Dienstag, 21. Juli 2026

Das Fightback der Denkmalanwälte gegen die Trump'sche Aushebelung des Denkmalschutzes in den USA

POTUS Don. Trump hatte zuletzt Ärger mit dem Denkmalschutz (vgl Archaeologik 1.4.2026; . Archaeologik 12.6.2026;  Archaeologik 13.6.2026), der ihm den Megaproloballsaal am Weißen Haus gestoppt  hat und Bedenken gegen  den Trumpbogen vorgebracht hat. 

Jetzt versucht die Trumpregierung den Denkmalschutz zu stutzen und die Konsultationen, die sie illegal umgangen hat, zu streichen.

Überraschend kommt das nicht. 

Die Anwaltskanzlei Cultural Heritage Partners in Richmond hat sich auf Denkmalschutz spezialisiert - und konstatiert  “Cultural Heritage is a Human Right”. Daher ergänzt sich dies mit ihrem zweiten Schwerpunkt, "Tribal Nations Practice". Die Kanzlei ist Partei in den Auseinandersetzungen um das Kennedy-Center, das Trump mit seinem Namen vereinnahmen wollte, sie war - erfolgreich - Klägerin gegen das Entfernen von Denkmälern, die Trump zu woke waren und führt nun ein "Fightback" gegen die Bemühungen der Trump-Administration den Denkmalschutz auszuhebeln.

Verfahrenabläufe sollen verschlankt werden, Definitionen werden verändert. "This Is Worse Than Many of Us Feared. These draft revisions would effectively eliminate the consultative Section 106 process as we know it — the process that has protected historic places for nearly 60 years" (STRATEGY SESSION ACHP's Proposed Rewrite of the Section 106 Regulations. Cultural Heritage Partnershttps://culturalheritagepartners.com/wp-content/uploads/2026/07/20260720_finalppt_106regs.pdf).  

Die Abläufe der Demkmalpflege sind in den USA anders als in Deutschand und sehen in der Regel einen komplexen Konsultationsprozess vor ("Section 106"), insbesondere, wenn der Staat involviert ist. Bisher vorgeschriebene Konsultationen werden in das Belieben der koordinierenden Behörde ADVISORY COUNCIL ON HISTORIC PRESERVATION (ACHP) gestellt, weniger Baumaßnahmen würden begutachtet (staatliche Vorhaben generell ausgenommen) und die Kriterien, was als historisch wertvoll gilt deutlich verengt. Kulturlandschaften (in den USA für die tribal Nations von besonderer Bedeutung) würden wegfallen, denkmäler müssen  “geographically compact” sein, was in der Bedeutung recht unklar ist, aber weit verteilte ländliche Strukturen wie auch große urbane Strukturen ebenso ausschließen dürfte, wie vielleicht auch archäologische Fundstellen. Auf letzteres gehen Cultural Heritage Partners leider nicht ein, obwohl die Kanzlei mehrere Archäologinnen in ihrem Team hat. Ob überhaupt ein Prüfungsprozess begonnen wird, soll unter eine Kostenabwägung gestellt werden.

Bei Infrastrukturprojekten, die auf Bundesland liegen, Bundesmittel nutzen oder Bundesgenehmigungen erfordern, müssen Behörden prüfen, ob historische Stätten oder heilige Orte der indigenen Bevölkerung Schaden nehmen. Die Öffentlichkeit muss zwingend einbezogen werden. Der aktuelle Regelungsvorschlag sieht vor, diese Hürden drastisch zu senken. Bundesbehörden soll es künftig erlaubt sein, Großprojekte (wie Minen, Energieanlagen oder Regierungsbauten) im Eilverfahren durchzuwinken – teils ohne Einholung öffentlicher Stellungnahmen und ohne die Pflicht, Einwände von Bundesstaaten oder Stämmen zu berücksichtigen.

Bislang hat das ACHP die Änderungen empfohlen, die nach einem offiziellen Beschluß und Publikation  der Änderungen durch eine offizielle Anhörung müssen. Auf substantielle Eingaben im Rahmen des "Notice of Proposed Rulemaking" muss vor Inkrafttreten der neuen Regeln eingegangen werden.  Die Kanzlei fordert Bürger und Bürgerinnen auf, für dieses NPRM "mit der Erstellung von Kommentarbriefen zu beginnen, um Ihre Stimme zu hören und Ihren Kommentar zu zählen" .

Sie empfiehlt in den Briefen sich auf 8 Schlüsselpunkte zu konzentrieren, die das NPRM standardmäßig vorsieht und empfiehlt auf die konkreten Fragen zu antworten, konkrete Fakten, reale Projekte, Daten, Kosten und Verzögerungen anzugeben, die genauen Parafraphen, nicht die Regel im Allgemeinen zu zitieren. Man solle nicht nur Einspruch erheben, sondern alternative Textvorschläge machen. In dem Verfahren haben Eingaben von Tribes, SHPOs (State Historic Preservation Officers, also Denkmalpflegern), CRM-Firmen (Cultural Resource Management, private Dienstleister und Beratungsunternehmen, bei uns wären das wohl u.a. die Grabungsfirmen) und lokale Regierungen jeweils unterschiedliches Gewicht. Die Stellungnahmen sollen kurz und klar sein und müssen dann über ein Online-Portal  regulars.gov innerhalb einer 30-Tagefrist eingereicht werden.

Die Kanzlei kündigt bereits jetzt eine Klage gegen die neuen Regeln an, geht also davon aus, dass die Trumpregierung über Argumente hinweg geht. 

 

Zwar sind die deutschen Gesetzgebungsverfahren in Deutschland anders,  aber im Hinbli´ck auf Reaktionen gegen die Bestrebungen hierzulande den Denkmalschutz auszhebeln, schien mir der Blick auf die Strategie der Richmonder Anwälte nicht uninteressant.

 

Interne Links zu den Angriffen auf die deutschen Denkmalschutzgesetze 

 

Interne Links zu Donald Trumps Geschichtspoltik

 

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