Freitag, 20. Dezember 2013

DGUF-Newsletter vom 18.12.2013

Hingewiesen sei auf den aktuellen DGUF-Newsletter mit vielfältigen Beiträgen rund um Archäologie, Gesellschaft und Medien.
Hervorgehoben seien:
  • 1.1. Nordrhein-Westfalen: Kürzungen für Denkmalschutz fallen geringer aus als befürchtet. Trotzdem arbeiten Archäologie und Baudenkmalflege in NRW im roten Bereich

und
  • 5.2. Bürger dürfen nicht ohne Genehmigung ausgraben. Warum? Weil’s verboten ist! – Wie die Kantonsarchäologie Luzern zu kommunizieren versucht - ein Kommentar zu einem misglückten Aufklärungsversuch in Sachen Raubgrabungen. Weniger Winken mit dem Gesetzbuch, mehr Erklären der Schäden! 

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