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Montag, 31. August 2026

Denkmalschutzgesetze unter Druck

Unter dem Mantra „Einfacher. Schneller. Günstiger“ und mit Verweis auf den dringend nötigen Wohnungsbau novellieren die Bundesländer derzeit fast zeitgleich ihre Bau- und Denkmalschutzgesetze – mit massiven Kollateralschäden für die Bodendenkmalpflege. Was als Bürokratieabbau verkauft wird, bedeutet in der Praxis: Zustimmungsfiktionen in Hessen, 15%-Schutz nur für eingetragene Fundstellen in Niedersachsen, weitreichende Ausnahmen in Berlin und NRW, Auflösung der Fachämter in Sachsen.  Weit weg von einem Anspruch auf Vollständigkeit Medienberichte aus den vergangenen Wochen.

Illustration Meta-KI


Berlin

Das Landesdenkmalamt hat Ende August 2026 ein Infoblatt veröffentlicht, das die wesentlichen denkmalrechtlichen Änderungen durch das Berliner Schneller-Bauen-Gesetz (2024) und das Gesetz für einfaches Bauen (2026) zusammenfasst. Die Gesetze sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, um den Wohnungsbau voranzubringen, tangieren dabei jedoch auch massiv das Handeln der Denkmalschutzbehörden.

Hessen

Der Hessische Landtag hat das neue Gesetz im Sommer final verabschiedet. Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur versucht seitdem, die Wogen mittels einer offiziellen „Fakten- und FAQ-Offensive“ zu glätten. Das Land verteidigt die „Zustimmungsfiktion“ (gilt nach 3 Monaten automatisch als genehmigt) und betont, dass der materielle Schutzstandard hoch bleibe, während das Verfahren bürgernäher werde. Kritiker und die Opposition bezweifeln weiterhin massiv, dass die Landkreise die fachliche Kompetenz und das Personal für die nun alleinige Entscheidungsfindung aufbringen können.

Niedersachsen

Durch die Neufassung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch jene 15 Prozent der Fundstellen geschützt, die bereits offiziell im Denkmalverzeichnis eingetragen sind. Für alle anderen Flächen könnten Bauherren Erdarbeiten ohne vorherige Prüfung vornehmen.

Stellungnahmen 

Es gab Demos. Es wurde eine Petition mit enormem Zulauf gestartet. Bis Ende August 2026 haben bereits über 12.000 Bürger eine Petition gegen die geplante Aufweichung unterzeichnet. Die Medienberichterstattung konzentriert sich vor allem auf eine zentrale Protestaktion vor dem Landtag in Hannover: Die Archäologinnen und Archäologen sind direkt vor das Parlament gezogen. Vor dem Niedersächsischen Landtag demonstrierten sie gegen die Reformpläne von Kulturminister Falko Mohrs.Der Initiator der Petition, Ingo Eichfeld, sowie der Vorsitzende der Archäologischen Kommission für Niedersachsen, Jan F. Kegler, übergaben die gesammelten Stimmen direkt an Eva Viehoff, die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur. 

 

Die Braunschweiger Zeitung berichtete, dass der lautstarke Protest Eindruck hinterlässt. Angesichts der massiven Kritik in der nun abgelaufenen Verbändebeteiligung (Frist war der 26. August) signalisiere die Politik Gesprächsbereitschaft bei der Frage, wie künftig mit Erdarbeiten umgegangen werden soll. Tatsächlich geriet das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unter Falko Mohrs durch den massiven Protest so stark unter Druck, dass es eine eigene Gegen-Kampagne in den sozialen Medien startete (u.a. via Instagram-Reels). Das Ministerium behauptet dort, dass in der Öffentlichkeit „verkürzte oder falsche Informationen“ geteilt würden.  Die Position des Landes: Das Ministerium argumentiert, dass Erdarbeiten keineswegs pauschal unkontrolliert ablaufen. Es solle lediglich die Bürokratie für private Häuslebauer und Kommunen gesenkt werden. Das Landesamt für Denkmalpflege (NLD) solle sich auf die „tatsächlich bedeutenden“ Fundstellen konzentrieren.

Wichtig in der Arbeit gegen die Schwächung des Denkmalschutzes ist es auch, an die Abgeordneten heranzutreten, etwa über Abgeordneten Watch:

Medienecho 

Die Petition erlangte innerhalb weniger Wochen europäische Aufmerksamkeit. Selbst die European Association of Archaeologists (EAA) schaltete sich ein und rief ihre Mitglieder international zur Unterstützung auf, da Niedersachsen mit diesem Gesetz im europäischen Vergleich im Denkmalschutz „auf den letzten Platz zurückfallen“ würde.

Bereits im September 2026 soll der Entwurf im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur beraten werden; im Herbst folgt die Debatte im Landtag.

Das Bündnis Achäologie Niedersachsen sammelt Fakten, Argumente und Stimmen für eine bessere Novelle. Es  lehnt eine Reform des Gesetzes nicht grundlegend ab, sondern sucht den konstruktiven Dialog mit dem Landesamt, den Unteren Denkmalschutzbehörden und Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft suchen.

Nordrhein-Westfalen

Am 15. Juli 2026 hat der Landtag eine Novelle der Landes­bauordnung verabschiedet, die auch gravierende Änderungen am Denkmal­schutz­gesetz mit sich bringt. 

  • NRW state parliament discusses changes to monument protection law (19.5.2026),  Dombert Rechtsanwälte . - https://dombert.de/en/nrw-state-parliament-discusses-changes-to-monument-protection-law/
    Dieser englischsprachige Bericht beleuchtet die weitreichenden Ausnahmen im novellierten Gesetz, die insbesondere Bauvorhaben für die Landesverteidigung und den Katastrophenschutz von klassischen denkmalrechtlichen Erlaubnispflichten befreien.

Sachsen 

Deutschlandweite Aspekte

Die Bundesländer - sonst immer auf ihre Kultuurhoheit pochend - nutzen die Bundesvorgaben zur Beschleunigung von Wohnungsbau und Infrastruktur (wie den Abbau von Bürokratie im Baurecht), um den Denkmalschutz pauschal als „Bremsklotz“ zu deklarieren. 
  • Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027. - https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Grundlagen/VV2026_27.html
  • Änderungen des Denkmalschutzgesetzes im Zuge des Bundeswehrfördergesetzes (August 2026), Kanzlei Kleine-Tebbe (Aug. 2026. – https://kleinetebbe.de/die-themen/aenderungen-des-denkmalschutzgesetzes/
    Hinweis auf den Gesetzentwurf zum Bundeswehrfördergesetz  

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) zog im August 2026 in ihrem zweiten „Schwarzbuch der Denkmalpflege“ eine besorgniserregende Bilanz: Bundesweit gingen in den Jahren 2024/25 über 1.000 Denkmale unwiederbringlich verloren. Die DSD kritisiert, dass viele der aktuellen Länder-Novellen reiner „politischer Durchgriff“ seien, der zu einem massiven Verlust unabhängiger Fachexpertise in den Behörden führe. 

Das Schwarzbuch der Denkmalpflege ( 324 Seiten) ist online im pdf-Format als Download verfügbar oder als gedruckte Broschüre kostenlos bestellbar unter: www.schwarzbuch-der-denkmalpflege.de


Interne Links


Montag, 27. Juli 2026

Ungut: Ehrenamtliche sind in Hessen raus

 In Zeiten, in denen die Deenkmalschutzgesetze unter Druck stehen ist so etwas ein PR-Desaster der Landesarchäologie - unabhängig davon, was eventuell an konkreten Konflikten im Hintergrund stehen mag.

Es muss Wege geben, wie Laien Grabungen ermöglicht werden - sonst ist der Schaden größer als der vielleicht nicht auf höchsten Standards erfolgte Bodeneingriff. Ein bloßer Verweis auf die Gesetzeslage wird hier nicht ausreichen, denn wir sehen ja gerade, dass man auch daran arbeiten kann, die Denkmalschutzgesetze zu ändern. Verteidigen kann man sie wohl nur, wenn man die seriös archäologisch (! - also nicht die schatzjägerisch) Interessierten als Verbündete hat.


Donnerstag, 23. Juli 2026

Die Gesetzesänderungen und ihre Termine im Überblick

Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern haben ihre Denkmalschutzgesetze bereits handstreichartig geändert (Archaeologik 26.6.2026). In Niedersachsen und Sachsen laufen die Verfahren noch (Archaeologik 15.7.2026). In Schleswig-Holstein wird das Thema in der nächsten Legislaturperiode auf den Tisch kommen.

Die parallel laufenden Gesetzgebungsverfahren sehen zumeist die Möglichkeit der Stellungnahme von Fachverbänden vor.  Traditionell ist da die DGUF engagiert, die aktuell auch den Prozess in Nordrhein-Westfalen aktiv begleitet. 

Da aktuell alles gehäuft kommt, wird es schwierig, mit dem ja ehrenamtlichen Engagement in allen Gesetzgebungsprozessen präsent zu sein. Gefragt sind die regionalen archäologischen Gesellschaften, die aber vielfach so eng mit der jeweiligen Landesarchäologie personell und bezüglich ihrer Adresse verzahnt sind, dass sie sich kaum wirkungsvoll politisch positioniert werden können und ggf. zentrale Vorstandsmitglieder sich als Landesbeamte in diese Verfahren öffentlich nur bedingt einbringen können.

Daher ist es wichtig, dass die Gelegenheit zu Stellungnahmen in  regulären Anhörrungsverfahren, aber auch gegenüber den Landtagsabgeordneten genutzt werden - und Petitionen wahrgenommen werden. Vielfach finden die laufenden gesetzgebungsprozesse aber kaum Beachtung und finden den Weg gar nicht erst in die Medien.

Mit Hilfe von KI habe ich daher folgende Liste erstellt, die zeigen soll, wo welche Änderungen im Busch sind und wo es lohnt, die Augen offen zu halten. Dazu habe ich Google KI wie folgt gepromptet: "Stelle mir eine Liste zum aktuellen Stand der Novellierungen der Denkmalschutzgesetze in Deutschland zusammen. Bitte gib 1.) Link zum 2025 gültigen Gesetz,  2.) eine Zusammenfassung der geplanten Änderungen (insbes. Verlagerung auf Untere Denkmalschutzbehörde, Abkehr vom deklaratorischen Prinzip, Umgang mit Verursacherprinzip, Wirtschaftlichkeitsvorbehalte), 3.) Stand des Gesetzgebungsverfahrens mit Fristen zu Anhörungen und Stellungnahmen und eine 4.) Liste der eingegangenen Stellungnahmen. Die Links müssen zuverlässig stimmen. Prüfe alle Angaben gegen!"

Das Ergebnis habe ich nur geringfügig bearbeitet. Ich habe den Inhalt anhand der gebotenen Quellen punktuell geprüft, Dabei sind mir wenige offensichtliche Falschaussagen (Bremen, Sachsen-Anhalt) aufgefallen, die ich ebenso wie einige offensichtlich falsche Links entfernt habe. Für die Inhalte kann ich nicht garantieren, ich hoffe aber, dass das Gesamtbild einigermaßen korrekt ist und gerade die Angaben zu dem Stand der Gesetzgebungsverfahren stimmen. Ich habe rot markiert, wo es mir demnach sinnvoll scheint, aktiv zu werden und vorsorglich z.B. Landtagsabegordnete individuell zu kontaktieren.

Die Erosion der Denkmalschutzgesetze ist für die Wissenschaft wie auch für zahlreiche Wissenschaftler eine Katastrophe - und natürlich auch für  die jeweiligen Landschaften, die mit ihren Kulturdenkmälern auch an Lebensqualität verlieren. Unbewusst ist der Denkmalverlust auch ein Faktor, der zur Entwurzelung der Menschen und deren Radikalisierung oder jedenfalls ihre Anfälligkeit für Populisten beiträgt - die ja ihrerseits eine mythische Vergangenheit erfinden. Denkmäler sind eben auch eine Quelle kritischer historischer Erkenntnis.

 

Baden-Württemberg

1) Gültiges Gesetz (Stand 2025)

·   

Freitag, 17. Juli 2026

Auflösung der Denkmalpflege-Fachämter in Sachsen

Im Freistaat Sachsen ist derzeit ebenfalls eine tiefgreifende Strukturreform und gesetzliche Novellierung des Denkmalschutzes geplant - mit einem ähnlichen Angriff auf das Kulturerbe wie in Niedersachsen.

Die Landesregierung (Kabinett) hat das Vorhaben der Änderungen im Denkmalschutz im Mai 2026 als Teil eines umfassenden Beschlusses zur Staatsmodernisierung und Haushaltskonsolidierung auf den Weg gebracht. Die geplante Eingliederung der Landesämter in die Landesdirektion Sachsen wird im Landtag hingegen primär im Rahmen der Haushalts- und Verwaltungsreformen verhandelt. Ein formeller Gesetzestext dazu wird voraussichtlich erst mit dem kommenden Begleitgesetz zum Doppelhaushalt oder einem umfassenden Verwaltungsreformgesetz eingebracht.

Denkmalplakette aus Sachsen
(Foto: Frank Vincentz , CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)


 
Der Sächsische Landtag hat sich am 25. Juni 2026 in einer Plenardebatte intensiv mit den Plänen der Staatsregierung befasst. Auf Antrag von Bündnisgrüne stand der Tagesordnungspunkt „Historisches Erbe bewahren – keine Zerschlagung von Denkmalschutz und Archäologie in Sachsen!“ auf der Tagesordnung. Das Protokoll ist bisher nicht online, aber der Verband der Restaurator:innen und der mdr berichten. Die Opposition (Grüne, BSW, Linke - von der AfD kam anscheinend nichts Substantelles)  bezeichnet die Pläne als Zerschlagung des Denkmalschutzes, verweist auf eine drohende Politisierung von Fachentscheidungen hin. Die Vertreter der Regierungsparteien CDU und SPD weisen dies zurück
 
Das Kernvorhaben der Staatsregierung sieht vor, das Landesamt für Denkmalpflege sowie das Landesamt für Archäologie bis zum Jahr 2028 aufzulösen und als Abteilungen in die Landesdirektion Sachsen (LDS) einzugliedern. Ziel der Regierung sei die Vermeidung von Doppelstrukturen und die Steigerung der Verwaltungseffizienz. Mit dieser „Staatsmodernisierung“ strebt die Staatsregierung eine Einsparung von Personalstellen an, was durch die Eingliederung der ehemals eigenständigen Fachämter in die übergeordnete Vollzugsbehörde erreicht werden soll. Die Landesdirektion bildet die Exekutivebene, die in vielen anderen Bundesländern regional in den Regierungsbezirken verankert ist.
 
Laut Regierungsangaben (u. a. durch Staatsministerin Regina Kraushaar, CDU) soll die Fachlichkeit erhalten bleiben, während Umsetzungsverfahren gebündelt und bürgerfreundlicher gestaltet werden sollen. Vor Jahren wurde Ähnliches bereits in Baden-Württemberg versucht, als das dortige Landesdenkmalamt zerschlagen und die Zuständigkeiten an die Regierungspräsidien abgegeben wurden. Dies hat sich jedoch nicht bewährt, weshalb es dort heute wieder ein zentrales Landesamt für Denkmalpflege gibt. Eine in eine reine Regierungsbehörde eingegliederte Denkmalpflege verliert nach außen wie innen ihre Sichtbarkeit und damit ihre gewichtige Stellung. Die Fachbehörde würde in der Oberen Denkmalschutzbehörde aufgehen, deren Rolle künftig von der Landesdirektion wahrgenommen wird.
 
Aktuell ist die Denkmalschutzverwaltung in Sachsen mit den behördlichen Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnissen dreistufig hierarchisch aufgebaut:
  • Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung
  • Obere Denkmalschutzbehörde ist die Landesdirektion Sachsen mit ihren drei Dienststellen in Chemnitz, Dresden und Leipzig.
  • Untere Denkmalschutzbehörde sind die Landkreise, kreisfreien Städte. Dies gilt auch für ehemals kreisfreie, nunmehr kreisangehörige Städte, denen dieser Status auf Antrag verliehen wurde, sowie für Gemeinden mit einem überdurchschnittlich hohen Bestand an Kulturdenkmalen. Voraussetzung ist hierbei, dass sie die Funktion der unteren Bauaufsichtsbehörde wahrnehmen und über fachlich geeignetes Personal für den Denkmalschutz verfügen. Grundsätzlich ist die untere Denkmalschutzbehörde bereits jetzt für die Bearbeitung denkmalpflegerisch relevanter Vorgänge zuständig. Sie bearbeitet alle denkmalpflegerischen Vorgänge, entscheidet aber im Einvernehmen mit der Fachbehörde, die die nötige wissenschaftliche Perspektive einbringt. 
  • Die Funktion der wissenschaftlichen Fachbehörde für die fachliche Expertise, Erforschung und Beratung nehmen in Sachsen zwei separate Ämter, dasm Landesamt für Denkmalpflege Sachsen und das Landesamt für Archäologie Sachsen wahr. Dem archäologischen Landesamt war früher auch das Museum für Vor- und Frühgeschichte in Dresden angegeliedert, dessen Aufgaben aber das aktuell noch selbständige smac in Chemnitz übernommen hat. Da es dessen Eigenständigkeit auch an den Kragen gehen soll (vgl. Archaeologik 26.6.2026), droht der Archäologie in Sachsen (wo ja auch an der Universität Leipzig an der Archäologie eine Sparpolitik auf Raten betrieben wird - vgl. change.org) der totale Kollaps. 

Ein weiterer kritischer Aspekt der aktuellen CDU-Initiative zur Gesetzesnovelle ist die geplante Kategorisierung der Denkmäler nach ihrer Bedeutung (Kategorie I: überregional, Kategorie II: regional/städtebaulich, Kategorie III: nachrangig). Behördliche Auflagen sollen damit verhältnismäßiger gestaltet werden. Für Bodendenkmäler würde damit jedoch das deklaratorische Prinzip ausgehebelt, wonach der Eintrag in eine Denkmalliste für den Schutzstatus gerade nicht entscheidend ist. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder Zufallsfunde hätten kaum eine Chance, im Schutzstatus berücksichtigt zu werden – es sei denn, man würde eine kurzfristige Interventionsmöglichkeit vorsehen, was jedoch zu mehr Bürokratie und weniger Planungssicherheit führen würde.
 
In Sachsen verleiht Art. 11 Abs. 3 der Landesverfassung („Kulturdenkmale und andere Kulturgüter stehen unter dem Schutz und der Pflege des Landes“) dem Denkmalschutz einen besonderen verfassungsrechtlichen Rang. Dieser würde durch ein starres Listenprinzip unterlaufen, da es einen Großteil der archäologischen Kulturdenkmale ungeschützt ließe.
 
Schon im Juni 2025 hatte eine rein politisch besetzte Reformkommission der Staatsregierung eine Neuorganisation des Denkmalschutzes empfohlen. Sie schrieb:
"Seit vielen Jahren in der Diskussion sind Anpassungen im Denkmalschutzrecht. Die Reformkommission empfiehlt im Sinne einer maßvollen und auf Ermöglichung gerichteten Deregulierung eine kritische Neubewertung der Denkmalliste, aus der eine Positivliste mit Objekten zu entwickeln ist, deren Denkmalstatus erhalten bleibt. Für alle anderen Objekte sollte der Denkmalstatus entfallen. Für Kulturdenkmäler mit überörtlicher Bedeutung sollte ferner in Zukunft ausschließlich der Freistaat verantwortlich sein. Die Kommunen sollten dagegen für lokale Denkmäler in Zukunft ausschließlich und letztentscheidend ohne Benehmens- oder Einvernehmenserfordernisse zuständig sein. Lediglich beratende Gremien (Denkmalrat, Beauftragte für Denkmalpflege) ohne nachweisbaren Mehrwert für die Verfahren sollten entfallen. (Reformkommission zur Stärkung und Entlastung der Kommunen gemäß Kabinettsbeschluss der Sächsischen Staatsregierung Nr. 08/0108 vom 24. Juni 2025. Handlungsempfehlungen für die Sächsische Staatsregierung." - https://www.staatsregierung.sachsen.de/download/staatsregierung/Abschlussbericht_Reformkommission.pdf )


Reaktionen und Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen

Die sächsischen Pläne haben schon eine breite Welle des Protests und fundierte fachliche Gegenpositionen ausgelöst: 
 
In einer gemeinsamen Erklärung warnen die sächsischen Kirchen (Evangelisch-Lutherische Landeskirche & Bistum Dresden-Meißen) vor einem gravierenden Verlust an Fachlichkeit. Die geplante Integration in die Landesdirektion hebe das bewährte "Vier-Augen-Prinzip" zwischen Denkmalschutzbehörden und unabhängigen Fachämtern auf. Für den Erhalt der zahllosen kirchlichen Denkmale und Kapellen sei die organisatorische und fachliche Autonomie der Ämter unverzichtbar. Weitere Details finden sich in der Pressemitteilung auf der Webseite des Bistums Dresden-Meißen.
 
Ein breites Bündnis aus dem Landesverein Sächsischer Heimatschutz, der Archäologischen Gesellschaft in Sachsen und dem Verband der Restauratoren (VDR) initiierte einen offenen Brief unter dem Titel "Keine Zerschlagung der Archäologie, keine Zerstörung der Denkmalpflege in Sachsen". Sie befürchten, dass fachliche Entscheidungen zunehmend politischem oder wirtschaftlichem Druck weichen müssen, sobald die Experten weisungsgebunden in die Landesdirektion eingegliedert sind.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ordnet das sächsische Vorhaben in eine kritische Reihe bundesweiter Gesetzesänderungen ein. In einer Kurzübersicht der Bundesländerbesonderheiten wird kritisiert, dass durch die organisatorische Unterordnung eine wissenschaftlich fundierte, unabhängige Denkmalpflege marginalisiert wird. Zudem wird die geplante Dreistufigkeit der Denkmallisten als unpraktikabler bürokratischer Mehraufwand eingestuft.

Wohnungswirtschaft (vdw Sachsen): Bereits im Vorfeld legte der Verband der sächsischen Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften ein Positionspapier vor. Der vdw Sachsen begrüßt eine Modernisierung des Gesetzes, fordert jedoch vor allem praxistaugliche und rechtssichere Rahmenbedingungen, um Denkmalschutz, wirtschaftliche Zumutbarkeit und Klimaschutzvorgaben (wie energetische Sanierungen) besser miteinander in Einklang zu bringen. 
 

Links

Interner Link


 



Mittwoch, 15. Juli 2026

Abwicklung des Denkmalschutzes in Niedersachsen - Petition unterschreiben!

Aktuell laufen in vielen Bundesländern Bemühungen zur Novellierung der Denkmalschutzgesetze. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern waren jüngst Thema hier auf Archaeologik (22.6.2026). Das sind aber bei weitem nicht die Einzigen. Die Gelegenheit scheint günstig unter dem Schlagwort der Entbürokratisierung und zur Wirtschaftsförderung den Denkmalschutz faktisch zu eliminieren.

Ganz besonders übel sind die Pläne in Niedersachsen. Hier soll die Fachbehörde - und damit die wissenschaftlich fundierte Expertise - komplett aus den Genehmigungsverfahren herausgenommen werden. Wie schon in Nordrhein-Westfalen und Hessen möchte man die Entscheidungen auf die Untere Denkmalschutzbehörde, also die Kommunen verlagern. Dort sind aktuell gar nicht die personellen und fachlichen Kapazitäten vorhanden, diese Aufgaben mit der vollen Verantwortung zusätzlich zu übernehmen.



 

Bodeneingriffe sollen künftig vollständig ohne Genehmigungen auskommen, lediglich auf bereits bekannten Fundstellen könnten von den Laien der UD (nur wenige Kommunen verfügen über Stadt- oder Kreisarchäologien) Auflagen für Notgrabungen gemacht werden. Aktuell gilt in Niedersachsen das deklaratorische (nachrichtliche) Prinzip, was bedeutet, dass eine Fundstelle, die bestimmte Kriterien erfüllt, automatisch unter den gesetzlichen Schutz fällt. Die Erfassung bekannter Bodendenkmale in einer Liste oder einem Inventar ist eben nur nachrichtlich und dient vor allem einer besseren Planungssicherheit. Das bedeutet, dass aktuell Zufallsfunde unter Schutz stehen und gegebenenfalls bei einer kurzfristigen Entdeckung entsprechend reagiert werden muss. Im aktuellen Verfahrensablauf bietet eine fachliche Stellungnahme und ggf. Beauflagung zu einem Bauantrag  vorab auch eine Einschätzung, welches Risiko einer Neuentdeckung und ggf. einer Umplanung oder Bauverzögerung besteht. Das geht nur, wenn im Vorfeld einer Baugenehmigung ausreichend Fachexpertise vorhanden ist, die zwar keineswegs alle Fundstellen vorhersagen kann, die aber aus der Kenntnis früherer Funde, typischer Fund- und Erhaltungsbedingungen und auch der schriftlichen Quellen eine Einschätzung abgeben kann, inwiefern an einer bestimmten Stelle mit Funden zu rechnen ist. Zunächst lästig erscheinende Genehmigungsverfahren, eventuell sogar mit klärenden Sondagen bieten den Bauherren eben auch Planungssicherheit. Offensichtlich wird in Niedersachsen darauf spekuliert, dass ohne vorherige Einschaltung von Fachexpertise neue Funde übersehen oder gar verheimlicht werden. Eine Verlagerung auf die UD und die weitgehende Freistellung von Genehmigungen bedeutet entweder ein Inkaufnahme erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit oder ein ignorantes Schulterzucken ob des Kulturgut- und Quellenverlustes.

Tatsächlich sollen Erdarbeiten in Niedersachsen künftig nur noch dann genehmigungspflichtig sein, wenn die Flächen bereits im offiziellen Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind.  Das ist die Abwendung vom deklaratorischen Prinzip hin zum so genannten konstitutiven Prinzip, bei dem in einem bürokratischen Akt ein Denkmal erst zum Denkmal erklärt werden muss. Da die meisten Bodendenkmale naturgemäß noch unentdeckt im Boden liegen und folglich nicht in einem Verzeichnis stehen können, entfällt für diese Flächen jeder Schutz und auch jede Möglichkeit der Notgrabung. Archäologische Stätten könnten bei Bauprojekten zerstört werden, bevor man überhaupt von ihrer Existenz erfahrt. Das ist geplanter Totalverlust, nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die Gemeinden, deren Identität und Attraktivität.
Spätestens damit zeigt sich, dass diejenigen, die den bisherigen Gesetzesentwurf konzipiert haben entweder inkompetent sind oder kein Interesse am Schutz archäologischer Denkmäler haben.

Die Landesregierung stellt ihren Gesetzesentwurf unter die Überschrift „Einfacher. Schneller. Günstiger“, was sich in diesem Falle als unverantwortliches Gedröhne entpuppt, denn die tatsächlichen Folgen einer Umsetzung des Gesetzes würden die Lage vielmehr komplizierter, bürokratischer und finanziell unkalkulierbar machen. Dem scheint sich die Landesregierung aber durchaus bewusst, denn gleichzeitig möchte man das Denkmalschutzgesetz immer dann generell außer Kraft setzen, wenn es wirtschaftlich unzumutbar erscheint, nicht mehr nur für private Investoren, sondern auch dann, wenn die öffentliche Hand knapp bei Kasse ist. Und da das derzeit ja der Fall ist, bräuchte man das Gesetz gar nicht mehr zu beachten.

Die Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) in den niedersächsischen Landkreisen und Kommunen sollen Verfahren zur Bodendenkmalpflege künftig ohne weitere Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) entscheiden dürfen. Wie in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern ist das eine zusätzliche Belastung der Kommunen, die ohnehin schon völlig überlastet sind. Die Staatskanzlei tut dabei so, als ob die Kommunen hier den Wunsch nach mehr eigener Verantwortung vor Ort hätten. Eine Umfrage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter den Unteren Denkmalschutzbehörden in Niedersachsen zeigt, dass dies keineswegs der Fall ist.

Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich aktuell in der Anfangsphase (Verbandsbeteiligung / Anhörungsverfahren). Der Gesetzentwurf steht noch nicht im Parlamentssystem des Landtags online, sondern wurde bisher nur in seinen Kernpunkten durch die Pressestelle der Staatskanzlei veröffentlicht. Nun können betroffene Verbände, Kommunen, Kirchen und Fachorganisationen (wie Archäologenverbände oder Denkmalschutzstiftungen) in den kommenden Wochen offizielle Stellungnahmen einreichen .

Die Aushebelung der Fachkompetenz ermächtigt Politik und Wirtschaft willkürlich mit denkmalpflegerischen Massnahmen umzugehen und schafft das Risiko einer politischen und wirtschaftlichen Einflussnahme, wie man das aus korrupten Staaten und Bananenrepubliken kennt. Das ist die Art von Politik, die ihr Vertrauen verspielt und Wähler den demokratiefeindlichen Rattenfängern zutreibt. 

Das neue Gesetz kommt der staatlichen Verantwortung nicht gerecht und lässt auch wirtschaftliche Schäden erwarten. Der Verzicht auf Ausgrabungen bedeutet Nicht nur den Verlust historischer Quellen und von Kulturerbe, sondern auch das Ende zahlreicher Grabungsfirmen,  denn auch die Verursacherprinzip wird hier ausgehebelt. Wenn wirtschaftliche und Zumutbarkeit zu weit gefasst wird, wird es auch fraglich sein, ob eine Ungleichbehandlung der Bauträger eine Finanzierung über das Verursacherprinzip überhaupt noch erlaubt. Dann müsste wohl das Land entsprechend eine Finanzierung bereitstellen und die erhofften Spareffekte blieben wohl aus.



Reaktionen und Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz warnt eindringlich vor einem „politischen Kurswechsel mit gravierenden Folgen“. Unter dem Vorwand, Bürokratie abzubauen und das Bauen zu beschleunigen, werden fachliche Standards gezielt abgesenkt. Die Stiftung kritisiert, dass durch die Schwächung der Fachbehörden die historische Identität von Städten, Dörfern und Kulturlandschaften in ganz Niedersachsen akut bedroht ist.  Nachdem vorab einige der Pläne durchgesickert waren, hat die Stiftung im Juni 2026 eine repräsentative Umfrage unter den Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) in Niedersachsen durchgeführt. Die Ergebnisse widersprechen der Argumentation der Landesregierung deutlich:  Das Ministerium behauptet, die Einbindung des Landesamtes für Denkmalpflege (NLD) würde Bauprozesse unnötig in die Länge ziehen. Die Umfrage zeigt jedoch, dass r:und 45 % aller denkmalrechtlicher Verfahren in Niedersachsen nur zwei bis vier Wochen dauern und damit überdurchschnittlich schnell sind. 
Fast die Hälfte der Kommunalbehörden gab an, dass das NLD Prozesse eben nicht blockiert, sondern die Verfahren qualitativ und zeitlich voranbringt. Drei Viertel der niedersächsischen Kommunalbehörden bewerten ihre eigene Arbeitslast schon jetzt als hoch oder extrem hoch. Wenn diese nun – wie im Entwurf geplant – komplexe facharchäologische Entscheidungen ganz ohne die Hilfe des Landesamtes treffen müssen, droht den lokalen Ämtern der administrative Kollaps. 

Erste Medienberichte  erkennen richtig, dass die Landesregierung den Denkmalschutz massiv "stutzt". Dass Kommunalpolitiker teilweise sogar die komplette Abschaffung des Landesamtes forderten, zeigt, unter welchem wirtschaftlichen Druck die Denkmalschutz-Strukturen in Niedersachsen stehen. 


Petition

Am 14.7 startete ein Bündnis der niedersächsischen Kommunalarchäologinnen und Kommunalarchäologen in einem gemeinsamen Aufschlag und in Kooperation mit der Archäologischen Kommission für Niedersachsen  und den in Niedersachsen tätigen archäologischen Fachfirmen eine Online-Petition an den Niedersächsischen Landtag gegen die geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes:


Die Petition weist darauf hin, dass der Verlust einer archäologischen Fundstelle unumkehrbar ist.
"Durch eine Änderung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch etwa 15 Prozent der archäologischen Kulturdenkmale in Niedersachsen wirksam geschützt. Für alle anderen Flächen, einschließlich der mehr als 130.000 bereits bekannten Fundstellen, würde das bedeuten: Selbst wenn offensichtlich mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen ist – etwa in mittelalterlichen Innenstädten oder auf Plätzen mit zigtausenden Oberflächenfunden – könnten Erdarbeiten zukünftig ohne Genehmigung und damit ohne Voruntersuchung oder archäologische Begleitung durchgeführt werden. Unser archäologisches Kulturerbe wäre damit in akuter Gefahr. Spektakuläre archäologische Neuentdeckung im Rahmen von archäologischen Ausgrabungen würden damit der Vergangenheit angehören. Den Denkmalschutzbehörden wären schlichtweg die Hände gebunden! Wenn überhaupt, könnten sie erst einschreiten, wenn es faktisch schon zu spät ist, nämlich wenn die Bagger schon rollen und Funde zum Vorschein kommen. Die erwartbare Konsequenz sind sofortige Baustopps mit langwierigen Verzögerungen, juristisches Tauziehen und horrende Mehrkosten." 


Wichtig ist auch der Hinweis, dass die geplanten Änderungen auch das faktische Aus für Verursachergrabungen wären und dass damit hunderte Arbeitsplätze der Angestellten von archäologischen Fachfirmen und deren Familien in Gefahr sind. Darüber hinaus werden auch andere mittelständische Unternehmen wie Verlage, Restaurierungsbetriebe, Vermessungsbüros und Labore sowie Museen die fatalen Folgen dieses Gesetzes zu spüren bekommen.
Ein weiteres wichtiges Statement in der Petition betrifft die Rolle des Staats als Vorbild. „Durch die geplante Änderung des § 7 NDSchG sollen sich die Kommunen künftig mit Verweis auf „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ herausreden können. Wo die Grenzen der Zumutbarkeit liegen, wird dabei bewusst offen gelassen.“ Das Bündnis  sieht zurecht Archäologie als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wobei dem Staat eine Vorbildfunktion zukommt.  
„Unser unwiederbringliches Kulturerbe darf nicht hinter kurzfristigen finanziellen Vorteilen zurückstehen!“

weitere Links zu Niedersachsen

Montag, 22. Juni 2026

Trend nach unten - Denkmalschutzgesetze als Belastung der Kommunen am Limit

In Nordrhein-Westfalen und in Hessen sehen Novellierungen des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes vor, dass Verantwortungen nach unten an die Kommunen abgegeben werden soll. Das schwächt die Fachkompetenz in den Genehmigungsverfahren. Wahrscheinlich ist genau dies die Absicht dahinter.

Nordrhein-Westfalen 

Zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen hat die DGUF explizit Stellung bezogen - und dabei auch die einschlägigen Dokumente des laufenden Gesetzgebungsverfahren gesammelt.

Die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes stecken dabei im „Dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften“, das darauf zielt, eine Beschleunigung und Deregulierung von Bauverfahren durch Bürokratieabbau, Digitalisierung und den Wegfall von Prüfschritten zu erreichen.

Der Kern der Gesetzesnovelle (Drs. 18/17474) ist die vollständige Verlagerung der Entscheidungsfreiheit auf die kommunale Ebene (die Unteren Bauaufsichts- und Denkmalbehörden) bei gleichzeitiger Entmachtung der wissenschaftlichen Fachämter. Die Entscheidung wo und wie eine Grabung durchgeführt wird, kann künftig fast vollständig von fachlichen Laien getroffen werden. Zwar müssen die Denkmalfachämter zwar weiterhin über ein denkmalrelevantes Vorgehen durch die Untere Denkmalbehörde informiert werden und sie dürfen sich zum Vorhaben auch äußern, einen Einfluß auf die Entscheidung hat das aber gar nicht.  Anläufe, die Entscheidungen den  Kommunen aufzubürden, gab es schon öfters, wobei in NRW bei der letzten Novellierung vor erst 4 Jahren unter derselben zuständigen Ministerin die Führung der archäologischen Denkmalliste "mangels Kompetenz" von den Kommunen auf das Denkmalfachamt übertragen wurde. 

Gleichzeitig werden in NRW die Bearbeitungsfristen halbiert. Zeit für qualifizierte Stellungnahmen bleibt kaum noch - und bei einer Fristüberschreitung gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

Nicht nur die DGUF kritisieren das Vorhaben, sondern auch Umweltverbände und Architekten, wie auch die Kommunen und natürlich die Opposition.

Die Kommunen sehen in der Reform keine echte Entlastung, sondern eine Verlagerung von Konflikten und Arbeitsaufwand auf die lokale Ebene, während gleichzeitig das fachliche Schutzniveau der Denkmäler sinkt. Sie wehren sich dagegen, dass die fachliche Expertise der Landschaftsverbände (LVR und LWL) beschnitten und rechtlich abgewertet werden soll. Sie betonen, dass kleinere kommunale Untere Denkmalbehörden diese fachliche Detailprüfung (besonders in der Archäologie und Bodendenkmalpflege) gar nicht alleine leisten können. Den Städten und Gemeinden fehlen schlichtweg die Fachleute, um komplexe denkmalrechtliche Bewertungen eigenständig und fundiert durchzuführen. Eine Kompetenzverlagerung wird daher als reine "Verschiebung der Verantwortung" nach unten kritisiert. Wenn Kommunen ohne ausreichende fachliche Rückendeckung der oberen Denkmalschutzbehörden entscheiden müssen, befürchten sie zunehmende Rechtsunsicherheit durch eine Flut von fehlerhaften Bescheiden, Klagen von Bauherren und langwierigen Gerichtsprozessen. Das konterkariert das eigentliche Ziel der Verfahrensbeschleunigung. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass den Behörden deutlich weniger Zeit für Prüfungen und Stellungnahmen bleibt. Die Kommunen bemängeln, dass dieser künstliche Zeitdruck bei gleichzeitiger Mehrbelastung zu einem "Qualitätsabfall beim Schutz des kulturellen Erbes" führt.

Hessen 

Während NRW versucht, Denkmalschutzprüfungen zu überspringen (durch Kenntnisgabe statt Genehmigungspflicht), setzt Hessen auf ein normales Verfahren, zwingt die Behörden aber mit der drohenden automatischen Genehmigung (Genehmigungsfiktion) nach exakt 3 Monaten zu maximalem Tempo. Der Hessische Landtag hat das neue Denkmalschutzgesetz am 10. Juni 2026 in zweiter Lesung final verabschiedet. Die Novelle tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Die kommunalen Unteren Denkmalschutzbehörden entscheiden Standardfälle künftig auch in Hessen autark. Die übergeordnete Landesdenkmalpflege wird auf Kernbereiche wie das UNESCO-Welterbe beschränkt.

In Hessen soll die Denkmalfachbehörde trotz eingeschränkter Kompetenzen mehr Ressourcen für die Erforschung und Sicherung von Bodendenkmälern erhalten. Diese zusätzlichen Mittel und Stellen sind jedoch nicht für das operative Geschäft, sondern für die übergeordnete Forschung, landesweite Dokumentation, Digitalisierungsprojekte und die Sicherung von Großprojekten (wie dem UNESCO-Welterbe) gedacht. Das ist nicht als Forschungsförderung zu verstehen, sondern soll die Landesarchäologie vor allem stärker digitalisieren, um zentrale Daten schneller digital zur Verfügung zu stellen und so die kürzeren Fristen der Genehmigungsverfahren einzuhalten. Die zusätzlichen Landesressourcen verbleiben in der Landesbehörde. Bei den Unteren Denkmalschutzbehörden der Städte und Kreise kommt davon kein Personal an. Da das neue Gesetz den Kommunen die Alleinentscheidung im Alltag überträgt, müssen nun kommunale Mitarbeiter die Anträge final bewerten und rechtssicher innerhalb der 3-Monats-Frist bescheiden.  
Hessen investiert zwar in seine eigene wissenschaftliche Infrastruktur, verweigert den Kommunen aber gleichzeitig den finanziellen Ausgleich für deren personellen Mehraufwand im alltäglichen Genehmigungsverfahren. Das ist keine Besonderheit des Denkmalschutzes, sondern seit jahren das gängige Muster, dass unbequeme Aufgaben nach unten in die Kommunen verlagert werden, ohne dass auch dafür gesorft wird, das dort die finanziellen und personellen Kapazitäten vorhanden sind. Also muss dort gespart werden, wo es denn Alltag der Leute am meisten betrifft. Wahrscheinlich ist das der Hauptgrund, dass derzeit so viele populistische Parolen hören wollen.


Bayern

Auch in Bayern gab es diesbezüglich bereits eine Gesetzesänderung. Das laut bayerischer Staatsregierung (CSU/Freie Wähler) "modernste Denkmalschutzgesetz Deutschlands" verfolgt das Ziel der „Modernisierung und Entbürokratisierung“. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst formuliert dies so:

"Mit der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird die Denkmalpflege modernisiert und von überflüssiger Bürokratie entlastet – bei gleichbleibend hohem Schutz unseres kulturellen Erbes.
Unter dem Leitspruch „Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren“ wird die Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesdenkmalrat moderner, effizienter und bürgernäher gestaltet. Dazu werden insbesondere Regelungen abgeschafft, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, und durch flexiblere und praxistauglichere Verfahren ersetzt" (Quelle).

In Bayern liegt die Entscheidungsgewalt im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren (Art. 6 BayDSchG) traditionell schon bei den Unteren Denkmalschutzbehörden (Landratsämter/kreisfreie Städte) im Benehmen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD). Die Schwächung des Fachamtes erfolgt hier nicht primär durch die Abschaffung des Einvernehmens, sondern durch den vollständigen Wegfall von Erlaubnispflichten. Ein Katalog erlaubnisfreier Maßnahmen lässt auch im Bereich von Bodendenkmälern beispielsweise so ziemlich alle Arten von Leitungen ohne Genehmigung und Meldung zu. 

"Kommunen am Limit"

Die Verlagerung von Kompetenzen nach unten ist genau das, was die Kommunen beklagen. Das sind Aufgaben, die für sie steigenden Personalbedarf in der verwaltung begründen. Soll das Ganze von kommunaler Seite rechtssicher sein, benötigt es hier Fachpersonal. Das dürfte augenblicklich schwer zu bekommen sein und ist ein Kostenfaktor.

Die Belastung der Kommunen ist - unabhängig vom konkreten Fall des Denkmalschutze - ein wesentlicher Faktor für die Unzufriedenheit im Lande und ein Wegbereiter für Populisten. Der Trend nach unten scheint nicht nur im Hinblick auf den Denkmalschutz kontraproduktiv, sondern weit darüber hiinaus.

Just heute, 22.5.2026 veranstalten die Kommunen, initiiert vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte und Gemeindebund den Aktionstag am Limit:

Die Kommunen  

"haben immer mehr gesetzliche Pflichtaufgaben, die auch immer teurer werden. Das Problem: Bund und Länder legen die Aufgaben fest, sorgen aber nicht dauerhaft für ausreichende Finanzierung. Das Ergebnis: Das allermeiste Geld, das die Kommunen zur Verfügung haben, müssen sie für diese Pflichtaufgaben ausgeben. Für die so genannten „freiwilligen Aufgaben“, aber auch den laufenden Verwaltungsbetrieb ist immer weniger Geld da." 

"Ab sofort muss gelten: Wer bestellt, bezahlt auch. Alle Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen übertragen, müssen ausreichend finanziert sein. Ohne vollständige Gegenfinanzierung rutscht die kommunale Ebene nur weiter ins Defizit."

Die Überlegungen zur 'Vereinfachung' des Denkmalschutzes scheinen das wiederum nicht zu bedenken. Sparen auf Kosten anderer - und auf Kosten der Vergangenheit.









Sonntag, 4. Mai 2025

Vereinfachung des Wirtschaftslebens zu Lasten der archäologischen Stätten Frankreichs

In Frankreich bedroht eine Mittelkürzung und Entbürokratisierung die Archäologische Denkmalpflege.
Als 2001 die Archäologie in Frankreich mit dem Gesetz zur präventiven Archäologie ("LOI n° 2001-44 du 17 janvier 2001 relative à l'archéologie préventive") neu organisiert wurde, um die Konvention von La Velletta umzusetzen, wurden zwar funktionierende etablierte Strukturen zerschlagen, aber erstmals wurden in Frankreich staatliche Archäologiedienste und eine präventive Archäologie geschaffen, die möglichst viele bedrohte Fundstellen identifiziert und dokumentiert.. 2004 wurde auch das Denkmalschutzgesetz (Code du patrimoine) angepasst. Allerdings leidet die neue Struktur seitdem an einer permanenten Unterfinanzierung und an ihrer eigenen Komplexität im Zusammenspiel natioanler, regionalre und kommerzieller Insitutionen. Ein Reformbedarf ist durchaus zu erkennen, nun aber soll mit einem neuen Gesetz einfach dafür gesorgt werden, dass weniger Fundstellen  ins Blickfeld der Archäologie geraten.

 

Komplexe Archäologie-Strukturen

Schutz und Erhaltung archäologischer Stätten liegen in der Zuständigkeit des Ministeriums für Kultur und Kommunikation (Ministère de la Culture et de la Communication - MCC), das diese Aufgaben jedoch an regionale Archäologie-Dienste (Services régionaux de l’Archéologie SRA) delegiert hat. Die SRA unterstehen den  Regionaldirektoren für kulturelle Angelegenheiten (DRAC) und den Präfekten der Region. Sie sind für die Umsetzung der Rechtsvorschriften zuständig und erteilen in Verbindung mit der Archäologischen Forschungskommissionen (CTRA) Grabungsgenehmigungen. Weiterhin überwachen sie die Durchführung archäologischer Maßnahmen, koordinieren die regionale archäologische Forschung, setzen die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und Förderung des archäologischen Erbes um und gewährleisten Vermittlung und Auswertung der Forschung.

Auf nationaler Ebene agiert jedoch das Institut national de recherches archéologiques préventives (INRAP), das als staatliches Institut vor allem administrativem Charakter hat (sog. "établissement public administratif - epa"). Nach dem Gesetz von 2001 übernimmt INRAP die prospektiven und präventiven archäologischen Ausgrabungen. INRAP löste die private Association pour les fouilles archéologiques nationales (AFAN) ab, die  in ein staatliches Institut überführt wurde.  INRAP soll die wissenschaftliche Verwertung ihrer Tätigkeiten und die Verbreitung ihrer Ergebnisse, insbesondere im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit öffentlichen Forschungs- oder Hochschuleinrichtungen unterstützen. Sie leistet einen Beitrag zur Lehre, kulturellen Verbreitung und Förderung der Archäologie. Zur Erfüllung dieses Auftrags beteiligt sich INRAP an den regionalen Archäologie-Diensten (SRA) und anderen öffentlicher Organisationen, nicht nur im In-, sondern auch im Ausland. In Forschungsprojekten arbeiten die Archäolog*innen des INRAP mit anderen Institutionen, wie etwa dem Centre national de la recherche scientifique (CNRS) zusammen.

Damit ist INRAP eine einzigartige staatliche Einrichtung, die zwei verschiedenen Ministerien unterstellt ist: dem Ministerium für Kultur und Kommunikation sowie dem Ministerium für Forschung und Hochschulen (Ministère de la Recherche et de l’Enseignement supérieur). 

Im Code du patrimoine sind die Aufgaben und Kompetenzen von INRAP in §L523 bestimmt:

  1. Personal der archäologischen Dienste der Gebietskörperschaften, der öffentlichen Forschungs- oder Hochschuleinrichtungen oder anderer französischer oder ausländischer juristischer Personen aufzunehmen; (Accueillir des personnels appartenant aux services archéologiques des collectivités territoriales, aux établissements publics de recherche ou d'enseignement supérieur ou à d'autres personnes morales françaises ou étrangères) ;
  2. Entgeltliche Dienstleistungen zu erbringen, die die Ergänzung ihrer Aufgaben darstellen (Assurer les prestations à titre onéreux qui sont le complément de ses missions)
  3.  die unmittelbaren Rechte, die sich aus den Ergebnissen seiner Tätigkeit ergeben, zu verwerten (Exploiter les droits directs et dérivés des résultats de ses activités)
  4. Teilnahme an Forschungsorganisationen (Participer à tout groupement ou s'associer à toute personne morale)

INRAP unterhält - hierin den meisten deutschen Ländern weit voraus - beispielsweise den Dienst Archipel, über den Tausende von Grabungsberichten erschlossen sind, wenn auch nicht alle online zugänglich sind.

Deutlich wird, dass INRAP einen doppelten Charakter hat: Einerseits Staatsinstitution mit administrativen Aufgaben, andererseits ein Forschungsinstitut, das andere Akteure unterstützen, zugleich aber die eigenen Rechte wahrnehmen soll. 

INRAP ist damit auch das bedeutendste archäologische Forschungsinstitut Frankreichs. Mit mehr als 2000 Wissenschaftlern und weiteren Mitarbeitern führt INRAP jedes Jahr etwa 1800 archäologische Prospektionen und etwa 230 Ausgrabungen durch (Koenig 2021, 29).  Anders als in Deutschland, wo die Genehmigungsverfahren meist nur noch nach Aktenlage geschehen und Sachstandsermittlungen mit Sondagen oder Geophysik eher die Ausnahme sind, sind die Prospektionen in Frankreich Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfassen bis zu 10% der geplanten Baufläche.

INRAP wird von einem Vorstandsgremium verwaltet. Es setzt sich neben seinem Vorsitzenden aus Vertretern des Staates, qualifizierten Personen, Vertretern der öffentlichen Forschungs- und Hochschuleinrichtungen und Einrichtungen auf dem Gebiet der archäologischen Forschung, Vertretern der lokalen Behörden und öffentlichen und privaten Personen, die sich mit der präventiven Archäologie befassen, sowie gewählten Vertretern des Personals zusammen. Der Vorstand wird von einem Wissenschaftlichen Rat unterstützt, sein Vorsitzender durch ein Dekret des Staatspräsidenten eingesetzt.

INRAP gliedert sich in acht überregionale Direktionen und verfügte 2015 über ca. 40 archäologische Stützpunkte, die in ganz Frankeich (und seinen Überseedepartments) verteilt sind. Ihr Zeitspektrum reicht vom Paläolithikum bis in die Moderne. Das Institut ist in der Stadtarchäologie ebenso tätig wie im ländlichen Raum, in der Unterwasserarchäologie sowie in der Trassenarchäologie.

 

Jahrelange Ineffizienz und Unterfinanzierung

Das komplexe System war schon in den ersten Jahren wenig effektiv, obgleich es sehr viel mehr als in Deutschland gelungen ist, systematisch zu prospektieren und im Genehmigungsverfahren Sachstandsermittlungen durchzuführen. Schon in den ersten Evaluierungen wurde festgestellt, dass Frankreich  nicht über ausreichende personelle Ressourcen verfüge, um die Aufgaben zu bewältigen.

Wenn die Denkmalpflege in Frankreich dennoch eindrucksvolle Ergebnisse vorlegen kann (z.B. Garcia 2021), so liegt das v.a. daran, dass anders als in Deutschland Grabung und Auswertung als eine Einheit zusammen gedacht werden.

    Demonstration gegen die Arbeitsbedingungen  
in der französischen Präventivarchäologie
(Foto: François GOGLINS, verändert,
C BY SA 4.0 via WikimediaCommons)

Von Anfang an, war das System auch unterfinanziert. Das liegt aber vor allem daran, dass der Staat Einnahmen aus der präventiven Archäologie über die Jahre und verschiedene Regierungen hinweg der Archäologie entzogen und dem Staatshaushalt zugeführt hat.

Finanziert werden sollte das System der Archéologie préventive über die "Präventive Archäologiesteuer" (TAP) und eine Gebühr für die Präventivarchäologie (RAP). Damit ist prinzipiell ein Verursacherprinzip installiert, das anders als in Deutschland nicht nur für die Notgrabung, sondern auch für Auswertung und Vermittlung Geld haben sollte. Mit TAP und RAP wurden 2024 fast 191 Millionen € eingenommen - diese für die Archäologie vorgesehenen Einnahmen würden auch mehr als ausreichen, um die Denkmalpfleget zu finanzieren!

Tatsächlich hat der Staat aber etwa ein Viertel dieser Einnahmen in die allgemeine Staatskasse übernommen und so der Archäologie entzogen. Aktuell fehlen dennoch 48 Mio €.

Die Arbeitsbedingungen und Gehälter der französischen Koleg*innen scheinen schon lange deutlich unterdurchschnittlich und es ist auffallend, wie gering ihre Teilnahme an internationalen Tagungen geworden ist, da INRAP den Kolleg*innen weder Reisekosten noch Dienstzeit einräumen kann. Leider hat Frankreich nicht an den europäischen Arbeitsmarktanalysen von "Discovering the Archaeologists of Europe" teilgenommen, so dass ein einfacher Vergleich nicht möglich ist. Aufgrund der prekären Situation kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Demonstrationen und auch jetzt im April 2025 wurde INRAP wegen der neuen Gesetzespläne bestreikt.

Dieses Jahr wird erwartet, dass ein Drittel der Maßnahmen nicht bearbeitet werden kann. Es stockt bereits bei den Voruntersuchungen/Prospektionen, die den eigentlichen Genehmigungsverfahren voraus gehen. Nur bei 6% der Bauanträge kann aktuell eine Voruntersuchung durchgeführt werden. 400 Kolleg*innen, die regelmäßig bei INRAP mit befristeten, Maßnahmen-bezogenen Verträgen beschäftigt sind, sind arbeitslos und diejenigen, die in den Ruhestand gehen, werden nicht ersetzt. Bei den SRA ist die Situation indes nicht viel besser.

 

Aktueller Gesetzesentwurf soll Archäologie aushebeln

Aktuell versuchen nun Interessensverbände, die Archäologie bei Großprojekten, wie dem Bau von Rechenzentren oder linearen Projekten unter dem Vorwand der „Entbürokratisierung“ oder „überragender nationaler Interessen“ zu übergehenn. In der Nationalversammlung liegt aktuell ein Gesetzesentwurf zur Vereinfachung des Wirtschaftslebens („Projet de loi de simplification de la vie économiques“). Art. 15, Abs. xii  sieht vor, dass abweichend von Artikel L. 522-1 des Code du Patrimoine Entwicklungs- und Baumaßnahmen und -maßnahmen den aktuell geltenden Verpflichtungen aus der präventiven Archäologie nicht mehr unterliegen sollen. In den Verhandlungen zur ersten Lesung wurden bereits einige Änderungen vorgenommen, aber der Passus zur Archäologie scheint unverändert.

Es sollen weniger Fundstellen erkannt werden, um weniger auszugraben und zu sparen. 


Petition

Archäolog*innen der archäologischen Dienste Frankreichs haben auf der Plattform change.org eine Petition gestartet, mit der sie sich gegen die Gesetzesinitiative wenden.


Die Petition erscheint mir wichtig, denn angesichts der Sparzwänge und Entbürokratisierungsbestrebungen dürfte die Idee, den Denkmalschutz zu begrenzen auch bei Politikern in anderen Staaten Anklang finden. Der Appell der Initiatoren "Das archäologische Erbe ist unser Erbe, lasst uns es gemeinsam schützen!" ist richtig und die Archäologie benötigt hier europäische Solidarität.

Die Initiator*innen sehen das archäologische Erbe Frankreichs in Gefahr. Die archäologische Community werde gezwungen, mit immer weniger Geld immer weniger zu tun! "Wenn all dies zum Tragen kommt, werden viele archäologische Stätten zerstört und wir alle werden eines immer größeren Teils unseres Erbes beraubt."

Seit Jahrzehnten warnen Archäologen ständig vor den irreparablen Schäden, die archäologischen Relikten durch Entwicklungsarbeiten zugefügt werden. Dieses gemeinsame Erbe der Menschheit, das unter unseren Füßen oder vor unseren Augen schläft, ist nicht erneuerbar. Es wurde 2001 nach starker Mobilisierung der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft endlich gesetzlich geschützt.

Mit dem Gesetz zur präventiven Archäologie wurde damals der Schutz des archäologischen Erbes als öffentliche Aufgabe etabliert. Mittels wissenschaftlicher Erforschung, Identifikation und Erhaltung soll ein Schutz der archäologischen Stätten gewährleistet werden, die tatsächlich oder potentiell durch öffentliche oder private Arbeiten gefährdet sind. Die gesetzliche Regelung ermöglichte die Organisation eines öffentlichen Archäologiedienstes, nämlich einerseits die Regionalen archäologischen Dienste (SRA) und das Nationales Institut für präventive archäologische Forschung (INRAP) andererseits. 

Mir scheinen die Forderungen der Petition leider etwas zu unkonkret, um in der Politik Wirkung entfalten zu können. Die Petition - deren Initiator*innen nicht namentlich auftreten und die auch nicht deutlich macht, ob sie sich an die Nationalversammlung, die zuständigen Ministerien oder allgemein die Regierung richtet - fordert:

  • Einhaltung des Gesetzes über präventive Archäologie und des Heritage Code, mit Verschreibungsrichtlinien, die den wissenschaftlichen, kulturhistorischen und kulturellen Herausforderungen gerecht werden!
  • die bedarfsgerechte Finanzierung öffentlicher Aufgaben!
  • Ein Ende der Angriffe auf die Grundsatz der Erhaltungslogik wegen Rentabilitätslogiken, die mit den grundlegenden Aufgaben der Denkmalpflege unvereinbar sind!
  • Die Definition einer starken öffentlichen und kulturellen Politik, die über wirtschaftliche Fragen hinausgeht, um ein solides und nachhaltiges gesellschaftliches Projekt zu gewährleisten, bei dem die Erhaltung des ökologischen und historischen Erbes nicht zur Deckung kurzfristiger Haushaltsanforderungen verkauft wird!

 

Ich halte die Forderungen grundsätzlich für richtig, auch die beiden letzten Punkte, mit denen Politiker aber wenig werden anfangen können. Natürlich muss genauso beim Natur- oder dem Verbraucherschutz nach der Staatlichen Verantwortung gefragt werden. Für die Archäologie wäre es bereits ein Erfolg, wenn

  1. die Präventivarchäologie  aus dem Gesetzesentwurf gestrichen würde und die gesetzlichen Regelungen in Kraft blieben und
  2. das Geld, das für die Archäologie gedacht ist, ihr auch zur Verfügung stünde.

 

Bitte, die Petition unterstützen, denn wir brauchen zum Schutz der archäologichen Quellen europäische Solidarität.

 

Literatur

  • Aitchison 2013: K. Aitchison, Discovering the Archaeologists of Europe. In: J. H. Jameson (Hrsg.), Training and practice for modern day archaeologists. Social sciences / archaeology (New York, NY 2013) 15–29. 
  • Garcia 2021: D. Garcia (Hrsg.), La fabrique de la France. 20 ans d'archéologie préventive (Paris 2021).
  • Koenig 2021: M.-P. Koenig, Das Institut national de recherches archéologiques préventives (Inrap) – ein wichtiger Akteur der archäologischen Forschung in Frankreich. Struktur, Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte. In: M. Koch (Hrsg.), Archäologie in der Großregion. Beiträge des internationalen Symposiums zur Archäologie in der Großregion in der Europäischen Akademie Otzenhausen vom 7. - 9. März 2014. Archäologentage Otzenhausen 1 (Nonnweiler 2015) S. 302-314.

Pressemeldungen

 

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