Donnerstag, 13. Dezember 2012

Türkei zieht vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Mitgliedsstaaten der Europäischen
Menschenrechtskonvention
(Karte: Cj73 [CC-BY-SA 3.0]
via WikimediaCommons)
Die Türkei kämpft seit Jahren darum, Antiken aus verschiedenen europäischen Museen zu "repatriieren", wohin sie vor allem im 19. Jahrhundert gelangten. Im Falle der Statuen aus dem Mausoleum von Halikarnassos wird die Türkei nun im Januar 2013 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.

Die genaue juristische Argumentation ist noch nicht publik, doch hat der Blog Illicit Cultural Property den Fall bereits kommentiert: Illicit cultural property (10.12.2012): Is Cultural Heritage a Human Right?
Derek Fincham bezweifelt, ob es ein Menschenrecht auf Kulturerbe gibt. Er argumentiert allerdings vor allem mit der sicher schwierigen Praxis. Worin begründet sich ein Anspruch auf Kulturerbe? Er wirft die Frage auf, inwiefern nicht inzwischen auch die Londoner einen Anspruch auf die Statuen des Mausoleums hätten, da sie dort sei gut 150 Jahren im British Museum zu sehen sind. Ergänzend müsste man fragen, ob ein Lokalitäts- oder ein Abstammungs- bzw. Traditionsprinzip gilt. Letzteres ist kaum je beweisbar. Und eigentlich lässt sich die Frage auch nicht von jener der Legalität der damaligen Exporte völlig trennen.
Ein Recht auf Kulturerbe gibt es m.E. aber durchaus. Letztlich beruht darauf ja die Rechtfertigung des Denkmalschutz: Im Anrecht künftiger Generationen auf ihre eigene Geschichte.


Zur Situation der Archäologie in der Türkei und den türkischen Rückgabeforderungen:

Nachtrag (16.12.2012)

    1 Kommentar:

    Anonym hat gesagt…

    Die am heutigen Fundort lebenden Personen sind nicht die Personen, welche a) das Monument errichtet haben und b) welche dort zum Fundzeitpunkt lebten. Es gibt eigentlich keinen Grund, warum die heutigen Türken einen menschenrechtlichen Anspruch auf etwas haben sollten, was sie nicht gebaut, gefunden und die letzten 150 Jahre nicht besessen haben.