Aktuell laufen in vielen Bundesländern Bemühungen zur Novellierung der Denkmalschutzgesetze. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern waren jüngst Thema hier auf Archaeologik (
22.6.2026). Das sind aber bei weitem nicht die Einzigen. Die Gelegenheit scheint günstig unter dem Schlagwort der Entbürokratisierung und zur Wirtschaftsförderung den Denkmalschutz faktisch zu eliminieren.
Ganz besonders übel sind die Pläne in Niedersachsen. Hier soll die Fachbehörde - und damit die wissenschaftlich fundierte Expertise - komplett aus den Genehmigungsverfahren herausgenommen werden. Wie schon in Nordrhein-Westfalen und Hessen möchte man die Entscheidungen auf die Untere Denkmalschutzbehörde, also die Kommunen verlagern. Dort sind aktuell gar nicht die personellen und fachlichen Kapazitäten vorhanden, diese Aufgaben mit der vollen Verantwortung zusätzlich zu übernehmen.
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Bodeneingriffe sollen künftig vollständig ohne Genehmigungen auskommen, lediglich auf bereits bekannten Fundstellen könnten von den Laien der UD (nur wenige Kommunen verfügen über Stadt- oder Kreisarchäologien) Auflagen für Notgrabungen gemacht werden. Aktuell gilt in Niedersachsen das deklaratorische (nachrichtliche) Prinzip, was bedeutet, dass eine Fundstelle, die bestimmte Kriterien erfüllt, automatisch unter den gesetzlichen Schutz fällt. Die Erfassung bekannter Bodendenkmale in einer Liste oder einem Inventar ist eben nur nachrichtlich und dient vor allem einer besseren Planungssicherheit. Das bedeutet, dass aktuell Zufallsfunde unter Schutz stehen und gegebenenfalls bei einer kurzfristigen Entdeckung entsprechend reagiert werden muss. Im aktuellen Verfahrensablauf bietet eine fachliche Stellungnahme und ggf. Beauflagung zu einem Bauantrag vorab auch eine Einschätzung, welches Risiko einer Neuentdeckung und ggf. einer Umplanung oder Bauverzögerung besteht. Das geht nur, wenn im Vorfeld einer Baugenehmigung ausreichend Fachexpertise vorhanden ist, die zwar keineswegs alle Fundstellen vorhersagen kann, die aber aus der Kenntnis früherer Funde, typischer Fund- und Erhaltungsbedingungen und auch der schriftlichen Quellen eine Einschätzung abgeben kann, inwiefern an einer bestimmten Stelle mit Funden zu rechnen ist. Zunächst lästig erscheinende Genehmigungsverfahren, eventuell sogar mit klärenden Sondagen bieten den Bauherren eben auch Planungssicherheit. Offensichtlich wird in Niedersachsen darauf spekuliert, dass ohne vorherige Einschaltung von Fachexpertise neue Funde übersehen oder gar verheimlicht werden. Eine Verlagerung auf die UD und die weitgehende Freistellung von Genehmigungen bedeutet entweder ein Inkaufnahme erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit oder ein ignorantes Schulterzucken ob des Kulturgut- und Quellenverlustes.
Tatsächlich sollen Erdarbeiten in Niedersachsen künftig nur noch dann genehmigungspflichtig sein, wenn die Flächen bereits im offiziellen Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind. Das ist die Abwendung vom deklaratorischen Prinzip hin zum so genannten konstitutiven Prinzip, bei dem in einem bürokratischen Akt ein Denkmal erst zum Denkmal erklärt werden muss. Da die meisten Bodendenkmale naturgemäß noch unentdeckt im Boden liegen und folglich nicht in einem Verzeichnis stehen können, entfällt für diese Flächen jeder Schutz und auch jede Möglichkeit der Notgrabung. Archäologische Stätten könnten bei Bauprojekten zerstört werden, bevor man überhaupt von ihrer Existenz erfahrt. Das ist geplanter Totalverlust, nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die Gemeinden, deren Identität und Attraktivität.
Spätestens damit zeigt sich, dass diejenigen, die den bisherigen Gesetzesentwurf konzipiert haben entweder inkompetent sind oder kein Interesse am Schutz archäologischer Denkmäler haben.
Die Landesregierung stellt ihren Gesetzesentwurf unter die Überschrift „Einfacher. Schneller. Günstiger“, was sich in diesem Falle als unverantwortliches Gedröhne entpuppt, denn die tatsächlichen Folgen einer Umsetzung des Gesetzes würden die Lage vielmehr komplizierter, bürokratischer und finanziell unkalkulierbar machen. Dem scheint sich die Landesregierung aber durchaus bewusst, denn gleichzeitig möchte man das Denkmalschutzgesetz immer dann generell außer Kraft setzen, wenn es wirtschaftlich unzumutbar erscheint, nicht mehr nur für private Investoren, sondern auch dann, wenn die öffentliche Hand knapp bei Kasse ist. Und da das derzeit ja der Fall ist, bräuchte man das Gesetz gar nicht mehr zu beachten.
Die Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) in den niedersächsischen Landkreisen und Kommunen sollen Verfahren zur Bodendenkmalpflege künftig ohne weitere Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) entscheiden dürfen. Wie in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern ist das eine zusätzliche Belastung der Kommunen, die ohnehin schon völlig überlastet sind. Die Staatskanzlei tut dabei so, als ob die Kommunen hier den Wunsch nach
mehr eigener Verantwortung vor Ort hätten. Eine Umfrage der Deutschen
Stiftung Denkmalschutz unter den Unteren Denkmalschutzbehörden in
Niedersachsen zeigt, dass dies keineswegs der Fall ist.
Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich aktuell in der Anfangsphase (Verbandsbeteiligung / Anhörungsverfahren). Der Gesetzentwurf steht noch nicht im Parlamentssystem des Landtags online, sondern wurde bisher nur in seinen Kernpunkten durch die Pressestelle der Staatskanzlei veröffentlicht. Nun können betroffene Verbände, Kommunen, Kirchen und Fachorganisationen (wie Archäologenverbände oder Denkmalschutzstiftungen) in den kommenden Wochen offizielle Stellungnahmen einreichen .
Die Aushebelung der Fachkompetenz ermächtigt Politik und Wirtschaft willkürlich mit denkmalpflegerischen Massnahmen umzugehen und schafft das Risiko einer politischen und wirtschaftlichen Einflussnahme, wie man das aus korrupten Staaten und Bananenrepubliken kennt. Das ist die Art von Politik, die ihr Vertrauen verspielt und Wähler den demokratiefeindlichen Rattenfängern zutreibt.
Das neue Gesetz kommt der staatlichen Verantwortung nicht gerecht und lässt auch wirtschaftliche Schäden erwarten. Der Verzicht auf Ausgrabungen bedeutet Nicht nur den Verlust historischer Quellen und von Kulturerbe, sondern auch das Ende zahlreicher Grabungsfirmen, denn auch die Verursacherprinzip wird hier ausgehebelt. Wenn wirtschaftliche und Zumutbarkeit zu weit gefasst wird, wird es auch fraglich sein, ob eine Ungleichbehandlung der Bauträger eine Finanzierung über das Verursacherprinzip überhaupt noch erlaubt. Dann müsste wohl das Land entsprechend eine Finanzierung bereitstellen und die erhofften Spareffekte blieben wohl aus.
Reaktionen und Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen
Die
Deutsche Stiftung Denkmalschutz warnt eindringlich vor einem „politischen Kurswechsel mit gravierenden Folgen“. Unter dem Vorwand, Bürokratie abzubauen und das Bauen zu beschleunigen, werden fachliche Standards gezielt abgesenkt. Die Stiftung kritisiert, dass durch die Schwächung der Fachbehörden die historische Identität von Städten, Dörfern und Kulturlandschaften in ganz Niedersachsen akut bedroht ist. Nachdem vorab einige der Pläne durchgesickert waren, hat die Stiftung im Juni 2026 eine
repräsentative Umfrage unter den Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) in Niedersachsen durchgeführt. Die Ergebnisse widersprechen der Argumentation der Landesregierung deutlich: Das Ministerium behauptet, die Einbindung des Landesamtes für Denkmalpflege (NLD) würde Bauprozesse unnötig in die Länge ziehen. Die Umfrage zeigt jedoch, dass r:und 45 % aller denkmalrechtlicher Verfahren in Niedersachsen nur zwei bis vier Wochen dauern und damit überdurchschnittlich schnell sind.
Fast die Hälfte der Kommunalbehörden gab an, dass das NLD Prozesse eben nicht blockiert, sondern die Verfahren qualitativ und zeitlich voranbringt. Drei Viertel der niedersächsischen Kommunalbehörden bewerten ihre eigene Arbeitslast schon jetzt als hoch oder extrem hoch. Wenn diese nun – wie im Entwurf geplant – komplexe facharchäologische Entscheidungen ganz ohne die Hilfe des Landesamtes treffen müssen, droht den lokalen Ämtern der administrative Kollaps.
Erste Medienberichte erkennen richtig, dass die
Landesregierung den Denkmalschutz massiv "stutzt". Dass Kommunalpolitiker teilweise sogar die komplette Abschaffung des Landesamtes forderten, zeigt, unter welchem wirtschaftlichen Druck die Denkmalschutz-Strukturen in Niedersachsen stehen.
Petition
Am 14.7 startete ein Bündnis der niedersächsischen Kommunalarchäologinnen und Kommunalarchäologen in
einem gemeinsamen Aufschlag und in Kooperation mit der Archäologischen
Kommission für Niedersachsen und den in Niedersachsen tätigen
archäologischen
Fachfirmen eine Online-Petition an den Niedersächsischen Landtag gegen die geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes:
Die Petition weist darauf hin, dass der Verlust einer archäologischen Fundstelle unumkehrbar ist.
"Durch eine Änderung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch etwa 15
Prozent der archäologischen Kulturdenkmale in Niedersachsen wirksam
geschützt. Für alle anderen Flächen, einschließlich der mehr als 130.000
bereits bekannten Fundstellen, würde das bedeuten: Selbst wenn
offensichtlich mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen ist – etwa in
mittelalterlichen Innenstädten oder auf Plätzen mit zigtausenden
Oberflächenfunden – könnten Erdarbeiten zukünftig ohne Genehmigung und
damit ohne Voruntersuchung oder archäologische Begleitung durchgeführt
werden. Unser archäologisches Kulturerbe wäre damit in akuter Gefahr.
Spektakuläre archäologische Neuentdeckung im Rahmen von archäologischen
Ausgrabungen würden damit der Vergangenheit angehören. Den
Denkmalschutzbehörden wären schlichtweg die Hände gebunden! Wenn
überhaupt, könnten sie erst einschreiten, wenn es faktisch schon zu spät
ist, nämlich wenn die Bagger schon rollen und Funde zum Vorschein
kommen. Die erwartbare Konsequenz sind sofortige Baustopps mit
langwierigen Verzögerungen, juristisches Tauziehen und horrende
Mehrkosten."

Wichtig ist auch der Hinweis, dass die geplanten Änderungen auch das faktische Aus für Verursachergrabungen wären und dass damit hunderte Arbeitsplätze der Angestellten von archäologischen Fachfirmen und deren Familien in Gefahr sind. Darüber hinaus werden auch andere mittelständische Unternehmen wie Verlage, Restaurierungsbetriebe, Vermessungsbüros und Labore sowie Museen die fatalen Folgen dieses Gesetzes zu spüren bekommen.
Ein weiteres wichtiges Statement in der Petition betrifft die Rolle des Staats als Vorbild. „Durch die geplante Änderung des § 7 NDSchG sollen sich die Kommunen künftig mit Verweis auf „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ herausreden können. Wo die Grenzen der Zumutbarkeit liegen, wird dabei bewusst offen gelassen.“ Das Bündnis sieht zurecht Archäologie als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wobei dem Staat eine Vorbildfunktion zukommt.
„Unser unwiederbringliches Kulturerbe darf nicht hinter kurzfristigen finanziellen Vorteilen zurückstehen!“
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