Samstag, 9. März 2019

Leichenhandel

Ein Würzburger Auktionshaus bietet heute - 9.3.2019 - auf einer Auktion einen übermodellierten Ahnenschädel aus Papua-Neuguinea an:
Das Angebot ist moralisch und rechtlich mehr als fraglich:
Es handelt sich um menschliche Leichenteile, deren Handel zwar offenbar nicht grundsätzlich explizit verboten ist, der aber  eindeutig gegen die guten Sitten verstößt, womit das Rechtsgeschäft ungültig sein müsste (BGB, §138, Abs. 1). 

In einem ähnlichen Fall 2014 in München kam das Bestattungsgesetz zur Anwendung und verhinderte eine entsprechende Auktion.

Es ist davon auszugehen, dass solche Ahnenschädel von der ursprünglichen Gemeinschaft nicht freiwillig in den Handel gegeben wurde, sondern ein Fall von geraubtem Kulturgut vorliegt. Die im Netz zugänglichen Provenienzangaben reichen zuverlässig nur bis 2013 zurück, als der Ahnenschädel in Brüssel versteigert wurde (Katalog online). Davor soll er in Privatbesitz und seit etwa 1960 in einer niederländischen Galerie gewesen sein. Der Schädel wurde also nach 2007 nach Deutschland eingeführt, insofern müsste hier auch das neue Kulturgutschutzgesetz greifen.
Ahnenschädel aus Papua-Neuguinea, Ethnographic Collection Wellcome Library, London
(Foto: WellcomeImages [CC BY 4.0 ] via / WikmediaCommons)

In öffentlichen Museen wird derzeit heftige Anstrengungen unternommen, der Kunsthandel zeigt sich unberührt und handelt fröhlich mit Leichenteilen:

Es sind übrigens zum Teil dieselben Akteure, die auch mit Antiken handeln.

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