataway Conoy Tribe oder die Pamunkey Indian Tribe) zwingend als gleichberechtigte Partner in den Section 106-Prozess eingebunden werden müssen.

Denkmalschützer sind ein wesentlicher Teil der Opposition gegen den Trump Arch. Erst im März haben Denkmalpfleger Trumps Monumentlballsaal am Weißen Haus vorerst gestoppt (Archaeologik 1.4.2026). Sie rufen nun aktiv dazu auf, die Bedenken in der kurzfristigen Anhörung einzubringen.  Sie möchten erreichen, dass zunächst das endgültige Projektdesign feststeht, damit die Prüfungen auch durchgeführt werden können. Die vollständige Dokumentation – inklusive der archäologischen Phase-Ia-Studie und aller Entscheidungsgrundlagen – müsse zumindest beratenden Organisationen und indigenen Stämmen transparent zugänglich sein. Zehn Tage Frist für die Anhörung seien für die Bewertung derart massiver Auswirkungen auf Dutzende historische Objekte unzureichend. Die Kommentierungsfrist müsse verlängert werden. Die Öffentlichkeit möge sich in diesem Sinne an der Anhörung beteiligen.

Links

  • Kunst-Kommission macht Weg für Trumps Triumphbogen frei. Spiegel (22.5.2026). - https://www.spiegel.de/ausland/usa-kommission-macht-weg-fuer-donald-trumps-triumphbogen-in-washington-d-c-frei-a-b1f0bdb0-ea7f-4b0d-a2d1-3a49f2ad1dea
  • Größer als das Pariser Vorbild – Trump will in Washington einen Triumphbogen bauen lassen. Welt 11.4.2026. - https://www.welt.de/vermischtes/article69d9f3470695c741e3c297aa/praesidiales-bauvorhaben-groesser-als-das-pariser-vorbild-trump-will-in-washington-einen-triumphbogen-bauen-lassen.html 
  • Trump’s arch gets overwhelmingly negative public feedback but appears poised to move forward. CNN 17.4.2026. - https://edition.cnn.com/2026/04/16/politics/trump-arch-feedback-commission 
  • Trump officials lay out aggressive timeline to build triumphal arch. The Washington Post 10.6.2026. - https://www.washingtonpost.com/politics/2026/06/10/trump-officials-lay-out-aggressive-timeline-build-triumphal-arch/ 
  • Zur Archäologie in Washington bietet der NPS eine Artikelserie online: https://www.nps.gov/articles/series.htm?id=D66CB41B-D9B4-3504-A62D536B320F70C8 
  • Historic Landmarks: https://opendata.dc.gov/datasets/992ca2e2d4e04f08b46d03ee0dbe791a_24/explore?location=38.930723%2C-77.012026%2C12 
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    Dienstag, 12. Mai 2026

    Zur Plünderung freigegeben - die Katastrophe wiederholt sich jeden Tag

    Sehr grundlegend und mal nicht beschönigend oder paragraphenwedelnd...

    Wolfgang Bauer schildert die Resignation und Ratlosigkeit von Archäolog*innen und Denkmalpfleger*innen ob einer Lobby von Sondlern, Händlern und Detektoranbietern bei gleichzeitiger Ignoranz von Polizei und Justiz. Seit Corona hat sich das Hobby des Sondelns weiter verbreitet und führt dazu, dass archäologische Fundstellen in größtem Ausmaß vernichtet werden. 

    Bauer berichtet von der Option eines Verbots leistungsstarker Metalldetektoren bzw. der Pflicht zu einem Detektorschein. Da die Suche auf Bodendenkmälern längst verboten ist, scheint das die einzige Chance, wenn auch die Möglichkeit dies bundesweit durchzusetzen ob der Kulturhoheit der Länder und der Lobbyarbeit der Sondler nicht einfach sein wird.

    Der ZEIT-Artikel hebt sich wohltuend von all den Berichten ab,  die wieder mal einen Sondlerfund feiern, bestenfalls auf die Gesetzeslage hinweisen, aber nicht registrieren, dass solche Funde meist aus dem Kontext gerissen sind.

    Was also tun? Ein kleiner Schritt, für den einige Kollegen plädieren, wäre es, so viele Anzeigen auf den Weg zu bringen, dass die Polizeistatistik die Ausmaße des Problems deutlich macht und die nötige Aufmerksamkeit schafft. Man muss sich das aber trauen. Bauer berichtet von zunehmenden „körperlichen Auseinandersetzungen“.

    Gleichwohl: Die Archäologie muss den wirklich Geschichtsinteressierten Angebote machen, mitzuforschen. Citizen Science - wo es Sinn macht auch mit Sonde - ist kein Luxus, sondern gehört eigentlich zur disziplinären Matrix der Archäologie. Sie hat sich erst aus bürgerschaftlichem Engagement über die adligen Schatzkammern hinaus zur Wissenschaft weiter entwickelt. Es sind Steuerzahler*innen und demokratische Gesetze, die unsere moderne archäologische Praxis ermöglichen. 

    Falsch wären Modelle jedoch wie das britische PAS oder eine Fundprämie, da das nur Anreize zur weiteren Zerstörung von Bodendenkmälern bietet. Sondler (man verzeihe die Pauschalisierung) sind stolz auf ihre Funde, werfen der Archäologie vor, zu versagen, weil sie ihre Funde nicht anerkenne, aber selber unfähig sei, zu finden. Es ist ein grundlegendes Misverständnis, dass Funde per se ein Gewinn sind.  Ja, die Archäologie ist auf Neufunde angewiesen - aber nur auf gut dokumentierte, der Rest ist ineffektiv, Zeit und Personalverschwendung. "Funde" sollten so lange als möglich im Boden verbleiben (wobei man wohl mehr als bisher über Notgrabungen im Ackergelände nachdenken muss). Dass man auch im Fach immer wieder von Funden redet, ist da kontraproduktiv. Es sind zunächst Quellen der Vergangenheit, die adäquat erschlossen werden müssen - dazu gehört zunächst deren Lokalisierung. Eine anständige Geomagnetik bringt dabei viel mehr als eine noch so gut ausgestattete Sonde. Vor allem müssen Kontexte dokumentiert werden - wenn das am Ende die Bergung von Objekten beinhaltet, ist das auch okay. Funde haben auch Folgekosten in den Bereichen Dokumentation, Restaurierung, Lagerung und auch wissenschaftlicher Bearbeitung. Anstatt einer Fundprämie wäre theoretisch eine Fundgebühr volkswirtschaftlich sehr viel konsequenter - aber natürlich auch nicht im Interesse der Wissenschaft.

     

    Sondler auf einer Wüstung (Foto R. Schreg, 2026)

    Man muss hier mit ernsthaft archäologisch Interessierten zu Kooperationen kommen - die, wenn man gut miteinander kommuniziert, auch außerordentlich fruchtbar sein können - unter den Schlagwort "public archaeology" oder "citizen science" gibt es eine wachsende Zahl guter Beispiele. Gute Geländekenntnis, oft gute Materialkenntnis, flexiblere und kontinuierlichere Feldarbeit und bisweilen gute örtliche Vernetzung können wertvolle Beiträge sein, die Amateurforscher einbringen und die mit wissenschaftlicher Expertise und Dokumentation (was man ggf. auch lernen kann) ein neues Bild der Vergangenheit ergeben können. Sondelfunde bedeuten bestenfalls eingeschränkte Erkenntnis, immer begleitet vom Schmerz des Informationsverlustes.
    Das muss erklärt werden - der durchaus richtige Verweis auf die Gesetzeslage ist dabei wenig hilfreich.


    Donnerstag, 7. Mai 2026

    "Für eine gute Entwicklung der Landesmuseen und ihrer Sammlungen setzen wir uns ein." Der Koalitionsvertrag 2026 in Baden-Württemberg

    Vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg Anfang März stand wenig zur Denkmalpflege in den Wahlprogrammen (Archaeologik 28.2.2026):

    Jetzt liegt der Koalitionsvertrag von Grünen und CDU zur Bildung einer Landesregierung vor. Hier finden sich einige Passagen, die auf Kultur- und Denkmalpolitik eingehen.

    Im Bereich Tourismus sollen digitale Angebote und KI-Anwendungen zur Ressourcenschonung bis hin zur Echtzeit-Gästeinformation beitragen und damit eine enge Vernetzung der touristischen Angebote auch zu Kultur- und Denkmaleinrichtungen stärken (S. 28).  Der KI-Einsatz in der Kultur wird auch S. 43 thematisiert, wonach die KI-Kompetenzen in den Kultureinrichtungen des Landes ausgebaut werden sollen. Ein Förderprogramm soll Kultureinrichtungen bei der Erprobung innovativer KI-Anwendungen unterstützen. Dieser KI- und Digitalfokus entstammt dem Wahlprogramm der CDU.

    Seite 42f des Koalitionsvertrages heißt es:

    Das Land als verlässlicher Partner für Kunst und Kultur Zu den Stärken unseres Landes gehört die besonders reiche Kunst- und Kulturszene, die Spitzeneinrichtungen des Landes ebenso umfasst wie kleinere Initiativen, kommunale Institutionen ebenso wie die Amateur- und Breitenkultur. Wir verstehen Kunst und Kultur als verbindendes Element über gesellschaftliche Gruppen hinweg, das in den Städten und den ländlichen Räumen gleichermaßen wirkt. Für uns sind kulturelle Bildung und Teilhabe wesentliche Grundlagen einer modernen Bürgergesellschaft. Wir wollen niedrigschwellige Zugänge zu Kultur für alle ermöglichen. Dabei berücksichtigen und unterstützen wir auch den wertvollen Beitrag des Ehrenamts zum kulturellen Leben. Wir stehen zur Kunstfreiheit. Um Kultureinrichtungen besser und unbürokratisch zu unterstützen, wollen wir den Aufwand für Einzelmaßnahmen verringern und stärker auf institutionelle Förderung setzen. In schwierigen Zeiten sind wir ein vorausschauender und auch finanziell verlässlicher Partner. Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir angesichts angespannter Haushalte Einrichtungen und Kulturschaffenden Perspektiven geben und setzen uns dafür ein, das kulturelle Angebot vor Ort zu erhalten. Der Ausgleich der Tarifsteigerungen in staatlichen Einrichtungen wird gesichert. Wir setzen uns für eine faire Vergütung im Bereich der privaten Trägerschaften sowie freischaffender Künstlerinnen und Künstler ein.

    Das Land steht in besonderer Verantwortung für seine staatlichen Einrichtungen. Wir statten sie – insbesondere unsere Museen, Bibliotheken und das Landesarchiv – mit den zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Mitteln aus, denn sie sind das Fundament unserer Wissensgesellschaft. Für eine gute Entwicklung der Landesmuseen und ihrer Sammlungen setzen wir uns ein. Wir stärken Museen und Bibliotheken als „Dritte Orte“. Gemeinsam mit den Städten Stuttgart und Karlsruhe erhalten wir unsere Staatstheater als Mehrspartenhäuser mit Oper, Schauspiel und Ballett und setzen Rahmenbedingungen, damit diese durch die Qualität und Exzellenz ihrer künstlerischen Produktionen weiterhin national wie international ausstrahlen können.

    Wir wollen den Wandel der Kulturlandschaft durch Digitalisierung unterstützend begleiten sowie den Erhalt und den Neubau von Kultur- und Funktionsgebäuden langfristig sichern. Die finanziell schwierigen Haushaltslagen erfordern aus unserer Sicht einen Kulturdialog mit den Kommunen, den Kulturschaffenden aus allen Sparten und Hierarchieebenen und externen Expertinnen und Experten. Wir wollen die Kultur stärken und vernetzen, Raum für Neues schaffen, Kooperationsmöglichkeiten aufzeigen, innovative Strategien entwickeln und Planungssicherheit geben.  

    Das Konzept der Großen Landesausstellung wollen wir überarbeiten. 

     ...

    Die Großen Landesausstellungen in Baden-Württemberg waren den letzten Jahrzehnten eine wesentliche Plattform historische und insbesondere archäologische Themen der Öffentlichkeit zu präsentieren.  

    Seite 103 folgt eine Passage speziell zu Denkmalpflege und Kulturerbe. Hier steht:

    Baden-Württemberg ist gesegnet mit einem herausragenden Kulturerbe. Wir stellen uns der Verantwortung, diese Zeugnisse der Kulturgeschichte zu bewahren, ihre Bedeutung zu vermitteln und sie erlebbar zu machen. Wir unterstützen die UNESCO-Welterbebewerbungen bezüglich des Fernsehturms Stuttgart und des frühkeltischen Machtzentrums Heuneburg. Den Welterbefonds BW führen wir fort, um die wertvolle Arbeit an allen sieben UNESCOWelterbestätten zu unterstützen. Mit einer eigenen Eiszeitkunst-Konzeption wollen wir das Bewusstsein für die historische Bedeutung der ältesten vom Menschen geschaffenen Kunst weiter voranbringen und deren touristische Potenziale besser erschließen.

    Die Plattform DenkmalnetzBW wollen wir nutzen, um Haupt- und Ehrenamtliche in der Denkmalpflege zu vernetzen, gute Lösungen im Denkmalschutz breiter bekannt zu machen und die Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden zu erleichtern.

    Beim Denkmalschutz gilt für uns: Wir wollen Schutz, aber auch Spielräume für neue Ideen, für Sanierung, Umbau und Nutzung. Wir setzen auf einen pragmatischen Ansatz, der Denkmalschutz und erneuerbare Energien in Einklang bringt. Wohnen im Denkmal wollen wir stärken. 

    Angesichts der Entwicklung in Niederstotzingen, wo nach der Mammut-Blamage (Archaeologik 8.10.2022; 16.3.2026) der einstige UNESCO- Archäopark inzwischen als Kindergarten genutzt wird (Naturnaher Kindergarten am Vogelherd) ist das Versprechen bemerkenswert, nun eine Eiszeitkunst-Konzeption zu erarbeiten.

    Interessant ist, was die Grünen in den Verhandlungen mit der CDU offenbar nicht durchsetzen konnten.  Im Wahlprogramm der Grünen wurde die Provenienzforschung und koloniale Vergangenheit relativ breit thematisiert - das Thema fehlt im Koalitionsvertrag. Zwar sollen Museen und Bibliotheken als „Dritte Orte“ gestärkt werden, aber von einem freien Eintritt für Kinder und Jugendliche in die Sammlungsausstellungen der Landesmuseen ist keine Rede mehr..

     

    Einen breiten Raum nimmt im Koalitionsvertrag die Universiäts- und Forschungspolitik ein (S. 34-42). Geistes- und Kulturwissenschaften spielen dabei jedoch keine Rolle. Ein Abschnitt heisst "Freiheit von Forschung und Lehre verteidigen" und trägt den wissenschaftsfeindlichen Agitationen der amerikanischen MAGAs oder der AfD Rechnung.  "Die Wissenschaftsfreiheit ist das unverzichtbare Grundprinzip unserer Politik. Wir lehnen alle Formen von Einschränkungen entschieden ab, die dieser Freiheit entgegenstehen oder sie einengen könnten. Dazu zählen Vorgaben, die Themen, Methoden oder Kooperationen in der Forschung beschränken. Sie widersprechen dem Prinzip der ergebnisoffenen Wissenschaft." Für Wissenschaftler*innen aus den möglicherweise bald den Rechtsextremisten anheim fallenden Bundesländern mögen die "Beratungsstellen für angegriffene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler" hilfreich sein. Ein Passus gilt der Wissenschaftskommunikation: "Wir setzen uns für eine offene, digitale und transparente Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse und Methoden ein. Dies stärkt die Rolle der Wissenschaft und ihre Glaubwürdigkeit in der Gesellschaft". 

     

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    Mittwoch, 29. April 2026

    glaub nicht der KI

    Grabstätte des Ötzi (Italien) – Obgleich aus der Kupferzeit, zeigt dieser Fund präkolumbianischen Einfluss auf die Fläche des Mittelalters.