Donnerstag, 14. Januar 2016

Neue Datenbanken im Kulturgutschutz

Das Listenprinzip hat sich in der Bekämpfung von Raubgrabungen und des illegalen Antikenhandels als unbrauchbar erwiesen. Es sieht vor, dass geraubte Gegenstände in einer Liste erfasst werden und dann nicht mehr gehandelt werden. Für Raubgrabungsfunde, die als erstes der kriminelle Raubgräber zu sehen bekommt, ist das unmöglich.
Interessant daher die neuen Ansätze aus Israel (das sich bisher kaum ernsthaft mit dem Problem befasst hat) und Ägypten (für das das Problem schon seit Jahrzehnten eklatant ist):
Das neue israelische System sieht vor, dass jedes einzelne Stück im Antikenhandel in einer online-Datenbank mit Foto registriert wird und eine Identifikationsnummer erhält.
Die neue ägyptische Datenbank hingegen bezieht sich auf die Erfassung der Funde in Museen und Depots. Sie ist eher als eine Maßnahme gegen Museumsplünderungen zu sehen, wie sie im arabischen Frühling in Kairo (Archaeologik 30.11.2011) und Mallawi (Archaeologik 16.8.2013) vorgekommen sind. Datenbanken wie in Ägypten sind lediglich ein Ansatz für das Krisenmanagement. Sie sind (vom wissenschaftlichen Wert abgesehen) lediglich dann relevant, wenn die Funde schon abhanden gekommen sind.

Notwendig sind präventive Maßnahmen: Der israelische Ansatz, ein positives Listenprinzip, das Handel nur mit gelisteten Objekten erlaubt, ist wegweisend.

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