Samstag, 9. April 2022

Verabschiedung des Denkmalschutzes

Das unausgegorene neue Denkmalschutzgesetz in NRW wurde am 5.4. vom Landtag verabscheidet.

In einer Pressemeldung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wird deren Vorstand Dr. Steffen Skudelny zitiert: 

"Dass ein Gesetz trotz erwiesener fachlicher Mängel, Verwirrung stiftender Verfahren, gewollter Ungleichbehandlung von Denkmaleigentümern und einer Vielzahl  unbestimmter Rechtsbegriffe per Fraktionszwang wider besseres Wissen durchgedrückt wurde, ist erschütternd. Hier wird ein Gesetz ohne angemessene Debatte auf Basis falscher Behauptungen, Annahmen und Verzerrungen in einem höchst fragwürdigen Eilverfahren durchgesetzt. Die zahlreichen Eingaben und Stellungnahmen zum neuen Gesetz waren fast durchweg von Kritik durchzogen – doch sie wurden auch in der letzten Beratungsstufe schlichtweg ignoriert. Der klare Tenor der  Expertenanhörung wurde missachtet. Die Abläufe waren eines demokratischen Verfahrens unwürdig. Nun wird ein bewährtes Denkmalschutzgesetz durch ein Denkmal-NICHT-Schutzgesetz ersetzt."
 Denkmale würden als Probleme betrachtet, statt als relevanter gesellschaftlicher Wert.

Unter dem Aspekt des Denkmalschutzes sollte man auf die Abwahl der Regierung und einen neuen Anlauf in der nächsten Legislaturperiode hoffen. NRW bastelt ja andauernd an seinem Denkmalschutzgesetz und bekommt strukturelle Probleme, etwa auch im Umgang mit dem Verursacherprinzip (Braunkohle)  nicht in den Griff.
Ein Ändeurngsantrag der Grünen hätte einige der Probleme wohl besser gelöst und etwa die Bergbauprivilegien (die übrigens keine Ausnahme vom Verursacherprinzip beinhaltet!) abgeschafft. 
 

DGUF

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