Dienstag, 13. August 2019

Der Abschlussbericht von ILLICID und die Umdeutungen des Kunsthandels

Still und leise wurde der ILLICID-Abschlußbericht publiziert:

Es ist ein primär administrativer Bericht, der, was konkrete Ergebnisse angeht, äußerst knapp und unbefriedigend bleibt.
Das Projekt war 2014 mit einem vom BMBF finanzierten Budget von 1,2 Mio € gestartet. Partner waren die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK, Verbundkoordination), das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) und das Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften in Mannheim (GESIS).

Das Projekt bemühte sich um eine "Erhellung des Dunkelfeldes als Grundlage für Kriminalitätsbekämpfung und -prävention am Beispiel antiker Kulturgüter". Das wissenschaftliche Gesamtziel von ILLICID war die "Entwicklung, Dokumentation und exemplarische Anwendung von Verfahren und Instrumenten für die Dunkelfeldforschung im Bereich des Kunsthandels in Deutschland". Die Arbeiten konzentrierten sich auf antike Kulturgüter aus dem östlichen Mittelmeerraum, was insbesondere auch das Krisengebiet Syrien mit einschließt. Sytematisch wurden Internetangebote und Angebots-, Auktions- und Ausstellungskataloge sowie Anzeigen in Zeitungen, Fach- und Verbandszeitschriften ausgewertet. Dazu wurde eine Datenbank entwickelt, die auch dem Handel, Ermittlungs- und Zollbehörden zur Verfügung stehen soll.

Gesichtet wurden so "386.5000" Angebote (S. 4 des Berichts, soll wohl 386.500 heißen), von denen 3.741 insgesamt 6.133 Objekte enthielten, die potentiell aus dem Beobachtungsgebiet stammen. Über die Hälfte der Fundobjekte wird in Konvoluten angeboten. 3245 Verkäufe wurden dokumentiert, die zeigen, dass die Startgebote mehrheitlich unter 1000 €, aber nur zu 10% auch im Billigsektor unter 100 € lagen. Der Umsatz bei den beobachteten, verkauften Objekte machte innerhalb von drei Jahren fast 1,7 Mio € aus (S. 5).

Soweit möglich wurden die angebotenen Funde anhand von wissenschaftlichen Referenzen bestimmt und klassifiziert. Nur bei 24% handelt es sich (sehr) wahrscheinlich um authentische, echte Stücke, bei 12% besteht akuter Fälschungsverdacht - bei vorderasiatischen Kulturgütern sogar bei 24% (S. 6).

2.387 Objekte (also 39,9% des beobachteten Bestandes) stammt potentiell aus Syrien und/oder Irak (S. 5).

Die Überprüfung der angegebenen Provenienzen war natürlich nur bedingt möglich. Herangezogen wurden alte Auktionskataloge, Lager- und Leihlisten, Sammlungspublikationen und -datenbanken, aber auch Verlustlisten von Museen und Depots, die Interpol- sowie die LostArt-Datenbank. Hier ist zu vermerken, dass mit diesem Verfahren Raubgrabungsfunde kaum zu identifizieren sind, da diese ja frisch aus dem Boden kommend, in solchen Listen gar nicht vertreten sein können.

Gemessen an den Vorgaben des Deutschen Kulturgutschutzgesetzes besitzen nur 2,1% der angebotenen Funde (128 Stück) eine verifizierbare, vor den Stichtag des Gesetzes (26.4.2007, bzw. innerhalb der EU 31.12.1992) führende Provenienz.
43% der Funde erwiesen sich nach den Maßstäben des deutschen Kulturgutschutzgesetzes als illegal, da die Provenienz nach dem Stichtag lag (ca. 32%) oder fehlte bzw. gefälscht war (ca. 11%)! Tab. 2 gibt in Bezug auf das Deutsche Kulturgutschutzgesetz die folgenden Zahlen:

  • verifizierbare Provenienz vor den Stichtagen
2,1% (n=128)
  • nicht verifizierbare, aber detaillierte Provenienz vor den Stichtagen
16,9 % (n=1.039)
  • nicht verifizierbare, nicht detaillierte Provenienz vor den Stichtagen
38,1% (n=2.337)
  • nicht verifizierbare, nicht detaillierte Provenienz nach den Stichtagen
31,9 % (n=1.958)
  • keine, widersprüchliche oder falsifizierte Provenienz
10,9 % (n=671)


Bezogen auf die EU-Verordnungen zum Irak und zu Syrien erfüllen nur 0,4 bzw. 9,6% der Provenienzangaben die rechtlichen Vorgaben.

Das zweite Arbeitspaket einer Fundierung und Ergebnisevaluation der Verbundpartner umfasste eine Darstellung der Prozesse, die auf einer Akteursbefragung basiert. Diese Ergebnisse werden im Abschlußbericht nur angerissen, ein separat online gestellter Bericht bleibt technisch und verweist auf zwei noch geplante Publikationen:
Bislang auch nur angekündigt ist ein auf den Projektergebnissen basierender Praxisleitfaden "Strategie-, Handlungs- und Weiterbildungskonzept, Handel mit Kulturgut in Deutschland". Dort sollen Verfahren und Instrumente zur effizienten Dunkelfeldforschung bzw. Kriminalitätsbekämpfung und Kriminalprävention dargestellt werden.
Aus dem bisher vorliegenden Bericht wird nicht deutlich, was hier konkret unternommen wurde und wie mit den falsifizierten Provenienzen umgegangen wurde.  Nach dem Bericht hat das Projekt offenbar nicht versucht, die Handelsketten im einzelnen nachzuvollziehen, wie dies in den vergangenen Jahren durch Investigativjournalismus, aber auch gezielte Projekte verschiedentlich passiert ist (s.u.) oder auch im Projekt.


Reaktionen des Kunsthandels

Problematisch wird der Bericht nun dadurch, dass er vom Kunsthandel und affinen Journalisten begierig aufgegriffen wird - mit der Schlußfolgerung, der Bericht sei eine Entlastung des zu Unrecht beschuldigten Kunsthandels.
Die vorgebrachten Argumente gehen jedoch an den Ergebnissen und Daten vorbei.  Thomas E. Schmidt, der schon öfters durch einseitige Pro-Kunsthandel-Beiträge aufgefallen ist (z.B. https://www.weltkunst.de/kunsthandel/2017/02/kulturgutschutzgesetz-ohne-grundlage), schreibt etwa in der ZEIT: "Deutschland galt lange als Hauptumschlagplatz für illegal gehandelte Kunstwerke aus Syrien oder dem Irak – doch eine Studie widerspricht dieser Sicht." Die Studie thematisiert die Rolle Deutschlands als Hauptumschlagplatz des illegalen Kunsthandels gar nicht. Dazu wäre eine vergleichende Analyse notwendig gewesen.
Weiter schreibt Schmidt, die Studie von ILLICID zeige, die Geschichte vom illegalen Kunsthandel in Deutschland stimme wohl nicht. Der Bericht könne "keinen nennenswerten illicit trade, also keinen Markt für nahöstliche Raubantiken, in Deutschland nachweisen". Das ist falsch. 42% Funde ohne ausreichende Provenienzen sprechen hier eine andere Sprache, letztlich sind bei 97,9% der Angebote die Provenienzen nicht verifizierbar. "Wie auch?" muß man hier fragen, denn legale Provenienzen ohne Papiere kann es kaum geben. Legale Objekte können aber sehr wohl verifizierbare Provenienzangaben vorweisen: alte Kataloge, Rechnungen, Importpapiere und Exportlizenzen. Funde, die das nicht haben, stehen zu Recht unter einem Anfangsverdacht.

Schmidt schreibt: "Weder quantitativ noch qualitativ ist der Handel mit vorderasiatischen Antiken in Deutschland rechtlich oder kulturpolitisch relevant." Er verbiegt dazu jedoch die publizierten Zahlen, indem er den Eindruck erweckt, von 386.500 antiken Objekte aus dem östlichen Mittelmeerraum, die im Untersuchungszeitraum zwischen Juli 2015 und Juni 2017 offiziell im Handel auftauchten, seien nur ein Bruchteil von gerade mal 6.133 als potenziell verdächtig identifiziert worden. Diese 6.133 Objekte und ein Umsatz von 1,2 Millionen Euro auf dem deutschen Markt innerhalb von drei Jahren seien, so Schmidt,  "kein Angebot an hochwertigen Objekten, und die Nachfrage bleibt generell gering."
Das ist so falsch, denn einerseits sind die 6.133 Objekte die Gesamtmenge der sicher auf das Untersuchungsgebiet zu verortenden Antiken, von denen eben wie oben aufgeführt nur 2,1 % erkennbar nach der Gesetzeslage unproblematisch sind (wobei die Gesetzeslage mit ihren immer jüngeren Stichtagen selbst immer noch ein Problem darstellt). 97,9 % davon sind also Verdachtsfälle, denn Antiken kommen aus archäologischen Fundstellen, bei denen Funde fast überall gemeldet werden müssen, Ausfuhrlizenzen benötigen - oder bei regulären Grabungen an Museen und wissenschaftliche Institute, aber nicht in den Markt gelangen.
Dabei ist weiterhin zu vermerken, dass es sich bei den 6.133 erfassten Objekte nur um die sicher auf das Arbeitsgebiet zu beziehende Menge handelt. Die Zahlen in dem Bericht sind wohl so zu verstehen, dass darüber hinaus zahlreiche Münzen und Kleinfunde etwa hellenistischer und römischer Zeit angeboten wurden, die aufgrund fehlender Provenienzangaben und der über den Mittelmeerraum hinausgreifenden kulturellen Angleichung nicht sicher regional genauer zuweisbar sind und beispielsweise auch aus Nordafrika stammen könnten und daher gar nicht erst berücksichtigt wurden.

Eine ähnliche Bagatellisierung wie bei Schmidt, indem suggeriert wird, es ginge nur um wenige Funde, betreibt die IADAA (International Association of Dealers in Ancient Art).
Auch hier wird darauf verwiesen, dass nur 133 (sic! richtig: 6133) (1,7%) der untersuchten Funde aus dem östlichen Mittelmeerraum stammten. Die Prozentzahl ist richtig, die absolute Zahl ist jedoch 6.133.
Schaut man in Auktionskataloge, so gibt es genauso fragwürdige Angebote archäologischer Funde, die nicht aus dem östlichen Mittelmeerraum stammen (oder jedenfalls nicht sicher der Region zugewiesen werden können, wie z.B. viel römisches Fundmaterial), sondern etwa aus Nordafrika, Mitteleuropa, dem Balkan, Lateinamerika oder auch Kambodscha (etc.). Der Verweis darauf, dass es gar nicht nachgewiesen sei, dass die potenziell aus Syrien und Irak stammemdem Funde auch tatsächlich von dort stammen, geht an der Sache vorbei. Das ist ja gerade die Krux des Antikenhandels, dass die Provenienzen zu ungenau sind und das Kulturgutschutzgesetz hier Nachweispapiere verlangt. An den Funden lässt sich oft nicht entscheiden, ob sie aus der heutigen Türkei, Syrien oder dem Libanon stammen. Der Geschädigte ist nicht ein moderner Staat, sondern das Gedächtnis der Menschheit.

Zu unbedeutend als Terrorfinanzierung?

Obgleich nicht explizit Thema des ILLICID-Berichtes greifen beide Reaktionen den Vorwurf der Terrorfinanzierung auf, der in den vergangenen Jahren immer wieder gegen den Antikenhandel angeführt wurde und der sicher dazu beigetragen hat, dass in den vergangenen Jahren einige - oft halbherzige - Maßnahmen getroffen wurden, um den Markt stärker zu kontrollieren.  Insofern ist dies für den Kunsthandel ein heikler Punkt, denn einerseits begründet er rechtliche Einschränkungen und Kontrollen und andererseits verkaufen sich "Blutantiken" (z.B. Lehr 2016) wohl auch nicht besonders gut. Wer möchte schon schöne Dinge in der Vitrine stehen haben, an denen das Blut unschuldiger Terroropfer klebt?

Einige Archäologen haben von Anfang an gewarnt, dass es schwierig sein würde, juristisch haltbare Beweise für eine besondere Bedeutung der Raubgrabungen für die Finanzierung von Terroranschlägen vorzubringen.  Denn natürlich legen Terroristen ihre Buchführung nicht offen und so fällt es schwer, die Bedeutung von Raubgrabungen und Antikenhehlerei für den Terrorismus direkt abzuschätzen. Aussagen, wonach der Handel mit Antiken der drittgrößte illegale Markt nach dem Handel mit Waffen und Drogen sei, sind nicht beweisbar. Dennoch ist es sicher, dass beispielsweise Daesh (wie früher schon die Roten Khmer in Kambodscha) seinen Krieg auch mit archäologischen Funden finanziert hat (Vasic/ Turku 2016) - und dies ggf. bis heute tut. 
Aktuell verweist die UN darauf, dass Daesh ein Vermögen von geschätzt 300 Millionen $ zur Verfügung habe und nach wie vor über Finanzquellen verfüge - unter anderem durch den Verkauf von archäologischen Funden.
 "While the loss of territory and a governed population has deprived the group of revenue from oil fields and taxes, Daesh is still able to generate wealth by receiving funds via informal money transfer businesses known as “hawaladars”, as well as earning money through the lucrative industry of stolen antiquities which have been looted from various sites throughout the Levant. There have also been claims that Daesh has a special unit for selling such antiquities, according to returnees from the conflict in the recaptured territories." 

Wenn nur bei knapp 2% der Funde  verifizierbare Provenienzen gegeben werden, fällt es natürlich schwer, die Wege der Funde zu rekonstruieren und auszuschließen, dass die Funde nicht doch aus einem kriminellen oder gar terroristischen Hintergrund stammen. Im Gegenteil: Die geringe Quote legt es nahe, dass es etwas zu verbergen gibt: Die Verbindungen zu Raubgräbern, zu Terroristen, zu Geldwäschern? Thomas E. Schmidt verweist darauf, dass nur in wenigen Einzelfällen eine enorme Preissteigerung einzelner Objekte nachgewiesen werden konnte, so dass es für den Verdacht der Geldwäsche keinen konkreten Anhaltspunkt gäbe.
Entgegen der Behauptungen aus dem Kunsthandel ist sehr wohl belegt, dass der Terrorismus sich auch aus Raubgrabungen und Antikenhehlerei finanziert (z.B. Turku 2017). Schätzungen sind hier nicht wirklich möglich, das ändert aber nichts an der Tatsache. Schon 9/11 scheint u.a. mit dem Verkauf von Antiken finanziert worden zu sein. Es wird wohl Jahre dauern, bevor das Fundmaterial der Plünderungen der vergangenen Jahre in den Markt eingebracht werden wird. Immer wieder wurden in Syrien kleinere Depots von archäologischen Objekten gefunden (z.B. Syrian Army Recovers Archaeological Pieces Stolen by Terrorists. Prensa latina [21.5.2019]), die nahe legen, dass noch vieles in Depots und Lagern liegt, ehe es auf dem Markt zu Geld gemacht wird. Daesh hat deswegen offenbar auch  die Raubgräber besteuert und sich nur in geringem Umfang direkt mit Raubgrabungen und Hehlerei befasst.

Images from 9/11
Die Terroranschläge von 9/11 waren wohl teilweise durch den Verkauf von Raubgrabungsfunden finanziert: Kunst als Terrorfinanzierung?. Spiegel (18.7.2005). - https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41106138.html
(Foto: 'macten' [CC by-nc 2.0] bei flickr)
 

Magere Bilanz?

Der IADAA kommt zu folgender Einschätzung des ILLICID-Projekts: "Der Bericht  identifiziert nirgends illegal gehandelte Waren oder jedliche Form von Terrorismusfinanzierung, was das oberste Ziel des ganzen Projekts war.“
In der Tat hält sich der Bericht hier auffallend zurück. Er vermeidet juristische Risiken und umgeht unangenehme Themen. Immerhin waren Vertreter des Kunsthandels auch im Team des Projektes. Betrachtet man die Aufklärung von Einzelfällen und die Nachweise gefälschter Provenienzen ist die Bilanz des ILLICID-Projektes daher tatsächlich eher mager, was allerdings am administrativen Charakter des Berichtes liegen mag. Im Gegensatz zum Glasgower  Projekt Culture Trafficking, das 2011 bis 2016 einige konkrete Fälle aufdecken konnte, in denen im Kunsthandel Fundobjekte mehrfach mit gefälschten Provenienzen aufgetaucht sind, hat das deutsche ILLICID bislang tatsächlich keine solchen konkreten Fälle publik gemacht. Das ILLICD-Projekt war vermutlich nicht darauf angelegt, Einzelfälle im Detail zu verfolgen. Hier müssten nämlich im Ausland die Wege aus den Herkunftsgebieten genauer untersucht werden - das ist Polizeiarbeit oder bestenfalls Journalismus aber zunächst nicht Wissenschaft.


Der ILLICID-Bericht umgeht die wirklich heiklen Punkte - bei denen beim Projektdesign auch nicht klar ist, wie man hier die versprochenen Aussagen gewinnen wollte - und so kann es nicht verwundern, dass der Kunsthandel ihn nun als Freispruch nutzt. Noch stehen richtige Publikationen aus dem Projekt aus, die vielleicht die Diskrepanz zwischen Versprechungen, öffentlichkeitswirksamen Auftritten vor der UNESCO und den im Bericht geschilderten Ergebnissen noch zu schließen vermögen.
 
Allerdings ist das in dem Bericht skizzierte Ergebnis der Auswertung der Provenienzangaben nicht zu unterschätzen. Denn hier wird belegt, dass gut 40% der Antiken gegen die aktuellen gesetzlichen Regelungen verstoßen und nur rund 2% mit den gültigen Regeln konform gehen. Das ist eine belastbare Zahl und wohl das wichtigtse Ergebnis von ILLICID, das Anlass sein sollte, dass Zoll und Polizei sich der Sache genauer annehmen.

Es geht um den Erhalt der Fundstellen als historische Quelle, nicht um teure, schöne Vitrinenfüller

Dass bislang die Kriminalstatistik wie auch die Statistiken des Zoll eher Zahlen geben (auf die sich der Kunsthandel gerne beruft: z.B. IG Deutscher Kunsthandel 2019), die das Problem im Vergleich zu den Zahlen von ILLICID deutlich unterrepräsentieren, darf nicht verwundern. Das liegt an einer fatalen Fehleinschätzung des Problems durch Verwaltung und Justiz. Es geht in der Wahnehmung nicht um die Schäden an den historischen Quellen, sondern um finanzielle Schäden gegenüber dem Fiskus oder um Eigentumsdelikte. Aber tatsächlich geht es eben nicht um Zoll-, Steuer- oder Exportvergehen, auch nicht um einige wenige, wertvolle Funde (und auch nicht um die angeblich wertlosen Massenfunde [wobei die große Zahl der Fälschungen  die enorme Nachfrage belegt]. Egal ob teure Statue oder "Schrottmünze" - wenn ein Markt damit regelmäßig beliefert werden soll, geht das nicht mit Zufallsfunden, sondern nur mit Raubgrabungen. Für jeden Fund muss ein Bodeneingriff stattfinden - welche Folgen das hat, erkannt man zur Genüge auf Luftbildern aus Syrien und Irak, Ägypten oder auch aus Bulgarien. Diese Zerstörungen sind nicht vor Ort zu stoppen, sondern nur dadurch, dass niemand für diese Funde Geld bezahlt.
Es geht um die Zerstörung oder besser: um die Erhaltung archäologischer Fundstellen.




Abu Sir al Malaq: Raubgräberlandschaft auf einem ägyptischen
Gräberfeld. [Die Luftbilder in Google Earth zeigen, dass die meisten Löcher
zwischen dem 11.7.2010 und dem 12.9.2012 geschaufelt wurden.]
(Google Maps)






Literaturhinweise und Links

  • D. Lehr. Blood Antiquities. Antiquities Coalition (1.2.2016). - https://theantiquitiescoalition.org/blood-antiquities/
  • Helga Turku, The Destruction of Cultural Property as a Weapon of War. ISIS in Syria and Iraq (Cham: Pallgrave Macmillan/Springer 2017) 
  • Mark V. Vlasic / Helga Turku, ‘Blood Antiquities’. In: Journal of International Criminal Justice 14 (5), 2016, 1175–1197. - DOI: 10.1093/jicj/mqw054.
  • Günther Wessel, Das schmutzige Geschäft mit der Antike. Der globale Handel mit illegalen Kulturgütern (Berlin: Ch. Links Verlag 2015) - Rezension auf Archaeologik (27.8.2016)
Änderungsvermerk: 23.2.2020 kleinere Rechtschreibkorrekturen, 8.3.2020 logischer Fehler vor/nach in Absatz"Gemessen an..." sowie genauer Titel zu Zeit-Link, 15.5.2020 weitere kleinere Rechtschreibkorrekturen





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