Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Stellungnahme zu dem Entwurf des Kulturguterschutzgesetzes abgegebem - mit einem vernichtenden Urteil.
- Stellungnahme http://dguf.de/index.php?id=378 und die konkreten Forderungen und Monita als pdf
Das Gesetz biete mit seiner Fristenregelung, den Details der Nachweise, den Regelungen zu den Wertgrenzen eine "Gebrauchsanweisung zum Import von illegalen Kulturgütern". Bemängelt wird weiterhin eine Bewertung archäologischer Funde nach ihrem Handelswert. Im Zweifelsfall richtet eine Raubgrabung, die eine "Schrottmünze" erbringt ebenso viel Schaden an, wie eine, die einen großen Goldschatz hebt.
Kritisch sind auch die Regelungen zum Nachweis, dass es sich bei Funden um - künftig im Handel verbotene - Raubgrabungsfunde handelt.
Kritisch sind auch die Regelungen zum Nachweis, dass es sich bei Funden um - künftig im Handel verbotene - Raubgrabungsfunde handelt.
Fazit der DGUF: ein "aufgeweichtes Gesetz nach Lobbyarbeit des deutschen Kunst- und Antikenhandels" und ein "Desaster für den Kulturgutschutz"
Interner Link
- J. Zerres, Ruinenbesichtigung – Ein archäologischer Kommentar zum Referentenentwurf des neuen Kulturgutschutzgesetze. Archaeologik (24.9.2015) mit einem ähnlich vernichtenden Urteil!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen