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Donnerstag, 23. Juli 2026

Die Gesetzesänderungen und ihre Termine im Überblick

Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern haben ihre Denkmalschutzgesetze bereits handstreichartig geändert (Archaeologik 26.6.2026). In Niedersachsen und Sachsen laufen die Verfahren noch (Archaeologik 15.7.2026). In Schleswig-Holstein wird das Thema in der nächsten Legislaturperiode auf den Tisch kommen.

Die parallel laufenden Gesetzgebungsverfahren sehen zumeist die Möglichkeit der Stellungnahme von Fachverbänden vor.  Traditionell ist da die DGUF engagiert, die aktuell auch den Prozess in Nordrhein-Westfalen aktiv begleitet. 

Da aktuell alles gehäuft kommt, wird es schwierig, mit dem ja ehrenamtlichen Engagement in allen Gesetzgebungsprozessen präsent zu sein. Gefragt sind die regionalen archäologischen Gesellschaften, die aber vielfach so eng mit der jeweiligen Landesarchäologie personell und bezüglich ihrer Adresse verzahnt sind, dass sie sich kaum wirkungsvoll politisch positioniert werden können und ggf. zentrale Vorstandsmitglieder sich als Landesbeamte in diese Verfahren öffentlich nur bedingt einbringen können.

Daher ist es wichtig, dass die Gelegenheit zu Stellungnahmen in  regulären Anhörrungsverfahren, aber auch gegenüber den Landtagsabgeordneten genutzt werden - und Petitionen wahrgenommen werden. Vielfach finden die laufenden gesetzgebungsprozesse aber kaum Beachtung und finden den Weg gar nicht erst in die Medien.

Mit Hilfe von KI habe ich daher folgende Liste erstellt, die zeigen soll, wo welche Änderungen im Busch sind und wo es lohnt, die Augen offen zu halten. Dazu habe ich Google KI wie folgt gepromptet: "Stelle mir eine Liste zum aktuellen Stand der Novellierungen der Denkmalschutzgesetze in Deutschland zusammen. Bitte gib 1.) Link zum 2025 gültigen Gesetz,  2.) eine Zusammenfassung der geplanten Änderungen (insbes. Verlagerung auf Untere Denkmalschutzbehörde, Abkehr vom deklaratorischen Prinzip, Umgang mit Verursacherprinzip, Wirtschaftlichkeitsvorbehalte), 3.) Stand des Gesetzgebungsverfahrens mit Fristen zu Anhörungen und Stellungnahmen und eine 4.) Liste der eingegangenen Stellungnahmen. Die Links müssen zuverlässig stimmen. Prüfe alle Angaben gegen!"

Das Ergebnis habe ich nur geringfügig bearbeitet. Ich habe den Inhalt anhand der gebotenen Quellen punktuell geprüft, Dabei sind mir wenige offensichtliche Falschaussagen (Bremen, Sachsen-Anhalt) aufgefallen, die ich ebenso wie einige offensichtlich falsche Links entfernt habe. Für die Inhalte kann ich nicht garantieren, ich hoffe aber, dass das Gesamtbild einigermaßen korrekt ist und gerade die Angaben zu dem Stand der Gesetzgebungsverfahren stimmen. Ich habe rot markiert, wo es mir demnach sinnvoll scheint, aktiv zu werden und vorsorglich z.B. Landtagsabegordnete individuell zu kontaktieren.

Die Erosion der Denkmalschutzgesetze ist für die Wissenschaft wie auch für zahlreiche Wissenschaftler eine Katastrophe - und natürlich auch für  die jeweiligen Landschaften, die mit ihren Kulturdenkmälern auch an Lebensqualität verlieren. Unbewusst ist der Denkmalverlust auch ein Faktor, der zur Entwurzelung der Menschen und deren Radikalisierung oder jedenfalls ihre Anfälligkeit für Populisten beiträgt - die ja ihrerseits eine mythische Vergangenheit erfinden. Denkmäler sind eben auch eine Quelle kritischer historischer Erkenntnis.

 

Baden-Württemberg

1) Gültiges Gesetz (Stand 2025)

·   

Montag, 22. Juni 2026

Trend nach unten - Denkmalschutzgesetze als Belastung der Kommunen am Limit

In Nordrhein-Westfalen und in Hessen sehen Novellierungen des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes vor, dass Verantwortungen nach unten an die Kommunen abgegeben werden soll. Das schwächt die Fachkompetenz in den Genehmigungsverfahren. Wahrscheinlich ist genau dies die Absicht dahinter.

Nordrhein-Westfalen 

Zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen hat die DGUF explizit Stellung bezogen - und dabei auch die einschlägigen Dokumente des laufenden Gesetzgebungsverfahren gesammelt.

Die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes stecken dabei im „Dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften“, das darauf zielt, eine Beschleunigung und Deregulierung von Bauverfahren durch Bürokratieabbau, Digitalisierung und den Wegfall von Prüfschritten zu erreichen.

Der Kern der Gesetzesnovelle (Drs. 18/17474) ist die vollständige Verlagerung der Entscheidungsfreiheit auf die kommunale Ebene (die Unteren Bauaufsichts- und Denkmalbehörden) bei gleichzeitiger Entmachtung der wissenschaftlichen Fachämter. Die Entscheidung wo und wie eine Grabung durchgeführt wird, kann künftig fast vollständig von fachlichen Laien getroffen werden. Zwar müssen die Denkmalfachämter zwar weiterhin über ein denkmalrelevantes Vorgehen durch die Untere Denkmalbehörde informiert werden und sie dürfen sich zum Vorhaben auch äußern, einen Einfluß auf die Entscheidung hat das aber gar nicht.  Anläufe, die Entscheidungen den  Kommunen aufzubürden, gab es schon öfters, wobei in NRW bei der letzten Novellierung vor erst 4 Jahren unter derselben zuständigen Ministerin die Führung der archäologischen Denkmalliste "mangels Kompetenz" von den Kommunen auf das Denkmalfachamt übertragen wurde. 

Gleichzeitig werden in NRW die Bearbeitungsfristen halbiert. Zeit für qualifizierte Stellungnahmen bleibt kaum noch - und bei einer Fristüberschreitung gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

Nicht nur die DGUF kritisieren das Vorhaben, sondern auch Umweltverbände und Architekten, wie auch die Kommunen und natürlich die Opposition.

Die Kommunen sehen in der Reform keine echte Entlastung, sondern eine Verlagerung von Konflikten und Arbeitsaufwand auf die lokale Ebene, während gleichzeitig das fachliche Schutzniveau der Denkmäler sinkt. Sie wehren sich dagegen, dass die fachliche Expertise der Landschaftsverbände (LVR und LWL) beschnitten und rechtlich abgewertet werden soll. Sie betonen, dass kleinere kommunale Untere Denkmalbehörden diese fachliche Detailprüfung (besonders in der Archäologie und Bodendenkmalpflege) gar nicht alleine leisten können. Den Städten und Gemeinden fehlen schlichtweg die Fachleute, um komplexe denkmalrechtliche Bewertungen eigenständig und fundiert durchzuführen. Eine Kompetenzverlagerung wird daher als reine "Verschiebung der Verantwortung" nach unten kritisiert. Wenn Kommunen ohne ausreichende fachliche Rückendeckung der oberen Denkmalschutzbehörden entscheiden müssen, befürchten sie zunehmende Rechtsunsicherheit durch eine Flut von fehlerhaften Bescheiden, Klagen von Bauherren und langwierigen Gerichtsprozessen. Das konterkariert das eigentliche Ziel der Verfahrensbeschleunigung. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass den Behörden deutlich weniger Zeit für Prüfungen und Stellungnahmen bleibt. Die Kommunen bemängeln, dass dieser künstliche Zeitdruck bei gleichzeitiger Mehrbelastung zu einem "Qualitätsabfall beim Schutz des kulturellen Erbes" führt.

Hessen 

Während NRW versucht, Denkmalschutzprüfungen zu überspringen (durch Kenntnisgabe statt Genehmigungspflicht), setzt Hessen auf ein normales Verfahren, zwingt die Behörden aber mit der drohenden automatischen Genehmigung (Genehmigungsfiktion) nach exakt 3 Monaten zu maximalem Tempo. Der Hessische Landtag hat das neue Denkmalschutzgesetz am 10. Juni 2026 in zweiter Lesung final verabschiedet. Die Novelle tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Die kommunalen Unteren Denkmalschutzbehörden entscheiden Standardfälle künftig auch in Hessen autark. Die übergeordnete Landesdenkmalpflege wird auf Kernbereiche wie das UNESCO-Welterbe beschränkt.

In Hessen soll die Denkmalfachbehörde trotz eingeschränkter Kompetenzen mehr Ressourcen für die Erforschung und Sicherung von Bodendenkmälern erhalten. Diese zusätzlichen Mittel und Stellen sind jedoch nicht für das operative Geschäft, sondern für die übergeordnete Forschung, landesweite Dokumentation, Digitalisierungsprojekte und die Sicherung von Großprojekten (wie dem UNESCO-Welterbe) gedacht. Das ist nicht als Forschungsförderung zu verstehen, sondern soll die Landesarchäologie vor allem stärker digitalisieren, um zentrale Daten schneller digital zur Verfügung zu stellen und so die kürzeren Fristen der Genehmigungsverfahren einzuhalten. Die zusätzlichen Landesressourcen verbleiben in der Landesbehörde. Bei den Unteren Denkmalschutzbehörden der Städte und Kreise kommt davon kein Personal an. Da das neue Gesetz den Kommunen die Alleinentscheidung im Alltag überträgt, müssen nun kommunale Mitarbeiter die Anträge final bewerten und rechtssicher innerhalb der 3-Monats-Frist bescheiden.  
Hessen investiert zwar in seine eigene wissenschaftliche Infrastruktur, verweigert den Kommunen aber gleichzeitig den finanziellen Ausgleich für deren personellen Mehraufwand im alltäglichen Genehmigungsverfahren. Das ist keine Besonderheit des Denkmalschutzes, sondern seit jahren das gängige Muster, dass unbequeme Aufgaben nach unten in die Kommunen verlagert werden, ohne dass auch dafür gesorft wird, das dort die finanziellen und personellen Kapazitäten vorhanden sind. Also muss dort gespart werden, wo es denn Alltag der Leute am meisten betrifft. Wahrscheinlich ist das der Hauptgrund, dass derzeit so viele populistische Parolen hören wollen.


Bayern

Auch in Bayern gab es diesbezüglich bereits eine Gesetzesänderung. Das laut bayerischer Staatsregierung (CSU/Freie Wähler) "modernste Denkmalschutzgesetz Deutschlands" verfolgt das Ziel der „Modernisierung und Entbürokratisierung“. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst formuliert dies so:

"Mit der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird die Denkmalpflege modernisiert und von überflüssiger Bürokratie entlastet – bei gleichbleibend hohem Schutz unseres kulturellen Erbes.
Unter dem Leitspruch „Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren“ wird die Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesdenkmalrat moderner, effizienter und bürgernäher gestaltet. Dazu werden insbesondere Regelungen abgeschafft, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, und durch flexiblere und praxistauglichere Verfahren ersetzt" (Quelle).

In Bayern liegt die Entscheidungsgewalt im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren (Art. 6 BayDSchG) traditionell schon bei den Unteren Denkmalschutzbehörden (Landratsämter/kreisfreie Städte) im Benehmen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD). Die Schwächung des Fachamtes erfolgt hier nicht primär durch die Abschaffung des Einvernehmens, sondern durch den vollständigen Wegfall von Erlaubnispflichten. Ein Katalog erlaubnisfreier Maßnahmen lässt auch im Bereich von Bodendenkmälern beispielsweise so ziemlich alle Arten von Leitungen ohne Genehmigung und Meldung zu. 

"Kommunen am Limit"

Die Verlagerung von Kompetenzen nach unten ist genau das, was die Kommunen beklagen. Das sind Aufgaben, die für sie steigenden Personalbedarf in der verwaltung begründen. Soll das Ganze von kommunaler Seite rechtssicher sein, benötigt es hier Fachpersonal. Das dürfte augenblicklich schwer zu bekommen sein und ist ein Kostenfaktor.

Die Belastung der Kommunen ist - unabhängig vom konkreten Fall des Denkmalschutze - ein wesentlicher Faktor für die Unzufriedenheit im Lande und ein Wegbereiter für Populisten. Der Trend nach unten scheint nicht nur im Hinblick auf den Denkmalschutz kontraproduktiv, sondern weit darüber hiinaus.

Just heute, 22.5.2026 veranstalten die Kommunen, initiiert vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte und Gemeindebund den Aktionstag am Limit:

Die Kommunen  

"haben immer mehr gesetzliche Pflichtaufgaben, die auch immer teurer werden. Das Problem: Bund und Länder legen die Aufgaben fest, sorgen aber nicht dauerhaft für ausreichende Finanzierung. Das Ergebnis: Das allermeiste Geld, das die Kommunen zur Verfügung haben, müssen sie für diese Pflichtaufgaben ausgeben. Für die so genannten „freiwilligen Aufgaben“, aber auch den laufenden Verwaltungsbetrieb ist immer weniger Geld da." 

"Ab sofort muss gelten: Wer bestellt, bezahlt auch. Alle Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen übertragen, müssen ausreichend finanziert sein. Ohne vollständige Gegenfinanzierung rutscht die kommunale Ebene nur weiter ins Defizit."

Die Überlegungen zur 'Vereinfachung' des Denkmalschutzes scheinen das wiederum nicht zu bedenken. Sparen auf Kosten anderer - und auf Kosten der Vergangenheit.









Donnerstag, 18. Dezember 2025

Das archäologische Jahr in Bayern - online

Neu bei der Uni Heidelberg und via Propylaeum:  

Bislang zwar nur 8 Bände aus dem ersten  Jahrzehnt der Zeitschrift, aber ein verheißungsvoller Anfang.

 


Montag, 28. Oktober 2024

Grabungsberichte aus Bayern und BaWü

Endlich gibt es in Bayern und Baden-Württemberg die digitalen Grabungsberichte online!

Die neuen Reihen erscheinen auf Propylaeum, dem von der UB Heidelberg und der BSB München betriebenen Fachinformationsdienst für die Altertumswissenschaften. Hier gibt es neben den Online-Zeitschriften, den e-books auch Propylaeum-Dok, wo die hier besprochenen Reihen bisher allerdings die einzigen sind.

Archäologische Ausgrabungen in Bayern (ISSN 2944-1544)

  1. Die Ausgrabungen in Arnstein im Bereich des Kreisverkehrs an der B 26 (M-2018-277-2) Binzenhöfer, Benjamin ; Mahrdt, Jens Alexander ; Specht, Oliver 2024
    DOI: 10.11588/propylaeumdok.00006271

Dokumente zur Archäologie in Baden-Württemberg (ISSN 2944-1056)

  1. Siedlungsspuren vom Neolithikum bis zur Eisenzeit, Abschlussbericht zur Rettungsgrabung (2022_0387) Leinfelden-Echterdingen „Goldäcker“
    Birker, Manuel 2024
    DOI: 10.11588/propylaeumdok.00006330
  2. Das frühmittelalterliche Gräberfeld von Stuttgart-Feuerbach. Abschlussbericht der Rettungsgrabung (2022_0698) Stuttgarter Straße 144/Burgenlandstraße 115
    Barthel, Susanne 2024
    DOI: 10.11588/propylaeumdok.00006362
  3. Von der späten Urgeschichte bis in die Neuzeit. Abschlussbericht der Rettungsgrabung (2023_0219) Endingen-Mannsmatten
    Winterhalter, Sabrina 2024
    DOI: 10.11588/propylaeumdok.00006363
  4. Siedlungs- und Werkstattareale des Hoch- und Spätmittelalters. Abschlussbericht zur Rettungsgrabung (2023_0149) Löchgau „Ärztehaus Nonnengasse“
    Berger, Steffen 2024
    DOI: 10.11588/propylaeumdok.00006364
  5. Ausschnitte eines Gräberfeldes der frühen Merowingerzeit. Abschlussbericht zur Rettungsgrabung (2023_0096) Heilbronn „Gasleitung Kraftwerk“
    Liebermann, Carmen 2024
    DOI: 10.11588/propylaeumdok.00006365

Inhaltliches Profil

In Bayern wie in Baden-Württemberg handelt es sich um die Berichte der Grabungsfirmen. Autor*innen sind die Grabungsleiter*innen und Mitarbeiter*innen der Grabungen vor Ort, ohne dass sich hier die Ämter mit eigenen Coautor*innen hineindrängen, wie das in anderen Bundesländern schon für erheblichen Ärger gesorgt hat (vgl. Zerres 2021). Vielleicht ist das nur der Tatsache geschuldet, das den neuen Reihen geringeres Renomée und Aufmerksamkeit zugebilligt wird als den etablierten?
Dokumente zur Archäologie
in Baden-Württemberg 2
  (Umschlag: LfD Bad.-Württ, CC BY-ND 4.0)



Die neuen Dokumente enthalten Informationen über die Umstände der Ausgrabungen. Sehr viele technische Daten zur Lage, zur Grabungstechnik und zur Dokumentation. In Fotos und Plänen werden die Befunde charakterisiert. Profilaufnahmen habe ich in keinem der bislang vorliegenden Dokumentationen gesehen. Es wird nicht die gesamte Grabungsdokumentation zur Verfügung gestellt, sondern nur ein Überblicksbericht.

Der Umgang mit dem Fundmaterial ist höchst unterschiedlich, mal gibt es einfache Fotos der Funde in situ, mal der unrestaurierten Einzelstücke, mal eine Tabelle mit kurzen Beschreibungen.

Mit den Dokumenten “Das frühmittelalterliche Gräberfeld von Stuttgart-Feuerbach” und “Die Ausgrabungen in Arnstein im Bereich des Kreisverkehrs an der B 26” liegen zwei Berichte vor, in denen merowingerzeitliche Gräber behandelt werden und die sich daher gut miteinander vergleichen lassen.
 
 
Titel Baden-Württemberg Bayern

Das frühmittelalterliche Gräberfeld von Stuttgart-Feuerbach Die Ausgrabungen in Arnstein im Bereich des Kreisverkehrs an der B 26
Erscheinungsjahr 2024 2024
Grabungsjahr 2022 2018
Layout Layout der Grabungsfirma,
einspaltig


einfaches zweispaltiges,
wahrscheinlich einheitliches Layout
Rechte CC BY SA Alle Rechte vorbehalten, frei zugänglich
Inhalt 1. Auf einen Blick
2. Inhalt
3. Zusatzinformationen
• Anlass der Grabung
• Veranlassung durch
• Durchführende Firma
• Fachaufsichtführende Behörde
• Vorangegangene Maßnahmen
• Absprachen mit Dritten
4. Vorbereitende Maßnahmen
• Prospektionen
• Vorbereitung der Grabungsfläche
• Einrichtung der Grabung
• Kontaktdaten der beteiligten Firmen
5. Quellenauswertung
• Archiv- und/oder Prospektionsunterlagen
• Karten (Urkataster), DGK
• andere relevante Karten
• Mündliche Überlieferungen
• Plan mit Darstellung historischer und aktueller Grundstücksgrenzen
6. Vermessung
• Übersichtspläne
• Angaben zum Umfang der Fläche
• Vermessungssystem und dessen Einbindung
• Angaben zu weiteren Vermessungen
7. Erläuterung des Maßnahmenablaufs
• Zeitraum
• Grabungstechnik
• Personal der Maßnahme
• Methoden, Bedingungen
• Ablauf der Maßnahme
• Rekultivierungsmaßnahmen der Fläche
8. Dokumentation
• Ablauf der Dokumentationsmaßnahme
• Angewendete Dokumentationstechnik
9. Naturwissenschaftliche Maßnahmen
• Beschreibung des Probenprogramms
• Nennung des Analyselabors sowie Beschreibung der Analysemethoden
• Beschreibung der Behandlung der Proben
10. Maßnahmen am Fundmaterial
• Blockbergungen
• Verwendung chemischer Mittel
• Bearbeitung
11. Ergebnisse
• Geografische Beschreibung
• Geologische/geomorphologische Beschreibung
• Zusammenfassende Beschreibung der wichtigsten Befunde und Funde
• Grab 01
• Grab 02
• Grab 03
• Grab 04
• Grab 05
• Grab 06
• Grab 07
• Große Grube
• Pfostengrube
• Moderne Befunde?
• Phasenpläne mit Befundnummern
• Erste zeitliche und räumliche Interpretation der Befunde und Funde
• Übersichtsplan mit den wichtigsten Befunden
• Rekonstruktionen
• Einarbeitung weiterer Berichte
12. Zusammenfassung der Ergebnisse
• Grabräubern auf der Spur
Information zur Einordnung der Grabungsergebnisse

Inhalt

Grabungsanlass

Wissenschaftlicher Vorbericht
• Topographie, Bodenverhältnisse
• Befunde und Funde
• Neolithikum
• Urnenfelderzeitliche Siedlung
• Eisenzeitliche Befunde
• Das merowingerzeitliche Gräberfeld

Fazit

Literatur

Zusammenfassung


Angaben zu einzelnen Gräbern Befundbeschreibung,
Funde kursorisch ohne Beschreibung und Fotos im Fließtext erwähnt
den Grabungsablauf beschreibend,
Funde im Fließtext erwähnt,selten abgebildet
Anhang • Übersichtsplan des Gesamtprojekts
• Gesamtplan der Grabung
• Übersichtsplan der wichtigsten Befunde
• Phasenplan
• Fundliste
keiner

Pan einspaltig im Text  
Graphikausführung
Plan als eingebundene Vektorgraphik
Plan als unscharfe, einspaltige Bildgraphik irgendwo im Text

Auffallend bei diesen beiden Publikationen ist der unterschiedliche Umgang mit weiterführenden Grabungsdaten. In den Ausgrabungen in Bayern (oder jedenfalls dem einen bisher vorliegenden Dokument) fehlt ein Anhang und der Grabungsplan ist einspaltig in den Text integriert. Dabei ist die Abbildung (Ber. Arnstein Abb. 13) als Bild und nicht etwa als Vektorgraphik eingefügt, was dem pdf-Leser das Vergrößern am Bildschirm erlaubt hätte.

Unterschiedlich ist auch der Umgang mit den Funden. Zwar sind sie sowohl in dem bayerischen als auch in dem baden-württembergischen Heft nur beiläufig im Text erwähnt, so findet sich in Baden-Württemberg im Anhang doch eine tabellarische Fundliste.

Auch wenn die Funde noch unrestauriert sind und abgesehen von den Übersichtsplänen genauere Befunddarstellungen wie beispielsweise Grabpläne - von Fotos einmal abgesehen - fehlen, sind diese Grabungsberichte fachlich gesehen sehr viel wertvoller als die gängigen Vorberichte in den populärwissenschaftliche Reihen der Archäologischen Ausgrabungen in Baden-Württemberg oder dem Archäologischen Jahr in Bayern. Am Beispiel von Arnstein lässt sich dies sehr gut nachvollziehen, denn über diese Grabung liegt auch ein Bericht im Archäologischen Jahr in Bayern vor (Specht 2019). Dieser Kurzbericht liefert deutlich weniger Informationen, dafür aber spekulative Aussagen über eine Frankisierung von Westen her, die zwar wichtig sind, um der Leserschaft und den zahlenden Verursachern eine Vorstellung vom Erkenntnisgewinn zu geben, die aber eigentlich eine eingehende Auswertung voraus setzen. 

Durch die systematische Darstellung auch der Grabungsumstände, hinreichender Lokalisierungen und beispielsweise der Angabe der Grabungsgröße erlauben diese Berichte in der Tat eine erste Einschätzung zum Quellenwert und auch zur Quellenkritik. Es kann prinzipiell beurteilt werden, ob die entsprechende Grabung unter einer bestimmten Fragestellung von Relevanz ist und ob es sich lohnt, anhand der originalen Dokumentation und der archivierten Funde weiter zu forschen. Das ist in den Berichten der jeweiligen Jahrbücher oft nicht möglich und das war auch nicht bei den alten, leider fast überall aus Gründen ungenügender Finanz- und Personalkapazitäten eingestellten oder zurück gefahrenen Fundchroniken möglich.

Publikationsstrategie Bayern

In Bayern war mit der Einstellung der Fundchronik, die in den Bayerischen Vorgeschichtsblättern und dann, als deren Beihefte erschienen sind, versprochen worden, dass neue Strukturen sie künftig ersetzen würden (Sommer et al. 2011). Das ist fast zwei Jahrzehnte lang nicht passiert (letzte Fundchronik 2006 für 2003/4 erschienen), denn der BayernAtlas ist mit seinen Darstellungen der Bodendenkmäler wenig informativ. Die Reihe Ausgrabungen in Bayern ist hier ein erster Lichtblick, aber auch sie wird die alten Fundchroniken nicht ersetzen können, da einzelne Funde hier keinen Platz finden werden. Hier muss die Entwicklung weitergehen, um auch mit dem Problem der massenhaften, in ihren Fundumständen und -kontexten, meist leider nicht vertrauenswürdigen Sondengängerfunden umzugehen. Leider ist es so, dass deren Quantität den Mangel in der Qualität nicht ausgleichen kann, die Wissenschaft aber, diese Funde nicht ignorieren kann. Am ehesten wird man hier an eine online-Publikation in Form einer dynamischen Datenbank zu denken haben. Das britische Portable Antiquities Scheme (PAS) kann technisch, keinesfalls aber von der Organisation dahinter Vorbild sein (Schreg 2015).

Die Monographienreihe der Materialhefte zur Archäologie in Bayern hat jüngst vom Verlag Michael Lassleben zum Habelt-Verlag gewechselt, erscheint aber weiterhin nicht digital im Open Access. Obwohl Bayern die Fahne der Digitalisierung extrem weit hoch hält, sind weder die Berichte der Bayerischen Bodendenkmalpflege noch die (von der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in Verbindung mit der Archäologischen Staatssammlung und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege herausgegebenen) Bayerischen Vorgeschichtsblätter digital verfügbar.

Hier ist eine Weiterentwicklung der Publikationsstrategien dringend geboten.

Anders als in Baden-Württemberg gibt es in Bayern noch eine ganze Reihe weiterer Publikationsserien, die Grabungsberichte und archäologische Forschungen vorlegen. Sie sind stärker regional orientiert und sind damit wahrscheinlich prinzipiell bürgernäher als die landesweiten Reihen, doch scheint ihnen eine nachhaltige Struktur zu fehlen, wie die zum Teil sehr unregelmäßige Erscheinungsweise zeigt, die sich auch darin spiegelt, dass z.T. schon lange kein neuer Band erschienen ist. Gemeint sind folgende die im Verlag Dr. Faustus unter Beteiligung der Außenstellen des BLfD erscheinenden Reihen:
  • Arbeiten zur Archäologie Süddeutschlands - umfasst theoretisch auch Baden-Württemberg, doch ist dies deutlich unterrepräsentiert
  • Materialien zur Archäologie in der Oberpfalz (zuletzt 2015)
  • Beiträge zur Archäologie in der Oberpfalz und in Regensburg (zuletzt 2020)
  • Beiträge zur Archäologie in Mittelfranken (zuletzt 2019)
  • Beiträge zur Archäologie in Niederbayern (von Zeitschriftenbänden zu Monographien mutiert, zuletzt 2018)
  • Beiträge zur Archäologie in Ober- und Unterfranken (zuletzt 2023)
Keine davon ist online verfügbar.

Publikationsstrategie Baden-Württemberg

Demgegenüber ist Baden-Württemberg schon entscheidend weiter.  Nachdem vor acht Jahren die Publikationsreihen neu strukturiert wurden, sind in Kooperation mit Propylaeum bereits einige Bände im Volltext online zugänglich.
Noch 2024 soll eine weitere Reihe an den Start gehen, die “Materialien zur Archäologie in Baden-Württemberg”, die ebenfalls der Veröffentlichung von Ausgrabungsergebnissen der baden-württembergischen Landesarchäologie dienen sollen.
Damit würden sich in Baden-Württemberg drei Stufen an Publikationen ergeben, die durch zwei Zeitschriften und eine populärwissenschaftliche Reihe ergänzt werden:

Reihe Publikationsweise Inhalt Bemerkung
Forschungen und
Berichte zur Archäologie
in Baden-Württemberg
Buchpublikation mit
Festeinband

Moving Wall von 2 Jahren
digital im "Open Access"
(unterschiedlich lizenziert:
Freier Zugang – alle Rechte
vorbehalten oder auch mal
CC BY SA 4.0)
umfassende wissenschaftliche
Auswertungen
die versprochene
Bereitstellung nach zwei
Jahren ist nicht gegeben
Materialien zur
Archäologie in
Baden-Württemberg
“frei und ohne
Karenzzeit
zugängliches Online-Format”
(Lizenzierung bisher unklar)
möglichst zeitnahe Bereitstellung von Katalogwerken und Materialeditionen noch kein Band erschienen
Dokumente zur
Archäologie in
Baden-Württemberg
digital,
"Open Access"
bislang alle
CC BY SA 4.0
Grabungsberichte
Fundberichte aus
Baden-Württemberg
Buchpublikation mit
Moving Wall von 1 Jahr
digital im "Open Access" (ist jedoch nur Freier Zugang – alle Rechte vorbehalten)
wissenschaftliche Aufsätze in unregelmäßiger
Folge mit sehr zufälliger
Fundchronik
Archäologische
Ausgrabungen in
Baden-Württemberg
kartonierte
Buchpublikation


Jahrbuch
populärwiss. Vorberichte
Archäologische
Informationen aus
Baden-Württemberg
kleinformatige kartonierte Buchpublikation

irgendwann
digital im "Open Access"
(unterschiedlich lizenziert: Freier Zugang – alle Rechte vorbehalten oder auch mal
CC BY SA 4.0)
regionale Themen der archäologischen Denkmalpflege
vorwiegend populärwiss. ausgerichtet.
Begleitbände zu Ausstellungen,
stärker fachlich orientierte Veröffentlichungen wie Berichte zu wissenschaftlichen Tagungen


Wie sich das Verhältnis der neuen Dokumente-Reihe zu den Berichten in dem Jahrbuch der “Archäologischen Ausgrabungen in Baden-Württemberg” und in den Fundberichten aus Baden-Württemberg gestalten wird, wird wohl abzuwarten sein. Auffallend ist, dass keine der nun in den Dokumenten vorgelegten Ausgrabungen in den “Archäologischen Ausgrabungen in Baden-Württemberg” aufscheint, obwohl dort doch angeblich “zu fast allen Grabungen kurze Aufsätze veröffentlicht” würden (Krausse 2024, 6). Nach dem erschreckenden Ende der WBG werden die Archäologischen Ausgrabungen nun im Selbstverlag direkt von der Gesellschaft für Archäologie in Württemberg und Hohenzollern und dem Förderkreis Archäologie in Baden vertrieben. Von einer 2023 mit einer Mitgliederbefragung in der Gesellschaft für Archäologie in Württemberg und Hohenzollern ins Spiel gebrachten digitalen Publikation ist allerdings nicht mehr die Rede. 

Die Lizenzierung der Einzelbände in den Forschungen und Berichte zur Archäologie in Baden-Württemberg ist nicht einheitlich, da sie teilweise mit CC-Lizenz auftreten, teils aber alle Rechte vorbehalten sind - was kein Open Access ist.

Fazit

Die neuen Reihen sind zu begrüßen!

Eine rasche Einsicht in aktuelle Grabungen ist für die Forschung aber auch für das Bild der Archäologie in der Öffentlichkeit essentiell. Gerade in Zeiten der kommerziellen Archäologie und des Verursacherprinzips ist es wichtig, den zahlenden Verursachern auch ein öffentlich sichtbares Ergebnis zu präsentieren.

Deutlich ist auch, dass nicht mehr jede Grabung standardmäßig in der klassischen Auswertung vorgelegt werden kann - und dies auch nicht mehr muß. Viele Forschungsfragen sind geklärt und nicht jedes merowingerzeitliche Gräberfeld muss nach dem aus den 1940er Jahren stammenden Muster erneut Typologie und Chronologie der Beigaben untersuchen. Ihre Bedeutung liegt nun vorwiegend in der Landes- und Lokalgeschichte sowie in neuen primär sozialarchäologischen Fragestellungen, wo neue naturwissenschaftliche Methoden ebenso von Bedeutung sind, wie serielle, vergleichende Massenauswertungen, die nicht mehr unbedingt an einzelnen Fundstellen ansetzen.

Auch das bisherige Konzept der Landesarchäologien, die Bearbeitungen über universitäre Abschlußarbeiten vornehmen zu lassen und den Druck und ein Stipendium oder bestenfalls eine befristete Teilzeitstelle zu finanzieren, geht nicht mehr auf. Tausenden von denkmalpflegerischen Maßnahmen in Deutschland pro Jahr stehen gerade mal etwa 200 Abschlußarbeiten gegenüber, die Material und Ausgrabungen bearbeiten. Zudem erscheint gerade die Auswertung und historische Einordnung einer Ausgrabung, die wissenschaftlichen und nicht rein deskriptiven Anspruch hat, als eine der schwierigsten wissenschaftlichen Aufgaben in der Archäologie zu sein, die wir bisher systematisch an die unerfahrensten Kolleg*innen delegiert haben.

Hier wird man an einem System nicht vorbei kommen, das festangestellte Grabungsbearbeiter*innen vorsieht, was am ehesten über eine Einbeziehung in das Verursacherprinzip zu leisten ist - was inhaltlich völlig korrekt wäre, nur juristisch vielleicht schwierig und politisch wohl kaum gewollt sein dürfte.

Hier wird das gestaffelte System in Baden-Württemberg interessant - reine Grabungsberichte, Materialeditionen und schließlich “Forschungen und Berichte”. Vielleicht ist im Titel der letztgenannten Reihe das “Berichte” nun redundant.

Die neuen digitalen Grabungsberichte machen aber auch klar, dass die Digitalisierung für die Ämter eine Aufgabe ist, in die wenig konzeptionelles und strategisches Denken investiert wurde. Diese These begründe ich damit, dass ganz offensichtlich weiterhin in klassischen Papierformaten gedacht wird, die nun eben als pdf statt auf Papier erscheinen.

In einer rein digitalen Publikation ist es völlig unnötig wie in dem bayerischen Dokument zwischen linken und rechten Seiten zu unterscheiden oder gar Leerseiten einzufügen. Auch Pläne einspaltig als Pixelgraphik einzufügen, denkt hier die digitalen Möglichkeiten in keiner Weise mit. War früher das Papierformat eine Entschuldigung, Pläne lieber klein als gar nicht abzudrucken (wobei man bei guter Druckqualität wenigstens eine Lupe benutzen konnte), führt das im digitalen Format zur Unbrauchbarkeit der Abbildung. Mit einer vektorbasierten Graphik wäre das Problem behoben. Die Pläne im baden-württembergischen Dokument sind diesbezüglich vorbildlich. Hier lässt sich gut heranzoomen.

Indes stellt sich auch die Frage, wie man mit Tabellen umzugehen hat. Die Fundliste im baden-württembergischen Bericht lässt sich relativ leicht mit copy&paste exportieren, das ist aber nicht spaltenhaltig und erschwert eine Weiterbearbeitung der Daten. Wäre es nicht sinnvoller hier anstelle eines pdf gleich die Tabelle zu publizieren? Die Zukunft liegt vielleicht nicht allein in pdfs, sondern in einer Forschungsdateninfrastruktur, die auch Pläne, Listen und Fotos in passenden, offenen digitalen Formaten bereit hält.

Zuletzt wäre zu begrüßen, wenn durchgängig CC BY SA-Lizenzen benutzt würden. Nur das verdient den Begriff OpenAccess.

Literatur

  • Krausse 2024: D. Krausse, Vorwort. Arch. Ausgr. Bad.-Württ. 2023 (2024), 5-6 
  • Schreg 2015: R. Schreg, Das Portable Antiquities Scheme als Vorbild? Anmerkungen zum Beitrag von Christoph Huth, Arch. Inf. 36, 2013. Arch. Inf. 38, 2015, 317-322. - DOI: https://doi.org/10.11588/ai.2015.1.26196
  • Sommer et al. 2011: C. S. Sommer / J. Haberstroh / W. Irlinger, Die Fundchronik für Bayern - "Abgesang" auf ein ambivalentes Produkt der Bodendenkmalpflege. Ber. Bayer. Bodendenkmalpfl. 52, 2011, 9–17.
  • Specht 2019: O. Specht, Wiederentdeckung am Kreisverkehr: das frühmittelalterliche Gräberfeld von Arnstein. Das archäologische Jahr in Bayern 2018 (2019), 106-109. 
  • Zerres 2021: J. Zerres, Nutzungs- und Publikationsrechte an Grabungsdokumentationen – eine Übersicht zu den Regelungen der Denkmalpflegeämter in Deutschland. Arch. Inf. 44, 2021, 65-70. - DOI: https://doi.org/10.11588/ai.2021.1.89124

Links


Mittwoch, 23. November 2022

Kulturgutraub: Manching erst ohne Netz und dann ohne Goldmünzen

Im Kelten-Römer-Museum Manching wurde der berühmte Goldschatz gestohlen.


Ein Sabotageakt an Glasfaserkabeln der Telekom in der Nacht von Montag auf Dienstag hat offenbar - neben 13000 Haushalten - auch die Alarmleitung zur Polizei unterbrochen. Am frühen Dienstagmorgen wurde dann in das Museum eingebrochen und alle 483 Goldmünzen mit einem Gewicht von etwa 4 kg wurden geraubt.


Der Hortfund war 1999 bei Ausgrabungen im Oppidum von Manching gefunden worden. Die Fundsituation zwischen dem Hafen und einem Sitz der Nobilität, lässt einen Zusammenhang mit dem von der Oberschicht kontrollierten Fernhandel erahnen.


Depotfund von Manching von 1999
(Kelten-Römer-Museum, Foto: Chrisi1964 [CC BY SA 4.0] via WikimediaCommons [beschnitten])




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Literaturhinweis






Montag, 19. September 2022

Windenergie: Energiebranche beschuldigt Denkmalschutz

Im April 2019 hat die "Fachagentur Windenergie an Land" ein Hintergrundpapier  Windenergie und Denkmalschutz vorgelegt. Damals wurde festgestellt, dass sich aus der Betrachtung der Windenergienutzung im Verhältnis zum Denkmalschutz kein grundsätzlicher Vorrang für einen der beiden Belange ergebe und beide Aspekte gleichberechtigt nebeneinander stünden. Inzwischen haben sich mit der neuen Ampel-Bundesregierung und der Energiekrise in Folge des russischen Kriegs gegen die Ukraine und den Westen die Prioritäten verschoben. Selbst Bayern will mit der bevorstehenden Änderung des Denkmalschutzgesetzes den bislang verzögerten Bau von Windrädern erleichtern. 

Aktuell kommuniziert die Windkraftbranche jedoch, der Ausbau der Windenergie ginge wegen des Denkmalschutzes nicht voran. 10% der Projekte lägen des wegen auf Eis.

Ein Bericht des rbb stellt einen Fall aus dem Norden Brandenburgs dar, in dem Anwohner tatsächlich mit Hilfe des Denkmalschutzes Windräder verhindern möchten. Wie so oft, gibt es nur eine formale lapidare Begründung, wonach die "gestalterische Komposition und das Erscheinungsbild" des Gartendenkmals Damitzow "in erheblicher Weise beeinträchtigt" werde. Dem Laien ist so etwas unverständlich, zumal offenbar schon der Denkmalcharakter eines alten Gutshauses und des zugehörigen Gartens nicht ausreichend erklärt ist. 

Wirtschaftsgebäude des Gutshofs von Damitzow
(Foto: Florian Koppe [CC BY SA 3.0] via WikimediaCommons)


 

Eine Reportage von ntv geht speziell auf Darnitzow ein und verweist ebenfalls auf die bayerische Gesetzesinitiative:

Es ist ungut, wenn der Denkmalschutz instrumentalisiert wird, um ein paar Windräder zu verhindern. Denkmalschützer sollten sich bewusst sein, dass unerklärte/ unerklärliche Entscheidungen auf die Denkmalpflege zurückfallen, die dann leicht zur Zielscheibe wird. Im Unterschied zu anderen Energiegewinnungen sind die Einbußen in punkto Ästhetik reversibel. Wenn es Bedenken wegen Umweltproblemen und Folgen für die Gesundheit gibt, sollten das auch die Ansatzpunkte sein.

Weit problematischer sind die Bodeneingriffe, die für so ein Windrad erforderlich sind, da sie alle eine Zufahrtsmöglichkeit für Schwerlasttransorte brauchen, was massive Eingriffe in Bodendenkmäler bedeutet. Wenn sich hier die Zufahrten nicht so legen lassen, dass keine Bodendenkmäler tangiert werden, muss eben das Instrument der Rettungsgrabungen greifen, das mittlerweile meistens über das Verursacherprinzip finanziert ist. 

Betroffen sind dabei auch Flächen, die man lange für weitgehend gut geschützt ansah: Immer wieder weichen Windparks auch in Waldgebiete aus, die in oft in eher abgelegenen Gebieten liegen, die aber dicht mit Kulturlandschaftsrelikten von vorgeschichtlichen Grabhügeln und Ringwallanlagen über Altflure bis zu neuzeitlichen Kohlemeilern (letztlich übrigens Zeugen einer früheren Energiewende, die andeuten, dass nicht alles nachhaltig ist, was grüne Energie liefert) durchsetzt sein können.

Die Angriffe der Windenergiebranche auf den Denkmalschutz konzentrieent sich auf die Bau- und Kunstdenkmalpflege, die Archäologie wird auch in dem genannten Hintergrundpapier nicht thematisiert. Das kann erst mal positiv bedeuten, dass hier kein wesentliches Problem gesehen wird, kann aber auch bedeuten, dass bei künftigen Anpassungen der Denkmalschutzgesetze als Kollateralschaden auch die Archäologie leidet.

Die Diskussion um Windenergie und Denkmalschutz ist wichtig - bedenklich ist nur der Tenor, der Denkmäler als Problem und nicht als gesellschaftliches Gut darstellt. Deutlich wird, dass Grundbelange der Denkmalpflege nicht richtig vermittelt sind. Wenn etwa der bauliche Zustand oder die Tatsache dass oberirdisch nichts mehr sichtbar ist, als Argument gegen die Denkmaleigenschaft angeführt wird, zeigt sich, dass hier Erklärungsbedarf besteht. - Wobei auch in den Denkmalwissenschaften oft ein Denkmalbegriff gepflegt wird, der auf die Archäologie gar nicht anwendbar ist. Hier fehlt es vor allem an der Kommunikation des Denkmals als historische Quelle. Diese Eigenschaft wird nicht durch das Windrad beeinträchtigt, sondern allenfalls durch die vorgenommenen Bodeneingriffe.


Die Novellierung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes

Das bayerische Kabinett beschloss Anfang August 2022 eine Novellierung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, das Solaranlagen auch auf Dächern von denkmalgeschützten Häusern, energetische Sanierungen an denkmalgeschützten Gebäuden und auch Windkraftanlagen im direkten Umfeld von Denkmälern erlauben soll. Ausgenommen sind von dieser Regel nur einige wenige Anlagen wie Schloß Neuschwanstein oder die Befreiungshalle in Kelheim. Vorgesehen ist, dass bei Windkraftanlagen auf eine Erlaubnispflicht verzichtet werden soll.

Da der Gesetzesentwurf mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt wurde, sollte davon auszugehen sein, dass dadurch die Belange der archäologischen Bodendenkmalpflege nicht einfach vergessen worden sind und vorliegende Erfahrungen aus der Praxis auch eingeflossen sind (was keineswegs selbstverständlich ist, siehe NRW).


 
Windräder in Rheinhessen (Foto: R. Schreg)

 

Verfahrensabläufe

Im konkreten Fall Damitzow wird der Vorwurf erhoben, dass sich die Denkmalpflege nicht bereits in die Regionalplanung eingebracht hätte und die denkmalpflegerische Ablehnung nun ganz überraschend gekommen sei (was nicht ganz stimmt, denn bereits vor mehr als einem Jahr hat das Handelsblatt am Beispiel Damitzow über denkmalpflegerische Bedenken und einen Entscheid vom Dezember 2020 berichtet).

Wichtig sind die jeweiligen Abläufe in den Genehmigungsverfahren. Ein Verzicht auf eine Erlaubnispflicht, darf nicht bedeuten, dass die Anträge gar nicht mehr der Denkmalpflege vorgelegt werden. Die Zeitschrift "Erneuerbare Energien" verweist auf das Beispiel eines Hügelgrabs ebenfalls in Brandenburg, in dessen Umgebung kein Windrad genehmigt wurde, Zitiert wird dazu Nadine Haase, Kommunikationsleiterin des Energieunternehmens Enertrag, die nicht versteht, dass auch die Umgebung eines Hügelgrabs unter Schutz steht und dass es völlig irrelevant ist, ob das Hügelgrab als solches gekennzeichnet ist und dass darauf ein Hochsitz steht. Sie denkt nur an den klassischen Umgebungsschutz im Sinne eines Sichtfelds. Wahrscheinlich aber dürfte bei der denkmalpflegerischen Entscheidung auch eine Rolle gespielt haben, dass im Umfeld des Grabhügels durchaus mit weiteren Bestattungen zu rechnen ist.

Energiewende und Denkmalpflege waren schon in letzter Zeit immer wieder ein Thema, aber offenbar gibt es da noch grundlegenden Kommunikationsbedarf.

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Montag, 9. Mai 2022

140 Löcher in Manching

So was kann kein Sondengänger mehr schön reden (von wegen Pflughorizont, nix gewusst, eigenes  Geschichtsinteresse etc.): Über eine laufende Grabung in einer der prominentesten  archäologischen Fundstellen Bayerns fallen Sondengänger her und hinterlassen 140 Löcher. Mindestens 140 Funde, die fehlen um zu datieren, Nutzungsareale und letztlich den Alltag im Oppidum von Manching zu rekonstruieren. Mit zu vielen Löchern ist das Gesamtbild nicht mehr das, was es mal war. 
In Manching wurden im Lauf der Jahrzehnte zwar schon viele Flächen gegraben und es gibt schon viele Funde, aber für eine wissenschaftliche Rekonstruktion braucht es einen möglichst vollständigen Datensatz. Pflug und Baumaßnahmen machen schon genug kaputt, da braucht es nicht auch noch Idioten mit Sonde statt Hirn...
 
Mona Lisa mit 140 Raubgrabungslöchern
(verändert nach Leonardo da Vinci via WikimediaCommons)



 

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Info zum Oppidum von Manching:

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Dienstag, 16. November 2021

Ein Dorf bei München - südbayerische Keramikchronologie und das vergessene Spätmittelalter

Melanie Marx

München-Moosach. Eine früh- bis hochmittelalterliche Siedlung vor der Stadtwerdung

Abhandlungen und Bestandskataloge der Archäologischen Staatssammlung digital 2

(München: Archäologische Staatssammlung München 2020)

digital, pdf-Download via BSB, 97 S., 65 durchgängig farbige Abb., 13 Tafeln


ISBN 978-3-927806-47-4



Auf den ersten Blick handelt es sich um eine bescheidene Grabungspublikation, aber sie ist doch mehr als die Vorlage von ein paar Scherben und ein paar Pfostenlöchern - obwohl bei der Grabung eigentlich nicht viel mehr heraus kam - jedenfalls wenig "Sensationelles". Immerhin gab es an der Fundstelle bei einigen Brunnen eine gute Holzerhaltung, so dass mehrere Dendrodatierungen vorliegen.

Interessant ist die Grabungspublikation deshalb, weil es sich um eine detaillierte Befund- und Fundvorlage aus dem Raum München handelt, dem für das Verständnis der mittelalterlichen Siedlungsgeschichte große Bedeutung zukommt, vor allem weil es im Umfeld Münchens eine große Zahl von Ausgrabungen (früh)mittelalterlicher Siedlungen gibt, angemessene Publikationen aber noch immer weitgehend fehlen.

Grabungen in früh- und hochmittelalterlichen Siedlungen im Norden Münchens
(Kartengrundlage OpenStreetmap & Contributors / OpenTopoMap, SRTM)


Inhalt

Vorwort (Rupert Gebhard) 9
Danksagung 10
Einleitung 11
Topographie und Geschichte des Fundortes 13
Die Ausgrabung 17
Die früh- bis hochmittelalterlichen Befunde 19
Brunnen 19
Hausstrukturen 37
Einzelpfosten ohne erkennbare Hausgrundrisse 41
Ofen 42
Keramik 43
Rätische Knickwandschale 44
Rauwandige, nachgedrehte Ware 44
Goldglimmerware 47
Rauwandige, helle Ware mit Reduktionskern 47
Hoch- bis spätmittelalterliche Keramik 47
Fazit: Moosach wird „sesshaft“ – Hof, Kirche und Friedhof 49
Dendrologie 51
Verschiedene Holzbefunde aus der Grabung 2010 (Franz Herzig und Andrea Seim) 51
Brunnen verschiedener Zeitstellung aus der Grabung 2011 (Franz Herzig) 56
Anthropologie zu Befund 195 (2011) 66
Anthropologische Untersuchung des Skeletts (Bernd Trautmann) 66
14C-Analyse des Skeletts (Ronny Friedrich) 67
Katalog 69
Anhang 93
Literaturverzeichnis 93
Bildnachweis 96
Verwendete Abkürzungen 97
Autoren 97


Die Siedlungsgeschichte

Moosach liegt nordwestlich des Münchner Stadtzentrums und war bis 1913 eine eigenständige Gemeinde. 2010 und 2011 wurden im Ortszentrum (Franz-Fihl-Straße 10/11) Ausgrabungen durchgeführt, die vor allem Fragen der Siedlungskontinuität und der Ortskonstanz ab dem frühen Mittelalter verfolgen sollten. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes anläßlich einer Schenkung  datiert ins Jahr 807, wenige Jahre später, am 2. Oktober 815 wird die Moosacher Kirche durch den Grafen Cundhart und seine Frau Adalfrit an den Bischof von Freising gteschenkt.  Die Autorin postuliert, dass der Bau der Kirche sei für Moosach ein "Wendepunkt, wie er am Übergang der von Mobilität und Migration geprägten Merowingerzeit zur Karolingerzeit mit zunehmender Dauerhaftigkeit der Ansiedlungen bis in die heutige Zeit zu suchen ist" (S. 12). Das untersuchte Grundstück befindet sich in nächster Nähe zur alten Pfarrkirche St. Martin.



Keramikfunde

Dankenswerterweise nutzt die Arbeit eine Keramikterminologie, die nicht mit irgendwelchen Zahlencodes verschlüsselt ist und greift auf ein Warenartkonzept zurück, das Waren nicht allein nach ihrer Scherbenbeschaffenheit und Herstellungstechnik definiert, sondern zugleich auch den Formenbestand berücksichtigt. Die inhaltlich-methodisch problematische Verwechslung bzw. Gleichsetzung von Materialgruppe und Warenart ist jedenfalls erfolgreich umschifft. Die lange Zeit übliche Datierung allein nach den Randformen ist gerade bei den schlichten Formen des frühen Mittelalters wenig präzise, ebenso, wie allein eine Gliederung nach dem Material des Scherbens wenig Aussagekraft besitzt.

Das Keramikfundmaterial von Moosach kann freilich nur einen begrenzten Beitrag für eine bessere Klassifizierung der früh- und hochmittelalterlichen Keramik in Süddeutschland leisten, denn die Fundmenge ist eigentlich eher gering. Gerade einmal 109 Scherben liegen vor. An diesem Material wurden (von einer römischen, rätischen Knickwandschale abgesehen) die folgenden Warenarten unterschieden:

  • Rauwandige, nachgedrehte Ware [gesamt] 
    • Grob quarzgemagerte rauwandige, nachgedrehte Ware 
    • Rauwandige, nachgedrehte Ware mit Silberglimmermagerung 
    • Rauwandige, nachgedrehte Ware mit Silberglimmermagerung und gröberem Quarz
    • Rauwandige, nachgedrehte Ware mit weißer Magerung
  • Goldglimmerware
  • Rauwandige hellgraue Ware mit Reduktionskern
  • Scheibengedrehte Ware (hoch- bis spätmittelalterliche Keramik)

 

Dominierend in dem Fundbestand, der sich für eine statistische Betrachtung als zu klein erweist, sind die rauwandigen nachgedrehten Waren, die sich vornehmlich anhand ihrer Magerungsbestandteilen differenzieren lassen. Das Formenspektrum der Randbildungen weist vor allem ausbiegende Ränder auf, die mal mehr, mal weniger deutlich schräg abgestrichen sind.


nachgedrehte Keramik aus München-Moosach
(Marx 2020)
 

 
Melanie Marx verweist die nachgedrehte Ware mit abgestrichenen Rändern ins 7./8. Jahrhundert und beruft sich auf Vergleiche aus dem Kloster Frauenchiemsee, dem Burgstall von Burghöfe südlich von Donauwörth, im Kloster Sandau sowie generell im Rahmen der so genannten Burgheimer Ware. In Moosach legen die Dendrodaten aus den Brunnen allerdings eine wesentlich längere Laufzeit der Siedlung nahe, ohne dass sich dies adäquat im Fundbestand wiederspiegelt. Zu nennen ist hier allenfalls ein Wulstrand der Drehscheibenware oder nachgedrehten Ware, der ins späte 11. bis frühe 13. Jahrhundert datiert (S. 47). Eine der Scherben stammt aus einem Brunnen, der dendrodatiert in die Mitte des 12. Jahrhunderts gehört.
 
Eventuell ist die Laufzeit der  nachgedrehten Ware mit abgestrichenen Rändern mit einer Eingrenzung auf das 7.(8. Jahrhundert zu eng gefasst. Eine längere Laufzeit der abgestrichenen Ränder wurde bereits bei der Bearbeitung von Sandau durch Eleonore Wintergerst in den Raum gestellt  (Wintergerst 2003). Diese Frage ist gerade für die Grabungen mittelalterlicher Siedlungen im Großraum München von großer Bedeutung. Diese Datierungen haben nämlich erheblichen Einfluß darauf, wie man in Südbayern den Prozess der Dorfgenese einzuschätzen hat, ob sie im 10./11. Jahrhundert oder wie in dem meisten Nachbarregionen erst im 12./13. Jahrhundert erfolgte (vgl. Schreg 2009). Daraus ergeben sich völlig unterschiedliche historische Einordnungen und Zusammenhänge.

Nachgedrehte Waren wie aus Moosach sind im gesamten süddeutschen Raum während des frühen und hohen Mittelalters bekannt. Auch die 'slawischen' Waren, wie sie sich etwa in der Oberpfalz und Oberfranken finden, sind hier zuzurechnen. Allerdings ist die Entwicklung der nachgedrehten Waren und ihrer Ränder für weite Teile Süddeutschlands bisher nur ungenügend bekannt. Die relativ einfache Herstellungstechnik und die einfachen Randformen liefern wenige signifikante typologische Merkmale für eine klare chronologische Differenzierung. Die überwiegende Überlieferung aus Siedlungskontexten, insbesondere aus Grubenhausverfüllungen und Kulturschichten erschwert auch eine stratigraphische Auswertung.

Regionale nachgedrehte Warenarten

Problematisch ist auch die regionale Differenzierung. Hier ergeben sich Unterschiede aus den lokal verfügbaren Tonvorkommen und Magerungszusätzen; oft ähneln sich Randformen auf den ersten Blick oft großräumig.
Ich stelle den Moosacher Funden hier einmal vergleichbares Material aus Schwaben und dem Ulmer Raum weiter westlich gegenüber. In Ulm, Ravensburg oder auch der Burg Wittelsbach werden durchaus ähnliche Randformen nachgedrehter Ware erst in das 11./12. Jahrhundert datiert. 
Abgestrichene Ränder sind auch im Ulmer Raum aus gesicherten frühmittelalterlichen Kontexten, wie etwa aus Grubenhäusern der frühmittelalterlichen Siedlung 'Seewiesen' bei Schnaitheim bekannt (Leinthaler 2003). Eine Datierung in das 7./8. Jahrhundert ist für Fundorte wie Urspring "Breiter Weg" und Geislingen "Mühlwiesen" durchaus möglich, doch umfassten die Siedlungen mindestens noch das 10./11. Jahrhundert. 
Problematisch ist dabei, dass Fundstellen mit aussagekräftigen Stratigraphien aus dem 9. bis 11. Jahrhundert noch immer nicht gerade zahlreich sind. Zwar gibt es Kirchengrabungen mit schönen stratigraphischen Abfolgen, aber leider fallen in Kirchen nicht gerade viele zerbrochene Keramiktöpfe an. So sind die Funde entweder statistisch zu wenige und/oder wir müssen mit Fundverlagerungen bei Baumaßnahmen rechnen. 
Für Ulm selbst wird die genaue Fundvorlage der Grabungen in der Neuen Straße in Ulm spannend werden, da hier die Entwicklung der nachgedrehten Waren voraussichtlich genauer nachvollziehbar und auch mit Dendrodaten verknüpfbar sein wird. Bislang sind hier aber nur die Befunde sowie erste Ergebnisse in Bezug auf die ältere gelbe Drehscheibenware und deren lokalen Ausprägung publiziert (Gross 2009). Große Bedeutung hat daher nach wie vor die Darstellung der Stratigraphie vom Weinhof in Ulm, die Uwe Lobbedey schon 1968 vorgestellt hat. Abgestrichene Randformen der nachgedrehten Waren sind hier noch mit älterer gelber Drehscheibenware des Typs Jagstfeld verknüpft, die erst ins 11./12. Jahrhundert datiert. Verlagerungen sind nicht auszuschließen, aber insgesamt wird deutlich, dass mit diesen einfachen abgestrichenen Ränder über das 7./8. Jahrhundert hinaus zu rechnen ist.
 
Im Ulmer Raum gibt es neben den abgestrichenen Rändern bei den nachgedrehten Waren zahleiche andere Randformen: spitz ausgezogene Ränder, Wulst- und Knollenrändern sowie Leistenränder, die man alle jünger datieren möchte. Ein entsprechendes breites Randformenspektrum scheint im südbayerischen Raum während des Hochmittelalters zu fehlen.



nachgedrehte Keramik aus dem Raum Ulm
(nach Bräuning/ Schreg 1998; Ambs 2003; Maier 1994)

In Moosach treten auch fast horizontal ausgebogene abgestrichene Ränder auf, die so ihrerseits im Ulmer Raum weitgehend zu fehlen scheinen, wohl aber an der Donau des Neuburg-Ingolstädter Gebiets mit den prominenten Fundstellen Burgheim und Eining charakteristich sind.

Es ist zu prüfen, inwiefern die Datierungen der ländlichen Siedlungen Südbayerns, die meist in der Peripherie der späteren Dörfer ergraben wurden und so einen terminus post quem für die Dorfgenese ergeben, nicht zu früh ausfallen. Forschungsgeschichtlich richtete sich das Interesse an den ländlichen Siedlungen; auf die Merowingerzeit und dementsprechend haben sich Fundbearbeitungen ihre datierenden Vergleiche oft in diesem Zeithorizont gesucht.
Beispielsweise setzt; die Arbeit von Hans Geisler (1993), die insbesondere die frühmittelalterliche Siedlung von Kirchheim bei München bearbeitet hat, die Funde der nachgedrehten Ware (weitgehend seine "glimmerhaltige schwarze Ware") ins frühe Mittelalter, obgleich seine Formenreihen auch Ränder aufweisen, die man mit dem Blick von außen deutlich jünger datieren würde. Die angeführte Arbeit von U. Lobbedey, die gute Parallelen zu seinen (qualitativ sehr schlechten) Fundabbildungen; zeigt, bleibt unberücksichtigt, da sie "wegen ihres zeitlchen Rahmens nicht einschlägig" sei (Geisler 1993, o.pag.). Das Literaturverzeichnis von Geisler weist jedenfalls keine Publikationen aus dem Bereich der Stadtarchäologie bzw. der Archäologie des Mittelalters auf, mit der jüngere Datierungen hätten falsifiziert oder auch verifiziert werden können. Anfang der 1990er Jahre gab es da noch nicht so viel, aber die klassische, bei Geisler nicht zitierte Arbeit von Hermann Dannheimer (1973) hätte hier wohl schon Hinweise auf jüngere Datierungen ergeben können. Geislers Gruppe "mittelalterliche Keramik" wird kaum näher spezifiziert, dürfte aber ein Hinweis sein, dass erkennbar jüngeres Material gar nicht entsprechendes Interesse gefunden hat. Es scheint hier ein weiteres Beispiel dafür vorzuliegen, dass Archäolog*innen das Fundmaterial nur aus ihrer eigenen zeitlichen Expertise heraus beurteilen und entsprechend mögliche Datierungsspannen unterschätzen. Auf ein ähnliches Phänomen hat Uwe Gross bei der Bearbeitung der Funde vom Runden Berg bei Urach hingewiesen, wo die Bearbeiterin der Drehscheibenware vor allem aus ihrer Kenntnis der römischen Keramik argumentiert hat und die jüngeren Parallelen übersehen hat.


Das vergessene Spätmittelalter

Was sich bei der Keramik als gefährlich erwiesen hat, nämlich der mangelnde Blick für langfristige Entwicklungen, beobachten wir auch in der Konzeption der Arbeit von Melanie Marx. Sie "fokussiert sich ausschließlich auf die früh- bis hochmittelalterlichen Befunde" (S. 19), so dass leider die jüngere Entwicklung des Grundstücks ausgeblendet wird und man kaum etwas über den erst kurz vor der Ausgrabung abgerissene Gebäudebestand erfährt. Ein solches Ausblenden des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit bei Notgrabungen (und die mangelnde Kooperation mit der Baudenkmalpflege) stellt ein (nicht nur Bayern-spezifisches) Problem dar, denn wesentliche historische Daten gehen hier verloren. Es ist schon lange nicht mehr so, dass nur das Früh- und bestenfalls das Hochmittelalter archäologische Aufmerksamkeit verdient.
Die Frage nach der Entwicklung des Dorfes kann nur beantwortet werden, wenn auch die jüngeren Perioden berücksichtigt werden - und wenn wir sie nur zur Kontrastierung heranziehen. Gerade der Übergang von der Pfostenbauweise, die wir aus den früh- und hochmittelalterlichen Siedlungen mittlerweile recht gut kennen, zu den Steinfundamentbauten mit Fachwerk, wie sie für die meisten Hauslandschaften im Spätmittelalter üblich sind, ist eine entscheidende Frage für das Verständnis der Dorfgenese. Melanie Marx zitiert zustimmend eine Aussage des Grabungsleiters Stefan Biermeier (S. 40): „Mit der Erbauung der Moosacher Kirche und festgefügten Besitzverhältnissen durch die Herausbildung eines grundherrlichen Landadels wurde der Kristallisationspunkt für die Entstehung des Dorfes Moosach geschaffen.“ Dies bezieht sich auf einen wohl an derselben Stelle mehrfach erneuerten zweischiffigen Pfostenbau, von dem man nun gerne wüsste, wie er in Bezug zu den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gebäuden steht und wie er sich zu den Ortststrukturen verhält, die beispielsweise im Ortsblatt von 1809 (Link) aufscheinen. Die Kernfrage der Arbeit nach der Entwicklung der Dörfer im Umland Münchens kann ohne dies aber nicht beantwortet werden, da eine wichtige Vergleichsbasis und ein Anschluß an das "historische" Dorf fehlt.

Auch die Krise des Spätmittellaters ist nur zu verstehen, wenn wir auf archäologische Daten zurückgreifen können, die langfristige Veränderungen zeigen, sei es in Parzellenstrukturen, in der Keramikversorgung ländlicher Haushalte, in deren Viehbestand und bei den Hölzern aus Hecken und Wäldern (vgl. Schreg 2019). Es fehlt beispielsweise an Tierknochenfunden aus ländlichen Kontexten des Spätmittelalters, die es erlauben würden, Veränderungen in der Wirtschaftsweise zu erfassen (vgl. Archaeologik 14.1.2019). Dazu benötigen wir dringend Datenserien, die über das Hochmittelalter hinausreichen. Sie sind aber nur zu gewinnen, wenn bei Grabungen gerade in den Ortskernen auch die jüngeren Perioden berücksichtigt werden.
So verdienstvoll also die Vorlage der früh- und hochmittellaterlichen Funde und Befunde in der Arbeit ist, so schmerzvoll vermisst man Angaben zu den jüngeren Perioden - es  wird noch nicht einmal klar, ob die Ausgrabungen entsprechende Befunde dokumentiert und Funde geborgen haben, oder ob diese erst bei der Auswertung unter den Tisch gefallen sind.

Die Vorteile einer digitalen Publikation

Die Arbeit ist als 2. "Band" der von der Archäologischen Staatssammlung in München herausgegebenen Reihe der "Abhandlungen und Bestandskataloge der Archäologischen Staatssammlung digital" erschienen. Gestaltet ist der Band im klassischen Layout einer Print-Publikation und wird im pdf-Format über die Bayerische Staatsbibliothek zum Download bereit gestellt: 
Leider bietet das antiquierte System der BSB weder eine urn noch eine doi an. Peinlicherweise läuft der ursprünglich angegebene Link der "Langzeitarchivierung" mittlerweile auch bereits ins Leere.
Zudem mutet das strenge Beharren darauf, dass "jede Verwertung ohne Zustimmung der Autorin und der Archäologischen Staatssammlung unzulässig" ist, nicht mehr zeitgemäß an. Eine Lizenzierung unter einer CC-Lizenz gibt das Urheberrecht ja nicht auf, sondern regelt die Nutzungsbedingungen, zu denen der klare Urhebernachweis gehört und ggf. - falls man das für sinnvoll erachtet - auch kommerzielle Nutzung ausgeschlossen werden kann. Solches senkt jedenfalls die Hemmschwelle, das Werk auch aktiv weiter zu nutzen und trägt so zum Bildungsauftrag der Museen bei, anstatt diesen zu konterkarrieren. Für eine wissenschaftliche Verwendung gilt ohnehin das Zitierrecht nach §51 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, wenn dieses derzeit auch von der Wissenschaft selbst preisgegeben wird, indem auch in eindeutigen Fällen wissenschaftlicher Publikationen von den Autoren eine Rechteeinholung und ggf. Bezahlung (explizit für die Rechte, nicht für die Druckvorlage) eingefordert wird.


Literatur

  • Ambs 2002: R. Ambs, Die Pfarrkirche St. Laurentius in Thalfingen. Berichte zur Archäologie im Landkreis Neu-Ulm und in den angrenzenden Gebieten 3 (Neu-Ulm 2002).  
  • Bräuning/Schreg 1998: A. Bräuning/R. Schreg, Die Keramikfunde - ein Exkurs. In: A. Bräuning (Hrsg.), Um Ulm herum. Untersuchungen zu mittelalterlichen Befestigungsanlagen in Ulm. Forschungen und Berichte der Archäologie des Mittelalters in Baden-Württemberg 23 (Stuttgart 1998) 67–79.
  • Dannheimer 1973: H. Dannheimer, Keramik des Mittelalters aus Bayern. Beitr. Volkstumsforsch 21 (Kallmünz/Opf. 1973).
  • Geisler 1993: H. Geisler, Studien zur Archäologie frühmittelalterlicher Siedlungen in Altbayern. Dissertation München (Straubing 1993).
  • Gross 2009: U. Gross, Drehscheibenware des frühen und hohen Mittelalters in Ulm. In: U. Gross/A. Kottmann/J. Scheschkewitz (Hrsg.), Frühe Städte – Frühe Pfalzen. Neue Forschungen zu zentralen Orten des Früh- und Hochmittelalters in Süddeutschland und der Nordschweiz. Ergebnisse eines Kolloquiums am 28. und 29. April 2009 im Rathaus zu Ulm. Archäologische Informationen aus Baden-Württemberg 58 (Stuttgart 2009) 51–58.
  • Leinthaler 2003: B. Leinthaler, Eine ländliche Siedlung des frühen Mittelalters bei Schnaitheim, Lkr. Heidenheim. Materialh. Arch. Bad.-Württ. 70 (Stuttgart 2003).
  • Schreg 2009: R. Schreg, Siedlungen in der Peripherie des Dorfes. Ein archäologischer Forschungsbericht zur Frage der Dorfgenese in Südbayern. Ber. Bayer. Bodendenkmalpfl. 50, 2009, 293–317.
  • Schreg 2019: R. Schreg: Plague and Desertion – A Consequence of Anthropogenic Landscape Change? Archaeological Studies in Southern Germany. In: M. Bauch/ G. J. Schenk (Hrsg.), The Crisis of the 14th Century. Das Mittelalter. Beih. (Berlin, Boston 2019) 221–246.* - https://doi.org/10.1515/9783110660784-011
  • Wintergerst 2003: E. Wintergerst, Bemerkungen zur Keramik und den Kleinfunden des Mittelalters und der frühen Neuzeit aus Sandau. In: H. Dannheimer/R. Gebhard (Hrsg.), Sandau. Archäologie im Areal eines altbaierischen Klosters des frühen Mittelalters. Münchner Beiträge zur Vor- und Frühgeschichte 55 (München 2003) 259–317.