Donnerstag, 23. August 2018

Fake News des Antikenhandels

Auf EU-Ebene steht eine Neuregelung des Kulturgüterschutzes an. Der Kunsthandel bringt sich in Stellung - mit den altbekannten Argumenten.

Natürlich möchte der Kunsthandel nicht mit Terrorismusfinanzierung in Verbindung gebracht werden und so erklärt sich auch, dass er sie als "Mär" bezeichnet. Es gibt indes einige Beweise und Indizien dafür, dass IS/ Daesh tatsächlich Geld mit Raubgrabungen und Antikenhandel gemacht hat, etwa die Dokumente des Abu Sayyaf. Das ist übrigens auch die Aussage des niederländischen Berichts, der keineswegs bestreitet, dass IS in Raubgrabungen und Handel involviert ist, sondern nur die bisherigen Schätzungen in Frage stellt: "Despite flawed media reports, it is clear that IS destroys cultural heritage sites and is involved in the illegal trade of cultural property..." - http://iadaa.org/wp-content/uploads/2016/05/Cultural-Property-War-crimes-and-Islamic-State-2016.pdf)
Die Summen sind freilich schwer einzuschätzen, denn die Mehrzahl der illegal ausgegrabenen Funde wird erst in den kommenden Jahren mit falschen Provenienzen in den Markt sickern. Einstweilen liegen sie bei Zwischenhändlern oder vielleicht auch schon in Freihandelslagern. Daesh hat nur punktuell selbst die Raubgrabungen durchgeführt, er hat sie vielmehr in seinem Territorium legalisiert und hoch besteuert. Damit hat er nicht von den hohen Marktpreisen profitiert, aber zeitnah und vor allem wohl für die große Masse der Raubgrabungsfunde kassiert. "Blutantiken" sind nicht die teuren exzeptionellen Stücke, sondern alle unter IS/Daesh ausgegrabenen Funde. Es liegt in der Natur der Sache, dass Daesh nie als Provenienzangabe zu finden sein wird.
Und es geht längst nicht nur um IS/ Daesh.

Plünderung in Isin im Irak, 2003
(Foto: United States Department of Defense [PD] via WikimediaCommons)

So wird immer wieder einmal auf die alten Sammlungen verwiesen - in den Provenienzangaben der Auktionskataloge ist eine" alte" Sammlung indes oft nur wenige Jahre alt.  Problematisch sind hier vor allem die juristischen Konstruktionen des gutgläubigen Erwerbs, der beispielsweise bei einer Auktion in Anspruch genommen werden kann. Vergessen wird dabei, dass etwa im Osmanischen Reich - mit einer berüchtigten Bürokratie - schon seit den 1860er Jahren die Ausfuhr von Antiken verboten war.

Der Fall eines geometrischen Bronzepferdchens

Im konkreten Falle eines geometrischen Pferdchens ist genau das das Problem. Griechenland hat es aus einer Auktion bei Sothebys zurückgefordert, aber es war juristisch durch frühere Verkäufe gewaschen. Der Rückforderung mit dem Argument zu begegnen, dass ja keine klare Provenienz angegeben werden könne, ist dreist, denn die Vernichtung der Fundkontexte und ihrer Kenntnis ist ja genau der Schaden, den es durch die Bekämpfung des Antikenhandels zu verhindern gilt. "Angaben dazu, wann oder wo das Objekt gestohlen worden sein soll, waren dem Schreiben nicht beigefügt." Wie sollten sie auch?
Für illegale Funde aus Raubgrabungen kann logischerweise kein Nachweis über den Fundort geführt werden, der wird schließlich mit nichtssagenden Provenienzangaben gezielt verschleiert - sehr wohl aber für legale Exporte, die eigentlich eben schon lange genehmigungspflichtig waren.

Wenn mit rhetorischen Fragen impliziert wird, dass Rechtsanspruch und Rückgabeansinnen ungerechtfertigt seien, so spielt das auch mit der falschen Vorstellung, es gehe nur um einzelne singuläre Objekte. Die große Masse der Funde im Handel ist problematisch und unter der derzeitigen Rechtslage ist es mit den verfügbaren Ressourcen gar nicht möglich, dass die Behörden jeweils ihre Ansprüche geltend machen können.
"Warum also blieb Griechenland trotz zweier nachweislicher Veröffentlichungen über Jahrzehnte untätig, selbst wenn vergleichbare Objekte versteigert wurden? Weil davon laut Experten geschätzt 1100 existieren, die sich seit Jahrzehnten in institutionellen Sammlungen wie dem Louvre (Paris, seit 1912) oder dem Metropolitan (New York, seit 1921) und teilweise seit Jahrhunderten in Privatkollektionen befinden?"
Eher: Weil gar nicht die Kapazitäten da sind, dem Massenphänomen gerecht zu werden! So konzentriert man sich in der Verfolgung auf die Fälle, wo eine gewisse Aussicht besteht, dass man die Fake-Provenienzen aufdecken kann.
Ob eine Rückgabeforderung gerechtfertigt ist oder nicht, ist auch nicht abhängig davon, ob ein Fund vergleichbar massenhaft im Umlauf ist (wie bei Münzen). Derzeit kann das nur dort pragmatisch versucht werden, wo Unstimmigkeiten oder andere Indizien zu den Provenienzen bekannt sind.
Insgesamt ist auch die Rückgabe nicht die Lösung des Problems. Die Funde sollten nicht undokumentiert aus dem Boden gerissen werden, Geländedenkmale nicht ohne wissenschaftlich angemessene Dokumentation zerstört werden.

Interne Links

Änderungsvermerk (7.2.2021)
Zwischenüberschrift eingefügt, geringe Texteingriffe in den Absätzen davor und danach (Einschub "immer", "des" zu "eines" geändert)
Vertipper korrigiert


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