Sonntag, 4. Januar 2026

Notbremse in der saarländischen Landesarchäologie

Die Saarbrücker Zeitung berichtet zu Jahresbeginn über die Archäologie und widmet ihr einen Leitartikel:
Aktuelle Grabungsprojekte im Saarland sollen vorübergehend pausieren, um bestehende Dokumentationslücken und Altlasten zu regeln. Die Probleme sind vielfältig, "mal ist es das Depot, mal die wissenschaftliche Aufbereitung der Dokumentation, mal ist es auch die schiere Menge an Funden".
Funde und Dokumentationen werden dezentral aufbewahrt -  bei den jeweiligen Trägerinstitutionen, bei denen personelle Wechsel anstehen, die teils aber auch gar nicht über eine ausreichende Personaldecke und Infrastruktur verfügen.
 
Das saarländische Landesdenkmalamt - seit Juli 2024 unter der neuen Leitung von Simon Matzerath - hat diese Entscheidung getroffen, um die Qualität und Nachvollziehbarkeit der archäologischen Arbeiten zu verbessern. Hintergrund sind organisatorische Probleme und das Bedürfnis nach einer systematischen Aufarbeitung der bereits durchgeführten Ausgrabungen. Ein wichtiges Anliegen ist es, moderne Grabungsstandards durchzusetzen.
Matzerath hat klargestellt, dass es zu keinem vollständigen Ausgrabungsstopp kommen wird, jedoch die Grabungen bis zur Klärung der Altlasten ruhen sollen. 

Betroffen sind also nicht die Notgrabungen, sondern insbesondere die folgenden längerfristig angelegten Grabungsprojekte: 
  1. Villa Borg 
  2. Wareswald 
  3. Ringwall Otzenhausen 
  4. Kulturpark Bliesbruck-Reinheim 
  5. Burg Kirkel
Sie sind strukturell höchst unterschiedlich - teils, wie in Otzenhausen, handelt es sich um wissenschaftlich hochkarätige Projekte, andernorts um derzeit eher touristisch ausgerichtete Unternehmungen. Die Villa Borg wird durch die Kulturstiftung Merzig-Wadern betreut, die römische Villa von Nennig von der Stiftung saarländischer Kulturbesitz und das Römermuseum Schwarzenacker von der Stadt Homburg mit der Stiftung Römermuseum. Die beiden letzteren haben keine laufenden Grabungen, wohl aber durchaus auch noch Aufarbeitungs- und Publikationsrückstände. In der Villa Borg habe man in den vergangenen Jahren den Fokus auf den touristischen Aspekt gelegt, um durch die Einnahmen ein „zukunftssicheres Konzept“ vorzulegen, das eine geplante Aufarbeitung nun erst möglich mache.

Villa Borg
(Foto: Carole Raddato, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons)



Auffallenderweise ist weder vom Museum für Vor- und Frühgeschichte in Saarbrücken, noch von der Staatlichen Altertümersammlung die Rede, denen man bei der Archivierung der Funde doch am ehesten eine zentrale Rolle zuweisen würde.  Organisatorisch bestehen mit dem Landesdenkmalamt, dem Museum für Vor- und Frühgeschichte und der Staatlichen Altertümersammlung drei Institutionen, die zwar eng kooperieren müssen, aber organisatorisch separiert sind. Die Altertümersammlung ist das Depot und Archiv, während das Museum für Vor- und Frühgeschichte der öffentliche Ort der Präsentation der Funde ist. Letzteres gehört wie die Villa Nennig zur Stiftung saarländischer Kulturbesitz und wird als archäologisches Landesmuseum des Saarlandes verstanden.

Nicht thematisiert wird, inwiefern es bei dem Neustart nur um eine vorübergehende Initiative zur Aufarbeitung und Archivierung der bisherigen Grabungen oder um tiefer gehende strukturelle Reformen gehen soll. Das Saarländische Denkmalschutzgesetz trifft über die Oberste Denkmalbehörde im Ministerium für Bildung und Kultur und das Landesdenkmalamt als Fach- und Vollzugsbehörde hinaus keine institutionellen Regelungen.

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