Mittwoch, 19. Dezember 2012

Keine Publikation nachweisloser Artefakte

Eine neue Publikations-Richtlinie des Deutschen Archäologischen Instituts zum Umgang mit Artefakten unbekannter Herkunft legt nun fest, dass keine Funde mehr "publiziert werden, deren legale Herkunft nicht eindeutig nachgewiesen ist." Dies schließt Funde unbekannter Herkunft mit ein, die bereits in Ausstellungsmaterialien, Katalogen oder anderweitig publiziert sind. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Umstand der unbekannten Herkunft deutlich hervorgehoben und problematisiert wird.

Das mag kurzfristig gesehen einzelne Forschungen behindern, die nun keine Objekte aus dem Kunsthandel mehr einbeziehen können; mittel- bis langfristig wird dies aber hoffentlich mehr als ausgeglichen dadurch, dass weniger Fundstellen durch Raubgrabungen zerstört werden. Wissenschaftliche Studien mit illegalen Objekten dürften erheblich zu deren Wertsteigerung und zu einer weiteren Ausdehnung von Raubgrabungen beitragen.

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via DGUF-Newsletter (5.12.2012)

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