Freitag, 7. August 2015

Zur Diskussion über das „wilde Sondeln“ - Möglichkeiten, Schwierigkeiten und Perspektiven des „Schleswiger Modells“

Gastbeitrag von Ilja Saev

Das Problem der illegalen Bodeneingriffe in die archäologische Substanz ist schon so alt wie die Denkmalpflege selbst (vergl. Archaeologik v. 18.7.2011). Sie steht seit fast einem Jahrhundert in der Diskussion der zuständigen Ämter. Das Auffinden von Bodendenkmälern mit Hilfe von Metallsonden stellt seit den letzten drei Jahrzehnten einen Spezialfall dieses Problems dar. Die allgemeine Zugänglichkeit sowie die Übersättigung des Marktes mit Metallsuchgeräten, die in allen Preisklassen zu haben sind, ermöglicht einen leichten Einstieg in das Hobby, dessen rechtliche Konsequenzen von Anfängern überhaupt nicht abgeschätzt werden können. Je nach Landesgesetzgebung reicht die Strafe für das Führen von Metallsonden im Bereich eines eingetragenen Bodendenkmals oder eines Grabungsschutzgebietes von einer Ordnungswidrigkeit bis hin zu einer Straftat (so z.B. in Schleswig-Holstein [SH]) und wird demzufolge von den Behörden der Länder unterschiedlich handgehabt. 

Allerdings zeichnet sich seit Jahren auch ab, dass restriktive Maßnahmen nur wenig Wirkung in der Szene der Sondengänger zeigen. Die Szene nimmt jährlich zu. Parallel dazu ist ein Rückgang der Anzahl wie die Überalterung der ehrenamtlichen Helfer und Heimatforscher zu verzeichnen, auf deren Hilfe heute wie auch schon vor 100 Jahren die Denkmalpflege angewiesen ist. 

Seit dem Artikel von Ch. Huth (2013) in den Archäologischen Informationen 36, 2013, wo das „Portable Antiquities Scheme [PAS]“ vorgestellt und positiv beurteilt wurde, wird das bestehende Verhältnis zwischen den deutschen archäologischen Landesämtern und den Sondengängern im Forum der Archäologischen Informationen unter dem Thema „Schatzregal“ heftig diskutiert. 

Forum "Schatzregal" in den Archäologischen Informationen
  • Huth, Christoph: Vom rechten Umgang mit Sondengängern: Das "Portable Antiquities Scheme" in England und Wales und seine Folgen. Archäologische Informationen 36, 2013, 129 -137 [pdf]
  • Karl, Raimund: Unseres? Deins? Meins? Wem gehören archäologische Kulturgüter? Archäologische Informationen 36, 2013, 139 -152  [pdf]
  • Schreg, R. (2015). Das Portable Antiquities Scheme als Vorbild? Anmerkungen zum Beitrag von Christoph Huth, Arch. Inf. 36, 2013. Archäologische Informationen [pdf im early view]
  • v. Carnap-Bornheim, C./ Ickerodt, U./ Siegloff, E. (2015). Einige Bemerkungen zu Christoph Huths Beitrag "Vom rechten Umgang mit Sondengängern" – die Schleswig-Holsteinische Perspektive. Archäologische Informationen [pdf im early view]
  • Schoellen, A. (2015). Metalldetektoren: Militärische Kampfmittel als Rettungsanker für unser archäologisches Erbe? Archäologische Informationen [pdf im early view]

Wie R. Schreg (2015) in seinem Beitrag erläutert hat, wurzelt das Modell des PAS stark in der engllischen Rechtstradition und ist an die Etablierung der Denkmalpflege im Königreich eng gebunden. Die rechtlichen Grundlagen des deutschen Raumes sind wesentlich anders ausgerichtet, wobei die Denkmalpflege in Deutschland seit ihrer Etablierung im 19. Jh. als hoheitliche Aufgabe verstanden wird – mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen für die nicht im Auftrag und mit dem Einverständnis des Staates handelnden „Bodenforscher“. 
Das Modell aus Schleswig-Holstein, das auf die amtliche Betreuung und Zertifizierung von Sondengängern setzt, stellt eine Alternative zum englischen Modell dar und baut auf das historisch gewachsene System der Denkmalpflege in Deutschland mit hauptamtlichen Archäologen und ehrenamtlichen Heimatforschern auf.

Kurze Beurteilung des Schleswiger-Modells 
(nach Informationen aus dem Aufsatz von Carnap-Bornheim/Ickerodt/Siegloff 2015)
Das sog. Schleswiger Modell im Umgang mit Sondengängern, das vom archäologischen Landesamt SH ausgearbeitet, eingeführt und seit ca. 10 Jahren mit Erfolg praktiziert wird, zeigt zweierlei positive Entwicklungen:
1.) Die Voraussetzungen zur Erlaubnis der Sondenführung sind mit einer entsprechenden Zertifizierung und einem Lehrgang beim Landesamt SH verbunden. Ein Austausch der Erfahrungen, Meinungen und Erfolge von registrierten und ausgebildeten Sondengängern geschieht in einem geschlossenen Internetforum, in dem auch die Funde vorbestimmt werden können. Die Informationen und vorsortierten Funde werden dann an das Landesamt weitergeleitet, in dem die Auswertung und Ausweisung von möglichen neuen Bodendenkmälern sowie die Kartierungsanpassung von alten Denkmälern nach den frisch gewonnenen Erkenntnissen durchgeführt werden kann. Zunehmend interessieren sich die (gerätebedingt primär nach Metall suchenden) neuen ehrenamtlichen Mitarbeiter auch für die Stein-, Keramik- und Knochenartefakte. Da die Sondengänger einer Altersgruppe (hauptsächlich) von 20 bis 40 angehören, wird so indirekt der Überalterung der ehrenamtlichen Denkmalpfleger entgegengewirkt.

2.) Die registrierten Sondengänger bekommen vom archäologischen Landesamt SH eine räumlich und zeitlich gebundene Erlaubnis zur Sondenführung und Fundbergung aus den oberen Bodenschichten. Sie sind in Schleswig-Holstein regional selbstverwaltend organisiert. Somit wurde eine strenge soziale Kontrolle innerhalb der Szene geschaffen, in der die ausgebildeten und registrierten Sondengänger gegenseitige Kontrollen sowie die Überwachung auf dem ihnen zugewiesenen Territorium vornehmen. Den zuständigen Polizeiwachen wird dadurch auch die Aufsicht erleichtert, da einerseits die Erlaubnisinhaber mit den ihnen zugewiesenen Suchbereichen bekannt sind und andererseits die Grabungsschutzgebiete als solche ausgewiesen sind, in denen das Sondeln weder für registrierte Sondengänger noch für „Wilderer“ erlaubt ist. Das Selbstverständnis der zertifizierten Sondengänger als ehrenamtliche Helfer des Landesamtes und der sorgfältige Umgang mit der Denkmalsubstanz sowie die ständige Kontrolle des eigenen und der angrenzenden Gebiete hat zu einer positiven Entwicklung hinsichtlich der Kartierung von bekannten Bodendenkmäler sowie zur allgemeinen Verdichtung der Kenntnisse über den archäologischen Bestand des Landes geführt.
Zeichnung: I. Saev

Schwierigkeiten der Praxis
Allerdings ist die praktische Umsetzung des Modells mit gewissen Schwierigkeiten verbunden, die in meisten Fällen in der dünnen personellen Besetzung des Amtes begründet sind:
  • Die Nachfrage nach einer zertifizierten Sondenausbildung übertrifft das vorhandene Angebot bei Weitem.
  • Die Fundmeldungen, auch nach der selbstständigen Vorsortierung und Diskussion im Forum, überschreiten die Kapazitäten des Amtes. Wie dem Aufsatz von Carnap-Bornheim/Ickerodt/Siegloff (2015) zu entnehmen ist, zieht eine Fundmeldung wie Bearbeitung eines Fundobjekts im PAS-Projekt in England und Wales (vgl. Huth 2013) erfahrungsgemäß ca. 1 Stunde Arbeitszeit nach sich. In Deutschland wird das Arbeitspensum wohl auch kaum anders sein.
  • Das Eigentumsrecht bei den Bodenfunden, die eine Aussage zur Landesgeschichte ermöglichen, was allgemein gesehen auf fast jeden Gegenstand zutrifft, liegt bei dem Land. Die Erhöhung des Fundeingangs erfordert mindestens die Erhöhung des Personals für die konservatorische Erstversorgung der Funde sowie für die Lagerkapazitäten, die gegenwärtig vom Land jedoch nicht bereitgestellt werden können.

Ausweg mit Vorteilen
Ein Ausweg aus den oben genannten Schwierigkeiten, ohne den Verlust der aufgeführten Vorteile hinsichtlich der Ausbildung und der Bindung der Sondengänger an die Ämter zu riskieren, bietet die Privatisierung der damit verbundenen Dienstleistungen, wie sie etwa in Form eines Werkvertrages vom zuständigen Landesamt an ein gemeinnütziges Unternehmen vergeben werden kann. Der dahinter stehende Gedanke folgt einer einfachen Logik: Für das Führen eines Kraftfahrzeugs, eines Jagdgewehrs oder sogar des Einsatz einer Sportangel bedarf es in Deutschland eines entsprechenden Ausbildungsnachweises, der die sichere und für die Öffentlichkeit tragbare Ausführung der mit dem Gerät verbundenen Tätigkeiten garantiert. Aber weder die Verkehrs- noch die Naturschutzbehörden sind verpflichtet, einschlägige Lehrgänge dafür anzubieten. In ihrer Obhut liegen jedoch die entsprechenden Qualitätskontrollen der Ausbildung (z.B. in der Form einer Prüfung) sowie die Kontrolle bezüglich der Erfüllung der mit der Nutzung verbundenen Auflagen. 

Wenn wir uns jetzt am Beispiel des Angelscheines orientieren, würde die Ausbildung nach den Vorgaben des Landes in geeigneten privaten Einrichtungen mit dem vom Land geprüften Ausbildern stattfinden. Es wäre eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen, die von den Behörden mitbetreut und zertifiziert wird. Für das Angeln in öffentlichen Gewässern, um weiter bei diesem Beispiel zu bleiben, benötigt der Angler neben den Angelschein eine zeitlich und räumlich begrenzte Erlaubnis zum Angeln. Das Angeln in unter Naturschutz stehenden Gewässern ist (mit oder ohne Angelschein) strengstens untersagt. Die Angler sind meistens in Vereinen organisiert, die darüber hinaus eine Vereinsgebühr verlangen. Die Vereine beteiligen sich aktiv an der Landschafts- und Gewässerpflege und sind ehrenamtlich organisiert.
Zusammengefasst müssen von einem Angler folgende Zahlungen entrichtet werden:
  1. eine Ausbildungsgebühr (an die Ausbildungsstätte)
  2. eine Prüfungsgebühr (an die zuständige Behörde)
  3. eine Nutzungsgebühr (an den Grundstückseigentümer bzw. an die Gemeinden) sowie
  4. eine Vereinsgebühr (an einen Anglerverein).

Neben der Vereinsgebühr verlangen manche Vereine noch einen Arbeitseinsatz bei der Gewässerpflege sowie der Betreuung von neuen Vereinsmitgliedern. Alle hier aufgeführten Leistungen werden kaum von aktiven Anglern in Frage gestellt und demzufolge als ein selbstverständlicher Teil ihres (kostspieligen) Hobbys betrachtet. Wieso kann man Entsprechendes nicht auch von den Sondengängern verlangen?

Wie kann so etwas praktisch ablaufen?
Bei der Anfrage nach einer Erlaubnis beim betreffenden Landesamt, wird ein Interessierter an den zuständigen Verein verwiesen. Der Verein empfiehlt einige Ausbildungsstätten, die auch gemeinnützig organisiert werden können. Der Interessent wird ausgebildet und anschließend zusammen mit vielen anderen an einem Sammeltermin von dem zuständigen Mitarbeiter des Landesamts geprüft und nach erfolgreicher Prüfung registriert. Anschließend erfolgt ein Beitritt zu einem regional organisierten Verein. Für das praktische Sondengehen wird bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eine flächen- und zeitlich begrenzte Erlaubnis beantragt, die mit denkmalrechtlichen Auflagen verbunden ist und von dem zuständigen Referenten des Landesamtes bestätigt wird. Im Vereinswesen erfolgen die soziale Kontrolle, die Weiterbildungen zu regional-historischen und archäologischen Themen sowie zur Vorbestimmung der Funde. Sogar die Publikation der Funde und die Öffentlichkeitsarbeit für die Teilhabe der Bevölkerung am eigenen Kulturgut und der Heimatgeschichte könnten in einem derartigen Verein erfolgen. Das Landesamt übernimmt dabei die gesetzliche Kontroll- und Betreuungsfunktion, die die Tätigkeit der Vereine im Sinne des Landesgesetzes und Gemeinwohls lenken soll.


Welche Aufgaben kann nun eine private Ausbildungseinrichtung übernehmen?
Ganz eindeutig fällt in den Aufgabenbereich dieser Einrichtungen primär die qualifizierte Ausbildung der Sondengänger, die vier Teile (in Anlehnung an Carnap-Bornheim/Ickerodt/Siegloff 2015) umfasst:
  1. Eine Einführung in die archäologischen Forschungsmethoden (dabei liegt der Akzent auf der Betrachtung und Dokumentation der Fundzusammenhänge und dem Wert des geschlossenen Fundes).
  2. Formenkunde, chronologische Einordnung und typologische Bestimmung.
  3. Eine Einführung in die Bodenkunde und Stratigraphie (gestörte und ungestörte Erdschichten, Scheidung und Überlagerung sowie geologische Datierung) sowie
  4. Eine Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Pflichten und Auflagen seitens des Denkmalamtes.
Des Weiteren können von der Ausbildungseinrichtung folgende anschließende Dienstleistungen erbracht werden:
  1. die detaillierte Bestimmung und Datierung der Funde von den hier ausgebildeten Sondengängern;
  2. die fachgerechte konservatorische Erstversorgung der Funde;
  3. die Dokumentationsausarbeitung mit entsprechender Kartierung der Funde und Interpretation;
  4. die Meldungen über alle oben erwähnten Einzelschritte an das zuständige Landesamt, die eine sofortige und zeitsparende Ausweisung eines Bodendenkmals und die Eintragung in die Datenbank/Ortsakte ermöglichen;
  5. sogar die vorläufige fachgerechte Lagerung der Funde kann dann von einem Bildungsträger gewährleistet werden.

Mit der entsprechenden, vom Amt vorgegebenen Standardisierung dieser Leistungen kann ein höchst wirksames Werkzeug zur Erfassung der Bodendenkmäler im Land errichtet werden, das einen sparsamen Personaleinsatz mit dem steigenden Informationsgehalt zur Landesgeschichte verbindet. Diese Zusatzleistungen können teilweise aus den Einnahmen der Prüfungs- und Nutzungsgebühren, teilweise durch die Privatkunden selbst direkt finanziert werden.

Einschätzungen und Einwände
Unter dieser Perspektive erscheint es möglich, das „Schleswiger Modell“ hinsichtlich der Lösung des „Sondenwildererproblems“ und der Entkriminalisierung der „Heimatforscher mit Sonde“ mit einer wirtschaftlich und ethisch tragbaren Lösung zu verbinden. Natürlich gibt es dazu gewisse Einwände. Der größte davon ist der Einwand, dass manche Sondengänger die Gutmütigkeit des Amtes ausnutzen werden, um private Raubgrabungen mit dem Anschein des gesetzestreuen Heimatforschers zu bemänteln. Derartiges ist jedoch nie ganz auszuschließen, jetzt nicht und auch nicht in der Zukunft. Doch je nach Landesgesetzgebung gehören in den meisten Bundesländern die denkmalrelevanten Bodenfunde dem Land, womit der Handel und der Behalt von solchen Funden auch in der Zukunft genau wie heute untersagt ist und strafrechtlich verfolgt wird. 

Aus der Praxis betrachtet, haben sich solche merkantilen Schatzsucher nur in einem quasi rechtsfreien Raum etablieren konnten, in dem die Hand des Gesetzes auf der einen Seite keine Differenzierung kennt, andererseits Raubgrabungen und Zerstörung des Kulturgutes als ein Kavaliersdelikt betrachtet werden. Bei einer flächendeckenden Kriminalisierung schaffen es nur die Hartnäckigsten, deren Interessen weit weg von der Heimatforschung und dem Erhalt des kulturellen Erbes liegen, sich zu etablieren. 

Solchen bei der Polizei aktenkundigen Sondengängern darf selbstredend keine Erlaubnis gegeben werden. Wie auch beim KFZ-Führerschein führen grobe Verstöße gegen die aktuelle Rechtslage sowie psychische Unreife (z.B. das Fahren unter Alkoholeinfluss) zum Führerscheinentzug, der in Ausnahmefällen auch für immer verhängt werden kann. Warum sollte ein solches Verfahren nicht auch auf eine Sondenerlaubnis angewendet werden können? Somit können die Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz, die Konvention von La Valletta, die Icom-Richtlinien in Bezug auf den Handel mit geraubtem Kulturgut sowie soziale und geistige Unreife des Betreffenden (z.B. im Falle des systematischen Anlügens der zuständigen Behörden (auch in der Vergangenheit) zur Ablehnung eines Antrages auf eine Sondenausbildung oder den Entzug der Erlaubnis zur Sondenführung als Folge haben.

Gesamt-gesellschaftliche Perspektive
Bei der Denkmalpflege im Allgemeinen und der Bodendenkmalpflege im Besonderen handelt es sich um keine Zustände, sondern um Prozesse, die stets an das soziale Geschehen angepasst werden müssen. Was ein Denkmal ist und wie man es am besten schützt, stellt sich nicht nur in einem wissenschaftlichen, sondern auch einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs heraus, bei dem das Aushandeln von Bedeutungen zur Substanz und dem Erhalt des kulturellen Erbes stattfindet. Zu den Akteuren dieses Diskurses gehört auch die Landesdenkmalpflege. Allerdings haben die meisten Ämter gegenwärtig eher die Rolle eines Beobachters eingenommen und stets nur reagieren, statt aktiv zu agieren und gestalten. 

Es geht immer wieder bestimmte gesellschaftliche Umbrüche, deren Niederschlag sich mittelbar auch in der Bodendenkmalpflege wiederfindet: Durch die Energiewende und Subventionierung des Maisanbaus sind viele Denkmäler in den landwirtschaftlich genutzten Flächen durch das Tiefpflügen akut gefährdet. Das betrifft insbesondere die Reihengräberfelder sowie die eisenzeitlichen Urnengräberfelder, die bis zu tausend Einzelbestattungen aufweisen können und flächendeckend dem schweren Pflug zum Opfer fallen. Der personalmäßig stark reduzierten Landesarchäologie gelingt es nicht mehr, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Und genau in diesen Bereichen könnten die ausgebildeten und der Heimatforschung zugetanen Sondengänger unter der Oberaufsicht des Landesamtes auch im ausgewiesenen Denkmalbereich eine wesentliche Hilfestellung für die Landesarchäologen leisten. Aber bis es so weit sein wird, ist es noch ein langer Weg.

Resümee
Wie jede Neuerung wird die Etablierung des Systems der Zertifizierung mit vielen Anlaufschwierigkeiten behaftet sein, deren Überwindung Jahre in Anspruch nehmen kann. Allerdings führten die Jahrzehnte der restriktiven Haltung der Landesämter zur unkontrollierten Denkmalzerstörung und einem unwiderruflichen Denkmalverlust. Es muss also dringend etwas geschehen und je länger wir mögliche praktische Lösungsansätze vor uns her schieben, desto mehr unwiederbringliche Verluste hinsichtlich unseres gemeinsamen Kulturguts haben wir gegenüber den kommenden Generationen zu verantworten.


zitierte Literatur
Carnap-Bornheim/Ickerodt/Siegloff 2015:
Cl. v. Carnap-Bornheim/U. Ickerodt/E. Siegloff, Einige Bemerkungen zu Christoph Huths Beitrag ‚Vom rechten Umgang mit Sondengängern’ - die Schleswig-Holsteinische Perspektive. Archäologische Informationen, Early View, online publiziert 6. Juli 2015 (pdf)


Huth 2013
Ch. Huth, Vom rechten Umgang mit Sondengängern: Das „Portable Antiquities Scheme“ in England und Wales und seine Folgen. Arch. Inf. 36, 2013, 129-137 (pdf).

Schreg 2015
R. Schreg, Das Portable Antiquities Scheme als Vorbild? Anmerkungen zum Beitrag von Christoph Huth, Arch. Inf. 36, 2013. Archäologische Informationen, Early View, online publiziert 6. Juli 2015 (pdf)





Ilja Saev hat von 2006-2010 Ur- und Frühgeschichte in Kiel studiert und  2011-2014 dort über Gefäßkeramik und deren Rolle bei Modellierungen von zivilisatorischen Abläufen in der Vorgeschichte (Gefäßkeramik - Funktion, Form, Habitus 2015) promoviert. Zur Zeit ist er als Volontär in der Bodendenkmalpflege tätig.

29 Kommentare:

M. G. hat gesagt…

Für das "Ehrenamt" noch mehr Geld bezahlen? Gebühren für dieses zeitintensive und teure Hobby werden sicher nicht viel Anklang finden, es sei denn man ist frei wie ein Angler und kein Ehrenamtler mehr. Bis vor einigen Jahren waren wir noch während der Ausübung unseres "Ehrenamtes" durch das Land Unfall versichert, jetzt handeln wir auf eigenes Risiko. Schon die vom LfDH Hessen 2009 eingeführten neuen Regelungen machen das Ehrenamt immer weniger Attraktiv. Eine Gebühr und weitere Erschwernisse sind nicht förderlich.

Anonym hat gesagt…

Lächerlich!
Die Vergleiche mit der Sportfischerei stammen vom Stammtisch. Bitte mal bedenken das Fisch ein nachwachsender Rohstoff ist und Bodenfunde nicht.

Das Verbands-und Vereinssystem der Sportfischer z.B. in SH wird von 38.000 Mitgliedern getragen. Auf diese Zahlen kommen die im Beitrag angesprochenen Sondler nie. Wie soll man sich die Finanzierung der privatisierten Aufgaben vorstellen? Wurde das mal gerechnet? Oder wird hier mit der Annahme gearbeitet, dass privat organisierte Aufgaben kostenlos seien? Wie sähe es dann mit der Qualität aus?

An Stelle der Verantwortlichen vom ALSH wäre es mir peinlich, dass mein gut durchdachtes Schleswiger Modell in diesem Zusammenhang benutzt wird.

kg hat gesagt…

Ich begrüße obige Überlegungen: http://archiv.twoday.net/stories/1022465441/

Anonym hat gesagt…

ich nicht...im übrigen darf der Angler seinen Fisch behalten und aufessen...die ehrenamtlichen Sondler tun etwas für das Amt und für die Allgemeinheit...sie sind nicht die Büttel des Amtes und sollten auch nicht so behandelt werden.

Anonym hat gesagt…

Der Vorschlag ist nicht Schlecht aber auch nicht neu, wir kennen ja auch die Geschichte mit dem Waffenschein für die Sonde...

Ich glaube schon, dass die Kosten einige Möchte-gern-Archäologen abschrecken werden Denkmäler kaputt zu machen, egal ob sie vom Amt oder von "Privaten Träger" kassiert werden. Schließlich werden die "Privaten" im Auftrag des Staates handeln. Die, die aber es unbedingt machen möchten, sollen es vernünftig machen und dafür sich verantwortlich fühlen. Rein praktisch gesehen verursachen Sondenfunde Kosten - warum soll die Allgemeinheit für den Spaß der Einzelnen bezahlen? Oder die Funde einfach da lassen, wo sie hingehören - im Boden.

Anonym hat gesagt…

Ich glaube nicht, dass das Prinzip Angelverein das illegale Sondeln verhindert. Ich vermute eher, es wird mehr nicht registrierte Sondler geben, weil eben das Personal zur Kontrolle der Lizenzen fehlt.
Aber ich kenne einige Landwirte, die gern Gebühren für die Suche auf Ihren Äckern nehmen würden, auch ohne Zertifizierung der Sondler.

Rainer Schreg hat gesagt…

Aufgegriffen im Newsletter der DGUF v. 12.8.2015: http://www.dguf.de/fileadmin/user_upload/Newsletter-Archiv/DGUF-Dok_40_DGUF-Newsletter_2015-08-12.pdf

Anonym hat gesagt…

Wird in Foren diskutiert, z.B. hier:
http://www.sucherforum.de/smf/index.php/topic,67341.0.html
Interessant, dass sich hier auch ausgerechnet ein bekannter Raubgräber, der eine mittelpaläolithische Siedlungsstelle geplündert hat als Moralist aufspielt.

Unknown hat gesagt…

Der Gedanke ist weit weg vom Stammtisch genau deswegen entfernt, weil die archäologischen Artefakte kein nachwachsender Rohstoff sind. Der Vorschlag bezieht sich auf die konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips. Die Zerstörung der Bodendenkmäler oder deren Teilen, was bei jedem Sondenfund die Regel ist, muss dokumentiert sein und fachgerecht durchgeführt werden. Die geborgenen Funde sollen konservatorisch versorgt, bestimmt, gelagert und publiziert werden sowie dauerhaft der Öffentlichkeit zugänglich zu sein. Das alles ist mit einem Kostenfaktor verbunden. Und genau derjenige soll für die Kostendeckung zuständig sein, der die Zerstörung des Denkmals oder seiner Teile durchführt oder veranlasst. Somit ist wohl die Finanzierung geklärt. Die privat organisierten Einrichtungen sind in diesem Fall die Dienstleister vor Ort, die im Auftrag des Landesamtes (z.B. in der Form eines Werkvertrages) alle oben erwähnte Aufgaben durchführen.

Natürlich sind privat organisierte Aufgaben nicht kostenlos. Die vom Amt wahrgenommenen Aufgaben sind es auch nicht – abgesehen von konservatorischer Erstversorgung, Lagerung und wissenschaftlicher Bearbeitung, nimmt reine Arbeitszeit, die mit der Registrierung der Funde verbunden ist, auch Ressourcen in Anspruch. Das alles sollen letztendlich wir alle bezahlen. Oder sind die Angestellten des Staates nur aus persönlichem Vergnügen für die Aufgaben der Denkmalpflege zuständig?

Und wie sieht es mit der Qualität aus? – Allein die Anstellung eines Archäologen beim Landesamt macht aus ihm noch keinen besseren Wissenschaftler. Es kommt immer auf die Erfahrung und die Ausbildung an.

Einfach etwas Archäologisches im Boden zu finden und abzugeben oder (noch schlimmer) zu behalten reicht nicht aus für die nachhaltig organisierte Heimatforschung. Diejenigen, die diese Forschungen auch mit der Sonde betreiben, sollen bedenken, dass auch alle nachfolgenden Generationen ein Recht auf die Geschichte haben und die Funde, die heute geborgen werden, sollten weiter mindesten genau so lang wie sie im Boden gelagert wurden, erhalten werden. Jeder Finder soll seine Verantwortung auch in der finanziellen Hinsicht bedenken. Und wenn jemandem das zu teuer ist, dann ist in Deutschland niemand gezwungen sondeln zu gehen.

Unknown hat gesagt…

Man soll hier nicht Äpfel und Birnen verwechseln. Wenn jemand im Auftrag des Amtes eine Metallsondenprospektion betreibt, handelt es sich um einen Werkvertrag, der auch ohne Vergütung – also ehrenamtlich – ausgeführt werden kann, und je nach Vereinbarung auch für längere Zeit abgeschlossen werden kann. Im Rahmen des Vertrages könnte die Befreiung von jeglichen Kosten und auch z.B. Anschaffung der Arbeitsmittel sowie ein Versicherungsschutz geregelt sein.

Wenn beide Parteien mit der Vereinbarung, ihren Ergebnissen und der Qualifikationen des Ausführenden zufrieden sind, dann warum nicht? Vorausgesetzt man hat diesen Auftrag vom Amt tatsächlich erhalten.
Somit ist es immer eine Einzelentscheidung und keine allgemein-gültige Regel, was das Sondeln im Auftrag des Amtes betrifft.

Ich befürworte jede ehrenamtliche Tätigkeit. Die aber muss auch ihrem Wortlaut nach nicht den merkantilen Interessen der Einzelnen dienen, sondern dem Wohl der Allgemeinheit.

Unknown hat gesagt…

Der Vorschlag ist durchaus neuartig, da es hier nicht nur um reine Begrenzung oder das Verbot des Sondelns geht (wie es im Fall des Waffenscheins wäre), sondern um einen nachhaltigen Umgang mit den Folgen und Ergebnissen einer nicht-staatlich organisierten Forschung. Es ist ein Weg, denjenigen eine Forschung zu ermöglichen, die nicht in staatlichen Einrichtungen tätig sind, aber dennoch im Bereich der Archäologie aktiv sein wollen. Der Sinn der Sache ist, dass die private Forschung (auch mit Sonde) im Bereich der Archäologie dem Wohl der Allgemeinheit dienen kann und nachhaltig, also unter Berücksichtigung der Funderhaltung, fachgerechten Dokumentation der Bergung sowie der Zugänglichkeit für die breite Öffentlichkeit, gehandhabt werden könnte.

Anonym hat gesagt…

Herr Saev geht von einer Stunde null aus und ist damit auf dem Holzweg. Die Praxis ist, selbst in dem bis vor kurzem noch als in seiner ablehnenden Haltung zu einer Zusammenarbeit als unverrückbar geltenden Baden Württemberg bereits sehr viel weiter und was er hier als Zukunftsmusik auf einem sehr weiten Weg wähnt ist bereits gängige Praxis, wenn auch noch in sehr kleinem Rahmen. Übrigens auch in anderen Bundesländern.Darüber hinaus habe ich den Eindruck, dass Herr Saev vermutlich keinen Sondenbesitzer persönlich kennt. Wie da ein Resümee aussehen kann zeigt auch neu in Baden Württemberg schon bald die Praxis und die Ergebnisse gehören an die Öffentlichkeit. Ein Resümee steht der Praxis zu, und keinem überladenen, überbürokratisierten, theoretischen Konstrukt. Die Praxis besteht aus Menschen. Reden Sie doch mal mit uns.

Unknown hat gesagt…

Ich freue mich sehr zu lesen, dass die Zusammenarbeit zwischen der privaten Heimatforschung und staatlichen Institutionen auch im Bereich des Einsatzes der Matallsonde an manchen Stellen funktioniert. Der Einsatz der privat organisierten Heimatforschung mit der Unterstützung eines Landesamtes bei der Rettung der Denkmalbestände (auch mit Sonde), die wegen der Intensivierung der Landwirtschaft, Kiesabbau oder Erosionsprozessen akut gefährdet sind, ist genau dass, wo die staatlich organisierte Denkmalpflege ansetzen soll.

Leider sind es so wenige Fälle (im Vergleich zur gesamten Sondler-Szene), dass sie statistisch gesehen kaum ins Gewicht fallen. Die meisten Sondengänger bevorzugen dunkle Wälder, tiefe Täler und grüne Wiesen, wo die Bodendenkmäler überhaupt nicht gefährdet sind. Funde können bis zur Umstellung der Landnutzung in diesen Bereichen noch genau so lange im Boden verbleiben wie sie schon jetzt sind.

Mehr als 95% der Sondengänger gehen permanent ohne Zustimmung der Behörden im Bereich eines Bodendenkmals auf Raubzüge. Unter Berücksichtigung, dass die Szene der Schatzsucher organisiert ist, besteht bei jedem „bekennenden Sondler“ nach gegenwärtigen Sachstand der dringende Tatverdacht der organisierten Kriminalität mit Delikten, die von Vandalismus bis hin zur Hehlerei und Waffenhandel hinein reichen - und das im 2σ (Sigma)-Bereich aller Fälle. Ist einfach ganz sachlich betrachtet.

Seit Jahrzehnten bekanntes Problem wurde, außer in Schleswig-Holstein, bis jetzt noch nicht systematisch angegangen. Es gibt keine einheitliche Regelung, die über eine Region hinaus mindestens auf der Landesebene, reicht. Genau wie vor Jahrzehnten sind wir hier immer noch bei der Stunde null. Für manche Bodendenkmäler und Grabungsschutzgebiete es ist allerdings schon fünf vor zwölf.

Mit der Szene bin ich durchaus vertraut. Ich nahm öfter die Fundmeldungen entgegen und sprach mit Menschen, die aus der für Maisanbau aufgerissenen Wiese Funde bargen, sie auf eigene Kosten restaurierten und publizierten. Desto mehr schmerzt mich die flächendeckende Kriminalisierung, die solchen Menschen keinen Raum gibt, sich der Heimatforschung auch mit Sonde zum Wohle der Allgemeinheit zu widmen und durch eigene Initiative Behörden zu unterstützen.

Es fehlt ein einheitliches und verträgliches Regelwerk, der es der Bürgergesellschaft ermöglicht mit den gegenwärtig zur Verfügung stehenden technischen Mittel eigenständig im Bereich Archäologie sich zu engagieren.

Anonym hat gesagt…

Wenn Sie so gerne mit genauen Prozentzahlen hantieren (wobei mich wundert, wie konkret Dunkelziffern erscheinen, Bereiche, die statistisch gar nicht erfasst werden können sind nicht besser als das Ergebnis von Kaffeesatzleserei:.."mehr als 95 % gehen permanent ohne Zustimmung der Behörden im Bereich eines Bodendenkmals auf Raubzüge"...da waren Sie vermutlich dabei um das so genau erheben zu können. Mit solchen Klopfern hört Ihnen von der Gegenseite, die sie damit erhalten und verstärken keiner mehr zu. So bauen Sie die Mauer höher, die sie vorgeben abbauen zu wollen. Sie wenden sich an Kollegen ohne Dialog an zu streben. Ohne die Sondengänger geht es aber glaube ich nicht.) Haben Sie auch so genaue Zahlen für die Bodendenkmale, die trotz Unterschutzstellung und mit Kenntnis der Behörden zerstört werden oder in überfüllten Magazinen untergehen? Vielleicht sind die Unterschiede gar nicht so groß? Ihre Kriminalisierung bewirkt das Ende aller Dialoge und zeigt, dass es ihnen auf den Applaus einer Seite und nicht auf Zusammenarbeit ankommt.

Anonym hat gesagt…

Mit ihren arrogant wirkenden Pauschalisierungen polarisieren Sie nur weiter und machen Ihre angegebenen Integrationsversuche unglaubwürdig. Die Kette von Zusammenhängen, die bei Hehlerei und Waffenhandel endet, wirkt nicht sachlich, sondern befeuert die Spaltung, die sie angeben überwinden zu wollen. Mit derart überbordenden Bürokratie rechtfertigt man gemütliche Amtsstuben, aber führt man keine Dialoge. Diesen Vorschlag braucht keiner. Der Realist macht und labert nicht mehr ständig um die Dinge, die so niemals verändert, die Fronten nur weiter verhärtet werden. Diejenigen, die hier schon lange etwas konkret verändern, nehmen an diesen sinnfreien Diskussionen schon gar nicht mehr teil, sondern tun was oder haben sich zurück gezogen, vielleicht auch in ihre zitierten "tiefen Wälder". Daran ändert auch ein 500. Vorschlag nix.Ihr Schlusssatz: "Es fehlt ein einheitliches Regelwerk, der es der Bürgerschaft ermöglicht mit den gegenwärtig zur Verfügung stehenden technischen Mittel(n) eigenständig im Bereich Archäologie sich zu engagieren" ist einfach nur ignorant und falsch. Erstens gibt es solche Regelwerke und zweitens werden sie, solange der Denkmalschutz so geregelt ist wie bisher auch nicht übergreifend sein können, sondern im Landesrecht verankert.Daran werden ihre Sorgen so schnell nichts ändern. Sie können nur innerhalb bestehender Systeme Änderungen herbeiführen. Drittens gibt es diese Möglichkeiten. Konkret. Schon lange.Der Schaden ist schon groß genug. Es ist schade, ihn Beifall heischend größer zu reden als er ist und die Ansätze und Ergebnisse zu ignorieren, weil sie nicht in ihre selbstgefälligen Lösungen passen.

Anonym hat gesagt…

Nettes Beispiel den Begriff "Geistige Onanie" zu erklären.

Anonym hat gesagt…

Da hört sich jemand am liebsten selber gerne reden. Das lässt sich, wenn überhaupt nur im Dialog verändern. Was Sie da in ihrem Hirn alleine ausbrüten, würde ich als Märchenarchäologie bezeichnen.

LESEFUNDE BLAUBEUREN hat gesagt…

Wie Sie die Ehrenamtlichen gerne hätten ist ja schön und gut. Der Mensch richtet sein Handeln nach seinen ureigensten Motiven aus. Lesen Sie mal die "Heimathirsche " von M Jung. Das gilt im Übrigen auch in gleichem Maße für die Archäologen und Denkmalpfleger. Wir müssen mit den Menschen leben und arbeiten, die wir haben. Es gibt keine anderen. Genau betrachtet ist selbst Altruismus nur eine Form von Egoismus. Wo der Mensch sich nicht oder nicht mehr wiederfindet, da möchte er sich nicht (mehr) aufhalten, auch wenn Ihre theoretischen Konstrukte "perfekt" sein sollten. Der Mensch ist aus zu krummem Holz, als dass schlüssige Konzepte für ihn passten.

Anonym hat gesagt…

Das Verursacherprizip versagt an vielen anderen Stellen in großem Stil, auch unter den Augen der Denkmalpflege...das müssten Sie eigentlich auch wissen. Die Regel bei einem Sondenfund, und das müssten Sie auch wissen, liegt im Auffinden von neuzeitlichem Schrott und nicht in der Zerstörung der primären Geschichtsquellen. Das haben Pflug & Co. schon sehr viel besser drauf. Mir scheint überhaupt, dass hier nur Teile von Wahrheiten dargelegt werden sollen. Die halbe Wahrheit ist jedoch nicht Teil der Ganzen. Ein Verursacher (Bauherr) will ein sauberes Baugelände. Weiter können seine Interessen nicht gehen. Für die Folgekosten greift die Verantwortung der Schutzbehörde und nicht das Verursacherprinzip. Etwas Anderes lässt sich nicht vermitteln. Damit forcieren sie, dass Schutzinteressen umgangen werden und da finden sich täglich neue Schlupflöcher bis dahin, dass Kommunen Verträge mit der Denkmalbehörde eingehen und über Nacht verkaufen und machen Sie mal einem privaten Häuselebauer klar, dass er jetzt nicht bauen kann, sondern noch ein Jahr warten muss und die Kosten schon explodieren, bevor er einen eigenen Spatenstich ansetzen kann. Das ist auch nicht gängige Praxis. Ihr Verursacherprinzip ist eigentlich keines, zumidnest kein lückenloses.
Ich betreibe als Ehrenamtlich Beauftragter kein eigennütziges Hobby. Dabei zahle ich alles selbst, vom Sprit, über die Fundtüten, GPS, Fundschachteln, verfrachte die Funde zum Amt...etc.pp. Wer bei diesem Vorschlag der völligen, regelhaften Kostenverlagerung in das Ehrenamt noch bei der Stange bleibt, hat einen an der Waffel.

Anonym hat gesagt…

Der war gut!...."...Funderhaltung...Dokumentation...sowie...
Zugänglichkeit für die breite Öffentlichkeit." Dann fangen Sie mal selbst in allen Baustellen und vor allem in den Kellern der Denkmalpflege damit an und messen Sie nicht ständig mit zweierlei Maß. ... obwohl man, aber auch nur was die -unvermeidliche- Erhaltung ex situ angeht, durchaus Ihrer Meinung sein muss... ist es in dieser Breite jedoch ein von der Denkmalpflege selbst nicht ein zu haltendes Ideal und kein lückenloses Programm das Sie hier nur anderen auferlegen wollen. Wenn Sie dann irgendwann mal bei angemessener Selbstkritik in der Realität angekommen sind, werden die nicht in einer staatlichen Einrichtung Tätigen ihnen vielleicht auch zuhören.

Unknown hat gesagt…

Die von mir formulierte Antwort sollte keinen beschuldigen oder noch mehr polarisieren, sondern lediglich den gegenwärtigen Stand der Dinge vor Augen führen, der sich aus der Beurteilung von folgenden Aspekten ergibt:

Die Angaben zu den Prozentzahlen fußen auf meiner Berechnung aufgrund der Zahlen eines Modellprojekts (das nicht von mir durchgeführt wurde, mir jedoch sicher erscheint). Alle Ausgangsdaten basieren auf der Erhebung von Stichproben aus einer Grundgesamtheit. Der von mir aufgeführte Passus mit den Raubzügen soll verdeutlichen, dass bei der Bewertung einer mit Hilfe von Metallsonden vollzogenen Handlung in Verbindung mit einem Bodeneingriff, man in mehr als 95% aller Fälle (basierend auf der Stichprobe) diese Handlung als rechtswidrig einstufen kann. Das entspricht der Definition eines dringenden Tatverdachts.

Welche rechtswidrige Handlungen können vermutet werden?
Vandalismus ist eine vorsätzliche Handlung, die meist eine Zerstörung oder Beschädigung einer privaten oder öffentlichen Sache (Sachbeschädigung) zur Folge hat. Hier Auszug aus dem § 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung (StGB):
(1) Wer rechtswidrig [d.h. ohne explizite Erlaubnis der zuständigen Behörden] […] öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft […] beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht (Zitat aus §2(1) NRW DSchG)

§ 34 Niedersächsisches DSchG, Zerstörung eines Kulturdenkmals:
(1) Wer ohne die nach § 10 erforderliche Genehmigung und ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 ein Kulturdenkmal oder einen wesentlichen Teil eines Kulturdenkmals zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Reste eines Kulturdenkmals, das durch eine Tat nach Absatz 1 zerstört worden ist, können eingezogen werden.

Was das Eigentum der Funde angeht:
§ 259(1) Hehlerei (StGB): Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Werden die aufgeführten (und auch andere) Straftaten planmäßig in Gruppen ausgeführt, spricht man von organisierter Kriminalität.

Im Übrigen, falls jemand nicht glauben sollte, dass bei der Bergung eines Metallobjekts Denkmäler oder deren Teile auch de jure zerstört, beschädigt oder verändert werden: Bodendenkmäler (nicht zu verwechseln mit einem "eingetragenen Bodendenkmal") sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden – und zwar (in den meisten Bundesländern) – unabhängig von Kenntnisstand der zuständigen Behörden über dessen genauen Lage und Bestand. Der Kenntnisstand bestimmt de jure weder den Wert des Denkmals noch das öffentliche Interesse an deren Erhaltung. Ein Signal der Sonde gibt schon eine begründete Vermutung eines Bodendenkmals hinsichtlich dessen Ausdehnung, Tiefe und Metallart (je nach Gerät). Also ist hier eine Erlaubnis notwendig.

Man beachte also: Eine flächendeckende Kriminalisierung von Sondengängern ist meiner Meinung nach keine Lösung. Wichtig ist vielmehr, sich die Sachlage einmal ohne Emotionen klar zu machen. Die tatsächliche Anzahl der auf planmäßige kriminelle Handlungen in Gruppen orientierten Sondengänger ist zwar nicht sehr groß, der Schaden, den solche Menschen anrichten, wirft jedoch einen gewaltigen Schatten auf die gesamte Szene.

Anonym hat gesagt…

Auch wenn er wahrscheinlich selbst selten mal draußen war, hat der Mann Recht, und ich bin stolz darauf, dass ich schon seit mehr als 20 Jahren nicht zu diesen 95% gehöre. Wenn ich auf meine alten Tage auch diese Prüfung machen muss, dann kann ich den Amtlichen auch zeigen, was ich drauf habe – die Erfahrung spricht für sich. Und wenn ich in meinem Gebiet für meine Funde sorgen kann, so dass auch mein Enkel von mir entdeckte Stücke in Museum schauen und im Buch darüber lesen kann, dann zahle ich auch gern den Beitrag. Dann weiß ich auch zumindest, dass kein Zugereister sonst in meinem Gebiet wildern kann und ein Teil meiner Geschichte zerstört.

Anonym hat gesagt…

Danke, erwartungsgemäß darf auf ein Ausflug in die Jurisprudenz nicht fehlen. Es gibt einfach nichts, was Archäologen nicht können. Würden die Denkmalschutzgesetze so greifen, wie Sie hier ausführen, gäbe es z.B. keinen Fall Rülzheim, Der Verurteile (?) kann seinen Sondlershop ungehindert weiter betreiben und seinen Fund vermarkten - und auch viele andere Probleme nicht. Die Definitionen höre ich wohl, genauso das Strafmaß...dabei sind die Gesetze das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden und auch die angebliche Kriminalisierung findet nur theoretisch auf dem Papier und in "aufgeregten Foren" im Internet statt.. Das wissen Sie auch besser, als sie das hier ausführen. Winken, locken und Drohen. So kann man nicht einmal einen Hund erziehen. Außerdem hat unser Land weiß Gott wichtigere Proben sollte, kann man sich ausmalen. Ich kann einem Vorredner nur beipflichten, dass zu der Problematik eigentlich alles schon gesagt wurde und jeder neue Name der sich hier neu in den Vordergrund schiebt, muss sich den Verdacht sich nur profilieren zu wollen aushalten. .

Unknown hat gesagt…

Ich würde zwar nicht Menschen so kategorisieren wollen, aber diese Mitteilung trifft genau die Vorteile, die ich gemeint habe. Erstens gehen die Erlaubnisbeiträge nicht ins Nirgendwo, sondern kommen direkt den Funden vor Ort und der lokalen Forschung zugute. Zweitens kann man, wenn man als Gruppe für die Erlaubnis in einem Gebiet Beiträge gezahlt hat, in seinem Recht dort sicher sein, um da forschen zu gehen, und alle illegalen Sondler auch mit Unterstützung der Polizei von seinem Bereich fernhalten. Das Landesamt kann auch beruhigt sein, weil da gut ausgebildete Leute Forschung betreiben und auf ihr Gebiet selbst aufpassen. Die Polizei vor Ort wird auch langsam die Menschen kennenlernen, die da forschen dürfen, und alle anderen mit Sonde gleich abfangen.

Anonym hat gesagt…

"Mein Gebiet" ist nicht für "Zugereiste". Und schließlich muss man sich vor den Profis auch noch beweisen- Profilierung für die Enkel. Es gibt sie nicht "Ihre Geschichte", sie gehört uns allen.,Sie bedienen ebenfalls mehrere Vorurteile, die alles so schwer machen.

Anonym hat gesagt…

Hi ! Ich finde, diese Regelung hat auch ihre Vorzüge, besonders in dem, dass sie Spreu vom Weizen trennen hilft. Die, die auf Adrenalin schnelle Sensationen machen wollen, werden früher oder später abspringen. Und jene, denen an der Geschichtsforschung wirklich was liegt, werden bleiben. In welche Höhe dieses Finanzierungsprojekt die Beteiligung von Einzelnen berücksichtigen soll und kann ist erstmal dahin gestellt. Eine Mischfinanzierung zwischen Land, Gemeinde und Privatpersonen ist durchaus vorstellbar. Vor allem wenn der Bürgermeister selbst der Geschichte nicht abgeneigt ist. Auch Sponsoring von örtlichen Unternehmen für einen regionalen Geschichtsverein zwecks Weiterbildung ist denkbar. Was ich hier aber betonen möchte, ist, dass die Auslagerung von amtlichen Aufgaben durchaus eine Perspektive hat, und man nicht darüber diskutieren sollte „ob“ sondern „wie“ das möglich wäre… ;)

Andi hat gesagt…

Eine sehr interessante Diskussion, die (ggf. durch die vorher notwendige Freischaltung der Beiträge) weitestgehend als sachlich zu beurteilen ist. Selbst bin ich Sondengänger in Bayern und dennoch für den "Sondenführerschein" - unter den richtigen Rahmenbedingungen. Selbst bezeichne ich mich auch durchaus als Heimatforscher und bin absolut für eine Zusammenarbeit mit dem Amt. Der Haken an der Sache: mit dieser Einstellung schafft man sich hier wie da nicht unbedingt Freunde. Ich erwarte von Sondengängern nicht nur ein korrektes Verhalten und den Willen, sondern genauso vom LDA. Nachdem in der Diskussion eine Forumsdiskussion genannt wurde: bei dieser Diskussion war auch ich beteiligt und stehe zu meiner Meinung.

Es wäre zu viel des Guten, alle Beiträge hier nun zu kommentieren, daher versuche ich mich auf eine Quintessenz:
Aufgrund der Tatsache, dass der Denkmalschutz auf Länderebene geregelt ist, ist eine einheitliche Regelung ein Wunschtraum. Was realistisch ist, ist der Austausch der LDAs untereinander. In der Wirtschaft funktioniert es ja auch, "best practise" zu finden und weiter zu optimieren. Selbst die vorgestellte Idee im Blog ist deutschlandweit betrachtet noch fernab jeglicher Realität. Es gibt niemals nur "die eine Wahrheit".

Selbst glaube ich, dass Sondengänger einen unschätzbaren Vorteil für die Denkmalämter bieten können - so man sie denn richtig lenken lernt. Und das ist wohl des Pudels Kern. Reglementieren kann man viel, das bedeutet aber noch lange nicht, dass man damit auch sein Ziel erreicht. Heranführen ist aus meiner Sicht das Zauberwort. Und gleichwohl den Unbelehrbaren "eins auf die Mütze geben". Dabei müssten jedoch beide Seiten die Blockadehaltung aufgeben. Dafür gibt es bereits gute Beispiele, SH ist eines davon.

Ob man die Thematik nun mit der Anglerei vergleichen kann sei dahingestellt. In der Wirtschaft gibt es aber auch das "Train the trainer" Konzept. Sondengänger sind nicht organisiert. Wenn man jedoch die Wohlwollenden ausbildet, könnten diese doch ehrenamtlich ihr Wissen weitergeben. Auch das ist natürlich gesponnen - aber nicht mehr als die genannten Ideen. Dafür braucht es a) entsprechende Sondler und b) die Möglichkeiten und Strukturen seitens des LDA.

Seitenweise könnte ich noch schreiben - und das habe ich an vielen Stellen auch schon getan. Der Blogbetreiber wird an diesem Abend noch einen Artikel erhalten mit einigen begleitenden Worten.

Nennen Sie mich Optimist oder Naivling: ich glaube daran, dass ein fruchtvolles Miteinander möglich ist. Idioten gibt es hier wie da und diese lassen sich niemals durch Gesetze ausradieren. So möge man doch in eine Richtung arbeiten, die das Miteinander fördert und einen Konsens finden, der jedem in einem höchstmöglichen Masse entgegenkommt.

Unknown hat gesagt…

Die Idee mit der Mischfinanzierung gefällt mir gut, man kann auch beispielweise Händler von Metallsonden in den Ausbildungsvorgang involvieren – sie können z.B. Räumlichkeiten und Lehrmaterial zur Verfügung stellen und werden auch selbst davon profitieren, da sie zur Konkurrenz auf dem Markt ein zusätzliches Alleinstellungsmerkmal bekommen.

Anonym hat gesagt…

Als in der Zertifizierung befindlicher Sondler, der in Großbritannien hervorragende Erfahrungen mit dem dortigen Regeln gemacht hat, kann ich mich den Meinungen, die sich FÜR eine enge Zusammenarbeit zwischen den Landesämtern unter einander sowie FÜR eine enge Zusammenarbeit zwischen den Landesämtern und den geschichtsinteressierten Sondlern aussprechen, nur aus ganzem Herzen anschließen.

Die Geschichte kennt keinen Besitzer und keinen Eigentümer. Aber wir sind alle Erben dieser Geschichte - ob Archäologe oder Hobby-Sondler. Wenn wir es wie in SH schaffen, an einem Strang zu ziehen, um unser aller geschichtliches Erbe optimal zu bewahren und zu schützen, werden es uns heutige und künftige Generationen danken.

Ich kann das Für und Wider o.g. Argumente gut nachvollziehen, dennoch dürfen wir nicht vergessen: Kooperation ist immer besser als Konfrontation, auch und gerade wenn es um unser gemeinsames Geschichtserbe geht!

Mein Fazit:

- Zertifizierungskurse in allen Bundesländern anbieten
- Vereinsstrukturen unter Aufsicht der Landesämter ermöglichen und fördern
- Sondler aufklären, sensibilisieren und einbinden

Ich wünsche mir, dass wir zu mehr Gelassenheit und Nüchternheit gelangen, statt dieses Thema noch mehr zu emotionalisieren. Denn wem sein Hobby so lieb ist, wie uns Sondlern, wird auch bereit sein, den wahren Wert hinter einem "Wohoo" zu erkennen:

Einen kleinen Teil unserer gemeinsamen Geschichte geborgen zu haben, der wissenschaftlich fundiert erforscht nun ALLEN zugänglich gemacht werden kann!