Samstag, 26. Januar 2019

Privatisierung griechischen Kulturerbes (nur) teilweise abgewendet

Die Privatisierung des Kulturerbes in Griechenland in Rahmen der Maßnahmen gegen die Staatsverschuldung ist zumindest teilweise abgewendet. 

Der Weiße Turm in Thessaloniki
(Foto:  Berthold Wenner [CC BY SA 3.0]
via WikimediaCommons)
Erst vor Kurzem hatte der griechische Finanzminister Euclid Tsakalotos verkündet, dass  2,330 historischen Stätten der griechischen Vermögensverwaltung (PPCo SA) zur Vermarktung übertragen werden, um diese wirtschaftlich zu nutzen. Nun hat die griechische Regierung auf Proteste von Archäologen und Denkmalschützern reagiert und "Hunderte" archäologischer Fundstellen wieder aus dem Staatsvermögen gestrichen. Im Oktober 2018 hatten Museen und archäologische Stätten aus Protest geschlossen; betroffene Gemeinden hatten protestiert. Angesichts der nach wie vor großen Staatsverschuldung Griechenlands drohte eine Privatisierung und “Disneyfizierung” vieler Fundstellen. Eine genaue Liste der betroffenen historischen Stätten wurde nicht vorgelegt, doch ist speziell vom minoischen Palast von Knossos auf Kreta sowie dem Weissen Turm in Thessaloniki die Rede, aber auch von den wichtigsten archäologischen Stätten des Landes, darunter UNESCO-Weltkulturerbe.
Mit der jetztigen Entscheidung scheinen nur die prominentesten Stätten aus der Verwaltung der PPCo herausgenommen zu sein, was mit den zahlreichen anderen passiert scheint nach den vorliegenden Medienberichten unklar.

Olympia
(Foto: R. Schreg 1991)
Die griechische Vermögensverwaltung PPCo SA (http://www.etasa.gr/versions/eng/page.aspx) wurde im Rahmen der griechischen Finanzkrise geschaffen. Sie gehört zu 100% der Hellenic Corporation of Assets and Participations (HCAP) S.A. (http://www.hcap.gr/?q=en), die von einem Board of Directors geleitet wird. In diesem Board sind ausschliesslich Banker und Finanzexperten vertreten, soziale, ökologische oder kulturelle Expertise fehlt hier vollständig. Dementsprechend dürften die Erwartungen an einen kompetent-verantwortungsvollen Umgang mit den Vermögenswerten nicht allzu hoch anzusetzen sein. Die HCAP untersteht nur bedingt staatlicher Kontrolle, sondern soll vielmehr im Interesse der Gläubigher dafür sorgen, dass aus dem staatlichen Besitz bestmöglicher Profit geschlagen wird.  Zahlreiche griechische Staatsbetriebe wurden über HCAP privatisiert.

Archäologische Funde als Vermögenswerte

Die Problematik, die sich aktuell in Griechenland zeigt, tritt immer wieder auf, wenn etwa Museen aufgefordert werden, Teile ihrer Bestände aus wirtschaftlichen Gründen zu verkaufen (vergl. Kultur als Kapital. Archaeologik [12.2.2014]).

In ihrer Bedeutung als historische Quelle und Teil der historischen Erinnerung gehören archäologische Funde ethisch gesehen der Öffentlichkeit. Fragwürdig ist es aber, wenn sie zu Vermögenswerten erklärt werden, da sie damit auch zur Deckung von Staatsschulden herangezogen werden können. Die Idee, sie gegebenenfalls auch zu verkaufen, liegt da nicht mehr weit. Eine finanzielle Bewertung archäologischer Funde ist indes gar nicht möglich, denn “Marktwerte” folgen irrelevanten Kriterien, die sich an meist privaten Sammlern orientieren. Die Hoffnung, dass durch Schätzwerte auch eine Wertschätzung der Funde durch Politiker ergebe, ist wohl eher illusorisch, zu groß scheint das Risiko, dass man versucht, wie nun eben in Griechenland, sie als gewinnbringende Investition zu nutzen und zu kommerzialisieren, was immer auf Kosten der Originalsubstanz und des Quellenpotentials geht.
Übrigens wurden in den vergangenen Jahren auch in verschiedenen deutschen Bundesländern, so in Baden-Württemberg oder Hessen archäologische Funde in Museen, aber auch Depots der Denkmalpflege geschätzt, um die Vermögenswerte zu bestimmen.

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