Samstag, 30. August 2025

Bundeswehr schlägt ein wie eine Bombe

Zugegeben - ein blöder Kalauer als Überschrift. Aber tatsächlich überschlagen sich die Medienberichte zu einer Bundeswehrübung. Auch die DGUF hat noch rasch reagiert und die Meldung im  Newsletter (16.8.2025)  untergebracht.

Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein nahm eine Sicherungsgrabung in einem Grabhügel im Wald bei Ahrensbök (Lkr. Ostholstein) vor. Solche Notgrabungen, um die Schäden von Raubgräbern zu dokumentieren und den meist nicht wieder gut zu machenden wissenschaftlichen Schaden zu minimieren, sind vielfach leider Routine. Bei der Grabung fand man zahlreiche, mitten auf dem Denkmal vergrabene Sandsäcke, wie sie die Bundeswehr  bei der Anlage von Gefechtsstellungen benutzt.  "Eine übende Truppe befand sich im Juni diesen Jahres im Raum Ahrensbök in der einsatzvorbereitenden Ausbildung, die auch den Bau von Gefechtsstellungen beinhaltetet", sagte laut ndr der Sprecher der Bundeswehr zu diesem Vorfall.  "Für die Soldatinnen und Soldaten war dieser Grabhügel aus unterschiedlichen Gründen leider nicht als historischer Grabhügel erkennbar". Die Abläufe und Vorbereitungen der Übungen sollen überdacht werden, "um künftig konkret den Schutz von historischen Grabhügeln zu gewährleisten", so der Bundswehr-Sprecher.  Festzuhalten ist, dass die Problematik wahrscheinlich nicht nur Grabhügel, sondern auch andere Geländedenkmälr betrifft. 

Eigentlich müsste die Bundeswehr sehr gut Bescheid wissen. Gerade auf Truppenübungsplätzen haben sich Geländedenkmäler erhalten, denn sie wurden in den vergangenen Jahrzehnten nicht durch den Pflug zerstört. Nicht selten wurden extensiv genutzte Flächen schon vor langer Zeit - oft noch im Deutschen Kaiserreich - als Truppenübungsplätze genutzt.

Ein prominentes Beispiel sind etwa die Megalithgräber "Sieben Steinhäuser" auf dem Truppenübungsplatz Bergen in Niedersachsen. Auf dem Standortübungsplatz der ehem.  Tilly-Kaserne am Burgholz in Neuburg an der Donau befindet sich eine Wüstung. Bei Übungen auf dem Gelände wurde - nach eigenen Erinnerung meiner Grundwehrdienstzeit - Anfang der 1990er Jahre in der dort stationierten Heimatschutzbrigade auf die Lage des abgesiedelten Dorfes Kreut hingewiesen,. Dabei gab es dort Einschränkungen für den Übungsbetrieb. - etwa beim Anlegen von Stellungen.  Das Dorf war allerdings auch erst in den 1950er Jahre für den Übungsplatz abgesiedelt worden. 

Dennovh sind Zerstörungen durch den Bau von Übungsstellungen und Sprengtrichter und Panzerspuren nicht ungewöhnlich.   Anfang der 1970er Jahre tieften Soldaten auf dem Truppenübungsplatz Baumholder drei große und tief eingegrabene Schützenlöcher in einen Grabhügel ein, die sie später als Abfallgruben und Latrinen benutzten. Die Gräber wurden dabei zerstört, Andere Grabhügel wurden durch Panzerketten zerwühlt (Haffner 1971).

Ein Monitoring findet kaum statt und so ist schwer zu beurteilen, wie sind aktuelle Fälle vielleicht bei den Landesämtern bekannt, werden aber jedenfalls kaum publik.  Wie häufig derartige Fälle wohl auch nur selten publik, wenn sie eben nicht auf einem Übungsplatz passieren.


 

 Links

 Literaturhinweis

 

Sonntag, 24. August 2025

Zugeschütteter Beton

Schottlands erster Outdoor-Skatepark wurde 1978 im Kelvingrove Park in Glasgow eröffnet. Nach nur 5 Jahren, in denen er außerordentlich populär war und Ort der ersten schottischen Meisterschaft wurde er geschlossen. Seine Ruinen liegen neben einer modernen Skateanlage. Nun legen ihn Archäologen und Skater gemeinsam frei.
Ziel ist es, die Erinnerung wach zu halten. Die Grabungen sind insbesondere auch Anlass, Zeitzeugenberichte, Bilder und Filmmaterial zu sammeln. 

Projektleiter Dr Kenny Brophy sieht eine große Gefahr, dass der Skatepark, der für viele Jugendliche vor nur wenigen Jahrzehnten ein ganz besonderer iPlatz war, verloren geht.

Stätten des Alltagslebens sind heute oft flüchtig und einem ständigen Wandel unterworfen. Zwar gibt es viele Quellen, aber oft Sind es erst die realen Relikte, die es erlauben, sie zu ordnen? oder die nötige Aufmerksamkeit auf das Thema zu ziehen. Gerade Freizeiteinrichtungen sind ein wichtiger Spiegel der sozialen Entwicklung. und der Alltagskultur des 20. Jahrhunderts

Kelvingroveparc in Glasgow
(Foto: Richard Sutcliffe, CC BY-SA 2.0, via WikimediaCommons)




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Dienstag, 19. August 2025

Ein Mannheimer Parkhaus als Denkmal - Anfragen an die Landesregierung BaWü

Eine kleine Anfrage aus dem Landtag an die Landesregierung Baden-Württemberg aus dem April 2025 wird vom zustandigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen beantwortet. Doch es zeigt sich: Es gibt für die Denkmalpflege in Baden-Württemberg keine Statistik zu Bauanträgen, keine Übersicht über die Sanierungsanträge, keine Datenerhebung zum Förderbedarf, keine Einschätzung zur Wirksamkeit der Hilfe und vor allem: keine Hinweise oder Berichte, ob Gebäude wegen finanzieller Engpässe verfallen und auch keine Informationen zum Erfolg der Förderprogramme. Die Antwort des zuständigen Ministeriusm konstatiert das eindeutig - oder weicht den Fragen aus.
 
Die Frage nach der Zahl der Denkmäler ist in Baden-Württemberg nicht leicht festzustellen, denn hier gilt das deklaratorische (oder ipso-jure-) Prinzip, wonach ein Denkmal nicht in einer Liste eingetragen sein muss, sondern die Denkmaleigenschaft sich aus den im Denkmalschutzgesetz festgelegten Bedingungen ergibt. Die Denkmalliste hat also eher informativen Charakter - wobei sie in Baden-Württemberg gar nicht öffentlich zugänglich ist. Das stößt seit langem auf Unverständnis und eigentlich wollte die Landesregierung dies ändern und die Informationen digital zugänglich machen (vgl. Archaeologik 8.5.2021). Immerhin ist nun die Karte Kulturdenkmale auf Geoportal BW im Aufbau, die sich bisher aber auf Ensembles mit raumgreifender Wirkung und UNESCO-Stätten beschränkt und ehr halbherzig daher kommt. Vom Bayerischen Denkmalatlas ist man weit entfernt, Der war lange als Schatzkarte für Raubgräber verpönt, da er aber sehr niederschwellig zugänglich ist, zählt die Ausrede der Sondengänger nicht mehr, sie hätten nicht gewusst, auf einem Bodendenkmal zu sondeln. 
Die Landesregierung Baden-Württemberg schätzt die Gesamtzahl der Kulturdenkmale im Bereich der Bau- und Kunstdenkmalpflege in Baden-Württemberg aktuell auf rund 96 000.
 
Solche Statistiken sind freilich arbeitsintensiv und wesentliches Futter für das Bürokratiemuster, aber eine kritische (Selbst-)Evaluierung der Wirksamkeit des ganzen Behördenbetriebs ist darauf angewiesen. Und: Intransparenz (dieer Eindruck kann von außen entstehen) kommt in Politik, Medien und Öffentlichkeit nicht gut an.  
 
Auf die Situation in der Archäologie wird in der Antwort des Ministeriums nicht eingegangen, denn Anlaß für die Anfrage waren ein Fall in der Baudenkmalpflege und allgemein die "Herausforderungen für Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden bei der Sanierung". Die Stadt Mannheim wehrt sich gegen die Ausweisung eines (für Mannheim nicht ungewöhnlich häßlichen) Parkhauses der 1960er Jahre und weiterer Gebäude, darunter das Stadthaus und das Nationaltheater in der Innenstadt als Kulturdenkmal. Die Stadt Mannheim steckt in großen finanziellen Schwierigkeiten. Der OB befürchtet eine Finanzaufsicht des Landes und verweist auf die steigenden Sanierungskosten unter anderem beim Theater. Wohl nicht zufällig findet in diesem Jahr die landesweite Eröffnung zum Tag und zur Nacht des offenen Denkmals am 13. September just im Stadthaus N1 statt.

Mannheim, Parkhaus N2 und Stadthaus N1
(Foto R. Schreg CC BY SA 4.0)
 
Als Konsequenz aus dem Mannheimer Fall hat die FDP Ende Juli nun einen weiteren Antrag ("Transparente und wirtschaftlich tragfähige Denkmalausweisung: Beteiligung der Kommunen und Eigentümer stärken") im Landtag gestell, nämlich auf eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes. Begründet wird dieser damit, dass die Denkmalschutzausweisungen des Landesamtes vor Ort zunehmend auf Unverständnis stießen. "Immer häufiger werden auch Gebäude unter Schutz gestellt, deren baulicher Zustand einen wirtschaftlichen Erhalt kaum noch zulässt und bei denen ein Abriss aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoller erscheint. Zudem werden vermehrt Bauwerke als Denkmäler klassifiziert, die der Stadtentwicklung im Wege stehen und von der örtlichen Bevölkerung nicht als erhaltenswert angesehen werden." Der Antrag stellt die Frage, "warum den kommunalen Gremien keine Möglichkeit eingeräumt wird, in diese höchst umstrittenen und oftmals kostenintensiven Denkmalschutzentscheidungen einzugreifen oder zumindest mitzuentscheiden." Konkret schlägt er vor, "Ausweisungen als Denkmal durch einen Bürgerentscheid oder durch eine Zweidrittelmehrheit des Gemeinderats revidieren zu können" und eine Möglichkeit zu schaffen,  Denkmalausweisungen durch das Landesamt für Denkmalpflege etwa durch Gegengutachten anzufechten oder aufzuheben.
Das Ministerium weißt die Vorschläge zurück und verteidigt die rein fachwissenschaftliche Erklärung eines Denkmals. "Die Feststellung der Kulturdenkmaleigenschaft einer Sache ist ausschließlich eine fachliche und behördliche Feststellung auf der Grundlage des DSchG, die vollumfänglich gerichtlich überprüfbar ist."
 
Dass es sinnvoll ist, keine finanziellen Aspekte in die Denkmaldefinition einfließen zu lassen und die Einstufung als Denkmal an rein fachlichen Gründen festzumachen, zeigen aktuell die Vorgänge in Serbien, wo aktuell ein komödiantisch-dramatisches Trauerspiel mit Rücktritten, Entlassungen und Fälschungen aufgeführt wird, weil der Staatspräsident dem Schwiegersohn von POTUS Don. Trump zugesagt hat, dass ein Denkmalstatus aberkannt würde (vgl. Tagesspiegel 16.5.2025). Hier erweist es sich die rein fachliche Bewertung als ein Bollwerk gegen Korruption und Finanzhaie.
 
Schon lange ist jedoch ein Verbandsklagerecht vorgeschlagen - unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF)..  Sie meint: "Ein Verbandsklagerecht stärkt in der Praxis vor allem die Position der Fachbehörden, d.h. der Landesarchäologien und des Denkmalschutzes. Zudem führt das Verbandsklagerecht zu mehr Publizität und Transparenz der Entscheidungen und trägt zur Weiterentwicklung des Denkmalrechts bei. Während das Umwelt- und Naturschutzrecht dynamisch weiterentwickelt wird, u. a. weil es dort ein Verbandsklagerecht gibt, kommt es in den einzelnen Bundesländern immer öfter zu Verschlechterungen der Gesetze zum Denkmalschutz und zur Archäologie, weil es für kulturelle Belange an öffentlicher Aufmerksamkeit fehlt und kein Verbandsklagerecht besteht."(DGUF-Sandpunkt).
 
Die Anfrage aus er FDP macht aber noch etwas anderes deutlich: Sie frägt insbesondere auch nach der Kommunikation und Vermittlung und sieht hier offenbar Defizite. Wenn eine fachwissenschaftliche Bewertung ausschlaggebend ist, kann sich leicht eine Arroganz der (kleinen) Macht entwickeln und Augenhöhe verloren  gehen - was beim aktuellen Politik- und Staatsverdruß Öl ins Feuer bedeutet. Ein Verbandsklagerecht kann auch hier positiv gegenwirken, da sie der Zivilgesellschaft ein Instrument an die Hand gibt, staatliches Handeln überprüfen zu lassen. 
 
Denkmalschutzgesetze sind nicht vom Himmel gefallen. Sie sind angreifbar und demokratisch auch zu ändern. In der Regel wohnt den Regeln eine Sinnhaftigkeit inne, die aber auch immer wieder überprüft werden muss, ob sie in der Praxis auch die gewünschten Effekte hat. Deshalb ist es bedenklich, wenn das Ministerium bei einer einfachen Anfrage nach grundlegenden Parametern so ins Schwimmen gerät. Dass daraus dann Initiativen erwachsen, das Gesetz zu ändern, darf nicht verwundern. 
Man kann sich dabei nicht per se auf das Gesetz berufen, man muss es stets aufs Neue erklären. Hier bestehen Defizite, weil die Öffentlichkeitsarbeit der Ämter weder auf im politischen Raum geführte aktuelle Debatten eingeht, noch Stellungnahmen in konkreten Einzelfällen geben möchte. 
Manches wiederholt sich aber. So hat die Landesregierung zur Erklärung des deklaratorischen Prinzips nur c&p verwendet, obwohl die FDP diesen Absatz bereits in der Antwort zur ersten Anfrage offenbar nicht verstanden hatte.
 

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Samstag, 16. August 2025

Waldbrände in Europa ein Risiko fürs Kulturerbe: Las Médulas

Ein Blick auf Copernicus, den Emergency Management Service und dort insbesondere in EFFIS, das European Forest Fire Information System zeigt allein in den letzten 7 Tagen Brände in Spanien, Portugal, Südfrankreich, Süditalien, Wales und Griechenland, aber auch in Sachsen und Brandenburg. Desweiteren sticht auch das Kriegsgebiet in der Ost-Ukraine heraus. Hier brennen wohl nicht nur die Vegetation, sondern ganze Dörfer. EFFIS nutzt Infrarot-Satellitenbilder von Systemen wie MODIS und VIIRS, um Hotspots zu erkennen, also Bereiche mit erhöhter Temperatur, die auf mögliche Brände hindeuten könnten. 

aktuelle Brände in Europa
(Screenshot von EFFIS https://forest-fire.emergency.copernicus.eu/apps/effis_current_situation/
Copyright © European Union, 1995-2025, CC BY SA 4.0)


 

Diesmal sind es bemerkenswert wenige Berichte, die versuchen, ein Gesamtbild zu geben und die Schäden aufzuzeigen. Auch die üblichen Berichte zu den Folgen des Klimawandels sind erstaunlich spärlich.

Gewöhnen wir uns schon an diese Brände oder ist es mit den aktuellen Regierungen (und anderen Krisen) nicht mehr in, darüber zu reden und zu berichten?

Das Global Wildfire Information System (GWIS) und EFFIS bieten auf Copernicus basierend ein Statistikportal, zeigt dass europaweit die Zahl der Feuer wie die abgebrannte Fläche massiv angestiegen ist, weit über den 10-Jahres-Durchschnitt. 

wöchentlich abgebrannte Flächen in kumulativer Darstellung in Europa (EU)
rot: 2025
blau: 10-jähriger Durchschnitt,
grau hinterlegt: Bisheriges Minimum-Maximum
(Download von EFFIS https://forest-fire.emergency.copernicus.eu/apps/effis.statistics/seasonaltrend
Copyright © European Union, 1995-2025, CC BY SA 4.0)

 

Derartige frei verfügbare Zahlen nutzt nur ein Bericht zu Spanien (AL24news 11.8.2025). Hier war noch die Rede davon, dass gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres die verbrannte Fläche "nur" um etwa 9% gestiegen sei und deutlich unter dem 10-Jahresdurchschnitt liege. Nur die Zahl von bislang 14 Großfeuern läge mit Flächen von über 500 ha weit über dem 10-Jahresmittel. In einer Woche hat sich das Bild radikal verändert. Mit den Bränden der vergangenen Woche ist die 2025 bislang abgebrannte Fläche dreimal so groß wie im 10jährigen Durschschnitt. 

wöchentlich abgebrannte Flächen in kumulativer Darstellung in Spanien
rot: 2025
blau: 10-jähriger Durchschnitt,
grau hinterlegt: Bisheriges Minimum-Maximum
(Download von EFFIS https://forest-fire.emergency.copernicus.eu/apps/effis.statistics/seasonaltrend
Copyright © European Union, 1995-2025, CC BY SA 4.0)

Um das Bild abzurunden, gebe ich auch noch die Graphik zu Deutschland. Hier ist die 2025 bislang abgebrannte Fläche neun mal so groß wie im 10jährigen Durschschnitt und deutlich über dem bisherigen Maximum. 

wöchentlich abgebrannte Flächen in kumulativer Darstellung in Deutschland
rot: 2025
blau: 10-jähriger Durchschnitt,
grau hinterlegt: Bisheriges Minimum-Maximum
(Download von EFFIS https://forest-fire.emergency.copernicus.eu/apps/effis.statistics/seasonaltrend
Copyright © European Union, 1995-2025, CC BY SA 4.0)

 


Auswirkungen auf Kulturdenkmale

Auf Archaeologik geht es im Kern jedoch weder um den Klimawandel noch um Medienkritik, sondern darum, wie die Wildfeuer/Waldbrände Kulturlandschaften und archäologische Stätten betreffen. Wie immer, findet das nur Aufmerksamkeit, wenn es um prominente Stätten, etwa UNESCO-Welterbe geht. Allerdings brennt (bzw. brannte) es in den vergangenen Tagen in vielen alten Kulturlandschaften, so in Nord-Portugal östlich von Viseu, in Südfrankreich zwischen Narbonne und Carcassonne, in Apulien, in Sizilien bei Agrigent, In Albanien und in Griechenland. Die Nachrichten geben  bislang wenig Informationen darüber, ob bzw. eher wie Kulturdenkmale von den Bränden betroffen sind. Das will im Augenblick nicht viel heißen, denn natürlich haben die Menschen dort gerade andere Probleme, als sich um Bodendenkmäler zu kümmern. 

Römische Minen von Las Médulas in Nordspanien 

So fokussieren die Berichte auf das UNESCO-Welterbe von Las Médulas in Nordspanien, eine römische Goldmine und ein ungewöhnliches Zeugnis vormoderner Umweltzerstörung. 

Die ruinierten Berge von Las Médulas: durch römischen hydromechanischen Bergbau abgetragene Hügelkette mit Reststümpfen.
(Foto: 80kmh - CC BY SA 4.0 via WikimediaCommons)

 

Auf BR24 und beim Deutschlandfunk habe ich im Radio Berichte  über das UNESCO-Welterbe Las Médulas gehört, online konnte ich das aber nicht finden.  Es sind vor allem arabische Medien, die über das bedrohte Kulturerbe berichten (AL24news, The Peninsula aus Qatar, SEE sowie AlJazeera) und die die Google-News ausspucken (Suchbegriffe Las Médulas UNESCO bzw. heritage fire, Region & Sprache English (UK)). The Newzealand Herald greift auf eine Meldung von AFP zurück, die bei den deutschen Medien offenbar wenig Interesse gefunden hat. Hier greift vor allem ein Reise-Magazine das Thema auf.

 

Las Médulas ist ein römisches Goldbergwerk des 1. und 2. Jahrhunderts n.Chr., das mit sog. hydromechanischem Bergbau betrieben wurde, d.h. mit hoher Wasserkraft wurde der Boden abgeschwemmt. In Las Médulas musste man das Wasser über 100 km in mindestens sieben Wasserleitungen herleiten: Das Wasser wurde dann in großen Becken gespeichert und dann durch Schächte und Stollen in den Berg geleitet, wo es die aus Lehm bestehenden Berge geradezu sprengte und abschwemmte. Die goldführenden Schichten wurden damit zugänglich und das Gold konnte ausgewaschen werden. Zurück blieben spektakuläre Bergruinen, die heute romantisch erscheinen, aber das Zeugnis früherer Umweltzerstörung sind.  Plinius der Ältere beschreibt das Verfahren der Goldgewinnung in ruinierten Bergen, berichtet aber nur von der Anlage von Stollen und Schächten, jedoch nicht vom Wassereinsatz (Plin., nat. hist. 33,70). Seit Jahren gelten archäologische Forschungen daher der Verifikation des Abbauverfahrens (z.B. Alejano et al. 2023). Für die römische Wirtschaft  waren diese Minen jedenfalls von großer Bedeutung. Im Vorland war im heutigen Léon seit 68 n.Chr. eine Legion stationiert. 

Wasserleitung zum Bergwerk von Las Médulas
(Foto: Karkeixa, CC BY 3.0 via Wikimedia Commons)

 
Bergwerk von Las Médulas
(Foto: 
David Perez, CC BY 3.0 via Wikimedia Commons)

EFFIS zeigt, wie das Feuer sich aktuell nach Osten weg vom Minengebiet verlagert, wo es sich vielleicht auslaufen wird, da hier bereits eine zweite Feuerfront das brennbare Material verbraucht hat. Aktuell breitet sich diese zweite Front nach Nordosten aus. Das Kernareal des Begbaugebietes wird in EFFIS als bereits abgebrannt markiert, obwohl hier nur wenige Brände lokalisiert sind.

aktuelle Brände in Las Médulas, 
Die blaue Beschriftung gibt Hinweise auf die archäologischen Spuren des Bergbaus.
(Screenshot von EFFIS https://forest-fire.emergency.copernicus.eu/apps/effis_current_situation/
Copyright © European Union, 1995-2025, CC BY SA 4.0, Ergänzungen ´[dunkel blau] durch R. Schreg)
 

Eine Bestandsaufnahme soll in Las Médulas auch erst vorgenommen werden, wenn das Feuer vollständig unter Kontrolle ist. Es verwundert akso nicht, dass aus den Medien keine genauen Angaben über Schäden zu gewinnen sind. Der Abgleich von Branddaten aus EFFIS mit dem Schutzgebiet von Las Médulas  zeigt indes, dass der südliche Teil des Denkmals  ein Schwerpunkt der Brände war. Hier sind die Relikte der römischen Bergbau-Infrastrktur, insbesondere von Kanälen und Staubecken zu finden, die weniger spektakulär sind als die ruinierten Berge, aber wichtig für das Verständnis des ganzen Betriebs. 


Das Feuer bedroht nicht nur die touristische Infrastruktur des Parkes sondern auch das Geländedenkmal. Die Hitzeinwirkung kann das Gestein mürbe machen und originale Oberflächen beispielsweise mit Bearbeitungsspuren zerstören. Auch freigelegtes Mauerwerk kann hier Schaden nehmen. Immerhin hat das Feuer bislang einen Bogen um eine Siedlung nordöstlich der ruinierten Berge gemacht. Im letzten Bericht an die UNESCO 2024 (Periodic Reporting Cycle 3, Section II) war das Risiko durch Wildfeuer noch als irrelevant eingestuft worden.

Das wirft die Frage auf, wie gut wir auf das Risiko der Wildfeuer und Waldbrände für Gelände- und Bodendenkmäler vorbereitet sind. 


Literaturhinweis

  • Alejno et al 2023: Leandro R. Alejano/ Elena Martín/ Ignacio Pérez-Rey/ Brais X. Currás/ Fco.-Javier Sánchez-Palencia, Roman gold exploitation at the archeological site of Las Médulas (NW-Spain) by means of Ruina Montium: a rock and fluid mechanics perspective. 15th ISRM Congress 2023 & 72 nd Geomechanics Colloquium  -  https://www.researchgate.net/publication/374752860
  • Sánchez-Palencia 2000 : F.-Javier Sánchez-Palencia (Hrsg.), Las Médulas (León). Un paisaje cultural en la Asturia Augustana (León 2000). 
     


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Montag, 28. Juli 2025

Das Heidelberger Propylaeum

Wer in der Archäologie arbeitet, hat das Heidelberger Propylaeum zu schätzen gelernt: den von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützen Fachinformationsdienst, der digital(isiert)e Zeitschriften und inzwischen auch Monographien bereit stellt. 

Mit der Anfrage "Heidelberg Propylaeum Archäologische Informationen aus Baden-Württemberg" hat mir Google zwar den gesuchten richtigen Link bereit gestellt. aber die inzwischen standardmäßige "Übersicht mit KI" verursacht heftige Kopfschmerzen. Es ist aber die KI, die hier Fieber hat (- oder Humor...).

Viel Spaß bei der Suche in den Kellern der Uni heidelberg...

Freitag, 25. Juli 2025

Anfänge - Probleme und Paradigmen der Kulturanthropologie, Archäologie und Geschichte



David Graeber/ David Wengrow


Anfänge. Eine neue Geschichte der Menschheit
(Stuttgart: Klett-Cotta 2022)
ISBN 9783608985085

inzwischen 4. Aufl., 2024 als Paperback
sowie - inzwischen schon vergriffen - als Sonderausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung (Bonn 2022)


The Dawn of Everything. A New History of Humanity
(London: Penguin 2022)
ISBN 9780141991061



Nur wenige Prähistoriker haben sich an großen Geschichtsdeutungen versucht. Das gilt insbesondere für die deutsche Forschung, wo solche Arbeiten - wenn nicht sowieso schon national verengt - stets sehr deskriptiv und materiallastig geblieben sind (z.B. Müller-Karpe 1998) - begründet im Selbstverständnis der deutschen Forschung als Geschichtswissenschaft. Entsprechende prähistorische Weltgeschichten des englischsprachigen Raums boten da zumeist spannendere Narrative an. Erinnert sei an Gordon Childe, auf den die Vorstellung der neolithischen Revolution zurückgeht (Childe 1936).

David Graeber und David Wengrow (im folgenden nenne ich sie meist kurz G&W) präsentieren nun ein neues universal(vor)geschichtliches Narrativ. Es ist in positivem Sinne ein anarchistisches Geschichtsbild, das sich bemüht, Vorurteile alter weißer Männer zu entlarven und einer eurozentrierten Sicht ein Bild gegenüber zu stellen, das Indigene, Frauen, Wildbeuter*innen und “Primitive“ als gleichwertig begreift und Fortschrittsdenken und Überlegenheitsideen als historischen Unsinn entlarvt. Die gängige Erzählung einer Evolution egalitärer Jäger- und Sammlergesellschaften, einer neolithischen Revolution mit dem Beginn von Sesshaftigkeit und Landwirtschaft als Ausgangspunkt der Entwicklung sozialer Ungleichheit und politischer Hierarchien bis hin zu modernen, industrialisierten Gesellschaften wird dekonstruiert und durch das Bild plural strukturierter Gesellschaften ersetzt, deren Entwicklung nicht durch ökonomische oder ökologische Gesetzmäßigkeiten vorgegeben war, sondern durch kollektive Entscheidungen bestimmt wurde.

Ich halte das Gesamtbild für außerordentlich plausibel, wenn auch an einigen Punkten erhebliche Zweifel angebracht sind und eine weniger idealistische Sicht den historischen und anthropologischen Realitäten näher kommen dürfte. Ein wichtiger Knackpunkt ist, dass manche der Detailinterpretationen unter einer Dürftigkeit der Quellenbelege leidet, aber sehr bestimmt formuliert wird. Oft wird dem etablierten - häufig nur grob skizzierten - Bild der Forschung eine neue Sicht auch nur mit einer sehr verkürzten Argumentation gegenübergestellt. Das liegt im umfassenden Thema begründet, denn G&W haben so schon ein dickes Buch vorgelegt, in dem man die zahlreichen Beispiele unmöglich in aller Ausführlichkeit darstellen kann. Allerdings ist auch festzustellen, dass das Buch andererseits gerade bei der Darstellung mancher Beispiele Längen aufweist, die den Leser vom Gesamtbild eher weg führen. 
 

Eine anarchistische Perspektive

Festzuhalten ist, dass David Graeber (1963-2020), der kurz nach Fertigstellung des Buchs verstorben ist, als Kulturanthropologe Professor an der Yale University, dann an der UCL und der London School of Economics and Political Science war und eine anarchistische Anthropologie vertrat. Schon 2004 publizierte er "Fragments of an Anarchist Anthropology" (dt.: Graeber 2023), mit der er aufzuzeigen versuchte, dass unsere Gesellschaft so nicht selbstverständlich ist, sondern dass es unzählige Möglichkeiten gäbe, Gesellschaften anders zu organisieren. Anthropologie ist in dieser Sicht nicht nur eine Inspiration für alternative Lebens- und Gesellschaftsmodelle, sondern hinterfragt auch die Grundlagen unserer eigenen Gesellschaftstheorien. In seinem Buch "debt" (dt. Schulden [Graeber 2022]) nutzte Graeber eine historische Perspektive, um beispielsweise die Theorie des Geldes, eine Grundlage der modernen Ökonomie, in Frage zu stellen. Hier griff Graeber bereits bis nach Mesopotamien aus und nahm auch archäologische Quellen in den Blick. Graebers Kritik an der modernen Gesellschaft richtet sich gegen unsere Hinnahme gegenwärtiger Missstände als alternativlos. 2011 war Graeber einer der Köpfe von “Occupy Wall Street”. 



David Graeber 2015
(Foto: Guido van Nispen -  CC BY 2.0 via WikimediaCommons [Ausschnitt])


Eng verbunden mit der anarchistischen Perspektive ist auch der Freiheitsbegriff, der in dem Buch erscheint. Für G&W bedeutet Freiheit 1.) die Freizügigkeit des Reisens (“freedom of movement”), 2.) die Freiheit, nicht zu gehorchen (“freedom to disobey”) und 3.) die Freiheit, sich sozial neu zu organisieren (“freedom to shape new social realities”). Das steht im Gegensatz zu dem Freiheitsbegriff, der gerade die Oberhand gewinnt, der die Freiheit des Konsums, die Freiheit des Lügens und die Freiheit von Empathie und Verantwortung in den Mittelpunkt stellt. 

Die Kernthesen

Dieser Freiheitsbegriff liegt vielen Thesen zugrunde, die G&W vertreten. Ihre Kernthesen sind:
  1. Komplexität in menschlichen Gesellschaften benötigt und impliziert nicht zwingend Hierarchien und autoritäre Regime
  2. indigenes Denken aus Nordamerika hatte Einfluss auf die europäische Aufklärung
  3. Vielfalt von Wirtschaftsmodellen und sozialer Organisation
  4. keine unumkehrbare agrarische (neolithische) Revolution
  5. keine zwingende und unumkehrbare Staatenbildung und auch keine evolutionäre Abfolge von Gesellschaftsmodellen

G&W begründen diese Thesen aus einer Synthese archäologischer und kulturanthropologischer Einzelfälle, die vom Jungpaläolithikum bis ins 18. und teilweise gar 20. Jahrhundert reichen und prinzipiell den gesamten Globus abdecken. Der deutsche Titel „Anfänge“ mehr noch als der englische „The Dawn of civilization“ hat mich indes erwarten lassen, dass der Blick in der menschlichen Evolution noch weiter zurück reicht und die alten Themen der Sprache, der Feuernutzung und des Fleischverzehrs behandelt werden. Selbst die eiszeitlichen Anfänge menschlicher Kunstpraxis sind nicht Teil der Darstellung.

Bisherige Untersuchungen konzentrierten sich laut G&W einseitig auf die Ursprünge sozialer Ungleichheit und folgten dem Narrativ der Anfänge etwa in Bezug auf die Anfänge von Sesshaftigkeit, Landwirtschaft, städtischer Zivilisation, von Staaten oder der Herausbildung des Eigentums. Solche Versuche seien zum Scheitern verurteilt, denn die Vorstellung eines weitgehend kontinuierlichen, evolutionären Fortschritts in der Geschichte sei ein Mythos.

Als verallgemeinerndes Statement ist das sicherlich wahr, doch sei angemerkt, dass selbst in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten eine Entwicklung stattgefunden hat, hin zu einer Sozialarchäologie, die die Gesellschaft in all ihren Aspekten erforscht und sich nicht mehr auf die Frage der Sozialstrukturen - konkret bedeutete dies Hierarchien und ethnische Interpretationen - konzentriert. Allmählich werden diese Narrative in der Archäologie zunehmend reflektiert. Noch immer allerdings dominieren in der Wissenschaftskommunikation, aber auch in der Forschung Narrative des Ältesten und der Anfänge. G&W greifen das in ihrem Titel zwar auf, ihr zentrales Narrativ ist aber das der Transformation, der Diversität von Gesellschaften und der Bedeutung herrschaftsarmer Gesellschaftsorganisationen.



Inhalt
  1. Abschied von der Kindheit der Menschheit. Oder warum dies kein Buch über die Ursprünge der Ungleichheit ist (Das Problem des Urzustands)
  2. Sündhafte Freiheit. Indigene Kritik und Fortschrittsmythos (Die Ideen von Jean-Jacques Rousseau und ihre indigenen Wurzeln)
  3. Die Eiszeit auftauen. Mit oder ohne Ketten: die proteischen Möglichkeiten menschlicher Politik (saisonal wechselnde Formen sozialer Organisation, Ungleichheiten im Jungpaläolithikum)
  4. Freie Menschen, der Ursprung der Kulturen und die Entstehung des Privateigentums. Nicht unbedingt in dieser Reihenfolge (warum setzt sich das Prinzip des Privateigentums durch?)
  5. Vor langer Zeit. Warum kanadische Jäger und Sammler Sklaven hielten und ihre kalifornischen Nachbarn nicht – oder das Problem der Produktionsweisen“ (gegen evolutionistische Modelle, Gleichzeitigkeit von egalitären und hierarchischen Organisationsformen, oft in nachbarlichem Gegensatz)
  6. Die Adonisgärten. Die Revolution, die niemals stattfand: wie jungsteinzeitliche Völker die Landwirtschaft umgingen (keine neolithische (agrarische) Revolution, sondern Vielfalt der Möglichkeiten)
  7. Die Ökologie der Freiheit. Wie die Landwirtschaft erst einen Sprung nach vorn machte, dann strauchelte und sich schließlich um die ganze Welt mogelte (zahlreiche Ansätze der Neolithisierung, viele als Mangelwirtschaft und nicht von Dauer)
  8. Imaginäre Städte. Eurasiens erste Städter - in Mesopotamien, dem Indus-Tal, der Ukraine und China - und wie sie Städte ohne Könige erbauten (frühe Städte als soziale Experimente (Trypillia-Megasites, Mesopotamien, Indus-Kultur))
  9. Im Verborgenen schlummernd. Die indigenen Ursprünge des sozialen Wohnungsbaus und der Demokratie in Amerika (Mesoamerika: Nebeneinander demokratischer und autoritärer Organisationen)
  10. Warum der Staat keinen Ursprung hat. Die bescheidenen Anfänge von Souveränität, Bürokratie und Politik (Aspekte sozialer Macht: Gewaltkontrolle (Souveränität), Informationskontrolle (Verwaltung) und individuelles Charisma (Heldengesellschaft))
  11. Der Kreis schließt sich. Über die historischen Grundlagen der indigenen Kritik (Die Irrtümer des europäischen Denkens: Primat der Ökonomie, Hierarchien und Evolution)
  12. Schluss. Anfänge – eine neue Geschichte der Menschheit (Triebkräfte der Geschichte und die Rolle der Freiheit)
  • Anhang


Samstag, 19. Juli 2025

Mütter-Kinder-Heime in Irland: Ein Fall für die Archäologie der Moderne

Mindestens 9000 Kinder sollen in irischen Mutter-Kind-Heimen von Staat und Kirche ums Leben gekommen sein. Bis in die 1960er Jahre wurden uneheliche Kinder von ihrer Mutter getrennt und illegal zur Adoption freigegeben - oder kamen durch Vernachlässigung um. Die Frauen wurden oft zu Zwangsarbeit heran gezogen.
Dass es Diskrepanzen zwischen offiziellen Bestattungen und Todesfällen gab, war ein offenes Geheimnis. Leichenfunde, die spielende Kinder auf dem Areal eines Mutter-Kind-Heimes des katholischen Ordens der Bon-Secours-Schwestern in Tuam (Galway) in den 1970er Jahren gemacht hatten, blieben ohne Konsequenzen. Erst 2016/17 führten die Nachforschugen einer Amateur-Historikerin zu offiziellen Sondagen, bei denen im Abwassersystem des Heimes in Tuam mehrere Baby- und Kinderleichen entdeckt wurden. Nach 14C-Datierungen gehören sie vorwiegend in die 1950er Jahre.

Jetzt beginnen im Juli 2025 unter großem Medieninteresse forensisch-archäologische Ausgrabungen. Nach Aktenlage werden mindestens 796 tote Kinder in Tuam vermutet. Es wurde ein internationales Team zusammen gestellt, das unter der Leitung von Daniel MacSweeney steht, der humanitäre Missionen für das Internationale Rote Kreuz durchgeführt hat. Er wurde 2023 vom Jugendministerium nach dem irischen Bestattungsgesetz von 2023 zum Direktor der unabhängigen Ermittlungsgruppe ernannt. Solche sind gesetzlich vorgesehen, um die irregulären Gräber der Mutter-Kind-Heime zu untersuchen und in würdige Begräbnisstätten zu überführen. Dem Team in Tuam stehen 7 Mio € zur Verfügung. Zwei Jahre sind für die Ausgrabungen mitten im Wohngebiet, das hier nach dem Abbruch des Heimes entstanden ist, angesetzt.



Areal des Massengrabs des ehem. Mutter-Kind-Heimes der Bon-Secours-Schwestern in Tuam
(Foto: AugusteBlanqui, CC BY SA 4.0 via WikimediaCommons)



 

Wie bei den kanadischen Residental-School zeigt sich ein unfassbarer Umgang mit Kindern, Frauen und Eltern, die juristisch, aber auch gesellschaftlich aufgearbeitet werden müssen. Hier kommt eine forensische Archäologie zum Einsatz, die sich jeweils auf die toten Kinder konzentriert und den Anthropologen zuarbeitet. Die Archäologie der Zeitgeschichte verfolgt hier kein Forschungsprojekt mit klassischen Fragestellungen zum Verständnis der Vergangenhei. Die Ausgrabungen sind so zugleich forensische Ermittlungen, wie ein behördlicher Vollzug des Bestattungsrechts, aber auch Erinnerungs- und Trauerarbeit.

Von der Suche nach den Kinderleichen erhoffen sich Angehörige Klarheit. Einige wissen nicht, ob ihre Geschwister ihr umgekommen sind oder zur Adoption freigegeben worden sind und noch irgendwo leben. Es geht aber auch um Trauerarbeit. Vor Ort ist schon vor Jahren eine Gedenkstätte entstanden und gezielt wurden die Erinnerungen im Tuam Oral History Project (TOHP) als Teil der kollektiven Trauer gesammelt. Hier können auch Funde persönlicher Objekte bedeutend sein. 

Wie geht man hier mit einer Publikation um? Eine Fund- und Befundvorlage nach archäologischen Standards gehört wahrscheinlich nicht zu den Zielvorstellungen der Akteure, die sich der Archäologie hier als Methode bedienen. Ein öffentlich zugänglicher Bericht wird notwendig sein, aber eine Veröffentlichung der Dokumentation der toten Kinder verbietet die Ethik. Deutlich ist aber, dass die Archäologie der Zeitgeschichte gesellschaftliche Bedürfnisse bedient und wesentlich für Erinnerungsarbeit und Vergangenheitsbewältigung ist.


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Freitag, 11. Juli 2025

Vor 50 Jahren: Der Tod des Bürgerwillens in Faurndau - die Bedeutung einer Alltagsgeschichte des Dorfes in der Nachkriegszeit

Dieser Blogpost hat erst mal nichts mit Archäologie zu tun... (und doch werde ich am Ende darauf zurück kommen).

1975 wurde Faurndau (mein Heimatort im Filstal, ca 32 km östlich von Stuttgart, tiefstes Baden-Württemberg) nach Göppingen eingemeindet. Gegen den Willen der Bürger. Heute wird offiziell eher eine positive Bilanz gezogen - wie fast überall bei der Gemeindereform und Flurbereinigung.  Ein genauerer Blick zeigt ein anderes Bild.

Aufkleber 1975
 

In Faurndau entsand 1973 eine Bürgerinitiative gegen die Eingemeindung, nachdem im März des Jahres die Landesregierung ihre Vorstellungen zur Gemeindereform  vorgelegt hat und dabei die Eingemeindung Faurndaus nach Göppingen vorsah. Bereits 1971 hatte Göppingen eine Eingemeindung vorgeschlagen, das damals Ambitionen hatte, Sitz eines großen Hohenstaufenkreises zu werden.

Die Bürgerinitiative rechnete vor, dass die Eingemeidnung dem Ort keine Vorteile bringen würde, einen Verlust der Selbstverwaltung und demokratischen Mitbestimmung, eine finanziell höhere Belastung und eine fehlende Weiterentwicklung der Ortsstrukturen. Mitte der 1970er Jahre war Faundau hier mit der Erschließung des Neubaugebiets am Haier, das ein Schulzentrum und ein Hallenbad beinhaltete und der Neugestaltung des Schillerplatzes (heute Hirschplatz) auf gutem Weg.

Haierschúle mit Hallenbad nach der Eröffnung 1973
(Foto: S. Schreg)

 

Am 20. Mai 1973 wurde eine Bürgeranhörung durchgeführt, in der sich die Faurndauer mehrheitlich (96,5%) gegen die Eingemeindung aussprachen, die damit aber keineswegs vom Tisch war.. Darum kam es im Juli 1973 zu einer großen Demonstration gegen die Eingemeindung auf dem Schillerplatz.

Dennoch verlor Faurndau durch das Gemeindereformgesetz zum 1. Januar 1975 seine Selbständigkeit. 

Plakat der Bürgerinitiative
(HStA Stuttgart J 153 Nr 542 via Archivportal-D)

Flyer der Bürgerinitiative, zum rechten Flyer, datiert vor den 20.5.1973, gehört obiger Aufkleber

Man wehrte sich auch gerichtlich. Die Bürgerinitiative reichte eine Normenkontrollklage gegen das Gemeindereformgesetz ein, das die Eingemeindung Faurndaus nach Göppingen bestimmte. Am 11.7.1975 lehnten die neun Richter des Staatsgerichtshofs (heute Verfassungsgericht Baden-Württemberg) die Klage einstimmig ab. Sie gingen dabei nicht auf die demokratisch festgestellte Ablehung ein, sondern betonten, es sei nicht Aufgabe des Gerichts der Politik die Verantwortung abzunehmen und es habe nur festzustellen, ob die gefundene Regelung mit Gründen des öffentlichen Wohls vertret- und vereinbar sei, ob diese offensichtlich fehlerhaft sei oder gegen die Systemgerechtigkeit verstoße. Letzteres war ein Argument der Kläger, die auf den Bürgerwillen verwiesen und auf die Tatsache, dass im Falle Eislingens, für das auch eine Eingemeindung nach Göppingen diskutiert worden war, eine andere Entscheidung gefallen sei.

Das Gericht urteilete zudem, die Landesregierung sei an das Votum der Bürgeranhörung nicht gebunden. Karl Schiess (CDU, 1972-73 Innenminister), wird mit dem Kommentar zitiert , der Bürgerwillen sei etwas mehr als gar nichts. Die Wut im Dorf war groß. 

Meine Eltern waren bei der Urteilsverkündung in Stuttgart dabei. Mein Vater hatte bei der Gemeinde Faurndau als Techniker im Bauamt gearbeitet und war von dem Urteil unmittelbar betroffen. Am Nachmittag - die Verhandlung war am Vormittag - trafen sich einige Nachbarn bei uns im Wohnzimmer und ich erinnere mich an die miese Stimmung und auch die Wut. Wahrscheinlich ist es keine Erinnerung unmittelbar von diesem Tag, aber ich erinnere mich daran, dass sich der Frust vor allem gegen Franz Steinkühler richtete, der spätere IG-Metall-Chef, der kurz vor dem Urteil als Richter in den Staatsgerichtshof gewählt wurde.

Am folgenden Samstag - wenige Tage nach einem Festzug zur 1100-Jahr-Feier - wurde Faurndaus Selbständigkeit zu Grabe getragen - genauer gesagt der "Bürgerwille" und zwar mit dem Schiess-Zitat. 


NWZ 12.7.1975

 

der Leichenzug an der Ecke Hirsch-/Filseckstraße
(Foto: S. Schreg)
der Leichenzug in der Filseckstraße
(Foto: S. Schreg)
der Leichenzug in der Filseckstraße
mit MP Filbinger und OB König

(Foto: S. Schreg)
der Leichenzug vor dem Friedhof
(Foto: S. Schreg)
Sargverbrennung vor dem Friedhof
(Foto: S. Schreg)
Sargverbrennung vor dem Friedhof - der Bürgerwillen wollte nicht so recht in lodernden Flammen aufgehen
(Foto: S. Schreg)


 

Die Taruerrede

Die Trauerrede, die am 12.7. auf dem Schillerplatz gehalten wurde, ist aufschlußreich. Sie beklagt weniger den Verlust der Selbständigkeit als den Umgang mit dem Bürgerwillen und die Ignoranz.

 

Flurbereinigung und Gemeindereform 

Tatsächlich ist Faurndau damit nicht untypisch für die Entwicklung in weiten Teilen der alten Bundesrepublik während der 1960er und 70er Jahre. 

Mit Flurbereinigung und Gemeindereform wollte man die landwirtschaftlichen Erträge steigern und die Verwaltung effizienter machen. Ersteres ist gelungen, indem die Industrialisierung der Landwirtschaft damit begünstigt oder gar erst ermöglicht wurde. Allerdings ist die Rechnung grundlegend falsch, denn die Landwirtschaft produziert heute keine Energie mehr, sondern verbrennt welche. Seit der Neolithisierung hat sich der Mensch die Photosynthese der Pflanzen zu nutzen gemacht, um Energie in Form von Nahrungsmitteln zu gewinnen. Mit der  Modernisierung ist die Landwirtschaft zum Energieverbraucher geworden, da Kunstdünger und Kraftstoffe aus fossilen Energien stammen. Effizient ist sie also keineswegs. Heute wissen wir auch, dass die agrarische Optimierung der Landschaft für schwere ökologische Schäden verantwortlich ist und auch kein geringer Faktor für den Klimawandel ist.  

Die Flurbereinigung basiert auf einem Bundesgesetz, das zunächst 1956 einfach die Regelungen der NS-Zeit aufgriff. Die Durchführung aber wurde an die Länder delegiert. 

Mit der Verwaltungsreform wollte man effektivere Strukturen schaffen, auf der Ebene der Regierungsbezirke, der Landkreise und der Kommunen. Allenthalben war man bestrebt, die kleinen Gemeinden zu größeren Einheiten zusammen zu fassen. In Baden-Württemberg war man dabei noch vergleichsweise zögerlicher als anderswo.

Gemeindereform und Flurbereinigung galten als ein Projekt der Modernisierung und der effektiveren Verwaltung. Sie haben aber auch zur Auflösung der alten Dorfgemeinschaften beigetragen, indem die Flurbereinigung das Höfesterben maßgeblich angestoßen, damit auch die Abwanderung aus dem ländlichen Raum begünstigt und auch die Auto-Abhängigkeit geschaffen hat. 

Diese strukturellen Veränderungen führten und führen auch heute noch oft zu einem massiven Verlust der alten Bausubstanz, die oft als Schandfleck oder unmodern gebrandmarkt wurde. Faurndau kam lange Zeit mit geringen Schäden davon - erst jetzt verliert es mit dem Abriß der alten Bauernhäuser an der Hirschstraße sein Gesicht, im Umfeld der romanischen Stiftskirche ein immenser Schaden. Die Neubauten am Schillerplatz und die mitten in den Ort geklotzte Bahnüberführung "Over-Fly" waren für die Lebensqualität am Ort kein Gewinn, markieren eher die Marginalisierung des Ortes im Vergleich zur Kernstadt. Auch das ist ein Muster: Entwicklungsprojekte zielten in der Folge auf die Zentren, weniger auf die Vororte oder gar die abgelegenen Bauerndörfer. Bestenfalls sorgte man dort mit Umgehungsstraßen für eine Verkehrsentlastung der Durchfahrtsstraßen, mit der Folge allerdings, dass es nun auch schneller war, in die Einkaufszentren auf der grünen Wiese zu gelangen, als in den eatblierten Geschäften im Ortskern einzukaufen. Ein Aussterben der Orte folgte.

Zudem ist die Bürgernähe abgestorben. Dabei geht es nicht um die Präsenz eines Bürgerbüros vor Ort, sondern um den Verlust einer örtlichen Autonomie und eine Entfremdung von der Politik. Man argumentierte, die Gemeinden hätten früher vor allem Ordnungsaufgaben gehabt, im 20. Jahrhundert seien aber neue Aufgaben hinzugekommen, wie Schulen, öffentliche Büchereien, Sportanlagen, Kindergärten, Friedhöfe und Kläranlagen. Der damalige Innenminister Walter Krause: (SPD, Innenminister BaWü 1966-72) „Wer diesen Aufgabenkatalog sieht, weiß, dass mit der Verwaltung von gestern die Welt von morgen nicht mehr gemeistert werden kann.“

Die Reformen stärkten die Bürokratie, denn nun wurde zunehmend anonym entschieden, was nicht unbedingt gerechter ist, sondern eher zu Härtefällen und Frust führt. Anders als erwartet, waren die größeren Ämter auch nicht unbedingt effektiver. Bürgernähe und Vertrauen in den Staat gingen verloren. Dazu trugen auch Fälle wie der in Faurndau bei, in der das Ergebnis der Abstimmung, das sch zu 96,5% gegen die Eingemeidnung aussprach, einfach arrogant übergangen wurde. In anderen Fällen - so im fränkischen Ermershausen kam es 1978 zum offenen Widerstand und zum "Polizeiüberfall".

Diese Vorgänge sind heute vielfach vergessen - in Faurndau kam es seit den 1975 auch  zum Zuzug neuer Einwohner, die um die damaligen Auseinandersetzungen nicht mehr wissen. Dennoch zögerte man in Göppingen 2015 die Eingemeindung zu feiern - auch bei den aktuellen Feiern zur 1150-Jahrfeier scheint die Eingemeindung thematisch eher vermieden zu werden.

Wenn wir aktuell ein verlorenes Vertrauen in die Politik feststellen, so dürften diese Vorgänge um Flurbereinigung und Verwaltungsreform einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben. Sie sind in der konkreten Erinnerung kaum noch präsent, haben aber sicher vielfach  die Erfahrungen mit dem Staat unterschwellig geprägt. Die historische Aufarbeitung von Diktaturen mit ihrem offenen Unrecht fällt leichter als die Aufarbeitung des damaligen Alltags, der harmlos daher kommt, aber eben doch genauso eine Grundlage der aktuellen Demokratie- und Umweltkrise darstellt. Sehr eindrücklich ist hier eine Dokumentation des NDR von 2021: Unsere Dörfer - Niedergang und Aufbruch

In der öffentlichen Diskussion fehlt eine Ursachenanalyse und man schließt sich bequemerweise dem rechten Narrativ an, die Migration sei an allem Schuld. Flurbereinigung und Gemeindereform bedürfen dringend einer historischen Aufarbeitung, die auch der Frage nachgehen sollte, ob sich die Auseinandersetzungen um Eingemeindungen und die Flurbereinigung nicht auch mit heutigen Hochburgen extremer Parteien korrelieren und vielleicht auch ursächlich verbinden lassen. Derartige Aufarbeitungen scheinen noch weitgehend zu fehlen, für Bayern liegt eine solche Analyse mit einer Münchner Dissertation vor.  Faurndau wäre hier sicherlich ein spannendes Fallbeispiel.

 

Die Folgen der Landesentwicklung kamen keineswegs unerwartet, viele "Nörgler" haben genau damit argumentiert. Vielen ging es dabei nicht um das Verhindern, sondern damals schon um ein smartes Modernisieren und Neu-Organisieren aus den Gemeinden heraus. Tradition und Modernisierung werden heute als Gegensatz begriffen, tatsächlich schließen sie sich nicht aus. Vorauissetzung ist freilich, dass man Veränderung akzeptiert, aber eben auch kommunal demokratisch organisiert und überlegt handelt. Dazu gehört, dass man sich der historischen Entwicklung bewusst ist, sie erst zeigt die Tragweite der Entscheidungen. Hier ist die Zeitgeschichte gefragt, die Soziologie und die heimische Ethnologie in ihrer Rolle als historische Kulturwissenschaften. - Und hier kann letztlich auch die Archäologie und die Denkmalpflege dazu beitragen, diese gar nicht so weit zurückliegenden Veränderungen sichtbar zu machen, durch Konservierung, aber auch durch Forschung, indem beispielsweise die Veränderungen des Alltags seit den 1970er Jahren illustriert werden. Eine Archäologie der Moderne wäre hier etwa gefragt, verlassene Zeitkapsel-Wohnungen zu dokumentieren und vor Augen zu führen. Vielleicht gibt es so was auch in Faurndau - ein Wohnzimmer etwa, das noch aus der Zeit der Selbständigkeit stammt?



Quellen

  • S. Lang, Der Traum vom "Hohenstaufenkreis" . Der Landkreis Göppingen in der württembergischen Kreisreform 1970-1972. Veröff. Kreisarchiv Göppingen 20 (Göppingen 2023)
  • W. Ziegler, Faurndau 875-1975 (Faurndau 1975) 
  •  Faurndaus Selbständigkeit wurde zu Grabe getragen. NWZ 14.7.1975
  • Es gibt kein 1101. Jahr eigener Faurndauer Geschichte. NWZ 11.7.1975 

Literatur

  • E. Frahm / W. Hoops (Hrs.), Dorfentwicklung. Aktuelle Probleme und Weiterbildungsbedarf. Referate einer Arbeitstagung des Deutschen Instituts für Fernstudien an der Universität Tübingen. Untersuchungen des Ludwig-Uhland-Instituts der Universität Tübingen 71 (Tübingen 1987). 
  • E. Frie, Ein Hof und elf Geschwister. Der stille Abschied vom bäuerlichen Leben in Deutschland (München 2023). 
  • L. Haffert, Stadt, Land, Frust. Eine politische Vermessung. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung 10884 (Bonn 2022).  
  • G. Henkel, Das Dorf. Landleben in Deutschland - gestern und heute (Darmstadt 2012). 
  • J. Thomas, Handbuch zur ländlichen Bodenordnung und Flurbereinigung in Deutschland (Nischin, Ukraine 2023). - https://www.landentwicklung.de/fileadmin/sites/Landentwicklung/Dateien/Publikationen/Handbuch_zur_laendlichen_Bodenordnung_und_Flurbereinigung_in_Deutschland.pdf
  • J. Mattern, Dörfer nach der Gebietsreform. Die Auswirkungen der kommunalen Neuordnung auf kleine Gemeinden in Bayern (1978-2008) (Regensburg 2020). - ISBN 978-3-791-73133-9  
  • A. Pufke (Hrsg.), Ländliche Strukturentwicklung - ein Kulturereignis? Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz 78 (Bonn 2011). 
  • M. Schaab. Verwaltungsgliederung in Südwestdeutschland 1939-1981, Hist. Atlas Bad.-Württ. Erl. VII, 12 (Stuttgart 1988). - https://www.leo-bw.de/media/kgl_atlas/current/delivered/pdf/HABW_7_12.pdf 

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