Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst schiebt die steigenden Kosten an seinem Bischofspalast auf die Auflagen des Denkmalschutzes.
- hr1 (10.10.2013): Denkmalschutz Schuld an Mehraufwand. - http://www.hr-online.de/website/radio/hr1/index.jsp?rubrik=67231&key=standard_document_49820835
- t-online (10.10.2013): Limburger Bischof verteidigt hohe Baukosten seiner Residenz. - http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_65913514/bischof-tebartz-van-elst-verteidigt-hohe-baukosten-seiner-residenz.html
Nicht nur, dass sein Architekt der Aussage des Bischofs widerspricht, das hessische Denkmalschutzgesetz nimmt kirchliche Baumaßnahmen von einer Genehmigungspflicht aus. Kostensteigernde Auflagen des Denkmalschutzes sind also rechtlich gar nicht möglich.
- focus (8.10.2013): Kirchen: Denkmalpflege verneint Vorgaben bei Bischofsresidenz. - http://www.focus.de/regional/rheinland-pfalz/kirchen-denkmalpflege-verneint-vorgaben-bei-bischofsresidenz_aid_1123899.html
- Denkmalschutzgesetz Hessen
- http://www.welt.de/politik/deutschland/article120851635/Von-wegen-Protz-Bauten-in-Limburg-sind-exzellent.html
- archäologische Grabungen
3 Kommentare:
Es gibt aber natürlich auch kirchliche Denkmalpflege (deshalb wird sie ja ausgenommen von der staatlichen).
Das ist in diesem Falle das Bischöfliche Ordinariat des Bistums Limburg mit dem vom Bischof berufenen (und an dessen Amtszeit gebundenen) Generalvikar an der Spitze.
Dünne Luft, jetzt tangiert das auch noch die Denkmalpflege,.. doch bei aller Skandalisierung einer Person, ist das ein strukturelles Problem, kein personelles, in diese Richtung äußert sich auch der Kirchenkritiker Drewermann. Die Kirche zählt zu den größten Großgrundbesitzern mit ordentlichen Rücklagen. Limburg ist kein Vergleich zu München oder Köln. Wird Zeit für die Kernkompetenz: Verkündigung der absoluten Wahrheit.
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