Marken- und Urheberrechte um die Himmelsscheibe von Nebra waren schon mehrfach Anlaß für rechtliche und auch gerichtliche Auseinandersetzungen.
Auf der Wikipedia-Seite zur Himmelscheibe von Nebra informiert ein Nutzer nun - mit verlinkten Anwaltsbriefen - über eine neue Auseinandersetzung um die unter einer CC-Lizenz auf Wikimedia hochgeladenen Bilder der Scheibe. Im Oktober 2023 forderte demnach eine Berliner Anwaltskanzlei im Auftrag des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalts die Löschung von Bildern der Himmelsscheibe auf Wikimedia Commons. Wikimedia Deutschland wies die Forderung als unbegründet zurück und die angemahnten Bilder sind noch online. Die mahnende Anwaltskanzlei geht davon aus, dass das Foto von Jan Liptak aufgenommen wurde, der Uploader in Wikimedia gibt an, er habe das Foto selbst 2006 bei einer Ausstellung in Basel gemacht. [Edit 14.12.2023: Das scheint eine andere Aufnahme zu sein, das abgemahnte Bild ist tatsächlich das Foto eines Fotos von Jan Liptak.]
leider kein Bild der Himmelsscheibe (Graphik R. Schreg) |
Wie auch immer man das nun rechtlich beurteilen mag: es ist widersinnig, dass ein Museum, dessen Auftrag Wissenschaftsvermittlung ist, versucht, Bilder von ihren archäologischen Funden aus Wikimedia löschen zu lassen. Das wäre vielleicht in Ordnung, wenn das Museum selbst Bilder unter einer angemessenen CC-Lizenz, gegebenenfalls auch non-Commercial bereit stellen würde. Qualitätvolle, frei verfügbare und auch nachnutzbare Abbildungen von Funden im Netz, sindt heute die beste Öffentlichkeitsarbeit - auch besser, billiger und nachhaltiger als archäologische Funde ins All zu schießen. Immerhin war es hier nur eine Kopie der Himmelsscheibe.
3 Kommentare:
Hallo Rainer,
hab mir das angeschaut, es handelt sich zweifellos um ein abfotografiertes Foto von Juraj Lipták in einer Ausstellung in Oberhausen, was der Fotograf der das auf Wikimedia upgeloadet hat auch freimütig einräumt:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Oberhausen_-_Gasometer_-_Der_sch%C3%B6ne_Schein_-_Nebra_sky_disk_01_ies.jpg
Wie auch immer man das haarspalterisch bewerten mag, meiner Ansicht nach ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht, denn es ist ja eine plumpe Reproduktion. Wie das juristisch bewertet wird, steht auf einem anderen Blatt, aber es ist doch offensichtlich die Reproduktion eines professionell ausgeleuchteten Objektfotos.
Dazu sollte man außerdem wissen, dass sich Wikimedia Deutschland e. V. keineswegs aus selbstlosen Autoren zusammensetzt, sondern ganz im Gegenteil mit der Unterstützung der Wikipedia-Artikelschreiber eher wenig am Hut hat. Ich denke die Tatsache, dass Wikimedia e.V. das "Shanghaien" eines urheberrechtlich geschützten Fotos gutheißt, sagt hier schon einiges. Ist jedenfalls meine Meinung.
Ja, anscheinend wurden nicht alle Bilder abgemahnt, sondern nur solche, bei denen Liptak Fotograf war. Dass er ein Top-Fotograf ist mit richtig guten Bilder, denen man wohl durchaus eine Schöpfungshöhe zubilligen muß, steht glaub ich außer Zweifel. Derjenige, der das Liptak-Bild abfotografiert hat, siet es allerdings nach seinen Angaben als nicht schützenswerte Reproduktion. Darüber kann man streie´ten.
Anscheinend wurden gar nicht alle Bilder in Wikimedia ábgemahnt, sondern nur die von Liptak abgeleiteten.
Das Bild von Anagoria unter https://commons.wikimedia.org/wiki/File:1600_Himmelsscheibe_von_Nebra_sky_disk_anagoria.jpg scheint - wiewohl sehr gut und gut beleuchtet - in einer Vitrine fotografiert, nicht unter den vom Land abgemahnten. Insofern wäre nach augenblicklichem Stand tatsächlich ein Bild mit PD im Umlauf und frei zur Verwendung. Bemerkenswerterweise hat un dieses Bild einen Copyfraud, indem es GettyImages übernommen zu haben scheint.
Auf den Diskussionsseiten und teilweise auch in den Artikeln hat sich die Wikipedia-Community lange darauf konzentriert, dass das Urteil des LG Magdeburg (das dem Land Schutzrechte nach §71 UrhG zusprach) durch das Montezuma-Urteil des BGH von 2009 überholt sei, weil hier strengere Kriterien festgelegt wurden, was als "unveröffentlichtes Werk" im Sinne von §71 UrhG zu gelten habe.
Bei den Abmahnungen spielte das aber keine Rolle. Das Land berief sich zwar auf §71, die Wikimedia-Foundation konterte aber mit Verweis auf das neue, EU-harmonisierte Urheberrecht: Die Himmelsscheibe sei gemeinfrei, und dem neuen §68 zufolge kann für gemeinfreie visuelle Werke kein Schutzrecht nach §§ 70, 71 usw. entstehen, also auch dann nicht, wenn es ein "unveröffentliches Werk" ist. Ich bin kein Jurist, aber §68 liest sich ziemlich eindeutig und dass die Scheibe nie dem modernen Urheberrecht unterlag, ist unstrittig. Insofern ist es ziemlich sicher, dass alle Abbildungen der Scheibe, die nicht gerade selbst Werkcharakter haben, gemeinfrei sind. (Wann ein Foto Werkcharakter hat, darüber kann man streiten, aber darum ging es bei den Abmahnungen nicht.)
Kommentar veröffentlichen