Sonntag, 24. November 2019

"Betrug des Bauern, seiner Mutter, des Grundeigentümers und der Öffentlichkeit" - bis zu 10 Jahre für gefeierte Sondengänger

unterschlagen und verkauft statt gemeldet
Und das in England, wo das gefeierte, aber untaugliche PAS das Problem der Sondengänger angeblich vorbildlich gelöst hat. Tatsächlich kaschiert es das Problem eher (wie zahlreiche Pressemeldungen mit einem kritischen Blick erkennen lassen). Kooperation ist sicher der richtige Weg, aber sie darf nicht mit der Zerstörung von Bodendenkmälern bezahlt werden.



2 Kommentare:

Raimund Karl hat gesagt…

Lieber Rainer, ich mag ja Deinen Blog sehr gerne und stimme mit dem meisten, was Du sagst, durchaus überein, hier muss ich Dir aber leider widersprechen. Denn dieser Fall zeigt keineswegs, dass das PAS-System nicht funktioniert oder nicht vorbildlich ist, sondern ganz im Gegenteil, dass das britische System zum Schutz bedeutender Bodenfunde deutlich besser als das deutsche System funktiniert. Ich werde mich auf meinem eigenen Blog noch ausführlicher dazu äußern, wenn ich dazu komme, aber dennoch hier ganz kurz:

Mit dem PAS hat dieser Fall wenig bis gar nichts zu tun. Vielmehr ist es ein Fall, der deutlich zeigt, dass der hier anzuwendende englische/walisische Treasure Act 1996 funktioniert.

Weil bei den betreffenden Funden handelt es sich gemäß der Definition von Section 1 (1) des Treasure Act 1996 (siehe http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1996/24/section/1) eindeutig um Schatzfunde, die - sofern herrenlos - gemäß Section 4 (1) und 5 (1) in der Regel automatisch Kroneigentum sind und gemäß Section 8 gesetzlich verpflichtend binnen 14 Tagen dem örtlich zustäündigen Coroner zu melden sind. Die Unterlassung der gesetzlich verpflichtenden Fundmeldung stellt eine Verwaltungsübertretung unter den Bestimmungen des Treasure ACt 1996 selbst sowie die Nichtüberlassung des Fundes an die Krone Diebstahl im Sinne von Section 1 Theft Act 1968 (http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1968/60/section/1) und "Handling of stolen goods im Sinne von Section 22 des Theft Acts. Auf Ersteres steht gem. Section 7 eine Maximalstrafe von bis zu 7 Jahren, auf Letzteres gem. Section 22 eine von bis 14 Jahren Haft.

Im gegenständlichen Fall haben sich die Täter dieser Straftaten schuldig gemacht, weil sie ihre Funde weder gemeldet noch der Krone überlassen haben. Daher wurden sie zu dem Theft Act 1968 entsprechenden Haftstrafen verurteilt.

Mit dem PAS hat dieser ganze Fall eigentlich gar nichts zu tun, weil das PAS ist ein System zur Aufnahme freiwilliger Meldungen von Funden nicht meldepflichtiger Bodenfunde. Klar ist der Sinn des PAS, und noch mehr der Sinn der Finderlohnbestimmungen des Treasure Act 1996, genau solche Fälle von Fundunterschlagungen wie in diesem konkreten Fall möglichst zu minimieren. Und hätten die Täter sich in diesem Fall an das relevante Gesetz - eben den Treasure Act 1996 - gehalten, hätten sie auch eine fette Belohnung in höhe der Hälfte des Marktwerts ihres Schatzfundes - also wohl jedenfalls mehr als eine Million Pfund - und keine Strafe bekommen.

Bekanntermaßen kann auch das beste Gesetz Straftaten nie völlig verhindern, sondern bestenfalls ihr Vorkommen möglichst reduzieren. Das tut der Treasure Act 1996 auch scheinbar einigermaßen erfolgreich, insbesondere in Kombination mit dem PAS für freiwillige Fundmeldungen nicht meldepflichtiger Fundgegenstände. Wo das Gesetz dennoch missachtet wird, wie in diesem Fall, und der Fall bekannt wird, greifen dafür auch die Strafbestimmungen des Gesetzes, und zwar in durchaus abschreckender Härte.

Es mag natürlich nicht optimal sein, dass trotz dieser Rechtslage dennoch Denkmalverbrechen begangen werden; aber besser als in Deutschland ist diese Rechtslage immer noch, wo für exakt gleichgelagerte Fälle maximal etwa 1,5 Jahre bedingte Haftstrafen ausgesprochen werden, und das nur in den seltensten Fällen. Man mag daher von der englisch-walisischen Lösung halten was man will und sie durchaus kritisch betrachten, aber das Beste sollte nicht der Feind des Guten zugunsten des Schlechteren sein...

Rainer Schreg hat gesagt…

Schon klar, dass der Raubgräber hier nicht im Rahmen der Angebote von PAS und des Gesetzes gehandelt hat.

Es ist nur falsch, PAS immer als das große Vorbild hinzustellen, das unsere Sondlerprobleme löst. Zwar gibt es mehr Fundmeldungen, aber aus quellenkritischen Gründen kann man den Fundstellenangaben nicht trauen. Und der Verzicht von PAS auf 'good practice', seine Bewrbung von Rallies, die Zerstörung von ganzen Gräberfeldern unter den Augen der FLOs deuten doch darauf hin, dass hier eher die Interessen der Sondler, als die der Wissenschaft vertreten werden.

Ich sehe auch nur in einer kooperativen Organisation einen Weg, aber die Fehler von PAS (Bewerbung der Sondlerei, Verharmlosung, Fundorientierung) müssten vermieden werden.