Dienstag, 3. November 2015

Wir sind nicht hilflos! Ansatzpunkte zum Kulturgüterschutz

Markus Hilgert zählt in einem Beitrag in 12 Punkte ("12C") auf, die einen Ansatz bieten können, Plünderungen und Zerstörungen archäologischer Stätten zu bekämpfen.

Die 12 Punkte sind:
Markus Hilgerts 12 C
vorbeugende Maßnahmen
1. Priorisierung der zu erhaltenden Kultur- und Naturgüter
2. Konkrete, auf den Einzelfall zugeschnittene Notfallpläne
3. umfassende Inventarisierung und nach Möglichkeit Digitalisierung materieller Kultur- und Naturgüter.
4. Kriminalitätsprävention und Kriminalitätsbekämpfung
konkrete Reaktionen auf akute Bedrohungsszenarien
5. systematische Aufklärung auch mit Hilfe von Satellitensystemen zum aktuellen Zustand von Kultur- und Naturgütern- Aufbau entsprechender Kommunikationsstrukturen
6. zivilgesellschaftliche Experten- und Unterstützungsnetzwerke vor Ort
7. Interventionsteams von Experten, die je nach Situation über alle zur Dokumentation und zum optimierten Schutz notwendigen Kompetenzen verfügen
8. Einbindung auch möglicher zukünftiger Stakeholder – z. B. militärische und lokale Autoritäten sowie geistliche Führerin die Netzwerke
 Schaffung langfristiger Rahmenbedingungen
9. Schaffung von national oder supranational operierenden, miteinander vernetzten Institutionen, in denen die für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten koordiniert und von den beteiligten Staaten bzw. Organisationen gemeinsam genutzt werden ("core facilities")
10. "cooperative funding models": in Ergänzung zur staatlichen oder NGO getragenen Fianzierung auch alternative oder kooperative Finanzierungsmodelle wie etwa das crowd funding
11. change management
12. Cyber heritage resorts: ein weltweites Netzwerk von Repositorien, in denen die 3D-Modelle von beweglichen und unbeweglichen Kultur- und Naturgütern langfristig gespeichert werden



Raubgräber im Isin, Irak
(Foto: US Departmenr of Defense [Public Domain],
via Wikimedia Commons)
Hilgert betont die globale Dimension des Themas und der Lösungsansätze und in der Tat setzen die meisten der 12 Punkte auf der internationalen Ebene an. Dieser internationale Handlungsrahmen für eine Eindämmung von Plünderungen archäologischer Stätten steht außer Frage, muss aber wohl dennoch immer wieder betont werden. Die Verantwortung liegt nicht in den Herkunftsländern, sondern ist in der Tat international. Damit darf der Handlungsbedarf und -spielraum auf der jeweils eigenen nationalen Ebene nicht aus dem Auge verloren werden. Auf nationaler Ebene müssen internationale Richtlinien und Erwartungen auch umgesetzt werden. Darum muss die künftige deutsche Gesetzgebung den Handel mit Raubgrabungsgut effektiv unterbinden und internationale Standards einhalten. Die Novellierung des deutschen Kulturgutschutzgesetzes darf hier nicht wieder versagen, ist aber leider auf dem besten Wege genau dahin (vergl. Archaeologik [7.10.2015] und Archaeologik [24.9.2015]).

Es ist wichtig, diese Handlungsspielräume zu erkennen und unverzüglich zu nutzen. Dennoch muss darüber auch noch diskutiert werden, denn die vorgeschlagenen Maßnahmen werfen doch die Frage auf, ob sie wirklich den Kern des Problems treffen.


Ansätze der Inventarisierung oder der 3D-Dokumentation sind wichtig für das reaktive Handeln: Listen und Inventare mögen in einigen wenigen Fällen, dazu beitragen, illegale Objekte - vor allem solche, die aus Museen, Depots oder bereits konservierten Ausgrabungen gestohlen wurden - dingfest zu machen. Aber gerade in der Archäologie ist jeder Ansatz über Listen oder Inventare von vorn herein verfehlt, da das gesamte Raubgrabungsgut ja eben nicht davon erfasst wird. Es liegt im Boden bis es der Raubgräber zu Tage reißt und gerade dann steht ja niemand daneben, der registriert, was konkret auf die Liste gesetzt werden müsste.

3D-Modelle helfen psychologisch und in der Mediendarstellung und sie haben vielleicht auch einen wissenschaftlichen Wert für vergleichende Analysen und für die Auseinandersetzung mit verschiedenen Rekonstruktionsmöglichkeiten. Sie sind auch wichtig im Hinblick auf spätere Restaurierungsarbeiten. Das Original können sie aber weder in ihrer Wirkung noch in ihrer Qualität als historischer Quelle jemals ersetzen. 3D-Modelle sind daher kein Teil einer Lösungsstrategie, sondern sind allenfalls eine Kompensation und Alibihandlung. In Bezug auf Naturgüter ist im übrigen noch viel leichter zu erkennen, dass 3D-Scans keine Lösung sind.


Im Vergleich mit Hilgerts 12 Punkten scheinen die lediglich vier Handlungsempfehlungen, die Neill Brodie vorgebracht hat (vergl. Archaeologik 19.9.2015), sehr viel weniger konkret, aber dennoch realistischer und erfolgversprechender.


Neill Brodies 4 Handlungsempfehlungen
  1. den Markt am Ende der Kette bekämpfen!
  2. proaktiv und nachhaltig sein
  3. global - nicht auf einzelne Staaten - orientiert sein und
  4. die kriminellen Händler verfolgen.

    Es fällt auf, welchen Stellenwert mit den Punkten 1 und 4 die Bekämpfung des illegalen Marktes für Brodie hat, der fordert, vor allem die kriminellen Händler aus dem Markt zu nehmen. Gerade hier unterscheidet sich Hilgerts Liste von jener Brodies ganz wesentlich, da er die Auseinandersetzung mit dem Markt und den kriminellen Händlern nur kurz und vage anspricht. In Hilgerts Liste der 12C ist zwar Kriminalitätsprävention und -bekämpfung ein Punkt, doch fordert er hier vor allem effektive gesetzliche Regelungen und Kampagnen zur Bewusstseinsbildung.

    Für effektive gesetzliche Regelungen müsste die Chance, die die derzeitige Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes darstellt, unbedingt genutzt werden. Aber danach sieht es derzeit überhaupt nicht aus, denn die derzeit vorgesehenen Regelungen (vergl. Archaeologik [7.10.2015]) führen im Gegenteil zu einer Weißwäsche allen Plünderungsguts und schließen auch eine Rückgabe an die Herkunftsländer so weitgehend aus, dass Deutschland damit auch seinen internationalen Verpflichtungen nicht nachkommt. Leider spricht Markus Hilgert diese ganz konkrete Handlungsmöglichkeit überhaupt nicht an. Derzeit liegt ein konkretes Problem darin, dass selten einmal jemand für Raubgrabungen und Antikenhehlerei zur Verantwortung gezogen wird. Effektivere gesetzliche Regelungen (eben tatsächlich ein Verbot des Handels mit Raubgrabungsgut ohne die Schlupflöcher, die der derzeitige Gesetzesentwurf vorsieht) und ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung der Problematik bei Ermittlungs- und Justizbehörden wären in der Tat ein wichtiger Schritt.

    Für Brodies Forderung einer proaktiven und nachhaltigen Bekämpfung der Plünderung archäologischer Stätten zeigen Hilgerts 12 Punkte einige wichtige Möglichkeiten an, die aber nur mittelfristig wirken können. Wer weiß, was bis dahin noch zu schützen übrig ist.

    Langfristig allerdings scheint mir nur eine faire Politik eine Lösung zu bringen. Völlig naiv gesehen sind es nämlich eigentlich 'nur' 3 Punkte. Es braucht eine Politik, die
    1. den Menschen ein Auskommen schafft, um Plünderung aus Not überflüssig zu machen,
    2. die soziale Gerechtigkeit in den Mittelpunkt stellt, um fundamentalistischen Bewegungen hier wie dort gar nicht erst eine Grundlage zu geben und 
    3. in Bildung investiert, damit die Menschen den Wert des Kulturerbes kennen und zu schätzen lernen.

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