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Bei der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in NRW 2013 wurde die Unterstützung der Besitzer von Baudenkmälern durch direkte, sog. "verlorene" Zuschüsse auf das Angebot (angeblich)
günstiger Kredite umgestellt. Damals wurden gegen diese Pläne Bedenken laut, so dass versprochen wurde, nach circa zwei Jahren die Denkmalförderprogramme der NRW.Bank zu evaluieren solle. Zudem sollte ein Denkmalrat eingeführt werden, der im Gesetz schon lange vorgesehen war, sowie die Denkmalliste auf eine offen einsehbare Online-Datenbank umgestellt werden.
Die DGUF hat nun nachgefragt - und keine klaren Antworten bekommen.
Literaturhinweis:
- F. Siegmund/ D. Scherzler, Archäologie und Baudenkmalpflege in Nordrhein-Westfalen 2014 – ein Jahr nach dem Ringen gegen Mittelkürzungen und für eine bessere gesetzliche Grundlage. Archäologische Informationen 37, 2014, 153-180. - http://dx.doi.org/10.11588/ai.2014.0.18193.
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