Dienstag, 12. Juni 2012

Bekenntnis zu Veranlasserprinzip und Schatzregal: Koalitionsvertrag NRW

Nach einem Urteil des OVG Münster vom 20.09.2011 wurde in Nordrhein-Westfalen das lange Jahre praktizierte Verursacherprinzip in der Denkmalpflege gestoppt. Eine Finanzierung der dringend nötigen Notgrabungen ist deshalb zur Zeit in Nordrhein-Westfalen nicht gesichert. Private Grabungsfirmen bangen um ihre Existenz und wollen am 29.6. vor dem neuen Landtag in Düsseldorf demonstrieren.

Dringend ist eine neue gesetzliche Regelung notwendig. Der neu ausgehandelte Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung (online bei den Grünen) stimmt optimistisch. Es heisst dazu unter der eigenen Rubrik S. 94
"Archäologischer Denkmalschutz
Neue Rechtsprechung und notwendige Anpassungen an internationale Normen machen eine Gesetzesänderung für den Bereich der Bodendenkmalpflege unabdingbar. Materiell müssen folgende drei Güter neu festgelegt werden: Das Veranlasserprinzip, ein Schatzregal und ein deklaratorisches Eintragungsverfahren für Bodendenkmäler."

und S. 163
"Kulturelles Erbe erhalten
Nordrhein-Westfalen ist reich an materiellen und immateriellen Kulturgütern. Wir wollen die Anstrengungen, sie zu erhalten, zu sichern und ihre Institutionen zu vernetzen, weiter verstärken. Denkmalpflege, Archäologie und konsequenter Erhalt und Ausbau der Archive bleiben deshalb wichtige Aufgaben."

Ein Detail steht noch S. 50 (zur Photovoltaik): "Wir werden gesetzliche Restriktionen, die dem Ausbau entgegenstehen, wie etwa das Denkmalschutzgesetz, auf die Möglichkeit von Erleichterungen hin überprüfen." Nach S. 188 sollen weiterhin Lotto-Mittel auch in die Denkmalpflege fließen.

Links

Nachtrag 13.6.2012
Nachtrag 28.6.2012

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