Mittwoch, 25. März 2026

Der Fall Butyagin - Politik in der Archäologie

Bereits im Dezember 2025 wurde der russische Staatsbürger Alexander Butyagin in Warschau festgenommen. Die Ukraine hat bei der Warschauer Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Auslieferung gestellt. Butyagin ist Leiter der Abteilung für antike Archäologie der Schwarzmeerregion des Staatlichen Eremitage-Museums in St. Petersburg und ihm werden illegale Ausgrabungen auf der Krim vorgeworfen.

Butyagin, 1971 noch in der Sowjetunion in Leningrad geboren und in Leningrad aufgewachsen, arbeitete schon seit 1999 als Ausgrabungsleiter in Myrmekion, einer antiken griechischen Kolonie aus dem 6. Jahrhundert v. Chr. auf der Krim nahe des heutigen Kertsch. Bereits seine Abschlussarbeit an der staatlichen Universität in Leningrad befasste sich mit Myrmekion. Seitdem ist er an der Eremitage tätig wo er 2006 Abteilungsleiter wurde. Von 2010 bis zum russischen Angriffskrieg arbeitete er auch in römischen Villen am Golf von Neapel.

Die Grabungen erfolgten seit 2014 in Myrmekion mit russischer, nicht mit ukrainischer Genehmigung. Bereits im Januar 2022 begann die Ukraine ein Strafverfahren gegen Butyagin wegen "illegaler Grabungen".

Die Ukraine hat deswegen schon seit Jahren eine ganze Reihe von Archäolog*innen international zur Fahndung ausgeschrieben. Dennoch war Butyagin 2025 auf einer Vortragsreise durch Europa – geplant waren die Stationen Paris, Prag, Amsterdam, Warschau und Belgrad. An den ersten Stationen konnte er seinen Vortrag über "Die letzten Tage von Pompeji" auch halten. 

 

Russlands Reaktion und Butyagins Verteidigung

Der Fall Butyagin entwickelt sich nun zum diplomatisch-juristischen Nebenkriegsschauplatz. Russland bezeichnet die Festnahme als "politisch motiviert" und hat den polnischen Botschafter einbestellt. Das russische Außenministerium nannte die Vorwürfe "absurd" und behauptete, Butyagins Arbeit "bereichere das kulturelle Erbe der Völker der Krim". Michail Piotrowski, der Direktor der Eremitage, verglich die Verhaftung Butyagins und die Sanktionen gegen Russland mit der Belagerung Leningrads. 

Butyagin selbst betonte stets, er habe wissenschaftlich korrekt gearbeitet und sei kein Gesetzesbrecher, sondern ein Forscher, der dokumentiere und bewahre. Er sah sich als "Mann von Spaten, Kellen, Pinseln" und "Archiven", nie als "Mann der Politik". Er verwies auf die historischen Verbindungen der Eremitage zur Krim, die bis ins zaristische Russland zurückreichen. 2014 verfasste Butyagin nach der russischen Besetzung der Krim allerdings ein Gedicht, in dem er Russland seine Treue versicherte: "Bereit für Gefängnis und Armut, tue ich das, was ich für Russland tun muss." Dies zeigt seine Priorisierung der Loyalität gegenüber dem Staat über potenzielle rechtliche Grauzonen, was seine Beteuerungen, seine Tätigkeit sei völlig unpolitisch, in Frage stellt.
 

Der Prozess in Polen

Ein Warschauer Berufungsgericht hat im Februar Butyagins Verhaftung bestätigt, und seine Haft bis zum 1. Juni 2026 verlängert. Ein polnisches Gericht muss nun über die Auslieferung an die Ukraine entscheiden. 

Das polnische Gericht befasst sich nicht mit der Frage der Schuld Butyagins. Es klärt nur, ob die ihm von der Ukraine vorgeworfenen Handlungen eine Straftat darstellen, die nach polnischem und ukrainischem Recht mit mindestens einem Jahr Gefängnis zu bestrafen wäre; ob der Antrag der Ukraine ausreichend begründet ist und ob Butyagin in der Ukraine ein faires Verfahren bekommen würde.

Im Januar wurde der Prozess vorübergehend unterbrochen, da Butyagins Anwälte gegen die Richterin einen inzwischen abgelehnten Befangenheitsantrag gestellt hatten.

Bei der Verhandlung im Januar trat ein maskierter Demonstrant auf, der ein Foto von Butyagin hochhielt und lautstark über die Notwendigkeit sprach, „das Naziregime in Kiew zu bekämpfen“. Abgelehnt wurde zudem der Antrag, Butyagin aus der Haft zu entlassen und stattdessen in Hausarrest zu nehmen. Kolleg*innen - auch aus dem Westen - hatten eine Petition eingereicht und gesammelt, um einen Hausarrest zu erreichen.

Instrumentalisierung der Archäologie

Der russische Krieg in der Ukraine zeigt verschiedene Arten, wie Archäologie politisch instrumentalisiert wird. 
 
1.) Da ist zunächst die bewusste Manipulation. Herausragendes Beispiel dafür ist Putins Geschichtspark in Chersonnesos. Direkt an die Kernzone des UNESCO-Welterbes Und mitten in der antiken Vorstadt und mittelalterlichen Besiedlung wurden hier Pseudo-Rekonstruktionen hingeklotzt, die die propagierte Größe der russischen Vergangenheit vermitteln sollen (vgl. Archaeologik 4.8.2024; Schreg 2025). Hier geht es um Manipulation in der Interpretation und der Vermittlung, die sich ggf. auch Originalbefunde zerstört oder verfälscht. Auch Inszenierungen archäologischer Stätten als Bühne für politische Veranstaltungen können manipulativ sein (müssen es aber nicht unbedingt).
 
2.) Die subtile Propagandierung, bei der den beteiligten Wissenschaftlern in ihrem “quellen- und praxisorientierten“ Herangehen die eigenen Vorurteile gar nicht mehr bewusst sind und daher Wissenschaftlichkeit und Selbstkritik soweit verloren gehen, dass etablierte, aber möglicherweise falsche Geschichtsbilder weitergetragen werden. Politisch-gesellschaftlich stabilisiert dies bestehende Verhältnisse oder unterstützt konservative, schlimmstenfalls rückwärtsgewandte Weltbilder. Auf der Krim sind dies die ethnischen Deutungen, die weiterhin unreflektiert verbreitet werden, obwohl sie ein Konstrukt des Stalinismus sind. Damals waren die Alano-Goten erfunden worden, um die deutsche Gotenpropaganda abzuwehren und andererseits, um sich nicht mit den wenig angesehenen Byzantinern auseinandersetzen zu müssen (Archaeologik 28.6.2020). Die Politik steuert hier im Hintergrund nicht selten dadurch, dass sie durch Förderanreize oder Verbote bestimmte Themen unterdrückt oder fördert - oder in die Personalauswahl der Wissenschaft eingreift.
Die Integration archäologischer Funde und Stätten in die eigene Nationalgeschichte kann banal, aber auch politisch-identitätsstiftend sein und wäre je nachdem dem einen oder anderen zuzuordnen.

3.) Die Verfügbarkeit über archäologische Funde und Stätten als Ausdruck staatlicher Hoheitsrechte.  Die Initiative dafür geht oft nicht von der Archäologie aus, aber gerade solche Fälle machen klar, dass die Archäologie nicht unpolitisch sein kann. Im russischen Krieg gegen die Ukraine war dies von Anfang an ein wesentliches Feld der politischen Rolle der Archäologie. Der Aspekt wird vor allem dann wirksam, wenn eine öffentliche Aufmerksamkeit vorhanden ist und die Hoheitsrechte demonstrativ eingefordert werden können. Das war bei dem Krim-Gold in Amsterdam so (Archaeologik 29.1.2022) und das ist nun auch im Fall Butyagin so.
 
4.) Archäologie zur Normalisierung ist ein Fall, der häufig eintritt, wenn ein Staat mit demokratischen Defiziten versucht, internationale Beziehungen zu halten oder zu festigen. Hier geht es einfach um Akzeptanz, nicht um die archäologischen Inhalte. Nach dem Ende der Sowjetunion hatten archäologische Ausstellungen einige Bedeutung für die Völkerverständigung - etwa auch mit der 1999 in Zusammenarbeit mit der Ukraine  im Kurpfälzischen Museum in Heidelberg  gezeigten Ausstellung „Unbekannte Krim“ (Werner/Ludwig 1999), oder den deutsch-russischen Ausstellungen der Staatlichen Museen in Berlin mit dem Puschkin-Museum in Moskau und der Eremitage in Sankt Petersburg etwa zur Merowingerzeit (Menghin / Bertram 2007). Gerade diese Normalisierung führt häufig zu divergierenden Einschätzungen und sozialem Sprengstoff. Aktuell beispielsweise geht es in der European Association of Archaeologists (EAA) um den Umgang mit Kolleg*innen aus Israel. Einige fordern, beim nächsten Annual Meeting  in Athen Kollegen aus Israel wegen der Politik Israels und dessen potentieller Kriegsverbrechen im Gaza-Streifen, generell auszuschließen und wollen andernfalls die EAA boykottieren. Außerhalb der Archäologie finden die Debatten um den Ausschluss russischer Sportler bei den olympischen Spielen, aber auch den Boykott von Fußballweltmeisterschaften 2022 in Katar oder nun auch 2026 in den USA große Aufmerksamkeit. Teilweise wird russischen Sportler*innen eine individuelle Teilnahme gestattet. Von der Teilnahme als Vertreter ihres Staates befürchtet man eine Normalisierung der Kriegsführung. Normalisierung kann dabei von zwei Seiten wirken: Einerseits kann Unrecht von Täterseite relativiert werden, andererseits kann eine fehlende Verurteilung von Opferseite als normalisierend empfunden werden. 
 
Dabei ist zu fragen, ob die Normalisierung eine Strategie ist, die von den Akteuren selbst bewusst verfolgt wird - oder ob sie nicht ggf. einfach so weitermachen wie immer, weil sie vordergründig von dem eigentlichen Problem nicht betroffen und darin nicht engagiert sind. 
 
Ein Pauschalurteil und der generelle Boykott ganzer Nationen dürfen kein Automatismus sein. 
 
Im Falle Butyagin stellt sich die Frage, ob seine Vortragsreise in Europa bewusst das politische Ziel einer Normalisierung verfolgt hat und ob es darum ging, Russland salon-fähig zu machen. Schließlich wolle er tun, was er "für Russland tun muss" und schließlich stellt einer seiner Anhänger im Gerichtssaal den Prozess auch in einen Kontext mit den russischen Kriegszielen. Darum geht es aber bei der Verhaftung aktuell gar nicht - und ein Urteil ist hier eher auf einer moralischen, denn auf einer rechtlichen Ebene zu suchen. Dabei ist der Einzelfall zu berücksichtigen.

Klar ist nur: Wissenschaftler, die durch gezielte Manipulation der Geschichte aktiv Grundprinzipien der Wissenschaftlichkeit verletzen, können keine wissenschaftlichen Partner mehr sein. Wo aber die Grenze zwischen bewusster Manipulation und unbewusster Weitergabe von Mythen verläuft, ist oft nicht klar nachzuvollziehen. Völkerverständigung bedeutet  ja gerade auch, einander mit verschiedenen Werten und Kulturen vertraut zu machen - problematisch wird das nur, wenn die transportierten Geschichtsbilder nicht auf einer wissenschaftlichen Analyse, sondern auf einer politischen Agenda oder unkritisch hingenommenen Mythen beruhen. 
Wo verläuft aber beispielsweise die Grenze zwischen der wissenschaftlich gebotenen Dekonstruktion von Mythen und einer politischen Agitation dagegen? Viele Aspekte liegen dabei ja außerhalb der Aussagekraft archäologischer Daten.

Monitoring durch die Ukraine

Die Ukraine wirft Russland vor, das Kulturerbe zur Legitimation der Besetzung zu missbrauchen. Websites wie "The Ancient City of Tauric Chersonese and its Chora", betrieben vom CISS, beobachten die Situation speziell in Chersonesos. Eine weitere Website ("War Sanctions") dokumentiert illegale Ausgrabungen, Museumsdiebstähle und Zerstörungen in der gesamten Ukraine. Zahlreiche Berichte und Artikel untersuchen das russische Vorgehen bei Denkmalen, insbesondere auf der Krim (Campfens et al., 2023; Klenina et al., 2024; Kravchenko, 2024). Das CISS bietet zudem eine interaktive Karte des ukrainischen Kulturerbes, die Zerstörung, Plünderung und illegale Ausgrabungen aufzeigt.

Ukrainische Behörden haben damit russische Archäologen, die illegale Ausgrabungen in besetzten Gebieten wie der Krim durchführen, identifiziert und werfen ihnen Verstöße gegen ukrainisches und internationales Recht vor ("War Sanctions Stealers of Heritage"). Diese Aktivitäten werden als Plünderung und Diebstahl von Kulturgütern gewertet und sind oftmals Teil größerer Bauprojekte, wie etwa der Autobahn von der Krim-Brücke bei Kertsch nach Sewastopol. Hierbei wurden zwar viele archäologische Stätten zerstört, aber immerhin durch Notgrabungen dokumentiert. Angesichts der Umstände kann es sogar als glücklich angesehen werden, dass überhaupt Grabungen durchgeführt wurden. Obwohl sie unter erheblichem Zeitdruck stattfanden, scheinen sie  auch archäologischen Standards zu genügen - anders als die Grabungen zu Putins Geschichtspark.

Elmira Ablyalimova-Chyihoz vom CISS betont gegenüber den Medien, dass Archäologie nicht außerhalb legaler Rahmenbedingungen existiere und der Anspruch, Ausgrabungen "aufgrund einer kulturellen Mission" durchzuführen, nicht akzeptabel sei. Irina Tarsis vom Center for Art Law weist darauf hin, dass nach ukrainischem Recht seit 2004 Genehmigungen für Ausgrabungen erforderlich sind und unzulässige Grabungen als Verbrechen gelten. 

 

Künftige Urteile

Gerichtsurteile und moralische Urteile fallen nicht immer zusammen. Teil des moralischen Urteils sollte immer auch die Reflektion darüber sein, wie man selbst in solch einer Situation handeln würde. Früher waren das eher theoretische Denkspiele, heute sind das für manche Kolleg*innen schon ganz konkrete Entscheidungen.

Kollegen, die auf der Krim Notgrabungen durchgeführt haben, sind sicher anders zu beurteilen als solche, die das russische Regime freiwillig unterstützen und sich aktiv über das Völkerrecht hinwegsetzen und die  Wissenschaft dazu auch propagandistisch verbiegen.  Meist wissen wir auch nicht, ob und wie die betreffenden Kolleg“innen möglicherweise unter Druck gesetzt wurden.

Die Haltung Butyagins und die seines Arbeitgebers spaltet anscheinend auch die russische Wissenschaftsgemeinschaft. Von den Kolleg*innen in Russland erfahren wir naturgemäß nur wenig. Einige stellen sich auf die Seite Butyagins und betonen die "Grenzenlosigkeit der Archäologie". Andere bewerten sein Handeln kritisch, da er auch nach 2014 ohne ukrainische Genehmigung weitergegraben hat. Ein ehemaliger Kollege, Pawel Kolosnizyn, der Russland 2022 wegen seiner Kritik am Krieg verlassen hat, bemerkt: "Lebenswerk hin oder her, jeder trifft seine Entscheidung", sieht also eine Verantwortung.

Auch wenn einige die Ausstellung von Haftbefehlen für alle russischen Kollegen, die an illegalen Ausgrabungen teilnehmen, für angemessen halten (Tymchuk, 2017; War Sanctions Stealers of Heritage), wird es nach Kriegsende entscheidend sein, das Ausmaß solcher Anschuldigungen realistisch zu bewerten. Viele der russischen Wissenschaftler könnten unter erheblichem Druck stehen, wie das Beispiel eines Archäologen aus St. Petersburg zeigt, der 2023 wegen der Verbreitung von "Fake News über das russische Militär" zu 5 1/2 Jahren Haft verurteilt wurde (Novaya Gazeta Europe, 2023).

Zu gegebener Zeit wird man sich das genauer ansehen müssen. Aktuell scheint das gerechterweise kaum möglich. Das ist schlecht für Butyagin, der möglicherweise schon bald vor einem ukrainischen Gericht stehen wird.


Quellen

Medienberichte 

Literatur 

  • Lifanti 2024
    O. Lifantii, Occupied Heritage in Crimea: 10 Years of Illicit Excavations. In: 30th EAA Annual Meeting, Rome, Italy 2024. Abstract Book, Rome, 433. 
  • Lytvynenko, R. (2024). Ukraine’s Archaeological Heritage: Challenges of War. In: Lytvynenko, R. O. (ed.) The Current Russian-Ukrainian War: Socio-Historical Realities and Prospects. Proceedings of the International Conference, Vinnytsia, 15 March 2024. Konstanz, 173–182. - https://rchr.org.ua/wp-content/uploads/2023/06/buklet-press-anhl.-sotssety-2.pdf
  • Menghin / Bertram 2007
    W. Menghin / M. Bertram (Hrsg.), Merowingerzeit - Europa ohne Grenzen. Archäologie und Geschichte des 5. bis 8. Jahrhunderts. Archeologija i istorija V - VIII vv. = Merowingerzeit - Europa ohne Grenzen = The Merovingian period - Europe without borders (Wolfratshausen 2007). 
  • Schreg 2025
    R. Schreg, Russian Fake Historyand the Destruction of Heritage Sites by Illegal Excavations TEA 86, 2025, 27-36. - https://www.e-a-a.org/EAA/News___Publications/TEA_86_content/Special_Section.aspx
  • Werner / Ludwig 1999
    T. Werner / R. Ludwig (Hrsg.), Unbekannte Krim: archäologische Schätze aus drei Jahrtausenden. Ausstellungskat. Kurpfälz. Museum Heidelberg (9. Mai - 8. August 1999) (Heidelberg 1999). 

Interne Links 

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