Montag, 16. Dezember 2013

Thüringen: Kein Geld für Kernaufgaben der Bodendenkmalpflege

Die Konservierung und Nachbereitung einer Ausgrabung gehören prinzipiell zum archäologischen Kerngeschäft und so zeigt der Vorgang nur die prekäre Situation der Denkmalpflege am Rande der Arbeitsfähigkeit.
Entweder muss der Etat der Denkmalpflege so ausgestattet sein, dass grundlegende konservatorische Arbeiten möglich sind, oder das Verursacherprinzip darf nicht, wie  bislang üblich, die ganzen Arbeitsschritte nach der Grabung ausblenden. Ein frühmittelalterlicher, beigabenführender Grabfund ist keineswegs außergewöhnlich - bemerkenswert ist allenfalls, dass das Grab nicht geplündert wurde und die Bergung im Block einmal ein Arbeiten unter den eigentlich wünschenswerten Standards ermöglichen würde.

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