Ein italienisches Blog fordert freie und kostenlose Reproduktionserlaubnis für historische Quellen und Kulturgut - auch für die Archäologie.
- https://fotoliberebbcc.wordpress.com/category/adesioni-e-contatti/
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In Deutschland hat das Reiss-Engelhorn-Museums in Mannheim eine Abmahnwelle gegen Nutzer von CC-Bildern gestartet, die in Wikipedia präsentiert wurden. Es handelt sich um Bilder in öffentlichem Besitz, was die Frage aufwirft, inwiefern ein Museum de facto den öffentlichen Zugang zu diesen Werken unterbinden darf. Ein Verbot der freien Nutzung von dokumentarischen Fotos von Kulturgut und ein konservatorisch nicht begründetes Fotografierverbot verhindert einen freien Zugang der Gesellschaft zu Kulturgut und ihre Auseinandersetzung mit ihm.
- https://netzpolitik.org/2015/rechtlich-unklar-politisch-falsch-zur-mannheimer-abmahnung-der-nutzung-gemeinfreier-bilder/
- http://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-Warum-die-Reiss-Engelhorn-Museen-wegen-Fotos-Abmahnungen-verschicken-_arid,111387.html
In Mannheim geht es um Fotos von Gemälden, also um 2D-Reproduktionen von 2D-Werken. Eine solche Reproduktion gemeinfreier Werke begründet kein Urheberrecht. Bei archäologischen Funden ist die Situation noch einmal schwieriger. Auch hier ist das Urheberrecht längst erloschen, doch stellt sich die Frage, ob in der Dokumentationsfotographie die 2D-Inszenierung eines 3D-Objektes eine urheberrechtsrelevante Schöpfungshöhe begründet? Wie sieht es mit 3D-Modellen von 3D-Objekten aus (vergl. Das Urheberrecht der Eiszeitmenschen. Archaeologik 8.1.2013)? Und wie ist die Situation, wenn der archäologische Fund nur in einer modernen Kopie vorliegt? Inwieweit können hier andere Leistungsschutzrechte im Spiel sein?
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Nachtrag (12.12.2015):- aufgegriffen bei http://archivalia.hypotheses.org/52392
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