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Montag, 31. August 2026

Denkmalschutzgesetze unter Druck

Unter dem Mantra „Einfacher. Schneller. Günstiger“ und mit Verweis auf den dringend nötigen Wohnungsbau novellieren die Bundesländer derzeit fast zeitgleich ihre Bau- und Denkmalschutzgesetze – mit massiven Kollateralschäden für die Bodendenkmalpflege. Was als Bürokratieabbau verkauft wird, bedeutet in der Praxis: Zustimmungsfiktionen in Hessen, 15%-Schutz nur für eingetragene Fundstellen in Niedersachsen, weitreichende Ausnahmen in Berlin und NRW, Auflösung der Fachämter in Sachsen.  Weit weg von einem Anspruch auf Vollständigkeit Medienberichte aus den vergangenen Wochen.

Illustration Meta-KI


Berlin

Das Landesdenkmalamt hat Ende August 2026 ein Infoblatt veröffentlicht, das die wesentlichen denkmalrechtlichen Änderungen durch das Berliner Schneller-Bauen-Gesetz (2024) und das Gesetz für einfaches Bauen (2026) zusammenfasst. Die Gesetze sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, um den Wohnungsbau voranzubringen, tangieren dabei jedoch auch massiv das Handeln der Denkmalschutzbehörden.

Hessen

Der Hessische Landtag hat das neue Gesetz im Sommer final verabschiedet. Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur versucht seitdem, die Wogen mittels einer offiziellen „Fakten- und FAQ-Offensive“ zu glätten. Das Land verteidigt die „Zustimmungsfiktion“ (gilt nach 3 Monaten automatisch als genehmigt) und betont, dass der materielle Schutzstandard hoch bleibe, während das Verfahren bürgernäher werde. Kritiker und die Opposition bezweifeln weiterhin massiv, dass die Landkreise die fachliche Kompetenz und das Personal für die nun alleinige Entscheidungsfindung aufbringen können.

Niedersachsen

Durch die Neufassung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch jene 15 Prozent der Fundstellen geschützt, die bereits offiziell im Denkmalverzeichnis eingetragen sind. Für alle anderen Flächen könnten Bauherren Erdarbeiten ohne vorherige Prüfung vornehmen.

Stellungnahmen 

Es gab Demos. Es wurde eine Petition mit enormem Zulauf gestartet. Bis Ende August 2026 haben bereits über 12.000 Bürger eine Petition gegen die geplante Aufweichung unterzeichnet. Die Medienberichterstattung konzentriert sich vor allem auf eine zentrale Protestaktion vor dem Landtag in Hannover: Die Archäologinnen und Archäologen sind direkt vor das Parlament gezogen. Vor dem Niedersächsischen Landtag demonstrierten sie gegen die Reformpläne von Kulturminister Falko Mohrs.Der Initiator der Petition, Ingo Eichfeld, sowie der Vorsitzende der Archäologischen Kommission für Niedersachsen, Jan F. Kegler, übergaben die gesammelten Stimmen direkt an Eva Viehoff, die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur. 

 

Die Braunschweiger Zeitung berichtete, dass der lautstarke Protest Eindruck hinterlässt. Angesichts der massiven Kritik in der nun abgelaufenen Verbändebeteiligung (Frist war der 26. August) signalisiere die Politik Gesprächsbereitschaft bei der Frage, wie künftig mit Erdarbeiten umgegangen werden soll. Tatsächlich geriet das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unter Falko Mohrs durch den massiven Protest so stark unter Druck, dass es eine eigene Gegen-Kampagne in den sozialen Medien startete (u.a. via Instagram-Reels). Das Ministerium behauptet dort, dass in der Öffentlichkeit „verkürzte oder falsche Informationen“ geteilt würden.  Die Position des Landes: Das Ministerium argumentiert, dass Erdarbeiten keineswegs pauschal unkontrolliert ablaufen. Es solle lediglich die Bürokratie für private Häuslebauer und Kommunen gesenkt werden. Das Landesamt für Denkmalpflege (NLD) solle sich auf die „tatsächlich bedeutenden“ Fundstellen konzentrieren.

Wichtig in der Arbeit gegen die Schwächung des Denkmalschutzes ist es auch, an die Abgeordneten heranzutreten, etwa über Abgeordneten Watch:

Medienecho 

Die Petition erlangte innerhalb weniger Wochen europäische Aufmerksamkeit. Selbst die European Association of Archaeologists (EAA) schaltete sich ein und rief ihre Mitglieder international zur Unterstützung auf, da Niedersachsen mit diesem Gesetz im europäischen Vergleich im Denkmalschutz „auf den letzten Platz zurückfallen“ würde.

Bereits im September 2026 soll der Entwurf im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur beraten werden; im Herbst folgt die Debatte im Landtag.

Das Bündnis Achäologie Niedersachsen sammelt Fakten, Argumente und Stimmen für eine bessere Novelle. Es  lehnt eine Reform des Gesetzes nicht grundlegend ab, sondern sucht den konstruktiven Dialog mit dem Landesamt, den Unteren Denkmalschutzbehörden und Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft suchen.

Nordrhein-Westfalen

Am 15. Juli 2026 hat der Landtag eine Novelle der Landes­bauordnung verabschiedet, die auch gravierende Änderungen am Denkmal­schutz­gesetz mit sich bringt. 

  • NRW state parliament discusses changes to monument protection law (19.5.2026),  Dombert Rechtsanwälte . - https://dombert.de/en/nrw-state-parliament-discusses-changes-to-monument-protection-law/
    Dieser englischsprachige Bericht beleuchtet die weitreichenden Ausnahmen im novellierten Gesetz, die insbesondere Bauvorhaben für die Landesverteidigung und den Katastrophenschutz von klassischen denkmalrechtlichen Erlaubnispflichten befreien.

Sachsen 

Deutschlandweite Aspekte

Die Bundesländer - sonst immer auf ihre Kultuurhoheit pochend - nutzen die Bundesvorgaben zur Beschleunigung von Wohnungsbau und Infrastruktur (wie den Abbau von Bürokratie im Baurecht), um den Denkmalschutz pauschal als „Bremsklotz“ zu deklarieren. 
  • Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027. - https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Grundlagen/VV2026_27.html
  • Änderungen des Denkmalschutzgesetzes im Zuge des Bundeswehrfördergesetzes (August 2026), Kanzlei Kleine-Tebbe (Aug. 2026. – https://kleinetebbe.de/die-themen/aenderungen-des-denkmalschutzgesetzes/
    Hinweis auf den Gesetzentwurf zum Bundeswehrfördergesetz  

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) zog im August 2026 in ihrem zweiten „Schwarzbuch der Denkmalpflege“ eine besorgniserregende Bilanz: Bundesweit gingen in den Jahren 2024/25 über 1.000 Denkmale unwiederbringlich verloren. Die DSD kritisiert, dass viele der aktuellen Länder-Novellen reiner „politischer Durchgriff“ seien, der zu einem massiven Verlust unabhängiger Fachexpertise in den Behörden führe. 

Das Schwarzbuch der Denkmalpflege ( 324 Seiten) ist online im pdf-Format als Download verfügbar oder als gedruckte Broschüre kostenlos bestellbar unter: www.schwarzbuch-der-denkmalpflege.de


Interne Links


Donnerstag, 23. Juli 2026

Die Gesetzesänderungen und ihre Termine im Überblick

Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern haben ihre Denkmalschutzgesetze bereits handstreichartig geändert (Archaeologik 26.6.2026). In Niedersachsen und Sachsen laufen die Verfahren noch (Archaeologik 15.7.2026). In Schleswig-Holstein wird das Thema in der nächsten Legislaturperiode auf den Tisch kommen.

Die parallel laufenden Gesetzgebungsverfahren sehen zumeist die Möglichkeit der Stellungnahme von Fachverbänden vor.  Traditionell ist da die DGUF engagiert, die aktuell auch den Prozess in Nordrhein-Westfalen aktiv begleitet. 

Da aktuell alles gehäuft kommt, wird es schwierig, mit dem ja ehrenamtlichen Engagement in allen Gesetzgebungsprozessen präsent zu sein. Gefragt sind die regionalen archäologischen Gesellschaften, die aber vielfach so eng mit der jeweiligen Landesarchäologie personell und bezüglich ihrer Adresse verzahnt sind, dass sie sich kaum wirkungsvoll politisch positioniert werden können und ggf. zentrale Vorstandsmitglieder sich als Landesbeamte in diese Verfahren öffentlich nur bedingt einbringen können.

Daher ist es wichtig, dass die Gelegenheit zu Stellungnahmen in  regulären Anhörrungsverfahren, aber auch gegenüber den Landtagsabgeordneten genutzt werden - und Petitionen wahrgenommen werden. Vielfach finden die laufenden gesetzgebungsprozesse aber kaum Beachtung und finden den Weg gar nicht erst in die Medien.

Mit Hilfe von KI habe ich daher folgende Liste erstellt, die zeigen soll, wo welche Änderungen im Busch sind und wo es lohnt, die Augen offen zu halten. Dazu habe ich Google KI wie folgt gepromptet: "Stelle mir eine Liste zum aktuellen Stand der Novellierungen der Denkmalschutzgesetze in Deutschland zusammen. Bitte gib 1.) Link zum 2025 gültigen Gesetz,  2.) eine Zusammenfassung der geplanten Änderungen (insbes. Verlagerung auf Untere Denkmalschutzbehörde, Abkehr vom deklaratorischen Prinzip, Umgang mit Verursacherprinzip, Wirtschaftlichkeitsvorbehalte), 3.) Stand des Gesetzgebungsverfahrens mit Fristen zu Anhörungen und Stellungnahmen und eine 4.) Liste der eingegangenen Stellungnahmen. Die Links müssen zuverlässig stimmen. Prüfe alle Angaben gegen!"

Das Ergebnis habe ich nur geringfügig bearbeitet. Ich habe den Inhalt anhand der gebotenen Quellen punktuell geprüft, Dabei sind mir wenige offensichtliche Falschaussagen (Bremen, Sachsen-Anhalt) aufgefallen, die ich ebenso wie einige offensichtlich falsche Links entfernt habe. Für die Inhalte kann ich nicht garantieren, ich hoffe aber, dass das Gesamtbild einigermaßen korrekt ist und gerade die Angaben zu dem Stand der Gesetzgebungsverfahren stimmen. Ich habe rot markiert, wo es mir demnach sinnvoll scheint, aktiv zu werden und vorsorglich z.B. Landtagsabegordnete individuell zu kontaktieren.

Die Erosion der Denkmalschutzgesetze ist für die Wissenschaft wie auch für zahlreiche Wissenschaftler eine Katastrophe - und natürlich auch für  die jeweiligen Landschaften, die mit ihren Kulturdenkmälern auch an Lebensqualität verlieren. Unbewusst ist der Denkmalverlust auch ein Faktor, der zur Entwurzelung der Menschen und deren Radikalisierung oder jedenfalls ihre Anfälligkeit für Populisten beiträgt - die ja ihrerseits eine mythische Vergangenheit erfinden. Denkmäler sind eben auch eine Quelle kritischer historischer Erkenntnis.

 

Baden-Württemberg

1) Gültiges Gesetz (Stand 2025)

·   

Mittwoch, 15. Juli 2026

Abwicklung des Denkmalschutzes in Niedersachsen - Petition unterschreiben!

Aktuell laufen in vielen Bundesländern Bemühungen zur Novellierung der Denkmalschutzgesetze. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern waren jüngst Thema hier auf Archaeologik (22.6.2026). Das sind aber bei weitem nicht die Einzigen. Die Gelegenheit scheint günstig unter dem Schlagwort der Entbürokratisierung und zur Wirtschaftsförderung den Denkmalschutz faktisch zu eliminieren.

Ganz besonders übel sind die Pläne in Niedersachsen. Hier soll die Fachbehörde - und damit die wissenschaftlich fundierte Expertise - komplett aus den Genehmigungsverfahren herausgenommen werden. Wie schon in Nordrhein-Westfalen und Hessen möchte man die Entscheidungen auf die Untere Denkmalschutzbehörde, also die Kommunen verlagern. Dort sind aktuell gar nicht die personellen und fachlichen Kapazitäten vorhanden, diese Aufgaben mit der vollen Verantwortung zusätzlich zu übernehmen.



 

Bodeneingriffe sollen künftig vollständig ohne Genehmigungen auskommen, lediglich auf bereits bekannten Fundstellen könnten von den Laien der UD (nur wenige Kommunen verfügen über Stadt- oder Kreisarchäologien) Auflagen für Notgrabungen gemacht werden. Aktuell gilt in Niedersachsen das deklaratorische (nachrichtliche) Prinzip, was bedeutet, dass eine Fundstelle, die bestimmte Kriterien erfüllt, automatisch unter den gesetzlichen Schutz fällt. Die Erfassung bekannter Bodendenkmale in einer Liste oder einem Inventar ist eben nur nachrichtlich und dient vor allem einer besseren Planungssicherheit. Das bedeutet, dass aktuell Zufallsfunde unter Schutz stehen und gegebenenfalls bei einer kurzfristigen Entdeckung entsprechend reagiert werden muss. Im aktuellen Verfahrensablauf bietet eine fachliche Stellungnahme und ggf. Beauflagung zu einem Bauantrag  vorab auch eine Einschätzung, welches Risiko einer Neuentdeckung und ggf. einer Umplanung oder Bauverzögerung besteht. Das geht nur, wenn im Vorfeld einer Baugenehmigung ausreichend Fachexpertise vorhanden ist, die zwar keineswegs alle Fundstellen vorhersagen kann, die aber aus der Kenntnis früherer Funde, typischer Fund- und Erhaltungsbedingungen und auch der schriftlichen Quellen eine Einschätzung abgeben kann, inwiefern an einer bestimmten Stelle mit Funden zu rechnen ist. Zunächst lästig erscheinende Genehmigungsverfahren, eventuell sogar mit klärenden Sondagen bieten den Bauherren eben auch Planungssicherheit. Offensichtlich wird in Niedersachsen darauf spekuliert, dass ohne vorherige Einschaltung von Fachexpertise neue Funde übersehen oder gar verheimlicht werden. Eine Verlagerung auf die UD und die weitgehende Freistellung von Genehmigungen bedeutet entweder ein Inkaufnahme erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit oder ein ignorantes Schulterzucken ob des Kulturgut- und Quellenverlustes.

Tatsächlich sollen Erdarbeiten in Niedersachsen künftig nur noch dann genehmigungspflichtig sein, wenn die Flächen bereits im offiziellen Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind.  Das ist die Abwendung vom deklaratorischen Prinzip hin zum so genannten konstitutiven Prinzip, bei dem in einem bürokratischen Akt ein Denkmal erst zum Denkmal erklärt werden muss. Da die meisten Bodendenkmale naturgemäß noch unentdeckt im Boden liegen und folglich nicht in einem Verzeichnis stehen können, entfällt für diese Flächen jeder Schutz und auch jede Möglichkeit der Notgrabung. Archäologische Stätten könnten bei Bauprojekten zerstört werden, bevor man überhaupt von ihrer Existenz erfahrt. Das ist geplanter Totalverlust, nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die Gemeinden, deren Identität und Attraktivität.
Spätestens damit zeigt sich, dass diejenigen, die den bisherigen Gesetzesentwurf konzipiert haben entweder inkompetent sind oder kein Interesse am Schutz archäologischer Denkmäler haben.

Die Landesregierung stellt ihren Gesetzesentwurf unter die Überschrift „Einfacher. Schneller. Günstiger“, was sich in diesem Falle als unverantwortliches Gedröhne entpuppt, denn die tatsächlichen Folgen einer Umsetzung des Gesetzes würden die Lage vielmehr komplizierter, bürokratischer und finanziell unkalkulierbar machen. Dem scheint sich die Landesregierung aber durchaus bewusst, denn gleichzeitig möchte man das Denkmalschutzgesetz immer dann generell außer Kraft setzen, wenn es wirtschaftlich unzumutbar erscheint, nicht mehr nur für private Investoren, sondern auch dann, wenn die öffentliche Hand knapp bei Kasse ist. Und da das derzeit ja der Fall ist, bräuchte man das Gesetz gar nicht mehr zu beachten.

Die Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) in den niedersächsischen Landkreisen und Kommunen sollen Verfahren zur Bodendenkmalpflege künftig ohne weitere Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) entscheiden dürfen. Wie in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern ist das eine zusätzliche Belastung der Kommunen, die ohnehin schon völlig überlastet sind. Die Staatskanzlei tut dabei so, als ob die Kommunen hier den Wunsch nach mehr eigener Verantwortung vor Ort hätten. Eine Umfrage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter den Unteren Denkmalschutzbehörden in Niedersachsen zeigt, dass dies keineswegs der Fall ist.

Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich aktuell in der Anfangsphase (Verbandsbeteiligung / Anhörungsverfahren). Der Gesetzentwurf steht noch nicht im Parlamentssystem des Landtags online, sondern wurde bisher nur in seinen Kernpunkten durch die Pressestelle der Staatskanzlei veröffentlicht. Nun können betroffene Verbände, Kommunen, Kirchen und Fachorganisationen (wie Archäologenverbände oder Denkmalschutzstiftungen) in den kommenden Wochen offizielle Stellungnahmen einreichen .

Die Aushebelung der Fachkompetenz ermächtigt Politik und Wirtschaft willkürlich mit denkmalpflegerischen Massnahmen umzugehen und schafft das Risiko einer politischen und wirtschaftlichen Einflussnahme, wie man das aus korrupten Staaten und Bananenrepubliken kennt. Das ist die Art von Politik, die ihr Vertrauen verspielt und Wähler den demokratiefeindlichen Rattenfängern zutreibt. 

Das neue Gesetz kommt der staatlichen Verantwortung nicht gerecht und lässt auch wirtschaftliche Schäden erwarten. Der Verzicht auf Ausgrabungen bedeutet Nicht nur den Verlust historischer Quellen und von Kulturerbe, sondern auch das Ende zahlreicher Grabungsfirmen,  denn auch die Verursacherprinzip wird hier ausgehebelt. Wenn wirtschaftliche und Zumutbarkeit zu weit gefasst wird, wird es auch fraglich sein, ob eine Ungleichbehandlung der Bauträger eine Finanzierung über das Verursacherprinzip überhaupt noch erlaubt. Dann müsste wohl das Land entsprechend eine Finanzierung bereitstellen und die erhofften Spareffekte blieben wohl aus.



Reaktionen und Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz warnt eindringlich vor einem „politischen Kurswechsel mit gravierenden Folgen“. Unter dem Vorwand, Bürokratie abzubauen und das Bauen zu beschleunigen, werden fachliche Standards gezielt abgesenkt. Die Stiftung kritisiert, dass durch die Schwächung der Fachbehörden die historische Identität von Städten, Dörfern und Kulturlandschaften in ganz Niedersachsen akut bedroht ist.  Nachdem vorab einige der Pläne durchgesickert waren, hat die Stiftung im Juni 2026 eine repräsentative Umfrage unter den Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) in Niedersachsen durchgeführt. Die Ergebnisse widersprechen der Argumentation der Landesregierung deutlich:  Das Ministerium behauptet, die Einbindung des Landesamtes für Denkmalpflege (NLD) würde Bauprozesse unnötig in die Länge ziehen. Die Umfrage zeigt jedoch, dass r:und 45 % aller denkmalrechtlicher Verfahren in Niedersachsen nur zwei bis vier Wochen dauern und damit überdurchschnittlich schnell sind. 
Fast die Hälfte der Kommunalbehörden gab an, dass das NLD Prozesse eben nicht blockiert, sondern die Verfahren qualitativ und zeitlich voranbringt. Drei Viertel der niedersächsischen Kommunalbehörden bewerten ihre eigene Arbeitslast schon jetzt als hoch oder extrem hoch. Wenn diese nun – wie im Entwurf geplant – komplexe facharchäologische Entscheidungen ganz ohne die Hilfe des Landesamtes treffen müssen, droht den lokalen Ämtern der administrative Kollaps. 

Erste Medienberichte  erkennen richtig, dass die Landesregierung den Denkmalschutz massiv "stutzt". Dass Kommunalpolitiker teilweise sogar die komplette Abschaffung des Landesamtes forderten, zeigt, unter welchem wirtschaftlichen Druck die Denkmalschutz-Strukturen in Niedersachsen stehen. 


Petition

Am 14.7 startete ein Bündnis der niedersächsischen Kommunalarchäologinnen und Kommunalarchäologen in einem gemeinsamen Aufschlag und in Kooperation mit der Archäologischen Kommission für Niedersachsen  und den in Niedersachsen tätigen archäologischen Fachfirmen eine Online-Petition an den Niedersächsischen Landtag gegen die geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes:


Die Petition weist darauf hin, dass der Verlust einer archäologischen Fundstelle unumkehrbar ist.
"Durch eine Änderung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch etwa 15 Prozent der archäologischen Kulturdenkmale in Niedersachsen wirksam geschützt. Für alle anderen Flächen, einschließlich der mehr als 130.000 bereits bekannten Fundstellen, würde das bedeuten: Selbst wenn offensichtlich mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen ist – etwa in mittelalterlichen Innenstädten oder auf Plätzen mit zigtausenden Oberflächenfunden – könnten Erdarbeiten zukünftig ohne Genehmigung und damit ohne Voruntersuchung oder archäologische Begleitung durchgeführt werden. Unser archäologisches Kulturerbe wäre damit in akuter Gefahr. Spektakuläre archäologische Neuentdeckung im Rahmen von archäologischen Ausgrabungen würden damit der Vergangenheit angehören. Den Denkmalschutzbehörden wären schlichtweg die Hände gebunden! Wenn überhaupt, könnten sie erst einschreiten, wenn es faktisch schon zu spät ist, nämlich wenn die Bagger schon rollen und Funde zum Vorschein kommen. Die erwartbare Konsequenz sind sofortige Baustopps mit langwierigen Verzögerungen, juristisches Tauziehen und horrende Mehrkosten." 


Wichtig ist auch der Hinweis, dass die geplanten Änderungen auch das faktische Aus für Verursachergrabungen wären und dass damit hunderte Arbeitsplätze der Angestellten von archäologischen Fachfirmen und deren Familien in Gefahr sind. Darüber hinaus werden auch andere mittelständische Unternehmen wie Verlage, Restaurierungsbetriebe, Vermessungsbüros und Labore sowie Museen die fatalen Folgen dieses Gesetzes zu spüren bekommen.
Ein weiteres wichtiges Statement in der Petition betrifft die Rolle des Staats als Vorbild. „Durch die geplante Änderung des § 7 NDSchG sollen sich die Kommunen künftig mit Verweis auf „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ herausreden können. Wo die Grenzen der Zumutbarkeit liegen, wird dabei bewusst offen gelassen.“ Das Bündnis  sieht zurecht Archäologie als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wobei dem Staat eine Vorbildfunktion zukommt.  
„Unser unwiederbringliches Kulturerbe darf nicht hinter kurzfristigen finanziellen Vorteilen zurückstehen!“

weitere Links zu Niedersachsen

Samstag, 11. Oktober 2025

Neuer Hildesheimer Silberschatz: eine neue Raubgräberstory

Ein erster Bericht zu einem "senstaionellen" Fund ist heute in der HAZ erschienen. 

Ein Sondengänger hat vor acht Jahren einen römischen SIlberschatz bei Hildesheim ausgebuddelt. Nachdem er aus Angst vor Sanktionen den Fund nun der Polizei gemekdet hatte, hat das NLfD Nachgrabungen durchgeführt und noch ein paar Münzen gefunden und damit wenigstens die Fundstellenangabe verifiziert.

Als Frage der anstehenden Auswertung der Funde verweist der Artikel auf "Aufschlüsse über Leben und Infrastruktur in der Region Hildesheim zu Zeiten kurz nach Christi Geburt.", wie sie sich die Kollegen vom NLfD versprechen.

Hier wäre ganz dringend zu erwähnen gewesen, dass es dafür sehr wichtig gewesen wäre, zu wissen, wie genau der Hort deponiert worden ist. Lag er in einer Kiste? Lag er in einer planmäßig angelegten Grube oder wurde er rasch verscharrft? Lag er in einem Holzgebäude oder in freinem Feld? Der Sondengänger dürfte diese Hoffnungen wohl alle bereits zertsört haben. Ob die Nachgrabung diesbezüglich noch irgend etwas feststellen konnte oder eben nur noch das Raubgrabungsloch angetroffen hat, wäre eine niht unwichtige Information - auch damit der in den nächsten Tagen folgende Mediensturm nicht wieder nur den Geldwert des Fundes bejubelt, sondern auch vermittelt, dass der Sondler den Erkenntniswert minimiert geschädigt hat.

Eine Top 5 oder Top 3 der niedersächsischen Funde aufzumachen, scheint mir da auch kontraproduktiv...

 

Das Prinzip der Raubgrabungslöcher: Mona Lisa durchlöchert
(verändert nach Leonardo da Vinci via WikimediaCommons)


Freitag, 14. Oktober 2022

Leicht mal zu viel erhofft und versprochen - das ehemalige Paläon in Schöningen

2020 war für viele Museen ein Problemjahr: Besucher blieben aus, Einnahmen weggebrochen. 2021 war wenig besser, 2022 drohen zumindest Winterschließungen.

Manche archäologische Museen kämpfen aber schon seit langem mit strukturellen Problemen. Sie liegen oft abseits der heutigen Zentren und sind mit ihren Themen doch sehr speziell und schaffen es selten, Besucher wiederholt anzuziehen. Hinzu kommen wacklige Finanzierungsmodelle, die oft überzogene Erwartungen haben.

Aktuell geht es dem Archäopark Vogelherd in Niederstotzingen an den Kragen.

Die Schöninger Speere

Solche strukturellen Probleme hatte seit Jahren auch das Paläon, jetzt Forschungsmuseum Schöningen. Im Mittelpunkt des Museums stehen die 1994 im Braunkohletagebau entdeckten Schöninger Speere des Altpaläolithikums, die tatsächlich mal zu Recht als Sensationsfunde gelten können, wenn sie selbst auch eher unscheinbar sind. Die Rechnung auf Grundlage einer rein ökonomischen Bewertung ging aber leider nicht auf.
 
Fundstelle der Schöninger Speere
Blick vom Westrand des Tagebaus nach Osten auf die archäologische Fundstelle (2012)
(Foto: TangeInfoto [CC BY 3.0] via Wikimedia Commons)

Bald nach der Entdeckung der Speere 1994 war vor Ort die Idee entstanden, diese in einem Museum zu präsentieren. Erst 2008 gelang es, in der Landesregierung dafür Unterstützung zu gewinnen.  Mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II wurde ab 2011 der moderne Neubau des Museums errichtet und im Juni 2013 eröffnet. Als Träger fungierte die Paläon GmbH, die regionale Akteure wie den Landkreis Helmstedt, die Stadt Schöningen sowie Stiftungen und den Förderverein Schöninger Speere – Erbe der Menschheit e. V.  zusammenschloss.

Das Paläon in Schöningen
(Foto: PtrQs [CC BY 4.0] via WikimediaCommons)

 
Von Anbeginn gab es skeptische Stimmen, die das Vorhaben als Steuergrab brandmarkten. Der Bund der Steuerzahler verlieh dem Paläon 2018 den Negativ-Preis "Faß ohne Boden". 2016 war die finanzielle Schieflage mit einem Defizit von 300.000€ bekannt geworden. Das Museumskonzept ging von 100.000 Besuchern pro Jahr aus, tatsächlich kamen nur etwa 20.000.  Außer den 15 Mio € aus dem Konjunkturpaket zum Bau des Museums sollten keine weiteren Steuergelder in das Projekt fließen, das als finanzieller "Selbstläufer" kommuniziert wurde.

Ein Erfolgsbild zeichnet die Image-Broschüre von 2019: Im selben Jahr wurde die Paläon GmbH jedoch aufgelöst und das Museum vom Land übermommen und dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege als Forschungsmuseum Schöningen angegliedert. Seitdem ist es gelungen, Drittmittel für ein Forschungsprojekt über die DFG und für eine energetische Optimierung aus EU-Fördermitteln einzuwerben.

Die Übernahme durch das Land gilt indes nur als eine Zwischenlösung. Nun versucht man als Forschungsmuseum via Senckenberg Anschluß an die Leibniz-Gemeinschaft. Außerdem arbeitet man an einem Antrag auf UNESCO-Weltkulturerbe.

Montag, 4. Februar 2019

Petition zum Erhalt des Römerlagers Wilkenburg

Seit 1990 ist durch Luftbilder bei Wilkenburg im Leine-Tal südlich Hannover ein römisches Marschlager bekannt, das im Bereich einer geplanten Auskiesung liegt. Aus einer örtlichen Römer AG Leine (RAGL) ging nun eine Petition auf den Seiten des Niedersächsischen Landtags an den Start. Sie steht 6 Wochen bis zum 15.3.2019 zur Zeichnung offen und ist auf 5000 Mitzeichner angelegt, die erforderlich sind, damit sich der Petitionsausschuss des Landtages in einer mündlichen Anhörung mit dem Thema befasst.
Zum Hintergrund der Petition:
Grabungsschnitt mit ausgeschältem Spitzgraben
(Foto Axel Hindemith [CC BY SA 3.0] via WikimediaCommons)

Das öffentliche Intersse und Engagement ist der Unterstützung wert, auch wenn die Berufung auf "unsere geschichtlichen Vorfahren, die germanischen Cherusker" etwas konstruiert und wissenschaftlich befremdlich wirkt.

Erste Medienresonanz

Links

Sonntag, 22. November 2015

Aussetzung der Denkmalpflege für Flüchtlingsheime ist ein falsches Zeichen!

Es ist richtig, alles zu tun, um den Flüchtlingen zu helfen - aus Menschlichkeit, aber gerade auch als Reaktion auf den Terror. Die jetzigen Flüchtlinge werden hoffentlich einmal in der Lage sein, ein friedliches Leben in ihrer Heimat im Nahen Osten, im heutigen Syrien und Irak wieder aufzubauen. Wenn dies im Sinne einer guten Nachbarschaft passiert, dann ist der Terror besiegt - und der derzeit gerne mal beschworene Kultur- und Religionskonflikt zwischen Christentum und Islam überwunden. Die Flüchtlinge, die zu uns kommen, sind nicht nur ein problem, sie sind auch eine Chance, in den alten Nah-Ost-Konflikten mittel- bis langfristig etwas Positives zu bewegen.
Dementsprechend muss den Flüchtlingen bestmöglich geholfen werden, gleichzeitig muss aber auch vermieden werden, dass der fremdenfeindlichen Protestbewegung Munition gegeben wird.
Insofern ist es wenig hilfreich, für den Bau von Flüchtlingsheimen das Denkmalschutzgesetz über Jahre hinweg auszusetzen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, hier würde, "unsere" Kultur den Flüchtlingen geopfert. Zumal das unnötig ist: Mögliche Standorte, bei denen ein geringes Risiko besteht, dass archäologicshe Fundstellen betroffen sind, lassen sich relativ einfach im Vorfeld identifizieren.
Außerdem sollte vermieden werden, dass in einem Präzedenzfall der Denkmalschutz einfach für dringende Bauprogramme ausgehebelt wird. Auch der Straßenbau wird von manchen als dringend betrachtet - oder der Bau neuer Stromtrassen - oder das Einkaufszentrum - oder ....

Nach einem Gesetzesentwurf der regierenden SPD und der Grünen wurde am 11.11.2015 in Niedersachsen im Rahmen eines eilig durchgepeitschten Niedersächsischen Flüchtlingsunterbringungserleichterungsgesetzes (NFUEG) die Verpflichtung zur sachgerechten Untersuchung, Bergung und Dokumentation des Kulturdenkmals außer Kraft gesetzt.
Nach Beobachtung der DGUF gab es von den fachlich zuständigen Ministerien keine ernsthafte Verteidigung ihrer Belange, was erneut deutlich macht, dass es in der Denkmalpflege wie im Naturschutz eine unabhängige fachliche Interessensvertretung durch NGOs bedarf.


Stellungnahmen zur Gesetzesänderung in Niedersachsen durch den Verband der Landesarchäologen und die DGUF:

Mittwoch, 21. August 2013

Beton ins mittelalterliche Bergwerk: Sicherungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

In Osnabrück will die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein im Kern mittelalterliches Stollensystem mit Beton verfüllen. 
Das Gangsystem wurde 1333 erstmals genannt und wurde zuletzt als Luftschutzbunker genutzt, weshalb es in die Zuständigkeit der BIma fällt. Tatsächlicher Eigentümer sind neben der Stadt Osnabrück ein Klinikum sowie ein Privatmann, der erst vor kurzem eine Baugenehmigung für das Grundstück oberhalb der Gänge erhalten hat.
Entstanden ist die sog. Gertrudenberger Höhlen durch den Abbau von Muschelkalk, der zu Kalk gebrannt wurde. Die Anlage ist eingetragenes Kulturdenkmal. Eine Stellungnahme des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege steht offenbar noch aus. 

Die BImA sieht Einsturzgefahr. Der Verein Gertrudenberger Höhlen widerspricht und wirft der BImA vor, tatsächlich ginge es darum zu vertuschen, dass früher eingebrachter Beton mit Schwermetall belastet sei.

Der Verein setzt sich für eine Öffnung der Höhle als Touristenattraktion ein und hat gerade eine Dokumentation der Höhle publiziert. Auf der Plattform avaaz hat er eine online-Petition gestartet.
Medienberichte

Internetressourcen
Literatur
  • Höhlen im Gertrudenberg und Gänge unter Osnabrück,Verein Gertrudenberger Höhlen Osnabrück e.V. ISBN: 978-3-9814997-3-5 

Nachtrag (21.8.2013)
Links zu osradio und Seite der Stadt Osnambrück ergänzt . Dank an Chr. von Elm!

Mittwoch, 20. Februar 2013

Mager: Denkmalschutz im rot-grünen Koalitionsvertrag in Niedersachsen

Da heisst es nur vage und mit einer starken Betonung von Tourismus und Regionalentwicklung:
Denkmalschutz ernst nehmen – Kulturelles Erbe schützen und pflegen
In den vergangenen Jahrzehnten hat die Bedeutung des Denkmalschutzes für Tourismus und Regionalentwicklung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig ist das kulturelle Erbe – insbesondere im ländlichen Raum – durch fehlende Nachnutzungskonzepte und finanzielle Engpässe gefährdet.
Die rot-grüne Koalition wird
- eine Reform der staatlichen Denkmalpflege einleiten und das Denkmalschutzgesetz überarbeiten.
- dafür Sorge tragen, dass die Bundesmittel, die im Sonderprogramm zur Förderung des
städtebaulichen Denkmalschutzes zur Verfügung stehen, ausgeschöpft werden.
(S. 40 der Koalitionsvereinbarung 2013-2017)