Samstag, 19. Dezember 2020

Gesetzesentwurf fördert Flächenfraß - Petition des NABU

In der zweiten Woche 2021 soll nun im Bundestag in erster Lesung über die Novelle des Baugesetzbuches (Baulandmobilisierungsgesetz) abgestimmt werden.

Das Gesetzgebungsverfahren hat sich verzögert, da es in der Koalition Streit um  die Regelungen gab, die gegen Spekulation und für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraumsorgen sollten. Sie waren auf Druck der Immobilienlobby aus dem Gesetz gestrichen worden. 
 
Der NABU wendet sich vor allem gegen die Neufassung des §13, der - befristet bis Ende 2022 - eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren vorsieht, bei dem die üblichen Verfahren der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ausgesetzt sind. Eine diesbezüglich bestehendee Ausnahmeregelung sollte am 31. Dezember 2019 auslaufen.  
Davon betroffen sind insbesondere die Ortsränder, bei denen so problemlos die Bebauung und der Flächenverbrauch vorangetrieben werden kann.
 
Der NABU argumentiert mit dem Flächen- und Bodenschutz, dass damit auch die Denkmalpflege ggf. unter verstärkten Druck kommen wird, spielt für ihn keine Rolle. Welche konkreten Auswirkungen diese neuen Regelungen auf die Genehmigungsverfahren in den Denkmalbehörden haben werden, kann ich aus meiner Erfahrung nicht beurteilen, aber ein steigender Flächenverbrauch gerade in den Ortsrandlagen wird mit Sicherheit zahlreiche archäologische Fundstellen betreffen.
 
Die Petition des NABU:

 

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