Bei Gesetzesinitiativen in der Schweiz kommt es zunächst zu einer "Vernehmlassung", bei der einschlägige Interessensverbände direkt angesprochen werden, bei der sich aber auch jeder Bürger zu Wort melden kann. So jetzt bei einem Gesetzesentwurf eines Abgeordneten mit dem das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz dahingehend geändert werden soll, dass bei der Entscheidung gegen ein Denkmal nationaler Bedeutung künftig nicht nur nationale, sondern auch regionale = kantonale Interessen zugelassen werden. Im Schweizerischen Recht wird zwischen Objekten von nationaler Bedeutung und solchen von regionaler und lokaler Bedeutung unterschieden. Das Bundesgesetz greift nur bei der ersten Gruppe, die in einem Inventar genauer verzeichnet ist.
Die Schutzmöglichkeiten sollen bewusst eingeschränkt werden, um wirtschaftliche Zerstörungsinteressen zu unterstützen. Im Rahmen der Interessenabwägung bei Maßnahmen, die Denkmäler nationaler Bedeutung betreffen bilden die Fachgutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege EKD eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Die Entscheidung liegt aber jeweils bei den politischen Gremien, weshalb Eingriffe in Denkmale nationaler Bedeutung auch heute schon keine Seltenheit sind.
Die Alliance Patrimoine, als einer der angeschriebenen Verbände urteilt:
Die Schutzmöglichkeiten sollen bewusst eingeschränkt werden, um wirtschaftliche Zerstörungsinteressen zu unterstützen. Im Rahmen der Interessenabwägung bei Maßnahmen, die Denkmäler nationaler Bedeutung betreffen bilden die Fachgutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege EKD eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Die Entscheidung liegt aber jeweils bei den politischen Gremien, weshalb Eingriffe in Denkmale nationaler Bedeutung auch heute schon keine Seltenheit sind.
Die Alliance Patrimoine, als einer der angeschriebenen Verbände urteilt:
Die geplante Revision des NHG ist aus folgenden Hauptgründen abzulehnen:
1 Die Anliegen der parlamentarischen Initiative sind mit der Revision des Energiegesetzes umgesetzt.
2 Eine Aushebelung des Schutzes der national bedeutendsten Landschaften, Ortsbilder und Baudenkmäler widerspricht dem Volkswillen.
3 Statt angeblich mehr Rechtssicherheit und Effizienz würde die vorgeschlagene Revision zu einer Zunahme von Bürokratie und Rechtsunsicherheit führen.
4 Für die aktuellen wirtschaftlichen, planerischen und energetischen Herausforderungen gibt es keine einfachen Lösungen im Sinne der parlamentarischen Initiative – für gute Lösungen braucht es den Dialog.
Der Vorgang zeigt (mal wieder) - unter den anderen politischen Rahmenbedingungen der schweizerischen direkten Demokratie - die Wahrnehmung der Denkmalpflege als Zukunftsverhinderer, deren Einfluss maßlos überschätzt wird. Eine Argumentation für die Denkmalpflege mit dem Hinweis auf hoheitliche Aufgaben und gesetzliche Bestimmungen (ich weiß nicht, ob die Schweizer Kollegen auch so argumentieren) begünstigt eine solche Wahrnehmung und fordert solche grundsätzlichen politischen Angriffe auf das Kulturerbe und die tragenden Institutionen aber wohl heraus.
Offizielle Unterlagen
- Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 20. März 2018 (PDF)
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Vorentwurf (PDF)
- Liste der Vernehmlassungsadressaten (PDF)
- Brief an die Kantonsregierungen (PDF)
- Brief an die interessierten Kreise (PDF)
Informationen der Alliance Patrimoine
- Argumentarium zur Vernehmlassung
- Präsentationen der Veranstaltung (Herbert Bühl, Adrian Schmid, Marcus Ulber)
Nachtrag (11.12.2018)
- Angriff abgewehrt: Medienmitteilung des Schweizer Heimatschutz (24.10.2018)
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