Der Entwurf der CDU/FDP zu einem Denkmalschutzgesetz in Schleswig-Holstein verdient den Namen nicht:
"§ 6 - Handhabung des Gesetzes: Bei allen Maßnahmen ist auf die berechtigten Belange der Verpflichteten Rücksicht zu nehmen, insbesondere auf deren wirtschaftliche Belange."
Wenn das durchgeht, ist das eine Bankrotterklärung des Landes, da es öffentliche Interessen offensichtlich erst gar nicht mehr vertreten möchte.
Siehe Beitrag von Klaus Graf in Archivalia
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