Montag, 16. Januar 2017

Konsultation zu EU-Gesetzgebung für den Kulturgüterschutz

Im Zusammenhang mit der Neuregelung des deutschen Kulturgüterschutzgesetzes wurden einheitliche europäische Regelungen zur Einfuhr  von Kulturgütern gefordert.

Die EU-Kommission hat dazu im Dezember eine Konsultation gestartet mit Frist am 23.1.2017, mit der bei allen Stakeholdern Stellungnahmen abgefragt werden.
Hier müssen dringend auch die archäologischen Belange eingebracht werden, denn eine Lösung entsprechend dem neuen Kulturgüterschutzgesetz mit untauglichen Fristenlösungen und einer Ausklammerung von Fundmünzen hilft in keiner Weise Raubgrabungen zu stoppen, da damit die Hintertür sperrangelweit geöffnet wird.

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